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Suche neue Winterreifen oder Ganzjahresreifen 145/80 R14 für unseren 1,2 tdi 3L


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
  Am 26.2.2025 um 10:24 schrieb A2 HL jense:

 

Das wäre zu prüfen, mein Tacho eilt mit 145ern 8% vor, mit 155 80 dann 2% weniger? das sollte doch passen? Mit 155 70 künnte es zu viel werden, über 10% geht nicht glaube ich.

 

Selber anpassen in VCDS kann man da nichts, oder?

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3% mehr Voreilung mehr als die 145‘er. 
Edit: sehe gerade daß 155/80 gemeint waren. Die wurden zu wenig anzeigen. 

Bearbeitet von Lupo_3L
Geschrieben
  Am 27.2.2025 um 17:40 schrieb A2 HL jense:

 

Ich habe beides abgefrühstückt!

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Hier nochmal zur Übersicht:

 

155 80

Vergleich & Differenzen

Umfangsdifferenz
Differenz im Abrollumfang
-4,9 cm | -2,7 %
?
Tachoanzeige bei realen 100 km/h
Tachoanzeige bei 100 km/h
102,7 km/h | +2,7 %
 

Abrollumfang Differenz beachten:

Abrollumfänge werden in der Regel im Bereich +1,5% und -2,5% genehmigt. Bitte vorher mit dem zuständigen Prüfer abklären.
 
155 70
 
 
 

Vergleich & Differenzen

Umfangsdifferenz
Differenz im Abrollumfang
+4,6 cm | +2,6 %
?
Tachoanzeige bei realen 100 km/h
Tachoanzeige bei 100 km/h
97,4 km/h | -2,6 %
 

Abrollumfang Differenz beachten:

Abrollumfänge werden in der Regel im Bereich +1,5% und -2,5% genehmigt. Bitte vorher mit dem zuständigen Prüfer abklären.

Geschwindigkeitsabweichung außerhalb der Norm:

Der Tachometer darf in EU Ländern höchstens +10 % + 4 km/h und kein km/h weniger als die wirklich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen.
Siehe europäische UNECE-Regelung 39: Punkt 5.4
Geschrieben

Ich denke 155/70 liegt innerhalb der Toleranzen für die Eintragung, das sollte bei einer GPS Fahrt durchgehen, weil der Tacho immernoch ausreichend voreielt. von der Größe und Freigängigkeit passen eh alle diskutierten Größen.

 

 

Geschrieben
  Am 27.1.2025 um 13:56 schrieb A2 HL jense:

Das stimmt so nicht, der Wagen zeigt ja von Hause aus schon 5%-8% zu viel an, ich bin mir ziemlich sicher, dass der dann immernoch zu viel anzeigt. Das wird bei einer Probefahrt während der Abnahme mit GPS gepüft.

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  Am 28.2.2025 um 08:04 schrieb A2 HL jense:

Ich denke 155/70 liegt innerhalb der Toleranzen für die Eintragung, das sollte bei einer GPS Fahrt durchgehen, weil der Tacho immernoch ausreichend voreielt.

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Da Du es jetzt mehrfach gepostet hast, der Sachverständige würde eine GPS Prüfungsfahrt machen,
gibt es dazu irgendeine Norm, Prüfvorschrift oder Link? 


Bei wurde bisher ausnahmslos immer ein geeichter Rollenprüfstand verwendet und das wäre auch
die einzig zulässige Methode laut der Sachverständigen, denen ich bisher begegnet bin,...
(soweit keine anerkannte technische Freigabe vorliegt)

 

 

Geschrieben
  Am 28.2.2025 um 10:00 schrieb 3ltdi:

 

 

Da Du es jetzt mehrfach gepostet hast, der Sachverständige würde eine GPS Prüfungsfahrt machen,
gibt es dazu irgendeine Norm, Prüfvorschrift oder Link? 


Bei wurde bisher ausnahmslos immer ein geeichter Rollenprüfstand verwendet und das wäre auch
die einzig zulässige Methode laut der Sachverständigen, denen ich bisher begegnet bin,...
(soweit keine anerkannte technische Freigabe vorliegt)

 

 

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Ich habe das zweimal so erlebt beim TÜV Nord, Fahrt mit geeichtem GPS Gerät, deswegen dachte ich, das wäre so Usus. Ich habe so die Reifen beim crafter eingetragen bekommen.

