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Mir ist schon klar, dass das MHD drauf stehen muss. Nur wenn ich so ein Set kaufe, weiß ich ja nicht, ob ich eines bekomme, das evt. schon 1-2 Jahre auf Halde gelegen hat - oder eben eines, das relativ "frisch" und somit länger haltbar ist. Wenn ich also vom MHD auf das Produktionsdatum schließen kann, wäre meine Frage beantwortet. Ich kaufe gerne mal ein abgehangenes Steak, aber ein Verbandset sollte doch eben möglichst "neu" sein.
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Die Antwort auf diese Frage ist einfach: nur Du selbst! Zur Vermeidung von Missverständnissen: das Schraubertreffen ist keine kostenlose Möglichkeit, sein Auto von anderen instandsetzen zu lassen. Jeder schraubt auf eigene Verantwortung. Wer sich etwas nicht selbst zutraut, bittet vor (!) der Anmeldung andere um Hilfe. Und wer vor Ort auf unvorhergesehene Probleme stößt, wird andere finden (zur Not auch den Betreiber der Mietwerkstatt), die mit anpacken. Ich kann hier nur für das Schraubertreffen in Legden sprechen, aber selbst bei 35°C im Schatten ist noch nie jemand im Regen stehen gelassen worden. Na Du bist gut! Wie sollen denn Gebote kommen, wenn sich niemand ein Bild über die Probleme machen kann? Insofern kann ich @McFly nur zustimmen. Lasse uns wissen, was am Auto dran ist. Hier im Forum ist so viel Sachkompetenz, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die Probleme gelöst und der vorschnelle Verkauf Deines Autos vermieden werden können. Das wird schon! Also nicht vorschnell - frei nach Lothar Matthäus - den Sand in den Kopf stecken! EDIT - nachdem ich eben über Deine Verkaufsanzeige gestolpert bin: dort beschreibst Du Dein Auto als quasi frisch vom Fließband, und hier schreibst Du etwas von ungelösten Problemen. Diese Dysbalance wäre aufzuklären. Davon abgesehen: "Wunschpreise" sind nachvollziehbar, aber es gelingt in den allerseltensten Fällen, die Reparaturkosten beim Verkauf auch nur annähernd wieder herein zu bekommen. Entscheidend ist für den Kaufinteressenten bzw. bei der Wertermittlung ja nicht, was der Vorbesitzer hinein gesteckt hat, sondern in welchem (Allgemein-) Zustand sich das Objekt im Vergleich zu Fahrzeugen desselben Typs mit vergleichbarem Alter und vergleichbarer Laufleistung befindet.
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Weiß hier jemand, wie lange (nach Produktionsdatum) die steril verpackten Teile, die einem Verfalldatum unterliegen, mindestens haltbar sind bzw. sein müssen? Ich möchte diese Teile in meinem Original-A2-Set austauschen und natürlich keine Teile erwerben, die schon ein paar Jahre Lagerzeit auf dem Buckel haben. Habe mal nach "DIN 13164" gegooglet - aber nichts Sachdienliches gefunden...
