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heavy-metal

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  1. Das mit dem Frosch-Reiniger passt schon - und den meinte ich auch. Gibt es überhaupt Reiniger mit pH7? Und auf den Sprit kann man ggf. auch verzichten, wenn die Pulle ansonsten nur rumsteht. Denn trinken kann man das Zeug ja nicht. Es reicht ja auch die berühmte Verschlusskappe auf einen (kleinen) Eimer.
  2. @mäddis: schön, dass es positive Fortschritte bei der Schadenaufnahme gibt. Da Du nicht an Pos. 1 des Unfallberichts stehst (und so auch "offiziell" nicht drr Unfallverusacher bist), erleichtert es die Schadenabwicklung ungemein, auch weil die 130%-Regel wohl zur Anwendung kommen darf. Warten wir mal ab, was der Gutachter ins Gutachten schreibt bzgl. des Fahrzeugrestwerts bzw. bzgl. des Zeitwerts vor dem Unfall. Ich will nicht auf die Euphoriebremse treten, aber einen wirtschaftlichen Totalschaden b.a.w. nicht ausschließen für den Fall, dass neben den sichtbaren Schäden (Frontschürze, Kotflügel rechts, Scheinwerfer rechts, Motorhaube) auch der Schlossträger beschädigt ist. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich selbst einen Haftpflichtschaden mit ähnlichem Schadenumfang: Schlossträger minimal krumm, also reif für den Austausch, aber Motorhaube intakt. Reparaturkosten sehr knapp unter dem Fahrzeugzeitwert - also nochmal Glück gehabt. Es müssen nicht immer derartige Delikte im Raum stehen. Ich habe es 2x erlebt, dass nach Bagatellunfällen (ohne polizeiliche Unfalaufnahme) der Unfallhergang erst für alle Beteiligten klar ist, aber sich der Unfallverursacher einen Tag später an die "Schadenverursacherumkehr" begibt. Solchen Typen kann man leider nur mit der anwaltlichen Keule drohen, selbst wenn es Zeugen gibt. Seit dem letzten Vorfall dieser Art rufe ich grundsätzlich die Polizei. Auch vor Jahresfrist eine ähnliche Situation bei meinem Unfall (Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner): ich wollte gerade die Polizei rufen, da spricht mich ein Mitfahrer des Unfallverursachers an und sagt, das sei ja nicht nötig, da ich Vorfahrt hatte und der Unfallhergang ja klar sei. Ich habe dennoch (und in Anbetracht des erheblichen Frontschadens an meinem A2) auf der polizeilichen Unfallaufnahme bestanden. Kaum war der Polizist vor Ort, wurde er gleich vom Unfallverursacher in Beschlag genommen mit dem Argument, ich sei ja auch viel zu schnell gefahren und damit mitschuldig. Der Polizist hatte dann mit seiner schlagfertigen Frage: "Sind Sie Unfallgutachter?" für Ruhe gesorgt. Nein, einen solchen Bonus gibt es nicht. Natürlich ist üblicherweise der Fahrzeug(zeit)wert höher, wenn das Fahrzeug immer im Marken-Glaspalast gewartet wurde. Insofern also ein "Bonus", der aber mit zunehmendem Fahrzeugalter und abnehmendem Zeitwert immer kleiner wird. Ein lückenloses Inspektionsheft ist aber von Vorteil, wenn es um die Auswahl der Werkstatt geht: normalerweise hat man ja freie Werkstattwahl, und bei regelmäßig im Marken-Glaspalast gewarteten Fahrzeugen besteht grundsätzlich Anspruch darauf, das Fahrzeug statt bei einem "normalen" Karosserieberrieb und trotz der Schadenminderungspflicht ebenfalls im Glaspalast zu etwas höheren Kosten reparieren zu lassen. Das gilt aber nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter, und die Reparaturkosten dürfen logischerweise zu keinem Zeitpunkt mehr als 130% des Zeitwerts überschreiten.
  3. Der Weichspüler entspricht jetzt eher der "Kunststoffpflege" als einem "Kunststoffreiniger". Bei leichten Verschmutzungen ist das Reinigen mit dem Weichspüler ok, aber zum Reinigen von stark verschmutzten Kunststoff- oder Gummiteilen eignet sich besser ein mit Wasser in richtigem Verhältnis gemischter pH-Neutralreiniger, dem ein Schuss - nicht mehr! - Brennspiritus zugefügt wird. Auftrag mit einem Haushaltstuch oder Schwamm. Aber anschließend mit klarem Wasser spülen und die Kunststoffpflege nicht vergessen.
