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Joachim_A2

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  1. Hallo HolgiA2, hallo hoTTing, wie gesagt, einen Stromlaufplan habe ich nicht ... Wenn es richtig ist - aber nur dann - dass jeweils ein Anschluss der Sicherungen 23 und 24 direkt miteinander verbunden sind und von da aus über die Sicherungen 23 und 24 jeweils eine Abblendlichtlampe (links / rechts) mit Strom versorgt wird, ist alles ok; dann sollte das Modul problemlos funktionieren. Sofern man die Sicherungsadapter richtig herum eingebaut hat, sollte das Modul über die Sicherung 14 abgesichert sein (30A !) und die Abblendlichtlampen selbst über die Sicherungen 23 bzw. 24 mit je 15A. Anmerkung: sollte das Modul - wie HolgiA2 oben beschrieben hat - vor der 30A-Sicherung angeschlossen werden, also seitens der Batterie unabgesichert, halte ich das für fahrlässig; auch wenn im Laststromkreis selbst noch die Sicherungen 23 und 24 vorhanden sind. Sollte die Isolierung des Moduls, die angelöteten Kabel o.ä. Schaden nehmen und einen Kurzschluss auslösen ... dürfte ein Kabelbrand wohl nicht auszuschließen sein. Allerdings würde sich dann, wenn die Sicherungen 23 und 24 einen gemeinsamen Anschluss haben, die Frage stellen, wie das FIS + Bordcomputer eine einzelne defekte Abblendlichtlampe feststellt, schließlich liegen beide Lampen, vom gemeinsamen Anschluss aus gesehen, parallel. Wobei diese Überwachungsfrage sinngemäß wohl auch für die Kontrolle des Schlusslichtes gilt (Bordbuch, Seite 35/36). Jedenfalls - und deshalb stelle ich vielleicht dumme Fragen - scheint es entweder Gründe für mehr oder weniger Aufwand zu geben oder es ist alles viel einfacher . Betrachtet man den Inhalt von 'http://www.daylightrunninglights.com/index.htm', so unterscheidet dieser Hersteller explizit zwischen ein und zwei kanaligen TFL-Modul-Ausführungen aufgrund getrennter Lampenansteuerungen / -absicherungen und zusätzlich hinsichtlich 'Lampendiagnose'. Folgt man der 'Modulauswahlhilfe' unter 'Die Module' sollte man für den A2 bei Punkt 1.6 landen: Halogen-Lampen, Plus-Schaltung, getrennte Ansteuerung des Abblendlichts und einfache Lampendiagnose (siehe auch: Bordbuch, Seite 36, '... Auto-Check-Control nur bei eingeschaltetem Licht ...'). Damit ergeben sich die möglichen Module 90030 und 92430, wobei auch Modul 90035 passen sollte. Alle diese Module sind mit zwei Ausgängen, also je einem links und einem für rechts, ausgestattet. Alles unnötig und umsonst !? Zur Wärmeabgabe des Moduls ... Bei wahrscheinlicher Verwendung von N-Channel MOS-FET-Transistoren kann man die in Wärme umzusetzende Leistung in etwa so abschätzen. Der / die Transisitor(en) werden entweder ein oder ausgeschaltet (PWM), so dass im eingeschalteten Zustand der Rds on zum Tragen kommt; d.h. der Widerstand zwischen Drain und Source. Bei 2x 55W bei 12V ergeben sich insgesamt knapp 9,2A. Bei einem Rds on von 0,2 Ohm entsprechend 1,84W; diese Leistung mindert sich durch die Ausschaltphasen im PWM-Betrieb. Demnach sollte die Abwärme keine Probleme bereiten - insbesondere, da es im Niederspannungsbereich wohl auch geeignetere Transistoren mit geringerem Rds on gibt. Fazit: hinsichtlich 'Plug & Play' bei 'http://www.daylightrunning.de/index.html' habe ich im Moment Zweifel - insbesondere vor dem Hintergrund eines vorhandenen 'FIS mit Bordcomputer'. Ohne Bordcomputer, d.h. ohne 'Auto-Check-Control', und / oder mit einseitig verbundenen Kontakten der Sicherungen 23 und 24 hätte ich weniger bis keine Bedenken. Aber vielleicht hat ja jemand einen Stromlaufplan für mit und ohne Bordcomputer ...
