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Nanana, nun fallt mal nicht so über unseren Newcomer her: hat erst einen Beitrag verfasst, und schon kriegt er eins auf die Mütze... So wollen wir ihm doch verzeihen, dass er, nachdem er seinen Irrtum bemerkt hat, seinen Beitrag nicht gelöscht (also beim "edit" den Text rausgelöscht und den Beitrag neu abgespeichert) hat, oder? Aber jetzt ist es dafür schon zu spät... CU! Martin
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Neues Getriebe, zumindest aber eine neue Schaltführung... Nix für ungut! Martin
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Hallo Leute! Ich hatte ja vor 2 Jahren meinen A2 als "Werksdienstwagen" gekauft. Das freundliche Autohaus hat das Fz. für mich zugelassen, und ich habe - natürlich - auch den Kfz-Brief bekommen. Was allerdings gefehlt hat: die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. Ist mir damals bei Übernahme des Fz. aber auch nicht aufgefallen. Ok, das Ding brauche ich ja nur, wenn ich das Fz. mal ins (EU-) Ausland verkaufen möchte. Ich könnte ja noch mal beim Autohaus nachfragen, ob die das Ding noch zufällig im Safe liegen haben. Aber was mache ich, wenn die Antwort negativ ist? Wo bekomme ich so eine Bescheinigung her, in der ja auch die Fg.-Nr. aufgeführt ist? Evt. noch direkt bei Audi? Thks + CU! Martin
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Die Kurbegehäuseentlüftung müsste dann aber m.W. nicht ins Freie, sondern zum Luftfilterkasten führen - und mit diesem verbunden sein. CU! Martin
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e) Der Laden ist hoffnungslos überlastet und kann Dir erst in ca. 1,5 Jahren wieder einen Termin anbieten f) Zahnriemen sind Mangelware und haben Lieferzeiten von ca. 1,5 Jahren g) die haben Dich nicht wg. Deines A2, sondern versehentlich, aufgrund nicht aktualisierter Personendaten, wg. Deines (Vorgänger-) Autos - A6 - angeschrieben. Wenn das ein Neufahrzeug aus dem Jahr 2000 war (und der Riemen noch nicht gewechselt wurde), ist der jetzt im 6. Lebensjahr, also 5 Jahre und x Monate alt... Hast Du Dich vielleicht "zufällig" mal - und vor der Anschaffung Deines A2 - bei Audi auf der HP registrieren lassen? Wenn man da mal kostenlos Handy-Logos / Klingeltöne runterladen wollte, ging das erst nach einer kostenlosen Registrierung. Selbstverständlich durfte man dann auch freiwillige Angaben zu seinem Fahrzeug (Typ, Alter...) machen... CU! Martin
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Hi! Wie Bret schon schrieb: eine mit einem Prüfzeichen versehene, also zugelassene Leuchte zu verändern (umzubauen) und diese an einem Kfz zu betreiben, ist nicht. Das einfachte Beispeil hierzu: eine Rückleuchte mit Prüfzeichen wird mit diesem komischen "Schwarzlack" überzogen. Das Prüfzeichen ist natürlich immer noch auf dem Lampenglas, aber die Zulassung ist hin, weil die Leuchte ja seinerzeit ohne Lacküberzug auf Leuchtintensität, Erkennbarkeit, oder was auch immer, geprüft wurde. Wenn es sich um einen Zusatzscheinwerfer mit Prüfzeichen handelt, der ohne Veränderungen an irgeneinem Fz. verbaut werden kann, ist die Sache klar. Schwieriger wird es da schon bei Komplettleuchten, die eigentlich für ein anderes Fz. bestimmt sind, aber trotzdem an ein anderes Fz., ohne sie allerdings zu verändern, angebaut werden. Beispiel: am alten Golf 1 und 2 passten seinerzeit ja auch (in Zusammenhang mit dem jeweiligen Schlossträger an der Fahrzeugfront) die Scheinwerfer des Jetta. Obwohl die Scheinwerfer selbst nicht verändert und mit Original-VW-Teilen montiert wurden, war ein Gang zum TÜV unumgänglich, weil die Beleuchtungsanlage "verändert" wurde, also nicht mehr dem Serienzustand entsprach. Insofern vermute ich, dass man auch heute einen für einen bestimmten Fahrzeugtyp freigegebenen Scheinwerfer nicht einfach mal an einem anderen Fz. verbauen darf. Wenn es einer besser weiß, möge man mich korrigieren. Liest denn hier kein TÜV-Experte (oder DEKRA-Angestellter) mit? CU! Martin
