Zum Inhalt springen

heavy-metal

A2-Club Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    4.241
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Hmm, jetzt wird es schwierig... Mir fallen jetzt auch nur die vielen Threads zum Thema "Kaufberatung" hier im Forum ein, wo die wichtigsten "Schwachstellen" erwähnt sein sollten. Wobei ich hier aber auch nicht panisch-manisch vorgehen würde. Bis auf so ein paar Kleinigkeiten ist der A2 nämlich ein grundsolides Auto.
  2. @w126fan: ja, natürlich mag es für einen Passat eine Lederausstattung für EUR 500 geben. Aber wie viele Passat fahren im Vergleich zum A2 auf den Straßen so rum? Wie schon geschrieben: die Nachfrage bestimmt bei einem entsprechend knappen Angebot den Preis! Re. Ersatzteilversorgung: rein auf die Mechanik bezogen hast Du mit Bezug auf die "Konzerngleichteilepolitik" recht. Aber wenn Du z.B. Innenraum- oder Karosserieteile suchst, wird es schwierig. Einen Polo betreffend wirst Du zu 98% auf dem nächsten Schrottplatz fündig. Einen A2 betreffend zu 98% nicht. Da muss man auch mit Verweis auf viele private Kleinanzeigen bereit sein, mitunter weite Wege zu gehen.
  3. @w126fan: nun, ich würde eine Lederausstattung für einen A2 nicht zwingend als "absurd teuer" bezeichnen. Am Ende bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Und der ist eben hoch, wenn nur vergleichsweise wenig A2 gebaut und davon nur wenige mit Lederausstattung versehen wurden. Soll die Lederausstattung dann noch die Sitzheizung haben, hat man noch einen Divisor mehr, der die potenzielle Trefferquote reduziert. So lange man außerdem keine schwarze Lederausstattung haben will, wird das Ganze zur Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Aber genau das ist es, was ich weiter oben schon zum Ausdruck gebracht habe: spezielle A2-Teile sind rar und werden immer rarer. Wer also einen preiswerten A2 haben (oder ihn preiswert mit Gebrauchtteilen aufrüsten) möchte, dessen Vorhaben ist stark zum Scheitern verurteilt. Insbes. dann, wenn ein guter Erhaltungszustand die Basis sein soll. Ein A2 ist ein tolles Auto, keine Frage! Aber er wird aufgrund der überproportional steigenden Problematik in Sachen "Ersatzteilverfügbarkeit" immer weniger ein Auto für den Alltag.
  4. Liste Teilnehmer (28.02.2020) - sliner (Niko) - AnWeKa - Hardy - heavy-metal
  5. Ich kann die Argumentation von @w126fan in weiten Teilen durchaus nachvollziehen, wenngleich es ein paar "strukturelle" Anmerkungen zu machen gilt. Aber der Reihe nach. Kompressionstest: ich halte diesen Test für durchaus aufschlussreich und legitim, wenn das Auto einen "müden" Eindruck macht. Wenn wie oben beim Brabus angegeben, der Motor fast 180 PS haben soll, sich aber nur wie (z.B.) 90 PS anfühlt, dann muss man der Sache durchaus nachgehen. Allerdings in einer vorher festgelegten "logischen" Reihenfolge. Hat so ein Auto keine modellspezifischen Schwächen (z.B. Turbo, Ansaugkanal, Gemischaufbereitung) und bleibt die Abfrage des Fehlerspeichers ohne Befund, dann kommen verschlissene Kolben / Zylinder durchaus in Frage. Preisfindung beim A2: das Auto ist inzwischen mindestens 15 Jahre alt, aufgrund der Karosserie wg. deren fehlenden Neigung zur Gammelei aber geradezu prädestiniert, ein Youngtimer bzw. Liebhaberobjekt zu werden. Wer aktuell ein Liebhaberfahrzeug in gutem Zustand sucht, wird sicher fündig werden. An solche Käufer - und nur diese! - richten sich die "überteuerten" Angebote, die berechtigt sind, wenn (!) das Auto technisch und optisch im Topzustand ist. Wer ein "Nutzfahrzeug" sucht, bekommt - in konventioneller Karosserietechnik - ebenso haltbare