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heavy-metal

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  1. Dieses Problem habe ich nicht. Ich tippe auf ein defektes (zu früh öffnendes) Thermostat, denn das wird ja nicht von einem Geber "elektrisch" angesteuert, sondern es ist ein stinknormales Teil mit thermischem Stellelement.
  2. So weit ich das in Erinnerung habe (und wie es im Sinne von "OBD" auch "logisch" ist), wird der Fehler nach dem Löschen und erneuten Einschalten des Radios erneut hinterlegt, weil ja das "Problem" weiterhin besteht bzw. erneut auftritt. Ich bin die Fehlermeldung erst nach dem von @Phoenix A2 beschriebenen Procedere dauerhaft los geworden. Ich kann doch nix dafür! Wobei ich mich aber auch frage, ob man besagtes Verhalten eines "8P"-Radios nicht doch noch irgendwo per VCDS ändern kann. Es gibt in den Menüs ja auch div. Anpassungsmöglichkeiten bzgl. der Einstellung des "Klangraumes" (die ja zB zwischnen einem TT, A6 und A2 völlig unterschiedlich sind).
  3. @FSI-Treiber Ich habe beim Betrieb des Radios keinerlei Probleme gehabt nach dem Ersetzen des Chorus-2 durch das Concert-2. Ging also plug-n-play. Mein Concert stammt aber auch aus einem anderen A2. Das Concert funktioniert gleichfalls nach dem Entcodieren der Diversity genau so wie zuvor. Evt. liegt es daran, dass Dein Concert nicht aus einem A2 stammt (also Teile-Nr. nicht beginnend mit "8Z")?
  4. Ergänzend dazu: das Concert-2 wird, sobald es erstmalig in einem Fzg ohne Diversity betrieben wird, unweigerlich einen Fehler in den Fehlerspreicher schreiben (so ungefähr: "Antennendiversity - Leitung unterbrochen"). Das ist nicht weiter tragisch, denn das Radio funktioniert ja auch so. Es könnte aber (so wie an meinem Auto vor 15 Jahren bei Audi) eine Werkstatt, die den Fehlerspeicher ausliest, zu umfangeichen Fehlersuchmaßnahmen veranlassen. Da werden dann Verkleidungen abgenommen (mit dem Risiko, dass Clips und "Nasen" abbrechen an Teilen, die heute nur noch schwierig zu beschaffen sind), und am Ende hat man - natürlich - nix gefunden. Daher mein Rat, die Diversity-Funktion per Diagnosegerät "wegzucodieren". Dann bleiben diesbezügliche Fehlereinträge aus. Ich habe kein VCDS hier. Die genaue "Anleitung" zum Entcodieren muss daher jmd anderes schreiben.
  5. Die Farbe "lichtsilber" ist die einzig wahre Farbe für den A2! Bzw. sie kann auch ein Vorteil sein: machste selber den Bumms, bekommste Teile in ebendieser Farbe zuhauf auf dem Gebrauchtmarkt - was u.U. die Lackierung erspart. Den fehlenden Schlüssel betreffend: ok, @A2 HL jense war schneller!