 

Ist aber am Ende auch egal, wie es gemessen wird.

Geschrieben

Ich habe jetzt 2x ecocontact 6 und 2 x Hankook Kinergy Eco jeweils in 155/70/14 bei Kleinanzeigen günstig geschossen und werde es bei Zeiten testen ... ich erhoffe mir einen nur geringen Mehrverbauch, wenn überhaupt. Die Leichtlaufeigenschaften sollten einiges wiede gut machen im Vergleich zum Uralt 145er mit der Technik und Mischung von vor 20 Jahren. Beide sind beim ADAC sehr gut beim Leichtlauf getestete worden. Jetzt fehlen nur noch passende Felgen ... ich habe zwar 2 Sätze hier, aber überall noch brauchbare Reifen drauf ...

Geschrieben

Mutig, bei den 165ern hast Du im Unfallfall zumindest noch die ganzen Schreiben von Audi und Bridgestone. Mit einer anderen, explizit nicht empfohlenen Reifengröße möchte ich keinen Unfall mit Personenschaden haben...

 

  Am 4.3.2025 um 18:15 schrieb Eumeltier:

Mein Vorbesitzer hat 155/65/14 gefahren. Ohne jegliche Eintragung.

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Kleinerer Umfang, höhere Motordrehzahl, hmpf... :mask:

Geschrieben
  Am 4.3.2025 um 21:05 schrieb 3ltdi:

Mutig

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Wenn ich das für gut befinde, lasse ich es am Ende auch eintragen, aber ich kann jetzt nicht für jede Testfahrt eine Einzelabnahme machen und ich bin da wie gesagt schmerzfrei.

 

Das Schreiben von Audi und Bridgestone macht am Ende keinen Unterschied, wenn du die Reifen nicht eintragen lässt. Du musst ja trotz des Audi Schreibens die Eintragung machen. Das Schreiben hilft dabei vielleicht, es geht aber auch ohne, es hat mit der Einzelabnhame nichts zu tun und legitimiert die Reifen nicht.

Die 155er sind genau so gut oder schlecht wie die 165er, und im Vergleich zu den 145ern sicher niemals ursächlich für einen wie auch immer gearteten Unfall. Der Abrollumfang ist im eintragungsfähigen Bereich. Das würde eine Gutachter auch im Nachgang festestellen.  

 

Wir hoffen mal, dass es nicht zu einem Unfall kommt, schon garnicht mit Personenschaden. Die Fahrweise in einem 1,2 TDI ist ja zum Glück eher nicht unfallträchtig...

 

Geschrieben
  Am 4.3.2025 um 21:05 schrieb 3ltdi:

Kleinerer Umfang, höhere Motordrehzahl, hmpf... :mask:

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Ja ich werde notgedrungen dann wohl auch auf 165/70R14 wechseln. Wenn nicht noch eine bessere Alternative aus dem Busch springt vor Ostern...

Vor allem den Bodenfreiheitsverlust von 1,55cm mit den 155/65R14 kann ich nicht wirklich gebrauchen, ganz abgesehen von allen anderen Folgen.

Geschrieben

Fahren von Reifen, die nicht eingetragen sind, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Das ist mindestens eine schwere Ordnungswidrigkeit und im Falle eines Unfalls (besonders mit Personenschaden) eine Katastrophe. Das Risiko würde ich nie eingehen. Der Gang zur Zulassungsbehörde nach dem Gutachten ist mir (von den Kosten abgesehen) zutiefst zuwider (da sitzt so eine widerliche A...), deshalb bleibe ich bis auf Weiteres bei den jetzt eingetragenen 165er Winterreifen. Für den Sommerbetrieb habe ich noch einen Satz gute 145er. Danach sehen wir mal weiter... Freue mich an der informativen und munteren Diskussion hier! Grüße an alle!

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 07:54 schrieb Eumeltier:

155/65R14

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155/70 haben nur 0,7cm weniger, das passt

 

155/65 passen überhaupt nicht, keine Ahnung was deinen Vorbesitzer da geritten hat, Abweichung zu groß.

 

165er passen perfekt vom Umfang her, sind allerdings aerodynamisch ungünstig und das Gewicht sollte man auch auf dem Zettel haben.

 

Wir werden es auf lange Sicht erfahren, es müssen früher oder später alle umbereifen, die 145er gibts nicht mehr und ich glaube auch nicht daran, dass die nochmal aufgelegt werden. Ich glaube die 155er könnten ebenso wie die 165er eine Alternative sein.

