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heavy-metal

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  1. Das sind Öldämpfe, die über die Kurbelgehäuseentlüftung dem Luftfiltergehäuse zugeführt werden. An sich ein durchaus normaler Vorgang, aber die Menge macht's! Da sieht man dann, was nach 150.000 km alles zusammen kommt! Also: den LuFi-Kasten sorgfältig reinigen, neuen Filter rein, und alles wieder zusammen bauen! Und bei nächster Gelegenheit den Zahnriemen inspizieren bzw. ersetzen (lassen)... Filterwechsel übrigens alle 60.000 km. Aber nach Deinen Beobachtungen nach 30.000 km nach dem Rechten zu sehen und sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ansaugkanals zu überzeugen ist sicher auch nicht verkehrt...
  2. Naja, immerhin wissen wir jetzt, wie lange so ein Luftfilter durchhalten kann! Aber davon abgesehen: wenn schon der Luftfilter nie erneuert wurde, dann würde ich - à propos: "150.000 km" - auch mal dringend einen Blick auf den Zahnriemen werfen, sofern es noch der erste ist. Was nützt der tolle neue Luftfilter und ein gerinigtes LuFi-Gehäuse, wenn sich bei der ersten Fahrt und Freude über das beschwerdefreie Durchatmen des Motors wg. eines Risses des möglicherweise porösen Riemens Kolben und Ventile zu nahe kommen und für den unweigerlichen Super-GAU des Motors führen?
  3. Nö, das ist mir zu langsam... Wenn ich mit meinem A2 auf der Autobahn unterwegs (und natürlich keinem "Streckenverbot" ausgesetzt) bin, fahre ich i.d.R. zw. 120 und 140 km/h. Das ist dann auch der Drehzahlbereich, in dem der AUA / BBY das größte Drehmoment bereit stellt - und somit der Bereich, der für mich persönlich den besten Kompromiss aus Geschwindigkeit und Verbrauch darstellt. So gesehen - ist aber ein anderes Thema (und in diesem Thread nicht zu diskutieren) - hätte ich mit einem allgemeinen Tempolimit, sei es aus Lärm- oder Abgasemissionsgründen, kein Problem. Das hätte ich erst, wenn ich aufs Motorrad steige (oder in den Firmenwagen)...
  4. @mittelhohes_Nordlicht: wenn Du mit meinem BBY fährst, dann ja! Aber beim AUA wird es nicht anders sein. Außer, der 5. Gang macht Zicken.
  5. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es insbes. darauf ankommt, mit wechselnden Geschwindigkeiten zu fahren. Monotonie ist der beste Freund von Unaufmerksamkeit und Müdigkeit. Schnell fahren (beim A2 ab ca.160 km/h) fordert den Fahrer ebenfalls, aber nach stundenlanger Autobahnhatz bei hohen Tempi fühle ich mich nach Fahrtende wesentlich mehr erholungsbedürftig als wenn ich mit wechselnden Geschwindigkeiten zw. 120 und 140 km/h gefahren bin. Und da haben wir den Unterschied zum 1.4-Benziner. Nach meinen Erfahrungen müssen beim 1.4i, ausgehend von 110 km/h, 20 km/h mehr nicht mit einem Liter Mehrverbrauch beaufschlagt werden. Wobei Deine Aussage meine Meinung über den FSI festigt: der FSI ist entweder genau so sparsam wie der 1.4i, dabei aber nicht schneller. Oder er ist schneller, aber dabei nicht mehr sparsam. 110 PS stellt der FSI nunmal nicht im Schichtladebetrieb bereit...
  6. Oh ja: Du hast recht - und ich hatte etwas falsch in Erinnerung... Nämlich im Groben die Regelung für LKW > 3.5 t zGG. Aber über Stunden immer nur denselben "Ausblick" zu haben ist auch nix. Außer ermüdend. Und - schwupps - läuft man Gefahr, zu nahe dran zu sein!
  7. Ok, kann ich ja mal machen. Sind aber jede Menge Teile, die man lt. ETKA braucht. Wenn nicht irgendwo ein ausgemusterter Audi mit Werks-FSE beim Schrotti steht, wird das wohl eine langwierige Angelegenheit... Zumal als BT-Version.