  2. Hallo zusammen, wahrscheinlich habe ich nicht alle Beiträge mit der nötigen Aufmerksamkeit gelesen ... Ein Blick in die Einbauanleitung des TFL-Moduls (http://www.daylightrunning.de/Einbau-Bedienungsanleitung_TFL-_Audi_A2.pdf) zeigt, dass nur 2 Kabel anzuschließen sind; ein rotes an Sicherungsplatz 14 und das Gelbe an Sicherungsplatz 23 bzw. - da ist sich die Einbauanleitung wohl nicht sicher - auf Platz 24. Laut meinem Handbuch 5.04 wäre Sicherung 14 die "PTC-Heizung 1. Stufe oder der Dieselzuheizer" mit 30A / 20A. Soweit so gut. Aber Sicherungsplatz 23 wäre "Abblendlicht rechts, Leuchtweitenregulierung" und Sicherung 24 "Abblendlicht links, Leuchtweitenregulierung" mit jeweils 15A. Da ich nicht annehme, dass die Sicherungen 23 und 24 parallel geschaltet sind - und ich leider keinen Stromlaufplan meines A2 habe (1.4 TDI, 55kW, Bj. 10/2004) - würde mich interessieren, ob das TFL-Modul tatsächlich in (allen) A2-Varianten funktioniert? Denn eigentlich dürfte nur eine Seite funktionieren, oder ? Kurz um, wer hat das TFL-Modul in einem 1.4 TDI, 55kW, Bj. 10/2004 (also Modelljahr 2005) funktionierend verbaut ?
  3. Hallo, ich würde zwar auch meine Versicherung vorsichtshalber informieren, viel wichtiger ist aber die Information an die gegnerische Versicherung ! Schließlich weiß man nicht, ob und wann dies der 'Gegner' tut. Dann eine Werkstatt des eigenen Vertrauens aufsuchen - um eine etwaige Kostenschätzung zu haben. Nachdem ein paar Formalitäten mit der Versicherung geklärt sind, könnte man sein Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und die Werkstatt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab - das ist der einfachste Weg. Aber ... der Geschädigte hat, zumindest wenn die Schuldfrage eindeutig ist, noch ein paar Kostenersatzansprüche. So gibt es Aufwandspauschalen (ca. 20 - 30 €), die die gegnerische Versicherung zahlen muss, die Kilometer zur und von der Werkstatt (zwecks Reparatur), ggf. einen Ersatzwagen (vorsicht: die Versicherungen zahlen nicht die Standard-Tarife, hier muss die Werkstatt sich mit der Versicherung in Verbindung setzen mit der Vorgabe, dass die Versicherung den Mietwagen zu 100% zu übernehmen hat) oder man erhält für die Zeit der Reparatur eine 'Ausfallpauschale'. Sollte die Schuldfrage nachträglich doch nicht so eindeutig sein, ist der Gang zum Anwalt fast unumgänglich. Sollte sich dabei die eigene Schuldlosigkeit heraus stellen, muss die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten zahlen. Weiterer Vorteil: der Anwalt kennt die Ansprüche des Geschädigten sowie die ihm zustehenden Pauschalen. PS: Fotos machen, falls nicht schon geschehen und der Werkstatt notfalls sagen, dass die Schuldfrage evtl. noch nicht geklärt ist, damit auch die die Schäden entsprechend dokumentiert. Viel Erfolg - und demnächst besser nicht ohne Polizei. Denn wenn Du Pech hast, überlegt auch Dein Unfallgegner, wie er am Besten aus der Sache heraus kommt und warum Du Schuld haben solltest. Und wenn er schon Angst bzgl. seiner Probezeit hat ...
  4. Ja, sieht man ! Nur mal auf Audis achten, deren Scheinwerfer so leuchten, wie Käfer-Scheinwerfer zu Zeiten der 6 Volt Anlagen.
  5. Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen ! Ich würde bzgl. des "ESP/ABS-Anzeigen blinken und fiepen morgens ca. in 50% der Fälle auf" auch 2 Fehler, nämlich Steuergerät und Ölsensor nicht ausschließen - und für beides gilt ggf. @heavy-metals Aussage.
  6. Joachim_A2

