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Audi A2 und die neue KFZ-Steuer


time2smile

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So, ich habe mir nun mal das von Joachim_A2 erwähnte Urteil des Sächsichen Finanzgerichts zu Gemüte geführt. Mein Dank geht hierbei noch einmal an Bobbinho, der es mir heute mittag im Wortlaut zugeschickt hat.

 

Das Urteil paßt genau auf unseren Fall und bringt leider mehr Schatten als Licht - so war es auch zu erwarten. Interessant ist die Urteilsbegründung zumindestens in Teilbereichen.

 

Zunächst sei gesagt, daß der das Gericht in dem Urteil zu dem Ergebnis kommt, daß vor dem 05.11.2008 erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge zwingend nach dem Hubraum zu besteuern sind. Das Gericht stellt in seinem Urteil klar, daß es von dieser Regel keinerlei Ausnahmeregelung geben kann.

 

Der Kläger, ein Fahrer eines Honda Accord, begehrte in seiner Klage eine von dieser Regelung abweichende Regelung für seinen am im August 2006 erstmals zugelassenen Pkw. Der Sachverhalt ist also sowohl vergleichbar mit der Problematik, vor der wir als A2-Fahrer insgesamt stehen als auch mit dem Begehren, das ich in meiner Petition vom Herbst 2009 anzustoßen versucht habe.

 

Das Gericht kommt in seinem Urteil zu dem Schluß, daß die Klage unbegründet ist, folglich ist sie abzuweisen. Entgegen der Darlegung des Klägers ist für die Zeit ab dem 01.07.2009 kein Fall einer Neufestsetzung der Kraftfahrzeugsteuer nach § 12 KraftStG gegeben.

 

Aufgrund des eindeutigen Wortlautes der durch den Gesetzgeber getroffenen Regelung ist eine Auslegung in dem vom Kläger begehrten Sinne nicht möglich. Der Wortlaut "erstmalige Zulassung ab dem 01.07.2009" ist unzweideutig und zugleich einengend, was die Anwendung der Vorschrift angeht. Auch auf die seit dem 05.11.2008 gültige Übergangsregelung und damit einhergehende Möglichkeit, schon ab diesem Tag von der Neuregelung Gebrauch zu machen, kommt es dabei nicht an.

 

Das Gericht bejaht in seinem Urteil die Frage nach einer Ungleichbehandlung gleicher steuerlicher Grundlagen aufgrund der dieser Regelung zugrunde liegenden Sachverhalte. Letztlich ist dieses aber nicht erheblich, da klar erkennbar ist, daß der Gesetzgeber eine rechtliche Sicherheit für die Halter von Altfahrzeugen schaffen wollte. Die weit überwiegende Mehrzahl der Halter von Altfahrzeugen dürfte von der Beibehaltung der Hubraumbesteuerung provitieren - eben dieses ist vom Gesetzgeber so gewollt und damit ist die Frage nach einer faktischen Ungleichbehandlung ausgehebelt. Im Wortlaut ist hier die Rede von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Möglichkeit des gestalterischen Ausflusses bei der Einführung und Anwendung bestimmter Rechtsnormen.

 

Ferner zielt die Regelung aus Sicht des Gesetzgebers auf eine verwaltungsverfahrenstechnische Vereinfachungsregelung ab, was nach Ansicht des Gerichtes auch ein nicht unwichtiger Aspekt ist.

 

Entscheidend ist nach den Ausführungen des Gerichtes auch der Punkt, daß der Gesetzgeber sich mit der Einführung des Gesetzes ausdrücklich gebunden hat, auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab dem 01.01.2013 neu zu regeln. Insofern wendet sich der Kläger nach Ansicht des Gerichtes geben Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung. An dieser Stelle sehe ich für später eine Möglichkeit einer weiteren Eingabe. Es wird genau zu beobachten sein, ob und in welcher Form die angekündigte Neuregelung ab 2013 erfolgen wird. Sofern diese nicht wie angekündigt umgesetzt wird dürfte zu prüfen sein, ob und inwieweit es rechtlich einzufordern wäre.

 

Auch das Grundrecht des Art 14 GG ist nach Ansicht des Gerichtes nicht verletzt. Der Schutz des Eigentums des Klägers ist nicht verletzt, da diese Regelung nicht vor dem Fortbestand steuerlicher Regelungen schützt. Und genau um einen solchen Fortbestand geht es im vorliegenden Fall.

 

Abschließend ist noch erwähnt, daß auch der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes aus Sicht des Klägers keiner ist. Aus dem Datum des Gesetzes (27.01.2009) ist ersichtlich, daß der Kläger bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeuges im Jahre 2007 nicht auf eine künftige Steuerermäßigung durch den Gesetzgeber vertraut haben kann. Um diesem Aspekt zusätzlich entgegen zu wirken, wurde wohl auch die ab dem 05.11.2008 geltende Übergangsfrist mit Günstigerprüfung eingeführt.

 

Abschließend stellt das Gericht noch klar, daß keine Gründe zur Zulassung einer Revision vorliegen. Der Fall hat nach Ansicht des Gerichts weder grundsätzliche Bedeutung noch daß eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts erforderlich erscheint.

 

Kurzum hätte die Niederlage nicht viel deutlicher ausfallen können. Alle vom Kläger angeführten Argumente und Begründungen wurden klar entkräftet bzw. nicht als solche angesehen. Einzig die berechtigte Hoffnung auf eine zu unseren Gunsten einkehrende Änderung ab dem Stichtag 01.01.2013 bleibt uns noch. Schade.

 

Für meine eingereichte Petition sehe ich den Fall so, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages sich früher oder später hinter den aus diesem Gerichtsurteil gewonnenen Erkenntnisse verstecken wird und daß man mir, wenn überhaupt, die für 2013 beabsichtigte Neuregelung der Besteuerung von Altfahrzeugen ankündigen wird.

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Grundsätzlich gibt es in diesem Fall trotz der Verneinung einer Revisionsmöglichkeit durch das Sächsische Finanzgericht immer die Möglichkeit dagegen direkt bei der nächsthöheren Instanz eine begründete Beschwerde einzulegen.

 

Erst wenn diese Beschwerde nicht fristgerecht durch den Kläger eingelegt oder aber durch die nächsthöhere Instanz abgewiesen wurde, wird das Urteil für den Kläger rechtskräftig.

 

Machen wir uns nichts vor, selbst BFH-Urteile werden zunehmend von der Finanzverwaltung ignoriert.