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Hallo! Meintest Du die alte "Emma", auch bekannt als MAN 5t, Typ 630 "L2A"? Also diese unkaputtbare "Karre" mit unsynchonisiertem Getriebe, (z.T.) ohne Servolenkung, zuschaltbarem Allradantieb und Differentialsperren, die überall durchkam? Nur Leo war geländegängiger! Mann, mit dem Hobel hätten wir die Schlacht um Stalingrad gewinnen können - - Bei diesem Gerät durfte man den Motor meines Wissens sogar zur Not auch zu 100% mit jedwedem erhältlichen Flüssigbrennstoff (nicht nur Diesel, sondern auch Benzin, Petroleum, Kerosin etc.) betreiben, denn das Fz. war mit einem "Vielstoffmotor" ausgerüstet. Natürlich war der Motor auf Diesel optimiert. Im Falle ,dass Benzin im Tank war, hätte der Fahrer (bzw. Beifahrer) allerdings im Kraftstoffsystem regelmäßig bis ständig eine Handpumpe bedienen müssen, um die bei dem hohen Kraftstoffdruck entstehenden Dampfblasen zu komprimieren - und somit einen halbwegs runden Motorlauf zu gewährleisten. Ich habe damals bei den "Grünen" auf so einem Fz. das LKW-Fahren gelernt - und, weil es diese Kiste war, es wohl bis heute auch nicht wieder verlernt. Und heute freue ich mich, dass ich mir, bzgl. des Motorlaufs meines A2, auch bei -30°C keine Gedanken machen muss: ein Hoch auf den Benzinmotor! CU! Martin
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Hallo maoc! Ich gehe mal davon aus, dass die Ölstandskontrolle nicht im Eimer ist. Bei meinem A2 meldet sich die Ölstandskontrole im Kombiinstrument auch erst dann, wenn der Stab, wenn ich ihn unmittelbar nach dem Abstellen des Motors heruasziehe, schon trocken ist. Die Frage ist also, wann genau der Ölstand mit Hilfe des Peilstabes gemessen wird. Zieht man den Stab sofort nach dem Abstellen des Motors heraus, so zeigt er schonmal nicht den genauen Ölpegel (nämlich zu wenig) an. Erst nach einigen Minuten Wartezeit ist so viel Öl in die Ölwanne zurückgelaufen, dass eine Messung per Peilstab eine gweisse Aussagekraft hat. Nicht umsonst wird ja empfohlen, den Ölstand bei kaltem Motor zu prüfen. Eine weitere Ursache für einen ungenauen Ölstand ist, wenn das Fz. nicht genau waagerecht steht. Schon das Gefälle von der Fahrbahnmitte zum Bordstein kann sich u.U. deutlich auf die Messung auswirken. Trotz allem: wenn das Fz. wenigstens einigermaßen eben abgestellt war, und der Ölstab ist trocken, dann ist es alles andere als verkehrt, mal einen halben Liter nachzufüllen. Aber auf die richtige Ölsorte achten (für Benzinmotoren VAG-Norm 503.00, bzw. seit neuestem 504.00). Überfüllen kannst Du im geschilderten Fall so jedenfalls nicht. CU! Martin
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Hi! Ich habe ja auch den 1.4er Benziner, aber mit dem Gaspedal / der Gasannahme noch nie Probleme gehabt. Ich würde mal folgendes überprüfen (lassen): - Gaspedal auf freien und leichten Gang (natürlich bei "Zündung aus", und mit der Hand das Pedal langsam niederdrücken) - Motorsteuergerät (Einträge im Fehlerspeicher?) - Geber für die Gaspedalstellung - Drosselklappenansteller (Drosselklappensteuereinheit) Den Geber, bzw. Ansteller findet man im Motorraum an der Ansaugseite am Motorblock. Evt. hilft es schon, nur mal die elektrischen Steckverbindungen zu lösen und wieder zusammenzustecken. Just my 2 Cents... Martin
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Hi! Diese Sorge hatte ich auch einmal nicht - und schon war es passiert! Wenn es um die Demontage nur der "Teppichbodenauflagen" (also die "Schonmatten", die aus Gummi oder Textil sein können) geht: ja, da kann man schonmal so einen Druckknopf kaputtmachen... Dann gehste zum nächsten Freundlichen Audi- (bloß nicht a.t.u.-!!! ) Partner und holst Dir einen neuen, kpl. Befestigungsknopf in der entsprechenden Farbe (grau, schwarz, beige, kariert, oder was-auch-immer...) Das Ding ist wohl eines der wenigen Pfennig- (HALT!: Cent-) Artikel, die so am A2 verbaut werden. Und weil es so ist, hat man vielleicht, so wie ich, das Glück, dass man das Teil für lau bekommt. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, besteht das Ding aus 3 Teilen. die beiden unteren werden mit dem serienmäßigen Teppichboden verbunden (eins von unten durch den Teppich (also nicht die Schonmatte!) führen, das andere von oben gegendrücken), dann die Fußmatte auf den "Pin" legen und mit dem verbliebenen Teil von oben festclipsen. Aber nicht verwechseln: der serienmäßige Teppichboden, der in jedem Fz. drin ist, also auf dem Alu-Boden aufliegt, ist m.W. nicht verclipst o.ä. CU! Martin
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Hallo! Forensuche negativ... Und in der Bedieungsanleitung scheint es auch nicht zu stehen. Angenommen, mein Auto hat mehrere Problemchen (mit orangefarbenem Hinweis im FIS) zu melden. Gibt es da auch so etwas wie eine "Anzeigepriorität"? Hierzu ein Beispiel: während der Fahrt geht das Scheibenwaschwasser zur Neige. Also meldet sich das FIS im Display. Alsbald sinkt der Motorölpegel. Auch dazu gibt es ja einen Warnhinweis im FIS. Und zu guter Letzt, wenn man sich dann entschlossen hat, die nächste Tanke anzusteuern, um das Problem zu beheben, erreicht das Kraftstoffniveau einen bedenkenswert niedrigen Pegel. Also insgesamt 3 "Fehler" auf einmal, die das FIS zu melden hat. Aber wie macht es das jetzt genau? Wenn das FIS "rote" und orange" Hiweise auf einmal zu vermelden hätte, wird es wohl die "roten" Hinweise anzeigen. Aber wie ist das, wenn mehrere gleichfarbige Hinweise zu vermelden sind? Blinken jetzt abwechselnd (im Sekundentakt) die Warnanzeigen für Kraftstoff-, Öl- und Wischwassermangel? Oder wird nur das Symbol angezeigt, das am kritischsten einzustufen ist? Oder der Fehler, der zuerst auftrat? Oder der zuletzt aufgetretene Fehler? Oder, oder, oder...??? Oder bleibt das Auto, ob so vieler Fehler, mit defektem Steuergerät einfach liegen und tut keinen Mucks mehr und ist ein Fall für den ADAC, bzw. Audi-Pannendienst? Wer weiß die Antwort? CU! Martin
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Gern geschehen! Dass wir uns hier im Forum gegenseitig helfen, sollte ja auch der Sinn desselben sein. Bin kein Audianer - und kann auch hier nur über Erfahrungen mit Mercedes berichten. Aber: grundsätzlich darfst Du an Deinem Auto auch innerhalb der Garantiezeit etwas verändern - unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten fachmännisch (oder soll ich sagen: nach dem Stand der Technik) ausgeführt werden. In meinem Ex-Firmenwagen (Mercedes) wurde auch eine Freisprecheinrichtung nachträglich von einem Mobilfunk-Systempartner eingebaut. Jahre später habe ich auch (auf Kulanz) von Mercedes eine neue Tankanzeige bekommen, als diese gesponnen hat. Und kurz danach wurde - ebenfalls auf Kulanz - der Differential an der Hinterachse ersetzt. Da hat es keinen interessiert, ob sich an dem Auto mal irgendwo ein anderer, "Nicht-Mercedes-Monteur" zu schaffen machte. Kurzum: wenn ein Schaden innerhalb der Garantiezeit auftritt, der nicht mit einer anderen Veränderung am Auto in direktem Zusammenhang steht, dann spricht nichts dagegen, dass der Schaden für Dich kostenlos behoben wird. Wenn aber einer am Kabelbaum rumfrickelt, und irgendwann später treten "sporadische" Fehlermeldungen auf, die neimand so richtig deuten, geschweige denn dauerhaft verhindern kann, dann könnte es schon Probleme mit der Garantieabwicklung geben. Insofern ist Deine Entscheidung, die FSE bei Audi einbauen zu lassen, durchaus nicht unvernünftig. Natürlich müsste auch ein "Fremdanbieter" in der Lage sein, das Ding richtig zu verkabeln, und auf dessen Arbeit hast Du ja ebenfalls einen Gewährleistungsanspruch (wenn es keine Schwarzarbeit war... ). Aber im Problemfall geht das Spielchen bzgl. einer Schuldfrage dann los, weil jeder den Fehler auf den anderen schiebt. CU! Martin
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Allwetter-/ Ganzjahresreifen für den A2?