    Tagesfahrlicht

    Tja, wenn es DIE passend für den A2 gäbe ...
  7. Joachim_A2

    Tagesfahrlicht

    Sicher ? Wenn ich mal auf A4er (o.ä.) Audis achte, bin ich mir annähernd sicher, dass deren Tagfahrlicht nicht mit 100%iger Helligkeit leuchtet (die inneren Scheinwerfer leuchten).
  8. Joachim_A2

    Lampenverbrauch

    Gibt es die noch und wie sind die Erfahrungen? Nein, die gibt es nicht mehr - machte auch keinen Sinn, da mehrfach innerhalb eines halben Jahres getauscht; zwar kostenlos aber immer in die Werkstatt ...
  9. Mhh, sollte nicht eine konstante Geschwindigkeit in einem, von mir aus, 'optimalem Motor-/Getriebe-Lastpunkt' am Effektivsten sein !? Und aufgrund von Reibungen, Luftwiderstand und der kürzesten Straßenlänge etc. eine gerade, wellenlose Straße ? Ich erinnere mich dunkel an einige Fahrversuche auf irgendeiner Strecke, denen unterschiedliche Fahrmuster zu Grunde lagen; die sparsamste Fahrweise war die mit konstanter Geschwindigkeit. Oder war das nur ein theoretischer Ausflug ?
  10. Nein werden - wie immer ! Das ist Gesellschaft im 21. Jahrhundert in Deutschland und auf beliebig viele andere Themen anwendbar. Allerdings - auch das muss im Widerspruch dazu gesagt werden - je kürzer und kurzsichtiger Rahmenbedingungen (gesellschaftliche / politische) gesteckt werden, je häufiger ist 'Bestandsschutz' eine zwingende Notwendigkeit. Nehmen wir an wir zahlen in eine staatliche Versicherungsleistung einen stattlichen Monatsbetrag für den Fall der Fälle. Aus politisch-lobbyistischen Gründen wird diese staatliche Versicherungsleistung jedoch kürzend geändert, die monatlichen Abgaben entsprechend gesenkt. Jeder der hier lang genug die ursprünglich hohen Beiträge eingezahlt hat, kommt zwar in den Genuss der nun niedrigeren Beiträge/Abgaben, hat für den nun möglichen Versicherungsfall aber in der Vergangenheit viel zu viel bezahlt. Ohne 'Bestandsschutz' ein Ding der Unmöglichkeit - oder ? Fazit: je kurzfristiger und kurzsichtiger heute Politik gemacht wird und / oder je schneller sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten ändern, je häufiger kann Bestandsschutz notwendig werden. (Anmerkungen: Diese Einsicht würde uns übrigens um so leichter fallen, wenn wir in einem A8- oder R8-Forum diskutieren würden. Bestandsschutz sollte natürlich nicht gewährt werden, wenn die Idee einer Art Bestrafung für Spritfresser eine Rolle spielt - was grundsätzlich nicht so völlig verkehrt wäre .) Um zum Thema zurückkehrend eine Alternative zu bieten: Falls Bestandsschutz also gewollt ist (oder Lobbyisten durchsetzen) gebe man dem mündigen Bürger die Wahlfreiheit zwischen 'alter' und 'neuer' Kfz-Steuer.
  11. Na ja, da unter 'heimrauschen' sicher jeder etwas anderes versteht, dürften Vergleiche schwierig werden. Vielleicht hilft die Angabe der Durchschnittsgeschwindigkeit auf der 'gerauschten Strecke' und dem dazugehörigen Verbrauch. Mit nicht eingefahrenem Motor (<3.000 km) einer Fahrstrecke von 500 km mit 50 km Landstraße, 450 km AB und einem Gesamtdurchschnitt von 135 km/h (mit Winterrädern) kann man 6,5 l / 100 km leicht verbrauchen. 'Rauscht' man auf Autobahnen in A mit viel Landstraße usw. können es auch mal knapp 4 l / 100 km werden .
  12. Zumindest die TDI-Kugeln scheinen tatsächlich sparsamer zu werden; 5,86 ... 5,15 ... 5,05 ... 4,61 also jeder Jahresdurchschnitt ein bißchen weniger (erstes Jahr allerdings nur gut 2 Monate und letztes Jahr wird sich insgesamt noch zeigen müssen, daher außerhalb der Reihe - aber die Tendenz stimmt).
  13. Joachim_A2