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Windabweiser für die Türen
heavy-metal antwortete auf Unwissender's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Wie schon weiter oben erwähnt, erübrigen sich die Dinger, wenn man als Fahrer während der Fahrt die Fenster auch hinten per eFH öffnen kann. Für mich gibt es insofern auch als "Fast-Immer-Solo-Fahrer" kaum sinnvolleres Zubehör als eFH hinten! Dass die Windabweiser auch Regen abweisen, will ich nicht bezweifeln. Aber bei Regen können die Fenster gerne geschlossen bleiben. Wofür hat das Auto schließlich einen funktionierenden Gebläsemotor und Klimaanlage? Die Zeiten, als es noch VW Käfer ohne "aktive" Lüftung (aber mit den für damalige Verhältnisse genialen Dreiecks-Ausstellfenstern) gab, sind lange vorbei! Inwieweit ferner diese Windabweiser die Aerodynamik des A2 versauen, möchte ich erst gar nicht wissen. Zu Zeiten eines Golf-1, wo die Dinger populär wurden, hat das auch alles noch keine große Rolle gespielt. Für mich sind diese Teile ein Relikt aus dem automobilen Mittelalter. Genau so wie Nebelscheinwerfer, die zu Zeiten, als die Autos noch mit 45/40W-Bilux rumfuhren, durchaus ihre Berechtigung hatten. Aber jeder so, wie er möchte. -
55. NRW Schraubertreffen in Legden - 04.05.2019
heavy-metal antwortete auf Phoenix A2's Thema in NRW
Meeuwis möchte: Abgasrückführung ändern, benötigt: Jack (msstona), bringt mit: eine Suppe OPÖL möchte: Dabei sein. Falls nötig, doch Anlasserwartung, benötigt: Ggf. Hilfe bei der Anlasserwartung bringt mit: Mini Schnitzelchen heavy-metal möchte: Reifen auf Felgen aufziehen; ggf. Innenraumgebläsemotor wechseln, benötigt: Alex' Reifenmontage- und Auswucht-Expertise bringt mit: was zum Trinken -
Türe hinten zerlegen neues Türblech
heavy-metal antwortete auf kna917's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Stimmt! Aber wer hinten keine EFH hat, bekommt preisgünstigen Wickel-Ersatz beim Verwerter. -
Neue Reifengrösse eintragen lassen ...
heavy-metal antwortete auf formfunction's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Rein von den technischen Daten (Felgen- zu Reifenbreite sowie Abrollumfang 175/60 zu 195/50) passt das. Die Kombi mit den Style-Felgen hat hier sicher schon jemand eintragen lassen - der Dir dann sicher in Bezug auf die erforderlichen Papiere (u.a. Traglastbescheinigung) weiterhelfen kann. Und am besten vor dem Reifenkauf bei einer Prüforganisation nachfragen, ob sie das auch bei Dir eintragen. -
Wer hat 165er Reifen auf 15" Style-Felgen eingetragen?
heavy-metal antwortete auf McA2's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
In den Papieren wird tatsächlich nur noch eine Reifengröße eingetragen. Das heißt nicht, dass man ebendiesen Reifen auf jedweder Felge fahren darf. Es heißt ebensowenig, dass man nur auf ebendieser Reifengröße unterwegs sein darf. Und es heißt am Ende auch nicht, dass man sich jn Bezug auf etwaige Entragungen um nichts kümmern muss, denn explizite Unterlagen liegen ja dem Fahrzeughersteller (bzw. den Vertragswerkstätten) vor, so lange man nicht über die CoC verfügt. Die CoC, aus der alle Infos hervorgehen, gibt es beim Kfz-Hersteller. Sofern diese nicht schon dem Ersterwerber des Fzgs ausgehändigt wurde, kann man sich diese - u.U. gg. Gebühr - beim Fzg-Hersteller besorgen. Eine bestandene HU ist keine Freigabe! Auch ein Prüfer kann sich irren oder etwas übersehen. Oder anders: gem. Gesetz ist der Fahrzeughalter (sowie der Fahrzeugführer) verantwortlich für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs. Nicht etwa TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Fazit: Besorge Dir die CoC und lege eine Kopie davon ins Fahrzeug. Beugt Problemen bei Kontrollen vor (weil ja in der ZB1 nur eine Reifengröße vermerkt ist). Rüste beizeiten auf 175/60-R15-Reifen mit passendem Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex (für den AUA reicht "T") um, wenn Du nichgs eintragen willst. Falls Du eine andere Reifengröße als 175 auf der Style-Fe!ge fahren willst, dann besser 185/55 oder 195/50 eintragen lassen. Die dürfen problemlos auf einer 6"-breiten (bzw. der Style-) Felge gefahren werden - im Gegensatz zu 165/65. Ich hoffe doch, dass sie nicht nur das Auto sehr liebt... -
Das kann ich bestätigen. Wie das bei den Aftermarket-Angeboten ist, weiß ich nicht genau. Zumindest sind aber bei den Angeboten, die sich u.a. bei eBay finden, auf den entsprechenden Fotos keine Leuchtmittel erkennbar. Ich hatte kürzlich mal einen Anbieter bei eBay nach dem Vorhandensein des Stellmotors gefragt. Die Pfeife hat sich bis heute nicht bei mir zurück gemeldet.