 

Wenn jemand noch extrem leichte 4x100 in 15" aus dem Hut zaubern würde, wäre noch mehr möglich ...

 

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:13 schrieb A2 HL jense:

155/65 passen überhaupt nicht, keine Ahnung was deinen Vorbesitzer da geritten hat, Abweichung zu groß.

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Vermutlich sind das wohl Reifen vom Lupo 3L, wenn ich das richtig sehe. Felge ET38 passt aber.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wäre auch dankbar, wenn wir die Diskussion bei den Reifen belassen könnten. Ich bitte daher von juristischen und versicherungstechnischen Belehrungen abzusehen. Vielen Dank  für die diesbezüglichen Hinweise.

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:32 schrieb A2 HL jense:

Ich wäre auch dankbar, wenn wir die Diskussion bei den Reifen belassen könnten. Ich bitte daher von juristischen und versicherungstechnischen Belehrungen abzusehen. 

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Nein, so lange es hier falsch steht und von Google gefunden wird, kann man gar nicht deutlich genug darauf hinweisen:

 

  Am 5.3.2025 um 08:10 schrieb kingspark:

Fahren von Reifen, die nicht eingetragen sind, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Das ist mindestens eine schwere Ordnungswidrigkeit und im Falle eines Unfalls (besonders mit Personenschaden) eine Katastrophe. 

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Und zu:

 

  Am 5.3.2025 um 08:13 schrieb A2 HL jense:

Wir werden es auf lange Sicht erfahren, es müssen früher oder später alle umbereifen, die 145er gibts nicht mehr und ich glaube auch nicht daran, dass die nochmal aufgelegt werden. Ich glaube die 155er könnten ebenso wie die 165er eine Alternative sein.

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Naja, letzter Stand war, dass eine Nachfertigung ab 500 Sätzen, sprich 2000 Reifen, möglich wäre... Spätestens wenn wir mal den 3L Status wieder bräuchten bspw. im Zuge einer KFZ Steuerreform, wird das sehr schnell gehen. Vorher ist es indes schwierig, die Nachfrage "zu bündeln".

Geschrieben (bearbeitet)

Na, das wäre ja mal eine schöne Sache! Welcher Hersteller hat denn eine Nachfertigung unter so einer Bedingung in Aussicht gestellt? Da würde ich ja sofort zwei bis drei Komplettsätze bestellen.

Bearbeitet von kingspark
Ergänzung
Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:10 schrieb kingspark:

Fahren von Reifen, die nicht eingetragen sind, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

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Sorry aber der 2. Teil ist Blödsinn. Wieso wird sowas hier gestreut. Ja, die Betriebserlaubnis erlischt, aber damit nicht der Versicherungsschutz. Den behält man wie @A2 HL jense völlig korrekt schreibt sogar bei grober Fahrlässigkeit und ob eine eintragungsfähige  Reifengröße unter diese Definition fällt, wird man dann vor Gericht erfahren. Um grob fahrlässig gehandelt zu haben, müssten die Reifen schon irgendwie im Zusammenhang mit dem Personenschaden gestanden haben (Überstand, geplatzt wegen Schleifen o.ä.)

Sollte die grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden, kann die Versicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen und selbst diese Summe ist in den Versicherungsbedingungen gedeckelt.

Sorry für's Offtopic, aber entweder alle Beiträge zur Rechtslage werden ausgeblendet oder es wird qualifiziert klargestellt, von jemandem der wirklich im Stoff steht (ich habe auch nur Laienwissen dazu).

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:56 schrieb 3ltdi:

letzter Stand

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Hat irgendein Typ einem aus dem Forum auf einer Messe erzählt, wenn ich das richtig erinnere. Wann soll es denn los gehen? Müssen wir die 500 Bestellungen organisieren? Machst du die Sammelbestellung ?

 

Meine Anfrage hat ergeben, dass die Reifen nicht mehr produziert werden und aus dem Programm sind und mangels Nachfrage auch nicht mehr produziert werden. Das sagte man mir bei einem Anruf bei Bridgestone. Ob das nun wieder stimmt, ist genau so schwammig.

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:56 schrieb 3ltdi:

Spätestens wenn wir mal den 3L Status wieder bräuchten

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Der ist bei den Eintragungen der 165er, die ich bisher gesehen habe, nicht angefasst worden sondern drin geblieben. Das waren 2 verschiedene Fahrzeuge.

