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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Als ich den Threadtitel gelesen habe, hatte ich auch gedacht, was in Zeiten der Navigationsgeräte wohl Dein Ansinnen sein könnte. Ich will jetzt auch keine Grundsatzdiskussion führen, aber trotzdem mal ein paar Lösungsansätze aufführen, um die "Kompassfrage" zu lösen. Vielleicht hast Du ja schon den Kompass dabei, und Du weißt es nur noch nicht! Karte des Navis statt auf "3D-Ansicht" auf "Nordausrichtung" umstellen. Dann sieht man sofort, in welche Himmelsrichtung man sich bewegt. Insbes. dann, wenn man das "Fahrzeugsymbol", das die eigene Position verrät, auf "Pfeilansicht" umstellt. Davon abgesehen: viele Navis blenden bei Kartenausrichtung in Fahrtrichtung die Kompassrose ein - oder ein Feld, in dem die Fahrt-/Himmelsrichtung grob angegeben ist. Sowohl bei Navigation als auch im "Leerlauf". Wem das Feld zu klein ist: viele Navis (insbes. aber die von Garmin) haben eine Extra-Anzeige des Kompasses (auf einem Extra-Bildschirm). Diese funktioniert i.d.R. auch dann, wenn zu einem Ziel navigiert wird (man muss in einem solchen Fall eben die akustischen Befehle befolgen). Bevor ich mir einen reinen Magnetkompass anschaffe, würde ich ein Navi kaufen bzw. das vorhandene auf besagte Möglichkeit prüfen, einen Kompass anzeigen zu können. Da muss dann auch nix geklebt oder aufwändjg kalibriert werden. Und hier im Forum gibt es massenweise Anregungen, wie ein Navi saughalterfrei und softlackschonend am Armaturenbrett befestigt werden kann.
  2. Zu diesem Thema gibt es bereits etliche Beiträge: Grob gesagt, scheint es bei Meyle-Teilen relativ hohe Qualitätsschwankungen zu geben. Meyle ist im Gegensatz zu Lemförder auch kein OEM-Lieferant. Bei mir haben die Original-Audi-Teile (also Lemförder) fast 240 Tkm gehalten. Vor wenigen Tagen hat der GTÜ bei der HU etwas von "beginnendem Verschleiß" in den Bericht geschrieben, wenngleich mein A2 "ohne Mängel" war. Warum sollte ich jetzt Meyle verbauen? [Evt. kann hier mal ein Mod ein bisschen ausmisten: zumindest die beiden letzten von mir verlinkten Threads lassen sich, ohne dass etwas "verquirlt" wird, chronologisch zusammenfassen. Danke!]
  3. @thomas73: alles so weit richtig. Nur: es ist schon immer so gewesen, dass der Reparaturbetrieb für sein Tun im Grundsatz haften muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich einer vom Hersteller freigegebenen Reparaturmethode bedient oder nicht. Am Ende folgt auch die Aluklinik "nur" dem Standpunkt bzw. den Empfehlungen des FKT und erklärt einen Haftungsausschluss für den Fall, dass eine von der Aluklinik rückverformte Fekge im öffentlichen Straßenverkehr betrieben wird. Das ist zulässig und rein rechtlich nicht zu beanstanden. Und ganz am Ende stellt sich die Frage, was der Verbraucher / Fahrzeughalter davon hat. Die Antwort ist einfach: nichts! Weil eben auch das von der Aluklinik patentierte Verfahren nicht freigegeben ist. Ob es überhaupt mal freigegeben wird - die Aussage der Aluklinik klingt ja recht nebulös - wissen wir alle nicht. So kann schlussendlich (gestützt auf die Aussagen der FKT) nur die Empfehlung lauten, eine sichtbar deformierte Felge auf den Schrott zu werfen bzw. eine gebraucht erworbene, nicht sichtbar deformierte Felge im Rahmen der Toleranzen auf Rundlauf prüfen zu lassen, wenn man (privat-) haftungsrechtlich auf der sicheren Seite sein will. Wenn es hingegen "nur" um die optische Aufbereitung geht (also insbes. das Ausdrehen von Bordsteinschäden, das Entlacken und Neukackieren), dann sieht die Welt zum Glück deutlich positiver aus. Zumindest ich hatte vor Jahresfrist mit keinem Fachbetrieb Kontakt, der mir rein technisch von meinem Vorhaben abgeraten hat. So gesehen folgten die Fachbetriebe allesamt der Argumentation bzw. den Empfehlungen des FKT.