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Nicht gut... Aber: meiner ist es nicht (habe eben nochmal in der Garage nachgesehen ) nettes Zitat: "wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden". die Preise für gebrauchte A2 scheinen lt. Zeitungsbericht mächtig anzuziehen: EUR 4.000 für einen 18 Jahre alten A2. Meiner (2 Jahre jünger und lt. SV-Gutachten im Top-Zustand) war Ende 2018 "nur" EUR 3.500 wert).
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Fred_wonz Durnesss *Hardy* & Bianca (noch unter Vorbehalt) Nupi Tatzino (auch unter Vorbehalt) heavy-metal (brauche aber eine Mitfahrgelegenheit)
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Ich meine, gehört zu haben, dass die Daten von DashCams nur bei schweren Verkehrsverstößen als Beweismittel zugelassen werden dürfen. Wenn es anders sein sollte: ich lerne gerne dazu! Eine möglichst kleine Speicherkarte nützt nichts, wenn den Grundsätzen des Datenschutzes Folge geleistet werden soll. Wie in meinem Link erwähnt ist, ist es allem Anschein nach nicht ausreichend, dass die (alten) Daten erst dann überschrieben bzw. unbrauchbar gemacht werden, wenn die Speicherkarte voll ist. Aber lasse uns mal wissen, welche Cam Du verbauen möchtest. Ich hätte z.B. am liebsten eine Cam, die keinen eigenen Monitor hat und die Daten ggf. per BT auf ein anderes Gerät (Smartphone) überträgt. Eine Anbringung der Cam am Spiegelgehäuse bzw -fuß halte ich für die beste Nachrüstlösung.
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Die Rückspiegellösung funktioniert leider auch nur so lange, wie der Spiegel nicht zu breit ist, da sich anderenfalls die Sonnenblenden nicht mehr vollständig bewegen lassen. Aber am Ende nützen die besten und kleinsten DashCams nichts, wenn das, was sie aufgezeichnet haben, vor Gericht nicht als Beweismittel zugelassen werden kann oder werden darf. Hier steht ansatzweise etwas zu den Anforderungen an die Hardware. Und noch etwas, das es zu beachten gilt: in div. Ländern ist der Betrieb von DashCams per se unzulässig. Eine Cam, die per Saugnapfhalterung befestigt wird, kann man vor der Reise abbauen. Bei der fest installierten Variante ist das schon schwieriger...
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Etwa so etwas? Dafür könnte ich mich auch erwärmen...
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Ja, aber eben nur "fast"! Denn auch der Zahn der Zeit nagt - leider - unaufhaltsam an unserem A2 und dessen Motorentechnik. Inzwischen gibt es neue Ölnormen im VAG-Konzern, nämlich 508.00 (TFSI-Benziner) und 509.00 (TDI - die ganz "sauberen" natürlich! ). Beide Normen nennen Viskositäten von 0W-20. Diese neuen Normen wie fast schon wasserdünnen Viskositäten sind jedoch nicht abwärtskompatibel zu älteren Normen und Motoren! Insofern wäre es sicher angebracht *) , den verlinkten Wiki-Artikel entsprechend zu überarbeiten und ggf. im Sinne der Übersichtlichkeit auch tabellarisch aufzuführen, was die einzelne Norm "kann", welche Ölviskositäten gewöhnlich dahinter stehen - und welche Normen für unsere A2 geeignet sind bzw. auch nicht. Neben den aktuellsten Normen, die für den A2-Motor ungeeignet sind,, wäre auch die Uralt-Norm "500.00" zu nennen, die in den aktuellen Listen im www auch schon gar nicht mehr Erwähnung findet. Nur einen Grundsatz wird niemand kippen: ein "schlechtes" Öl mit "falscher" Viskosität ist im Zweifel, wenn nichts anderes zur Verfügung steht, immer noch besser als gar keins! *) ich würde es ggf. übernehmen
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Ich habe inzwischen die Antwort z.T. selbst gefunden und möchte sie Euch nicht vorenthalten: Stellmotor (V70): 6Q0 907 511 B ist nicht mehr erhältlich. Stattdessen 8Z0 819 453 C bestellen. Wer passt die Angaben im Wiki entsprechend an? Aber Achtung: die Angabe bezieht sich nur auf Fzge bis einschl. Mj. 2003 (in denen die Stellmotoren mit den "alten" V2.1-Potis verbaut sind)! Quelle: www.online-teile.com Aber noch eine Frage: wenn ich die Threads zum Thema "Stellmotoren" so durchlese, gewinne ich subjektiv den Eindruck, dass die V2.1-Potis schneller kaputt gehen als die V3. Oder täusche ich mich?