  6. Naja, die ganzen Preisdiskussionen führen zu nichts. Ob ein Auto "zu teuer" ist oder nicht, lässt sich, insbes. in der Preisklasse um EUR 3.000, sowieso erst nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme beurteilen. Ist ein A2 in überdurchschnittlich gutem Erhaltungszustand und ohne Reparatur- und Wartungsstau, dann sind EUR 3.000 realistisch und knappe EUR 4.000 nicht utopisch. Kürzlich durchgeführte Reparaturen erhöhen mitnichten den merkantilen Wert des Fahrzeugs um ebendiese Reparaturkosten. Schließlich darf der Kaufinteressent ein verkehrsicheres und funktionstüchtiges Fahrzeug erwarten. Dass ggf. ein geringfügiger Aufpreis geechtfertigt ist ggü. einem anderen "funktionstüchtigen" Vergleichsfahrzeug, bei dem eine gleichartige Reparaur in Kürze zu erwarten ist, ist eine andere Sache. Ähnliches gilt für Sonderausstattungen: der Wert eines gebrauchten Fahrzeugs hängt wesentlich davon ab, ob es über die "typischerweise" ab Werk georderte Ausstattung verfügt. Fehlt diese (und mir fallen in erster Linie das Advance- oder Style-Paket ein), wird es schwierig, den durchschnittlichen Marktwert zu erreichen. Sind Sonderausstattungen an Bord , die kaum einer haben wollte (oder die man heute beim betreffenden Fahrzeug erwartet), werden diese ebenfalls den Marktwert des Fahrzeugs nicht wesentlich erhöhen (wenn überhaupt). Gleiches gilt für Bastelbuden "Individualumbauten". Ansonsten schließe ich mich den diesbezüglichen Ausführungen von @Deichgraf63 an. Thema "Unfallfreiheit": natürlich ist es schön, wenn auch ein fast 20 Jahre altes Auto "unfallfrei" (im Sinne der Rechtsprechung) ist. Es wird halt rein statistisch gesehen schwierig, ein Fahrzeug zu erwischen, das nach einem Alter von knappen 20 Jahren bzw. nach einer Laufleistung von > 200 Tkm noch unfallfrei ist. Ein fachmännisch (!) instand gesetztes Fahrzeug mit besagter Laufleistung und Alter muss deshalb nicht weniger wert sein als eines, das keinen Unfall erlitten hat. Das erfordert indes entsprechende Nachweise über den seinerzeit erforderlichen Reparaturaufwand. Zusammenfassend halte ich heute den 75PS-Benziner als das "ideale" A2-Gebrauchtfahrzeug: es gibt genügend Auswahl (weil es sich bei Weitem um die meistproduzierte A2-Variante handelt), "mechanische" Ersatzteile gibt es zuhauf aus dem Konzernregal, die Technik ist im Ggs. zum FSi absolut ausgereift - und die Dieselfahrverbote sowie Partikelemissionen tangieren ihn auch nicht. Aber dennoch: für eine abgewichste Kiste würde ich keine EUR 2.000 zahlen wollen. EUR 5.000 für ein Fahrzeug, nur weil dessen km-Stand < 100 Tkm beträgt, aber auch nicht.
  7. Nützt Dir aber bei einer Kontrolle (Polizei, HU...) auch nicht viel, denn vorhandene Leuchten müssen nicht nur funktionieren, sondern auch zugelassen sein. Ggf. hilft ein Abkleben der Lichtaustrittsfläche mit (undurchsichtigem) Klebeband.
  8. Für A2-Fahrer wohl nicht, aber für den Gegenverkehr. Die LEDriving haben im Gegensatz zu den Nightbreakern eine deutlich diffusere Hell-Dunkel-Grenze und werden daher im EU-Raum wohl nie eine Zulassung bekommen können. Im Gegensatz zur Nightbreaker: hier wäre - nach entsprechenden Prüfungen - zumindest denkbar, dass ebendiese eine Freigabe für den A2-Scheinwerfer bekommen. Insofern bin ich der Meinung, dass man, wenn es um eine evt. legale Nachrüstmöglichkeit von Retrofits geht, die LEDriving in der (weiteren) Betrachtung getrost außen vor lassen kann. Dann wird es hier auch wieder übersichtlicher.
  9. Möglicherweise haben die Dinger nichtmal eine Zulassung: ich sehe auf dem "Glas" kein E-Prüfzeichen (könnte aber auch der Qualität der Fotos geschuldet sein). Sofern die Teile als TFL wie Begrenzungslicht funktionieren sollen, wären 2 Prüfzeichen erforderlich. Davon abgesehen wäre die Nutzung der gezeigten Leuchten als Begrenzungslicht, so wie angebracht, nicht zulässig: Befestigung - Unterkante der Lichtaustrittsfläche - mindestens 350 mm oberhalb der Fahrbahn (TFL: 250 mm).
  10. @Marse und alle anderen, die vor Ort am Thema dran waren: was ist eigentlich aus "unserem" Pflegefall geworden? Läuft die Kiste wieder (z.B. nach einer Zylinderkopfreinigung oder dem Austausch der Enspritzventile?), wurde sie mit Frust im Bauch an den nächsten Gutgläubigen, FSI-Sammler (oder sonstwen?) verkauft - oder gar in seine Einzelteile zerlegt?