 

Darüber hinaus ist es sehr unwahrscheinlich, dass der 3L Status wieder irgendeine Bedeutung bekommt, da mittlerweile die CO2 Werte entscheidend sind und die wurden selbst bei der Austragung des 3L Status nicht angefasst.

Geschrieben

Ich verstehe die Aufregung wegen des 3L Status nicht.

 

Mein 3L hatte eine "Maximalausstattung" mit eingetragenen OSS, Bilsteinfahrwerk, 165er Reifen, Scheibenbremse hinten, AHK und die "grüne" Umweltplakette (0455) und weiterhin die Einstufung 3L.

 

image.thumb.png.37a6639ffc3093a1ce9c7289cd63a7eb.png

Geschrieben (bearbeitet)

Ich muß Mankmil zustimmen und mich selber hier korrigieren. Nach Rücksprache mit meinem Versicherer ist es wie folgt: Nicht eingetragene Reifen zu fahren, also ein Fahrzeug ohne aktuell gültige Betriebserlaubnis, ist im Sinne der STVO eine Ordnungswidrigkeit. Für die Haftpflichtversicherung ist dies aber erstmal ohne Belang, da darin keine grobe Fahrlässigkeit liegt. Sogar wenn diese eventuell vorläge, etwa weil die falsche Reifendimension einen unmittelbaren Beitrag zur Schadensentstehung gehabt hätte, würde der Versicherer zunächst jeden Schaden regulieren. Was eventuell von dem einen oder anderen Versicherer im Innenverhältnis mit dem VS Nehmer geltend gemacht werden könnte, ist eine "Obliegenheitsverletzung" des Versicherungsnehmers, der eben die Reifen nicht hat begutachten und eintragen lassen. Eine Obliegenheitsverletzung führt im Nachgang zu der Regulierung des Haftpflichtschadens vielleicht aber nicht unbedingt zu einer Regressforderung im Innenverhältnis, die aber je nach Versicherung 3000 bis 5000 EUR nicht übersteigt.

Wenn das jetzt wieder zu "off topic" war, bitte ich um Nachsicht. Jedenfalls scheint das Ausprobieren der 155/70er Reifen kein großes Risiko zu bergen.

Bearbeitet von kingspark
Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 10:14 schrieb A2 HL jense:

 

Hat irgendein Typ einem aus dem Forum auf einer Messe erzählt, wenn ich das richtig erinnere. Wann soll es denn los gehen? Müssen wir die 500 Bestellungen organisieren? Machst du die Sammelbestellung ?

 

Meine Anfrage hat ergeben, dass die Reifen nicht mehr produziert werden und aus dem Programm sind und mangels Nachfrage auch nicht mehr produziert werden. Das sagte man mir bei einem Anruf bei Bridgestone. Ob das nun wieder stimmt, ist genau so schwammig.

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Irgendein Typ einem aus dem Forum... finde den Ton etwas schwierig- meine Meinung O.o

Eigentlich sollte es doch die Allgemeinheit freuen, wenn sich jemand informiert, nachfragt. Nur so kann man doch die Autos langfristig am Leben erhalten :)

Für viele Oldtimer Exoten gibt es keine Reifen mehr zu kaufen. Es gibt also Händler die sich auf ebensolche spezialisieren und je nach Nachfrage selber produzieren lassen oder Sammelbestellungen entgegen nehmen.

Als Einzelperson sowas beim Hersteller anzufragen ist zumeist recht aussichtslos.

Also auch hier gilt wieder zusammentun, bündeln und alle was davon haben :TOP:

 

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 11:24 schrieb Nordkugeln:

Irgendein Typ einem aus dem Forum... finde den Ton etwas schwierig- meine Meinung O.o

Eigentlich sollte es doch die Allgemeinheit freuen, wenn sich jemand informiert, nachfragt. Nur so kann man doch die Autos langfristig am Leben erhalten :)

Für viele Oldtimer Exoten gibt es keine Reifen mehr zu kaufen. Es gibt also Händler die sich auf ebensolche spezialisieren und je nach Nachfrage selber produzieren lassen oder Sammelbestellungen entgegen nehmen.

Als Einzelperson sowas beim Hersteller anzufragen ist zumeist recht aussichtslos.

Also auch hier gilt wieder zusammentun, bündeln und alle was davon haben zum

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Ich korrigiere mich, das hat irgendjemand auf einer Messe einem hochgeschätzen Forenmitglied erzählt, dessen Name mir leider entfallen ist.