 

Selbst der BFH ist nicht die oberste Instanz für verfassungsrechtliche Entscheidungen. Nun das wird von nicht wenigen als exotisch betrachtet.

 

Fazit genau genommen kein höchstrichterliches Urteil.

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Über eine Einlegung einer Rechtsbeschwerde liegen bisher keine Informationen vor. Insofern erachte ich es als problematisch, wenn wir diesen Weg nun in Erwägung ziehen - zumal das Finanzamt dann in seiner Einspruchsentscheidung auf ein diesbezüglich anhängiges weiteres Verfahren hätte hinweisen sollen.

 

Natürlich ist und bleibt das BVG die oberste Instanz, wenn es um Verfassungsfragen geht. Nachdem das Sächsische Finanzgericht mit dem vorliegenden Urteil aber derart viel Futter aus der Sache genommen hat, erachte ich persönlich diesen Weg für wenig erfolgversprechend. Es mag sein, daß andere es anders beurteilen. Mein Optimismus in dieser Sache noch etwas erreichen zu können (man beachte den genannten Stichtag 01.01.2013) ist mit diesem Urteil leider sehr deutlich geschwunden.

 

Da nützt es für mich persönlich auch wenig, ob das Urteil nun höchstrichterlich ist oder nicht. Immerhin kommt es von einem Fachgericht.

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Der lange Weg durch die Instanzen macht eh wenig Sinn, weil der Gesetzgeber 2013 nachzuregeln beabsichtigt hat.

 

Ich glaub' nicht an den Termin 2013.

 

Ich empfehle bis 2014 abzuwarten und sich bis dahin schon mal über das derzeit noch verfassungswidriges Wahlrecht in der BRD verwundert die Augen zu reiben.

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  • 4 Wochen später...

Der Ordnung und der Vollständigkeit halber möchte ich berichten, daß abermals drei Monate um sind.

 

Heute kam ein weiteres Schreiben vom Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages in Berlin. Der Inhalt ist kurz umrissen nahezu identisch mit dem der vorherigen Schreiben. Die Ermittlungen zu meiner Eingabe sind demnach sehr zeitaufwendig und dauern noch an. Folglich ist es zur Zeit noch immer nicht möglich, einen abschließenden Bescheid zu erteilen. Schließlich wird um Verständnis für eine weitere Verzögerung der Behandlung meiner Eingabe gebeten.

 

Somit sehen wir nun dem immerhin schon 2. Jahrestag meiner Eingabe entgegen. Spätestens in 1 1/2 Jahren (zum 01.01.2013) soll sich dann ja ohnehin alles zu unserem Vorteil ändern...

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Schließlich wird um Verständnis für eine weitere Verzögerung der Behandlung meiner Eingabe gebeten.

Verständnis habe ich dafür nicht. Bleib dran!

 

Das Unding unserer heutigen Zeit ist, dass man "Verständnis" zeigen soll. Kann man aus gutem Anstand nicht mehr um Entschuldigung bitten ?!?

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Nun, mit dem Verständnis und den Entschuldigungen ist es so eine Sache... Da ich als Petent (=Bittsteller) auftrete, sieht man auf der anderen Seite wahrscheinlich nicht die Notwendigkeit einer Entschuldigung.

 

Egal wie wir es drehen - mich befremdet, daß die ganze Sache so sehr in die Länge gezogen wird, daß eine Entscheidung immer weiter hinausgezögert wird und daß es am Ende wohl nur so aussehen kann, daß außer Spesen nichts (oder nicht viel) gewesen ist.

 

Man sollte es sich generell abgewöhnen, sich noch über Dinge, die in unserem Land passieren (oder nicht passieren) zu wundern.

 

Auf jeden Fall werde ich weiter berichten, im Zweifelsfall in etwa drei Monaten, wenn das nächste Verzögerungsschreiben aus Berlin kommt.

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Man sollte es sich generell abgewöhnen, sich noch über Dinge, die in unserem Land passieren (oder nicht passieren) zu wundern.
Volles Verständnis, aber ...

Leider hat diese Erkenntnis so etwas wie 'Politikverdrossenheit' - also ein 'nicht Einmischen' usw. zur Folge. Und da ich glaube, dass sich zu wenige einmischen ... passiert eben das, was wir heute vorfinden und eben oftmals kritisieren.

 

In so fern ...

Nun, mit dem Verständnis und den Entschuldigungen ist es so eine Sache... Da ich als Petent (=Bittsteller) auftrete, sieht man auf der anderen Seite wahrscheinlich nicht die Notwendigkeit einer Entschuldigung.
... sollte man das Instrument der 'Petition' vielleicht auch mal überdenken. Es ist heute etwas seltsam, wenn derjenige der alles zahlt als Bittsteller gegenüber seinen Angestellten auftreten soll!
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  • 2 Monate später...

Es stimmt leider. Drei Monate, die abermals ins Land gegangen sind. Dieses Mal kann ich leider nicht vermelden, eine weitere (Vertröstungs-) Mitteilung aus Berlin erhalten zu haben...

 

Naja, noch bummelige 1 1/4 Jahre bis 2013. Manchmal scheint es wohl doch sinnvoller, die Probleme einfach auszusitzen...

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Genaue Informationen sind hierzu bisher nach meiner Kenntnis nicht bekannt. Erfahrungsgemäß gibt es diese in der Regel zumeist auch erst kurz vorher (mit Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsnorm).

 

Es ist aber angekündigt, die seit 2008 für neu zugelassene Fahrzeuge geltende Regelung, nach der sich die Steuerlast am Schadstoffausstoß orientiert, ab 2013 auch für Altfahrzeuge zu übernehmen.

 

Warten wir mal ab, was am Ende genau dabei herauskommt. Hoffentlich bedeutet es für uns Fahrer eines umweltfreundlichen A2 nicht eine weitere Verschlechterung nach dem Motto: "Es ist Euer persönliches Pech, wenn Ihr Euch ein Auto kauft, das seiner Zeit um Meilen voraus ist!".

 

Die Art und Weise, mit der meine Petition seit nunmehr zwei Jahren "behandelt" wird, läßt mich vermuten, daß eine wirkliche Lösung von der Politik garnicht beabsichtigt ist. Das gesamte Steuerrecht in Deutschland ist immer noch ein einziger Flickenteppich von dem leider auch die Kfz-Steuer ein Teil ist.

