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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

bis jetzt war ich nur stiller Leser  und möchte mich für die ganzen Tipps und Hilfen bedanken. Konnte so schön einiges an meinem Schätzchen reparieren.

Leider bin ich nun an dem Punkt wo ich nicht mehr weiter komme. 

 

Zur Vorgeschichte:Seit letztem Jahr bin ich nun stolzer Besitzer eines Audi A2 1.4 AUA Baujahr April 02..

 

Da ich mir eine Anhängerkupplung nachrüsten möchte und keine Anhängelast im Fahrzeugschein angegeben ist. Hab ich bei Audi Kundenservice eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefragt. 

 

Diese wurde aber leider abgelehnt und auf Tüv und DEKRA verwiesen..

 

Tüv DEKRA verweisen aber wiederum auf den Hersteller..

 

Der Sachbearbeiter von DEKRA meinte, dass es ihm auch reiche würde, wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Baugleichen fahrzeug vorlege.

 

-->Hat jemand vielleicht dies für eine

-1.4 AUA

-mit Klimaanlage

-ohne OSS 

-ohne S Line

vorliegen?

 

Vielen Dank schon und schöne Grüße aus Neuburg 

Geschrieben

Eigentlich sollten die Anhängelasten in der Betriebserlaubnis stehen. Darauf hat jede Prüforganisation Zugriff. Frag da nochmal nach.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb huebi:

Eigentlich sollten die Anhängelasten in der Betriebserlaubnis stehen. 

 

Bei den "ersten" A2 eben nicht. Die wurden ohne Anhängelast ausgeliefert und man musste vom Hersteller eine Bescheinigung anfordern. Bisher war das kein Problem. Kundendienst schreiben/anmailen, einige Tage warten und der Brief war im Briefkasten. 

 

Vielleicht hilft ja ein Anruf 0800 2834 73 78 423 (0800-Audi Service) oder ein Fax 0800 329 26 2834?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, du bist da bei Audi an den falschen Schbearbeiter geraten. Allerdings häufen sich diese Aussagen, hatten wir letztens schon mal, dass ein negativer Bescheid kam. Vielleicht ist ja jemand so nett, dass hier mal hochzuladen. Wäre Klasse, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesammelt im Wiki hätte, für alle Fälle. Die sind dann allgemein für alle betroffenen A2 gültig und nicht fahrzeugspezifisch, wenn ich das richtig verstanden habe?

 

April 02 ist aber garnicht so früh, oder? Kann natürlich sein, dass die Möhre foe EZ lange beim Händler im Showroom stand.

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb A2 HL jense:

Die sind dann allgemein für alle betroffenen A2 gültig und nicht fahrzeugspezifisch, wenn ich das richtig verstanden habe?

 

In meinem Schreiben (für einen AMF) steht die FIN (VIN) im Betreff drin.

 

Alternativ beim TÜV Süd in Ansbach anfragen. Dort konnte/kann man für den 1.2 TDI (für den es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt) eine AHK eintragen lassen.

 

TÜV SÜD Auto Service GmbH

Ansbach

Herr Lindig

Rettistraße 7

91522 Ansbach

Tel.: 0981 488 28 0

 

 

 

Geschrieben

Hallo Zusammen, erstmal vielen Dank für eure ganzen Tipps...

 

Heute Nachmittag werde ich mein Glück bei der Kundenhotline versuchen. Wäre natürlich spitze wenn es nur am Kundenberater lag. Der Tüv Prüfer aus Neuburg meinte das Audi in letzter Zeit nicht mehr so einfach  Unbedenklichkeitsbescheinigung (Beispiel Felgen und Traglast) ausstellt.

 

Falls es ein generelles Problem ist Versuch ich mein Glück in Ansbach..

 

@janihani Danke für die Kontaktdaten..

 

Ich halte euch auf dem laufenden.. 

Geschrieben

Es hilft nur, mit dem Anliegen immer wieder vorstellig zu werden. Nachdem wir auf der Bremen Classic mit verschiedenen Anliegen bei Audi (als Aussteller selbst) vorstellig geworden sind, wurde uns ganz schnell geholfen... B|

 

Andere Frage, darf ich fragen, was Du ziehen willst? Wir hatten einen BBY (75 PS Benziner) mit AHK, viel mehr als Laub wegfahren ging da nicht wirklich ohne maximale Drehzahlorgien. Jetzt mit dem ATL (90 PS Diesel) als Zugfahrzeug bewegt sich das ganze vernünftig auch wenn die Tonne mit tolerierter Überladung hinten dran hängt... Wollte es nur erwähnen, falls Du was größeres ziehen willst, weil wir hatten uns zuvor vom Benziner mit AHK zu viel versprochen...

 

Geschrieben

Hab mein Glück beim Audi Service versucht, leider ohne Erfolg. Der Berater hat mir erzählt, dass mein Anliegen bereits in der Fachabteilung geprüft wurde und aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Hatte zuerst die Hoffnung, dass wir von zwei verschiedenen Dingen sprechen - dem war leider nicht so..

 

Naja dann versuche ich morgen mein Glück beim TÜV in Ansbach..

 

Die Gefahr mit den zu großen Erwartungen an den Benziner besteht natürlich. 😃😜

 

Mein Wunschziel wäre es im Winter so ca. 500 kg Brennholz (bei relativ flacher Strecke und  gebremsten Hänger) durch die Gegend zu fahren.. Naja mal schauen 

Geschrieben

Ich habe bei meinem AUA auch eine AHK nachrüsten lassen, 750kg ungebremst, 1.000kg gebremst. Das war so um 2015 und es gab keine Probleme mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder dem neuen Typschild. Aber das war 2015...

 

Gruß

 

Uli

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Matthias_A2:

Hab mein Glück beim Audi Service versucht, leider ohne Erfolg. Der Berater hat mir erzählt, dass mein Anliegen bereits in der Fachabteilung geprüft wurde und aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Hatte zuerst die Hoffnung, dass wir von zwei verschiedenen Dingen sprechen - dem war leider nicht so..

 

Naja dann versuche ich morgen mein Glück beim TÜV in Ansbach..

 

Die Gefahr mit den zu großen Erwartungen an den Benziner besteht natürlich. 😃😜

 

Mein Wunschziel wäre es im Winter so ca. 500 kg Brennholz (bei relativ flacher Strecke und  gebremsten Hänger) durch die Gegend zu fahren.. Naja mal schauen 

Ich ziehe seit 5 Jahren und mittlerweile 15000 km mit unserem BBY unseren kleinen Wohnwagen mit 750 kg Gesamtgewicht durch die Gegend.

Keine Probleme, Tempo 100 auf der Autobahn funzt auch solange es keine langen Steigungen gibt.😉

Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Eintragung der AHK noch klappt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Matthias_A2:

aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Was das wohl für Änderungen sind?

Hab mal nach "Änderungen Regelwerk Unbedenklichkeitsbescheinigung Audi" gegoogelt und bekam folgende Antwort.

 

image.thumb.png.e04fe4e467e22de614bd9098cb325361.png

 

 

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