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Bei besagtem Flachstecker handelt es sich um die "Normausführung" mit 9,5mm. Aber habe ich das richtig gelesen? Kabelquerschnitt 25mm² (nicht zufällig 2,5 mm²)? 25mm² wären ja in etwa fingerdick! Sofern die fließenden Ströme in einem Bereich bleiben, wo auch 6,3mm-Flachstecker ausreichen, böte sich diese Möglichkeit an. Die beiden Hülsen müssten dann nur noch mit einem einpoligen (isolierten) Leitungsverbinder, ähnlich dem, der von @Papahans schon verlinkt wurde, verbunden werden.
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Auffahrunfall mit wirtschaftlichen Totalschaden, was tun?
heavy-metal antwortete auf Spiradon's Thema in Verbraucherberatung
Das sind (so verstehe ich das) ebendieser Querträger und die beiden Längsträger. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren... Die Längsträger kann man beim Blick in den Motorraum erkennen. Auf dem hinteren Teil (also die Träger nahe der Spritzwand) sind die Motorlagerungen befestigt. Der vordere Teil, der einen geringeren Querschnitt hat, (wird in den hinteren Teil gesteckt und verschraubt) lässt sich mit ein wenig Aufwand ersetzen. Der Querträger wird am vorderen Ende der Längsträger verschraubt. Den sieht man nicht so ohne Weiteres. Daher mein Tipp weiter oben, das untere Lüftungsgitter und die NSW-Abdeckungen abzunehmen. Dann sieht man zumindest die Punkte, an denen Quer- und Längsträger verschraubt sind bzw. die in Deiner Schadenbeschreibung unter "5." genannt werden. -
Auffahrunfall mit wirtschaftlichen Totalschaden, was tun?
heavy-metal antwortete auf Spiradon's Thema in Verbraucherberatung
Du siehst das Problem nicht. Es geht mir nicht um die Einfachheit oder Kompliziertheit, sondern allgemein um den Aufwand und die Kosten - trotz Gebrauchtteile und DIY-Einsatz. Wenn Klimaanlage und Kühler im Eimer sind, möchte ich annehmen, dass dieser Umstand ein Indikator dafür ist, dass ein (oder beide) Längsträger an der Verbindung zum Querträger auch leicht deformiert ist. Diese Annahme fußt auf der Aussage meines Sachverständigen, der mir (als er meinen Frontschaden begutachtete) sagte, dass ich mit Glück keinen Längsträgerschaden hatte - bzw er wohl davon ausgegangen wäre, wenn Kühler und (!) Klimaanlage kaputt gegangen wären. -
Auffahrunfall mit wirtschaftlichen Totalschaden, was tun?