  8. Aber mit Pech zahlt er dann das Bußgeld wg. Unterschreitung des Mindestabstands. Für die Kohle (EUR 75) bekommt man an der Tanke für einen Benziner mehr als eine komplette Tankfüllung. Und da er als Ausländer keine Punkte bekommen kann, zahlt er das Bußgeld doppelt. Für die Kohle bekommt er 3 Tankfüllungen! Dafür lohnt das Spritsparen nicht! Dann doch lieber 130 (bei ansonsten korrektem Sicherheitsabstand). Hat überdies den Vorteil, dass man auch noch deutlich früher am Ziel ist. Erst recht, wenn man durch keine behördlich verordnete Standpauke aufgehalten wird...
  9. Am meisten Spritsparpotenzial dürfte eine Geschwindigkeit von 62 km/h im 5. Gang bringen. Aber wohl auch das größte Potenzial an Wut, Frust und Unverständnis bei anderen Verkehrsteilnehmern wg. der unverhältnismäßig hohen Verkehrsbehinderung. Wenn ich mit meinem BBY um die 120-130 km/h fahre, steht beim Durchschnittsverbrauch im FIS eine "5" vor dem Komma. Das finde ich voll i.O.!
  10. was haltet Ihr denn hiervon? Damit müsste es doch klappen mit einem Parallelbetrieb von BT (FSE) und vorhandenem Audiolink? Wenn ich das richtig überblicke, müsste einzig der Adapter, der zwischen Fz-seitigem Kabelbaum und Radio eingeschleift ist, mit ein wenig Umpinnen angepasst werden.
  11. @Bedalein + @jopo010: Danke für Euren Input. Es ist richtig, dass ich noch nicht über BT verfüge. Auch nicht über eine FSE, sondern lediglich den Audiolink am Radio als CDC betreibe. Mit dem nicht-BT-fähigen Interface bin ich so weit voll zufrieden: es tut, was es soll, nämlich MP3s von SD-Karte abspielen (USB-Sticks habe ich im Auto nicht). Lediglich BT fehlt mir. Allerdings nicht zum Musik Hören, sondern zum Telefonieren. Ich sehe keinen rechten Sinn darin, auch meine MP3s über BT "einzuspeisen", wenn es - siehe aktuelle Lösung - auch mit einem kurzen Kabel und einem Interface zu machen ist. Wenn ich das alles mal so zusammenfasse, lautet dann wohl die Empfehlung, aus "FSE-Sprachqualitätsgründen" lieber nur noch die BT-fähige Audi-FSE zu installieren (mit installiertem Mikro in der Nähe des KI) und den vorhandenen Audiolink weiter zu nutzen, statt obiges BT- bzw. BT-FSE-fähiges Interface (anstelle des aktuell verbauten Audiolink) zu installieren?
  12. Bevor ich einen neuen Thread aufmache, hänge ich auch mal meine Frage hier an... Ich habe seit x Jahren den Audiolink-Adapter im Einsatz. Einbauort im Ablagefach unterhalb des Klimabedienteils (weil mir beim Einsetzen eines Datenrrägers die Fummelei im Handschuhfach wähend der Fahrt zu umständlich und zu gefährlich ist). Als ich das Ding kaufte, gab es noch keine ähnlichen Adapter mit BT. Frage daher: ist es möglich, die vorhandene Konstellation aus Concert-2 (bzw. Chorus-2) und Audiolink mit einem weiteren / zusätzlichen BT-Adapter aufzurüsten? Mich "stört" an dem von @lampla verlinkten Gerät, dass es nur USB-Sticks lesen kann, aber keine SD-Karten. Ansonsten ist die Freisprechanlage des verlinkten Geräts natürlich eine tolle Option, aber wohl bei meinem A2 wg. der Kopfairbags nicht umsetzbar, da ich das Mikrofonkabel ja nicht dort durchziehen kann, wo die Kopfairbags verstaut sind. Oder geht das doch?
  13. Die Frage musst Du dem TE stellen! Er sprach von "riskant", und ich brauche keine neuen Seile!
  14. @Scarip: dann kaufe die Seile doch bei Audi (unter Vorlage der ZB1)! Auch wenn sie dort etwas teurer sind als im Aftermarket, weiß man dann wenigstens, dass sie zu 100% passen. Ich verlasse mich auch nur dann auf Forenangaben, wenn ich den Eindruck habe, dass diese entsprechend "abgesichert" sind.
