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heavy-metal

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  1. Sorry, aber ich habe nach dem Lesen dieses Threads das Gefühl, dass Du zu früh die Flinte ins Korn geworfen hast, zumindest aber bei Dir selbst Zweifel hast aufkommen lassen, dass Deine Argumentation "rechtssicher" bzw. beweisbar ist. Aber - zu meinem besseren Verständnis - der Reihe nach: Du hast ein Auto gekauft, das einen erheblichen Unfallschaden hatte. Der Verkäufer hat besagten Unfallschaden nicht von sich aus (!) erwähnt bzw. im Kaufvertrag vermerkt (wozu er gesetzlich verpflichtet ist). Im Kaufvertrag ist hoffentlich vermerkt, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen. Vorteilhaft wäre, wenn Du einen Zeugen hast, der beim Fahrzeugkauf zugegen war und in Deinem Sinne aussagen kann. Bei der HU ist der Unfallschaden nicht aufgefallen (bzw. in weitaus geringerem Maße protokolliert), weil ja "nur" eine HU durchzuführen und kein Unfallgutachten zu erstellen war. Dann ergibt sich folgendes Bild: Arglistige Täuschung durch den Verkäufer ist stark anzunehmen. Erst recht, so lange Du beweisen kannst, dass Du, so kange Du das Auto selbst genutzt hattest, mit dem Auto keinen Unfall hattest, der zu einem derart substanziellen Schaden hätte führen können. "Beweise" könnten z.B. Zeugen sein, die das Auto tagtäglich gesehen haben (Freunde, Nachbarn...). Eine (Nicht-) Aussage des TÜV zum Fahrzeugzustand anl. einer HU ersetzt nicht die Auskunftspflicht des Verkäufers zu Vorschäden des Fahrzeugs. Wäre es nach der HU zu einem Unfall gekommen, wäre dennoch der Verkäufer "erstinstanzlich" zum Schadenersatz verpflichtet. Der TÜV nur dann, wenn ihm ein Versäumnis nachgewiesen werden kann (ich halte, ohne den Fall genau zu kennen, die Stellungnahme des TÜV für nachvollziehbar). Zum Beweissicherungsverfahren: Die Stellung einer Sicherheitsleistung ist durchaus üblich. Einerseits soll das Gericht für den Kläger nicht die Beweissicherung vorfinanzieren, andererseits soll vermieden werden, dass die in der ersten Instanz siegende Partei, die in einer nachfolgenden Instanz ja noch unterliegen kann, nicht mehr zahlen kann. Sicherheitsleistungen fordert das Gericht nach billigem Ermessen an. Es kommt nicht darauf an, dass diese genau in der Höhe gefordert wird wie die voraussichtlich entstehenden Kosten. Davon abgesehen, will das Gericht vermeiden, wg. jedem "Kleinkleckerkram" neue Sicherheitsleistungen zu fordern. Von einem "vom Gericht gebilligten Betrug" (nur weil die Höhe der Sicherheitsleistung die Hôhe der voraussichlich entstehenden Kosten übersteigt), kann absolut keine Rede sein! Eine derartige Aussage diskreditiert diejenigen, die tagtäglich dafür sorgen, dass am Ende Recht gesprochen werden kann. Die Sicherheitsleistung ist nicht unwiederbringlich verloren: geht man - letztinstanzlich - als Sieger im Prozess hervor, fordert man die Sicherheitsleistung vom Gericht zurück, da ja nun die unterlegene Partei die Schuldnerin ist. Wenn alles so ist, wie Du es geschildert hst und ich es zusammenfassend geschrieben habe, hätte ich das Ding durchgezogen. Auch dann, wenn keine Rechtsschutzversicherung fürs "Backup" bereit stünde. Jetzt ist es wohl zu spät - und man muss tatsächlich überlegen, ob man den Unfallschaden noch wirtschaftlich beheben kann (was ich, nach den Fotos und CAD-Zeichnungen zu urteilen, absolut anzweifeln möchte). Schade, dass der Verkäufer nach deinem Rückzieher jetzt wohl schadlos aus der Sache heraus kommen wird.