heavy-metal antwortete auf Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Alles genau so einfach wie mit "richtigen" Winterreifen. Wenigstens der Goodyear Vector hat auf der Reifenflanke die "M+S"-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass dieser Reifen als "Winterausrüstung" anerkannt ist - und die Versicherung bei einem Unfall im Schnee eben grundsätzlich keine "Ausstiegsmöglichkeit" hat. Wenn Du den Verkehr trotz Winterreifen behinderst, könnte es theoretisch aber schon noch ein (Knöllchen-)Problem geben. Nämlich dann, wenn (an Steigungen / Gefällstrecken) eigentlich Ketten eforderlich wären und Du eben damit ausgerüstete Fahrzeuge am Fortkommen hinderst. Hmm, kommt der Polo nicht auf 14"- (statt 15"-) Bereifung, also 185/60-14 daher? Diese Größe passt beim A2 ja schonmal nicht. Und ob eine evt. existierende Größe 185/60-15 beim A2 eintragungsfähig ist, möchte ich angesichts des Abrollumfangs eher bezweifeln. CU! Martin -
Hallo Mitch! Das Concert 2 funktioniert natürlich auch in einem Auto ohne CAN-Bus. Du musst nur eine zusätzliche Leitung verlegen, damit das Radiodisplay funktioniert. Ok, ob Dir das schon zu viel Aufwand ist, musst Du natürlich selbst entscheiden... Evt. macht es Dir, wenn Du Dir die hier im Forum schon vorhandenen Anleitungen ausdruckst, auch für kleines Geld eine freie Werkstatt - oder der Bosch-Dienst. Der Einbauschacht ist nicht zu groß für andere Radios. Lediglich die Frontblende eines Audi-Radios ist anders (breiter). Aber dafür gibt es Blenden. Naja: welches Auto hat schon serienmäßig alle für nachträgliche Einbauten benötigten Kabel an Bord? Sicher: schön wär's... Aber es gibt hier im Forum auch schon Beiträge, die sich mit der nachträglichen Installation von CD-Wechslern an anderen Stellen (Mittelkonsole unten, Handschuhfach...) befassen. Das Pech wirst Du nicht haben, wenn Du vor dem Mitsteigern bei e-bay den Verkäufer fragst, in welchem Audi genau das angebotene Radio installiert war. Besser ist noch, wenn Du den Anbieter nach der Geräte-Nr. (Teile-Nr.) fragst. Ein Radio, dessen Teile-Nr. mit "8Z" beginnt, stammt original aus einem A2 und wird von den Abmessungen in Deinen A2 100%ig passen. Wenn Du auf ein Radio mit einer Teile-Nr. mit "4B" oder "8N" triffst: auch diese (einem A6 bzw. TT entstammenden) Radios passen afaik ohne "Dremelei" in einen A2. Möglicherweise müssen aber per VAG-Com div. Klangeinstellungen angepasst werden, denn diese Radios beschallten ja ursprünglich einen anderen Klangraum als den, den das Radio im A2 vorfindet. Radios aus einem A3 ("8L" / "8P") oder A4 ("B6") passen ohne Sägerei an der Blende nicht in einen A2. Davon würde ich auch die Finger lassen. Im Prinzip beides... Natürlich ist es für einen Konsumenten nicht nachvollziehbar, wenn ein Hersteller mal wieder sein eigenes Süppchen kocht. Selbst bei Ford, Opel & Co. werden die Werksradios schon derart in die Fahrzeugelektrik integriert, dass man schon mehr als "nur" eine andere Einbaublende benötigt. Audi ist also bei weitem nicht der einzige. Aber mal ehrlich: beim Auto gibt es immerhin noch Möglichkeiten, ein Werksradio durch ein anderes zu ersetzen. Wer mal für ein Mobiltelefon einen neuen Akku braucht, ist da noch viel ärmer dran. da gibt es dann nur Originalteile vom Hersteller zu saftigen (weit überhöhten) Preisen. Und wer zu seinem Mobiltelefon ein Headset, bzw. einen Adapter für eine Kfz-Freisprecheinrichtung braucht, guckt ebenfalls in die (Kosten-)Röhre. Da frage ich mich, wo das Problem liegt, wenn Akkus oder die Anschlüsse für Ladegerät und Headset / Freisprecheinrichtung genormt wären. CU! Martin
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Hallo NewAudi! Alles völlig richtig, was Du schreibst. Mit einer kleinen Einschränkung: wenn ich es richtig im Kopf habe, darf man in Österreich bei völliger Dunkelheit im Gebirge inzwischen die Nebelscheinwerfer zur Verbesserung der Sicht einschalten. Aber egal, ob es so ist oder eben nicht: wenn ich in der Nacht mutterseelenallein im Gebirge unterwegs bin und mir niemand entgegen kommt: dann mache ich die Fernscheinwerfer an, aber eben auch, so vorhanden, die Nebelscheinwerfer! Wo kein Kläger, da kein Richter. Es wird wohl kaum irgendwo hinter einem Baum ein Cop lauern, der die sporadisch vorbeifahrenden Autos daraufhin kontrolliert, ob jemand mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern daherkommt. Und wenn mir dann doch