  11. Und genau das war der Hintergrund meiner Frage. Da ja früher oder später auch der letzte Sitzbezug eines A2 (insbes. Fahrersitz) verschlissen sein wird und auf Austausch /Reparatur wartet, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit Reparaturmöglichkeiten auseinander zu setzen - also heraus zu finden, was passt und was nicht bzw. welche Möglichkeiten sich ergebenvkönntn, wenn man bei gebraucht zu erwerbenden Teilen zwar dasselbe Stoffmuster hätte, das aber von unterschiedlichen Sitzen ("unterschiedlich" = Sitzposition) stammt. Ziemlich sinnbefreit ist es jedenfalls, (s)einen durchgerittenen Fahrersitz (bzw. Polsterauflage / Sitzbezug) durch einen anderen Fahersitz ersetzen zu wollen, denn der andere Fahersitz ist i.d.R. kaum in einem besseren Zustand als der, den man schon hat. Bevor einer unkt, man könne ja (z.B.) den Sitz VL einer Rechtslenkerversion nehmen: ich habe in den einschlägigen Portalen noch keine passenden Angebote gefunden. Das deckt sich ungefähr mit den Aussagen, die ich vor ein paar Jahren von meinem Freundlichen erhalten habe. Zusammengefasst also wie folgt: Bei verbauter Sitzheizung gibt es Unterschiede zw. Mj 2003 (also meinem A2) und 2004. Unterschied: beim 03er ist die SHZ mit dem Bezug "verbunden" (ich musste mal die SHZ des Fahrersitzes reparieren und hatte den Bezug in der Hand) - beim 04er separate Teile (also Oberstoff und SHZ-Matte). lt. Freundlichem (mit Bezug auf ETK) ist der 03er-Bezug schon vor Jahren ersatzlos entfallen. Also lt ETK keine Kompatibilität zum Mj 04, selbst wenn bei beiden Mj. die Oberstoffe identisch sind. Warum auch immer (Vermutung: geänderte elektrische Steckverbindung).
  12. Mal ein paar Fragen zu den A2-Sitzbezügen - nach dem Studium des ETKA bin ich nicht wirklich schlauer geworden: Sind die Bezüge der vorderen Sitzflächen symmetrisch, also sowohl links wie rechts montierbar? Dito Rückenlehnen... Oder wie funktioniert das mit dem Einbau des Seitenairbags? Sind die Bezüge von 3-Liter- und den anderen Modellreihen identisch? Bei der3-Liter-Ausführung kommt ja ein anderes (Leichtbau-) Sitzgestell zum Einsatz. Bzgl. Sitzheizung: sind die Bezüge unterschiedlich? Oder kommt bei Sitzheizung ab Werk nur ein zusätzliches Heizelement zum Einsatz?
  13. Von einem "stumpfen Vergleich" kann überhaupt keine Rede sein. Die Gründe sind naheliegend: Genuine-H7 wie H7-Retrofits müssen dieselben Zulassungskriterien erfüllen. Sowohl in Bezug auf die Lichtemission (vgl. ECE R8) als auch in Bezug auf die (asymmetrische) Lichtverteilung und - insbes. - die Hell-Dunkel-Grenze (vgl. ECE R112). Beide Hersteller, Philips für H7 wie Osram für das LED-Retrofit, reklamieren, mit ihrem Produkt "bis zu" ca. 200% mehr Licht als gesetzlich gefordert bereit stellen zu können. Beide Hersteller beziehen ihre Aussage auf die Helligkeit und verweisen auf dieselbe Stelle in der ECE-Regelung. Es ist daher zu erwarten, dass die Performance von beiden Produkten auf ähnlich hohem Niveau liegen wird.