  2. Die Diagnose ist, rein technisch gesehen, korrekt: ich bin auch, ohne es bemerkt zu haben, zu lange mit leerer Klimaanlage rumgefahren, wodurch der Kompressor das Zeitliche gesegnet hat. EUR 2.000 halte ich für etwas hoch gegriffen: meine Audi-Werkstatt hat mir Anfang 2017 für den Kompressorwechsel (ohne Kondensatortausch) Kosten in Höhe von EUR 1.200 genannt. Gemacht hat es am Ende ein freier Schrauber für wenige hundert EUR, dem ich zuvor noch den Kompressor besorgt hatte (Denso-OEM-Teil). Die Anlage wurde zuvor gespült und danach ein neuer Trockner und der Kompressor eingebaut. Der Kondensator ist immer noch der alte. Boschdienste erledigen diese Arbeiten gewöhnlich auch. Da Du das Auto in Anbetracht des Zeitwerts mit defekter Klimaanlage kaum verkaufen können wirst, würde ich die Klimaanlage reparieren lassen. Da man die Reparaturkosten beim Verkauf des Autos kaum wieder herein bekommt, kann die Empfehlung nur sein, das Auto weiter zu fahren, zumal man nach der Anschaffung eines neuen Gebrauchten auch nicht weiß, welche "Überraschungen" einem noch ins Haus stehen. Und "Schiebedach" statt "Klima" - noch dazu kein A2 mehr: ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
  3. @Superduke: hast recht (habe da was verwechselt)- ich hätte doch besser vor dem Verfassen meines Beitrags hier nochmal nachsehen sollen.
  4. Aber dann bitte Schmiedealus statt dieser bleischweren Gussfelgen aus dem Audi-A2-Programm! Spaß beiseite: wenn es darauf ankommt, möglichst leichte Felgen zu montieren (und die Reifenbreite wenigstens im Winter eine eher untergeordnete Rolle spielt), dann geht an den Serienstahlfelgen kein Weg vorbei. Aber BTT: Der Schein trügt ein wenig. Im Vergleich zu 5x15 ET28 geht die zusätzliche Breite des Felgenbetts bei 6x15 ET29 fast symmetrisch nach außen und nach innen. Nach außen dürfte wohl noch genug Platz sein, aber nach innen könnte es eng werden (Radaufhängung, Bremsleitungen...). 6x15 ET29 würden wohl nur mit 8 mm Spurplatten passen. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Aber - @Idealist: ich habe Dein Problem möglicherweise noch nicht verstanden. Wenn Du doch bereits Original-Stahlfelgen (5x15 ET28) hast, was spricht gegen eine Weiterverwendung ebendieser Felgen? Falls sie über die Nutzungsdauer unsnsehnlich geworden sind, dann lassen sie sich genauso gut aufarbeiten wie LM-Felgen: also sandstrahlen, grundieren und neu schwärzen. Klar, das kostet ein paar Euros, aber wenn es keine neuen Stahlfelgen mehr in dieser Dimension zu kaufen gibt, erübrigt sich die Frage, ob sich das noch lohnt, so lange Du nicht, Deinem Wunsch folgend, eine möglichst schmale Bereifung zu fahren, die aus meiner Sicht einzig sinnvolle Alternative, also die Telefonwählscheiben mit 175/60-15 eintragen lässt und montierst. Selbst wenn Du 5.5x15 ET34 Stahlfelgen auftreiben solltest, so muss ebendiese Felge mit mindestens einem 165/65-Reifen bestückt werden, weil lt. Audi der 155er-Reifen auf 5.5 nicht freigegeben ist. Eine Aufbereitung etwaiger vorhandener Stahlfelgen ist nicht allzu aufwändig: Sandstahlen beim Profi, die Lackierung in Eigenregie mit schwarzem 2K-Lack, den es auch in Sprühdosen gibt und den man z.B. im heimischen Backofen bei ca. 50-60°C für ca. 20-30 Minuten aushärten lässt. Der 2K-Lack ist dann auch wesentlich strapazierfähiger und resistenter gegen Lösemittel als 1K-Lack aus dem Baumarkt. Und damit am Ende die so schön aufbereiteten und inzwischen sehr seltenen Stahlfelgen nicht unfreiwillig den Besitzer wechseln, wird man sie jetzt wohl auch genau so sorgfältig mittels diebstahlhemmender Radbolzen sichern müssen wie früher die teuren Alus...
