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Polieren/Hochglanzverdichten lt. TÜV verboten!?!


BigBadBerti

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich möchte bei meinem A2-1.2-3L von 145/80R14 auf 165/65R15 wechseln (6 oder 6,5J15 vom Golf1/2/3).

 

Laut TÜV-NORD Lippstadt und TÜV-NORD Erwitte soll das Polieren (manuell) oder Hochglanzverdichten (maschinell) wegen "Materialabtrages" verboten sein.

 

[ja, die paar Mikrometer sind fatal....]

 

Deren "Lösungen":

1) TÜV-NORD Lippstadt: Wenn der Betrieb, der maschinelles Hochglanzverdichten durchführt, ISO9000ff-zertifiziert ist, würde er seinen "Segen" geben.

 

2) TÜV-NORD Erwitte: Ich müsste mit ZERSTÖRENDEN Prüfungen am Kraftfahrtechn. Institut des TÜV-NORD an hochglanzverdichteten Felgen per Gutachten die Festigkeit nachweisen. Wenn das erfüllt sei, könnten die Felgen eingetragen werden.

[Vielleicht hat die KfW ja noch ein paar Millionen über, die sie mir "aus Versehen" überweisen...:D]

 

Dass das Ganze technisch unsinnig ist, weiss ich.

 

Wie ist die Rechtslage?

 

Gibt es von irgendeiner Seite offizielle Dokumente/Schreiben dazu?

 

TÜVs?

Polizei?

Gutachter/n?

ADAC?

 

Schöne Grüße

Stefan

"BigBadBerti"

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Da ja (wie ich gelesen habe) hochglanzverdichtete und polierte Felgen eine hohere Festigkeit haben sollen frage ich mich, wo da ein Nachteil entstehen soll.

Würde jemand nach der Bearbeitung einen farbiger Decklack oder eine Pulverbeschichtung aufbringen, würde man es optisch nicht feststellen können. Ist zwar nicht der Sinn der Sache, aber schließlich werden die Räder bei der HU auch nicht durchleuchtet!

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"der krug geht so lange zum brunnen bis er bricht"

 

beim hochglanzverdichten wird lediglich die oberfläche gehärtet, das material im innern der felge bleibt wie gehabt. nun könnte der TÜV davon ausgehen, daß eine beschädigte felge so "repariert" wurde. er weiß also nicht, wie die felge unter der oberfläche aussieht.

 

hochglazverdichten ist eine besondere art des polierens. und das polieren der felgen ist tatsächlich nicht ohne prüfung und anschließendem eintrag in die fahrzeugpapiere zulässig, weil eben eine änderung der fstigkeit der felgen vorgenommen wird. auch wenn es im endeffekt nur ein paar micrometer sind.

 

solange nichts passiert, wird sich keiner drum kümmern. es sei denn, es fällt bei HU dem TÜV oder bei VK der polizei auf. deswegen das einleitende zitat....

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Andersrum steht im Gutachten diverser BBS-Felgen daß die Oberfläche nachträglich nicht behandelt werden darf. Denke ansonsten ist es ne Grauzone, die man mit seinem TÜV-Prüfer ausmachen muss. Nach meiner Erfahrung problemlos solange die Kennzeichnung der Felge einwandfrei lesbar ist, was bei kugelpolierten oder hochglanzverdichteten Felgen ja in der Regel der Fall sein sollte.

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Hallo zusammen,

 

Danke für die Antworten, aber die TÜVler stehen nicht auf maschinenbauliche logische Argumentationen oder Menschenverstand sondern nur "Gutachten", um den Kopf aus der bösen Schlinge der Haftung für ihr Tun zu ziehen.

[Fühle mich schon quasi als Selbstmörder in Form des Vollhafters meiner Firma. :janeistklar:]

 

Gibt's da nichts "Offizielles" zu dem Thema?

 

Schöne Grüße

Stefan

"BigBadBerti"

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Gibt's da nichts "Offizielles" zu dem Thema?

 

Ich glaube nicht, auch in anderen Foren wird darüber viel diskutiert, scheint wirklich Auslegungssache zu sein.

Auch Motorradfahrer sind betroffen.

 

Ich habe vor kurzem gebraucht erworbene schmiedeleichte 5,5"-Felgen hochglanzverdichten lassen -die kommen nächstes Frühjahr drauf- und hatte wegen der Eintragung von Spurplatten einen Dekra-Mann zu Haus, er hat die Felgen gesehen, angeschaut, nach der Nummer gesehen - und nichts zum Aussehen gesagt oder gefragt.

Dagegen hat er die Spurplatten genauestens geprüft, Gutachten, ET gecheckt, die seitliche Prägung (SCC + Typ) inspiziert usw.