 

Ich wollte damit zum Ausdruck bringen, dass das leider bisher auch nicht viel mehr als ein Gerücht ist. Ich hoffe, es bewahrheitet sich noch. Bis dahin suchen wir Alternativen.

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 10:55 schrieb kingspark:

Nach Rücksprache mit meinem Versicherer ist es wie folgt: Nicht eingetragene Reifen zu fahren, also ein Fahrzeug ohne aktuell gültige Betriebserlaubnis, ist im Sinne der STVO eine Ordnungswidrigkeit. Für die Haftpflichtversicherung ist dies aber erstmal ohne Belang, da darin keine grobe Fahrlässigkeit liegt. Sogar wenn diese eventuell vorläge, etwa weil die falsche Reifendimension einen unmittelbaren Beitrag zur Schadensentstehung gehabt hätte, würde der Versicherer zunächst jeden Schaden regulieren. Was eventuell von dem einen oder anderen Versicherer im Innenverhältnis mit dem VS Nehmer geltend gemacht werden könnte, ist eine "Obliegenheitsverletzung" des Versicherungsnehmers, der eben die Reifen nicht hat begutachten und eintragen lassen. Eine Obliegenheitsverletzung führt im Nachgang zu der Regulierung des Haftpflichtschadens vielleicht aber nicht unbedingt zu einer Regressforderung im Innenverhältnis, die aber je nach Versicherung 3000 bis 5000 EUR nicht übersteigt.

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:TOP: Vielen Dank für die Richtigstellung. Ich werte das mal als fachkundige Auskunft. ^_^

 

  Am 5.3.2025 um 10:55 schrieb kingspark:

Jedenfalls scheint das Ausprobieren der 155/70er Reifen kein großes Risiko zu bergen.

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:TOP:

 

  Am 5.3.2025 um 10:28 schrieb janihani:

Ich verstehe die Aufregung wegen des 3L Status nicht.

 

Mein 3L hatte eine "Maximalausstattung" mit eingetragenen OSS, Bilsteinfahrwerk, 165er Reifen, Scheibenbremse hinten, AHK und die "grüne" Umweltplakette (0455) und weiterhin die Einstufung 3L.

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Leider liegt das im Ermessen des Prüfers und es gibt keinen Durchmarsch. Ich kann Dir eine TÜV-Süd Prüfstelle (die dürfen [bislang exklusiv] in Bayern §21 Abnahmen machen) nennen, da wäre ein Entfall des 3L Status bei den 165er Reifen obligatorisch. Hier hilft wie so oft nur die Prüfstelle wechseln oder mit guten Argumenten in die Diskussion gehen.

Mangels Leidensdruck habe ich das Thema erstmal aufgeschoben und wäre sofort dabei, wenn es wieder brauchbare 145er Reifen gäbe.

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 10:55 schrieb kingspark:

Ich muß Mankmil zustimmen und mich selber hier korrigieren. Nach Rücksprache mit meinem Versicherer ist es wie folgt: Nicht eingetragene Reifen zu fahren, also ein Fahrzeug ohne aktuell gültige Betriebserlaubnis, ist im Sinne der STVO eine Ordnungswidrigkeit. Für die Haftpflichtversicherung ist dies aber erstmal ohne Belang, da darin keine grobe Fahrlässigkeit liegt. Sogar wenn diese eventuell vorläge, etwa weil die falsche Reifendimension einen unmittelbaren Beitrag zur Schadensentstehung gehabt hätte, würde der Versicherer zunächst jeden Schaden regulieren. Was eventuell von dem einen oder anderen Versicherer im Innenverhältnis mit dem VS Nehmer geltend gemacht werden könnte, ist eine "Obliegenheitsverletzung" des Versicherungsnehmers, der eben die Reifen nicht hat begutachten und eintragen lassen. Eine Obliegenheitsverletzung führt im Nachgang zu der Regulierung des Haftpflichtschadens vielleicht aber nicht unbedingt zu einer Regressforderung im Innenverhältnis, die aber je nach Versicherung 3000 bis 5000 EUR nicht übersteigt.

Wenn das jetzt wieder zu "off topic" war, bitte ich um Nachsicht. Jedenfalls scheint das Ausprobieren der 155/70er Reifen kein großes Risiko zu bergen.