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Wenn die jetzt geltende Regel für Neuwagen auch für Altfahrzeuge greifen würde wäre das, zumindest für die TDIs, eine deutlich Verbesserung.

Die Frage ist halt ob das 1:1 übernommen wird oder ob es Übergangsregelungen gibt.

Bearbeitet von LordExcalibur
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Wenn die jetzt geltende Regel für Neuwagen auch für Altfahrzeuge greifen würde wäre das, zumindest für die TDIs, eine deutlich Verbesserung.

Die Frage ist halt ob das 1:1 übernommen wird oder ob es Übergangsregelungen gibt.

Das hoffe ja auch. Der 1.2 müsste ja dann deutlich wenige zahlen. ;)

Aber ohne DPF und "nur" 3 wird sicher wieder einen fetten Aufschlag geben :eek:

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  • 2 Wochen später...
Wenn die jetzt geltende Regel für Neuwagen auch für Altfahrzeuge greifen würde wäre das, zumindest für die TDIs, eine deutlich Verbesserung.

Die Frage ist halt ob das 1:1 übernommen wird oder ob es Übergangsregelungen gibt.

 

Für eine (weitere) Übergangsregelung sehe ich persönlich keinen Raum mehr. Wir befinden uns ja aktuell in einer Übergangsregelung die bewirkt, daß Altfahrzeuge bis zum 01.01.2013 anders besteuert werden dürfen als neue Fahrzeuge.

 

Stellen könnte sich die Frage, ob Altfahrzeuge später generell etwas anders behandelt werden als Neufahrzeuge. Ich meine damit sowas wie einen "Altersbonus" der analog der Oldtimerregelung zu steuerlichen Erleichterungen führt.

 

Auch wenn ich persönlich ein Gegner solcher Regelungen bin halte ich diese für durchaus denkbar. Im Rahmen der jetzigen Petition habe ich aus dem weiter oben erwähnten Finanzgerichtsurteil gelernt, daß der Gesetzgeber einerseits diesen Gestaltungsspielraum hat und daß es andererseits um die Mehrheit der zugelassenen Fahrzeuge geht. Als Minderheit mit besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen spielen wir, die wir einen A2 als Diesel fahren, in diesen Überlegungen offensichtlich keinerlei Rolle.

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Stellen könnte sich die Frage, ob Altfahrzeuge später generell etwas anders behandelt werden als Neufahrzeuge. Ich meine damit sowas wie einen "Altersbonus" der analog der Oldtimerregelung zu steuerlichen Erleichterungen führt.

Na bis jetzt gab es ja nur ne Strafe fürs Alter. :D

Könnte mir vorstellen das unsere Lobbyisten das wieder einbauen lassen, um den Neuwagenabsatz am laufen zu halten.

Eine Besteuerung nach CO² wäre doch viel zu einfach und vor allem für deutsche Autobauer nicht zielführend.

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  • 2 Monate später...

Da das Jahr 2011 nun so gut wie vorüber ist möchte ich mich noch einmal kurz zur Sache äußern. Seit der letzten Vertröstungsmitteilung vom Juli ist nichts mehr aus Berlin gekommen. Ehrlich gesagt erwarte ich auch nichts mehr - wie oben bereits ausgeführt, gehen wir auf das Jahr 2013 und die angekündigte Lösung für alle zu.

Übrigens ist damit nun schon mehr als zwei Jahre nichts in der Sache meiner damaligen Petition passiert.

Also noch ein bummeliges Jahr durchhalten und sehen, was dann dabei herauskommt.

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  • 1 Monat später...

Die Zeit, sie läuft und läuft und läuft...

 

Man soll es kaum glauben aber ich habe heute nach mehr als einem halben Jahr mal wieder Post aus Berlin bekommen. Der Vollständigkeit halber sei hier noch einmal erwähnt, daß das vorherige Schreiben hier am 11.07.2011 angekommen ist.

 

Der Inhalt des heutigen Schreibens ist kurz umrissen. Es steht in dem Schreiben, daß die meiner Eingabe zugrunde liegende Problematik leider noch nicht abschließend behandelt werden konnte und daß man mir das Ergebnis so bald wie möglich mitteilen wird.

 

Also dieses Mal kein Wort der Entschuldigung oder der Einwerbung von Verständnis oder ähnliche Phrasen. Macht auch nichts, denn das Jahr 2013 rückt ja nun immer näher. Überflüssig zu erwähnen, daß meine Petition ja auch erst seit Dezember 2009 läuft...

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  • 4 Monate später...

Heute kam mal wieder Post aus Berlin. Dieses Mal ist es ein etwas längerer (Form-) Brief, dessen Wortlaut ich nachfolgend gern wiedergeben möchte:

 

Sehr geehrter Herr xyz,

 

Ihre Petition befindet sich noch im sogenannten Berichterstatterverfahren. Das bedeutet, Abgeordneten der Regierungsfraktion und Abgeordneten der Oppositionsfraktion des Petitionsausschusses wurde Ihre Petition einschließlich der hierzu eingeholten Stellungnahme zur Prüfung übersandt.

 

Diese Prüfung ist sehr gründlich und damit auch zeitaufwendig. Angaben des Petitionsausschusses über deren voraussichtliche Dauer sind deshalb nicht möglich. In der Regel ist die Prüfung einer Petition nach durchschnittlich 12 Monaten abgeschlossen, kann im Einzelfall aber auch mehrere Jahre dauern.

 

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses als Abgeordnete des Bundestages keinen Zeitrahmen für die Prüfung von Petitionen haben. Sie entscheiden nach Artikel 38 des Grundgesetzes frei von Weisungen ungebunden über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Art, Umfang und Dauer der Prüfung einer Petition liegen in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.

 

Das Ergebnis der Prüfung unterbreiten die Berichterstatter zu gegebener Zeit dem Petitionsausschuss in Form eines Antrages. Darin führen sie aus, wie ihre Feststellungen zu würdigen sind und welche Empfehlungen zum weiteren Verfahren mit der Petition daraus abgeleitet werden können. Über die Anträge der Berichterstatter entscheidet dann der Ausschuss in seiner Gesamtheit (Kollegialprinzip), der dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung mit Begründung über die Art der Erledigung Ihrer Petition vorlegt.

 

Den Beschluss des Bundestages zu Ihrer Petition teilt Ihnen die Vorsitzende des Petitionsausschusses mit. Die Begründung zur Beschlussempfehlung wird beigefügt. Mit dieser Nachricht ist das Petitionsverfahren abgeschlossen. Bis dahin bittet Sie der Ausschussdienst um Geduld.