heavy-metal antwortete auf Spiradon's Thema in Verbraucherberatung
Shit happens... Insofern Beileid. Aber gut, dass es keinen Personenschaden gegeben hat. Wenn es sich um einen VK-Schaden handelt, wird man wohl nicht umhin kommen, aus Kostensenkungsgründen selbst zu schrauben... Mein A2 sah ja kürzlich auch fast so aus. Insofern grob geschätzter Wiederbeschaffungswert (ohne Vorschäden) ca. EUR 3.000 bis 3.200. Evt. etwas mehr in Abhängigkeit von einem "guten" Gutachten (wobei ich ad hoc nicht weiß, ob man bei einem VK-Schaden Anspruch auf die Beauftragung eines eigenen Gutachters hat). Vom Wiederbeschaffungswert sind natürlich noch die VK-SB und der Restwert des verunfallten Autos abzuziehen. Das Ergebnis hieraus wäre dann der Betrag, der für die Reparatur in Eigenregie zur Verfügung stünde, sofern man nicht noch selbst aus eigenen Mitteln bezuschusst. Wirf in jedem Fall auch noch einen Blick auf den Querträger (NSW-Blenden und Gitter zwischen den Blenden raus). Wenn der krumm ist, brauchst Du den auch neu (bzw. gebraucht - ist von einem Spenderfahrzeug easy abzuschrauben). Sind außerdem die Kotflügel und Radläufe ohne Knickstellen? Wenn jedoch die Längsträger einen weg haben und Kühler sowie Klimaanlage lecken sollten, würde ich nicht mehr reparieren... BTW: rechte Scheinwerfer sind aktuell so rar wie die Blaue Mauritius. Ich habe aber einen gebrauchten rechten SW übrig - sobald es wärmer wird. Ggf. auch einen linken aus meinem Frontschaden. Bei Bedarf bitte PN. -
Nur noch mal eine Frage zu den Teilenummern - weil die SuFu keinen Erfolg hatte. Es geht um die Stellmotoren für Fahrzeuge bis einschl. Mj. 2003 (also die Stellmotoren mit den alten Potis): Zentralklappe (V70): ETKA sagt: 8Z0 819 453 C www sagt alternativ: 6Q0 907 511 B Umluftklappe (V113): ETKA sagt: 8Z1 819 453 A www sagt alternativ: 6Q1 819 453 Handelt es sich bei den jeweiligen Teilenummern um identische Baugruppen? Oder anders: passen beide Teile in den A2?
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@Schlippe: mach mal Foto, wie das jetzt aussieht. Nach meinem Kenntnistand wird der Kennzeichenträger nämlich nur mit simplen Blechschrauben am Stoßfänger befestigt, da in der Frontverkleidung keine Gewinde drin sind. Ggf. einfach nur den überstehenden Sechskant abflexen und Kennzeichenträger mit (4) Blechschrauben (an versetzter Stelle) neu befestigen. 4,8x13 sollte locker reichen. Am besten Edelstahlschrauben nehmen, damit der Schraubenkopf nicht (so schnell) verrottet. Wenn weiterhin Wert auf metrische Gewinde gelegt wird, geht das wohl nur nach Demontage der Frontverkleidung und Einsatz von Einschlagmuttern (M6?). Oder noch eine Idee: Kennzeichen rahmenlos mit Easy-Klett befestigen.
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"Kaum in Rente, schon auf dem Friedhof" kenne ich aus Zeiten, da war im Ruhrgebiet der Himmel selbst bei Hochdruckwetterlagen tiefgrau statt wie heute himmelblau, und eine niedrige 6-stellige bis höhere 5-stellige Anzahl von Werktätigen arbeitete im Pütt unter vergleichsweise inhumanen Bedingungen... Gegen die damalige (Schadstoff-) Belastung des menschlichen Organismus sind die MAKs von heute kalter Kaffee! Davon abgesehen, sind MAKs keine Konstanten, sondern Werte, die gem. der aktuellen Erkenntnisstände verändert werden können. Ich habe an keiner einzigen Stelle gesagt, dass die div. MAK-Werte heute immer noch "korrekt" sind. Ich habe lediglich zum Ausdruck gebracht, dass ein gesunder Organismus beim Vorhandensein von Schadstoffen (sowie Keimen, Viren und Bakterien) leichter mit erhöhten Werten klar kommt als der eines Alten, Kranken oder Kindes - weshalb dort, wo sich gesunde Menschen aufhalten, die Grenzwerte eben höher sein können! Also bitte wieder sachlich und BTT! Danke! Ich denke, dass wir uns weiterhin dahingehend einig sind, dass es sinnvoll ist, die Schadstoffbelastung - wo auch immer - auf einem niedrigen Level zu halten. Aufwand und Ziel müssen dabei in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen. Sicher müssen auch die bisher EU-weit festgelegten Schadstoffgrenzwerte (noch einmal?) auf den Prüfstand. Ich - wie aber auch sicher alle anderen hier im Forum - haben bei Weitem nicht die Kompetenz oder das entsprechende Fachwissen, um zu entscheiden, welche Grenzwerte unter welchen Umständen tolerabel oder "richtig" sind und welche nicht.
