Zum Inhalt springen

heavy-metal

A2-Club Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    4.304
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. ... oder in einer in einer mit After-Shave oder anderen (woher auch immer stammenden) "Aromaten" behafteten Männerhand. Am Ende ist das ein Problem des Habitus, nicht des Genus - bevor sich hier noch jemand diskriminiert fühlen muss. Und sonst? Es hat sicher auch seinen Grund, warum jn den div. Automobilgazetten der BBY in der Empfehlung weit oben steht - knapp dahinter der BHC. Die spezifischen Probleme des ANY sowie des BAD bleiben einem gut recherchierenden Journalisten eben auch nicht verborgen. Außer, er hat grob fahrlässig versäumt, einen Blick in ebendieses Forum zu werfen.
  2. Nö, denn noch hat er ja seine Kohle nicht zurück. Siehe meine Beiträge weiter oben.
  3. Antwort in Kurzform: alle Fehler sind hier im Forum schonmal dagewesen. Und für alle Fehler gibt es Lösungen. Aber der Reihe nach: Drosselklappe / Saugrohrdrucksensor: ist wohl kpl. versifft. Daher ausbauen, reinigen und wieder einbauen (Anleitung im Forum). Vor dem ersten Motorstart Fehlerspeicher löschen und (!) Drosselklappe anlernen. Erfordert den Einsatz eines Diagnosegeräts (z.B. VCDS). Sensorik Klimaautomatik / Heizung: Potis im Eimer. Suche mal nach "Drosselklappenpotis". Da hast Du dann ein paar Stunden was zu lesen. Es gibt da auch eine Anleitung, wie man die alten Stellmotoreinheiten auf die "neuen" Potis umbauen kann (denn die "alten" Potis bzw. Stellmotoreinheiten sind kaum mehr zu bekommen). ABS-Sensorik: das sieht mir nach aufwändiger Fehlersuche durch einen Profi aus. Den Sensor zu wechseln sollte nicht das Problem sein. Das Steuergerät prüfen zu lassen (es gibt da Spezialisten - Fa. Hitzing in Gladbeck) wäre die nächste Option, denn bei Audi wird man Dir im Zweifel nur ein neues Steuergerät verkaufen wollen / können. Türproblem: evt. hevorgerufen durch einen Fehler im Kontaktschalter des betreffenden Türgriffs. Einfach mal suchen nach "Mikrokontaktschalter".
  4. Nicht zwingend, denn um diese Feststellung treffen zu wollen, müsste man schon wissen, wie groß der Schaden bzw. der Reparaturumfang war. So lange der Schaden z.B. durch den Tausch / Neulackierung des Heckelements zu beheben war (und so lange keine strukturellen Teile gerichtet oder ersetzt werden mussfen), so lange handelt es sich um einen "Bagatellschaden", der im juristischen Sinn die "Unfallfreiheit" nicht erschüttert. Dass man als Verkäufer auch behobene "leichte" Karosserieschäden angeben sollte, um späteren Diskussionen und Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, steht auf einem anderen Blatt. Besagtes Fahrzeug hat sicher einen ambitionierten Preis - den man wohl mit den zuletzt durchgeführten Reparaturen zu rechtfertigen versucht. Dafür hätte man aber wenigstens auch noch die Sitzbezüge professionell reinigen können. Und "wertsteigernd" wirkt sich natürlich immer aus, wenn ein Fahrzeug mit einer hohen Laufleistung von Frauen (alternativ: Rentnern) gefahren wurde. Immerhin hat das Fahrzeug noch einen neuen Lichtschalter bekommen (bzw. er wurde entsprechend aufbereitet). Schade, dass ansonsten die Ausstattung eher karg zu sein scheint (z.B. kein FIS, keine eFH hinten, keine Sitzheizung / Winterpaket). Und wenn die Auflistung der Ausstattungsdetails keine "zugesicherten Eigenschaften" sein soll: was soll sie denn dann sein?
  5. Nachtrag - habe eben diesen schon etwas älteren Scheibenwischertest des ADAC gefunden. Es scheinen die einschlägigen Hersteller doch unterschiedlichen Gummimischungen zu vertrauen. Da bin ich dann trotzdem mal gespannt, wie sich das Ersatzgummi Marke "Hybrox" im Praxisvergleich schlagen wird...