  5. Meine Erfahrungen sind durchweg positiv: meine Stabilager vom Polo (verbaut in 2010?) halten immer noch und haben eine inzwischen 6-stellige km-Leistung absolviert. Nix verrutscht, nix quietscht (ok, ich fahre keine Rallyes...). Und wenn es das täte, würde ich jederzeit wieder die Polo-Lösung verbauen. Ggf. die Stabigummis noch mit Hochleistungs-Schlauchschellen (Gelenkbolzenschellen) aus Edelstahl gg Verrutschen sichern. Machen! ??
  6. Ja, das Ölthema ist in der Tat hier etwas unübersichtlich. Auf der anderen Seite bin ich relativ sicher, dass 501.01 auch als Option in der Betriebsanleitung des A2 drin steht. Es gibt hier außerdem einige, die fahren in ihren Benziner ein "Rennsport"-Öl mit 10W60. Höherviskos ist wohl nur noch Stauferfett! ? Ein solches Öl hat z.B. gar keine Freigabe von Audi, aber die damit versorgten A2-AUAs laufen, so weit ich weiß, immer noch - im wahrsten Sinne des Wortes - "wie geschmiert"!
  7. @Marmor80: wenn doch das Produkt lt. Hersteller unverändert ist, warum soll es plötzlich nicht mehr für Deinen AUA geeignet sein? Nur, weil ab sofort nicht mehr "502.00" auf dem Gebinde draufsteht? ? Als der AUA zum ersten Mal produziert wurde, waren 10W40-Öle weit verbreitet. 501.01 unterscheidet sich von 502.00 nur im "Performance-Niveau": für "Hochleistungsmotoren" ohne WIV ist 502.00 ausdrücklich empfohlen. Der AUA (bzw. auch BBY) ist mit Verweis auf (u.a.) Literleistung, Verdichtungsverhältnis und Drehzahlniveau weit genug entfernt davon, ein "Hochleistungsmotor" zu sein. Also wird ein 501.01 locker reichen. Dass ein 501.01-Öl verwendet werden darf, steht auch schon in unserem Wiki-Artikel , dessen Wahrheitsgehalt ich aktuell nicht anzweifeln möchte. ☺️
  8. @Apissimus: es bleibt Dir unbenommen, dass Du weiterhin Zweitaktöl in den Tank Deines A2 kippst. Auf der anderen Seite frage ich mich, warum wir hier in Deutschland so viele Ingenieure in der Motoren- und Kraftstoffentwicklung beschäftigen, wenn am Ende der Verbraucher doch wieder besser weiß, was für sein Auto das beste ist. Die Begründungen der Industrie, warum Zweitaktöl im Dieseltank ungeeignet ist, lesen sich jedoch für mich plausibel. Zumindest scheinen sie aber (im Gegensatz zu den Berichten der "Zweitaktöler") auf einer wissenschaftlichen Grundlage zu stehen. Davon abgesehen, hinkt Dein Vergleich mit den alten "Taxidieseln". Die alten Dinger mit Vorkammereinspritzung und niedrigen Einspritzdrücken haben mit einem modernen Diesel nur noch das Verbrennungsprinzip gemein. Verglichen zu heute waren die alten Diesel Vielstoffmotoren, für die in der kalten Jahreszeit Beimischungen von Petroleum oder Normalbenzin ausdrücklich empfohlen wurden. Mach das mal über längere Zeit mit Deinem vergleichsweise "modernen" TDI. Auf das Ergebnis bin ich gespannt. Was Dein Selbstversuch mit dem Anzünden von Dieselkraftstoff und Zweitaktöl zum Ausdruck bringen soll, kann ich noch nicht nachvollziehen. Die Tatsache, dass ein Stoff leicht entzündbar ist, bedeutet zumindest nicht, dass besagter Stoff auch rückstandsfrei (insbes. partikelfrei) verbrennt und somit problemlos in jedem Motor einsetzbar ist. Natürlich wollen die Mineralölkonzerne gerne ihren "Champagnersprit" verkaufen. Ich kenne aber keine Berichte bzw. Tests, in denen die Mineralölindustrie behauptet, dass nur mit V-Power & Co. ein "Versotten" der Motoren verhindert bzw. ein Verzicht darauf mit einer signifikant kürzeren Lebensdauer des Motors erkauft wird.