  4. @Unwissender: stimmt, die Zehntel mögen gestrichen werden (bzw. ich habe es in meinem obigen Post schon getan. Besagte Zehntel bezogen sich auf tolerierbare Abweichungen vom Idealzustand. Zu den Bordsteinschäden: an meinen gebraucht erworbenen Schmiedealus habe ich selbst und eine Fachfirma nachgemessen. Die Schäden sahen z.T. übel aus, waren aber allesamt innerhalb der Toleranz. Mit "Schmackes" gegen den Bordstein gefahren, und ich gäbe Dir Recht mit dem Totalschaden der Felge. Bei derartigen Krafteinwirkungen dürften sich neben tiefen Kratzern aber auch Verformungen einstellen. Zum Thema der Mitteilung des BMVI: klar, es ist eine Mitteilung. Und zwar dahingehend, dass sich Fachleute mit dem Thema der Felgenreparatur befassen sollen. Daraus entstand im Jahr 2010 das Grundsatzpapier, das sich auf geltende Normen und verfahrenstechnische Vorgaben stützt und schlussfolgernd eine Reparatur in vielen Fällen aus nachvollziehbaren technischen Gründen nicht empfiehlt. Das Grundsatzpapier steht im Prinzip allen Verbands- oder Innungsmitgliedern (d.h. den angeschlossenen Fachbetrieben) zur Verfügung. Was die Fachbetriebe daraus machen, ist natürlich am Ende deren Sache. Ich würde mich aber, als Fachbetrieb, aus haftungsrechtlichen Gründen an die im Grundsatzpapier genannten Empfehlungen halten. Es ist, wie es auch im Papier durchklingt, im Zweifel dem Fachbetrieb zuzumuten, den Felgenhersteller nach der Reparaturfähigkeit eines bestimmten Schadens zu befragen - und in Folge dessen ein weit verbreiteter Irrglaube, dass automatisch alles erlaubt ist, was de iure nicht explizit verboten wurde.
  5. Ein "Gesetz" im eigentlichen Sinne gibt es tatsächlich nicht. Dafür eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums (Mitteilung AZ 33 / 7347.7/00 vom 10.10.2008), das einen Ausschuss (den "Fachausschuss Kfz-Technik", kurz FKT) beauftragt hat, zum Thema Stellung zu nehmen. Demnach sind kosmetische Arbeiten zulässig, so lange nicht mehr als 1 mm in das Materialgefüge eingegriffen werden muss (typisches Beispiel: Bordsteinschäden). Rückverformungen und Wärmebehandlungen sind lt FKT in jedem Fall unzulässig. Details nachzulesen im Grundsatzpapier des FKT. Es gibt jedoch einen mir bekannten Felgenaufbereiter, die Fa. Aluklinik in Mönchengladbach, die sich inzwischen ein spezielles Verfahren hat zertifizieren lassen. Ich hatte mit dieser Fa. schonmal Kontakt, als es um die Aufbereitung von A2-Schmiedealus bzw. um das Abdichten von porösem Aluguss bei den Style-Felgen ging. Im Rahmen des von der Aluklinik eingesetzten Verfahrens sind Rückverformungen möglich. Aber auch hier stuft man Verformungen als irreparabel ein, sobald sie über das Maß von wenigen Zehntel Millimetern hinaus gehen.
  6. heavy-metal

    K & N Luftfilter

    Ja, der augenscheinlich etwas größere Luftdurchsatz, der aber keinen spürbaren Vorteil in Bezug auf die Motorleistung mit sich bringt, auf der anderen Seite - und das spräche wiederum dagegen - mit einer schlechteren Filterwirkung einher gehen soll (wer kann hierzu sachdienliche Angaben machen?). Ich würde es auch lassen mit dem K&N, zumal beim Reinigen des Dauerluftfilters auch mehr schief laufen kann als beim bloßen Austausch eines Einwegfilters.