  6. @Opöl : ja, man muss das differenziert sehen. Ich hatte mich die Tage bei dem aktuellen Schmuddelwetter auch mehrfach über den rubbelnden Scheibenwischer. an meinem A2 geärgert, mich aber erinnern können, dass wir das Thema mit dem Ersatzgummi hier im Forum schonmal hatten. Da hatte ich mangels sofort verfügbarem Ersatz schonmal Deinen Tipp mit dem "verkehrten" Einziehen des Gummis umgesetzt. Der Tipp war / ist jedenfalls gut! Mal sehen, wie lange das hält. In der Zwischenzeit sehe ich mich aber auch auf dem Ersatzteilmarkt um - und auch ich bin der Überzeugung, dass eine Reparatur von Teilen, sofern es wirtschaftlich und (sicherheits-) technisch vertretbar sowie mit einem zeitlich überschaubaren Aufwand möglich ist, einem Neukauf von Komplettteilen vorzuziehen ist. Wie man annehmen kann, wird es bei den Ersatzgummis sicher Qualitätsunterschiede geben. Was ich von den absoluten "NoName"-Teilen halten soll bzw. erwarten kann, weiß ich nicht. Der Hinweis von @FSI-Treiber hat mich zumindest überzeugt, nicht zum allerbilligsten Teil zu greifen, so dass ich mich angesichts der vetretbaren (absoluten) Preisunterschiede eher in Richtung "Markenware" orientieren werde. Hier wird immerhin schonmal ein Hersteller genannt, von dem ich wider besseren Wissens aber annehmen möchte, dass deren Einkaufsquelle identisch ist mit denen der bekannten Markenhersteller (wie Bosch, Valeo oder SKF). Ob sich das in Sachen Produktqualität bewahrheitet, werde ich sehen. Das teuerste Komplettprodukt kaufen kann ich am Ende immer noch. Entweder, weil der aktuelle Wischer nach soundsoviel "Refurbishments" dann doch mal im Eimer ist oder das Ersatzgummi aus (vermeintlicher) Markenquelle bereits beim ersten Refurbishment nicht hält, was ich mir davon versprochen habe. Schön, dass wir die Frage mit der für den A2 korrekten Wischblattlänge beantwortet haben. Wenn ich also für uns beide einkaufen soll, müssen wir schon die 800-mm-Variante ins Auge fassen.
  7. @FSI-Treiber : Danke fürs Update. Ich habe die Gummis ja noch nicht bestellt und werde mir es also nochmal überlegen. Auf der anderen Seite scheint es auch bei den Ersatzgummis noch Qualitätsunterschiede zu geben, so dass ich zumindest 1x den Versuch starten könnte. Allerdings: bei A...zon bestelle ich grundsätzlich und aus Prinzip nicht, und bei den einschlägig Verdächtigen (ATP...) auf die Versandkostenfrei-Aktion zu warten bringt so lange nichts, wie man eben sofort einen Ersatzwischer benötigt. Zum Glück funktioniert der von @Opöl schon erwähnte Trick, den Scheibenwischergummi aus- und einfach "umgedreht" wieder einzubauen. - so dass ich etwas Zeit bis zur Versandkostenfrei-Aktion gewonnen habe. Gibt es da so eine "Regel", wann jeweils damit gerechnet werden kann?
  8. @Opöl : nein, ich habe noch nicht bestellt. Aber ich brauche ein (Wisch!) Gummi mit 75 cm Länge. Du schreibst / verlinkst was von 70 cm. Könntest Du das an Deinem A2 nochmal nachmessen?