  9. Auch das geht nicht plug-n-play. Zumal das Klimabedienteil höher baut als ein 1-DIN-Radio. Am Ende müssen natürlich auch die Führungen in der Mittelkonsole vorhanden sein, in die die jeweiligen Geräte / Einheiten eingeschoben werden können. Also zusammengefasst: die Einbauposition des Radios ist fix, die des Ablagefachs auch - und für die unterschiedlichen Einbaupositionen des Klimabedienteils gibt es Bedienteile, die sich in der Frontblende unterscheiden. Für alles andere gibt es Dremel, Proxxon MicroMot & Co. ?
  10. @Norbert Potthoff : Danke für den ausführlichen Bericht. Ich stehe in nicht allzu langer Zeit vor derselben Herausforderung, den Motor (BBY) mal aufarbeiten lassen zu müssen: die Hydros ticken, und die Kolbenringe sind auch nicht mehr die öldichtesten. Natürlich sollte dann alles komplett gemacht werden (also neben den Hydros auch Ventile / Schaftabdichtungen, Ventilfedern, Schlepphebel - und natürlich Zylinderbehandlung mit Übermaßkolben). Da ich aktuell auch beabsichtige, meinen A2 mit ins Grab zu nehmen, halte ich es ebenfalls für die beste Lösung, den vorhandenen Motor aufarbeiten zu lassen. Es gibt zwar massenweise Motorenaufbereiter auch in meinem Dunstkreis (D / K), aber leider ist deren Arbeitsqualität mangels Erfahrungen anderer kaum abschätzbar. Um so schöner, wenn im Münsterland ein Betrieb vorhanden ist, der über einen guten Ruf verfügt. Und Münster ist von Düsseldorf aus noch gut zu erreichen. Dasselbe gilt auch für Legden: dort den Motor In Eigenregie ausbauen (bzw. ich bräuchte dort hilfsbereite und zuverlässige Experten, die sich im Gegensatz zu mir damit auskennen), dann den Block kpl. nach MS und nach getaner Aufbereitung zurück nach Legden. Alternativ natürlich auch Ausbau des Motors in MS. Sofern von den Kosten her erträglich (hast Du einen Anhaltswert?).
  11. @maico: es gibt im Forum sicher nicht viele, die sich ein 1-DIN-Radio mit ausfahrbarem Großdisplay einbauen und sich freiwillig der Cupholder-Funktion sowie der Mittelausströmer berauben. ? Die Wahrscheinlichkeit, dass unter diesen wenigen jemand ist, der genau dieses Alpine-Radio verbaut hat und Deine Fragen in Gänze beantworten kann, ist daher sehr gering. ?? Aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, in der Sache weiter zu kommen: ggf. fragst Du beim Radiohersteller nach, welche Anschlüsse besagtes Radio genau hat. Dann müssen wir wissen, ob Dein A2 CAN-Bus (ab Mj. 2002) oder (hinten) Aktivlautsprecher hat. Danach können wir Dir auch sagen, welche Adapterkabel benötigt werden, um das Radio im A2 zu betreiben. Adapterkabel und passende Einbaurahmen sollten jedenfalls noch am freien Zubehörmarkt erhältlich, ein Betrieb des Radios also relativ problemlos möglich ein.