 

Abschließend bittet Sie der Ausschussdienst darauf zu vertrauen. dass das Petitionsverfahren auch in ihrem Fall den aus Artikel 17 Grundgesetz (Petitionsrecht) abgeleiteten verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt, die Parteien an die Behandlung einer Petition durch den Ausschuss haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

xyz

 

Nun, was soll man dazu nach fast drei Jahren sagen? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Wobei ich unabhängig davon in den letzten Tagen mal auf den Seiten des BMF (Bundesministerium für Finanzen) geforscht habe, was zum Jahressteuergesetz 2013 alles an Änderungen geplant ist. Eine Änderung bzw. Angleichung der Kfz-Steuer scheint jedenfalls (noch) nicht geplant zu sein. Und das, obwohl der Gesetzgeber aufgrund eines Urteils des BVG (Bundesverfassungsgericht) angewiesen wurde, spätestens ab 2013 für eine Angleichung bei Altfahrzeugen Sorge zu tragen. Da die Kfz-Steuer eine Jahressteuer ist, wäre die Änderung zum 01.01.2013 umzusetzen, damit sie für das gesamte Jahr 2013 (Stichwort "ab 2013") auch gelten kann.

 

Sollte es nicht passieren und sollte es bis dahin auch keine verwertbare Entscheidung in Sachen Petition geben, bliebe noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Diese müßte dann mit einer genauen Begründung direkt an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Mittlerweile bin ich soweit, daß ich mir auch diesen Schritt ausdrücklich offen halten möchte.

 

Denn diese schleppende Abarbeitung bzw. Verzögerung empfinde ich langsam als unerträglich. Das aber ist natürlich nur meine persönliche Meinung.

 

Sofern es Neuigkeiten in der Sache zu vermelden gibt, werde ich die Forumsgemeinde selbstverständlich zeitnah darüber informieren.

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....Berücksichtigen Sie bitte, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses als Abgeordnete des Bundestages keinen Zeitrahmen für die Prüfung von Petitionen haben. Sie entscheiden nach Artikel 38 des Grundgesetzes frei von Weisungen ungebunden über die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Art, Umfang und Dauer der Prüfung einer Petition liegen in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.....

 

....Sollte es nicht passieren und sollte es bis dahin auch keine verwertbare Entscheidung in Sachen Petition geben, bliebe noch die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Diese müßte dann mit einer genauen Begründung direkt an das Bundesverfassungsgericht gerichtet werden. Mittlerweile bin ich soweit, daß ich mir auch diesen Schritt ausdrücklich offen halten möchte.....

 

auch wenn politik hier im grunde nicht erwünscht ist.... es geht nicht gänzlich ohn und gehört schon zum thema kraftfahrzeug.

ich bitte also auf grund meines beitrages keine grundsatzdiskussion zu beginnen.

 

fakt ist, dass ein solcher ausschuß im rahmen unserer gesetze den bürgerinnen und bürgern unseres landes die form der mitbestimmung überträgt, die eben im grundgesetz verankert ist. alleine die tatsache aber, dass die abgeordneten selbst entscheiden können, welchen ideen/petitionen sie sich annehmen möchten und darüber hinaus auch noch selbst entscheiden, wie lange es dauern darf zeigt schon, dass es jedoch eher unerwünscht ist, ihre zeit im amt zu verplanen.

 

darüber besteht nicht einmal anwesenheitspflicht bei landtags- oder bundestagssitzungen. allen abgeordneten wird hier die möglichkeit eingeräumt, ihre arbeiten von unterwegs oder zu hause zu erledigen.

 

nunja.... ein schelm, der böses dabei denkt :rolleyes:

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  • 5 Monate später...

Da das Jahr 2012 nun kurz vor der Tür steht und die Änderung / Angleichung für Altfahrzeuge nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes ab dem 01.01.2013 umzusetzen ist möchte ich mich heute noch einmal melden.

 

Festzuhalten ist ein mehr als ernüchterndes Resultat. In mehr als drei Jahren seit Beantragung meiner Petition ist (fast) nichts passiert. Eine (abschließende) Antwort liegt mir bis heute ebenso wenig vor, wie ich im Steueränderungsgesetz 2013 (Bereich Verkehrsteueränderungsgesetz) eine Einarbeitung bzw. Angleichung dieser Problematik erkennen kann.

 

So wie es derzeit aussieht, werden wir uns wohl noch eine Weile gedulden müssen. Statt endlich für eine Angleichung der Besteuerung von Altfahrzeugen zu sorgen wird soll nun offensichtlich eine (zeitlich befristete) Steuererleichterung von Elektrofahrzeugen beschlossen werden.

 

Im Ergebnis kann ich leider nur eine Ernüchterung feststellen. Gespannt bin ich, ob bzw. wann wir die überfällige Änderung / Angleichung erleben werden. Vielleicht hilft ja irgendwann auch das Bundesverfassungsgericht wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage scheint, die von dort getätigten Auflagen / Beschlüsse in geltendes Recht umzusetzen.

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Hi,

 

laut Bundesfinanzministerium - BMF-Anordnungen/Allgemeines - Kraftfahrzeugsteuer für „reine“ Elektrofahrzeuge und ältere Pkw hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, das für die Altautos keine Änderung der Besteuerung kommen wird, da keine gesicherten CO2-Daten zur Verfügung stehen.

 

Grüßle

Frank K.

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Danke für die Antwort, wobei diese Aussage nicht des Pudels Kern ist.

 

Ausschlaggebend für meine damalige Petition war der Umstand, daß einigen Fahrzeughaltern (Erstzulassungen in bestimmten Zeiträumen der Jahre 2008 und 2009) ein Wahlrecht eingeräumt wurde und anderen (Erstzulassungen vor dieser Zeit) nicht. Für den A2 stehen Emissionswerte zur Verfügung, die nutzbar gemacht werden könnten, sofern der Gesetzgeber dieses auch wirklich will.

 

Messen lassen muß der Gesetzgeber sich bei der Beurteilung dieser Frage an den selbst gesetzten umweltpolitischen Zielsetzungen. Hier würde sich nach meiner Auffassung zeigen, ob es tatsächlich um umweltpolitische Zielsetzungen oder eben doch mehr um wirtschaftspolitische Zielsetzungen geht.