  7. @340r: Ok, das mit der Anlieferung hatte ich irgendwie überlesen. Macht aber in Bezug auf das Zustandekommen eines Kaufvertags keinen Unterschied. Entscheidend ist, ob Du mit der Lieferung durch den Händler vorbehaltlos eine Abnahmeverpflichtung eingegangen bist (dann wäre zuvor ein Kaufvertrag zustande gekommen) oder eben nicht (dann wäre es ein "Kaufantrag" gewesen, und es wäre erst dann zu einem Kaufvertrag gekommen, wenn Du nach Besichtigung das Auto hättest abnehmen wollen). Aber nach wie vor: dumm gelaufen, Beweisführung bzgl. möglicher Schadenersatzforderungen schwierig und davon abgesehen mit zweifelhaftem Prozesskosten-Nutzen-Verhältnis. Also Mund abwischen und nach vorne gucken! Du wirst Deinen A2 schon noch finden!
  8. Ich bin weiterhin der Meinung, dass die Korrespondenz nicht hergibt, dass ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Dafür mag sprechen, dass eine Zahlung von EUR 500 geleistet wurde. Dagegen spricht, dass man zwar wohl den vollen Kaufpreis vorab zahlen wollte, sich aber die daraus gem. §433 BGB unmittelbar resultierende Abnahmeverpflichtung einer Vor-Ort-Begutachtung des Kaufobjekts vorbehalten wollte. So blieb es m.E. beim etwas schwammig formulierten "Kaufantrag" des TE (also das Auto nur unter bestimmten Bedingungen kaufen zu wollen). Also zusammenfassend: entweder auch ohne persönliche Begutachtung des Kaufobjekts eine konkrete Kaufzusage machen und mit dem Händler die Zahlungsmodalitäten und Abnahmefristen vereinbaren oder aber in gleicher Art eine auch für den Händler verbindliche "Reservierung" zur Inaugenscheinnahme ohne Abnahmeverpflichtung vornehmen. Und zwar schriftlich! Wer der Meinung ist, den "Schnapper des Lebens" machen zu können, eiert sowieso nicht lange rum, sondern findet Mittel und Wege, sich die Kaufsache sofort (!) anzusehen, bevor es ein anderer tut.
  9. Das sehe ich weiterhin anders, zumal der TE etwas schrieb von: "ich sehe mir das Auto nächste Woche mal an". Die Sichtweise des Händlers, es sei lediglich eine "Reservierung" erfolgt, ist somit durchaus nachvollziehbar, wenngleich er dennoch (vgl. meinen Post weiter oben) dem "Kaufantrag" nicht explizit widersprochen hat. Seitens des TE hätte der Besichtigungstermin besser auch kalendermäßig eindeutig bestimmt werden müssen (also z.B: "ich sehe mir das Auto bis spätestens dd.mm.yyyy an"), um einem Zwischenverkauf wirksam(er) entgegen wirken zu können. Es ist mit Verweis auf §433 (2) BGB auch keine Eigentumsübertragung erfolgt, weil der Kaufpreis nicht in voller Höhe entrichtet wurde. Ob die geleistete Zahlung von EUR 500 im Sinne eines Zug-um-Zug-Geschäftes eine Anzahlung oder nur eine mit der Zahlung des Kaufpreises zu verrechnende "Reservierungsgebühr" gewesen ist, lässt sich aus den Textnachrichten - und wiederum mit Verweis auf die Aussage des TE, sich das Auto ansehen (!) zu wollen - nicht eindeutig herleiten, geschweige denn beweisen. Am Ende kann aufgrund der Sachlage nur der Rat erfolgen, die Sache abzuhaken. Aber auch wenn die Sache eindeutig wäre, halte ich es dennoch grundsätzlich für möglich, einen entstandenen Schaden hinreichend genau zu beziffern. Hier muss jedoch hinterfragt werden, ob der erforderliche Aufwand den Nutzen rechtfertigt. Und natürlich, ob der Schaden hoch genug ist, um damit ein Gericht zu beschäftigen. Aber vielleicht hatte es am Ende ja auch etwas Gutes, dass das Geschäft nicht zustande kam. Bei einer Aussage: "ich kaufe das Auto, zahle EUR 500 an und komme bis zum dd.mm.yyyy vorbei" und entsprechender Antragsannhame durch den Händler hätte nämlich eine Abnahmeverpflichtung nebst Verpflichtung, die Restzahlung zu leisten, bestanden!
