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Anhörung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung


MisterEDD

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Hallo zusammen,

heute flatterte mir ein Brief ins Haus, Anhörung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung :erstlesen: vor etwa einem Monat, den Vorfall hatte ich schon ganz vergessen *G* Da hatte ich es wirklich eilig :)

Jedenfalls habe ich mich gefragt, wieso ich eine Anhörung kriege. Denn ich wurde früher öfter geblitzt (vor vielen Jahren) und bekam gleich einen Verwarnungsgeldbescheid bzw. Bußgeldbescheid und nie eine Anhörung wo mir Gelegenheit gegeben wurde zum Vorwurf Stellung zu nehmen.

Ist §55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeit neu?

Denn ich habe so das Gefühl dass denen die Beweislast gegen mich nicht genügt (z.B. schlechtes Bild) oder die angegebene Überschreitung von 23km/h nicht richtig ist, denn unter 20km/h Überschreitung wäre es nur eine Verwarnung ohne Punkte.

Ich hab kurz nach dem Blitzen auf´n Tacho geguckt und hatte ganz sicher nicht über 90km/h drauf (zulässige Geschw. war 70km/h).

Zum Beweisfoto: Als Beweismittel wird Foto genannt, aber keine Fotoversendung- Bildeinsicht nur bei der Bußgeldstelle.

Ist das normal, dass das Foto nicht versendet wird?

Denn das Foto würde ich vor meiner Stellungnahme gerne sehen ;) hab aber leider keine Zeit da rüber zu fahen...

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht, so mit Anhörung etc.?

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Anhörung ist normal, meine ich. Die haben Dich doch, egal ob Foto oder nicht. Wenn Du auf dem Foto nicht zu erkennen bist, bist Du als Halter dran, soweit mir bekannt. Normal hängt das Foto mit dran, war zumindest in meinem Fall so....

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Früher also innerhalb des Ortos wo man wohnt, also wenn man in seine Kommune geblitzt wird, bekommt man kein Foto geschickt. Nur das Land Brandenburg also nicht B schickt gleich in Foto mit oder fragt nach, wer der Fahrer war bzw. will zunächst nur Personendaten abgleichen. Dann komt was oder nicht.

 

PS nein, man ist als Halter eben nicht dran! Daher trixen viele aber es bringt nix, da ab dann die Führung eines Fahrtenbuchs zur Beweissicherung auferlegt wird.

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verweise darauf, daß du berufstätig bist und keine möglich hast innerhalb der geschäftszeiten bei der bußgeldstelle vorstellig werden kannst, um das bild einzusehen. bitte aus diesem grunde höflich darum, dir das bild per zusendung zur verfügung zu stellen und warte was passiert.

 

generell mußt du auf dem anhörungsbogen keine aussagen zur sache machen. nur deine personalien mußt du eintragen bzw. ergänzen/korrigieren.

 

wenn du dir aber sicher bist, daß du an besagtem tag zu flott warst (90 bei 70 erlaubt ist ja schließlich nicht extrem), gib den fall zu und zahle wie ein mann. werden nicht mehr als 40€ werden, das nächste mal paßt du besser auf oder hältst dich an die schilder ;)

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23 km/h zu schnell - naja, 40€ Bussgeld, 23,50€ Gebühren und ein Punkt...

 

Bussgeldrechner

 

Das Bild wird nicht von jeder Stelle automatisch mitgeschickt, bei vielen muss man es auch anfordern - was man bekommt ist allerdings meist eine mittelmässige Kopie, das Original ist aber für gewöhnlich gestochen scharf.

 

In welchem Status hast du denn die Anhörung bekommen? Als Beschuldigter oder nur als Halter?!

Als Halter muss man sich ja nicht immer erinnern, wem man denn an diesem Tage das Auto geliehen hatte... ;)

 

Den anhörungsbogen gibts allerdings auch schon immer dann dazu, wenn das Vergehen aus dem Verwarngeldbereich raus ist - mit 23 km/h zuviel ist das schon bußgeldbewehrt, bei 20 km/h drüber wäre es noch ein Verwarngeld ohne Punkte gewesen, so aber fallen auch noch die Verwaltungskosten an (23,50 €)...