mal einer entgegen kommt, dann werden nacheinander Fern- und Nebelscheinwerfer ausgeschaltet. Wo ist also das Problem? Ansonsten sind mir diejenigen, die bei mehr oder dichtem (Gegen-)Verkehr allein aus "Hoppla-hier-komme-ich"-Gründen die Nebellampen eingeschaltet haben, ebenso wie Dir ein Dorn im Auge. Denn das hat hat mit Verkehrssicherheit nicht mehr im geringsten etwas zu tun. Übrigens: ein Bußgeld (also eine Strafe, die regelmäßig auch das Flensburger Punktekonto auffüllt und i.d.R. auch nicht direkt vor Ort kassiert wird) wird wg. einer missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer nicht fällig. Etwaige Strafen bewegen sich im Bereich der Verwarnungsgelder. Das ist bei Fernscheinwerfern nicht anders. Je nachdem, ob man die Leuchten "nur" missbräuchlich benutzt hat, ob jemand gefährdet oder gar geschädigt wurde, fallen Verwarnungsgelder zwischen EUR 15 und 35 an. Aber, wie schon oben gesagt: das alles setzt immer voraus, dass es auch einer mitkriegt... Alles klar? CU! Martin
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Hallo Quetschi! Nur so zum Spaß wird sich die Warnleuchte ja nicht melden. Also ab zum Freundlichen und schnell den Fehlerspeicher auslesen lassen. Je früher, desto besser. Also nicht drauf vertrauen, dass es sich um einen "sporadischen" Fehler handelt, der nach 5 Startversuchen wieder von selbst verschwindet. Das Auslesen des Speichers ist (normalerweise) kostenlos und dauert ja bekanntlich keine 2 Minuten. Alles andere könnte umso teurer werden - je länger Du mit dem "Fehler" noch so rumfährst... Lass uns mal wissen, wie es mit Deinem Fall weitergeht. CU! Martin
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Hallo! Nun, wie wäre es mit 185/55-15, also der Größe, die bei der alten A-Klasse Standard ist? Meine Planungen gehen auch dahin, diese Reifengröße - auf Original-Style-Felge - in die Papiere eintragen zu lassen. In unserer Forumsrubrik "Fahrwerk / Reifen / Felgen" hat dazu schon jemand was gepostet, was ich als "Gedankenstütze" beim nächsten Gang zum TÜV mitnehmen werde. Nun ja: verbieten muss man m.E. den 155er Reifen auf Autobahnen nicht unbedingt. Mein A2 liegt mit diesem Reifen nicht viel anders auf der Straße als mit dem 175er. Auch bei Höchstgeschwindigkeit bekomme weder ich, noch meine Mitfahrenden Schweißausbrüche oder Anfälle von Übelkeit. Könnte an dem mit 155ern ausgestatteten, von Dir gefahrenen A2 evt. etwas an der Fahrwerkseinstellung oder am Reifendruck nicht gestimmt haben? Wenn die Schmalspurbereifung wirklich so grottenschlecht wäre, dann dürfte der auf 145ern daherkommende 1.2 TDI wohl nur als reines Stadtauto zugelassen werden... Im übrigen gilt, dass ein breiterer Reifen nicht automatisch zu einem besseren Fahrverhalten führt, denn ein breiterer Reifen hat eine verstärkte Tendenz, Fahrbahnunebenheiten und Spurrillen nachzulaufen, während ein schmalerer Reifen evt. die Seitenwindempfindlichkeit des Fz. erhöht, bzw. bei Richtungswechseln weniger Seitenstabilität aufbaut. Der Kompromiss liegt, wie so oft, wohl in der Mitte. Und da denke ich, sind, bezogen auf die Originalgrößen, der 175/60-15, bzw. der 185/50-16 immer eine gute Wahl. Allerdings wg. des "Exotenstatus" auch eine teure - und ich hoffe, dass der schon erwähnte, aber preiswertere 185/55-15 ähnliche Leistungen vollbringen kann . Bzgl. Empfehlungen zur "Standardbereifung" (175): naja, viel gibt es da nicht zu empfehlen, weil nur die wenigsten Reifenhersteller diese Größe im Programm haben. Mir fallen nur Hersteller wie Dunlop, Michelin, Conti und Toyo ein. Die Preisunterscheide halten sich, selbst wenn man V- und H-Ausführungen miteinander vergleicht, in engen Grenzen (pro Reifen ca. 5-8 EUR). Und weil ich schon ein Premium-Auto fahre, dann käme für mich ein Fernostreifen wie der Toyo nicht mehr in Frage. Michelin und Conti scheinen auch hier im Forum noch die meisten Anhänger zu haben. CU! Martin
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neue pers. Min/Max Verbrauchsrekorde
heavy-metal antwortete auf Varianti's Thema in Verbraucherberatung