  4. @mäddis damit wir uns nicht missverstehen: ich möchte keine Zweifel an Deiner Schilderung des Unfallhergangs bzw. des Gesagten bei der Unfallaufnahme anmelden. Nur ist es eben so, dass Papier (der Unfallbericht) eben geduldiger ist als das gesprochene Wort. Es wäre nicht das erste Mal in Deutschland, dass der Unfallhergang kurz nach dem Geschehen eindeutig war, sich aber nach wenigen Tagen aus der Sicht des Unfallgegners (= vermeintlichen Unfallverursachers) anders herausstellen soll. Habe ich in meinem fast 40-jähigen Kraftfahrerlebens alles schon am eigenen Leib erfahren dürfen. Insofern ist ein "eindeutiges" Unfallprotokoll (also dass man nicht an Pos. 1 genannt wird) durchaus hilfreich. Falls es anders sein sollte, ist das Einholen des Rats eines Fachmanns umso erforderlicher, zumal "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind. Bin also - wie sicher auch alle anderen hier im Thread - gespannt darauf zu erfahren, wie es in der Sache selbst wie bei der Reparatur weiter geht.
  5. Die Schuldfrage ist - nur für mich! und ohne dabei gewesen zu sein - erst dann (einigermaßen) klar, wenn ich weiß, wer ganz oben auf dem Unfallbericht steht (und was sonst noch im Bericht zum Unfallhergang vermerkt wurde). Dazu ist hier noch nichts gesagt worden. Aber velleicht kommt dazu ja noch eine Info von @mäddis . Der im Unfallbericht an Pos. 1 Stehende wird üblicherweise zunächst als Unfallverursacher angesehen. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld wird nur dann von der Polizei erhoben, wenn die Schuldfrage aus ihrer Sicht eindeutig ist. Die Polizei ist m.W. aber auch in einem solchen Fall nicht verpflichtet, an Ort und Stelle zu kassieren. Meine obigen Äußerungen berücksichtigen insofern den Fall, dass mäddis eben doch noch eine Teilschuld bekommt. Insofern würde ich, so lange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, etwas "defensiver" bei der Schadenbeseitigung vorgehen, wenn man nicht sowieso bereit ist, ganz am Ende etwaige Teilbeträge im Zweifel selbst zu übernehmen. Soll die Reparatur mit Gebrauchtteilen erfolgen, würde ich den Schaden mit der gegnerischen Versicherung fiktiv per Gutachten abrechnen, weil die zu erwartenden Reparaturkosten unterhalb der Gutachterschätzung liegen dürften.
  6. @mäddis Nach der Schilderung des Unfallhergangs (inkl. der "Vorgeschichte") wird kein Weg daran vorbei führen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, zumal man als "Auffahrender" i.d.R. zuerst im Unfallbericht erwähnt wird - und damit zunächst mal Unfallverursacher ist. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt man aber erstmal selbst, so lange keine eigene Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Erst wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Schuldfrage geklärt ist, kann man dem Unfallgegner die Kosten in Rechnung stellen: nur wenn ist man zu 100% unschuldig ist, bekommt man 100% zurück. Sonst anteilmäßig (also bei 25% Teilschuld 75% Erstattung). Thema "Nutzungsausfall" und "Ersatzfahrzeug": Anspruch nur dann, wenn man am Unfall schuldlos, das verunfallte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. wenn im Haushalt kein weiteres Fahrzeug verfügbar ist. Stehen dort z.B. 3 Fahrzeuge, aber nur 2 werden regelmäßig genutzt, wird es schwierig bis unmöglich, Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen. Motorräder oder "Oldtimer" werden bei der Zählung aber nicht berücksichtigt. Wird das verunfallte Fahrzeug kaum genutzt, kann im Rahmen der Schadenminderungspflicht der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug dann entfallen, wenn die Nutzung eines Taxis über den Zeitraum der Reparatur voraussichtlich günstiger ist. Es ist gut, wenn man diesen Punkt vorab mit der gegnerischen