  10. Nach den bislang vorliegenden Infos kann nicht davon ausgegangen werden, dass bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Aber der Reihe nach: Grundlage ist das BGB. Ein Kaufvertrag bedarf (bezogen auf obigen Fall) nicht der Schriftform, sondern kann mündlich geschlossen werden - was die Beweislage nicht einfacher macht. Fragen: Gibt es Zeugen, die den Kauf bestätigen können? Gibt es E-Mails, Push-Nachrichten etc., die den Schluss zulassen, dass ein Kaufvertrag geschlossen wurde? Der Händler mag behaupten, dass "nur" eine Reservierung abgeschlossen wurde. Diesen Terminus kennt das BGB aber nicht. Dafür aber den Begriff: "Kaufantrag". Die Annahme eines Antrags entbindet ihn aber nicht von seinen Pflichten, die Bedingungen gleichfalls zu erfüllen. Aber auch hier die Frage, ob der entsprechende Beweis über Art und Umfang des Antrags geführt werden kann. Beim Kaufantrag kommt es natürlich darauf an, innerhalb welcher Frist das nachfolgende Rechtsgeschäft getätigt werden soll. Sofern keine Fristen abgelaufen sind, darf der Händler, so lange nichts Gegenteiliges vereinbart ist, den Gegenstand nicht anderweitig veräußern. Egal ob Kaufvertrag oder Kaufantrag: am Ende geht es um einen Gegenstand, dessen Eigenschaft und Beschaffenheit hinreichend zu beschreiben ist. Ändert sich die Beschaffenheit des Gegenstands, kommt es in Bezug auf den Rücktritt vom Vertrag darauf an, ob der Händler die veränderte Beschaffenheit zu vertreten hat. Bei einem Hagelschaden wäre das zu verneinen. Bei einem Motorschaden jedoch eher nicht. Hat der Händler aber die veränderte Beschaffenheit (gleich ob vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt) zu vertreten, kann er innerhalb der vereinbarten Frist nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten, da er ja grundsätzlich die Möglichkeit hätte, den vertragskonformen Zustand wiederherzustellen. Ob dies für den Händler zumutbar ist oder nicht, lassen wir in dieser Betrachtung außen vor. Es lässt sich aus den hier vorhandenen Infos sicher ein Schadenersatzanspruch herleiten. Inwieweit dieser durchsetzbar ist, steht aufgrund der unsicheren Beweislage auf einem anderen Blatt. So lange die "Anzahlung" (?) zurückerstattet wurde, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und zukünftig darauf achten, dass beweissicher vorgegangen wird (u.a. Bestätigung der mündlichen Aussagen per E-Mail).
  11. @Howard: Fz #1: wenn der Wagen außen wie innen einen guten Eindruck macht, ist ein Preis von EUR 3k i.O. Flüssigkeitswechsel ist sicher nicht verkehrt. Dito Getriebeöl: machen wie ich auch viele hier alle 100 Tkm - und jedes Mal schaltet sich das Getriebe wieder etwas fluffiger. Glasklare Empfehlung: keine Experimente - und das Original-G-Öl von Audi nehmen. Und Motorwäsche? Hat mein A2 seit 17Jahren nicht bekommen. Warum auch, wenn durch die Unterbodenabdeckung alles sauber bleibt und der Motor keine Inkontinenz zeigt? Fz #2: Frontschaden EUR 1.4k ist realistisch. Was war denn die Ursache für den Schaden? Bei ausgerissener Halterung für den SW muss wohl ein neuer Kotflügel her. In Anbetracht der Schadenhöhe sind m.E. dann auch EUR 2k zu viel, wenn insbes. nicht klar ist, warum die ABS-Lampe leuchtet. Dass der Wagen in den Export außerhalb der EU geht, möchte ich bezweifeln: in den in Frage kommenden Ländern gibt es ja noch weniger gebrauchte Ersatzteile als bei uns - die man aber benötigt, um einen A2 billig wieder aufzubauen!
