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heavy-metal

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  1. Noch eine Ergänzung: es ist inzwischen ja äußerst schwierig, Schmiedealus in passablem Zustand (bzw solche mit "nur" Bordsteinmacken) zu finden. Alternativ ist es natürlich auch möglich, einen korrodierten Satz zu erstehen und diesen mit "normalem" Felgensilber zu lackieren. Dann wären naturlich auch alle Korrosionsspuren penibel zu entfernen, damit der Decklack später keine Blasen wirft. Wenn man einen Standard-Felgenlack aus dem Audi-Portfolio (Farbcode "Z17") nähme, wäre die "Reproduzierbarkeit" einer einzelnen Felge im Falle eines Austauschs auch kein größeres Problem. Dennoch bewegen sich auch in einem solchen Fall die Preise für eine Aufbereitung im Bereich von nahe EUR 200 pro Felge. Ich hatte auch kurz drüber nachgedacht, aber schnell Abstand von dieser Idee genommen, weil ein Silberlack eben leider doch den "Reiz" der originalen und aus meiner Sicht "edlen" Schmiedealu-Optik wegnimmt. Wer aber schon einen korrodierten Satz Schmiedealus hat und diesen weiter nutzen möchte, hat kaum eine Alternative. Außer, man ginge in die Vollen: die Schmiedealus sind bei Audi noch lieferbar. Stückpreis (ohne Nabendeckel) inzwischen nahe EUR 400... Manch ein so aufgepeppter A2 hätte dann plötzlich - rein rechnerisch (nur eben nicht merkantil) - einem um nahe 100% höheren Zeitwert...
  2. @Ditoast: ich habe hier einen Felgensatz, den ich aus damals aktuellem Anlass inzwischen selbst aufbereitet habe - so weit das mit "Bordmitteln" möglich war. Aber der Reihe nach... Es lohnt absolut nicht, Felgen aufzubereiten, die stark von Alukorrosion befallen sind. Grund: die Korrosion geht z.T. derart tief ins Material, dass es mit "einfachem" Glanzdrehen nicht getan ist. Weiterer Grund: die Aufbereiter wollen oft keine Garantie geben, dass es dort, wo die Korrosion entfernt wurde, 2-3 Jahre später nicht wieder "blüht". Und noch ein Grund: müssen später mal einzelne Felgen ersetzt werden (Unfall, Bordsteinschrottung...), wird eine Ersatzfelge im Serienfinish immer etwas anders aussehen als die nachträglich aufbereiteten. Hatte bzgl. Aufbereitung auch Kontakt mit dem Felgenhersteller (Fuchs) wg. einer "seriennahen" Aufbereitung. Fuchs bereitet nur 911er-Felgen auf. Leider nicht die vom A2... Ich habe mir in den letzten 2 Jahren etliche Schmiedeleichtsätze angesehen. Offensichtlich sind Felgen made in Germany vom Finish (Klarlack) besser als die Dinger, die in Ungarn gefertigt wurden. Bei deutschen Felgensätzen war, obwohl diese i.d.R. älter sind als ihre ungarischen Pendants, Alukorrosion wesentlich seltener ein Problem. Das Produktionsland steht übrigens innen in der Felge (Germany: bis ca. 2002 - Hungary: ab 2003). Was also tun? Die Antwort liegt nahe: einen Felgensatz suchen, der von Alukorrosion möglichst verschont ist. Aber unbedingt drauf achten, dass die Nabendeckel dabei sind! Gibt es zwar noch bei Audi, aber für knappe EUR 30 - pro Stück! Bordsteinschäden wären weniger ein Problem. Sie lassen sich nach meinen Erfahrungen leichter (noch dazu mit Heinwerkerwerkzeug) egalisieren als Alukorrosionsschäden. Bordsteinschäden, die nicht allzu tief sind (bis ca. 1 mm Materialabtrag), lassen sich legal mit einem Schleifaufsatz für die Bohrmaschine aufarbeiten. Besagte Stellen nicht (!) auf Hochglanz polieren, damit der Klarlack besser hält. Unmittelbar vor dem Lackieren die geglätteten Stellen mit einer milden Säure (Zitronensäure) von letzten Korrosionspartikeln befreien. Danach mit destilliertem Wasser neutralisieren. Bzgl. Klarlack: glasklare Empfehlung, einen 2K-Lack zu verwenden. Ist, da er chemisch aushârtet, deutlich beständjger gg. Abrieb und Lösemittel als das (Sprüh-)Dosen-Billigzeugs aus dem Baumarkt. Zuletzt: 2K-Lack im Backofen bei ca. 60°C für 30 Min aushärten lassen. Eine 15"-Felge passt in den normalen Backofen mit 60cm-Küchen-Normmaß. Eine 16"-Felge nicht mehr... Wer den Aufwand scheut, sich auf die Suche nach Original-A2-Schmiedealus zu machen und diese aufzubereiten, findet natürlich schneller die Wählscheiben vom A3. Diese gibt es in 2 Varianten: poliert und klar lackiert (8L0601025M) "klassisch" silber lackiert (8L0601025E) Die Alternative 2 dürfte die bei Weitem "stressresistentere" sein. Noch Fragen???