Versicherung klärt. Wenn man aber wie im vorliegenden Fall zunächst der Unfallverursacher ist, erübrigt sich das Gespräch mit der Versicherung - weil sie ja b.a.w. davon ausgeht, die Kosten sowieso nicht tragen zu müssen. Zur Reparaturabwicklung: wenn das Gutachten keinen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt, gehst Du mit dem Gutachten zur Werkstatt Deines Vertrauens und fragst diese, ob sie zu den im Gutachten genannten Kostenrahmen reparieren können. Bei Haftpflichtschäden dürfen ggf. Mehrkosten bis max. 30% über Gutachten entstehen, ohne dass es für den Fahrzeugeigentümer zu Nachteilen kommt. Aber Achtung: wenn es möglich ist, dass man eine Teilschuld am Unfall zugesprochen bekommt, würde ich eine "Inanspruchahme" der Plus-30%-Regel tunlichst vermeiden, den sie gilt nicht für eigenverschuldete Schäden. Auch hier wäre es also ratsam, das "Was-Wäre-Wenn"-Szenario (also der Umgang mit einer etwaigen Teilschuld im Rahmen der Reparaturkostenübernahme bzw. -verteilung) zuvor mit der gegenerischen Versicherung bzw. dem eigenen Rechtsanwalt zu klären. Falls die Werkstatt mit den im Gutachten genannten Beträgen klar kommt (gut wäre es, wenn sie das schriftlich bestätigt oder beim Gespräch ein eigener Zeuge anwesend ist), den Rearaturauftrag erteilen und sich freuen, wenn ein paar Tage später ein "fast neuer" A2 vor der Tür steht.
  7. Hmm, ist das jetzt Wissen oder eine Vermutung? Ich kann zugegebenermaßen jetzt nur mit einer Vermutung dagegen halten, nämlich dass das Faltrad deswegen an Bord ist, weil man es universell einsetzen kann. Davon abgesehen, war der Hinweis sicher schon in den Bordunterlagen, noch bevor das erste mit Notrad ausgerüstete Fahrzeug überhaupt eine Reifenpanne hatte. Natürlich ist es Sinn des Differentials, Drehzahlunterschiede der angetriebenen Räder auszugleichen. Aber eben nur kurzfristig. Je größer und länger die Drehzahlunterschiede, desto größer die Gefahr, dass das Differential Schaden nimmt. Ob ein Schaden nun schon auftreten kann, wenn man 5 km von zu Hause entfernt die Panne hat und das Notrad auf die Antriebsachse montiert, darf sicher bezweifelt werden. 50 km Geradeausfahrt mit entsprechenden Drehzahlunterschieden möchte ich dem Differential aber nicht zumuten. Also weiterhin meine glasklare Empfehlung - gestützt von vielen seriösen Websites: das (kleine) Notrad nur an der nicht angetriebenen Achse montieren. Wenn Du es weiterhin anders handhaben würdest: ok, jeder so, wie er mag; es ist nicht mein Auto...
  8. Vorab: es ging mir nicht darum, Deine Vorgehensweise in irgendeiner Art zu kritisieren. Ich hätte mir aber einen Radwechsel mit dem Notrad auch nicht derart kompliziert und tückenhaft vorgestellt. Man vertraut schließlich irgendwo auf die Funktionalität der Pannenausrüstung an Bord - und ist natürlich angefressen, wenn irgendetwas nicht so funktioniert wie es (auch nach Studium der Bordliteratur) sollte. Dein Erlebnis bringt mich aber gerade auf die Empfehlung, dass diejenigen, die ein Faltrad spazieren fahren, beim nächsten Schraubertreffen in Legden ihr Faltrad mal auf "korrekte" Funktion prüfen. Das Ding ist ja recht schnell aus dem Kofferraum raus und an die Druckluftleitung beim Alex angeschlossen. Das ist natürlich gut zu wissen. Ich hatte in meiner "Kraftfahrerkarriere" aber auch schon zwei Fälle, wo der Radschraubenschlüssel wg. mit viel zu hohem Drehmoment angezogenen Schrauben sofort vermurkst war. Dasselbe Schicksal dürfte also auch der beim A2 beigefügte Schlüssel erleiden, wenn in den Werkstätten eben nicht "sauber" gearbeitet wird. Leider weiß man das im Zweifel erst dann, wenn's drauf ankommt. Natürlich: direkt am Straßenrand, noch dazu auf der linken Seite des Fahrzeugs zu operieren ist eher suboptimal. Die