  12. @Evi_A2: bevor Du sofort das Armaturenbrett auseinander rupfst, mein Vorschlag, erstmal am Klimabedienteil die Luftverteilung auf "manuell" umzustellen. Also rechts nur die mittlere Taste zu aktivieren (dann leuchtet darin die rote LED). Damit wird die Luft nahezu ausschließlich durch die oberen einstellbaren Ausströmer - und auch durch den von Dir erwähnten Mittelausströmer - am Armaturenbrett geblasen. Danach bitte nochmal berichten, ob die einströmende Luft eine (gefühlt) konstante Temperatur hat oder sich deutlich fühlbare Temperaturschwankungen ergeben. Die Probefahrt am besten abends oder tagsüber bei tiefer / dichter Bewölkung durchführen, denn auf dem Armaturenbrett ist ein Sensor, der für eine Veränderung der Temperatur der einströmenden Luft sorgt (trifft Sonnenlicht durch die Frontscheibe auf den Sensor, dann strömt im Normalfall kältere Luft durch die Ausströmer, um die eingestellte Innenraumtemperatur konstant zu halten). Sollte unter diesen genannten "Testbedingungen" die Temperatur der durch die Ausströmer geblasenen Luft spürbar schwanken, dürfte sehr viel dafür sprechen, dass der Stellmotor der Temperaturklappe (bzw. dessen Potentiometer) im Eimer ist.
  13. DerRote ist der Einzige, dessen Lichtschalter und Bedientasten in der Mittelkonsole nicht abgegriffen sind. Schmutzige Sitze und Fußmatten lassen sich (ggf. auch professionell) reinigen, die platt gesessene Sitzwange am Fahrersitz von einem Sattler wieder richten (der ggf. auch ein gebrauchtes Sitzpolster einbaut). Derlei Maßnahmen sind jedenfalls einfacher umsetzbar als einen Ölsäufer (so es denn so sein sollte, dass die AUAs im Gegendatz zum BBY das Problem haben) trocken zu legen. Am Ende wundert es mich aber auch nicht, dass ein Händlerangebot (#1 - jetzt aber nicht mehr verfügbar) auf den Fotos mehr her macht als ein Privatangebot. Also nicht von den "Glanzbildern" blenden oder von einer nicht vorhandenen professionellen Innenraumaufbereitung negativ beeindrucken lassen, sondern angucken und entscheiden.
  14. Bei einem 18 Jahre alten Auto "dürfen" auch schonmal die Softlackteile mitgenommen aussehen, zumal man bei einem Budget von ca. EUR 2.500 keinen Topzustand erwarten darf. Bzgl. des Nachkaufs von abgenudelten Softlackteilen bitte beachten, dass viele Teile davon inzwischen aus dem Audi-ET-Katalog gestrichen wurden. Man muss sich eigentlich alle Autos mal genauer ansehen, aber für mich wäre die Option 2 schon deswegen interessant, weil sie aus dem Mj. 2005 stammt und dessen Motor (BBY statt AUA) - möglicherweise - keinen nennenswerten Ölverbrauch haben könnte. Der Ölverbrauch wäre selbstverständlich bei allen Optionen zu hinterfragen.
  15. Nun, es ist nicht verboten, bei guten Sichtverhaltnissen (also dann, wenn grundsätzlich keine Beleuchtung eingeschaltet sein muss) mit Standlicht zu fahren. Dann darf man ja auch mit TFL oder Abblendlicht unterwegs sein. Illegal ist das Fahren mit Standlicht nur bei schlechten Sichtverhältnissen. Da jedoch das Standlicht als TFL (und z.B. im Gegensatz zum Abblendlicht) nahezu in Gänze untauglich ist, stellt sich die Sinnfrage eigentlich nicht, zumal man am Lichtschalter nur - im Uhrzeigersinn - eine Raststellung weiter von besserer Wahrnehmbarkeit (=Abblendlicht) entfernt ist.
  16. Wenn Du der Meinung bist, dass heutzutage NSW noch was bringen, dann böte sich die Nachrüstung der Osram-LEDriving-Kombination aus NSW und TFL an. Sonst im 2. Link in Beitrag #1 gehen, das pdf herunterladen und öffnen. Damit sollten alle technischen Fragen beantwortet sein. Rein juristisch gesehen darf lt. EU-Richtline nur das Abblendlicht als TFL genutzt werden, nicht jedoch Standlicht, (gedimmtes / ungedimmtes) NSW oder (gedimmtes) Fernlicht.