  9. Aus aktuellem Anlass - auf der Suche nach einem neuen Wischerblatt bzw. nur das Wischgummi zu ersetzen bin ich auf diesen Beitrag gestoßen, der in Bezug auf die Vorgehensweise, wie nur das Gummi zu tauschen ist, ein paar Ergänzungen bedarf: Bevor man das Gummi aus seiner Führung heraus ziehen kann, muss eine Kralle mit einem kleinen Schlitzschraubendreher oder Messer leicht aufgebogen werden. Diese Kralle verhindert, dass sich z.B. nach Verlust einer Endkappe das Gummi selbstständig verabschieden kann. Diese Kralle befindet sich nur auf einer Seite des Wischerblatts! Bei meinem Original (8Z1 955 425F - made by Bosch) auf der äußeren Seite, also rechts am Rand der Frontscheibe. Nach dem Ersetzen des Gummis die Kralle also wieder mit einer Zange andrücken, bevor die Endkappe wieder aufgeschoben wird. Die Im Handel erhältlichen Gummis können wie beschrieben leicht (mit einer Schere oder einem Messer) abgelängt werden. Mein Wischblatt ist jedoch 750 mm lang (nicht 700). Bei der Bestellung drauf achten - bzw. vorher nochmal nachmessen, weil es die Ersatzgummis mit 700 oder 800 mm Länge gibt. Ich weiß leider auch nicht, wie viele Aerotwin-Wischblattausführungen es für den A2 gibt. Die ganze "Aktion" mit dem Preiswert-Ersatz des Gummis ist wohl leider nicht beliebig oft durchführbar, denn irgendwann sind die kleinen Haltekrallen der Endkappe ausgeleiert, so dass irgendwann die Kappe nicht mehr fest sitzen wird. Dann geht also doch nur der Ersatz der kpl Wischerblatts. OEM-TeileNr (für A2 ab Mj 2003 bis EOP) der Fa. Bosch: 3 397 018 960 (oder in Kurzform, wie auf der Verkaufsverpackung in großen Letterrn aufgedruckt: 960S). Aber immerhin: dank des initialen Tipps von @Opöl hat man, bis es so weit ist, viel Geld gespart, denn nur das Gummi kostet ca. EUR 2 - und ein kpl. Wischblatt ca. das 10-fache.
  10. Dieses Problem habe ich nicht. Ich tippe auf ein defektes (zu früh öffnendes) Thermostat, denn das wird ja nicht von einem Geber "elektrisch" angesteuert, sondern es ist ein stinknormales Teil mit thermischem Stellelement.
  11. So weit ich das in Erinnerung habe (und wie es im Sinne von "OBD" auch "logisch" ist), wird der Fehler nach dem Löschen und erneuten Einschalten des Radios erneut hinterlegt, weil ja das "Problem" weiterhin besteht bzw. erneut auftritt. Ich bin die Fehlermeldung erst nach dem von @Phoenix A2 beschriebenen Procedere dauerhaft los geworden. Ich kann doch nix dafür! Wobei ich mich aber auch frage, ob man besagtes Verhalten eines "8P"-Radios nicht doch noch irgendwo per VCDS ändern kann. Es gibt in den Menüs ja auch div. Anpassungsmöglichkeiten bzgl. der Einstellung des "Klangraumes" (die ja zB zwischnen einem TT, A6 und A2 völlig unterschiedlich sind).
  12. @FSI-Treiber Ich habe beim Betrieb des Radios keinerlei Probleme gehabt nach dem Ersetzen des Chorus-2 durch das Concert-2. Ging also plug-n-play. Mein Concert stammt aber auch aus einem anderen A2. Das Concert funktioniert gleichfalls nach dem Entcodieren der Diversity genau so wie zuvor. Evt. liegt es daran, dass Dein Concert nicht aus einem A2 stammt (also Teile-Nr. nicht beginnend mit "8Z")?
  13. Ergänzend dazu: das Concert-2 wird, sobald es erstmalig in einem Fzg ohne Diversity betrieben wird, unweigerlich einen Fehler in den Fehlerspreicher schreiben (so ungefähr: "Antennendiversity - Leitung unterbrochen"). Das ist nicht weiter tragisch, denn das Radio funktioniert ja auch so. Es könnte aber (so wie an meinem Auto vor 15 Jahren bei Audi) eine Werkstatt, die den Fehlerspeicher ausliest, zu umfangeichen Fehlersuchmaßnahmen veranlassen. Da werden dann Verkleidungen abgenommen (mit dem Risiko, dass Clips und "Nasen" abbrechen an Teilen, die heute nur noch schwierig zu beschaffen sind), und am Ende hat man - natürlich - nix gefunden. Daher mein Rat, die Diversity-Funktion per Diagnosegerät "wegzucodieren". Dann bleiben diesbezügliche Fehlereinträge aus. Ich habe kein VCDS hier. Die genaue "Anleitung" zum Entcodieren muss daher jmd anderes schreiben.