  14. Bin gerade über ein neues (?) Produkt der Fa. Philips gestolpert: Philips Racing Vision GT200 . Hat nahezu dieselbe Lichtausbeute wie die Osram-H7-Retrofit-LED. Wer also mal legal testen möchte, ob ihm die versprochene Mehrleistung von Osram im Vergleich zum von ihm derzeit eingesetzen Leuchtmittel noch das entscheidende Quäntchen bringt, ist mit ca. EUR 25 dabei, statt mit den Retrofits (noch dazu zu wesentlich höheren Einstandskosten) auf illegalem Terrain zu experimentieren. Natürlich: die Philips-H7 haben auch nur eine Lebensdauer von ca. 250 Stunden. Wer zu der Erkenntnis kommt, im Zuge einer deutlich höheren Lebensdauer dann doch legal auf die Retrofits umrüsten zu wollen, der muss halt spekulieren, dass die Osrams für den Scheinwerfer des A2 überhaupt mal eine Zulassung bekommen.
  15. Wir haben zu diesem Teil zu wenig Infos. Wobei auch hier einzuwenden ist, dass vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrags ja der Fehlerspeicher per VCDS ausgelesen wurde. Inwieweit die Einträge als Verdacht auf einen Motorschaden interpretiert werden durften oder hätten müssen (bzw. ob man dem Auto nach dem Ergebnis der Abfrage überhaupt eine mehrere hundert km lange Überführungsfahrt hätte zumuten dürfen), muss im Zweifel ein Sachverständiger feststellen. Insofern ist es schon ein Unterschied, ob jemand als Laie ein Auto kauft oder jemand, der mit entsprechendem Equipment in der Hand behauptet, entsprechenden Sachverstand zu haben. Verbleibt natürlich das Problem des Ölsaufens. Hier gilt gleichermaßen, dass der Nachweis zu erbringen ist, dass der Mangel schon vor der Übergabe vorhanden gewesen sein musste. Ich rede bewusst von "Nachweis", denn ein Verdachtsmoment allein reicht einem Richter nicht aus. Es geht nicht darum abzuwägen, ob man überhaupt Klage einreichen soll. Ich habe weiter oben zum Ausdruck bringen wollen, dass der Rechtsweg mitunter hürdenreich und langwierig werden kann, dessen man sich immer bewusst sein muss. Kurzum: ich würde gleichfalls versuchen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Schon allein, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Der nützt aber nichts, wenn der Schuldner nicht zahlen will oder kann. BTW: ein Schuldner mag nicht gleich wg. ebendieser EUR 3.000 in die Insolvenz gehen. Möglicherweise ist es aber genau dieser Betrag, der ein Fass zum Überlaufen bringt. Wir wollen es zwar nicht hoffen, aber ausschließen können wir es dennoch nicht. Davon abgesehen soll es Leute geben, die nicht einmal EUR 300 zurückzahlen können.
  16. Na, wir sollten mal nicht den Tag vor dem Abend loben. Icb sehe - juristisch betrachtet - folgende "kritische Masse": Thema "Unfallfreiheit": es wird schwierig, dem Verkäufer eine arglistige Täuschung nachzuweisen oder ihm gegenüber mit einer nicht vorhandenen, aber zugesicherten Eigenschaft zu argumentieren, wenn der Mangel offensichtlich bzw. auch für den Laien ohne großen Aufwand erkennbar war. Thema "Basteleien an div. Fahrzeugteilen": es gilt das eben Geschriebene. Vielmehr aber noch, dass ebenfalls nachgewiesen werden muss, dass der Verkäufer selbst diese Arbeiten am Fzg verrichtet hat. Aber selbst wenn per Gerichtsurteil der Verkäufer das Fzg zurücknehmen muss, heißt das noch lange nicht, dass man kurz danach wieder das Geld auf dem Konto hat. Kann der Verkäufer nicht zahlen, geht die Sache "in die Verlängerung". Mögliches Szenario: der Verkäufer ist insolvent oder erklärt noch vor Gericht, die Summe nicht aufbringen zu können. Dann wird man um eine Zwangsvollsteeckung kaum herum kommen. Zwangsvollsteckungen können sich sehr lange hinziehen. Vielfach wissen die Gläubiger nicht, dass sie in einem solchen Fall den ggf. einzusetzenden Gerichtsvollzieher erstmal selbst bezahlen (die Kosten also vorstrecken) müssen. Sollte der Schuldner tatsächlich insolvent sein bzw. Privatinsolvenz beantragen wollen, wird es auf eine Vergleichsquote hinaus laufen. Dass diese nahezu immer deutlich unter 100% liegen wird, ist der Normalfall. Ich bin gespannt, wie das hier noch weiter geht.