 

Man kann zwar Einspruch einlegen, aber dann werden die ein Bild präsentieren, das als Portraitphoto kaum schöner sein könnte - damit ist die Sache dann auch rum...

 

Fazit: nie mehr als 20 km/h schneller als das Limit - kommt deutlich billiger...

 

Gruss, Zurbel

 

@ erstens:

Bis da ne Anordnung zum Fahrtenbuch auferlegt wird, muss meist schon mehr passieren - entweder deutlich schneller oder öfter Übertretungen, wegen dem einen Mal machen die noch keinen Aufriss...

Bearbeitet von Zurbel
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Als ich letztes Jahr geblitzt worden bin, bekam ich ebenfalls diesen Anhörungsbogen. Es war jedoch ein Bild dabei. Da persönliche Daten richtig waren und ich nichts dagegen einwänden konnte, hatte ich darauf verzichtet, den Anhörungsbogen zurück zu schicken. Habe seitdem, September 07, nichts mehr gehört:kratz:

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Ja daher kenne ich de Bogen. Mein Dad hat den bekommen, im Umland also Land Brandenburg erwischt worden. Nach Personendaten, war gefragt. Fragen beantwortet und seit dem nie wieder was gehört.

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Hi MisterEDD,

 

ganz ehrlich und aus eigenen Erfahrungen rat ich dir den eher kleinen Betrag einfach zu bezahlen und den Punkt als Warnung anzusehen ;-)

 

Du glaubst gar nicht, welche Hebel das Gesetz auf einmal in Bewegung setzen kann um den Fahrer rauszukriegen. Das geht von der Befragung der Nachbarschaft bis zum Besuch beim Arbeitgeber (das ist kein Scherz) um die Person auf dem Foto zu identifizieren ... und die Fotos können richtig gut werden wenn die wollen, das ist dann nicht mehr dieses kleine, gedruckte Teil das wir so kennen.

 

Und das alles nur wegen einem einfachen Rotlichtverstoß in München mit Blitze auf der Heimfahrt aus dem Urlaub ... und nein, das war kein qualifizierter Rotlichtverstoß (da hätte ich es ja noch verstanden).

 

 

Also, wenn du nicht willst, dass du Besuch von einem örtlichen Polizisten bekommst, dann zahl den Kram und gut ist!

 

 

Tot ziens,

Christoph

Bearbeitet von Christoph
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Vielen Dank für eure Kommentare.

 

@ Herr Rossi: Vor vielen Jahren wurde ich geblitzt, außerhalb geschlossener Ortschaften mit über 23km/h Überschreitung --> Bußgeld --> Aber kein Onhörungsbogen bekommen sondern gleich Bußgeldbescheid! Deshalb finde ich es diesmal etwas komisch, als ob die Beweislast gegen mich net ausreicht und die sehen wollen ob ich es zugestehe und zahle.

 

@ Zurbel: Genau deshalb fahre ich nie 20km/h schneller alt erlaubt :) Und daher bin ich mir sicher, dass ich nicht über 90km/h gefahren bin! Aber wie mach ich es denen in meiner Aussage klar?

Wenn ich zugebe dass ich schneller gefahren bin als erlaubt (aber max. 90km/h weil kurz nach dem blitzen aufn Tacho geguckt) war es ja vorsätzlich und die kassieren auf jeden Fall. Aber wenn ich überhaupt keine Aussage mache besteht die Gefahr dass ich mehr zahle und n Punkt kriege oder wie von anderen geschrieben überhaupt nichts mehr höre :rolleyes:

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Mich hats jetzt auch erwischt aber mit dem Motorrad.

Innerorts Freitag Nachmittag 14.45 in einer 30 Zone, an der schule, die von 7 - 16 Uhr geht mit Tempo 44.

Mich regt nur auf das die an so einer Stell um die Uhrzeit blitzen wenn wirklich kein Schüler mehr unterwegs ist und morgens so gut wie nie.

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@ Zurbel: Genau deshalb fahre ich nie 20km/h schneller alt erlaubt :) Und daher bin ich mir sicher, dass ich nicht über 90km/h gefahren bin! Aber wie mach ich es denen in meiner Aussage klar?