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Das greift wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und die Reifengröße nicht prüft, soll ja vorkommen:

  Am 4.3.2025 um 18:15 schrieb Eumeltier:

Mein Vorbesitzer hat 155/65/14 gefahren. Ohne jegliche Eintragung.

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Wenn hier jemand schreibt:

  Am 4.3.2025 um 18:27 schrieb A2 HL jense:

Ich lasse das auch erst eintragen, wenn ich es für gut befundn habe ... da bin ich recht schmerzfrei.

Aufklappen  

ist das aber nicht unbewusst sprich fahrlässig, sondern mit Vorsatz und in vollem Bewußtsein. Dann wird aus StVZO § 69a der StVZO § 19, "Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden". Dann greift das mit der Versicherung nicht mehr. Wer es nicht glaubt und im ADAC ist, einfach mal die für Mitglieder kostenfreie (Verkehrs-)Rechtsauskunft anrufen :-)

 

Jetzt kommt gleich wieder "merkt doch keiner im Falle eines Falls". Dann in 2 Wochen einfach mal A2 mit der Reifengröße googlen, dann ist der Thread hier unter den Top 3 Suchergebnissen...

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 10:28 schrieb janihani:

Ich verstehe die Aufregung wegen des 3L Status nicht.

 

Mein 3L hatte eine "Maximalausstattung" mit eingetragenen OSS, Bilsteinfahrwerk, 165er Reifen, Scheibenbremse hinten, AHK und die "grüne" Umweltplakette (0455) und weiterhin die Einstufung 3L.

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Natürlich hast Du damit recht, das danach im Moment kaum ein Hahn mehr kräht, da es keinerlei finanzielle Vorteile bietet (die Ausnahme von @Mankmil bestätigt hier eher die Regel). Sorry wenn das missverständlich war.

 

Eventuell interessant wäre es z.B. mit der geplanten Neubesteuerung von KFZ im Jahr 2035 im Zuge des Neuzulassungsverbots von Verbrennern geworden, die die EU Kommission ja ganz aktuell gerade kassiert hat (so habe ich Frau v.d.L. verstanden). Da hätte der 3L Status plötzlich wieder sehr relevant für die KFZ Steuer werden können und spätestens dann wäre das sicherlich auch wieder entsprechend mehr / verstärkt geprüft worden.

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 15:57 schrieb 3ltdi:

ist das aber nicht unbewusst sprich fahrlässig, sondern mit Vorsatz und in vollem Bewußtsein. Dann wird aus StVZO § 69a der StVZO § 19, "Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden". Dann greift das mit der Versicherung nicht mehr. Wer es nicht glaubt und im ADAC ist, einfach mal die für Mitglieder kostenfreie (Verkehrs-)Rechtsauskunft anrufen :-)

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???

 

Du mußt bitte in die Versicherungsbedingungen schauen. In Deutschland herscht Pflichtversicherung bei der Haftpflicht:

 

Wieso ??? Damit Geschädigkte ihren Schaden ersetzt bekommen. Und genau diese Aussage die hier nun mehrfach gefallen ist, gilt dann.

 

Dieser Schutz für die Geschädigten entfällt nicht einfach und in der STVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) wirst du dazu nichts finden .

 

Wer mehr wissen will hier:

 

https://kfz-gutachtenzentrale.de/neuigkeiten-details/wann-zahlt-kfz-haftpflicht-nicht/

 

Ja es wird immer reißerisch geschrieben:

 

  Zitat

Grobe Fahrlässigkeit als Grund für Zahlungsverweigerung
Wer in gravierender Weise seine Sorgfaltspflichten missachtet, handelt grob fahrlässig und riskiert dadurch, dass die Versicherung die Leistung erheblich kürzt oder komplett streicht. Dazu zählen Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die nicht nur zu einer Kürzung der Kaskoleistungen führen können.

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Um dann doch darauf hinzuweisen ( was ich in 3 Fällen persönlich erlebt habe):

 

  Zitat

Oft ist es so, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden zwar zunächst reguliert, den Versicherten aber anschließend in Regress nimmt. Der Regressanspruch kann dabei je nach Schwere des Vergehens bis zu 5.000 Euro oder höher sein. Vorsätzlich verursachte Schäden führen generell zu einer kompletten Verweigerung der Leistung durch beide Versicherungsarten.