  3. Nun, diese Spezies hatte ich gar nicht im Fokus, sondern diejenigen, die der Meinung sind, dass (z.B.) ein SUV "zeitgemäßer" ist als ein in der Raumökonomie vergleichbares Fahrzeug aus dem Segment der Klein- und Mittelklasse, das mit einer deutlich geringeren Stirnfläche und Bodenfreiheit aufwartet und schon aus diesem Grund spürbar weniger Kraftstoff, Strom (...) verbraucht. Genau dieser Bevölkerungs- und Konsumentengruppe ist es mitunter eben nicht egal, ob der Sprit nun EUR 0,98 oder EUR 1,35 kostet. Von den staatlichen Lenkungsmaßnahmen, die u.U. dazu führen können, beim Kauf eines anderen Fahrzeugs eine kleinere Motorisierung zu wählen, habe ich noch gar nicht gesprochen. Am Ende ist zu erwarten, dass wieder einmal die Wirtschaft über das Klimaziel gestellt werden wird. Dafür werden schon die Lobbyisten sorgen, die seit Jahren so manchen willfährigen Politiker wie Marionetten vor sich her treiben.
  4. Ja, so sehr auch ich mich über sinkende / niedrige Preise für primäre (fossile) und sekundäre Energieträger freue: ich habe die Befürchtung, dass die aktuellen Preise an den Tankstellen dem Boom bei leistungsstarken Pkw und SUV nach Ende der Pandemie weiteren oder erneuten Vorschub leisten werden. Dabei muss uns doch gerade jetzt unmissverständlich vor Augen geführt werden, welchen "Vorteil" niedrige Schadstoffemissionen haben bzw. welchen Vorteil wir hätten, wenn es uns gelänge, das Klimaziel dauerhaft und nicht wie jetzt, nur "zufällig" zu erfüllen: ich habe - im wahrsten Sinne des Wortes - in Ausübung einer meiner bevorzugten Freizeitbeschäftigungen (Radfahren) schon lange nicht mehr so frei durchhatmen können. Ich quere bei meinen Rundtouren regelmäßig Autobahnen (und das meist an denselben Stellen): wo ich im letzten Jahr den Eindruck hatte, beim Queren der Autobahn aufgrund der hohen Mengen an von Kfz emittierten CO2 und NOx leistungsmäßig eingeschränkt zu sein, fühle ich mich in diesen Wochen, bei stark reduziertem Verkehrsaufkommen, deutlich leistungsfähiger. Und ich befinde mich erst am Anfang der Saison, also in einem schlechteren Trainingszustand. Also: ich hätte nix dagegen, wenn E10 weiterhin ca. EUR 1,30 und Diesel ca. 1,20 kosten würde.
  5. Das wäre natürlich die ultimative Lösung des Problems. Ob sie bereits jetzt schon angesagt ist, ist schwer zu sagen. Aber so weit man das anhand des Fotos beurteilen kann, sieht die Oberfläche des Lenkrads (Dreispeichen-Sport-Lederlenkrad - ich habe das auch) doch ganz i.O. aus. Und auch das Lenkrad in meinem Audi (17 Jahre alt) ist weit genug davon entfernt, aufbereitet werden zu müssen. Ich habe das Gefühl, dass am Lenkrad mal (oder mehrmals???) ein "falscher" Reiniger dran war, z.B. Geschirrspülmittel oder ein weichmacherhaltiger Kunststoffreiniger (oder - noch schlimmer! - Cockpitspray). Die bei höheren Temperaturen ausdünstenden Weichmacher erzeugen dann diese klebrige Haptik. Mein Vorschlag an dieser Stelle: das Lenkrad mit einer auf einen Lappen gegebenen Lösung aus ca.30% Wasser und 70% IPA oder Ethanol / Brennsprit (alternativ: Fensterreiniger aus der Sprühflasche) reinigen. Entfettet, ohne die Pigmente aus der Oberfläche heraus zu lösen. Wenn's gut ist: freuen! Wenn nicht, @McFly's Tipp in Erwägung ziehen.