 

Im Übrigen sehen die Felgen super aus!!

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Hier die Antwort vom TÜV-Nord:

 

> Sehr geehrter Herr ...

>

> vielen Dank für Ihre Anfrage.

>

> Sonderräder müssen die Anforderungen der "Richtlinie für die Prüfung

> von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger [bMV/StV

> 13/36.25.07-20.01 vom 25. 11. 1998, VkBl S 1377] erfüllen. Die Prüfung von

> Sonderrädern darf nur von Technischen Diensten ("Räderprüfstellen") durchgeführt

> werden, die beim Kraftfahrt-Bundesamt akkreditiert sind.

>

> Im Rahmen der Prüfungen von Sonderrädern gemäß der o. a. Richtlinie

> sind verschiedene Einzelprüfungen durchzuführen, z. B.:

> Umlaufbiegeprüfung, Abrollprüfung, Felgenhornprüfung, Impact-Test, Wechseltorsionsprüfung,

> Korrosionsprüfung, Werkstoffprüfung.

>

> Für die Feststellung der Betriebsfestigkeit eines Radtyps sind besonders

> die Umlaufbiegeprüfung und die Wechseltorsionsprüfung von Bedeutung,

> wobei der größte Rollradius der Bereifung und die Anzahl der Lastwechsel

> wesentliche Faktoren sind:

>

> *

> Im Umlaufbiegeversuch werden die Seitenkräfte simuliert, die das Rad bei

> Kurvenfahrt beanspruchen.

> *

> Bei der Wechseltorsionsprüfung werden in einem Dauerschwingversuch die

> tangentialen Kräfte simuliert, die das Rad beim Bremsen und Beschleunigen

> beanspruchen.

> *

> Salzsprühnebelprüfung nach SS DIN 50021 (Dauer 384 Stunden).

>

> Da nicht bekannt ist, welchen Einfluss das Abbeizen und anschließende

> Verdichten der Oberfläche durch Kugelbestrahlen auf die Betriebs- und

> Korrosionsfestigfkeit des Rades hat, müssten erneut die o. a. Prüfungen

> durchgeführt werden. Dafür benötigt die Räderprüfstelle mindestens 6 Räder,

> die nach den Prüfungen aufgrund der dabei auftretenden Beanspruchungen

> nicht mehr an Fahrzeuge angebaut werden dürfen.

>

> Ohne den erneuten Nachweis gemäß der Richtlinie für die Prüfung von

> Sonderrädern ist keine Begutachtung für die Eintragung in die

> Fahrzeugpapiere möglich.

>

>

>

>

> Bitte wenden Sie sich mit Ihren weiteren Fragen rund um das Fahrzeug an

> unsere Sachverständigen an der TÜV-STATION Soest.

>

>

>

> Die Adresse und Öffnungszeiten erfahren Sie über den Link

> TÜV NORD Mobilität: Terminservice

>

> Mit freundlichen Grüßen

>

> Bert Korporal

>

> TÜV NORD Mobilität

> TÜV NORD Gruppe - Wir machen die Welt sicherer.

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Sehr geehrter Herr Dauck,

 

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

 

Gerne antworten wir Ihnen:

 

Vorschriften oder Richtlinien, die das Polieren von Felgen dezidiert

regeln sind uns nicht bekannt. Beim Hochglanzverdichten kann es zu

Gefügeveränderungen kommen, welche die Festigkeit der Räder negativ

beeinflussen könnten.

 

Wir beziehen zu derartigen Maßnahmen eine ablehnende Position, da im

Einzelfall nicht auszuschließen ist, dass durch Materialabtrag,

Kerbwirkungen oder Verhärtungen beim Behandeln Materialschwächungen bzw.

Gefügeschäden verursacht werden, welche die Festigkeit der Felge negativ

beeinträchtigen.

 

Wir raten deshalb von solchen Prozeduren ab, was nicht zwingend aus-

schließen muss, dass insbesondere in Abstimmung mit dem Felgenhersteller

sachgerechte nachträgliche Oberflächenbehandlungen möglich sein können.

 

Dieses sollten Sie sich dann jedoch vom Felgenhersteller bestätigen

lassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

 

i.A. Andreas Forkert

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Anschleifen geht, da das Gefüge nicht verändert wird. Was nicht geht, ist hoher Oberflächendruck oder ev. Abbeizer. Wobei der Abbeizer schon geht, wenn richtig angewendet bzw. es ist nicht nachweißbar oder später dann ein Korrosionsproblem.

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Aluha!

 

@Erstens:

> Anschleifen geht, da das Gefüge nicht verändert wird.

 

Also für mich ist Schleifen Materialabtrag. Also ist nachher weniger da als vorher.