  14. Die Farbe "lichtsilber" ist die einzig wahre Farbe für den A2! Bzw. sie kann auch ein Vorteil sein: machste selber den Bumms, bekommste Teile in ebendieser Farbe zuhauf auf dem Gebrauchtmarkt - was u.U. die Lackierung erspart. Den fehlenden Schlüssel betreffend: ok, @A2 HL jense war schneller!
  15. Naja, die ganzen Preisdiskussionen führen zu nichts. Ob ein Auto "zu teuer" ist oder nicht, lässt sich, insbes. in der Preisklasse um EUR 3.000, sowieso erst nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme beurteilen. Ist ein A2 in überdurchschnittlich gutem Erhaltungszustand und ohne Reparatur- und Wartungsstau, dann sind EUR 3.000 realistisch und knappe EUR 4.000 nicht utopisch. Kürzlich durchgeführte Reparaturen erhöhen mitnichten den merkantilen Wert des Fahrzeugs um ebendiese Reparaturkosten. Schließlich darf der Kaufinteressent ein verkehrsicheres und funktionstüchtiges Fahrzeug erwarten. Dass ggf. ein geringfügiger Aufpreis geechtfertigt ist ggü. einem anderen "funktionstüchtigen" Vergleichsfahrzeug, bei dem eine gleichartige Reparaur in Kürze zu erwarten ist, ist eine andere Sache. Ähnliches gilt für Sonderausstattungen: der Wert eines gebrauchten Fahrzeugs hängt wesentlich davon ab, ob es über die "typischerweise" ab Werk georderte Ausstattung verfügt. Fehlt diese (und mir fallen in erster Linie das Advance- oder Style-Paket ein), wird es schwierig, den durchschnittlichen Marktwert zu erreichen. Sind Sonderausstattungen an Bord , die kaum einer haben wollte (oder die man heute beim betreffenden Fahrzeug erwartet), werden diese ebenfalls den Marktwert des Fahrzeugs nicht wesentlich erhöhen (wenn überhaupt). Gleiches gilt für Bastelbuden "Individualumbauten". Ansonsten schließe ich mich den diesbezüglichen Ausführungen von @Deichgraf63 an. Thema "Unfallfreiheit": natürlich ist es schön, wenn auch ein fast 20 Jahre altes Auto "unfallfrei" (im Sinne der Rechtsprechung) ist. Es wird halt rein statistisch gesehen schwierig, ein Fahrzeug zu erwischen, das nach einem Alter von knappen 20 Jahren bzw. nach einer Laufleistung von > 200 Tkm noch unfallfrei ist. Ein fachmännisch (!) instand gesetztes Fahrzeug mit besagter Laufleistung und Alter muss deshalb nicht weniger wert sein als eines, das keinen Unfall erlitten hat. Das erfordert indes entsprechende Nachweise über den seinerzeit erforderlichen Reparaturaufwand. Zusammenfassend halte ich heute den 75PS-Benziner als das "ideale" A2-Gebrauchtfahrzeug: es gibt genügend Auswahl (weil es sich bei Weitem um die meistproduzierte A2-Variante handelt), "mechanische" Ersatzteile gibt es zuhauf aus dem Konzernregal, die Technik ist im Ggs. zum FSi absolut ausgereift - und die Dieselfahrverbote sowie Partikelemissionen tangieren ihn auch nicht. Aber dennoch: für eine abgewichste Kiste würde ich keine EUR 2.000 zahlen wollen. EUR 5.000 für ein Fahrzeug, nur weil dessen km-Stand < 100 Tkm beträgt, aber auch nicht.
  16. Nützt Dir aber bei einer Kontrolle (Polizei, HU...) auch nicht viel, denn vorhandene Leuchten müssen nicht nur funktionieren, sondern auch zugelassen sein. Ggf. hilft ein Abkleben der Lichtaustrittsfläche mit (undurchsichtigem) Klebeband.