  6. Bevor die Diskussion hier abdriftet, ein paar Erläuterungen zum Wärmewert einer ZK: ein höherer Wert indiziert mitnichten einen "heißeren" Zündfunken, wie manchmal irrtümlich angenommen wird. Somit wird auch eine "wärmere" ZK bei ansonsten gleichen Abmessungen kein Loch in den Kolben brennen können. Anders wäre es, wenn man den Zündfunken "vorverlagert" (z.B. mit einer ZK, dessen Einschraubgewinde länger, der Zündfunke also näher am Kolben ist). Ob aber eine ZK mit vorverlagerter Funkenstrecke "mechanisch" überhaupt passt, ist davon abhängig, wie viel Platz zwischen dem OT des Kolbens und dem tiefsten Punkt des Zylinderkopfs vorhanden ist (der Kolben soll ja nicht mit der ZK kollidieren). Eine ZK mit höherem Wärmewert zeichnet sich allein dadurch aus, dass sie aufgrund ihrer inneren Konstruktion weniger Wärme an den Zylinderkopf abgibt. Das führt dazu, dass sie beim Betrieb des Motors eine deutlich höhere Oberflachentemperatur hat. An sich ideal, um sich - insbes. im Kurzstreckenverkehr - vom"Ruß" frei zu brennen. Allerdings birgt dies die Gefahr, dass sich das Kraftstoff-Luft-Gemisch im Extremfall an der ZK entzünden kann, bevor es "funkt". Gerade das ist die große Gefahr beim Einsatz von nicht freigegebenen (hohen) Wärmewerten. Ein weiteres Problem ist, dass der Kopf der ZK aufgrund der hohen Temperaturen beschädigt, von ihm also Partikel abgesprengt werden könnten (mit entsprechenden Auswirkungen auf die Oberfläche der Zylinderwände). Das Foto betreffend sehe ich jedoch auch keine Notwendigkeit, eine ZK mit höherem Wärmewert einzusetzen. Ein um eine Stufe höherer Wärmewert wird auch nicht gleich den Kolben zerstören. Wenn die ZK zu "rußig" erscheint, lieber mal eine kleine Runde den Motor heiß fahren (Autobahn). Und keine Angst vor Zündaussetzern: dafür sind i.d.R. nicht die ZK selbst verantwortlich, sofern sie regelmäßig getauscht werden (60 Tkm Longlife bei freigegebenen Kerzentypen).
  7. Wurde nach der Reinigung des DK-Gehäuses der Fehlerspeicher gelöscht und die DK wieder angelernt? Vorzugsweise per VCDS!!! Bei meinem BBY war seinerzeit der Einsatz des VCDS unumgänglich. Es ist dennoch nicht verkehrt, auch den Sensor zu reinigen (mit DK- oder Bremsenreiniger "chemisch" reinigen und vor dem Wiedereinbau trocknen lassen - nicht dran rumwischen).
  8. Ok, dann also die Antriebswelle... Im Wiki steht ja was von erforderlichen Spezialwerkzeugen. Und jetzt meine Fragen: Sind die Spezialwerkzeuge (Abzieher, Ausdrücker) in Legden vorhanden? Nur die defekte Antriebswelle ersetzen oder besser beide? Muss die defekte Antriebswelle komplett getauscht werden, oder gibt es Reparatursätze? Gibt es Antriebswellen als Austauschteil (neu gg. alt)? "Reicht" eine gebrauchte Welle, oder sollte man doch besser eine neue kaufen? Günstige Bezugsquellen (außer Clubdealer natürlich)?
  9. So, es gibt Neues von der "Geräuschefront", nachdem jetzt wieder die leise abrollenden Sommerräder drauf sind: oben beschriebenes Klacker- oder Klopfgeräusch tritt vermehrt nach dem Fahren von Rechtskurven auf. Hat man es (sporadisch) bei Geradeausfahrt, verstärkt es sich, wenn man kurz nach rechts einlenkt. Wo also ansetzen? Antriebswelle oder Radlager?