 

Der A2 wird schon aufgrund seiner Aluminiumbauweise noch einige Zeit zum Alltagsbild auf den Straßen gehören. Im übrigen handelt es sich um ein Fahrzeug, das seiner Zeit in vielerlei Hinsicht einen Schritt voraus war bzw. ist.

 

Insofern wäre hier eine Chance, aber auch eine Notwendigkeit, für Gerechtigkeit bzw. Gleichmäßigkeit in der Besteuerung zu sorgen. Genau um dieses Ansinnen geht es nach wie vor.

 

Ein simples Wahlrecht würde allen Interessen entgegenkommen. Bei Fahrzeugen, für die die Daten wie beim A2 zur Verfügung stehen, wäre die Entscheidung wohl recht einfach. Bei anderen wäre es eine Frage der Abwägung zwischen anfallenden Kosten und daraus resultierendem Nutzen.

 

Ich meine noch immer, daß es durchaus lohnend ist, diese Zielsetzungen ernsthaft zu verfolgen - schon allein aus dem Grunde, den umweltpolitischen Zielsetzungen etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Wenn alles bleibt, wie es ist, bleibt immer auch ein sehr fauliger Beigeschmack, der hinter der Zeit des Wahlrechts der Zeiträume aus den Jahren 2008 und 2009 eine gezielte politische Maßnahme, die allein der Absatzankurbelung der damals etwas lahmenden Automobilindustrie gedient haben dürfte.

Bearbeitet von HSV
Korrektur eines Schreibfehlers
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Nachfolgend noch einmal ein Auszug aus einem früheren Beitrag von mir, der sich auf eine Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts zur Problematik bezieht:

 

...

 

Entscheidend ist nach den Ausführungen des Gerichtes auch der Punkt, daß der Gesetzgeber sich mit der Einführung des Gesetzes ausdrücklich gebunden hat, auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab dem 01.01.2013 neu zu regeln. Insofern wendet sich der Kläger nach Ansicht des Gerichtes gegen Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung. An dieser Stelle sehe ich für später eine Möglichkeit einer weiteren Eingabe. Es wird genau zu beobachten sein, ob und in welcher Form die angekündigte Neuregelung ab 2013 erfolgen wird. Sofern diese nicht wie angekündigt umgesetzt wird dürfte zu prüfen sein, ob und inwieweit es rechtlich einzufordern wäre.

...

 

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so es gibt was neues:

http://www.bundesfinanzministerium.de/

 

Das Gesetz gibt außerdem Rechts- und Planungssicherheit für die Halter von mehr als 30 Mio. Pkw mit erstmaligen Zulassungen vor dem Stichtag 1. Juli 2009. Deren Besteuerung wird 2013 nicht geändert. Es erwies sich nach eingehenden Prüfungen als nicht realisierbar, die Kraftfahrzeugsteuer künftig auch für ältere Pkw vorrangig CO2-orientiert zu bemessen. Für rund zwei Drittel dieser Pkw liegen keine rechtssicheren belastbaren CO2-Werte vor oder könnten mit vertretbarem Aufwand nachträglich ermittelt werden. Meist sind vorhandene Werte mit heutigen in den Fahrzeugpapieren angegebenen nicht vergleichbar oder nur unzureichend auf das Fahrzeug bezogen (z. B. nur Mittelwert des jeweiligen Typs). Eine sachgerechte, geeignete Unterscheidung innerhalb dieser Fahrzeuggruppe ist ebenfalls nicht möglich. Umfangreiche Einzelfallprüfungen würden Steuerpflichtige sowie Verkehrs- und Finanzverwaltung überfordern. Die Kraftfahrzeugsteuer wird daher für diese Pkw weiter nach Schadstoffemissionen (den so genannten Euro-Normen) und nach Hubraum bemessen.

Welche Überraschung. :D

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Wir drehen uns hier wohl momentan ein wenig im Kreis. Das Argument der vermeintlichen Planungssicherheit hatten wir nämlich bereits. Dieser aber geht am Kernpunkt der Problematik vorbei.

 

Denn:

 

- eine Rechts- und Planungssicherheit für die Besitzer von Altfahrzeugen würde es auch dann geben, wenn man ihnen analog zu den Fällen der Übergangsfrist aus 2008/2009 ebenfalls das Wahlrecht einräumen würde. In diesem Zusammenhang hier noch einmal der Hinweis auf meine Petition, mit der ich nichts anderes als eine Erweiterung des Wahlrechts auf die Halter von Altfahrzeugen begehrt habe.

 

- beim A2 stehen hinreichend präzise Emissionswerte zur Verfügung, sodaß es möglich wäre, die Besteuerung nach dem Schadstoffausstoß zu bemessen.

 

- der Gesetzgeber hat sich in dem hier ebenfalls bereits hinreichend erörterten Urteil des Sächsischen Finanzgerichts ausdrücklich gebunden, die Besteuerung von Altfahrzeugen ab dem 01.01.2013 neu zu regeln. Hiervon nun also unter irgendeinem Vorwand generell Abstand zu nehmen, wäre nichts anderes als Wortbruch des Gesetzgebers.

 

---> Fazit: Es gibt in der Sache nach wie vor keine wirklichen Neuigkeiten zu vermelden...

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Du ich würde mich ja auch freuen wenn ich weniger zahlen müsste.

Wahrscheinlich ist aber, das es demnächst für alle angehoben wird.

Ob das BVG dann wirklich auf ein Wahlrecht abstellt? Ich kann es mir kaum vorstellen. Klar ist aber, das sich die Werte meist nur mit gigantischen Aufwand nachträglich ermitteln lassen.

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Noch einmal zur Verdeutlichung:

 

In der Frage, ob es eine Erweiterung des Wahlrechts für die Halter von Altfahrzeugen geben kann, geht es nicht um eine Entscheidung des BVG. Auch diese Sachfrage wurde hier bereits hinreichend dargestellt, als es um die Rückschlüsse aus dem hier detailliert gewürdigten Urteil des Sächsischen Finanzgerichts ging. Alles ist nachlesbar!

 

Hinsichtlich dieser Frage wäre der Gesetzgeber gefragt, denn der hat die Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz anzuschieben. Genau aus diesem Grunde habe ich seinerzeit meine Petition beim deutschen Bundestag (Petitionsausschuß) in Berlin eingereicht. Auch das ist übrigens hier nachlesbar bzw. nachvollziehbar!

 

Vor dem Hintergrund der hier bereits hinreichend erörterten Problematik und der in vielen Fällen mehrfach wiederholten Argumentationskette verstehe ich es ehrlich gesagt nicht, an welcher Stelle jetzt konkret das Problem liegt.

