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Allwetter-/ Ganzjahresreifen für den A2?
heavy-metal antwortete auf Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Alles genau so einfach wie mit "richtigen" Winterreifen. Wenigstens der Goodyear Vector hat auf der Reifenflanke die "M+S"-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass dieser Reifen als "Winterausrüstung" anerkannt ist - und die Versicherung bei einem Unfall im Schnee eben grundsätzlich keine "Ausstiegsmöglichkeit" hat. Wenn Du den Verkehr trotz Winterreifen behinderst, könnte es theoretisch aber schon noch ein (Knöllchen-)Problem geben. Nämlich dann, wenn (an Steigungen / Gefällstrecken) eigentlich Ketten eforderlich wären und Du eben damit ausgerüstete Fahrzeuge am Fortkommen hinderst. Hmm, kommt der Polo nicht auf 14"- (statt 15"-) Bereifung, also 185/60-14 daher? Diese Größe passt beim A2 ja schonmal nicht. Und ob eine evt. existierende Größe 185/60-15 beim A2 eintragungsfähig ist, möchte ich angesichts des Abrollumfangs eher bezweifeln. CU! Martin -
Hallo Mitch! Das Concert 2 funktioniert natürlich auch in einem Auto ohne CAN-Bus. Du musst nur eine zusätzliche Leitung verlegen, damit das Radiodisplay funktioniert. Ok, ob Dir das schon zu viel Aufwand ist, musst Du natürlich selbst entscheiden... Evt. macht es Dir, wenn Du Dir die hier im Forum schon vorhandenen Anleitungen ausdruckst, auch für kleines Geld eine freie Werkstatt - oder der Bosch-Dienst. Der Einbauschacht ist nicht zu groß für andere Radios. Lediglich die Frontblende eines Audi-Radios ist anders (breiter). Aber dafür gibt es Blenden. Naja: welches Auto hat schon serienmäßig alle für nachträgliche Einbauten benötigten Kabel an Bord? Sicher: schön wär's... Aber es gibt hier im Forum auch schon Beiträge, die sich mit der nachträglichen Installation von CD-Wechslern an anderen Stellen (Mittelkonsole unten, Handschuhfach...) befassen. Das Pech wirst Du nicht haben, wenn Du vor dem Mitsteigern bei e-bay den Verkäufer fragst, in welchem Audi genau das angebotene Radio installiert war. Besser ist noch, wenn Du den Anbieter nach der Geräte-Nr. (Teile-Nr.) fragst. Ein Radio, dessen Teile-Nr. mit "8Z" beginnt, stammt original aus einem A2 und wird von den Abmessungen in Deinen A2 100%ig passen. Wenn Du auf ein Radio mit einer Teile-Nr. mit "4B" oder "8N" triffst: auch diese (einem A6 bzw. TT entstammenden) Radios passen afaik ohne "Dremelei" in einen A2. Möglicherweise müssen aber per VAG-Com div. Klangeinstellungen angepasst werden, denn diese Radios beschallten ja ursprünglich einen anderen Klangraum als den, den das Radio im A2 vorfindet. Radios aus einem A3 ("8L" / "8P") oder A4 ("B6") passen ohne Sägerei an der Blende nicht in einen A2. Davon würde ich auch die Finger lassen. Im Prinzip beides... Natürlich ist es für einen Konsumenten nicht nachvollziehbar, wenn ein Hersteller mal wieder sein eigenes Süppchen kocht. Selbst bei Ford, Opel & Co. werden die Werksradios schon derart in die Fahrzeugelektrik integriert, dass man schon mehr als "nur" eine andere Einbaublende benötigt. Audi ist also bei weitem nicht der einzige. Aber mal ehrlich: beim Auto gibt es immerhin noch Möglichkeiten, ein Werksradio durch ein anderes zu ersetzen. Wer mal für ein Mobiltelefon einen neuen Akku braucht, ist da noch viel ärmer dran. da gibt es dann nur Originalteile vom Hersteller zu saftigen (weit überhöhten) Preisen. Und wer zu seinem Mobiltelefon ein Headset, bzw. einen Adapter für eine Kfz-Freisprecheinrichtung braucht, guckt ebenfalls in die (Kosten-)Röhre. Da frage ich mich, wo das Problem liegt, wenn Akkus oder die Anschlüsse für Ladegerät und Headset / Freisprecheinrichtung genormt wären. CU! Martin
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Hallo NewAudi! Alles völlig richtig, was Du schreibst. Mit einer kleinen Einschränkung: wenn ich es richtig im Kopf habe, darf man in Österreich bei völliger Dunkelheit im Gebirge inzwischen die Nebelscheinwerfer zur Verbesserung der Sicht einschalten. Aber egal, ob es so ist oder eben nicht: wenn ich in der Nacht mutterseelenallein im Gebirge unterwegs bin und mir niemand entgegen kommt: dann mache ich die Fernscheinwerfer an, aber eben auch, so vorhanden, die Nebelscheinwerfer! Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird wohl kaum irgendwo hinter einem Baum ein Cop lauern, der die sporadisch vorbeifahrenden Autos daraufhin kontrolliert, ob jemand mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern daherkommt. Und wenn mir dann doch mal einer entgegen kommt, dann werden nacheinander Fern- und Nebelscheinwerfer ausgeschaltet. Wo ist also das Problem? Ansonsten sind mir diejenigen, die bei mehr oder dichtem (Gegen-)Verkehr allein aus "Hoppla-hier-komme-ich"-Gründen die Nebellampen eingeschaltet haben, ebenso wie Dir ein Dorn im Auge. Denn das hat hat mit Verkehrssicherheit nicht mehr im geringsten etwas zu tun. Übrigens: ein Bußgeld (also eine Strafe, die regelmäßig auch das Flensburger Punktekonto auffüllt und i.d.R. auch nicht direkt vor Ort kassiert wird) wird wg. einer missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer nicht fällig. Etwaige Strafen bewegen sich im Bereich der Verwarnungsgelder. Das ist bei Fernscheinwerfern nicht anders. Je nachdem, ob man die Leuchten "nur" missbräuchlich benutzt hat, ob jemand gefährdet oder gar geschädigt wurde, fallen Verwarnungsgelder zwischen EUR 15 und 35 an. Aber, wie schon oben gesagt: das alles setzt immer voraus, dass es auch einer mitkriegt... Alles klar? CU! Martin
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Hallo Quetschi! Nur so zum Spaß wird sich die Warnleuchte ja nicht melden. Also ab zum Freundlichen und schnell den Fehlerspeicher auslesen lassen. Je früher, desto besser. Also nicht drauf vertrauen, dass es sich um einen "sporadischen" Fehler handelt, der nach 5 Startversuchen wieder von selbst verschwindet. Das Auslesen des Speichers ist (normalerweise) kostenlos und dauert ja bekanntlich keine 2 Minuten. Alles andere könnte umso teurer werden - je länger Du mit dem "Fehler" noch so rumfährst... Lass uns mal wissen, wie es mit Deinem Fall weitergeht. CU! Martin
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Hallo! Nun, wie wäre es mit 185/55-15, also der Größe, die bei der alten A-Klasse Standard ist? Meine Planungen gehen auch dahin, diese Reifengröße - auf Original-Style-Felge - in die Papiere eintragen zu lassen. In unserer Forumsrubrik "Fahrwerk / Reifen / Felgen" hat dazu schon jemand was gepostet, was ich als "Gedankenstütze" beim nächsten Gang zum TÜV mitnehmen werde. Nun ja: verbieten muss man m.E. den 155er Reifen auf Autobahnen nicht unbedingt. Mein A2 liegt mit diesem Reifen nicht viel anders auf der Straße als mit dem 175er. Auch bei Höchstgeschwindigkeit bekomme weder ich, noch meine Mitfahrenden Schweißausbrüche oder Anfälle von Übelkeit. Könnte an dem mit 155ern ausgestatteten, von Dir gefahrenen A2 evt. etwas an der Fahrwerkseinstellung oder am Reifendruck nicht gestimmt haben? Wenn die Schmalspurbereifung wirklich so grottenschlecht wäre, dann dürfte der auf 145ern daherkommende 1.2 TDI wohl nur als reines Stadtauto zugelassen werden... Im übrigen gilt, dass ein breiterer Reifen nicht automatisch zu einem besseren Fahrverhalten führt, denn ein breiterer Reifen hat eine verstärkte Tendenz, Fahrbahnunebenheiten und Spurrillen nachzulaufen, während ein schmalerer Reifen evt. die Seitenwindempfindlichkeit des Fz. erhöht, bzw. bei Richtungswechseln weniger Seitenstabilität aufbaut. Der Kompromiss liegt, wie so oft, wohl in der Mitte. Und da denke ich, sind, bezogen auf die Originalgrößen, der 175/60-15, bzw. der 185/50-16 immer eine gute Wahl. Allerdings wg. des "Exotenstatus" auch eine teure - und ich hoffe, dass der schon erwähnte, aber preiswertere 185/55-15 ähnliche Leistungen vollbringen kann . Bzgl. Empfehlungen zur "Standardbereifung" (175): naja, viel gibt es da nicht zu empfehlen, weil nur die wenigsten Reifenhersteller diese Größe im Programm haben. Mir fallen nur Hersteller wie Dunlop, Michelin, Conti und Toyo ein. Die Preisunterscheide halten sich, selbst wenn man V- und H-Ausführungen miteinander vergleicht, in engen Grenzen (pro Reifen ca. 5-8 EUR). Und weil ich schon ein Premium-Auto fahre, dann käme für mich ein Fernostreifen wie der Toyo nicht mehr in Frage. Michelin und Conti scheinen auch hier im Forum noch die meisten Anhänger zu haben. CU! Martin
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neue pers. Min/Max Verbrauchsrekorde
heavy-metal antwortete auf Varianti's Thema in Verbraucherberatung