  10. Tja, jetzt muss man sich schon aufschreiben, was man horten muss... Oder auch nicht, denn das, was es nicht mehr gibt, braucht man auch nicht aufzuschreiben. Wobei: Vollkornnudeln und Klopapier - da besteht wohl ein untrennbarer Zusammenhang...
  11. Na, dann lassen wir uns mal überraschen, wie sich die Preise entwickeln, wenn in den Läden bald auch die Benzinkanister ausverkauft sind, wenn also dieselben Affen, die bereits Bioreis und Vollkornnudeln in kriegswichtigen Mengen horten, damit beginnen, auch noch fossilen Treibstoff zu bunkern...
  12. Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Dazu ein kleiner Exkurs in den Lkw-Bereich (und wie dort mit Anhänge-/Stützlasten, Ladungsverteilung und -sicherung umgegangen wird - bzw. werden sollte... ). Wie schon erwähnt, darf die tatsächliche (!) Stützlast am Zugfahrzeug in keinem Fall den in der ZB1 festgelegten Wert überschreiten. Sie darf aber auch nicht "negativ" werden (wie im verlinkten Video gezeigt). Ist die Stützlast zu hoch, wird im Betrieb die Vorderachse des Zugfahrzeugs zu stark entlastet. Das kann bedeuten, das das Zugfahrzeug schlecht bzw. verzögert auf Lenkimpulse reagiert. Gleichfalls ist die Übertragung von Bremskräften auf die Vorderachse - Stichwort: "dynamische Radlastverteilung" - deutlich geringer (ein Bremskraftregler kann das auch nur bedingt ausgleichen). Was also genau tun? Bei einachsigen Anhängern, die üblicherweise von Pkw gezogen werden, ist es grundsätzlich sinnvoll, die Last möglichst genau über bzw. ein paar Dezimeter vor der Achse zu platzieren und (!!!!) zu sichern zwecks Vermeidung der schon erwähnten "negativen" Stützlast. Dies bedingt, dass die auf die Anhängerkupplung ausgeübte (positive) Stützlast so gering wie möglich bleibt (im Idealfall ist sie also kaum größer ist als bei leerem Anhänger). Aber jetzt kommt ein zweiter Aspekt ins Spiel - artverwandtes Stichwort: "dynamische Gewichtsverlagerung". Wenn möglich, ist die Last im Sinne eines möglichst tiefen Schwerpunkts auf der gesamten Ladefläche gleichmäßig zu verteilen. Je höher der Schwerpunkt der Ladung bzw. des gesamten Anhängers, desto weiter vorn wäre die Ladung zu platzieren, um beim Beschleunigen der Fuhre ein "Kippen" des Anhängers nach hinten (und das temporäre Erzeugen einer negativen Stützlast) zu vermeiden. Um welches Maß genau die Position der Ladung nach vorne verlagert werden muss, könnte man alles mathematisch berechnen, aber wir wollen aus dem Thema mal keine Wissenschaft machen. Wenn man also den besten Kompromiss zwischen der von der dynamischen Radlastverteilung des Zugfahrzeugs und der dynamischen Gewichtsverlagerung des Anhängers "idealen" Position der Ladung auf dem Anhänger sucht, macht man kaum etwas falsch, wenn sich die Ladung ziemlich genau in der Mitte zwischen der Vorderkante der Ladefläche und der Achse befindet. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die vorgegebenen Werte (Stützlast, Anhängelast) nicht überschritten werden.
  13. Tja, wenn ich Zeit gehabt hätte, wäre ich glatt dazu gestoßen! Falls in den nächsten Wochen ein nächstes inoffizielles Schraubertreffen stattfinden soll, sagt mir bescheid!