  17. Für A2-Fahrer wohl nicht, aber für den Gegenverkehr. Die LEDriving haben im Gegensatz zu den Nightbreakern eine deutlich diffusere Hell-Dunkel-Grenze und werden daher im EU-Raum wohl nie eine Zulassung bekommen können. Im Gegensatz zur Nightbreaker: hier wäre - nach entsprechenden Prüfungen - zumindest denkbar, dass ebendiese eine Freigabe für den A2-Scheinwerfer bekommen. Insofern bin ich der Meinung, dass man, wenn es um eine evt. legale Nachrüstmöglichkeit von Retrofits geht, die LEDriving in der (weiteren) Betrachtung getrost außen vor lassen kann. Dann wird es hier auch wieder übersichtlicher.
  18. Möglicherweise haben die Dinger nichtmal eine Zulassung: ich sehe auf dem "Glas" kein E-Prüfzeichen (könnte aber auch der Qualität der Fotos geschuldet sein). Sofern die Teile als TFL wie Begrenzungslicht funktionieren sollen, wären 2 Prüfzeichen erforderlich. Davon abgesehen wäre die Nutzung der gezeigten Leuchten als Begrenzungslicht, so wie angebracht, nicht zulässig: Befestigung - Unterkante der Lichtaustrittsfläche - mindestens 350 mm oberhalb der Fahrbahn (TFL: 250 mm).
  19. @Marse und alle anderen, die vor Ort am Thema dran waren: was ist eigentlich aus "unserem" Pflegefall geworden? Läuft die Kiste wieder (z.B. nach einer Zylinderkopfreinigung oder dem Austausch der Enspritzventile?), wurde sie mit Frust im Bauch an den nächsten Gutgläubigen, FSI-Sammler (oder sonstwen?) verkauft - oder gar in seine Einzelteile zerlegt?
  20. Und genau das war der Hintergrund meiner Frage. Da ja früher oder später auch der letzte Sitzbezug eines A2 (insbes. Fahrersitz) verschlissen sein wird und auf Austausch /Reparatur wartet, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit Reparaturmöglichkeiten auseinander zu setzen - also heraus zu finden, was passt und was nicht bzw. welche Möglichkeiten sich ergebenvkönntn, wenn man bei gebraucht zu erwerbenden Teilen zwar dasselbe Stoffmuster hätte, das aber von unterschiedlichen Sitzen ("unterschiedlich" = Sitzposition) stammt. Ziemlich sinnbefreit ist es jedenfalls, (s)einen durchgerittenen Fahrersitz (bzw. Polsterauflage / Sitzbezug) durch einen anderen Fahersitz ersetzen zu wollen, denn der andere Fahersitz ist i.d.R. kaum in einem besseren Zustand als der, den man schon hat. Bevor einer unkt, man könne ja (z.B.) den Sitz VL einer Rechtslenkerversion nehmen: ich habe in den einschlägigen Portalen noch keine passenden Angebote gefunden. Das deckt sich ungefähr mit den Aussagen, die ich vor ein paar Jahren von meinem Freundlichen erhalten habe. Zusammengefasst also wie folgt: Bei verbauter Sitzheizung gibt es Unterschiede zw. Mj 2003 (also meinem A2) und 2004. Unterschied: beim 03er ist die SHZ mit dem Bezug "verbunden" (ich musste mal die SHZ des Fahrersitzes reparieren und hatte den Bezug in der Hand) - beim 04er separate Teile (also Oberstoff und SHZ-Matte). lt. Freundlichem (mit Bezug auf ETK) ist der 03er-Bezug schon vor Jahren ersatzlos entfallen. Also lt ETK keine Kompatibilität zum Mj 04, selbst wenn bei beiden Mj. die Oberstoffe identisch sind. Warum auch immer (Vermutung: geänderte elektrische Steckverbindung).
  21. Mal ein paar Fragen zu den A2-Sitzbezügen - nach dem Studium des ETKA bin ich nicht wirklich schlauer geworden: Sind die Bezüge der vorderen Sitzflächen symmetrisch, also sowohl links wie rechts montierbar? Dito Rückenlehnen... Oder wie funktioniert das mit dem Einbau des Seitenairbags? Sind die Bezüge von 3-Liter- und den anderen Modellreihen identisch? Bei der3-Liter-Ausführung kommt ja ein anderes (Leichtbau-) Sitzgestell zum Einsatz. Bzgl. Sitzheizung: sind die Bezüge unterschiedlich? Oder kommt bei Sitzheizung ab Werk nur ein zusätzliches Heizelement zum Einsatz?