Aber: Maschinenbaulich sind die größten Spannungen in der Oberfläche. Glatte Oberflächen halten viel mehr als rauhe, insbesondere bei hochfesten Materialien, wo Streckgrenze nahe der Zugfestigkeit ist. Zusätzlich sind durch glatte Oberflächen und "runde" Ecken die Kerbwirkung, die wichtig für Ermüdungsfestigkeit ist, stark reduzert.

 

> Was nicht geht, ist hoher Oberflächendruck

 

Das wäre genau das Oberflächenverdichten und steht somit im Widerspruch zu meiner Aussage. Kannst du begründen und verweisen, woher du diese Aussage beziehst?

 

> oder ev. Abbeizer.

 

Das verstehe ich nicht. Hierbei wird doch wirklich nur die Beschichtung entfernt?!

Bitter erläutern oder begründen.

 

Schöne Grüße

Stefan

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Beim Hochglanzverdichten kann es zu

Gefügeveränderungen kommen, welche die Festigkeit der Räder negativ

beeinflussen könnten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DEKRA Automobil GmbH

AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

 

i.A. Andreas Forkert

So da steht, dass Versdichten nicht OK ist.

 

Mit Anschleifen meine ich natürlich in erster Linie Abschleifen des Lackes. Das Metall soll natürlich nur minimal angeschliffen werden. Und der Lack ist sehr dick. Über 0,5mm dick.

Und da hier die Rede vom Polieren von Felgen ist, gehe ich davon aus, dass rauhe Aluflächen fein geschliffen werden (nass, also kalt) und dann noch poliert werden, womit die Riefen in der Oberfläche kein Problem sind. Halte ich auch so für kein Problem, bei der Dicke des Gussalu aber das ist meine Meinung. Imho würde es immer an der querschnittschwächsten Stelle brechen und nicht zwingend da wo Schleifkratzer drin sind.

 

Beim Abbeizer ist gemaint, dass die starke Lauge natürlich auch ans Alu kommt und das wird dadurch teilweise aufgeklst. S. Abflussfrei. Das besteht auch Alugranelien/Gries und festem NaOH also Natriumhydroxid.

Das Aku löst sich bei der Reaktion mit Wasser auf.

Passivierung könnte öangfristig gestört werden und damit Korrosion gefördert werden.

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Hallo,

 

@Erstens:

 

Wenn jemand etwas behauptet oder in Frage stellt, muss das noch lange nicht richtig sein.

 

Gefüge_(Werkstoffkunde)

Dengeln Wikipedia

 

Er schreibt "KÖNNTEN", nicht "KÖNNEN" und nicht "WERDEN".

Aber selbst dass "KÖNNTEN" bezweifele ich.

Durch geringere Oberflächenrauhigkeit ist nunmal die Kerbwirkung geringer, soweit die Oberflächenbearbeitung nicht zu warm ist (zusätzliche Spannungen).

 

Es fehlt halt die ernsthafte maschinenbauliche Begründung.

 

Die Gefügeveränderungen sind wohl eher positiv, meine ich.

 

Werde mal mit dem Hersteller der Maschine sprechen.....

 

Schöne Grüße

Stefan

"BigBadBerti"

Bearbeitet von BigBadBerti
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Die Gefügeveränderungen sind wohl eher positiv, meine ich.

 

Wenn du meinst, ist ja prima. Ich muss mich hier nicht rechtfertigen und habe dazu auch keine Lust. Bin ja nur Festkörperchemiker.

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Leute, es geht ganz einfach! Vergisst die feigen Ar...her vom TÜV & Co., welche ihren Titul "Ingenieur" gar nicht verdienen! Sucht in einer Suchmaschine nach "Felgendoktor", "Felgenklinik", etc. und fragt sie einfach. Sie polieren und verdichten nicht nur, sie richten und schweißen sogar! Und das mit einem Zertifikat und Garantie.

Bearbeitet von erstens
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Moin moin!

 

Nicht das Handwerk, sondern der Segen vom TÜV ist das Problem.

 

Die Felgen werden nicht eingetragen, wenn sie poliert sind!

 

Wobei der Lippstädter TÜV meinte, eine ISO-9000ff-Zertifizierung vom ausführenden Betrieb würde auch reichen.

 

Schöne Grüße

Stefan

"BigBadBerti"

Bearbeitet von BigBadBerti
Rechtsschreibung
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@BigBadBerti: Lass die Felgen doch vor dem Polieren eintragen.....

 

Wie schon weiter oben geschrieben habe ich mir die schmiedeleichten Originalfelgen (8Z...) besorgt und polieren lassen, da die Nummer passt werde ich es niemandem mehr extra vorstellen, obwohl ich sonst auch eher vorsichtig bin.

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