  14. Als ich den Threadtitel gelesen habe, hatte ich auch gedacht, was in Zeiten der Navigationsgeräte wohl Dein Ansinnen sein könnte. Ich will jetzt auch keine Grundsatzdiskussion führen, aber trotzdem mal ein paar Lösungsansätze aufführen, um die "Kompassfrage" zu lösen. Vielleicht hast Du ja schon den Kompass dabei, und Du weißt es nur noch nicht! Karte des Navis statt auf "3D-Ansicht" auf "Nordausrichtung" umstellen. Dann sieht man sofort, in welche Himmelsrichtung man sich bewegt. Insbes. dann, wenn man das "Fahrzeugsymbol", das die eigene Position verrät, auf "Pfeilansicht" umstellt. Davon abgesehen: viele Navis blenden bei Kartenausrichtung in Fahrtrichtung die Kompassrose ein - oder ein Feld, in dem die Fahrt-/Himmelsrichtung grob angegeben ist. Sowohl bei Navigation als auch im "Leerlauf". Wem das Feld zu klein ist: viele Navis (insbes. aber die von Garmin) haben eine Extra-Anzeige des Kompasses (auf einem Extra-Bildschirm). Diese funktioniert i.d.R. auch dann, wenn zu einem Ziel navigiert wird (man muss in einem solchen Fall eben die akustischen Befehle befolgen). Bevor ich mir einen reinen Magnetkompass anschaffe, würde ich ein Navi kaufen bzw. das vorhandene auf besagte Möglichkeit prüfen, einen Kompass anzeigen zu können. Da muss dann auch nix geklebt oder aufwändjg kalibriert werden. Und hier im Forum gibt es massenweise Anregungen, wie ein Navi saughalterfrei und softlackschonend am Armaturenbrett befestigt werden kann.
  15. Zu diesem Thema gibt es bereits etliche Beiträge: Grob gesagt, scheint es bei Meyle-Teilen relativ hohe Qualitätsschwankungen zu geben. Meyle ist im Gegensatz zu Lemförder auch kein OEM-Lieferant. Bei mir haben die Original-Audi-Teile (also Lemförder) fast 240 Tkm gehalten. Vor wenigen Tagen hat der GTÜ bei der HU etwas von "beginnendem Verschleiß" in den Bericht geschrieben, wenngleich mein A2 "ohne Mängel" war. Warum sollte ich jetzt Meyle verbauen? [Evt. kann hier mal ein Mod ein bisschen ausmisten: zumindest die beiden letzten von mir verlinkten Threads lassen sich, ohne dass etwas "verquirlt" wird, chronologisch zusammenfassen. Danke!]
  16. @thomas73: alles so weit richtig. Nur: es ist schon immer so gewesen, dass der Reparaturbetrieb für sein Tun im Grundsatz haften muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich einer vom Hersteller freigegebenen Reparaturmethode bedient oder nicht. Am Ende folgt auch die Aluklinik "nur" dem Standpunkt bzw. den Empfehlungen des FKT und erklärt einen Haftungsausschluss für den Fall, dass eine von der Aluklinik rückverformte Fekge im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird. Das ist zulässig und rein rechtlich nicht zu beanstanden. Und ganz am Ende stellt sich die Frage, was der Verbraucher / Fahrzeughalter davon hat. Die Antwort ist einfach: nichts! Weil eben auch das von der Aluklinik patentierte Verfahren nicht freigegeben ist. Ob es überhaupt mal freigegeben wird - die Aussage der Aluklinik klingt ja recht nebulös - wissen wir alle nicht. So kann schlussendlich (gestützt auf die Aussagen der FKT) nur die Empfehlung lauten, eine sichtbar deformierte Felge auf den Schrott zu werfen bzw. eine gebraucht erworbene, nicht sichtbar deformierte Felge im Rahmen der Toleranzen auf Rundlauf prüfen zu lassen, wenn man (privat-) haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sein will. Wenn es hingegen "nur" um die optische Aufbereitung geht (also insbes. das Ausdrehen von Bordsteinschäden, das Entlacken und Neukackieren), dann sieht die Welt zum Glück deutlich positiver aus. Zumindest ich hatte vor Jahresfrist mit keinem Fachbetrieb Kontakt, der mir rein technisch von meinem Vorhaben abgeraten hat. So gesehen folgten die Fachbetriebe allesamt der Argumentation bzw. den Empfehlungen des FKT.