Technik wie beim A2 (wie Skoda Fabia, VW Polo, Seat Ibiza), ohne aber gleichzeitig ein hohes Karosseriezerfallrisiko eingehen zu müssen. Oder man bekommt einen A2, der sichtbar abgerockt ist (also z.B. verbastelt, vermackt, mit übelst abgegriffenem Softlack etc.). Ein solcher A2 ist dann aber kaum teurer als ein technisch vergleichbares Konzernfahrzeug. Ein Verkäufer, der hofft, für eine Ranzkiste Liebhaberpreise deswegen erzielen zu können, nur weil EOP 15 Jahre her ist und die Karosserie nicht zerfallen kann, wird auf seinem Angebot sitzen bleiben, weil eben "Liebhaberei" und mangelhafte Optik nicht zusammenpassen. Liebhaberfahrzeuge: sorry Leute, aber wer ein "Liebhaberfahrzeug" verkaufen will, muss die Historie lückenlos belegen können! Auch der penible Nachweis über Pflege, Wartung, Reparaturen etc. gehört zur Liebhaberei und hilft, etwaigen Zweifeln und Zweiflern entgegen treten zu können. Fazit: wenn es um ein preisgünstiges Gebrauchtauto geht, dann ist der A2 aus meiner sicht leider für unseren Themenstarter nicht die erste Wahl. Ein Brabus ForFour - da ebenfalls Exot - aber auch nicht. Wir dürfen nicht vergessen, dass modellspezifische (A2-) Teile immer seltener und daher auch teurer werden. Und wenn man für ein Auto u.U. Tage oder gar Wochen für die Beschaffung von gebrauchten Ersatzteilen braucht, um es zeitwertgerecht wieder fahrfertig zu machen, dann hat aus meiner Sicht ein solches Auto die Eigenschaft, unverzichtbarer "Gebrauchsgegenstand" zu sein, verloren.
  6. Wenn Du im Außenbereich schon die "neuralgischen" Stellen gepflegt hast, fallen mir maximal noch die innen liegenden Türdichtungen ein. Oder inzwischen auch nicht mehr, denn in den Zeiten des Klimawandels und nicht mehr vorhandenener Nachtfröste können diese Dichtungen in unseren Breiten auch nicht mehr festfrieren... Im Motorraum gibt es zwar massig "Gummiteile" (genauer gesagt, solche aus EPDM). Da Pflegemittel u.a. auch gg. Schäden durch UV-Strahlung helfen sollen, diese Teile unter der Motorhaube aber keiner UV-Strahlung ausgesetzt sind, ist da auch nix besonders zu pflegen. Am Ende muss man sich bei aller Pflegerei aber auch immer die Frage stellen, ob der (finanzielle) Aufwand für die Pflegemittel in einem gesunden Verhältnis zum Aufwand steht, der erforderlich wird, wenn nach Jahrzehnten mal ein defektes Teil auszutauschen ist. Jedoch habe ich an meinem A2 auch nach 17 Jahren noch keine EPDM-Teile unter der Motorhaube austauschen müssen. Vielleicht auch deswegen nicht, weil ich diese nie besonders gepflegt habe.
  7. ... und so lange man am E10 nicht so viel verdienen kann wie mit E5 oder gar den Champagnerspritsorten. Die Mineralölindustrie steckt halt in dem Dilemma, Preiserhöhungen bei der Beschaffung weitergeben zu müssen wollen, auf der anderen Seite aber die Biospritquote erfüllen zu müssen. Klappt das nicht über die marktwirtschaftlichen Instrumente (u.a. über die Preiselastizität der Nachfrage), kann es am Ende nur noch darum gehen, den "unliebsamen Konkurrenten" - und das muss mit Verweis auf meinen Eingangsbeitrag nicht einmal das E10 selbst sein - los zu werden, um hernach relativ frei in der Preisgestaltung zu werden. Das Argument mit dem von der EU verordneten gestiegenen Bedarf an Bioethanol habe ich ebenfalls schon anderswo vernommen. Auf der anderen Seite muss das ja nicht bedeuten, dass aufgrund der Verteuerung von Bioethanol der Preisabstand zu E5 reduziert wird oder gar wegfallen muss: man müsste nur die Preise aller Benzinsorten um denselben Centbetrag anheben, wenn denn weiterhin ein finanzieller Anreiz zum Tanken von E10 vorhanden sein soll.