  22. Von einem "stumpfen Vergleich" kann überhaupt keine Rede sein. Die Gründe sind naheliegend: Genuine-H7 wie H7-Retrofits müssen dieselben Zulassungskriterien erfüllen. Sowohl in Bezug auf die Lichtemission (vgl. ECE R8) als auch in Bezug auf die (asymmetrische) Lichtverteilung und - insbes. - die Hell-Dunkel-Grenze (vgl. ECE R112). Beide Hersteller, Philips für H7 wie Osram für das LED-Retrofit, reklamieren, mit ihrem Produkt "bis zu" ca. 200% mehr Licht als gesetzlich gefordert bereit stellen zu können. Beide Hersteller beziehen ihre Aussage auf die Helligkeit und verweisen auf dieselbe Stelle in der ECE-Regelung. Es ist daher zu erwarten, dass die Performance von beiden Produkten auf ähnlich hohem Niveau liegen wird.
  23. Begründung?
  24. Bin gerade über ein neues (?) Produkt der Fa. Philips gestolpert: Philips Racing Vision GT200 . Hat nahezu dieselbe Lichtausbeute wie die Osram-H7-Retrofit-LED. Wer also mal legal testen möchte, ob ihm die versprochene Mehrleistung von Osram im Vergleich zum von ihm derzeit eingesetzen Leuchtmittel noch das entscheidende Quäntchen bringt, ist mit ca. EUR 25 dabei, statt mit den Retrofits (noch dazu zu wesentlich höheren Einstandskosten) auf illegalem Terrain zu experimentieren. Natürlich: die Philips-H7 haben auch nur eine Lebensdauer von ca. 250 Stunden. Wer zu der Erkenntnis kommt, im Zuge einer deutlich höheren Lebensdauer dann doch legal auf die Retrofits umrüsten zu wollen, der muss halt spekulieren, dass die Osrams für den Scheinwerfer des A2 überhaupt mal eine Zulassung bekommen.
  25. Wir haben zu diesem Teil zu wenig Infos. Wobei auch hier einzuwenden ist, dass vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrags ja der Fehlerspeicher per VCDS ausgelesen wurde. Inwieweit die Einträge als Verdacht auf einen Motorschaden interpretiert werden durften oder hätten müssen (bzw. ob man dem Auto nach dem Ergebnis der Abfrage überhaupt eine mehrere hundert km lange Überführungsfahrt hätte zumuten dürfen), muss im Zweifel ein Sachverständiger feststellen. Insofern ist es schon ein Unterschied, ob jemand als Laie ein Auto kauft oder jemand, der mit entsprechendem Equipment in der Hand behauptet, entsprechenden Sachverstand zu haben. Verbleibt natürlich das Problem des Ölsaufens. Hier gilt gleichermaßen, dass der Nachweis zu erbringen ist, dass der Mangel schon vor der Übergabe vorhanden gewesen sein musste. Ich rede bewusst von "Nachweis", denn ein Verdachtsmoment allein reicht einem Richter nicht aus. Es geht nicht darum abzuwägen, ob man überhaupt Klage einreichen soll. Ich habe weiter oben zum Ausdruck bringen wollen, dass der Rechtsweg mitunter hürdenreich und langwierig werden kann, dessen man sich immer bewusst sein muss. Kurzum: ich würde gleichfalls versuchen, den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Schon allein, um einen vollstreckbaren Titel zu bekommen. Der nützt aber nichts, wenn der Schuldner nicht zahlen will oder kann. BTW: ein Schuldner mag nicht gleich wg. ebendieser EUR 3.000 in die Insolvenz gehen. Möglicherweise ist es aber genau dieser Betrag, der ein Fass zum Überlaufen bringt. Wir wollen es zwar nicht hoffen, aber ausschließen können wir es dennoch nicht. Davon abgesehen soll es Leute geben, die nicht einmal EUR 300 zurückzahlen können.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.