 

Die Lage der Fakten ist klar. Der Gesetzgeber wäre am Zuge, wenn er ernsthaft ein wirkliches, nachhaltiges und aufrichtiges umweltpolitisches Signal setzen möchte und dieses eben nicht einer wirtschaftlichen Interessenlage untergeordnet werden soll. Klarheit hinsichtlich dieses Punktes kann (in negativer Hinsicht) eine klare Absage des Gesetzgebers an seine früher getroffene Bindungserklärung oder auch eine Absage meines Petitonsbegehrens bringen (ich warte hier seit mittlerweile drei Jahren auf eine stichhaltige Antwort...). In positiver Hinsicht kann Klarheit durch eine Gesetzesänderung erlangt werden.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, daß alle Mutmaßungen uns hier in der Sache nicht weiter bringen werden. Wir können nur abwarten, ob auf Basis aller zuvor erwähnten Sachverhaltsmerkmale irgendwann eine verwertbare Entscheidung aus Berlin kommt oder ob diese ausbleibt. Im Falle des Ausbleibens wäre nach einer angemessenen Frist (vielleicht Anfang 2014) zu prüfen, ob uns inwieweit der Gesetzgeber mit Hilfe des Rechtsweges dazu gebracht werden kann, seine seinerzeit gegenüber dem Sächsischen Finanzgericht abgegebene Bindungserklärung auch tatsächlich umzusetzen.

 

Ich hoffe, daß mit dieser weiteren Wiederholung von meiner Seite zu diesem Themengebiet nun die Sache klar genug dargestellt ist. Weiter äußern werde ich mich nur noch, wenn es Neuigkeiten in der Sache zu vermelden gibt.

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  • 4 Wochen später...

Da wäre aber dennoch offen (#301) ...

 

Entscheidend ist nach den Ausführungen des Gerichtes auch der Punkt, daß der Gesetzgeber sich mit der Einführung des Gesetzes ausdrücklich gebunden hat, auch die Besteuerung von Bestandsfahrzeugen ab dem 01.01.2013 neu zu regeln. Insofern wendet sich der Kläger nach Ansicht des Gerichtes geben Rechtsfolgen aus einer absehbar nur vorübergehend geltenden Übergangsregelung.

Wenn entscheidend für das Gericht (Sächsisches Finanzgericht, 8. Senat vom 02.03.2011 (Aktenzeichen 8 K 1767/10); siehe #294) bzw. sein damaliges Urteil obige Aussage war, dürfte heute dieses Urteil anfechtbar sein! (Wohl wissend, dass man nachträglich andere Gesichtspunkte und Begründungen im Urteil weiter in den Vordergrund rücken kann.)

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...Wenn entscheidend für das Gericht (Sächsisches Finanzgericht, 8. Senat vom 02.03.2011 (Aktenzeichen 8 K 1767/10); siehe #294) bzw. sein damaliges Urteil obige Aussage war, dürfte heute dieses Urteil anfechtbar sein!

naja ich denke das diese Punkte ...

-Letztlich ist dieses aber nicht erheblich, da klar erkennbar ist, daß der Gesetzgeber eine rechtliche Sicherheit für die Halter von Altfahrzeugen schaffen wollte.

-Die weit überwiegende Mehrzahl der Halter von Altfahrzeugen dürfte von der Beibehaltung der Hubraumbesteuerung provitieren - eben dieses ist vom Gesetzgeber so gewollt und damit ist die Frage nach einer faktischen Ungleichbehandlung ausgehebelt.

-Im Wortlaut ist hier die Rede von der dem Gesetzgeber vorbehaltenen Möglichkeit des gestalterischen Ausflusses bei der Einführung und Anwendung bestimmter Rechtsnormen.

-Ferner zielt die Regelung aus Sicht des Gesetzgebers auf eine verwaltungsverfahrenstechnische Vereinfachungsregelung ab, was nach Ansicht des Gerichtes auch ein nicht unwichtiger Aspekt ist.

letztendlich wieder zur Abweisung führen würden. ;)

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Auch wenn Du Recht haben wirst, bleibt es dabei, dass der Gesetzgeber (siehe Post #129) ein klares Ziel formuliert hatte - nämlich eine Senkung der CO2-Emissionen zwecks Klimaschutz und um dies zu erreichen die Bemessungsgrundlagen für die Kfz-Steuer von Hubraum auf Schadstoffemissionen - vor Allem CO2 - änderte.

 

Warum also diejenigen, die zuvor per Eigeninitiative dieses Klimaschutzziel erreichten, auf Dauer außen vor bleiben sollen, ist nicht nachvollziehbar und hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun - was wohl auch das Sächsische Finanzgericht so eingeräumt hat; nicht ohne den Hinweis, dass diese Ungerechtigkeit ja nur befristet bis 2013 gelte und somit hinnehmbar sei.

 

Die Einwände hinsichtlich 'Rechtssicherheit', belastbarer CO2-Emissionsnachweise etc. sind für mich nicht nachvollziehbar. Eine Freiwilligkeitslösung - wie damals - würde niemanden zwingen, seine Kfz-Steuer umzustellen, aber für die Willigen Steuergerechtigkeit schaffen.

Und der Nachweis per COC ist nicht nur einfach, sondern auch ausreichend belastbar; anderenfalls wären diese Dokumente nämlich falsch.

Außerdem - siehe Post #186 von @HSV - ist alles an der richtigen Stelle bekannt, so dass der COC-Nachweis nur in Ausnahmefällen, wenn überhaupt, nötig wäre.

 

Das einzige Problem aus meiner Sicht ist... dass es heute wichtiger ist, Geld zum Geld zu schaufeln, statt den Grundsätzen unseres Staates zu dienen. Egal ob es dabei um direkte Geldbewegungen und Umschichtungen geht oder 'nur' Dokumente manipuliert werden, um ein völlig anderes und nicht der Wirklichkeit entsprechendes Bild zu zeichnen - auf dessen Basis dann selbstverständlich in der gleichen Richtung weitergemacht wird :puke:.

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  • 2 Wochen später...

Nach wie vor steht die seinerzeitige Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichts im Raum. Wie Joachim_A2 noch einmal zutreffend ausgeführt hat, stand als Grundlage für das seinerzeitige Urteil im Raume, daß es sich um eine Übergangsfrist (bis 2013) handelt und daß der Gesetzgeber sich seinerzeit verpflichtet hat, nach dieser Übergangsfrist für Abhilfe zu sorgen.