  12. Sorry @maico, aber ich verstehe Deine Fragen nicht: wenn wir uns mal Form ("Shape") und Abmessungen von Klimabedienteil und Ablagefach ansehen und miteinander vergleichen, dann ist augenscheinlich, dass ein Plug-n-Play-Vertauschen beider Elemente nicht funktionieren kann. Selbstverständlich gab es unterschiedliche Klimabedienteile! Den Grund hattest Du ja schon selbst genannt. Ist ein 2-DIN-Radio (z.B. Symphony-2) oder das Navi verbaut, rutscht das Klimabedienteil nach ganz unten und muss daher eine geringfügig anders gestaltete Frontblende (mit wie beim Ablagefach unten abgerundeten Ecken) haben. Das Innenleben der Klimabedienteile ist, bezogen auf die jeweilige Fahrzeugausstattung (vgl. Sitzheizung...) identisch. Ist ein 1-DIN-Radio verbaut, gibt es unterhalb des Klimabedienteils ein Ablagefach, das werkseitig auch nur genau dorthin passt. Wenn also das Fzg mit 2-DIN-Gerät ausgeliefert wurde, warum soll Audi ein Ablagefach bereit halten, das oberhalb des Klimabedienteils eingebaut werden kann? Wenn das Fzg mit einem 2-DIN-Gerät ausgestattet wurde, dann "wandert" das Ablagefach auf den Mitteltunnel zwischen den vorderen Sitzen (unterhalb des Handbremshebels). Die Ablage auf dem Mitteltunnel kann man, sofern man sie noch irgendwo her bekommt, auch nachrüsten. Haben viele, die ein 1-DIN-Radio besitzen, gemacht und zusätzlichen Ablageplatz gewonnen.
  13. @Romulus: ok, wenn Du das Ding schon zerlegt und wieder zusammengebaut hast, kannst Du sicher auch noch sagen, ob man das Dämpfungselement mit dem gelben Zahnrad demontieren kann... ? ?
  14. Die Auszugsdämpfung kann man m.W. nicht einstellen. Ohne besagte Getränkeschublade mal auseinander genommen zu haben, funktionieren die Dinger üblicherweise derart, dass die Schublade per Federkraft ausgefahren und dabei von einer Art "Visco"-Dämpfer gebremst wird. Dieses Dämpfungselement wird über eine Zahnstange angesteuert und ist innen mit einem hochviskosen Fett (so eine Art "Vaseline") gefüllt. Funktioniert die Auszugsdämpfung nicht, dürfte entweder der Ansteuerungsmechanismus des Dämpfers kaputt sein oder aber das Dämpfungselement selbst (in der Form, dass die Fettfüllung raus ist). Genaueres wird man wohl nur sagen können, wenn man die Schublade auseinander nimmt. Ob man sie danach auch wieder zusammengebaut bekommt, vermag ich ebenfalls nicht zu sagen. Daher würde ich der Einfachheit halber besagtes Getränkehalterelement durch ein neues oder gebrauchtes Teil ersetzen. EDIT - weil ich gerade den Wiki-Artikel gefunden habe: auf diesem Foto sieht man sehr gut den Mechanismus. Die "Zahnstange" ist quasi die gezahnte Kante im Schlitz des Gehäusedeckels, das Dämpfungselement das Teil mit dem gelben Zahnrad.
  15. Nein. Falls Du am Klimakreislauf reparieren willst: in Ahaus gibt es einen a.t.u.-Betrieb. Dort könntest Du die Anlage entleeren, dann in Legden reparieren - und zuletzt nochmal zu a.t.u. zum Befüllen fahren. Ich gehöre zwar nach eigenen negativen Erfahrungen (zwar nicht beim Klimaservice) nicht gerade zu den a.t.u.-Empfehlern, aber nach Anleitung eine Klimaanlage zu entleeren und neu zu befüllen, das sollten sie wohl noch schaffen... ?
  16. Wir sollten den Ort des Stammtisches nicht erneut zur Disposition stellen. Der Roadstop in Essen hat sich nach meinem Empfinden bewährt und wurde stets gut besucht. Davon abgesehen liegt er im Westen noch einigermaßen zentral und ist überdies auch für diejenigen noch gut zu erreichen, die aus dem Raum Köln-Bonn anreisen.
  17. Ach Leute: ich glaube, dass das übersichtlicher wird, wenn wir den Termin er-"doodeln" für allgemeines "Stammtischvorgeplänkel" (ohne Bezug auf ein genau festgelegtes Datum) einen Extra-Thread eröffnen - in den die Beiträge von heute überführt werden mögen: so ungefähr, wie wir das in bewährter Manier ja auch für das Legden-Schraubertreffen handhaben. Oder besser nicht?