Dichtstreifenmethode eignet sich insbes. dann, wenn der Fremdkörper noch im Reifen steckt, oder wenn bei einem vorhandenen Loch noch so viel Luft raus kommt, dass man es bei der "Wasserprobe" noch (blubbern) sehen kann. Ggf. kommt man an der Benutzung des Wagenhebers (damit man das Rad drehen kann) nicht vorbei. Erspart zumindest das Hantieren mit dem Faltrad. Und man muss sich beim Zusammenräumen keine Gedanken machen, wie man das platte "Fahrbereifungsrad" unterbringen soll. Wichtig, wenn der Kofferraum recht voll ist. Ich auch! Der Vorteil ist, wie von @Bluman schon genannt, dass in besagtem Rad die Luft schon drin ist und der Kompressor wohl nicht ausgepackt werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass das Notad (nicht das Faltrad!) nicht an der Antriebsachse verwendet werden darf wg. des ggü. dem Fahrbereifungsrad zu geringen Radumfangs (und der damit verbundenen Gefahr von Schäden am Differential bei längerer Geradeausfahrt). So jedenfalls stand es mal in der Betriebsanleitung meiner Gölfe (2 und 3). Da hilft dann im Zweifel bei einem Platten an der Vorderachse nur, auf derselben Fahrzeugseite erst hinten das intakte Rad gg. das Notrad und anschließend das vordere platte Rad gg. das intakte hintere zu tauschen. Ob das nun schneller geht als nur an einer Radnabe das Notrad unter Einsatz des Kompressors zu montieren, müsste man mal mit der Stoppuhr vergleichen.
  9. @McFly: schönes Video - das insbes. zeigt, wie sich der Reifen beim Luft Ablassen wieder zusammenfaltet. Das ist wohl problemloser als den Kompressor (Druckluftleitung und Stromkabel) wieder so zusammen zu bekommen, damit man das Genudel anschließend auch wieder dort unterbringen kann, wo man es hervorgekramt hat.
  10. Liest sich ein wenig wie "calamity climax"... Oder wie eine Geschichte von Loriot ("Das Bild hängt schief!"). Aber mal im Ernst und der Reihe nach: Hätte ich eine Reifenpanne wenige km vom Haus entfernt, würde ich mir allenfalls über das Warndreieck Gedanken machen - und nach dessen Aufstellen mit dem Taxi (oder dem Bus ) nach Hause fahren, ein "Fahrbereifungsrad" aus der Garage holen und wieder zurück um Auto. Das ist dann gefühlt mindestens die Zeit, die man braucht, um den Pannenkram aus dem Auto zu fummeln und sich damit - vgl. Bordbuch (Kapitel: Kompressor und Faltrad) - vertraut zu machen. Reifendichtmittel aus der Pulle? Niemals! Wird spätestens dann zur Sauerei, wenn der defekte Reifen demontiert wird. Mit den Wagenheberverschlussdeckeln in den Schwellern hatte ich noch nie Probleme. Es gibt wohl, wenn ich mich recht erinnere, auch nur einen Punkt, wo man reindrücken kann / muss. Den Radschraubenschlüssel aus dem Bordwerkzeug habe ich noch nie benutzt. Aber dieses Billigteil wird wohl funktionieren - wenn man die Räder saisonbedingt selbst (!) wechselt und die Radschrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment anzieht. Die meisten Werkstätten machen das entweder nicht, oder sie "packen" beim Anziehen der Radschrauben "zur Sicherheit" (?) noch ein paar "Zehner" Drehmoment obendrauf, die im entscheidenden Moment zu viel sein können. Der Styroporklotz um den Bordwagenheber war bei mir bisher "unauffällig", wenn ich den Bordwagenheber aus dem Kofferraum holte. Ein Rad in Fahrbereifung (also min. 155/65-15) passt nach meiner Erinnerung nicht an die Stelle, wo das Faltrad befestigt wird. Das Problem ist wohl weniger die Höhe des Rades (wg. des darüber liegenden Zwischenbodens im Kofferraum), sondern dessen Durchmesser. Ob ein nicht gefaltetes Notrad aus einem anderen Konzernfahrzeug passt, möchte ich bezweifeln. Aber man kann ja mal nachmessen. Ich bin - wider besseren Wissens - der Meinung, dass man dem Faltrad durchaus in Sachen Fahrstabilität vertrauen kann, wenn man