 

Hieran muß sich der Gesetzgeber heute messen lassen. Insoweit kann man durchaus von Wort- oder Vertrauensbruch (oder Vertrauensmißbrauch) wenn von Seiten des Gesetzgebers nun so getan wird, als sei der Aufwand generell zu groß. Bei Fahrzeugen, bei denen die notwendigen Daten bekannt sind, kann der garnicht wirklich groß sein. Ich verweise hierzu auch auf den Umstand, daß ich bereits 2009 einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid erhalten habe, in dem der Schadstoffausstoß als deklaratorische Größe ausgewiesen war. Der Gesetzgeber bzw. das Finanzamt (als ausführendes Organ) kennt diese Größe also genau und müßte sie nur noch anwenden, sofern das ernsthaft beabsichtigt ist.

 

Insofern dürfte es unter Hinweis auf die hier bereits mehrfach genannten Fakten nach einer angemessenen Frist durchaus erfolgsversprechend sein, den Gesetzgeber bei Nichtumsetzung unter Hinweis auf die seinerzeitige Zusage bzw. Absichtserklärung noch einmal an diese zu "erinnern" oder auch rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen. Ob das am Ende erfolgreich ist, steht sicher auf einem anderen Blatt - von vorneherein als sinnlos abschenken würde ich es aber eben auch nicht. Dazu ist der Wortlaut des Urteils aus Sachsen zu eindeutig.

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  • 1 Monat später...

Es gibt Neuigkeiten aus Berlin vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Und das nach bald vier Jahren...

 

Statt den kompletten (drei Seiten umfassenden) Text hier einzustellen, möchte ich über das leider ernüchternde Ergebnis berichten - der Petitionsausschuß stellt nicht in Aussicht, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Entsprechend wird dem Deutschen Bundestag vom Petionsausschuß empfohlen, das Petitionsverfahren mittels Beschluß zu beenden. Schade.

 

Bemerkenswert ist neben der in meinen Augen unzureichenden Auseinandersetzung mit der Frage der faktisch bestehenden Ungleichbehandlung ein anderer Passus. Es wird nämlich klar und unmißverständlich eingeräumt, daß die damalige Regelung (Übergangsfrist mit Günstigerprüfung zwischen den Erstzulassungsdaten 05.11.2008 und 30.06.2009) einzig einem konjunkturpolitischen Zweck diente. Dem Zweck, einer möglichen Rechtsunsicherheit zu begegnen und so den Absatz an neuen Fahrzeugen anzukurbeln. Für alle, die in diesem Zusammenhang an umweltpolitische Aspekte gedacht haben, werte ich das als eine donnernde Ohrfeige. Diese Aspekte haben in dem Verfahren offensichtlich überhaupt keine Rolle gespielt - auch, wenn die Änderung der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Schadstoffausstoß -und somit auf die Auswirkungen auf die Umwelt- abzielt.

 

Möge sich jeder seinen Teil dazu denken - insbesondere im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.

 

Einzig die Fraktion "DIE LINKEN" hat nach dem mir nunmehr vorliegenden Schriftsatz den Antrag auf Überweisung der Materialien an das Bundesministerium der Finanzen gestellt, ist hiermit aber gegen die Mehrheit von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen nicht angekommen. Sogar die Grünen haben innerhalb des Petitionsausschusses schlußendlich offensichtlich gegen meine Petition votiert und somit die Empfehlung an den Deutschen Bundestag, nach dem das Petitionsverfahren zu beenden ist, unterstützt.

 

Damit ist die Angelegenheit nunmehr, nach fast vier Jahren, abgeschlossen. Ich spare mir an dieser Stelle, den kompletten Text des letzten Schreibens zu veröffentlichen. Wenn sich jemand im Detail dafür interessiert bin ich aber gern bereit, es zur Verfügung zu stellen. Ich erbitte diesbezüglich eine PN.

Bearbeitet von HSV
Schreibfehler korrigiert
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Natürlich ist das Ergebnis unbefriedigend.

 

Gespannt bin ich, was jetzt aus der Überführung von Altfahrzeugen in die neue Systematik wird, die ja ab 2013 erfolgen sollte. Das nämlich wird in dem Schriftsatz auch noch einmal bekräftigt - allerdings offensichtlich, ohne hier den heutigen Sachstand konkret zu überprüfen.

 

Momentan meine ich, daß wir nur abwarten können. Nach einer "angemessenen" Übergangsfrist wäre später zu überlegen, ob es Sinn machen könnte, auf dem Rechtsweg gegen die dann vielleicht noch immer fehlende Umsetzung vorzugehen. Zum jetzigen Zeitpunkt dürfte das aber (noch) nicht erfolgversprechend sein.

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Hallo HSV,

 

ich habe den Schriftsatz auch vorliegen. Am Ende des zweiten Absatz steht: "Das Gesetz sieht vor, dass sie (die Bestandsfahrzeuge aus 2009; Anm. von mir) ab 2013 in die neue Systematik der CO2-orientierten Besteuerung überführt werden."

 

Welches Gesetz? Wir haben 2013. In meinen Augen ist das mehr als unbefriedigend. Ich fürchte, wenn wir jetzt nicht aktiv werden, passiert da nix mehr. Ich will schauen, dass ich eine passende Antwort an den Pet-Ausschuss verfasse. Wenn jemand Vorschläge hat, was noch mit rein soll, immer her damit.

 

Schönes WE Stefan

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Hallo Stefan!

 

Ich interpretiere es in der Form, daß man sich seitens des Petitionsausschusses überhaupt nicht die Mühe einer Prüfung, der jetzigen Sachlage gemacht hat.

 

Da das Steuerjahr 2013 am 01.01. beginnt, hätte eigentlich schon beim Schreiben dieses Satzes klar sein müssen, daß etwas nicht (mehr) stimmen kann. Der Umstand, daß es dennoch in der Form rausgegangen ist, zeigt m. E. nur die "Ernsthaftigkeit", in der das Anliegen verfolgt wurde.

 

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf den Beitrag von zinn2003 vom 10.12.2012, 08.26 Uhr. Auch dieser steht im klaren Widerspruch zu der Darlegung des Petitionsausschusses. Nach den Ermittlungen von zinn2003 und den Ausführungen des Bundesfinanzministeriums gibt es eben keine Gesetzesänderung ab 2013 im Hinblick auf die Halter von Altfahrzeugen. Begründet wird das mit einer vermeintlichen Rechts- und Planungssicherheit für die Halter dieser Fahrzeuge.