  18. Liste: McFly 13.09. heavy-metal 27.09. oder 04.10.
  19. Die Komplettrevision - auf der gesamten Achse (also links wie rechts) - ist die einzige Option, wenn auch die Bremsbeläge "verölt" sind. Erst recht, wenn die letzte Revision mit Ersatz der Bremsbeläge schon länger zurück liegt, denn auf einer Seite der Achse neu "besohlen" und auf der anderen Seite mit den alten Latschen weiter fahren macht man ja nicht. Was war ich froh, dass ich seinerzeit bei der Revision der Trommelbremsen zu den 5% gehörte! Aber vielleicht ist das bei @Seppelchen auch das Problem, nämlich dass sich bei einer etwaigen letzten Revision herausstellte, dass das Gewinde der Bremsleitung schon ziemlich abgenudelt war und nun die Verbindung zwischen Bremsleitung und -zylinder nicht mehr richtig abdichtet. Eigentlich ein Frevel, so etwas nicht zu kontrollieren. Aber wer weiß, wer sich zuletzt an der Bremse versucht hat... Zumindest ist es nicht verkehrt, bei der Bremsenrevision auch die passende Bremsleitung parat zu haben, um sie ggf. austauschen zu können, wenn es sich bei besagter Bremsanlage um die "95%"-Version handeln sollte.
  20. Das halte ich für einen sehr guten und tragfähigen Lösungsansatz! ? Ok, ist nachvollziehbar. Ob es aber erstrebenswerter ist, mit Gerhard Schröder oder Liz Taylor zu tauschen? ??
  21. Ich würde mich, ohne das Auto gesehen und gefahren zu haben und ohne die Ausstattung zu kennen, nicht pauschal auf einen Marktwert von EUR 500 festlegen. Wenn das Fz. technisch i.O. ist und auch außen wie innen keinen völlig "abgerittenen" Eindruck hinterlässt, halte ich einen Marktwert am oberen Ende der 3-stelligen Beträge für durchaus realistisch. @HellSoldier hat hier m.E. schon den richtigen Denkansatz vorgegeben. Sich an die einschlägig bekannten (weil immer wieder penetrant im TV auftretenden) "Ankaufportale" zu wenden bringt nach meinen Erfahrungen nichts, denn alles, was sich (im Kleinwagenbereich) im Alter von ü15-Jahren bewegt, scheint schon automatisch regelmäßig pauschal mit einem "Schrottankaufspreis" taxiert zu werden. Wohl auch deswegen, weil besagte Fahrzeuge von Händlern nicht mehr nachgefragt werden (außer vielleicht "Massenware", die sich evt. noch für den Afrikaexport eignet). Ich hatte mal aus Neugier meinen A2 (damals knapp 200 Tkm gelaufen, 14 Jahre alt) in solch einem Portal vorgestellt und ein "Kaufangebot" von EUR 500 erhalten - und ein Jahr später wurde das Auto nach einem unverschuldeten Unfall von einem vereidigten Gutachter auf fast EUR 3.500 taxiert! Wenn man also den genauen (!) merkantilen Fahrzeugwert ermitteln möchte, geht wohl kaum ein Weg an einem Gutachter vorbei. Ob man die Kosten dafür tragen möchte, sollten im Zweifel die (Ehe-) Parteien gemeinsam entscheiden. Ich würde aber, wenn eine gütliche Einigung im Vordergrund steht (und es am Ende auch nicht auf EUR 200 mehr oder weniger im Paket ankommt), den Fahrzeugwert nicht am unterstmöglichen Ende festlegen bzw. "schlechtrechnen", weil das u.U. bei der "gegnerischen" Partei Misstrauen sät, was die "Gesamtabwicklung" der Trennung entsprechend komplizierter gestalten könnte.
  22. ... was sich relativ schnell ermitteln lässt, denn jeder EFH-Motor (Ausnahme: Fahrertür) lässt sich ja über 2 Schalter ansteuern: den in der betreffenden Tür und den in der Konsole in der Fahrertür. Aber am Ende funktioniert der Schalter in der betreffenden Tür auch nicht, wenn per Schalter in der Konsole in der Fahrertür die Betätigung der (hinteren) EFH zentral unterbunden wird. ??