es sachgerecht und wie im Bordbuch beschrieben anwendet. Es sollen ja wohl genau die Probleme (beim Aufpumpen) verhindert werden, die weiter oben fotografisch festgehalten wurden und hernach Zweifel in dessen Gebrauchsfähigkeit aufkommen lassen. So, und jetzt zu dem zunächst einzigen Lösungsansatz, den ich aktuell beisteuern könnte: es gibt im Motorradfachhandel für Schlauchlosreifen ein Reparaturset, bestehend aus ein paar Dichtstreifen, Vulkanisierflüssigkeit und Werkzeugen. Damit kommt man aber auch nur dann weiter, wenn man sich einen Fremdkörper in die Lauffläche des Reifens gefahren hat. Vorne kann man bei montiertem Rad reparieren (wg. des Lenkeinschlags), hinten sollte man i.d.R. trotzdem das Rad demontieren. Im Reparaturset sind noch ein paar Gaskartuschen, mit dem man - einen Motorradreifen! - so weit aufpumpen kann, dass man bis zur nächsten Tankstelle kommt. Beim Autoreifen reicht das sicher nicht, aber immerhin hätte man wohl einen "Gegendruck" aufgebaut, damit auch der moderne Druckluftprüfer an der Tanke funktioniert. Wenn man aber einen funktionierenden Kompressor an Bord hat, muss man auf die Gaskartuschen auch nicht zurückgreifen. Aber - Disclaimer: ich weiß aktuell nicht, ob das Motorradreifenpannenset für Pkw-Reifen offiziell "freigegeben" ist. Verwendung also auf eigene Gefahr. Ich habe hier nur geschrieben, was ich machen würde.
  11. Geschwindigkeitsindex "M". Reicht schonmal für Vmax 130 km/h. Spart sicher Sprit ohne Ende. Nur schneller würde ich mit den Kreissägeblättern auch nicht fahren wollen. Bevor einer nachguckt: der Abrollumfang passt nicht...
  12. heavy-metal

    Tankverschluss

    Also so wie hier - mit Fotos!
  13. ... und mal eben nachgerechnet : dem Radumfang der 165er am nächsten käme ein 155/50-17 - oder ganz "bekloppt": 145/45-18. Derartige Reifenformate gibt es nicht. Vom Umfang her würde natürlich auch die Serienbereifung des 1.2 TDI in Frage kommen. Ist aber ohne aufwändige Änderungen an Fahrwerk und Bremse nicht zu realisieren. Abgesehen davon, dass man ja auch noch einen finden muss, der das einträgt. Fazit: Ansinnen vergessen, sich über das Fahrverhalten der 165er weiter freuen - und überlegen, sich von den A1-Rädern wieder zu trennen. Die 215er nur auf leichteren Felgen zu fahren würde zwar in Bezug auf die ungefederten Massen eine Menge bringen, aber der Reifen wird, wie das mit zunehmender Reifenbreite tendenziell eben so ist, weiterhin den leichten Fahrbahnunebenheiten "nachlaufen".
  14. ... und weil er wohl weiß, dass es immer noch besser ist, "schlecht" zu fahren als "gut" zu laufen!
  15. Gute Ansätze! Und in der Theorie alles ganz einfach! Aber @ home mit "Bordmitteln" den Reifen auch nur einseitig vom Felgenhorn zu drücken? Habe das mal in einem anderen Zusammenhang versucht - ist mir nicht gelungen... Und was man so in youtube-Videos sehen kann, ist abenteuerlich... Aber wenn der Reifen dann ab ist: die Felge ist innen wie außen lackiert. Man muss dann schon genau nachmessen, um die lunkerige Stelle auch von der nun anderen Seite des Felgenbetts zu "treffen". Dort müsste dann auch der Lack abgetragen werden, damit die Versiegelung eine Möglichkeit hat, ins Materialgefüge einzudringen. So gesehen, ist es natürlich einfacher, wenn der Reifen nur auf eine andere (intakte) Felge umziehen muss.
  16. Als ich meine Versuche mit dem Lack gemacht hatte, hatte ich zuvor die Luft aus dem Reifen gelassen, um auf den Lack bei dessen Trocknung zumindest keinen Gegendruck auszuüben. Die Loctite-Methode klingt zumindest vielversprechend. Ich frage mich aber, wie ich denn nach dem Auftrag die besagte Stelle für die Zeit, die Loctite fürs Aushärten benötigt, einem Überdruck aussetzen kann. Nicht jeder hat zu Hause eine Überdruckkammer...