  8. Und Autofahrer mit Charakter trinken keinen Ethanol! Oder etwas einfacher: don't drink and drive!
  9. Die machen - noch - nicht mit. Man will wohl das Argument entkräften, dass es sich um eine Kartellabsprache handelt. Davon abgesehen, ist Shell auch mit einem nicht angehobenen Preis für E10 nie preiswerter als die günstigen Tankstellen. Ich erwarte nicht, dass Shell jetzt einen spürbar höheren Zulauf an E10-Kunden hat. Ist aber auch egal. Auch ich tanke seit der letzten Reinigung der DK nebst Tausch des Ansauglufttemperatursensors E10, um im Eigenversuch herauszufinden, ob mit E10 - dem man ggü. E5 wg. des höheren Ethanolgehalts eine verbesserte "Reinigungswirkung" nachsagt, die DK länger sauber bleibt als zuvor mit E5. Ich warte mal ab, wann der Leerlauf meines BBY wieder "instabil" wird, was in der Vergangenheit immer ein untrügliches Zeichen für eine verschmutzte DK bzw. einen in Bälde ausfallenden Sensor gewesen ist. Sollte die DK bei Verwendung von E10 länger sauber bleiben, bestünde neben dem von Dir zitierten (und nach meinem Kenntnisstand auch verifizierten) etwas geringeren Schadstoffausstoß auch ein technischer Grund, bei E10 zu bleiben.
  10. Es ist Euch sicher auch schon aufgefallen: seit Anfang des Jahres kostet bei vielen Tankstellen (aber noch nicht allen) ROZ95-E10 genau so viel wie ROZ95-E5. Da es ja die Verpflichtung der Mineralölindustrie gibt, jährlich 6,25% Biokraftstoffe zu verkaufen, mag das zunächst unlogisch erscheinen ,denn E10 hat gerade mal einen Anteil von 15% am ROZ95-Markt. Will man als Mineralölhersteller also die Bioquote erfüllen, würde man erwarten, dass E10 preislich günstiger als E5 angeboten wird, wie das ja noch unlängst der Fall war. Jedoch ist es so, dass die Herstelkosten von (Bio-)Ethanol über denen von reinem Benzin liegen, E10 also per se teurer sein müsste als E5. Nach meiner Einschätzung ist es so, dass aktuell die Mineralölindustrie einen Weg sucht, um aus diesem Teufelskreis heraus zu kommen. Dieser Weg könnte - von mir aus spekulativ - wie folgt aussehen: Preisangleichung von E10 an E5 (wie bereits beobachtet). Ergebnis: es wird wieder verstärkt E5 getankt, weil der Kostenvorteil von E10, so er denn mit Verweis auf einen geringfügigen Mehrverbrauch und trotz eines Preisunterschieds von 2Ct überhaupt noch vorhanden war, komplett wegfällt. Weiteres Ergebnis: die sinkende Nachfrage nach E10 senkt die Herstellkosten, weil weniger (teures) Ethanol beschafft und verarbeitet werden muss. Mit den sich hieraus ergebenden Kosteneinsparungen kann man wenigstens zum Teil die zu erwartenden Strafzahlungen wg. der zu erwartenden Nichterfüllung der Bioquote refinanzieren. Den "Rest" der Strafzahlungen holt man sich anschließend vom Verbraucher zurück (s.u.). Und zwar wie folgt: Da aufgrund der Preisangleichung von E10 wird wieder vermehrt E5 nachgefragt wird und man die höheren Herstellkosten von E10 an den Verbraucher nicht weiter zu geben vermochte, schlägt man vor, E10 aus kosten- bzw. logistischen Gründen vom Markt zu nehmen. Diesem Vorhaben können unsere Regierungsverantwortlichen natürlich mit Verweis auf zugesagte Quoten und die CO2-Problematik nicht zustimmen (E10 hat ggü E5 eine leicht bessere CO2-Bilanz). Die Mineralölindustie schlägt alternativ vor, dann eben E5 vom Markt zu nehmen und nur noch ROZ95-E10 und ROZ98(!)