  17. Dann werfe ich mal - bitte nicht steinigen - die stinknormalen 5.5x15-Stahlfelgen in den Raum. Sofern Du (auch in Bezug auf den Verbrauch) mit 175er-Reifen klar kommst, ist die Stahlfelge selbst mit Audi-Radblende noch deutlich leichter als die Style-Gussfelge. Nochmal einen geringfügigen Verbrauchsvorteil erzielst Du, wenn Du auf die Stahlfelge einen 165/65-Reifen aufziehst. Das alles ohne Abnahme und Eintragung, da COC-konform. Ok, das kann man so machen, aber dann sieht's halt schei$$e aus! Funktional gesehen aber sicher eine gute Wahl, zumal es die Wählscheiben ja auch in der widerstandsfähigeren pigmentlackierten (statt wie bei der Original-A2-Schmiedefelge nur in einer polierten / klarlackierten) Ausführung gibt. Wobei: vielfach wird / wurde nicht bedacht, dass die polierten und nur klarlackierten Oberflächen doch einer etwas intennsiveren Pflege (und schon gar nicht mit einem hochalkalischen Reiniger) bedürfen. BTW: die gut erhaltenen Schmiedealus kaufe ich allesamt auf. Deswegen gibt es in Deutschland kaum noch welche. Aber es gibt auch schon lange keine mehr, die ich noch kaufen könnte. Außer bei Audi: für ca. EUR 350 - pro Stück!
  18. Ja, mach mal! Und zwar, bevor hier der Nächste einen Platten hat und das Fluchen beginnt, weil er das Geraffel nicht mehr im Kofferraum versenken kann..
  19. " Selbst machen" kann man im Prinzip alles. Auch auf einem ST. AGR ist noch mit am einfachsten. Habe ich an meinem BBY schonmal getauscht und war kein Hexenwerk. Die Kraftstoffpumpe würde ich tauschen, wenn sie ohnehin die "übliche" Macke aufweist, dass bei < 1/4-Tankfüllung dem Motor sporadisch (und ohne Fehlerspeichereintrag) der Saft weg bleibt. Bei der Zündspule sehe ich auch kein Problem beim Selbstausbau, wenn die Vorsichtsmaßregeln beachtet werden (inkl. Batterie abklemmen und MSG abstecken). Aktivkohlefilter: es geht weniger um den Filter selbst als um das Ventil, das die Kraftstoffdämpfe dem Verbrennungskreislauf zuführt. Wobe ich gerade nicht weiß, welche Fehler auftreten, wenn der Aktivkohlefilter selbst mal mit Kraftstoff geflutet wurde ("Übertankung" über die Zapfpistolenabschaltung hinaus). Bei einem überschaubaren Preis für den Filter würde ich dessen Tausch auf Verdacht durchaus erwägen. Einspritzdüsen: ich würde wetten, dass deren Prüfung auch bei einem Boschdienst möglich ist. Spritzbild ist nur eine Sache, auch die Magnetventile müssen "sauber" arbeiten - ohne Nachtröpfeln. Dann mögen sich Finanz- und Wirtschaftsministerin nochmal zusammensetzen: es ist in vielen Fällen sinnvoller, ein begonnenes Projekt zu Ende zu bringen als sich ein neues ins Haus zu holen, von dem man erst recht nicht weiß, mit welchen (finanziellen) Überraschungen man zu rechnen hat. Beim A2 hast Du bald fast alles durch, und bei einem anderen Auto stündest Du möglicherweise wieder am Anfang.
  20. Habe im www noch eine Info zum gespeicherten Fehlercode #17582 gefunden. Zusammengefasst kommen wohl folgende Fehlerquellen in Frage: Kraftstoffpumpe (Druck) Aktivkohlefilterventil undichte Einspritzdüsen AGR beheizte Lambdasonde Was wurde an diesen Baugruppen bereits gemacht?
  21. heavy-metal

    Softlack

    @Mr.Krebs: Reimport vanuit Nederland? Farbcodes mal hier nachsehen: So wie es aussieht, hast Du einen A2 in Cobaltblau-Metallic (LZ5Q) mit Ledersitzen (N5T) in hellbeige (YC). Zumindest, so lange das alles im un-umgebastelten Originalzustand ist.