So ähnlich hat mir der Freundliche (Verkäufer) aus dem Autohaus das auch gesagt - und hinzugefügt, das man mit dem FSI nur dann auf niedrige Verbräuche kommt, wenn man das Auto ähnlich flott (oder lahm? ) bewegt, wie man auch mit dem 55kW-Benziner fahren würde. Auf meine Frage, ob der 55 kW- Benziner nicht grundsätzlich ein bisschen schlapp auf der Brust sei, übergab er mir einen Schlüssel (eines ebensolchen Fz.) für eine Probefahrt. Die hat mich überzeugt. Und außerdem: Super Plus? Nein, Danke! Davon abgesehen ist V-Power / Ultimate 100 die größe Volksverdummung seit Erfindung des Ottokraftstoffs. Fazit: der 55kW-Benziner ist flotter als ein (alter) A160, und als ein 1.6er Opel Meriva sowieso. Im Verbrauch schlägt der A2 alles in dieser Klasse Verfügbare um Längen. Meine Erfahrungswerte: - Autobahn (zw. 140 und 160): 5,8 l / 100 km - Mischbetrieb (je ca. 50 % Stadt und Autobahn): ca. 7 l / 100 km - reiner Stadtbetrieb: ca. 7,6 l / 100 km Vollgasorgien bezahle ich mit Verbräuchen von über 9 l / 100 km. Der Verbrauch ist bei meinem A2 mit 155er Winterreifen bei ansonsten gleicher Fahrbahnbeschaffenheit tendenziell geringer als mit den 175er Sommerreifen. CU! Martin -
Hi! Die Briefmarken- oder Münzsammlung, die der Arme ganz vergessen hat und der Gerichtsvollzieher plötzlich ans Tageslicht befördert... Oder ein "Restvermögen", das der arme Tropf nicht aufbrauchen muss, bevor er Anspruch auf "Sponsorengelder" (Hartz 4) hat... Nun ja: wie ich weiter oben schon geschrieben habe, muss man bzgl. der Durchsetzung seines Anspruchs schon mal einen langen Atem haben. Auch ist es ja nicht ungewöhnlich, dass auch ein Bedürftiger plötzlich mal unverhofft zu Geld kommt (Erbschaft...) Hmm, ob diese Lösung wirklich besser ist? Zunächst mal: die Herren in schwarz arbeiten auch nicht zum Nulltarif. Die wollen einen prozentualen Anteil von der offenen Forderung und haben sicher auch eine "Mindestgebühr"... Ob da bei einer Forderung von knappen EUR 1.000 noch viel für den Gläubiger übrigbleibt??? Klar: man könnte die Kosten für das "Inkassounternehmen" auch wieder einklagen - und wir sind wieder da, wo wir schon einmal waren. Nämlich vor einem ordentlichen Gericht! Und überhaupt: für ein paar hundert EUR riskieren, dass es jemanden, dem man derart zugesetzt, also einen gut gebauten "Inkassobeauftragten" auf den Hals gehetzt hat, nach Rache gelüstet? Zu riskieren, dass man eines Tages sein am Straßenrand geparktes Auto nicht mehr wiedererkennt, dass mitten in der Nacht Fensterscheiben zu Bruch gehen - oder dass man sich am nächsten Mogen selbst nicht mehr wiedererkennt, weil man tags zuvor im Dunkeln eins auf die Rübe gekriegt hat? Kurzum: ich würde den "ordentlichen" Gerichtsweg gehen. Sonst keinen. CU! Martin
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Hi Mütze! Mein Nachbar hatte auch mal das "Problem", bei e-bay günstig einen PC-Monitor ersteigert zu haben. Die Freude währte nur 3 Wochen. Dann standen die Herren in grün auf der Matte. Die Kohle und der Monitor waren natürlich futsch! Frei nach Radio Eriwan: "Im Prinzip: ja!" Die Praxis dürfte aber u.U. etwas anders aussehen. Zunächst einmal musst Du sehen, dass Du an einen "vollstreckbaren Titel" (Gerichtsurteil) kommst. Wie Du drankommst, folgt später. Diesen Titel zu erlangen - er ist die Basis für alles weitere Vorgehen - sollte in Deinem Fall aber auch überhaupt kein Problem sein, weil Dein Geschäft mit dem Hehler sittenwidrig war und somit kein Rechtsgeschäft zustandegekommen ist. Alle Aufwendungen (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten), die im Zusammenhang mit der Erlangung dieses Titels stehen, kannst Du Dir natürlich vom Gegner zurückholen - wenn er zahlungskräftig ist. Dass Du ggü. dem Anwalt und dem Gericht natürlich erstmal in Vorlage treten musst, ist klar. Und weil man ja nicht weiß, ob man überhaupt noch sein Geld zurückbekommt, würde ich das mit dem Anwalt (und in Anbetracht des Streitwertes) auch erstmal bleiben lassen. Wie kommst Du jetzt an diesen "vollstreckbaren Titel"? Ist gem. Radio Eriwan "im Prinzip" einfach: 1. Du gehst in den nächsten Schreibwarenladen und besorgst Dir ein Formular "Mahnbescheid" 2. Du rufst das Amtsgericht in der Nähe Deines Wohnortes an und fragst, welches (Amts-)Gericht für die Bearbeitung Deines Mahnbescheides zuständig ist. Früher war das immer das AG in Deiner Nähe, aber weil ja auch der Staat Kosten sparen muss, wurde das ganze mal "zentralisiert" (ich will jetzt nicht sagen: optimiert...). Dann fragst Du noch, was die Bearbeitung Deines Mahnbescheides kosten wird (vorgerichtliche Kosten und Verfahrenskosten) - diese Angabe brauchst Du für Pkt. 3. 3. so, und jetzt kommt's: Du füllst den Mahnbescheid aus: 3.1. Adresse des zuständigen Gerichts - s. 2. 