So ähnlich hat mir der Freundliche (Verkäufer) aus dem Autohaus das auch gesagt - und hinzugefügt, das man mit dem FSI nur dann auf niedrige Verbräuche kommt, wenn man das Auto ähnlich flott (oder lahm? ) bewegt, wie man auch mit dem 55kW-Benziner fahren würde. Auf meine Frage, ob der 55 kW- Benziner nicht grundsätzlich ein bisschen schlapp auf der Brust sei, übergab er mir einen Schlüssel (eines ebensolchen Fz.) für eine Probefahrt. Die hat mich überzeugt. Und außerdem: Super Plus? Nein, Danke! Davon abgesehen ist V-Power / Ultimate 100 die größe Volksverdummung seit Erfindung des Ottokraftstoffs. Fazit: der 55kW-Benziner ist flotter als ein (alter) A160, und als ein 1.6er Opel Meriva sowieso. Im Verbrauch schlägt der A2 alles in dieser Klasse Verfügbare um Längen. Meine Erfahrungswerte: - Autobahn (zw. 140 und 160): 5,8 l / 100 km - Mischbetrieb (je ca. 50 % Stadt und Autobahn): ca. 7 l / 100 km - reiner Stadtbetrieb: ca. 7,6 l / 100 km Vollgasorgien bezahle ich mit Verbräuchen von über 9 l / 100 km. Der Verbrauch ist bei meinem A2 mit 155er Winterreifen bei ansonsten gleicher Fahrbahnbeschaffenheit tendenziell geringer als mit den 175er Sommerreifen. CU! Martin -
Hi! Die Briefmarken- oder Münzsammlung, die der Arme ganz vergessen hat und der Gerichtsvollzieher plötzlich ans Tageslicht befördert... Oder ein "Restvermögen", das der arme Tropf nicht aufbrauchen muss, bevor er Anspruch auf "Sponsorengelder" (Hartz 4) hat... Nun ja: wie ich weiter oben schon geschrieben habe, muss man bzgl. der Durchsetzung seines Anspruchs schon mal einen langen Atem haben. Auch ist es ja nicht ungewöhnlich, dass auch ein Bedürftiger plötzlich mal unverhofft zu Geld kommt (Erbschaft...) Hmm, ob diese Lösung wirklich besser ist? Zunächst mal: die Herren in schwarz arbeiten auch nicht zum Nulltarif. Die wollen einen prozentualen Anteil von der offenen Forderung und haben sicher auch eine "Mindestgebühr"... Ob da bei einer Forderung von knappen EUR 1.000 noch viel für den Gläubiger übrigbleibt??? Klar: man könnte die Kosten für das "Inkassounternehmen" auch wieder einklagen - und wir sind wieder da, wo wir schon einmal waren. Nämlich vor einem ordentlichen Gericht! Und überhaupt: für ein paar hundert EUR riskieren, dass es jemanden, dem man derart zugesetzt, also einen gut gebauten "Inkassobeauftragten" auf den Hals gehetzt hat, nach Rache gelüstet? Zu riskieren, dass man eines Tages sein am Straßenrand geparktes Auto nicht mehr wiedererkennt, dass mitten in der Nacht Fensterscheiben zu Bruch gehen - oder dass man sich am nächsten Mogen selbst nicht mehr wiedererkennt, weil man tags zuvor im Dunkeln eins auf die Rübe gekriegt hat? Kurzum: ich würde den "ordentlichen" Gerichtsweg gehen. Sonst keinen. CU! Martin
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Hi Mütze! Mein Nachbar hatte auch mal das "Problem", bei e-bay günstig einen PC-Monitor ersteigert zu haben. Die Freude währte nur 3 Wochen. Dann standen die Herren in grün auf der Matte. Die Kohle und der Monitor waren natürlich futsch! Frei nach Radio Eriwan: "Im Prinzip: ja!" Die Praxis dürfte aber u.U. etwas anders aussehen. Zunächst einmal musst Du sehen, dass Du an einen "vollstreckbaren Titel" (Gerichtsurteil) kommst. Wie Du drankommst, folgt später. Diesen Titel zu erlangen - er ist die Basis für alles weitere Vorgehen - sollte in Deinem Fall aber auch überhaupt kein Problem sein, weil Dein Geschäft mit dem Hehler sittenwidrig war und somit kein Rechtsgeschäft zustandegekommen ist. Alle Aufwendungen (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten), die im Zusammenhang mit der Erlangung dieses Titels stehen, kannst Du Dir natürlich vom Gegner zurückholen - wenn er zahlungskräftig ist. Dass Du ggü. dem Anwalt und dem Gericht natürlich erstmal in Vorlage treten musst, ist klar. Und weil man ja nicht weiß, ob man überhaupt noch sein Geld zurückbekommt, würde ich das mit dem Anwalt (und in Anbetracht des Streitwertes) auch erstmal bleiben lassen. Wie kommst Du jetzt an diesen "vollstreckbaren Titel"? Ist gem. Radio Eriwan "im Prinzip" einfach: 1. Du gehst in den nächsten Schreibwarenladen und besorgst Dir ein Formular "Mahnbescheid" 2. Du rufst das Amtsgericht in der Nähe Deines Wohnortes an und fragst, welches (Amts-)Gericht für die Bearbeitung Deines Mahnbescheides zuständig ist. Früher war das immer das AG in Deiner Nähe, aber weil ja auch der Staat Kosten sparen muss, wurde das ganze mal "zentralisiert" (ich will jetzt nicht sagen: optimiert...). Dann fragst Du noch, was die Bearbeitung Deines Mahnbescheides kosten wird (vorgerichtliche Kosten und Verfahrenskosten) - diese Angabe brauchst Du für Pkt. 3. 3. so, und jetzt kommt's: Du füllst den Mahnbescheid aus: 3.1. Adresse des zuständigen Gerichts - s. 2. 