  15. Es gibt m.W. keine "nicht-innenbelüfteten" Bremsscheiben für die VA des A2. Auch nicht für TSN 734 (= 1.4 Benziner). Evt verwechselst Du das mit der Lochung der Fläche, auf der die Beläge aufliegen (die beim A2 auch nur optisches Gimmick ist)? Sollten die aktuell verbauten Scheiben tatsächlich massive Scheiben sein, dann dürften diese für die Bremsanlage des A2 keine ABE / Zulassung haben. Den Originialteilen (OEM) von Audi absolut ebenbürtig sind Teile von ATE, die von div. Händlern im www feilgeboten werden.
  16. Der Index "F" anstelle "A" könnte evt auf einen anderen Hersteller des Radios deuten. Wenn das Gerät als 1DIN-Gerät mit 2 Drehreglern daherkommt, dann wird es in Deinem @Karlotta Auto physisch wie elektrisch passen. Sonst schick mir mal per PN den Link zum Verkäufer. Keine Panik: ich werde das Radio nicht vor Deiner Nase weg kaufen.
  17. Und bitte beachten: die weißen Glühlampen haben einen (mehr oder weniger geringfügig) anderen Bajonettsockel und passen daher nicht in Fassungen, die für eingefärbte Lampen vorgesehen sind. Und wenn falsche Glühlampen doch igendwie reingepfriemelt werden konnten, darf man getrost davon ausgehen, dass die Leuchteneinheit, in der die falsche Lampe drin ist, "spinnt".
  18. Diesen Grundsatz beherzige ich auch. Das "Problem" dabei ist, dass es andere Grobmotoriker Verkehrsteilnehmer gibt, die das ganz oder teilweise anders sehen. "Kostproben" (z.T. aus meiner Prä-A2-Zeit): Da fährt jemand beim Rangieren aus der Parklücke gg die Stoßstange meines Autos und dellte das Kennzeichen leicht ein. Auf meine Frage, was das soll, kam der Kommentar: " Was regen Sie sich denn auf. Ist doch nur das Nummernschild!" Auf die Idee, dass das Ding auf dem Prallkörper verschraubt ist, der bei entsprechender Kraft Schaden nehmen kann, kam die Hohlbirne nicht... Dito, diesmal vor ca. einem Jahr beim A2 (ich war nicht zugegen): die AHK (?) des "Gegners" hinterließ eine hässliche Delle im Kennzeichen, und es wurde kaum erkennbar eine Schraube des Kennzeichenhalters aus dem Prallkörper herausgerissen. Habe ich alles erst festgestelt, als ich das Kennzeichen demontiert und ausgebeult hatte. Jetzt habe ich eine neue Frontschürze - aber wg. des kürzlichen und hier berichteten Unfallschadens...
  19. Checke mal den Aufkleber im Serviceheft bzw. den unten im Kofferraum (sofern vorhanden): steht dort in der Code-Liste etwas von "7A", gefolgt von einem weiteren Buchstaben außer "A" (wahrscheinlich "D", "F", "H" oder "M"), dann hat das Auto eine Diebstahlwarnanlage mit Glasbruchsensor / Innenraumüberwachung. Bei meinem A2 - hat "nur" die Standard-Wegfahrsperrre (Ausstattungscode: "7AA") - blinkt die rote LED nach dem Verriegeln nur. Wenn sie wie in Deinem Fall 7x kurz blinken und dann für 30 sec dauerleuchten soll, könnte das für eine verbaute DWA sprechen. Also entweder mal die Betriebsanleitung studieren , oder, etwas umständlicher, den Fehlerspeicher auslesen...
  20. Die Schätzung von @morgoth ist schon sehr nahe dran. In meinen Unterlagen wurden ca. EUR 225 ausgewiesen. Macht inkl. MwSt knappe EUR 265. Es gibt da sicher noch lokale Unterschiede, denn die Werkstätten dürfen im gewissen Rahmen ja ihre Aufschläge noch individuell festlegen. Tja, meiner war bis zur Außerdienststellung auch nach 15 Jahren noch nicht verrostet. Leider aufgrund von außerplanmäßiger "Gewalteinwirkung" am Ende nur etwas krumm... Aber jetzt ist zum Glück ja alles wieder gerade! "Premium"-Zustand halt! Nicht so, wie die "Ranz-Kiste" weiter oben!