3.2. letzte bekannte Adresse des Hehlers 3.3. den Forderungsbetrag (also das, was Du an den Typen insges. gezahlt hast) 3.4. Kosten für das Mahnverfahren (die Du beim AG schon erfragt hast) 3.5. sonstige Auslagen (z.B. das km-Geld, weil Du Dir ja den Mahnbescheid organisieren und mit Deinem A2 zum Gericht fahren musstest...) 3.5. Zinsen, die seit Zahlungsausgang angefallen sind (ich glaube, Du darfst 8% p.a. verlangen) 3.6. Datum / Unterschrift Wenn Du diesem Antrag noch div. Dokumente beifügen kannst (u.a. Polizeiprotokolle...), umso besser. 4. jetzt folgt Dein Gang zum Amtsgericht (bzw. das Versenden des Mahnbescheids per Post an ebendieses) 5. das Amtsgericht stellt nun den Mahnbescheid dem Hehler zu. Aber keine Panik: Rücksendung an Dich wg. "unbekannt verzogen" zieht da nicht. Die Ämter sind da doch etwas gewissenhafter und sollten ggf. schon noch Mittel und Wege finden, den Schuldner ausfindig zu machen. So, und jetzt kann es entweder einfach oder kompliziert werden... Ich gehe mal davon aus, dass der Mahnbescheid korrekt zugestellt wurde. Im einfachsten Fall zahlt Dein Gegenüber innerhalb der Frist (2 Wochen), um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen, und alles ist erledigt. Oder aber er zahlt nicht, weil er nicht will oder keine Kohle hat. Dann geht es wie folgt weiter: a) er widerspricht dem Mahnbescheid (das muss er - mit Begründung! - am Gericht tun), und es folgt irgendwann mal eine Gerichtsverhandlung: die Chancen des Hehlers stehen aber schlecht, dass er damit durchkommt, denn die Hehlerei wurde ja schon nachgewiesen b) er widerspricht dem Mahnbescheid nicht und lässt die Zahlungsfrist verstreichen! Im Falle von b) hast Du jetzt diesen (zumindest vorläufig) "vollstreckbaren Titel". Dann geht es wie folgt weiter: Du meldest die Nichtzahlung dem Gericht und beantragst innerhalb von 6 Monaten (!) Vollstreckung. Sollte ein Gerichtsvollzieher daraufhin nicht erfolgreich sein, hast Du noch ca. 30 Jahre Zeit, immer mal wieder "anzuklopfen", ob der Typ wieder zu Reichtümern gekommen ist. Logo, dass, je länger der Fall andauert, umso mehr Zinsen gefordert werden. Das "Problem": Du wirst nicht der einzige sein, mit dem der Typ sittenwidrige Geschäfte abgewickelt hat. Wer also zuerst kommt, der mahlt zuerst... Also nicht allzu lange fackeln. Trotzdem ist aber aber zu beachten: wenn der Typ mal wieder Geld haben sollte, werden zuerst der Staat (etwaige Steuerschulden...) und Unterhaltsberechtigte Personen aus dem Vermögen bedient, und dann erst alle anderen Gläubiger. So, das waren meine unmaßgeblichen Kommentare. So ungefähr habe ich das noch während meiner schon 2 Jahrzehnte zurückliegenden kaufmänniscnen Ausbildung gelernt. Wenn etwas nicht ganz korrekt sein sollte, so bitte ich um Nachsicht. Aber vielleicht liest ja hier ein Jurist mit... CU + viel Erfolg! Martin
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Bei Mr. Wash werden aktuell wohl alle Anlagen auf "Fahrzeugkomplettpflege" umgestellt. Im Klartext (am Beispiel Düsseldorf-Nord): eine erste Straße ist für die Außenwäsche - die einfache Wäsche für EUR 6,90 reicht völlig. Wer will, kann vor der EInfahrt zusätzlich ein Ticket für die Innenraumreinigung erwerben. Dann kostet der Spaß inkl. Standardwäsche EUR 13,--. Der Komplettpreis scheint an sich nicht schlecht zu sein (ich kann leider über die Qualität der innenraumreinigung nichts sagen), aber mit der 2. Straße für die Innenraumreinigung sind die kostenlosen SB-Sauger entfallen. Schade eigentlich! Zum Glück habe ich einen Stromanschluss in der Garage, so dass ich mir von meiner besseren Hälfte den Staubsauger ausleihen kann - - und somit auf die kostenlosen Sauger an der Waschhalle nicht angewiesen bin. Völlig richtig! Ich mache es meistens so, dass ich, wenn das Auto mal wieder richtig eingepökelt ist, an einer anderen Tanke den (Kaltwasser-)Hochdruckreiniger für einen Euro nehme. Damit wird das Auto zwar nicht so sauber wie bei einer "richtigen" Wäsche, aber die Salzlake kriegt man problemlos runter. Wenn man mit der Lanze deutlich mehr als 30 cm Abstand zum Auto hält, schadet das auch nicht dem Lack, bzw. der Konservierung. Und wenn ich im Winter in die Waschanlage fahre, dann kommt das Zusatzprogramm "Unterbodenwäsche" nur dann dazu, wenn das Auto extrem eingesaut war. CU! Martin
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4. Stammtisch am Essener Roadstop oder Weihnachtmarkt?