-E5 zu verkaufen. Das hat man ja schonmal vor 9 Jahren mit Einführung von E10 so machen wollen, scheiterte aber daran, dass ROZ95-E5 als kostenneutrale "Schutzsorte" beizubehalten sei für diejenigen, deren Fahrzeuge kein E10 vertragen. Aber heutige Begründung der Mineralölindustrie: inzwischen könne man auf die Schutzsorte getrost verzichten, da - bei einer von der Kfz-Industrie immer wieder ins Spiel gebrachten statistischen Fahrzeuglebensdauer von 8-10 Jahren - sich heute und im Gegensatz zum Zeitpunkt der Einführung von E10 statistisch kaum noch Fahrzeuge im Verkehr befinden, die zwingend mit E5 betrieben werden müssen. Diejenigen wenigen verbliebenen Kfz könnten schließlich mit ROZ98-E5 ( Super-Plus) betrieben werden. Die Regierungsverantwortlichen nehmen den Deal an: man partizipiert schließlich an der höheren MinÖlSt (und MwSt) bei Super-Plus. Sobald der Deal "durch" ist, wird der Preis für E10 weiter erhöht (damit die höheren Herstellkosten am Ende komplett an den Verbraucher weitergegeben sind). Nebeneffekt für den Staat: noch einmal gestiegenes Steueraufkommen - verbunden mit dem dezenten Hinweis an den Verbraucher, jetzt doch endlich einen Grund zu haben, aufs E-Auto umzusteigen. Und die Mineralölindustrie refinanziert am Ende den "Rest" der weiter oben zuvor zu leistenden Strafzahlungen über Einsparungen bei der Logistik (weil ja nur noch 2 statt 3 Benzinsorten vorzuhalten sind). Ist meine Theorie zu abwegig? Ich bin auf Euren Input gespannt. Aber bitte an dieser Stelle keine Diskussionen wie: "der Verbrenner ist nicht mehr zeitgemäß". Für derartige Diskussionen haben wir ja schon unseren E-Auto-Thread. Wer - so wie ich - seinen A2 (Benziner) aber noch lange fahren will, wird sich weiterhin mit E5 und E10 beschäftigen müssen.
  11. War nicht böse gemeint. Friede? Ich hatte noch Preise von Kolben für einen 1.8TFSI-Motor im Hinterkopf. Die kosten bei Audi ca. EUR 80 / St., und ich war am Ende positiv überrascht, dass Original-ET für den BBY bei Audi auch kaum teuer sind als im Aftermarket. Fazit: es muss nicht immer alles deutlich teurer sein, nur wenn auf dem ET das Audi-Logo prangt. Oder anders (und aus diesem Grund): wenn ich ET suche, dann bringe ich zuerst die Original-ET-Preise in Erfahrung und sehe mich danach auf den Seiten der allbekannten Teiledealer im www um. Da habe ich schon so manche Überraschung - im Positiven wie im Negativen - erlebt. Aber so mancher "Preisvorsprung" eines Händlers von OEM-Teilen relativiert sich, wenn man Mitglied im Audi-A2-Club ist und man die Teile beim Clubdealer mit Nachlass kaufen kann. Insbes. dann, wenn die Teile vom Clubdealer nicht noch gg. Gebühr versendet werden müssen (oder man einen freundlichen Clubkollegen hat, der einem die Teile abholt und bei nächster Gelegenheit - Stichwort: Schraubertreffen - persönlich übergibt).