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Ja - natürlich! Davon abgesehen, bestätigt der von Dir verlinkte Bericht der Autozeitung meine Meinung, dass irgendetwas bei der Messung der Luftschadstoffe in den verschiedenen EU-Staaten nicht ganz korrekt bzw. sehr unkonform abläuft. Aber dazu mehr im übernächsten Abschnitt. Der Bericht der Autozeitung ist nach meinem Kenntnisstand aber auch nicht ganz korrekt: die Zeitung schreibt, dass alle (!) Diesel-Pkw mit EZ vor dem 01.01.2001 vom Fahrverbot betroffen sind. So kann man natürlich die lesende Kundschaft (und nicht nur die!) durch das bewusste (?) Weglassen einer wichtigen Information trefflich manipulieren. Nach der mir bekannten Lesart der "Crit'Air"-Einstufung sind Fahrzeuge, die vor dem 01.01.2001 zugelassen wurden, aber (mindestens) nach EU3 homologiert sind, weiterhin nicht von einem Fahrverbot betroffen. Das kann man ganz einfach hier offiziell überprüfen: das Zulassungsdatum ist nur dann entscheidend, wenn in den Zulassungsunterlagen des betreffenden Fahrzeugs keine EU-Norm eingetragen ist. Ich lasse mich hier aber auch mit Verweis auf eine entsprechende Quellenangabe, wie die Crit'Air-Tabelle zu interpretieren ist, eines Besseren belehren. Und dennoch: während man in einem Ballungsraum wie Paris - wo die (Kfz-) Verkehrsdichte und auch die Schadstoffbelastung schon subjektiv deutlich größer ist als in den meisten deutschen Großstädten - davon ausgeht, das Schadstoffproblem ab Juli 2019 mit dem Aussperren von (Diesel-) Fahrzeugen unterhalb von EU3 lösen zu können, werden in Deutschland pauschal alle (Diesel-) Fahrzeuge diskriminiert, die nicht mindestens EU6 erfüllen. Ich führe das - Achtung: Spekulation! - darauf zurück, dass man in Frankreich und anderswo (wie Spanien, Belgien... ?) die Messstellen möglicherweise eher dort aufstellt, wo man die geringste Schadstoffbelastung erwartet, wogegen man in Deutschland den umgekehrten Weg geht. Dass viele Schadstoffmessstellen in Deutschland nicht ganz "normgerecht" aufgestellt sind (wo dann tendenziell zu hohe Schadstoffwerte gemessen wurden), war jüngst Thema einer Berichterstattung im TV. Ja, das mag auf den ersten Blick unsinnig erscheinen. Vielleicht werden die Regelungen verständlicher, wenn man mal einen Blick in den medizinischen Bereich wirft: in Deutschland (aber nicht nur dort) gelten in Krankenhäusern die weitaus höchsten Hygienevorschriften. Verschiedene Flächen müssen z.T. mehrfach am Tag gereinigt und desinfiziert werden. Dies auch deshalb, weil sich in Krankenhäusern häufig Menschen befinden, deren Immunsystem, aus welchen Gründen auch immer, geschwächt ist und die somit vor Infektionen durch Keime, Viren und Bakterien möglichst optimal geschützt werden müssen. Menschen mit einem intakten Immunsystem haben im Grundsatz bei den "Standard"-Konzentrationen von Keimen, Viren und Bakterien keine Probleme zu erwarten und müssen daher z.B. zu Hause nicht denselben Hygieneaufwand betreiben wie das in medizinischen Einrichtungen erforderlich ist. Dasselbe gilt natürlich auch im Büro: dort halten sich (überwiegend) Menschen auf, die arbeitsfähig und körperlich belastbar