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in NRW
Hi Ingo! ERSTER!!!! Will so viel heißen wie: ich bin dabei! Bis denne! Martin -
Nun, dann frage ich mich aber, warum nun ausgerechnet diejenigen, die das Zeugs verkaufen, in ihren Katalogen und Anzeigenblättchen darauf hinweisen, dass das Angebot nicht zulässig im Bereich der StVZO ist. Das sehe ich etwas anders: auch durch zusätzliche Lichtquellen im Fahrzeuginnenraum könnte der Fahrer abgelenkt (oder gar geblendet) werden. Wenn Du mal mit eingeschalteter serienmäßiger Innenraumbeleuchtung auf einer stockdunklen Straße unterwegs bist, wirst Du die Innenraumbeleuchtung auch als störend empfinden. Ich habe noch nicht in der A2-Bedienungsanleitung nachgeblättert, aber in den Anleitungen von meinen früheren Fahrzeugen war meistens ein Hinweis, dass man die Innenraumbeleuchtung nachts während der Fahrt aus Sicherheitsgründen ausgeschaltet lassen soll. Auch haben ja viele Navis mit großem Bildschirm ein "Nachtdesign" - sicher auch nicht nur aus Jux und Dollerei. Überdies spiegeln sich beleuchtete Flächen u.U. in den Seitenscheiben, was die Wahrnehmungsfähigkeit zur Seite herabsetzt. Ich empfinde es auch als angenehmer, im Dunklen zu sitzen, wenn ich ins Dunkle gucken muss. Ist ja auch klar: das Umgebungslicht im Auto führt zu einer Verkleinerung der Pupillen, so dass die Wahrnehmungsfähigkeit beim Blick ins Dunkle beeinträchtigt ist. Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, hat z.B. die S-Klasse zwar auch eine Fußraumbeleuchtung serienmäßig. Aber die funktioniert nur dann, wenn die Türen geöffnet sind, lässt sich also nicht willkürlich während der Fahrt einschalten. Da ist natürlich was dran! Wenn uns der Herr Winterkorn auch noch die "Ambiente"-Beleuchtung serienmäßig spendiert hätte, der A2 hätte noch mehr Verluste eingefahren und wäre vielleicht ein Jahr früher aus dem Verkaufsprogramm genommen worden. CU! Martin
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Hallo Berleburger! Nein, eine entsprechende "Bauvorschrift", das Nebelleuchten nicht zusammen mit Fernscheinwerfern leuchten dürfen, hat es m.W. nie gegeben. Lediglich eine Empfehlung, bei Nebel nicht das Fernlicht einzuschalten. Beim Golf IV wird das Fernlicht ausgeschaltet, sobald die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Das hat aber den (offiziellen) Grund, dass man den aus Kunststoff gefertigten Scheinwerfereinsatz, der alle vorderen Beleuchtungseinrichtungen beinhaltet, vor dem Hitzetod schützen will. Das Problem hatte ich mit meiner alten C-Klasse nicht. Insgesamt finde ich es sehr angenehm, wenn man vorne die komplette "Lichtorgel" entflammen kann. Z.B. bei nächtlichen Gebirgsfahrten leuchten mir die Nebellampen das Vorfeld und den seitlichen Bereich optimal aus, das Abblendlicht sorgt für das "Mittelfeld", und die Fernscheinwefer bringen Licht ins Dunkel für alles, was weiter weg ist. CU! Martin
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Hallo Silverstar! Auch im Ernst: Dass wir es nicht gleich schon vom Werk aus drin haben, mag daran liegen, dass diese Art von Fahrzeugbeleuchtung, ebenso wie die "Umfeld"- oder "Unterbodenbeleuchtung", in Deutschland streng genommen nicht zulässig ist. Jedenfalls weisen die Anbieter diverser Umrüstungskits (u.a. Conrad und a.t.u.) immer wieder auf diesen Umstand hin. Einen gewissen optischen Reiz mag ich diesen Leuchten nicht absprechen. Für mich ist und bleibt das ganze aber Firlefanz, ohne einen wirklichen Nutzen: wenn ich in mein Auto einsteige, teffe ich auch im Dunkeln ohne Probleme mit meinen Füßen auf die zwei bis drei ( ) Pedale im Fußraum. Wenn mir im Dunkeln etwas in den Fußraum fällt, das die Bedienung der Pedale beeinträchtigen könnte, halte ich, wenn ich das Teil nicht zufällig und ohne Hingucken sofort zu fassen kriege, möglichst an und "fische" das Teil wieder hervor. Zur Not hat bei der genauen Inspektion des Fußraumes auch eine Taschenlampe im Handschuhfach immer noch ihre Dienste getan. Vielmehr würde ich mich hingegen darüber freuen, wenn auch ab Werk schon solche Elemente wie die Einstellräder an den Luftausströmern beleuchtet wären. Obwohl ich so was bislang auch noch nicht wirklich vermisst habe. Vielleicht auch deswegen nicht, weil ich zu faul bin, das alles trotz der hier im Forum schon vorhandenen (guten) Anleitungen einzubauen... CU! Martin