  12. Ich würde das davon abhängig machen, wie die Zylinderwände aussehen - und korrigiert mich bitte, wenn mein Ansatz fehlerhaft ist. Sofern noch alle Honspuren deutlich sichtbar und gleichmäßig sind, könnte das klappen mit "nur" neuen Kolbenringen. Sind die Spuren nicht gleichmäßig, bedeutet das, dass die Zylinder in der Kolbenlaufbahn nicht mehr exakt rund, sondern leicht oval sind, an die sich die neuen Kolbenringe partiell nicht exakt "anlegen" können (was sich trotz neuer Ringe negativ auf den Motorölverbrauch auswirken dürfte). Dann würde ich eher den Motorblock aufarbeiten lassen (Zylinder Schleifen und Honen) und Übermaßkolben einbauen.
  13. Warum fragst Du, wenn in Deinem Link schon die Preise genannt sind? Ich habe trotzdem mal die Original-Audi-Preise nachgesehen: ein Satz Kolben (=4 St.) kosten ca. EUR 230. Egal ob Normal- oder Übermaß. Ich würde bei einer Preisdifferenz von nicht einmal EUR 10 / Kolben die Dinger bei Audi kaufen. Schon deswegen, weil man bei den in Deinem Link angegebenen Herstellern nicht weiß, wer davon OEM-Hersteller ist.
  14. Ich hatte zuletzt das OEM-Teil von VDO (5WK9693Z) eingebaut. Das Ding scheint mir mit Verweis auf dessen aktuelle Lebensdauer zuverlässiger zu sein als das Magneti-Marelli-Teil. Wohl kein Wunder: VDO lt. Verpackung hergestellt in Deutschland, Magneti Marelli "prodotto in Italia". Naja, FIAT-Teile in einem Audi - geht gar nicht!
  15. Er wird nicht passen, da die Bauform unterschiedlich ist. Original-ET: 036906051 (ohne Index). Der Sensor mit Index "G"... ... hat nur eine Dichtung ... hat eine etwas andere Gehäuseform rund um das Sensorelement ... hat ein "gekröpftes Steckeranschlussgehäuse Da erübrigt sich sicher die Prüfung, ob die Anschlusspins bei beiden Sensoren identisch belegt sind. OEM-Teile, die als Referenz obige Audi-ET-Nr (ohne Index) aufführen, werden passen. Aber Finger weg von NoName-Teilen oder irgendwelchen dubiosen Herstellernamen. Ich rate immer auszuprobieren, ob eine chemische (nicht: mechanische) Reinigung des streichholzkopfgroßen Sensors denselben Effekt bringt wie ein neuer Sensor.
  16. Ich tippe auch stark auf eine "falsche" Ordnerstruktur auf dem Stick, zumal ja dem Yatour auch die passenden Plug&Play-Adapter beiliegen. Also erstmal wie schon erwähnt die Ordnerstruktur überprüfen: Es dürfen max. 6CDs emuliert werden. Neben den CD1..CD6 dürfen auf derselben Ebene keine weiteren Verzeichnisse oder Dateien vorhanden sein. Auf der darunter angeordneten Ebene (also dort, wo sich die Tracks befinden), dürfen ebenfalls keine weiteren Verzeichnisse oder andere Dateien als MP3 oder WAV abgelegt sein. Eine einzelne "CD" darf auch mehr als 99 Titel enthalten. Ob es in Bezug auf die Anzahl der Titel pro Ordner eine Begrenzung gibt, weiß ich nicht. Ab dem 100. Titel wird jedenfalls wieder "Track01" im Radiodisplay ngezeigt. Es ist zwar "schön", dass das Interface Medien bis 32 GB verarbeiten kann. Erforderlich sind derart große Speichermedien aber insbes. und üblicherweise dann nicht, wenn pro "CD" max. 99 Tracks abgelegt werden sollen. Ich habe hier seit Jahren SD-Karten mit einer Kapazität von 2 GB im Einsatz. Selbst wenn man die MP3 nur auf 320 kbit/s komprimiert, dürften 6x99 Tracks noch auf eine 4-GB-Karte passen. Also ggf. ruhig die preisgünstigsten (kleinen) Speichermedien kaufen. Die Denkweise, wieviel MB man pro EUR bekommen kann, ist in Bezug auf das Yatour-Interface jedenfalls völlig unangebracht.