  17. @Unwissender: stimmt, die Zehntel mögen gestrichen werden (bzw. ich habe es in meinem obigen Post schon getan. Besagte Zehntel bezogen sich auf tolerierbare Abweichungen vom Idealzustand. Zu den Bordsteinschäden: an meinen gebraucht erworbenen Schmiedealus habe ich selbst und eine Fachfirma nachgemessen. Die Schäden sahen z.T. übel aus, waren aber allesamt innerhalb der Toleranz. Mit "Schmackes" gegen den Bordstein gefahren, und ich gäbe Dir Recht mit dem Totalschaden der Felge. Bei derartigen Krafteinwirkungen dürften sich neben tiefen Kratzern aber auch Verformungen einstellen. Zum Thema der Mitteilung des BMVI: klar, es ist eine Mitteilung. Und zwar dahingehend, dass sich Fachleute mit dem Thema der Felgenreparatur befassen sollen. Daraus entstand im Jahr 2010 das Grundsatzpapier, das sich auf geltende Normen und verfahrenstechnische Vorgaben stützt und schlussfolgernd eine Reparatur in vielen Fällen aus nachvollziehbaren technischen Gründen nicht empfiehlt. Das Grundsatzpapier steht im Prinzip allen Verbands- oder Innungsmitgliedern (d.h. den angeschlossenen Fachbetrieben) zur Verfügung. Was die Fachbetriebe daraus machen, ist natürlich am Ende deren Sache. Ich würde mich aber, als Fachbetrieb, aus haftungsrechtlichen Gründen an die im Grundsatzpapier genannten Empfehlungen halten. Es ist, wie es auch im Papier durchklingt, im Zweifel dem Fachbetrieb zuzumuten, den Felgenhersteller nach der Reparaturfähigkeit eines bestimmten Schadens zu befragen - und in Folge dessen ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch alles erlaubt ist, was de iure nicht explizit verboten wurde.
  18. Ein "Gesetz" im eigentlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Dafür eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums (Mitteilung AZ 33 / 7347.7/00 vom 10.10.2008), das einen Ausschuss (den "Fachausschuss Kfz-Technik", kurz FKT) beauftragt hat, zum Thema Stellung zu nehmen. Demnach sind kosmetische Arbeiten zulässig, so lange nicht mehr als 1 mm in das Materialgefüge eingegriffen werden muss (typisches Beispiel: Bordsteinschäden). Rückverformungen und Wärmebehandlungen sind lt FKT in jedem Fall unzulässig. Details nachzulesen im Grundsatzpapier des FKT. Es gibt jedoch einen mir bekannten Felgenaufbereiter, die Fa. Aluklinik in Mönchengladbach, die sich inzwischen ein spezielles Verfahren hat zertifizieren lassen. Ich hatte mit dieser Fa. schonmal Kontakt, als es um die Aufbereitung von A2-Schmiedealus bzw. um das Abdichten von porösem Aluguss bei den Style-Felgen ging. Im Rahmen des von der Aluklinik eingesetzten Verfahrens sind Rückverformungen möglich. Aber auch hier stuft man Verformungen als irreparabel ein, sobald sie über das Maß von wenigen Zehntel Millimetern hinaus gehen.
  19. heavy-metal

    K & N Luftfilter

    Ja, der augenscheinlich etwas größere Luftdurchsatz, der aber keinen spürbaren Vorteil in Bezug auf die Motorleistung mit sich bringt, auf der anderen Seite - und das spräche wiederum dagegen - mit einer schlechteren Filterwirkung einher gehen soll (wer kann hierzu sachdienliche Angaben machen?). Ich würde es auch lassen mit dem K&N, zumal beim Reinigen des Dauerluftfilters auch mehr schief laufen kann als beim bloßen Austausch eines Einwegfilters.
  20. @340r: Ok, das mit der Anlieferung hatte ich irgendwie überlesen. Macht aber in Bezug auf das Zustandekommen eines Kaufvertags keinen Unterschied. Entscheidend ist, ob Du mit der Lieferung durch den Händler vorbehaltlos eine Abnahmeverpflichtung eingegangen bist (dann wäre zuvor ein Kaufvertrag zustande gekommen) oder eben nicht (dann wäre es ein "Kaufantrag" gewesen, und es wäre erst dann zu einem Kaufvertrag gekommen, wenn Du nach Besichtigung das Auto hättest abnehmen wollen). Aber nach wie vor: dumm gelaufen, Beweisführung bzgl. möglicher Schadenersatzforderungen schwierig und davon abgesehen mit zweifelhaftem Prozesskosten-Nutzen-Verhältnis. Also Mund abwischen und nach vorne gucken! Du wirst Deinen A2 schon noch finden!