    Tagesfahrlicht

    ... auch keine schlechte Idee. Allerdings ist fraglich, was "Bei Xenonlicht oder wenn Sie 100% Leuchtkraft haben möchten , so MUSS das 100%-Umschaltkabel angeschlossen werden ! Dieses muss extra bestellt werden ! heißen soll. Bezieht sich die 100% Leuchtkraft auf den Tagfahrlicht-Mode oder auf Leuchtkraft / Helligkeit bei normalem Abblendlicht ? Falls Letzteres, wie wird dieses '100% Leuchtkraft-Kabel' verwendet / angeschlossen. In der A3 Bedienungs-/Einbauanleitung beispielsweise scheint das für 'Xenon-Licht nötige Kabel' jedenfalls nur aus einem mit gelieferten Masse-Kabel zu bestehen !?
  14. Aus Kenntnis meines Diesels nicht ! Der Ölmesstab hat eine Markierung (Punkt oder Kerbe o.ä.) und diese Markeirung muss oben sein (siehe Handbuch) - und dann steht der (Griff-) Ring meiner Erinnerung nach waagerecht.
  15. Joachim_A2

    Tagesfahrlicht

    Hallo zusammen, ich habe gestern im Vorbeifahren eine Idee zu einem Tagfahrlicht gesehen. Es sah professionell auch und war im Bereich des 'schwarzen Plastik' unterhalb des Stoßfängers installiert. Ob dieser Installationsort korrekt ist, ob dieses LED-Licht eine Zulassung als TFL hatte (oder ob es nur optischer Schnickschnack war), weiß ich leider nicht. Wie gesagt, das Licht war unterhalb des Stoßfängers installiert, bestand auf beiden Seiten aus etwa 6 - 8 weißen LEDs hinter einem 'Klarglas' mit Querriefen (Design). Die LEDs hinter dem 'Klarglas' schienen eine Einheit - also nichts gebasteltes - zu sein. Um einen optischen Eindruck zu vermitteln, hab ich es mal neben einen Nebelscheinwerfer 'installiert'. Im Original sah es aber besser aus . Wer hat so etwas schon mal gesehen und was dazu sagen ? Insbesondere bzgl. TFL-Zulassung ?
  16. Stimmt (hatte ich aber auch nicht behauptet ).
  17. Außer Du hast exakten Rückenwind und fährst mit genau der Windgeschwindigkeit.
  18. Alles kein Problem, wenn Du's genehmigt bekommst ... Abbiegelicht: Du benötigst, um es ähnlich zu realisieren wie in der A-Klasse, den Lenkeinschlag, die Geschwindigkeit und 'Zündung ein'. Ist ein Lenkeinschlag von min. x° vorhanden, die Geschwindigkeit kleiner xx km/h und größer yy km/h sowie die Zündung an, muss nur der entsprechende Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden; zuvor wären beide elektrisch zu trennen. Ist TFL eingeschaltet könnte die Dimmung der entsprechenden Seite aufgehoben werden. Sind die 'Nebelscheinwerfer' in ihrer ursprünglichen Funktion eingeschaltet, entfällt die 'Abbiegelicht-Funktionalität'. Tagfahrlicht: da gibt es irgendwo hier im Forum ein Auszug oder gar die komplette Vorschrift für TFL. Ein Betrieb als TFL und zusätzlich als Nebenscheinwerfer ist elektrisch jedoch kein Problem. Coming Home: sowohl die 'Abbiege-Elektronik' als auch die 'TFL-Elektronik' wären hierzu in der Lage. Am Besten einen kleinen Mikrocontroller programmieren und mit den nötigen externen Bauteilen versehen. Relais scheiden aber bei gewünschter Dimm-Funktion (TFL) aus, so dass hier schnelle Schalttransistoren im Zusammenhang mit der Lampenträgheit die Dimmung realisieren könnten (was allerdings zu Lasten der Lampenlebensdauer geht). Alternativ müsste die Leistung in einem Vorwiderstand verbraucht werden, weil eine Serienschaltung der Nebenscheinwerfer für TFL wohl eher nicht ausreicht. Mehr fällt mir im Moment nicht ein .