  21. Ich habe mir auch noch einmal die Anzeige angesehen. Zunächst steht da ja nichts von "Unfallfreiheit". So weit, so schlecht, denn der reparierte Frontschaden geht weit über das hinaus, was man "Bagatelle" nennt - und hätte somit vom Verkäufer vor Ort ohne weitere Nachfrage deklariert werden müssen. Das ändert freilich nichts am "Premium"-Anspruch, so lange der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde. Ungleichmäßige Fugen / Karosseriespalte können natürlich auch entstehen, wenn bei der Montage des Teils ein wenig unsauber gearbeitet wurde. Das muss man sich aber im Detail ansehen. Ich hätte aber - als Verkäufer - in Verbindung mit "Premium" den Lack vernünftig auf Hochglanz gebracht und Farbnebel heraus poliert... Die Verkaufsaussage muss halt zum Verkaufsobjekt passen (ist so eine Grundregel des Verkaufens...)! Merkwürdig ist an dem Fall jedoch, dass im Gespräch immer mehr Details zum Schadenbild heraus gekommen sind. Hätte der Händler gleich mit offenen Karten gearbeitet (so hätte ich es getan!), hätte er die Details, also was genau repariert wurde, offen auf den Tisch gelegt (z.B. per vorhandenem Gutachten oder einer Reparaturrechnung, aus dem das Schadenbild und der Reparaturumfang hervor gehen). So etwas nennt man schlicht und einfach eine "vertrauensbildende Maßnahme". Ich hätte Dir - @Breiter Popo 964 - das Auto verkauft! Weil ich Dich nicht im Unklaren gelassen hätte - und weil ein reparierter Unfallschaden nicht unbedingt am Premium-Anspruch hätte rütteln müssen. Aber wenn man offensichtlich an einen schlechten Verkäufer gerät, dann geht die Story eben aus wie oben beschrieben... Mein A2 ist ja kürzlich auch an der Front repariert worden. Das Auto stand vor dem Unfall 1A da - und ist nach der Reparatur immer noch (oder wieder!) ein 1A-A2! Was sollte mich dazu verleiten, nicht mehr vom "Top-Zustand" zu sprechen? Entscheidend ist für den Premium-Anspruch nicht, ob das Auto mal einen Unfall hatte, sondern wie der Allgemeinzustand ist - und ob man es ohne Richtarbeiten und insbes. ohne erkennbare Farbunterschiede wieder 100% instand setzen konnte. Ob der Lack am Ende nun 130 oder 160 µm dick ist, ist dabei völlig zu vernachlässigen, da man das, wenn man vor dem Auto steht, im Gegensatz zu etwaigen Farbtonabweichungen nicht sehen kann. Und weil es keinen Einfluss auf die Gebrauchseigenschaften des Fahrzeugs hat.
  22. Ja, was das genau ist, darüber ist sich auch die (deutsche) Rechtsprechung uneinig. Hier gibt es eine Menge zum Thema zu lesen. Insbes. dann, wenn man in die verlinkten Urteile einsteigt. Einzig klar dürfte nunmehr sein, dass nach genauer juristischer Betrachtung kaum ein gebrauchtes Fahrzeug den Zustand der "Unfallfreiheit" besitzt. Vielleicht verlassen wir mal den Begriff "Unfallschaden" und wenden uns dem Terminus "Bagatellschaden" zu. Das macht es etwas leichter. Bagatellschäden müssen in der Tat beim Verkauf nicht angegeben werden. Was ein Bagatellschaden ist (und was nicht), auch darüber herrscht keine einheitliche Rechtsprechung. Mit anderen Worten: es kommt immer auf den Einzelfall an! Also insbes. (bezogen auf den Zeitpunkt des "Unfallereignisses"): Fahrzeugalter, Laufleistung, Art der Beschädigung, Reparaturaufwand und -kosten... Da der Veräußerer eines Fahrzeugs juristisch mit nahezu 100%-Sicherheit nicht kompetent ist, bezogen auf seinen Einzelfall nicht anzugebende Bagatellen von anzugebenden substanziellen Schäden abzugrenzen, ist ihm dringend anzuraten, grundsätzlich jeden reparierten Schaden auch ohne explizite Nachfrage anzugeben. Der Käufer hat ansonsten lt. deutscher Rechtsprechung eine starke Position für den Fall, dass bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs verschwiegen wurden. Am Ende ist für den Verkäufer nämlich ein verlorener Rechtsstreit immer noch teurer als - wenn er schlecht verhandelt hat - ein Nachlass von wenigen hundert EUR.