  21. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Korrespondenz nicht hergibt, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dafür mag sprechen, dass eine Zahlung von EUR 500 geleistet wurde. Dagegen spricht, dass man zwar wohl den vollen Kaufpreis vorab zahlen wollte, sich aber die daraus gem. §433 BGB unmittelbar resultierende Abnahmeverpflichtung einer Vor-Ort-Begutachtung des Kaufobjekts vorbehalten wollte. So blieb es m.E. beim etwas schwammig formulierten "Kaufantrag" des TE (also das Auto nur unter bestimmten Bedingungen kaufen zu wollen). Also zusammenfassend: entweder auch ohne persönliche Begutachtung des Kaufobjekts eine konkrete Kaufzusage machen und mit dem Händler die Zahlungsmodalitäten und Abnahmefristen vereinbaren oder aber in gleicher Art eine auch für den Händler verbindliche "Reservierung" zur Inaugenscheinnahme ohne Abnahmeverpflichtung vornehmen. Und zwar schriftlich! Wer der Meinung ist, den "Schnapper des Lebens" machen zu können, eiert sowieso nicht lange rum, sondern findet Mittel und Wege, sich die Kaufsache sofort (!) anzusehen, bevor es ein anderer tut.
  22. Das sehe ich weiterhin anders, zumal der TE etwas schrieb von: "ich sehe mir das Auto nächste Woche mal an". Die Sichtweise des Händlers, es sei lediglich eine "Reservierung" erfolgt, ist somit durchaus nachvollziehbar, wenngleich er dennoch (vgl. meinen Post weiter oben) dem "Kaufantrag" nicht explizit widersprochen hat. Seitens des TE hätte der Besichtigungstermin besser auch kalendermäßig eindeutig bestimmt werden müssen (also z.B: "ich sehe mir das Auto bis spätestens dd.mm.yyyy an"), um einem Zwischenverkauf wirksam(er) entgegen wirken zu können. Es ist mit Verweis auf §433 (2) BGB auch keine Eigentumsübertragung erfolgt, weil der Kaufpreis nicht in voller Höhe entrichtet wurde. Ob die geleistete Zahlung von EUR 500 im Sinne eines Zug-um-Zug-Geschäftes eine Anzahlung oder nur eine mit der Zahlung des Kaufpreises zu verrechnende "Reservierungsgebühr" gewesen ist, lässt sich aus den Textnachrichten - und wiederum mit Verweis auf die Aussage des TE, sich das Auto ansehen (!) zu wollen - nicht eindeutig herleiten, geschweige denn beweisen. Am Ende kann aufgrund der Sachlage nur der Rat erfolgen, die Sache abzuhaken. Aber auch wenn die Sache eindeutig wäre, halte ich es dennoch grundsätzlich für möglich, einen entstandenen Schaden hinreichend genau zu beziffern. Hier muss jedoch hinterfragt werden, ob der erforderliche Aufwand den Nutzen rechtfertigt. Und natürlich, ob der Schaden hoch genug ist, um damit ein Gericht zu beschäftigen. Aber vielleicht hatte es am Ende ja auch etwas Gutes, dass das Geschäft nicht zustande kam. Bei einer Aussage: "ich kaufe das Auto, zahle EUR 500 an und komme bis zum dd.mm.yyyy vorbei" und entsprechender Antragsannhame durch den Händler hätte nämlich eine Abnahmeverpflichtung nebst Verpflichtung, die Restzahlung zu leisten, bestanden!