3.2. letzte bekannte Adresse des Hehlers 3.3. den Forderungsbetrag (also das, was Du an den Typen insges. gezahlt hast) 3.4. Kosten für das Mahnverfahren (die Du beim AG schon erfragt hast) 3.5. sonstige Auslagen (z.B. das km-Geld, weil Du Dir ja den Mahnbescheid organisieren und mit Deinem A2 zum Gericht fahren musstest...) 3.5. Zinsen, die seit Zahlungsausgang angefallen sind (ich glaube, Du darfst 8% p.a. verlangen) 3.6. Datum / Unterschrift Wenn Du diesem Antrag noch div. Dokumente beifügen kannst (u.a. Polizeiprotokolle...), umso besser. 4. jetzt folgt Dein Gang zum Amtsgericht (bzw. das Versenden des Mahnbescheids per Post an ebendieses) 5. das Amtsgericht stellt nun den Mahnbescheid dem Hehler zu. Aber keine Panik: Rücksendung an Dich wg. "unbekannt verzogen" zieht da nicht. Die Ämter sind da doch etwas gewissenhafter und sollten ggf. schon noch Mittel und Wege finden, den Schuldner ausfindig zu machen. So, und jetzt kann es entweder einfach oder kompliziert werden... Ich gehe mal davon aus, dass der Mahnbescheid korrekt zugestellt wurde. Im einfachsten Fall zahlt Dein Gegenüber innerhalb der Frist (2 Wochen), um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen, und alles ist erledigt. Oder aber er zahlt nicht, weil er nicht will oder keine Kohle hat. Dann geht es wie folgt weiter: a) er widerspricht dem Mahnbescheid (das muss er - mit Begründung! - am Gericht tun), und es folgt irgendwann mal eine Gerichtsverhandlung: die Chancen des Hehlers stehen aber schlecht, dass er damit durchkommt, denn die Hehlerei wurde ja schon nachgewiesen b) er widerspricht dem Mahnbescheid nicht und lässt die Zahlungsfrist verstreichen! Im Falle von b) hast Du jetzt diesen (zumindest vorläufig) "vollstreckbaren Titel". Dann geht es wie folgt weiter: Du meldest die Nichtzahlung dem Gericht und beantragst innerhalb von 6 Monaten (!) Vollstreckung. Sollte ein Gerichtsvollzieher daraufhin nicht erfolgreich sein, hast Du noch ca. 30 Jahre Zeit, immer mal wieder "anzuklopfen", ob der Typ wieder zu Reichtümern gekommen ist. Logo, dass, je länger der Fall andauert, umso mehr Zinsen gefordert werden. Das "Problem": Du wirst nicht der einzige sein, mit dem der Typ sittenwidrige Geschäfte abgewickelt hat. Wer also zuerst kommt, der mahlt zuerst... Also nicht allzu lange fackeln. Trotzdem ist aber aber zu beachten: wenn der Typ mal wieder Geld haben sollte, werden zuerst der Staat (etwaige Steuerschulden...) und Unterhaltsberechtigte Personen aus dem Vermögen bedient, und dann erst alle anderen Gläubiger. So, das waren meine unmaßgeblichen Kommentare. So ungefähr habe ich das noch während meiner schon 2 Jahrzehnte zurückliegenden kaufmänniscnen Ausbildung gelernt. Wenn etwas nicht ganz korrekt sein sollte, so bitte ich um Nachsicht. Aber vielleicht liest ja hier ein Jurist mit... CU + viel Erfolg! Martin
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Bei Mr. Wash werden aktuell wohl alle Anlagen auf "Fahrzeugkomplettpflege" umgestellt. Im Klartext (am Beispiel Düsseldorf-Nord): eine erste Straße ist für die Außenwäsche - die einfache Wäsche für EUR 6,90 reicht völlig. Wer will, kann vor der EInfahrt zusätzlich ein Ticket für die Innenraumreinigung erwerben. Dann kostet der Spaß inkl. Standardwäsche EUR 13,--. Der Komplettpreis scheint an sich nicht schlecht zu sein (ich kann leider über die Qualität der innenraumreinigung nichts sagen), aber mit der 2. Straße für die Innenraumreinigung sind die kostenlosen SB-Sauger entfallen. Schade eigentlich! Zum Glück habe ich einen Stromanschluss in der Garage, so dass ich mir von meiner besseren Hälfte den Staubsauger ausleihen kann - - und somit auf die kostenlosen Sauger an der Waschhalle nicht angewiesen bin. Völlig richtig! Ich mache es meistens so, dass ich, wenn das Auto mal wieder richtig eingepökelt ist, an einer anderen Tanke den (Kaltwasser-)Hochdruckreiniger für einen Euro nehme. Damit wird das Auto zwar nicht so sauber wie bei einer "richtigen" Wäsche, aber die Salzlake kriegt man problemlos runter. Wenn man mit der Lanze deutlich mehr als 30 cm Abstand zum Auto hält, schadet das auch nicht dem Lack, bzw. der Konservierung. Und wenn ich im Winter in die Waschanlage fahre, dann kommt das Zusatzprogramm "Unterbodenwäsche" nur dann dazu, wenn das Auto extrem eingesaut war. CU! Martin
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4. Stammtisch am Essener Roadstop oder Weihnachtmarkt?