  23. @Bluman: Du stellst schon die richtigen Fragen, von denen ich mir sicher bin, dass wir darauf eine Antwort finden können. Nur wohl / besser nicht in diesem Thread. ? Sonst wird es OT bis unübersichtlich. Wir sollten das Thema aber auch nicht vorschnell zerreden und als "nicht machbar" abtun. Man sagt uns Deutschen ja nach, dass wir das besonders gut können. ?
  24. Ich hatte mich - bis vor Kurzem - auch mit der Frage beschäftigt, inwieweit es zweckmäßig ist, sich mit Ersatzteilen zu bevorraten. Ich habe es dann gelassen. Gründe wie folgt: Viele "mechanische" Teile sind, wie schon oben erwähnt, "Konzernteile" von Volumenmodellen. Hier lohnt eine Bevorratung sicher erstmal nicht. Bezogen auf die Motorversion ist derjenige besser dran, dessen A2 mit einem "Volumenmotor" (AUA / BBY) ausgestattet ist. Bei den Innenraumteilen haben diejenigen recht gute Karten, die Gebrauchtteile in schwarz oder - mit Abstrichen - in hellgrau suchen. Aber die zunehmend schlechter werdende Verfügbarkeit erfordert Platz für die Lagerung der Produkte (der bei mir eher stark begrenzt ist). Karosserieaußenteile sind b.a.w. noch in vergleichsweise rauhen Mengen zu bekommen. Sowohl als Neuteil als auch gebraucht beim Verwerter. Elektronikkomponenten (Steuergeräte, Kombiinstrumente...) lassen sich für überschaubare Kurse bei Betrieben reparieren, die sich darauf spezialisiert haben. Das "Problem" an der Bevorratung ist jedoch, dass man einerseits nicht weiß, welches Teil denn überhaupt mal kaputt gehen wird und man andererseits aus diesem Grund über entsprechende Lagerkapazitäten verfügen müsste. Je höher die prozentuale "Versorgungssicherheit", desto unverhältnismäßiger ist der logistische Aufwand. Bei fremdverschuldeten Unfallschäden kommt hinzu, dass schon vergleichsweise überschaubare Rempler aufgrund des Fahrzeugalters einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen. Da muss man schon eine Menge Enthusiasmus mitbringen, um ein Fahrzeug, das seit ca. 15 Jahren zu den automobilen Auslaufmodellen zählt, mit vergleichsweise hohem Aufwand wieder selbst herzurichten. Ich habe mich persönlich damit abgefunden, dass ich mich von meinem A2 - schweren Herzens - trennen werde, wenn das Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet oder ich große Schwierigkeiten haben sollte, Ersatz für defekte Teile zu beschaffen. Denn ganz am Ende ist mein A2 auch nur ein "Gebrauchsgegenstand", der zuverlässig zu funktionieren hat und nach einem Schaden, gleich welcher Art, schnell wieder einsatzbereit gemacht werden muss. Wer auf seinen A2 eine Zeit lang verzichten kann, weil er inzwischen nur noch als Zweit- oder Drittwagen oder als Youngtimer-Hobby dient, wird hier sicher auch eine andere Meinung haben und kann auch hier andere Wege gehen, wenn Kosten, Zeitpunkt und Dauer von Reparaturen eine eher untergeordnete Rolle spielen. Worüber man aber mal nachdenken könnte, wäre, inwieweit der A2-Club für seine Clubmitglieder (und in erster Linie nur die!) für eine Bevorratung von"kritischen" Teilen sorgen könnte. Ich bin mir durchaus bewusst, dass die Erarbeitung eines Konzepts und die Durchführung mit einem entsprechenden Aufwand verbunden sind. Dass so etwas nicht mit dem aktuellen Mitgliedsbeitrag zu finanzieren ist, dürfte klar sein. Lasst uns einfach mal die Machbarkeit ergebnisoffen, vorzugsweise in einem Projektteam, diskutieren!
  25. heavy-metal

    FIS

    Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die defekte FIS-Anzeige für einen überschaubaren Kurs in einem Fachbetrieb reparieren zu lassen. Z.B. hier! Musst halt nur das KI ausbauen und versenden. Nachteil der Maßnahme: Du hast immer noch kein Farb-FiS ? - Vorteil der Maßnahme: optisch verbleibt alles weiterhin im Originalzustand! ?
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