  19. ... und wenn Du Dein Fahrzeug beim 'Freundlichen' reparieren lässt, rechnet der ggf. auch direkt mit der Versicherung ab, ohne dass Du Dich um etwas kümmern musst. Dies kann aber zur Folge haben, dass Dir kleinere Entschädigungen entgehen; so stehen Dir, je nach lokaler Rechtsprechung in unterschiedlicher Höhe, beispielsweise eine Pauschale für allgemeine Unkosten zu (~25-30€), der Ersatz einer Einwegkamera und der Bilderentwicklung (wenn Du Unfallbilder gemacht hast), die Fahrtkosten zur Werkstatt usw. (*) - bei direkter Abrechnung des Freundlichen fallen diese Unkosten deinerseits gern unter irgend einen Tisch (den der Versicherung oder den des Freundlichen). Nimmst Du einen Leihwagen, lass - wie oben geschrieben - diesen von der Versicherung besorgen; oder Dein Freundlicher muss die Leihwagenkosten des von ihm zur Verfügung gestellten Wagen mit der Versicherung vorher zwecks Übernahme durch die Versicherung absprechen. Nimmst Du keinen Leihwagen steht Dir eine Pauschale als Ersatz für jeden Reparaturtag zu (~38€). Übrigens sollte man immer auch selbst bei der gegnerischen Versicherung anrufen; man weiß ja nie, ob und wann der Andere das tut. (*) allgemein: bei Verletzungen zusätzlich Fahrten zum Arzt, zu Untersuchungen, zu Behandlungen, Rezeptgebühren usw. zzgl. eventuellem Schmerzensgeld. In diesen Fällen sollte aber spätestens ein Anwalt eingeschaltet werden, den übrigens bei klarer Schuldfrage (beim Unfallgegner liegend) immer die gegnerische Versicherung zahlen muss. Hat man selbst einen Rechtsschutz, kann man ggf. über diesen zum Anwalt gehen; die eigene Versicherung rechnet dann mit der gegnerischen Versicherung für den Versicherten kostenfrei ab.
  20. Das ist für CarLife sicherlich sehr bequem, denn welcher Kunde kann dann noch die Reparatur ablehnen ? Sinngemäß gleiches gilt, wenn sich die Versicherung Monate mit einer schriftlichen Kostenübernahme oder -ablehnung Zeit lässt. Machmal riechen Versicherungen oder deren Umgang mit den zahlenden Kunden nach Anwalt.
  21. Ich hab's nicht unfreundlich verstanden.
  22. Es könnte viele Gründe geben, warum die Entwickler keinen Unterschied zwischen den Lampen, deren Defekt man 'merkt' und denen, deren Defekt man nicht 'merkt', gemacht haben; wenn Logisches fehlt, reicht Wirtschaftliches aus. Außerdem wollte ich lediglich einen Hinweis auf bereits Diskutiertes geben - ob's stimmt, weiß ich leider auch nicht.
  23. Hatten wir nicht schon mal darüber nachgedacht, dass die "Störimpulse" der Lampenüberwachung dienen könnten !? Und diese Impulse für die träge Glühlampe zu träge, aber bei den LEDs halt sichtbar sind.
  24. Schauen wir mal in die USA ... 'http://auto.de.msn.com/Hybrid-Artikel.aspx?cp-documentid=4132194' . Auch so kann man eventuelle Vorteile auf dem Weg zu einem idealen Fahrzeug kaputt machen ... in dem man zwar mit Hybrid-Fahrzeugen 'wegen deren 'Green-Image'' anreist, aber diese Fahrzeuge immer größer (und wohl schwerer) werden müssen - womit wieder nur ein kleiner(er) Vorteil entsteht.
  25. Hallo Rolli525i, also das Zusammentreffen der vom Meister genannten 1.500 € vor der Reparatur und dem nun zu zahlenden 'Restbestrag' von ebenfalls 1.500 € kommt mir irgend wie komisch vor. Ohne etwas unterstellen zu wollen. Wenn Du an der Richtigkeit der Aussagen Zweifel hast, lass Dir alle Unterlagen - also auch die schriflichen von der Versicherung - zeigen. Auch ein Blick auf die nun angeblich gewechselten Teile ("Kat und Auspuffanlage usw.") wären vielleicht hilfreich. Abgasmesswerte die den Defekt des KAT belegen usw. ebenfalls. Ggf. würde ich selbst mit der Versicherung in Kontakt treten und von denen, die von der Werkstatt eingereichten, Unterlagen zur Einsichtnahme anfordern und Fragen stellen. Viel Erfolg.
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