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Und eben genauso bei technischen Sachen:

  Zitat

Verursacht ein solches Fahrzeug einen Unfall, so ist die Haftpflichtversicherung zunächst dazu verpflichtet, für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners aufzukommen. Kann die Versicherung jedoch nachweisen, dass der Unfall bei einer ordnungsgemäßen TÜV-Überprüfung (Hauptuntersuchung „HU“) vermeidbar gewesen wäre, besteht die Möglichkeit, dass sie Regress beim Versicherten nimmt.

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Geschrieben (bearbeitet)
  Am 5.3.2025 um 15:57 schrieb 3ltdi:

Das greift wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und die Reifengröße nicht prüft, soll ja vorkommen

Aufklappen  

 

  Am 5.3.2025 um 15:57 schrieb 3ltdi:

"Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden". Dann greift das mit der Versicherung nicht mehr.

Aufklappen  

 

Hör' doch bitte au sochen Unsinn weiter zu verbreiten. Durch Wiederholung wid Falsches nicht richtig.

Du liegst falsch, es wude bereits richtig gestellt und daran ändert sich nichts. 

 

Versicherungsschutz bleibt bestehen und der Regress den die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit fordern kann ist im 4stelligen Bereich gedeckelt, Punkt!

 

Bearbeitet von Mankmil
  • Daumen hoch. 1
  • Danke! 1
Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 15:57 schrieb 3ltdi:

 

Das greift wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und die Reifengröße nicht prüft, soll ja vorkommen:

 

Wenn hier jemand schreibt:

ist das aber nicht unbewusst sprich fahrlässig, sondern mit Vorsatz und in vollem Bewußtsein. Dann wird aus StVZO § 69a der StVZO § 19, "Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden". Dann greift das mit der Versicherung nicht mehr. Wer es nicht glaubt und im ADAC ist, einfach mal die für Mitglieder kostenfreie (Verkehrs-)Rechtsauskunft anrufen :-)

 

Jetzt kommt gleich wieder "merkt doch keiner im Falle eines Falls". Dann in 2 Wochen einfach mal A2 mit der Reifengröße googlen, dann ist der Thread hier unter den Top 3 Suchergebnissen...

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Bei der Hotline vom ADAC haben sie dir so ein Geschwurbel erzählt?

Geschrieben
  Am 5.3.2025 um 08:32 schrieb A2 HL jense:

Ich wäre auch dankbar, wenn wir die Diskussion bei den Reifen belassen könnten. Ich bitte daher von juristischen und versicherungstechnischen Belehrungen abzusehen. Vielen Dank  für die diesbezüglichen Hinweise.

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Können wir es nicht dabei belassen?

Geschrieben (bearbeitet)

Wer wissentlich, somit vorsätzlich nicht eingetragene Reifen fährt, siehe Versicherungsvertragsgesetz - VVG §103
(Rechtskonsequenz im Innenverhältnis Versicherung zu Versicherungsnehmer, vielleicht hätte ich noch die Referenzurteile aufschreiben sollen).

 

  Am 5.3.2025 um 19:27 schrieb A2 HL jense:

Können wir es nicht dabei belassen?

Aufklappen  

 

Ja B|

Bearbeitet von 3ltdi
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 5.3.2025 um 22:45 schrieb 3ltdi:

VVG §103

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§ 103 Herbeiführung des Versicherungsfalles
Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.

 

Merkst du selber, das du weiter Unsinn verbreitest?

 

Ich müsste die Reifen montieren, um vorsätzlich den Versichrungsfall (Schaden) herbei zu führen.

Wenn ich die Reifen montiere, um sie auszuprobieren, greift das nicht. 

Dafür muss man kein Jurist sein, um das zu begreifen.

 

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben (bearbeitet)
  Am 5.3.2025 um 22:45 schrieb 3ltdi:

Referenzurteile

Aufklappen  

Ja, die hättest du dir unbedingt ansehen sollen, spätestens dann hättest  du es selber gemerkt, dass du falsch liegst und uns einen weiteren sinnlosen Post erspart.

Bearbeitet von A2 HL jense
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

So, es geht los, 175 70 14 vom e Up auf Up Stahlfelgen sind montiert. Gewicht 10,1kg, die Winterreifen auf Magnesium haben genau 8kg. Das ist schon ordentlich mehr ungefederte Masse. Mögen die Testfahrten beginnen. Luftdruck habe ich jetzt 20% über die empfohlenen Werte vom e Up gemacht.