  17. @Ente: willkommen im Club der Lunkerfelgengeschädigten! Diese Drecks- Style-Felgen sind wohl phänotypisch für das "Auspressen" des Zulieferers durch den Autohersteller (?): Hauptsache billig! "Mein" inzwischen fast 10 Jahre alter oben verlinkte Thread enthält eigentlich schon alles zum Problem und zur Problemlösung. Ich habe auch schon div. "Reparaturlösungen" durchgekaut: Luftdurchlässige Oberfläche leicht angerauht (Dremel) und mit mehreren Lackschichten (Felgensilber und Klarlack) drüber: das Rad hält nur unwesentlich besser die Luft als zuvor. Schadhafte Stelle leicht "angebohrt" und versucht, die Stelle mit Flüssigmetall zu füllen: hält nicht dauerhaft. Reparaturangebote bei 2 Felgendoktoren eingeholt. Antwort unisono: "Das reparieren wir aus Sicherheitsgründen nicht bzw. nur für den Rennstreckeneinsatz (wo die Felgen nach jedem Einsatz penibel auf Beschädigungen jedweder Art untersucht und ggf. aussortiert werden)." Angeblich sollen derlei Reparaturen im Bereich der StVZO nicht (mehr) zulässig sein. Allgemein: "reißen" kann die Felge nicht. Sie hat ja keinen Riss, sondern "nur" einen Lufteinschluss im Guss, der auch bei den Belastungen im normalen Fahrbetrieb nicht zum Problem mutiert. Außer eben, dass man alle paar Tage den Luftdruck kontrollieren muss. Der Reifen auf dieser Felge läuft dennoch ständig bzw. tendenziell mit zu wenig Luft - mit entsprechender Auswirkung auf den Reifenverschleiß nur an diesem einen Rad. Fazit: ich komme am Ende (erneut) zu dem Schluss, dass dauerhaft - und insbes. preiswert - nur eine "neue" gebrauchte Felge der Weisheit letzter Schluss ist. Stylefelgen gibt es bei Ebay-KA fast wie Sand am Meer. Auch Enzelstücke werden angeboten. Lasse Dir aber vor dem Kauf vom Verkäufer die "Luftdichtheit" zusichern und bezahle per PayPal (Käuferschutz im Mängelfall). Noch ein Fazit: die Stylefelge ist bekanntermaßen - siehe Wiki - bleischwer. "Leichtmetall" ist nur das Material, das bei Gussfelgen aber hohe Wandstärken erfordert und dadurch zur Schwermetallfelge mutiert. Kleiner Trost: die 16"- und 17"-Gussfelgen aus dem A2-Programm sind noch viel schlimmer... Geht es rein ums Gewicht, ist die 15"-Stahlfelge selbst mit Original-A2-Radblende leichter als die Stylefelge. Leichter geht es nur mit den A2-Schmiedealus oder - nach dem Gang zum TÜV - den Telefonwählscheiben vom A3 (8L). So, und nun habe ich hier 2 Lunkerfelgen rumliegen, bei denen ich nicht weiß, was ich damit machen soll. Verschrotten wäre eine Möglichkeit, aber vielleicht habt Ihr Vorschläge. Evt. kann man aus dem Schrott ja irgendein freakiges Möbelstück fertigen...
  18. Was LEDs in der KZB betrifft, gibt es ja hier im Forum genügend Umbauanleitungen, die zudem noch zu einem Großteil eine Zulassung haben. Ich hatte mich seinerzeit für die DevilEyes -Lösung entschieden. Aber heute mal den Praxistest gemacht: natürlich (und das war ja schon bekannt) sind die LED-KZBs deutlich heller, aber weit genug davon entfernt, bei Dunkelheit einen Beitrag zur besseren Sicht / Helligkeit beim Rückwärtsfahren zu leisten: die serienmäßigen 21W-Glühlampen überstrahlen alles - lassen aber, nachvollziehbar, dennoch den Wunsch nach mehr Licht aufkommen. So lange man auf der gesetzlich sicheren Seite bleiben will, scheint wohl absolut kein Weg an einer zusätzlichen RFL vorbei zu gehen. Diese RFL ist jedenfalls kompakt genug, um entweder unter dem Heckspoiler oder auf dem Rahmen des hinteren Kennzeichens montiert werden zu können. Lt. ECE ist zumindest mal definiert, welchen Bereich RFL ausleuchten müssen, welchen Bereich sie darüber hinaus ausleuchten dürfen bzw. welchen nicht. Was das serienmäßige RFL mit Bezug zur ECE kann bzw. nicht kann, weiß ich nicht. Ich weiß ebenfalls nicht, was das oben verlinkte RFL zu leisten imstande ist. Ich würde aber dennoch davon ausgehen wollen, dass ebendieses Zusatz-RFL das bringt, was wohl vermisst wird. Im Gegensatz zu den KZB-Funzeln, deren Ausleuchtung ja ebenfalls ECE-geregelt ist.