  17. Was spricht gegen eine 2-K-Lackierung? Ist (m)eine Wahl immer dann, wenn es auf Haltbarkeit, Schlagzähigkeit und Beständigkeit gg. Lösemittel ankommt. Vorteil auch: die blanke Oberfläche kann zuvor mit Rostschutzgrund (Zinklack) behandelt werden. Die ganzen Beschichtungen nützen aber nichts, wenn zuvor nicht sauber gearbeitet, die zu lackierende Oberflache also nicht sorgfältig von Korrosion und alten Lackresten befreit wurde.
  18. Die Frage ist jetzt, was genau mit "technischen Umbauten" der unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade gemeint ist. Ob hier auch "mechanische" Anpassungen am / im Scheinwerfergehäuse gemeint sind, geht aus der Kompatibilitätsliste nicht hervor. Oder hattest Du bereits mit dem Kundenservice von Osram Kontakt, um die Frage korrekt beantworten und meine Aussage widerlegen zu können? Der Schwierigkeitsgrad bezieht sich nach meinem Verständnis also darauf, ob (z.B.) zur Installation der Retrofits die Scheinwerfer ausgebaut werden müssen (dann ist das Ganze wohl "mittelschwer") bei div. Fahrzeugen noch zusätzlich die kpl. Fahrzeugfront zu demontieren ist (dann ist wohl von "schweren" Fällen die Rede) neben den Retrofits auch CAN-Bus-Adapter Verwendung finden müssen (inkl. Befestigung der Adapter irgendwo im Motorraum - dann ist es wohl irgendwo zwischen "leicht" und "mittelschwer") einfach nur "umgesteckt" werden muss, ohne Ausbau des Scheinwerfers und ohne Installation von Adaptern (also ganz leicht und plug-n-play im eigentlichen Sinn) Ob irgendwer hier im Forum das Vorhaben, in den A2-Scheinwerfer Retrofits einzubauen und eine Halteklammer umzubiegen als "unproblematisch" oder gar zulässig ansieht, ist nicht relevant. Diese Beurteilung obliegt dem Hersteller der Scheinwerfer oder der Retrofits - in Zusammenwirken mit dem KBA.
  19. Nun ja, auch diese Option würde wohl vom KBA kassiert werden, denn der Scheinwerfer hat - im Originalzustand - ein Prüfzeichen bekommen. Und er müsste - nach Adaptionen - streng genommen eine erneute Prüfung bestehen. Das wird Osram kaum auf sich nehmen bzw. man wird ganz im Sinne des Produkthaftungsrechts auf den Hersteller des Scheinwerfers verweisen. Müsste mal ausprobieren, ob die Philips Ultinon ohne Bastelei in den A2-Scheinwerfer passen bzw. fixiert werden können...
  20. @A2-D2 : was hältst Du davon, die alten Stahlfelgen sandstrahlen und neu beschichten zu lassen? Das wäre meine Option (mit 165/65-15). Wenn Du schon nach Stahlfelgen mit den genannten Dimensionen vegeblich gesucht hast, so kann ich mir gerade auch nicht vorstellen, dass ausgerechnet der Alugussfelgenmarkt etwas hergibt, auf das die serienmäßigen 155er- oder 165er-Bereifungen passen.
  21. ... was aber weiterhin nichts daran ändert, dass der Einbau des Retrofits offensichtlich eben nicht wie vom Gesetzgeber gefordert plug-n-play (also ohne Manipulation an Bauteilen des Scheinwerfers) möglich ist.
