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Geschrieben (bearbeitet)

Moin! Mir hat heute ein Mercedes SLK mit seinem Spiegel die geöffnete hintere Tür touchiert, die steht jetzt ein bisschen raus, sieht man auf dem Foto.  Sonst sieht man nichts, der Lack hat komischer Weise nichts ernsthaftes abbekommen.

 

Was mache ich das jetzt am besten? Die wollen einen Gutachter schicken. Wie verhält man sich am besten? Danke im voraus! 

 

 

 

 

PXL_20210530_140604351.jpg

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben

Ich würde abwarten, was der Gutachter (von der Versicherung) spricht.

Falls das dann weit unter Deinen Vorstellungen ist, dann kannst Du immer noch einen Gutachter Deiner Wahl beauftragen.

 

Mein Auto ist vor 2,5 Jahren abgebrannt.

Da hat meine Versicherung einen Gutachter geschickt.

Jeder hat mich davor gewarnt, weil der Gutachter "ja befangen ist".

Letztendlich war es aber ein mehr als faires Gutachten.

 

Also Kopf hoch, und viel Erfolg!

Geschrieben

Kann ich tatsächlich danach noch ein eigenes Gutachten in Auftrag geben und auch erstattet bekommen? Die Versicherung zahlt also am Ende 2 Gutachten? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen? Könnte ich auch bei Audi einen Kostenvoranschlag bekommen? Machen sie sowas auch?

Geschrieben

Der geschädigte darf immer einen eigenen Gutachter auswählen, ich würde niemals einen Gutachter der Versicherung vertrauen.

Hab hier sogar meine Gutachter an den ich mich wende wenn was ist oder wem ich empfehlen kann in Hamburger raum und umgebung.

Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb DonRon:

Der geschädigte darf immer einen eigenen Gutachter auswählen, ich würde niemals einen Gutachter der Versicherung vertrauen.

Hab hier sogar meine Gutachter an den ich mich wende wenn was ist oder wem ich empfehlen kann in Hamburger raum und umgebung.

Hamburger Raum passt, kannst du mir  bitte eine Nachricht schreiben mir dem Kontakt? Danke in voraus!

  • Nagah änderte den Titel in Unfall, Tür minimal verbogen
Geschrieben

Achtung!

Das gilt nur, wenn das kein Bagatellschaden ist. D.h. mind. 750Euro Reparaturkosten.

Solltest du irgendwie Teilschuld haben, dann mindestens 2000Euro.

Ansonsten wird sich die Versicherung weigern deinen Gutachter zu bezahlen.

 

Ich würde auch keinen gegnerischen Gutachter dran lassen. Je nach Versicherung/Gutachter kannst du dich darauf gefasst machen, dass sie hartnäckig ihren vorbei kommen lassen wollen. (Anrufe, wissen wollen wo das Auto steht, usw.)

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb 321:

Achtung!

Das gilt nur, wenn das kein Bagatellschaden ist. D.h. mind. 750Euro Reparaturkosten.

Solltest du irgendwie Teilschuld haben, dann mindestens 2000Euro.

Ansonsten wird sich die Versicherung weigern deinen Gutachter zu bezahlen.

 

Ich würde auch keinen gegnerischen Gutachter dran lassen. Je nach Versicherung/Gutachter kannst du dich darauf gefasst machen, dass sie hartnäckig ihren vorbei kommen lassen wollen. (Anrufe, wissen wollen wo das Auto steht, usw.)

 

den 2. Gutachter oder überhaupt einen Gutachter?

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du einem Gutachter der gegnerischen Versicherung zugestimmt hast, dann wird es schwer den eigenen bezahlt zu bekommen und sollte sich zwei verschiedene Schadenhöhen ergeben, gibt es sehr lange Diskussionen / Streitigkeiten.

 

Also falls zugestimmt: Zustimmung widerrufen, eigenen Gutachter beauftragen (Schadenshöhe beachten).

Bearbeitet von 321
Geschrieben

Kannst du, aber erst einmal nichts von Unfall mit fremden Verschulden erzählen.

Sollte die gegnerische Versicherung  den Kostenvoranschlag nicht akzeptieren, dann kannst du immer noch einen Gutachter beauftragen.

 

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