  19. KZB ist nicht überwacht Das trifft nur aufs Abblend-, Schluss- und Bremslicht zu bzw (über die höhere Blinkfrequenz) die Blinkleuchten.
  20. @Phoenix A2: Du hast bei den Auswahlmöglichkeiten den "Coolness-Faktor" vergessen... Bezogen auf die Helligkeit: besagte Philips-LEDs emittieren lt. Datenblatt ca. 350 lm. Eine 20W-Glühlampe ca. 200 lm. Da aber die Glühlampe im Gegensatz zur LED den in der Leuchte vorhandenen Reflektor ideal ausnutzt dürfte sich, wenn überhaupt, für die LED kein Vorteil einstellen. Aber wie schon oben erwähnt: man müsste das mal testen. Bezogen auf die Lebensdauer: die Lampen in den Rückfahrleuchten werden nicht gerade besonders hoch beansprucht, so dass deren Ausfallwahrscheinlichkeit auch nach über 15 Jahren gegen Null tendiert. Anders sieht es natürlich bei Brems-, Schluss- und Blinkleuchten aus.
  21. @A2-D2: ich möchte meinen Beitrag nicht als "Moralkeule" missverstanden wissen, zumal ich ja aufgezeigt hatte, mit welchen technischen Nachteilen u.U. zu rechnen ist. Klar, es käme in Bezug auf die Ausleuchtung des Rückfahrlichts auf einen Vergleich mit der serienmäßigen 21W-Glühlampe an, und so bestünde zumindest von meiner Seite aus ebenfalls ein "akademisches" Interesse, um eine Schlussbeurteilung abgeben zu können. Natürlich hast Du Recht, dass von den vielen legalen wie illegalen Umrüstungen eine unterschiedlich hohe Gefahr ausgeht. Aber allein daraus seine eigene Handlungsweise zu legitimieren (ohne Dir persönlich etwas unterstellen zu wollen), auch wenn ich Deine Argumentation nachvollziehen kann, halte ich nicht für zielführend. Diesbezüglich sind andere - z.B. der Gesetzgeber - gefordert. Ich würde aber wie Du einen erwiesenermaßen miserablen LingLong- oder WanLi-Reifen genau so wenig benutzen wollen wie Zubehörteile, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht zugelassen sind. Bezogen auf die wichtigsten Eigenschaften eines Reifens hat der Verbraucher aber immerhin eine Möglichkeit, sich vor der Inbetriebnahme über das Potenzial der Gefährdung anderer (oder sich selbst) zu informieren (vgl. Reifenlabel).
  22. Und es bewahrheitet sich wieder einmal, dass auch ein Bestandskunde nur dann günstig versichert ist, wenn er sich regelmäßig bei seinem Versicherer nach neuen Tarifen erkundigt. Eigentlich ein Unding, dass gerade die langjährigen und treuen Bestandskunden (die nicht regelmäßig fragen), die "Wechselprämien" für die Versicherungsnomaden erwirtschaften (müssen)... Ist aber ein anderes Thema - zur eventuellen Diskussion an anderer Stelle.