  17. Du brauchst ne weitere Freundin! Musst halt nur sehen, dass Du die lebenslang geschlossenen Wartungsverträge im Akkord erledigst. Sonst bleibt zu wenig Zeit für die Mädelz!
  18. Vorab ein paar Fragen @Räubermutti: Wurden bei den Reparaturen Ersatzteile aus "sicherer" Herkunft (also Original-Audi oder OEM-Äquivalente) benutzt? Kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei den ET nicht um Plagiate handelt? Ist der Fehler (außen-) temperaturabhängig? Tritt der Fehler auch dann auf, wenn anstelle des ersten der andere Zündschlüssel benutzt wird? Aufgrund der Beschreibung halte ich 2 Ursachen für wahrscheinlich: Zündschloss: Kontaktprobleme an Mikroschaltern Wegfahrsperre: Probleme mit der Ringantenne Motorsteuergerät würde ich vorerst ausschließen, denn im Gegensatz zu den o.g. Ursachen dürfte bei einer Spannungsunterversorgung des MSG in jedem Fall ein Fehlerspeichereintrag erfolgen. Bei Kontaktunterbrechung im Zündschloss oder beim Ansprechen der WFS eher nicht. Trotzdem mal ein Ansatz - von dem ich nicht weiß, ob man das so realisieren kann: ist es möglich, per Diagnose gleichzeitig die Daten von 2 unterschiedlichen Steuergeräten (also MSG und einem anderen, das nicht direkt mit dem MSG kommuniziert) zu loggen? Meine Idee, die dahinter steht: brechen die Aufzeichnungen parallel abrupt ab, wäre der Fehler in der Zentralelektrik (Zündschloss) zu suchen. Bricht z.B. nur die Aufzeichnung der Daten im MSG ab, wäre der Fehler dort zu suchen bzw. probeweise ein anderes MSG einzusetzen. Ansonsten: der A2 war wohl schon lange nicht mehr im TV. Evt wäre @Räubermutti's A2 ja auch mal ein Fall für die Autodoktoren bei VOX.
  19. @servuci: Hier mal nachlesen. Da steht alles drin zum Thema, inkl. richterlichen Urteilen. Zusammengefasst: Der Betreiber der Waschanlage haftet grundsätzlich für Schäden an serienmäßig belassenen Fahrzeugen. Der Betreiber kann sich, nachdem der Schaden entstanden ist, nicht damit herausreden, dass das betreffende Kfz für die Benutzung "seiner" Waschanlage ungeeignet ist. Anders herum wird ein Schuh draus (weil es ja bekanntermaßen mehrere Hersteller von Portalwaschanlagen gibt): die Waschanlage des betreffenden Herstellers, die der Tankstellenpächter betreibt, ist ungeeignet zum Waschen eines bestimmten Kfz. Weil es so ist, hätte in Deinem Fall Dir der Betreiber die Nutzung der Waschanlage untersagen müssen. Hat er aber nicht, und er muss somit für den Schaden aufkommen. Das würde ich dem Betreiber (ggf. mit Verweis auf die im Link genannten richterlichen Urteile) noch einmal näher bringen, bevor sich ggf. ein Anwalt der Sache annimmt. Von Audi selbst ist natürlich keine Beteiligung an den Reparaturkosten zu erwarten: die haben ja schließlich keinen "Autowaschvertrag" mit dem Betreiber der Anlage abgeschlossen und sind außerdem nicht für die ordnungsgemäße Funktion der Waschanlage verantwortlich. Wenn man aber wissentlich eine Waschanlage benutzt, von dessen Benutzung Audi abrät, dann wäre mit Verweis auf obige Urteile ein Eigenverschulden denkbar. Es gibt aber weder entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung (oder ich kenne sie nur nicht ) noch entsprechende ergänzende Hinweise seitens Audi. Aber - siehe Pkt. 2: es hätte dann anstelle einer "allgemeinen Info" (wie sie möglicherweise irgendwann mal - und ganz allgemein - von Audi nur an die Werkstätten kommuniziert wurde) ggü. dem Fahrzeugeigentümer klipp und klar gesagt werden müssen, dass eine Portalwaschanlage Typ x vom Hersteller y für die Wäsche eines A2 ungeeignet ist.