  23. Nach den bislang vorliegenden Infos kann nicht davon ausgegangen werden, dass bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Aber der Reihe nach: Grundlage ist das BGB. Ein Kaufvertrag bedarf (bezogen auf obigen Fall) nicht der Schriftform, sondern kann mündlich geschlossen werden - was die Beweislage nicht einfacher macht. Fragen: Gibt es Zeugen, die den Kauf bestätigen können? Gibt es E-Mails, Push-Nachrichten etc., die den Schluss zulassen, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde? Der Händler mag behaupten, dass "nur" eine Reservierung abgeschlossen wurde. Diesen Terminus kennt das BGB aber nicht. Dafür aber den Begriff: "Kaufantrag". Die Annahme eines Antrags entbindet ihn aber nicht von seinen Pflichten, die Bedingungen gleichfalls zu erfüllen. Aber auch hier die Frage, ob der entsprechende Beweis über Art und Umfang des Antrags geführt werden kann. Beim Kaufantrag kommt es natürlich darauf an, innerhalb welcher Frist das nachfolgende Rechtsgeschäft getätigt werden soll. Sofern keine Fristen abgelaufen sind, darf der Händler, so lange nichts Gegenteiliges vereinbart ist, den Gegenstand nicht anderweitig veräußern. Egal ob Kaufvertrag oder Kaufantrag: am Ende geht es um einen Gegenstand, dessen Eigenschaft und Beschaffenheit hinreichend zu beschreiben ist. Ändert sich die Beschaffenheit des Gegenstands, kommt es in Bezug auf den Rücktritt vom Vertrag darauf an, ob der Händler die veränderte Beschaffenheit zu vertreten hat. Bei einem Hagelschaden wäre das zu verneinen. Bei einem Motorschaden jedoch eher nicht. Hat der Händler aber die veränderte Beschaffenheit (gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt) zu vertreten, kann er innerhalb der vereinbarten Frist nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten, da er ja grundsätzlich die Möglichkeit hätte, den vertragskonformen Zustand wiederherzustellen. Ob dies für den Händler zumutbar ist oder nicht, lassen wir in dieser Betrachtung außen vor. Es lässt sich aus den hier vorhandenen Infos sicher ein Schadenersatzanspruch herleiten. Inwieweit dieser durchsetzbar ist, steht aufgrund der unsicheren Beweislage auf einem anderen Blatt. So lange die "Anzahlung" (?) zurückerstattet wurde, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und zukünftig darauf achten, dass beweissicher vorgegangen wird (u.a. Bestätigung der mündlichen Aussagen per E-Mail).
  24. @Howard: Fz #1: wenn der Wagen außen wie innen einen guten Eindruck macht, ist ein Preis von EUR 3k i.O. Flüssigkeitswechsel ist sicher nicht verkehrt. Dito Getriebeöl: machen wie ich auch viele hier alle 100 Tkm - und jedes Mal schaltet sich das Getriebe wieder etwas fluffiger. Glasklare Empfehlung: keine Experimente - und das Original-G-Öl von Audi nehmen. Und Motorwäsche? Hat mein A2 seit 17Jahren nicht bekommen. Warum auch, wenn durch die Unterbodenabdeckung alles sauber bleibt und der Motor keine Inkontinenz zeigt? Fz #2: Frontschaden EUR 1.4k ist realistisch. Was war denn die Ursache für den Schaden? Bei ausgerissener Halterung für den SW muss wohl ein neuer Kotflügel her. In Anbetracht der Schadenhöhe sind m.E. dann auch EUR 2k zu viel, wenn insbes. nicht klar ist, warum die ABS-Lampe leuchtet. Dass der Wagen in den Export außerhalb der EU geht, möchte ich bezweifeln: in den in Frage kommenden Ländern gibt es ja noch weniger gebrauchte Ersatzteile als bei uns - die man aber benötigt, um einen A2 billig wieder aufzubauen!
  25. @Evi_A2: bevor Du sofort das Armaturenbrett auseinander rupfst, mein Vorschlag, erstmal am Klimabedienteil die Luftverteilung auf "manuell" umzustellen. Also rechts nur die mittlere Taste zu aktivieren (dann leuchtet darin die rote LED). Damit wird die Luft nahezu ausschließlich durch die oberen einstellbaren Ausströmer - und auch durch den von Dir erwähnten Mittelausströmer - am Armaturenbrett geblasen. Danach bitte nochmal berichten, ob die einströmende Luft eine (gefühlt) konstante Temperatur hat oder sich deutlich fühlbare Temperaturschwankungen ergeben. Die Probefahrt am besten abends oder tagsüber bei tiefer / dichter Bewölkung durchführen, denn auf dem Armaturenbrett ist ein Sensor, der für eine Veränderung der Temperatur der einströmenden Luft sorgt (trifft Sonnenlicht durch die Frontscheibe auf den Sensor, dann strömt im Normalfall kältere Luft durch die Ausströmer, um die eingestellte Innenraumtemperatur konstant zu halten). Sollte unter diesen genannten "Testbedingungen" die Temperatur der durch die Ausströmer geblasenen Luft spürbar schwanken, dürfte sehr viel dafür sprechen, dass der Stellmotor der Temperaturklappe (bzw. dessen Potentiometer) im Eimer ist.
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