 

Optisch ist die Größe sehr stimmig, schöne nabenkappen vom Golf mit Audi Aufklebern wären gut, die VW Kappen sehen nicht so doll aus.

Geschrieben (bearbeitet)

Habe noch die mooncaps vom Audi 80 liegen gehabt... Viel besser! Müssten bisschen angepasst werden, aber passt.

 

Sieht besser aus...

 

 

Screenshot_2025-03-28-17-28-30-467_com.miui.gallery-edit.jpg

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben
  Am 28.3.2025 um 15:59 schrieb A2 HL jense:

So, es geht los, 175 70 14 vom e Up auf Up Stahlfelgen sind montiert. Gewicht 10,1kg, die Winterreifen auf Magnesium haben genau 8kg. Das ist schon ordentlich mehr ungefederte Masse. Mögen die Testfahrten beginnen. Luftdruck habe ich jetzt 20% über die empfohlenen Werte vom e Up gemacht.

 

Optisch ist die Größe sehr stimmig, schöne nabenkappen vom Golf mit Audi Aufklebern wären gut, die VW Kappen sehen nicht so doll aus.

Aufklappen  

Moin, 

 

Ich bestelle mir auch die 145/70 14 und ziehe sie auf die Magnesium Felgen, da ich 2 Sätze habe. 

 

Welche Reifen hast du genommen? Die 70 ger sind ja sehr günstig im Vergleich zu den 80gern von Bridgestone. 

 

Mfg. Pete 

Geschrieben
  Am 28.3.2025 um 17:59 schrieb PETE Pedro:

Moin, 

 

Ich bestelle mir auch die 145/70 14 und ziehe sie auf die Magnesium Felgen, da ich 2 Sätze habe. 

 

Welche Reifen hast du genommen? Die 70 ger sind ja sehr günstig im Vergleich zu den 80gern von Bridgestone. 

 

Mfg. Pete 

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Du meinst sicher auch 165 oder??

 

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifentest/sommerreifen/185-65-r15-h/hankook-kinergy-eco-2-id-4081/

 

Zitat: Besonders gut beim Spritverbrauch. 

 

Meine kommen vom e-up, da geht es ja auch um Reichweite.. Und ja, diese Größe ist sehr günstig. Es gibt auch noch leichtere Felgen in der Größe von Up, die Up Felgen passen auch perfekt, exakt die gleichen Maße wie die Magnesium Felge.

 

Noch effizienter sind nur die Conti ecocontact, die fünfte aber nur in 155 mit nicht ganz passend Umfang, 2 Stück davon liegen auch schon bei mir in Keller.

 

Ich will die Hankook auch auf die originalen Felgen machen, die Felgen muss ich aber noch abholen.

 

 

 

Geschrieben
  Am 28.3.2025 um 21:51 schrieb A2 HL jense:

 

Du meinst sicher auch 165 oder??

 

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/reifen/reifentest/sommerreifen/185-65-r15-h/hankook-kinergy-eco-2-id-4081/

 

Zitat: Besonders gut beim Spritverbrauch. 

 

Meine kommen vom e-up, da geht es ja auch um Reichweite.. Und ja, diese Größe ist sehr günstig. Es gibt auch noch leichtere Felgen in der Größe von Up, die Up Felgen passen auch perfekt, exakt die gleichen Maße wie die Magnesium Felge.

 

Noch effizienter sind nur die Conti ecocontact, die fünfte aber nur in 155 mit nicht ganz passend Umfang, 2 Stück davon liegen auch schon bei mir in Keller.

 

Ich will die Hankook auch auf die originalen Felgen machen, die Felgen muss ich aber noch abholen.

 

 

 

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Moin, 

 

Nein ich nehme die 145, nicht 165.

Geschrieben
  Am 28.3.2025 um 15:59 schrieb A2 HL jense:

So, es geht los, 175 70 14 vom e Up auf Up Stahlfelgen sind montiert. Gewicht 10,1kg, die Winterreifen auf Magnesium haben genau 8kg. Das ist schon ordentlich mehr ungefederte Masse. Mögen die Testfahrten beginnen. Luftdruck habe ich jetzt 20% über die empfohlenen Werte vom e Up gemacht.

 

Optisch ist die Größe sehr stimmig, schöne nabenkappen vom Golf mit Audi Aufklebern wären gut, die VW Kappen sehen nicht so doll aus.

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Habe mich auch vertippt, 165 soll das natürlich heißen.

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