  20. @Mankmil: wie kommst Du darauf, dass ich meinen Blutdruck hochfahre oder mich aufrege? Wenn Du meine Aussagen verdrehst oder falsch zitierst, dann bedarf das nunmal einer Korrektur. Wenn Du besagten Satz 3x gelesen, ihn aber nicht verstanden hast, dann ist es umso verwunderlicher, dass Du nicht nachgefragt hast: ich hätte gerne auf Deine Nachfrage für ein besseres Verständnis gesorgt. Den Satz nicht zu verstehen, ihn aber dennoch als Basis fürs weitere scharfe bis provokante Argumentieren zu verwenden, ist indes schlechter Diskussionsstil. Was Dein Einwand mit der Prämobiltelefonära soll, verstehe ich jetzt nicht: früher wie heute kam / kommt es darauf an, den Unfallhergang möglichst umfassend und vollstandig zu klären. Insofern gibt es hinsichtlich der Vorgehensweise, den Unfallhergang zu protokollieren und die Schäden möglichst genau zu dokumentieren, keinen Unterschied. Die Möglichkeit, heutzutage relativ problemlos Fotos zu machen, ist natürlich eine Erleichterung, von der man Gebrauch machen sollte. Ob man deswegen am Ende auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten kann, muss man spontan vor Ort entscheiden. Ist aber auch von der Schadenhöhe abhängig. Sollte aber der Unfallhergang schon von vornherein strittig sein, geht an der polizeilichen Protokollierung aus meiner Sicht so gut wie nie ein Weg vorbei. Ich hoffe mal, dass wir es hierbei belassen können und sich eine weitere Diskussion erübrigt.
  21. @Mankmil: wenn Du schon mein Zitat mit der anwaltlichen Keule hernimmst, dann bitte komplett, inkl. des Satzes davor: da steht dann etwas von "einen Tag später". Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wer nicht nur selektiv, sondern aus dem Zusammenhang zitieren kann, noch viel mehr... Also nochmal - nur für Dich: so lange ich in Verkehrsunfälle verwickelt war, habe ich am Tage des Unfalls zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme, egal ob diese von der Polizei oder den Unfalbeteiligten erfolgte, niemals irgendwem mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts gedroht. Ist das so schwierig zu kapieren? Falls doch, ist es einfacher, dass Du mir eine Frage zum besseren Verständnis oder zum Ausräumen von Missverstandnissen stellst statt dass Du hier entgegen einer gepflegten Forenkultur Deiner Streitlust nachgehst.
  22. Ok, dann eben weiter hier... Und bitte meine Beiträge nicht nur selektiv lesen und somit fehlinterpretieren. Danke! Nein, ist kein Widerspruch. Wenn am Tag des Unfalls der Unfallgegner sagt, ich möge alles seiner Versicherung melden, dann mache ich das so wie besprochen. Ohne Wenn und Aber. Stellt man dann tags darauf fest, dass er es sich inzwischen (und trotz Zeugen) anders überlegt hat, dann ist die Drohung mit einer härteren Gangart durchaus zweckdienlich. Ach ehrlich? Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen! Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber es gab in Deutschland mal Zeiten, da gab es keine Smartphones mit eingebauter Kamera, und man hatte damals auch nicht immer eine funktionierende Analogkamera dabei... Und leider sind auch damals schon Verkehrsunfälle passiert. Auch solche, an denen ich beteiligt war. Und solche, an denen sowohl ich als auch der Unfallgegner der Meinung waren, auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten zu können. Davon abgesehen ist es gerade in der Dunkelheit schwierig, aus größerer Entfernung mit einer Smartphone- oder (erst recht) mit einer Kleinbildkompaktkamera vernünftige und aussagekräftige Aufnahmen zu machen. So, und jetzt wieder BTT, please! Thanks!