  22. Wenn wir uns weiterhin mit der Frage beschäftigen wollen, ob der A2-Scheinwerfer für Retrofts im Sinne einer Zulassung für den deutschen Steaßenverkehr geeignet sind, dann können wir uns in der Zukunft getrost auf Genuine-H7 und den "teil-homlogisierten" Osram-Nightbreaker-Retrofit beschränken. Maximal noch erweitert um das Produkt von Philips (Ultinon-LED), das zumindest in einigen Ländern legal als Ersatz für H7-Glühlampen verwendet werden darf. Es scheint sich aber mit Verweis auf den letzten Beitrag von @Ente zu manifestieren, dass der Nightbreaker-Retrofit im A2-Scheinwerfer nur montiert werden kann, wenn die Haltefeder per Kaltverformung adaptiert wird, man also eine Glühlampe nicht plug-n-play ersetzen kann. Damit scheidet per se die Zulassungsfähigkeit aus. Nicht etwa, weil es nicht gelänge, den Retrofit mit ein bisschen Fummelei richtig in der Aufnahme zu fixieren, sondern weil eine Rückrüstung auf die Glühlampe wohl auch nur mit erneutem Verbiegen der Haltefeder möglich wäre. Eine absolut problemlose Rückrüstung auf Glühlampe muss aber möglich sein, wenn das betreffende Fahrzeug im Linksverkehr betrieben wird - sagt auch Osram (Betriebsanleitung). Es scheint sich weiterhin zu bestätigen (auch mit Verweis auf die von @McFly geposteten Fotos und Erläuterungen), dass sich der mit Retrofits erzielbare Gewinn an Helligkeit / Ausleuchtung in relativ engen Grenzen halten wird. Warum das so sein wird, könnt Ihr hier in einem Bericht der TU Darmstadt nachlesen. bei den Retrofits beschränkte man sich auf die von mir weiter oben genannten Produkte. Kernaussagen des Berichts: Die Glühlampe vermag ihren Nachteil der geringeren Lichtemission durch ihren im Vergleich zum Retrofit deutlich größeren Abstrahlwinkel (= nahezu 360°) z.T. auszugleichen. Die Licht emittierende Fläche eines Retrofits erhöht den als unangnehm empfundnen Streulichtanteil - weil sie sich eben von der Licht emittierenden Fläche der Glühlampe, wenn auch nur minimal, unterscheidet. Eine H7-Lampe erzeugt auf einer Projektionsfläche partiell helleres Licht als die Retrofits. Mein persönliches Fazit: in den Scheinwerfern meines A2 werden auf absehbare Zeit keine Retrofits zum Einsatz kommen. Zumal mit einer Zulassung der Retrofits aufgrund der von anderen gemachten Erfahrungen kaum zu rechnen sein wird. Deutlich besseres Licht wird man nur mit speziell auf das jeweilige Leuchtmittel konstruierten Scheinwerfern bekommen können. Wem es darauf ankommt, wird ein 20 Jahre altes Lichtkonzept, das unzertrennbar mit dm A2 verbunden ist, wohl oder übel auf dem Altar des Fortschritts opfern - und ein in Bezug auf die Fahrzeugbeleuchtung "fortschrittlicheres " Kfz umsteigen müssen.
  23. Na, die bei der B..d-Zeitung hatten sicher keinen der ganz seltenen 1.2er aufspüren können und waren froh, dass sie überhaupt noch einen A2 ablichten konnten! In der Hoffnung, dass keiner den Unterschied bemerkt. Wer dem automobilen Mainstream ein X für ein U vormachen will, hat die Rechnung ohne den Audi-A2-Club gemacht.
  24. Und ich habe hier im Thread doch nur die Anmerkungen anderer zusammengetragen, die eben nicht darauf hindeuten, dass der Einbau "fool-proof" ist! Das ist eine Zusammenfassung der hier von anderen berichteten Probleme und Erfahrungen. Nicht meine persönliche Meinung. @McFly : Gute Zusammenfassung. Die Aussagekraft des Ergebnisses hätte mit Messungen mit einem Luxmeter noch gesteigert werden können. Dann wäre eine relativ genaue Aussage möglich, was objektiv von der versprochenen Verbesserung der Lichtausbeute übrig bleibt (auch mit Verweis auf das Prüfzeichen / die Referenzzahl des A2-Scheinwerfers). Im Vergleich zum Bi-Xenon unseres A4 hält sich der Unterschied zum H7-Original jedenfalls in Grenzen. Diese Lücke wird mit Retrofits voraussichtlich auch nur verkleinert (i.e. nicht geschlossen) werden können.
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