  22. Ist eigentlich kein Akt, das MSG zu tauschen. Eine "Anleitung" ist mir nicht bekannt, aber ich habe es schonmal gemacht. Ich helfe ggf. gern. Bin ja nicht allzu weit weg. Batterie Abklemmen ist empfehlenswert. Wen die MSG aufleuchtet muss doch ein Fehler im Motor-/Abgasmanagement vorhanden (also Fehlereintrag) vorhanden sein. Ist da tatsächlich absolut nix??? Eine defekte Zündspule kann durchaus auch das Steuergerät beschädigen. Siehe hier. Eine Prüfung der Zündspulen ist aber relativ einfach per VCDS (Fehlereintrag) oder per Oszilloskop möglich. So lange es keine Auffälligkeiten gibt (jeder Boschdienst sollte die Prüfung hinbekommen), würde ich die vorhandene Spule weiterverwenden. Hatte denn die alte Spule eine erkennbare Macke, oder wurde die "auf Verdacht" getauscht?
  23. Du hast das Wort "Kabelbinder" vergessen! Die Dinger sind dafür gut, wofür sie gemacht wurden. Aber Sitzklammern vom Posterer sind damit nicht zu ersetzen. Wo wir gerade beim Polsterer sind: ihm die Teile vorbei zu bringen ist die deutlich schnellste Lösung. Für ihn pro Sitz max. 1 Std. Arbeitszeit. Dafür Heizmatte mit Sitzbezug vernünftig und dauerhaft vernäht und professionell geklammert. In Anbetracht dessen würde ich es nicht selbst machen wollen. Das Verlegen der Kabel zum (neuen) Klimabedienteil ist da die deutlich weniger spannende - somit gut in Eigenregie zu erledigende - Aufgabe. Ich gebe Dir insofern recht, dass das Entfernen von Verkleidungsteilen in Bezug auf die Tatsache, dass Bruchteile kaum mehr neu, aber auch gebraucht mitunter schwierig zu beschaffen sind, die größere Herausforderung ist. Auch wenn man die Hebelwerkzeuge einsetzt, ist das nach meinen Erfahrungen keine Garantie dafür, dass die Kunststoffteile heil bleiben und keine Cliphalterungen brechen. Sie reduzieren aber immerhin deutlich das Risiko einer Beschädigung, weswegen insbes. bei unseren A2 die Verwendung ebendieser Werkzeuge mehr denn je dringend anzuraten ist. Ich habe mir darüber hinaus zur Angewohnheit gemacht, die Clips vor dem Wiedereinbau leicht (!) mit säurefreiem und kunststoffverträglichem Fett zu behandeln. Muss man sie später nochmal ausbauen, flutschen sie etwas leichter raus und minimieren zusätzlich die Gefahr von Brüchen und Abrissen am Kunststoff, von dem bekannt ist, dass er nach Jahren eben doch (z.T. nicht sichtbar) versprödet.
  24. Bei meinem BBY ja ( ca. 0,1 bis 0,2 l / 100 km). "Messung" nicht primär über die Verbrauchsanzeige im FIS, sondern über die Tageskilometeranzeige (die nach jedem Tanken genullt wird) und kurzes "Nachrechnen" (getankte Menge geteilt durch gefahrene km). Ich bin ja geneigt, das alles nochmal zu verifizieren, indem ich mal wieder 8-10 Tankfüllungen E5 verblase. Die Gelegenheit ist (preis-) günstig - und mit Glück geraten die Absatzmengen von E10 preislich derart unter Druck, dass E10 zum Ende meines Tests wieder 4 Ct. günstiger ist als E5.
  25. Ok, dann ist besagter eBay-Händler wohl der erste, der so ein Werkzeug für den Endverbraucher anbietet. Ich hatte mir vor ein paar Jahren jedenfalls auch mal Kennzeichenhalter derselben Fa. (Seitz) gekauft, weil ich werbefreie Halter haben wollte [Halter mit Werbeaufdruck - selbst wenn "A2-Club" draufsteht - nehme ich nämlich nur geschenkt ]. Bevor ich diese gekauft habe, hatte ich beim Lieferanten wie auch beim Hersteller nach dem Werkzeug gefragt. Antwort unisono: "Keine Abgabe an Privatpersonen - nur an Kunden aus dem Kfz-Gewerbe." Begründung wie gehabt. Nun, jetzt kaufe ich mir das Ding auch nicht mehr. Zumindest aber nicht für den aberwitzigen Preis von ü7 EUR für ein paar Gramm gespritzten Kunststoff.
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