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"Teil 1" ist separat als Ersatzteil erhältlich. Wenn mich nicht alles täuscht, hat das Teil die Nr. 8Z0 711 463 B bei Innenausstattung grau und kostet so was um die EUR 4,--. Frage mich aber, welcher Lack von dem Teil abblättern soll. Das ist m.W. doch nur eingefärbter Kunststoff, ohne Softlackauftrag o.ä. Aber erst, nachdem man am Ledergriff unten eine Metallzunge nach oben gedrückt hat. Wenn man einfach nur kräftig am Ledergriff zieht, reißt man sich nämlich die Haltenase am "Teil 1" ab. Im schlimmsten Fall aber auch die Metallzunge aus dem Ledergriff. Und dann wird es richtig teuer! CU! Martin
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Naja, was heißt hier "Verschleißbruch"? Ich habe schon viele Autos gesehen, die mit deutlich über 250 Tkm auf der Uhr noch auf den "ersten" Felgen unterwegs waren. Was auf dem Foto zu sehen ist, ist ja kaum zu glauben! Das wäre in etwa so, wie wenn ich nach einer ähnlichen Laufleistung damit rechnen müsste, dass die Lenksäule oder das Bremspedal einen Ermüdungsbruch erleiden kann. Um einen Automobilhersteller, der einen solchen Felgenschrott verbaut, sollte man eigentlich einen großen Bogen machen. Ich mag es mir nicht vorstellen wollen, was passiert, wenn bei einem Tempo von gerade mal 140 km/h auf der Autobahn oder "nur" bei der Hälfte der Geschwindigkeit in einer Kurve die Felge nachgibt. Soll man jetzt alle paar Wochen seine Felgen in Augenschein nehmen und auf Verschleißbrüche untersuchen, dabei womöglich jedes Mal noch die Radblenden demontieren? Das kann ja eigentlich nicht wahr sein! Ich werfe 2x p.a. - also beim jahreszeitlich bedingten Radwechsel - einen Blick auf die Felgen. Wenn ich aber frühzeitig solche "Verschleißbrüche" entdecken wollte, wäre auch das schon viel zu selten. Könnte es bei besagter E-Klasse nicht auch so gewesen sein, dass am Fz. eine Felge verbaut wurde, die nicht auf das Fahrzeuggewicht ausgelegt (und somit nicht zugelassen) war? Wie hat sich denn überhaupt Mercedes zu diesem Fall geäußert? Nur mit Beschwichtigungsformeln, oder folgte diesen eine handfeste Rückrufaktion? CU! Martin
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Allwetter-/ Ganzjahresreifen für den A2?
heavy-metal antwortete auf Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Hallo! @ Audi TDI: ich entnehme dem Profil von Skowi, dass es sich um den 1.4 Benziner handelt... @ Skowi: welche Felgen sind denn am Fahrzeug montiert? Wenn es die Original-Stahlfelgen sind, haben die (wenn der 175er Reifen montiert ist)eine Breite von 5,5". Die Original-LM-Felgen sind in Verbindung mit 175/60-15 in jedem Fall 6" breit. Winterreifen im Format 155/65-15 kommen auf einer 5" breiten Felge. Eine Alternative bzgl. des Reifenformats (und Abrollumfangs) wäre theoretisch noch 185/55-15. Evt. gibt es diese Größe ja als Ganzjahresreifen. Der Reifen sollte schonmal noch auf die 5,5" breite (Stahl-)Felge passen. Auf die 6" breite (LM-)Felge passt der Reifen in jedem Fall, denn die Kombi 6Jx15-Felge mit 185/55-15 ist bei der alten Mercedes-A-Klasse Standard. Die Frage ist nur, ob Dir ein TÜV-Prüfer diesen Reifen in Verbindung mit der Original-Audi-Felge freigibt. Mir hat mal ein Reifenhändler gesagt, dass ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Felgenherstellers (Audi) vorlegen müsste, bevor mir der TÜV die Kombi "Originalfelge + 185/55-15" einträgt. Ich habe zwar noch nicht bei Audi gefragt, aber die werden mir bestimmt keine andere als die serienmäßigen Reifenfreigaben erteilen. Sag mal bescheid, was bei Deiner Sache rausgekommen ist. Die Lösung "Winterreifen auch im Sommer" würde ich nur in Betracht ziehen, wenn bzgl. alternativer Rad-Reifen-Kombinationen nichts zu machen bzw. ein regelmäßiger Tausch von Sommer- und Winterrädern absolut nicht erwünscht ist. Nicht, dass der A2 mit den 155er Reifen so wahnsinnig instabil wäre (ich fahre auch im Winter diesen Reifen, und im Sommer den 175er): bei hohen Temperaturen verschleißen die Winterreifen nunmal wie die Sau. Und dass man auf Sommerreifen in den weitaus meisten Fällen (auf trockener Fahrbahn sowieso...) einen kürzeren Bremsweg erzielt, ist ein offenes Geheimnis. CU! Martin -