heavy-metal antwortete auf Herr Rossi's Thema in NRW
Hi Ingo! ERSTER!!!! Will so viel heißen wie: ich bin dabei! Bis denne! Martin -
Nun, dann frage ich mich aber, warum nun ausgerechnet diejenigen, die das Zeugs verkaufen, in ihren Katalogen und Anzeigenblättchen darauf hinweisen, dass das Angebot nicht zulässig im Bereich der StVZO ist. Das sehe ich etwas anders: auch durch zusätzliche Lichtquellen im Fahrzeuginnenraum könnte der Fahrer abgelenkt (oder gar geblendet) werden. Wenn Du mal mit eingeschalteter serienmäßiger Innenraumbeleuchtung auf einer stockdunklen Straße unterwegs bist, wirst Du die Innenraumbeleuchtung auch als störend empfinden. Ich habe noch nicht in der A2-Bedienungsanleitung nachgeblättert, aber in den Anleitungen von meinen früheren Fahrzeugen war meistens ein Hinweis, dass man die Innenraumbeleuchtung nachts während der Fahrt aus Sicherheitsgründen ausgeschaltet lassen soll. Auch haben ja viele Navis mit großem Bildschirm ein "Nachtdesign" - sicher auch nicht nur aus Jux und Dollerei. Überdies spiegeln sich beleuchtete Flächen u.U. in den Seitenscheiben, was die Wahrnehmungsfähigkeit zur Seite herabsetzt. Ich empfinde es auch als angenehmer, im Dunklen zu sitzen, wenn ich ins Dunkle gucken muss. Ist ja auch klar: das Umgebungslicht im Auto führt zu einer Verkleinerung der Pupillen, so dass die Wahrnehmungsfähigkeit beim Blick ins Dunkle beeinträchtigt ist. Wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, hat z.B. die S-Klasse zwar auch eine Fußraumbeleuchtung serienmäßig. Aber die funktioniert nur dann, wenn die Türen geöffnet sind, lässt sich also nicht willkürlich während der Fahrt einschalten. Da ist natürlich was dran! Wenn uns der Herr Winterkorn auch noch die "Ambiente"-Beleuchtung serienmäßig spendiert hätte, der A2 hätte noch mehr Verluste eingefahren und wäre vielleicht ein Jahr früher aus dem Verkaufsprogramm genommen worden. CU! Martin
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Hallo Berleburger! Nein, eine entsprechende "Bauvorschrift", das Nebelleuchten nicht zusammen mit Fernscheinwerfern leuchten dürfen, hat es m.W. nie gegeben. Lediglich eine Empfehlung, bei Nebel nicht das Fernlicht einzuschalten. Beim Golf IV wird das Fernlicht ausgeschaltet, sobald die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Das hat aber den (offiziellen) Grund, dass man den aus Kunststoff gefertigten Scheinwerfereinsatz, der alle vorderen Beleuchtungseinrichtungen beinhaltet, vor dem Hitzetod schützen will. Das Problem hatte ich mit meiner alten C-Klasse nicht. Insgesamt finde ich es sehr angenehm, wenn man vorne die komplette "Lichtorgel" entflammen kann. Z.B. bei nächtlichen Gebirgsfahrten leuchten mir die Nebellampen das Vorfeld und den seitlichen Bereich optimal aus, das Abblendlicht sorgt für das "Mittelfeld", und die Fernscheinwefer bringen Licht ins Dunkel für alles, was weiter weg ist. CU! Martin
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Hallo Silverstar! Auch im Ernst: Dass wir es nicht gleich schon vom Werk aus drin haben, mag daran liegen, dass diese Art von Fahrzeugbeleuchtung, ebenso wie die "Umfeld"- oder "Unterbodenbeleuchtung", in Deutschland streng genommen nicht zulässig ist. Jedenfalls weisen die Anbieter diverser Umrüstungskits (u.a. Conrad und a.t.u.) immer wieder auf diesen Umstand hin. Einen gewissen optischen Reiz mag ich diesen Leuchten nicht absprechen. Für mich ist und bleibt das ganze aber Firlefanz, ohne einen wirklichen Nutzen: wenn ich in mein Auto einsteige, teffe ich auch im Dunkeln ohne Probleme mit meinen Füßen auf die zwei bis drei ( ) Pedale im Fußraum. Wenn mir im Dunkeln etwas in den Fußraum fällt, das die Bedienung der Pedale beeinträchtigen könnte, halte ich, wenn ich das Teil nicht zufällig und ohne Hingucken sofort zu fassen kriege, möglichst an und "fische" das Teil wieder hervor. Zur Not hat bei der genauen Inspektion des Fußraumes auch eine Taschenlampe im Handschuhfach immer noch ihre Dienste getan. Vielmehr würde ich mich hingegen darüber freuen, wenn auch ab Werk schon solche Elemente wie die Einstellräder an den Luftausströmern beleuchtet wären. Obwohl ich so was bislang auch noch nicht wirklich vermisst habe. Vielleicht auch deswegen nicht, weil ich zu faul bin, das alles trotz der hier im Forum schon vorhandenen (guten) Anleitungen einzubauen... CU! Martin