  23. Hier schwingt keine "Verschwörungstheorie" mit! Ich habe aber andernorten (beruflich) schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass "Beweismittel" plötzlich nicht mehr vorhanden waren. Letztendlich kommt es also immer darauf an, wie sich der Hersteller des defekten Teils verhält. Stellt es sich stur, halte ich meine Vorgehensweise durchaus für angebracht. Da @Papahans aber offensichtlich auf eine kooperative Gegenseite gestoßen ist, spricht b.a.w. nichts gegen seine Vorgehensweise, das Teil beim Hersteller untersuchen zu lassen.
  24. Da muss man etwas differenzieren - bzw. ich würde aktuell nicht in Gänze ausschließen, dass die Rechtsprechung in der Schweiz (@fendent) und Deutschland unterschiedlich sein kann. Ich hatte ja kürzlich einen vergleichbaren Fall mit meinem unfallgeschädigten A2 und das Thema "Unfallschäden" auch mit meinem Gutachter besprochen. Auch mein A2 konnte allein durch den Ersatz von Teilen wie Querträger, Schlossträger, Frontschürze und Kotflügel (zzgl. erforderlicher Lackierarbeiten) wieder in den "ursprungsäquivalenten" Zustand gebracht werden. Zusammenfassend sollte das zur Klärung der Sachlage - nach deutschem Recht! - dienlich sein: Ein Auto hat dann einen (reparierten) Unfallschaden, wenn an ihm Teile ausgetauscht oder neu lackiert werden mussten. Man ist verpflichtet, derlei reparierte Vorschäden einem Kaufinteressenten - ohne dessen explizite Nachfrage! - zu nennen. Technische Wertminderungen kommen i.d.R. heute nur noch dann zum Tragen, wenn das Fahrzeug nicht allein durch den Austausch von Teilen in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann (also Richtarbeiten erforderlich werden). Es lohnt sich also als Haftpflichtgeschädigter immer wieder, die Werkstatt selbst auszusuchen, statt sich auf den Vorschlag der gegnerischen Versicherung einzulassen. Denn das Ergebnis einer erstklassigen (!) Werkstattarbeit ist vom Ursprungszustand nicht zu unterscheiden. Merkantile Wertminderungen kommen i.d.R. nicht zum Tragen, wenn das Fahrzeug durch den Austausch von Teilen wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden kann. Wertminderungen kommen allgemein auch dann nicht mehr zum Tragen, wenn (wie in meinem Fall) das Auto entweder älter als 5 Jahre oder aber eine Laufleistung von mehr als 100.000 km hat, denn bei derartigen "Abnutzungen" fällt im Verhältnis zum Marktwert des Fzgs eine Wertminderung nicht mehr ins Gewicht.
  25. Alle Achtung @Papahans, statt sofort zu löschen noch das Video anzufertigen! Ich hätte mich das nicht getraut, sondern erst zu dem (in meinem Auto verfügbaren) Feuerlöscher gegriffen. Wir hatten ja hier schon vor Jahren den Thread über den Sinn und Unsinn von Brandbekämpfungsmitteln und sehe mich auch ob derartiger Berichte in meiner Ansicht bestärkt... Ich würde das defekte Teil auch nicht an den Hersteller zur weiteren Begutachtung schicken, sondern selbst einen (unabhängigen) Fachmann bzw. Gutachter mit der Ursachenforschhung betrauen. Denn was man in solchen Fällen einmal aus der Hand gibt, noch dazu an den Hersteller , sieht man so schnell nicht wieder! Und dann wird es Essig mit der Beweisführung.
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