4. Stammtisch am Essener Roadstop oder Weihnachtmarkt?
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in NRW
Mensch Frany! Winterschlaf zu Ende? Und warum willst Du das Treffen jetzt vergessen? Weihnachten 2006 kommt schließlich schneller, als man denkt! Es ist also nicht verkehrt, schon jetzt mit den Vorbereitungen und der Vorplanung für ein Weihnachtstreffen zu beginnen! Wenn Du schon spätestens im letzten August, als Bahlsen & Co. die ersten Lebkuchenherzen in ihre Backöfen geschoben haben, gefragt hättest, auf welchem Weihnachts- oder was-auch-sonst-für-einem Markt wir uns denn treffen wollen, da hätten wir ja bestimmt noch irgendwie einen passenden Termin finden können! Aber Dein Aufruf so ca. 3,5 Wochen vor dem Fest aller Feste: unmöglich - keine Chance mehr! Aber bevor in diesem Jahr wieder die ersten mobilen Glühweinstände und Grünkohlbuden wie Pilze aus dem Boden schießen, sollten wird uns schon noch ein paar Mal im RoadStop getroffen haben... CU! Martin -
Hallo Jau! Das neue Longlife-3 ist seit Anfang 2005 das "Universalöl" für nahezu alle Motoren aus dem VAG-Programm. Hierzu gibt es schon einen Thread im Forum. Das LL-3-Öl ist, wie Du richtig vermutest, das einzige Öl, das - unter Beibehaltng der Longlife-Wartungsintervalle - in patikelgefilterten Dieselmotoren eingesetzt werden darf. Naja, es wird auch keiner mehr fragen, weil der VAG-Konzern auf das "Einheitsöl" umgestellt hat und es somit meines Wissens das Longlife-2-Öl (0W-30) beim Freundlichen gar nicht mehr gibt. Wenn Du also beim nächsten Mal unbedingt das 0W-30-Öl haben willst, bleibt als einziger Ausweg, das Öl zum nächsten Service mitzubringen. Du müsstest aber heute noch die "Restbestände" kaufen, denn der Handel hat ja auch keine Lust, auf lange Sicht ein nur für VAG-Fahrzeuge freigegebenes Öl zu bevorraten. Das "neue" (Longlife-3-) Öl ist im Gegensatz zum Longlife-2-Öl nicht nur für Motoren des VAG-Konzerns, sondern - Gott sei Dank! - auch für BMW- und Mercedes-Motoren freigegeben. Solltest Du jetzt die Frage stellen, wie lange denn nun die Öle lagerfähig sind: auch zu diesem Thema gibt es hier im Forum schon einen Thread! Und sonst (@ HolgerBY): selbst mein Motorrad, Bj. 2002, mit G-Kat und aus deutscher Produktion, dessen Motor bis ca. 7.600/min drehen darf (wo der Audi-Motor sich wohl schon verabschieden dürfte), soll / darf nur mit mineralischem Öl (10W-40 / 15W-40...) befüllt werden. Also: soo schlecht kann die mineralische Suppe nun auch wieder nicht sein. CU! Martin
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Hi! Ich habe bislang auch nicht die geringsten Probleme mit dem Ansprechverhalten der Bremse bei Taumitteleinsatz. Ich muss aber dazu sagen, dass ich winters mit Stahlfelgen und montierten Radblenden unterwegs bin, die sicher auch noch etwas mehr Salznebel von der Bremse abhalten als eine "offen" konstruierte LM-Felge aus dem Zubehörmarkt, die im Leben nicht am A2 auf dieses Phänomen hin (und im Gegensatz zu den Original-Audi-Felgen?) getestet wurde. Wäre also auch mal interessant zu wissen, mit welcher Rad-/Reifenkombination diejenigen unterwegs sind, die über Bremsprobleme klagen, bzw. die keine Probleme haben... Der schon genannte Tip, diese Mini-Spoiler - die, glaube ich, nur beim 1.6 FSI (und 66kW-TDI?) serienmäßig verbaut wurden - vorne am Radkasten anzubringen, dürfte ebenfalls noch was bringen. CU! Martin
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Brodit Halter für mittlere Lüftungsgitter?
heavy-metal antwortete auf banane's Thema in HIFI - Handy - NAVI
Hallo banane! Die Brodit-Halterungen werden wohl nicht passen. Von Hama gibt (gab?) es mal eine Halterung, die am Lüftungsgitter mittels 2 Klammern und einer Rändelschraube befestigt wird. Dann kann man aber den Luftstrom an der Lüftungsdüse nicht mehr horizontal oder vertikal verstellen, sondern die Düse nur noch auf oder zu machen. Das Hama-Teil muss aber sehr behutsam (!!!) befestigt werden: ein wenig falsch angesetzt, oder die Haltescharube zu fest angezogen, zieht unwiderruflich einen Schaden des Lüftungsgitters nach sich, der sich nur durch Austausch des betreffenden Teils beheben lässt. Mein Vater hatte hier mal bei seinem A4 Lehrgeld in Höhe von fast 70 EUR gezahlt - so teuer war nämlich das Ersatzteil bei Audi... Wo es diese Hama-Klemme gibt? Keine Ahnung. Bei Conrad ist sie seit Mitte 2005 nicht mehr im Angebot (Katalog). In den Shops selbst dürften aber noch Restbestände lagern. Also einfach mal vorbeischauen. Ansonsten fällt mir nur noch der Weg zum "Ungeilen" oder "Saublöden"-Markt ein... Ob letztere das Teil jedoch überhaupt im Angebot haben / hatten, weiß ich aber auch nicht. Ich habe diese Hama-Klemme seit ca. 2 Jahren an meinem A2 im Einsatz. Bislang ohne