  23. Nun ja, wenn wir über "Legalität" sprechen, muss man natürlich den Umstand berücksichtigen, dass eine (Rück-) Leuchte nur zusammen mit dem dafür vorgesehenen Leuchtmittel eine Freigabe bekommt. Ob die Lichtquelle selbst eine Freigabe hat, ist dabei unerheblich. Das ist natürlich auch "logisch", denn im konkreten Fall wird die klassische Glühlampe auch Licht über den Reflektor im Lampengehäuse abstahlen, was mit einem LED-Einsatz, wenn überhaupt, nur unvollkommen möglich ist. Insofern dürfte die "Tarnung" der LEDs per "gefrostetem" Lampenglas nicht viel bringen, weil dem geschulten Auge die schlechtere (weil eher punktförmige) Lichtemission "unreflektierter" LEDs nicht verborgen bleiben wird. Eine LED in die Rückfahrleuchtenkammer einzusetzen halte ich somit auch aus technischen Gründen nicht für eine gute Idee. Und wer über LED in Brems- und Schlusslicht nachdenken sollte: eine Zweifadenlampe kann über unterschiedlich helle LEDs realisiert werden. Allerdings sind beim A2 Schluss- und Bremslicht bekanntermaßen CAN-Bus-überwacht. Stimmt hier die Leistungsaufnahme des Lampeneinsatzes nicht, gibt es die "klassische" Fehlermeldung im KI.
  24. Natürlich muss die generische Versicherung im Haftpflichtfall den kompletten Schaden ersetzen. Das "Problem" ist aber die Bewertung der Individualumbauten. Lässt man also für seine Kaskoversicherung ein Gutachten über den Wert der Umbauten anfertigen, wird man ebendieses Gutachten natürlich auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung vorlegen können, um im Schadenfall einen zeitwertgerechten Ausgleich zu erhalten. Auf eine regelmäßige Aktualisierung des Wertgutachtens wird man verzichten können, so lange keine neuen Umbauten dazu kommen, denn im Wertgutachten wird auch zu Grunde gelegt werden müssen, wie teuer die Umbauten waren. Anders könnte ja kaum der "Wiederbeschaffungswert" für die Umbauten ermittelt, somit auch keine Versicherungsprämie berechnet werden.
  25. Will man vor unliebsamen Überraschungen gefeit sein, hilft nur die individuelle - und dokumentierte! - Fahrzeugbewertung. Gerade bei Haftpflichtschäden drohen Abzüge, wenn in Bezug auf die "130%-Regel" der ursprüngliche Fahrzeugwert nicht dokumentiert werden kann und die gegnerische Versicherung auf Basis eines "durchschnittlich" ausgestatteten und erhaltenen Fahrzeugs abrechnen will. Ich hatte vor Jahresfrist ja auch meinen (Haftpflicht-) Schaden: der Gutachter, den ich beauftragt hatte, hatte ebenfalls das "Problem", in Bezug auf die Zeitwertermittlung auf dem Markt einen gleichwertig ausgestatteten A2 zu finden . Und dabei ging es "nur" um so banale Dinge wie EFH hinten und Sideguard, mit denen seinerzeit nur wenige A2 ab Werk ausgestattet wurden. In meinem A2 sind sie vorhanden, aber auf dem Markt (mobile.de) gab es deutschlandweit absolut nichts. Davon abgesehen, waren die wenigen Vergleichsangebote in ähnlichem Alter und mit vergleichbarer Laufleistung in einem - sagen wir - "vernachlässigten" Zustand, mit u.a. abgenudelten Softlackteilen und speckigen Sitzbezügen. Der Gutachter hatte auf meine Einwände hin das Gutachten entsprechend formuliert, so dass am Ende ein (deutlich) höherer als der marktübliche Zeitwert festgelegt werden konnte. Hätte das nicht geklappt, wäre mein A2 wohl schon in der Recyclinganlage gelandet. Was ich damit sagen will: im Haftpflichtfall kommt es sehr auf den "richtigen" Gutachter an, wenn es darum geht, Sonderausstattungen in die Wertermittlung einzubeziehen - und seien es "nur" Ausstattungsdetails, die selten ab Werk verbaut wurden. Bei Individualumbauten kann ich mit Verweis auf meine Erfahrungen auch nur den Rat der "pro-aktiven" Wertermittlung unter Einbinden des eigenen Versicherers geben, so lange man im Schadenfall, ob Kasko- oder Haftpflicht, nicht das Risiko einer monatelangen Auseinandersetzung, möglicherweise noch unter Hinzuziehen von Anwälten und Gerichten, eingehen möchte. Natürlich: das Ganze kostet Geld (Wertgutachten und erhöhte Versicherungsprämie). Aber Hand aufs Herz: wessen Hobby es ist, viel Geld in sein Auto und Individualumbauten zu stecken, der wird sicher auch die sich daraus resultierenden höheren Versicherungskosten als "Kollateralschaden" (im Sinne von "Ausgaben fürs Hobby") verbuchen können.
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