  23. @Mankmil: -nur nochmal zur Klarstellung: ich hatte bislang noch keinen Unfallhergang vor Gericht klären lassen müssen. Insofern musste zu Deiner Beruhigung zu keinem Zeitpunkt auch nur ein einziger Rechtsanwalt mit der Vetretung meiner Interessen betraut werden. Aber es ist schön zu wissen, dass Du die Situationen, in denen ich mich jeweils befand, in Bezug darauf, auch nur mit dem RA drohen zu müssen, besser einzuschätzen weißt als ich, ohne auch nur dabei gewesen zu sein... Ich gehöre nicht zu den Prozesshanseln und bevorzuge in jedem Fall die gütliche Einigung ohne das Einschalten von Anwälten oder Gerichten. Wenn aber ein Unfallgegner einen Tag nach einem nicht polizeilich aufgenommenen Unfall meint, die Tatsachen plötzlich ins Gegenteil verdrehen zu müssen, dann finde ich Mittel und Wege, ihn in seine Schranken zu weisen. Das hat mit "edler Rache" nichts, aber auch gar nichts zu tun. Würde ich Dir besagten Fall im Detail schildern, gehe ich jede Wette ein, dass Du nicht anders handeln würdest als ich bzw an meiner Stelle anders gehandelt hättest. Davon abgesehen: an @mäddis Stelle würde ich nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen und Informationen auch keine Notwendigkeit sehen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Seine Vorgehensweise ist auch für mich absolut i.O. und nachvollziehbar. Also bitte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich das anders sehe. Alles Weitere dazu bitte per PN, weil es nicht zum Thema gehört. Danke!
  24. Es spricht nichts dagegen, mit der angesetzten Reinigungslösung auch den Heckspoiler zu reinigen. Der ist aber nicht aus Gummi, sondern einem harten Kunststoff. Und der ist schwarz kunststoffbeschichtet. Ich behandle den Spoiler ansonsten genau so wie die anderen Teile aus Gummi oder Kunststoff. Nur mit Lackpflegemitteln (Hartwachs...) würde ich nicht rangehen. Sonst glänzt das Ding anschließend tatsächlich wie eine Speckschwarte, d.h. man nimmt ihm so seinen "seidenmatten" Glanz. Übrigens: für die Pflege der Gummileisten außen am Fahrzeug (Fenstereinfassungen...) eignet sich auch Silikonspray hervorragend (nicht direkt aus der Dose aufsprühen, sondern mit einem Lappen auftragen). Aber ich will hier jetzt nicht komplett Verwirrung stiften... Damit war ich auch schon auf dem Heckspoiler (vorher natürlich reinigen). Man sieht: es reichen wenige Produkte zur Fahrzeugpflege, und die meisten findet man in jedem Haushalt. Faustregel: keine scharfen Reiniger verwenden (weder solche, die in einem stark sauren oder alkalischen Milieu aktiv sind noch solche, die Abrasivstoffe, Löse- oder Bleichmittel enthalten). Das Ganze ergänzt um Silikonspray und eine gute Fahrzeuglackpflege - das war es dann auch schon. Und ggf. bitte das "Zauberwort" 'WD40' rasch vergessen, wenn es um die Pflege von Oberflächen innen und außen am Fahrzeug geht.
  25. @A2-D2: wichtiger Hinweis! Ich war jetzt von dem eher "natürlichen" Fall ausgegangen, dass man als Unschuldiger aus dem Unfall "wirtschaftlich neutral" rauskommen will, also ohne selbst zubuttern zu wollen / müssen. Aber bei einem A2, noch dazu, wenn er gut erhalten ist, kann man ja im Zweifel mal eine Ausnahme machen!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.