sind. Draußen auf der Straße finden wir alles wieder: neben den Gesunden eben auch Kinder sowie kranke, geschwächte und gebrechliche Menschen, die ggü. hohen Schadstoffkonzentrationen deutlich anfälliger für Krankheiten und Unwohlsein sind. Ob die an Arbeitsplätzen geltenden MAK in einem "vernünftigen" Verhältnis zu den in den Städten geltenden Schadstoffgrenzwerten stehen, vermag ich nicht zu beurteilen, auch wenn inzwischen die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) die für den Außenbereich festgelegten Grenzwerte anzweifelt. Ob es in diesem Zusammenhang sinnvoller ist, erst strengere Grenzwerte festzulegen, um sie im Zweifel wieder zu lockern oder ob man den umgekehrten Weg geht, darüber lässt sich trefflich streiten. Aber sicher nicht darüber, ob es sinnvoll ist, alles zu tun, um den Schadstoffausstoß möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen.
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Hmm, man kann das ganze Thema mit dem Luftschadstoffen auch zerreden - oder theoretisieren. Was aktuell (und nicht unbedingt auf dieses Forum bezogen), auch gemacht wird. Ohne der einen noch der anderen Seite nach deren Mund reden zu wollen, habe ich das Gefühl, dass man zwar EU-weit die Bedingungen per Verordnung festgelegt hat, wie genau die Schadstoffbelastung zu messen sei, aber die Umsetzung der entsprechenden Verordnung in den einzelnen Ländern durchaus unterschiedlich ist. Ob mit Absicht oder nicht, vermag ich nicht zu sagen, aber es ist schon merkwürdig, wenn für deutsche Ballungsräume (wie z.B. das Ruhrgebiet) oder Städten wie Köln, Düsseldorf und Hamburg ein Dieselfahrverbot für Fahrzeuge < EU6temp gefordert wird, man aber am selben Tag mit denselben Fahrzeugen weiter fleißig durch Paris, Lyon oder Brüssel fahren darf. Messen nun die Deutschen "falsch" (weil zu genau), oder die Franzosen bzw. Belgier (weil zu ungenau)? Fakt ist, dass es in Paris kaum "Probleme" mit den Schadstoffgrenzwerten zu geben scheint, in Deutschland aber in Städten, die sich von ihrer geographischen Lage, also in ihrem territorialen Umfeld von Paris kaum unterscheiden, eben doch! Fakt ist auch, dass z.B. in Paris je nach Luftqualität eine mehr oder minder große Anzahl von Crit'Air-Plaketten draußen bleiben muss (welche das genau sind, lässt sich ratzfatz und tagaktuell per Smartphone-App ermitteln), in Deutschland aber die Holzhammermethode Anwendung finden soll. Wenn schon die Verordnung europaweit einheitlich ist, dann wäre es wünschenswert, wenn europaweit auch die Fahrverbote nach einheitlichen Kriterien ausgesprochen würden. Warum überdies jedes betreffende EU-Land eine eigene Schadstoffplakette verlangt, ist mir ein Rätsel. Die Einführung einer EU-weit einheitlichen und in allen EU-Ländern gültigen Plakette ist sicher einfacher als in allen EU-Ländern den EURO einzuführen. "Den Durchblick behalten" bedeutet am Ende auch, sich die Windschutzscheibe seines Autos nicht mit div. Schadstoffplaketten (noch dazu mit x-verschiedenen Maut-Vignetten) zukleben und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen zu müssen.
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