Probleme. Übrigens: wenn ich eine der beiden Brodit-Halterungen in Betracht ziehen würde (weil ich zusätzlich zum Mobile Phone noch ein portables GPS betreiben möchte), dann würde ich zu der Halterung raten, die zwischen Klimabedienteil und der Mittelkonsole befestigt wird. Sieht nicht nur "eleganter" aus, sondern verhindert auch, dass die weiter unten an der Ablage neben dem Schalthebel befindliche Befestigungsmöglichkeit unsanften Kontakt mit dem Bein des Beifahrers bekommt. Das untere, von Dir verlinkte (Brodit-) Bild ist nämlich diesbezüglich eine (gewollte?) "optische Täuschung". Wenigstens in meinem Auto befindet sich der Beifahrersitz (und entgegen der Abbildung) so gut wie nie in der hintersten Stellung, sondern meistens dort, dass die vordere Sitzkante so ungefähr auf gleicher Höhe ist wie der Schalthebel. Und dann wird es für den Beifahrer schon etwas eng. Insbes. dann, wenn auf der Brodit-Halterung noch eine gerätespezifische Halterung (und natürlich das Gerät selbst) befestigt werden. CU! Martin -
Warnsummer für Handbremse nachrüsten
heavy-metal antwortete auf heavy-metal's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Hallo! So langsam kommen wir der Lösung ja näher... Der Summer soll natürlich nur dann ertönen, wenn man bei laufendem Motor losfahren will und die Handbremse noch nicht völlig gelöst ist (also die Leuchte im Kombiinstrument schon leuchtet). Nett (aber nicht Bedingung) wäre auch, wenn sich der Summer - Zündung / Motor an - beim Bergabrollen des Fz. (also ohne eingelegtem Gang) ebenfalls bemerkbar machen würde. Auch sollte der Summer immer dann verstummen, wenn das Auto (ob mit oder ohne angezogene Handbremse) steht, denn bei einem stehenden Fz. brauche ich ja keine Warnung vor einer angezogenen Handbremse... Ich denke auch, dass man das ganze wohl am besten mit einem Summer eines anderen VW-/Audi-Modells hinkriegt. Wobei sich allerdings auch die Frage stellt, ob man die Summerfunktion nicht auch durch eine geänderte Einstellung / Programmierung irgendeines Steuergeräts (per VAG-Com?) aktivieren kann. Oder andersrum gefragt: was ist an der Elektronik eines A3, A4 oder A6 anders, dass es bei diesen Fahrzeugen summt, beim A2 hingegen nicht? CU! Martin -
Werkzeugfach unter Beifahrerfußraum
heavy-metal antwortete auf A2 speedster's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Hmm, ich würde ihn evt. nehmen - unter der Voraussetzung, dass der Einsatz auch dann in den Beifahrerfußraum passt, wenn (so, wie in meinem A2) dort ein Vorverstärker für die hinteren Lautsprecher (also nix Bose) verbaut ist. Da ich regelmäßig im Raum Bonn / Bad Honnef unterwegs bin, sollte sich doch eine Möglichkeit der persönlichen Übergabe ergeben... CU! Martin -
Hallo! Hat das von Euch mal einer gemacht? (Forensuche negativ...) Falls ja: welche Teile werden benötigt, und wie läuft das mit der Nachrüstung? Irgendwie habe ich mich in all den Jahren (und in anderen Fahrzeugen) an den Summer gewöhnt und hätte den gerne auch in meinem A2, auch wenn ja bei angezognener Handbremse die Warnleuchte im Kombiinstrument aufleuchtet... CU! Martin
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Hallo! Mal wieder so interessehalber nachgefragt: kann ich eigentlich mit dem ersten Funkschlüssel das Auto öffnen, den Motor starten und das Auto mit dem zweiten Schlüssel abschließen, und der Motor läuft weiter? Klar, ich weiß, das darf / soll man aus Umweltschutzgründen nicht machen... Will nur wissen, ob das wirklich funktioniert, aber möchte es nicht ausprobieren, denn ich möchte vermeiden, dass ich die Schlüssel evt. neu "anlernen" muss, oder igendeinem Steuergerät zum frühenTod verhelfe... Und noch eine Frage: wenn ich mein Auto mit der Funkfernbedienung entriegele, aber keine Tür öffne, dann verriegelt sich das Auto nach ein paar Minuten ja wieder selbständig. Das passiert doch nicht, wenn ich die Tür öffne, den Schlüssel auf dem Sitz liegen lasse und die Tür wieder schließe (aber natürlich nicht abschließe), oder etwa doch? Oder etwa nur dann nicht, wenn der Schlüssel ins Zündschloss gesteckt wird??? CU! Martin
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Hallo Leute! Ich verfolge diesen Thread ja auch schon seit Tagen. Ok, jedem das Seine, und über Geschmack lässt sich ja streiten. Aber meint Ihr nicht auch, dass man sich mit derlei "Extremen" auch gravierende Nachteile wie - frühzeitig verschlissene Radlager (wg. des längeren "Hebelarms") - frühzeitig, bzw. einseitig abgefahrene Reífen einhandelt? Ich sehe schon hier die diesbezüglichen Radlager- und Reifenthreads, nebst Verteufelungen der Firma Audi (ob der "miesen" Qualität der Lager...) - und keiner wird dann zugeben wollen, dass er Spurverbreiterungen im Einsatz hat(te)... CU! Martin