Wenn ich zugebe dass ich schneller gefahren bin als erlaubt (aber max. 90km/h weil kurz nach dem blitzen aufn Tacho geguckt) war es ja vorsätzlich und die kassieren auf jeden Fall. Aber wenn ich überhaupt keine Aussage mache besteht die Gefahr dass ich mehr zahle und n Punkt kriege oder wie von anderen geschrieben überhaupt nichts mehr höre :rolleyes:

 

Da wirst du wohl keine Chance haben nachzuweisen das du langsamer warst - die haben immerhin das Messprotokoll mit Bild und auch das Gerät wird geeicht sein.

 

Du kannst bestenfalls versuchen die Genauigkeit des Messgerätes anzuzweifeln, aber in den allermeisten Fällen ist das völlig erfolglos...

 

Wier heisst's im Verkehrsportal so schön: Zahlen bringt Frieden!

 

Wenn dir übrigens Vorsatz nachgewiesen werden kann, kostets glatt das doppelte - also nie sagen, man hätte es eilig gehabt!

 

Schick's am besten ausgefüllt zurück und harre der Dinge, die da kommen

 

Gruss, Zurbel

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Achja, Zurbel...zu deiner Frage:

In welchem Status hast du denn die Anhörung bekommen? Als Beschuldigter oder nur als Halter?!

 

Da steht: Ihnen wird zur Last gelegt am ... um ... in ... als Führer/in des PKW ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § ... begangen zu haben: ...

 

Was meint ihr, soll ich die Anhörung zurückschicken oder einfach liegen lassen ;)

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Achja, Zurbel...zu deiner Frage:

 

 

Da steht: Ihnen wird zur Last gelegt am ... um ... in ... als Führer/in des PKW ... folgende Ordnungswidrigkeit(en) nach § ... begangen zu haben: ...

 

Was meint ihr, soll ich die Anhörung zurückschicken oder einfach liegen lassen ;)

 

Dann wissen sie eh, das du's selbst warst - die Anhörung kommt dann nur, damit du evtl einen "rechtfertigenden Notstand" geltend machen könntest oder auch die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach StVo - das aber dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Füll's aus und schick's zurück - sonst steht demnächst einer vor der Tür, der einen Abgleich mit dem Bild machen will (Im Zweifel steht er bei den Nachbarn vor der Tür und fragt diese, was natürlich allgemeine Neugier zur Folge haben dürfte)

 

Also: Zahlen bringt Frieden.

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Ich bekam vor kurzem ähnliches wegen nem "Rotlichtvergehen" lustiger Name! Ich wars aber nicht, sondern meine Freundin- sie wusste es schon. Also auf den Bogen gekritzelt sie sollen die Fotos schicken, damit ich klären kann wers war. Wochenlang nix, dann ein Anruf vom örtlichen Kriminaller, meine Fr. sollte sich doch melden, man hat jetzt festgestellt das sie es war. Wohl anhand eines Abgleichs des Fotos mit Daten von der Zulassungsstelle, kombiniert mit Versicherungsdaten- denn das Auto darf nur ich und sie fahren. Das "Rotlichtvergehen" stellte sich dann als Dunkel-Gelb raus, ein Fahrverbot blieb aus.

Nachdem keienr so genau Bescheid weis- ruf einfach bei deiner örtlichen Kripo an- meist ist das der schnelle Weg, die geben dir Infos und ein paar Details und sind auch froh wenns vom Tisch ist.

 

M@x

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Nicht die Kripo ist zuständig sondern das Ordnungsamt.

Die Verkehrspolizei macht evtl. die Messungen (innerhalb Kommunen auch das Ordnungsamt). Die Kripo ermittelt bei Straftaten - und die wurde ja nicht begangen.

 

So ist es zumindest in Baden-Württemberg. Hab noch nie gehört, dass ein Bescheid von der Kripo kommt oder dort Ansprechpartner sind...

 

Im übrigen ist kein Abgleich mit Versicherungsdaten nötig (meines Wissens auch nicht zulässig). Allein der Umstand, dass die wohl am Bild festgestellt haben, dass es sich um eine Frau handelt, hat sie wohl im Melderegister deine Frau raus suchen und dann gegebenenfalls dieses Bild vergleichen lassen.

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