 

So nachvollziehbar ich diesen Ansatz finde, so unverständlich erscheint mir nach wie vor die Verweigerung der Erweiterungsmöglichkeit bezüglich der Günstigerprüfung. Vor dem Hintergrund umweltpolitischer Ziele macht diese Verweigerung überhaupt keinen Sinn, vor dem Hintergrund rein wirtschaftspolitischer Aspekte (wie im letzten Schriftsatz des Petitionsausschusses mehr oder weniger offen eingeräumt...) erklärt sie sich jedoch von selbst.

 

Wenigstens wissen wir nun klar und deutlich, woran wir sind. Höchst unbefriedigend und dazu noch mit einem faulen Beigeschmack behaftet bleibt die Sache dennoch.

 

Zu einem Wahlrecht bzw. einer Einräumung der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Günstigerprüfung gehört m. E. auch eine weitgehende Entscheidungsfreiheit für den Bürger. Analog zu dieser Überlegung meine ich, daß auch das für viele Fahrzeuge vermeintlich fehlende Vorliegen verläßlicher Daten kein Ausschlußkriterium darstellt. Bei dieser Argumentation werden die Fahrzeughalter, für deren Fahrzeuge entsprechende Daten vorliegen, von vornherein benachteiligt. Im übrigen würde zu einer konsequent umgesetzten Wahlmöglichkeit auch gehören, daß jedem Fahrzeughalter die Möglichkeit der Beschaffung entsprechender Daten aingeräumt würde. Ich bin mir sicher, daß bei hier auch die Fahrzeughersteller behilflich sein könnten, da sie wahrscheinlich über die entsprechenden Daten verfügen dürften.

 

Vielleicht wird an der letztgenannten Stelle der eigentliche Komplott deutlich. Wir wissen nun ja, daß die damalige Günstigerprüfung und die daraus resultierende Wahlmöglichkeit allein auf wirtschaftlichen Überlegungen fußte. Ebenso dürfte es nun auf wirtschaftlichen Überlegungen fußen, die Beschaffung der entsprechenden Daten für schwierig oder gar unmöglich zu erklären - bestimmte Altfahrzeuge werden damit unattraktiver und der Absatz von Neufahrzeugen unter Umständen weiter angekurbelt. Wobei ich diesen Punkt nicht unkritisch sehe, denn wir wissen ja auch, daß die Gruppe der Altfahrzeuge, bei denen sich wie beim A2 eine günstigere Steuer ergeben würde, eine Minderheit ist.

 

Zusammenfassend meine ich, daß die Argumentation nur in die Richtung laufen kann, daß das sich auf Basis der Günstigerprüfung ergebende Wahlrecht auf alle Fahrzeughalter erweitert werden muß - auch mit der Konsequenz, daß Fahrzeughaltern die Möglichkeit der Beschaffung entsprechender Daten ausdrücklich eingeräumt wird. Alle anderen Überlegungen würden vermutlich von vornherein ins Leere laufen.

 

Der Gesetzgeber wäre gefragt, sich hier an eigenen, früheren Aussagen messen zu lassen und könnte so zumindestens den Weg für die Möglichkeit einer Gleichbehandlung ebnen.

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Hallo @HSV, hallo Stefan,

 

schade, dass nun etwas vorliegt. Ich hatte mir bereits ein paar Stichworte für ein Schreiben an Herrn Lammert aufgeschrieben; inhaltlich: Ob der Petitionsausschuss am konkreten Beispiel seinen demokratischen Aufgaben gerecht wird usw.

Das Schreiben dürfte sich erübrigen, es sei denn die Antwort des Petitionsausschusses gäbe noch etwas her.

 

Ansonsten ist, da stimme ich Stefan zu, zu überlegen, ob und wann ggf. etwas zu unternehmen wäre. Denn im Ergebnis haben wir derzeit ein Gerichtsurteil das die Regelungen zwar für ungerecht aber rechtens - weil zeitlich bis 2013 befristet - beurteilte. Und, wenn ich Eure Aussagen richtig interpretiere, eine Entscheidung des Petitionsausschusses, der ebenfalls davon ausgeht, dass ab 2013 die Altfahrzeuge in die CO2-Besteuerung überführt werden.

 

In so fern wäre eine baldige Reaktion sinnvoll - wenn die Mitglieder des Petitionsausschusses aus Unwissenheit (?) hier eine (falsche) Entscheidungen treffen / bzw. falsche Begründungen liefern. (Es dürfte klar sein, dass kein Bundestagsabgeordneter sich Gedanken über Empfehlungen der eigenen Ausschüsse macht.)

 

Das Einfachste wäre vorerst, den Petitionsausschuss auf dieses Problem hinzuweisen und nach dem "Gesetz" zu fragen; mit cc an die einzelnen Mitglieder des Ausschusses (vielleicht auch direkt über http://www.abgeordnetenwatch.de/).

 

Bleibt die Anfrage unbeantwortet, das Gesetz ungenannt, könnte man weiter überlegen.

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.... so unverständlich erscheint mir nach wie vor die Verweigerung der Erweiterungsmöglichkeit bezüglich der Günstigerprüfung.

Ich sehe da ganz klar die Lobbyarbeit der Hersteller. Da noch bissel Aufwandsangst bezüglich Zulassungsbehörden und Finanzämter streuen und schon ist allen Entscheidern klar das Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.

Zudem existieren doch für die ganzen Leasingfahrzeugnutzer keine Autos älter als 3 Jahre. Die gehen doch eh dauernd kaputt und gehören aus dem Verkehr gezogen. :eek:

@Joachim

Bis du rechtlich durch bist können wir die A2 eh als Oldtimer versichern. :D

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Ganz so resignativ wie zinn2003 vermag ich die Sache noch immer nicht zu sehen. Auch, wenn die Entscheidung des Petitionsausschusses erstmal als Ohrfeige zu werten ist geht das Leben weiter.

 

Hätten einige andere und ich die Sache von vornherein als aussichtslos angesehen und abgeschenkt, dann wären wir alle nicht da, wo wir jetzt sind. Von daher meine ich noch immer, daß es völlig umsonst war.

 

Zwar habe ich jetzt noch keine genaue Idee, wie es weitergeht. Ich bin mir aber sicher, daß das nicht das letzte war und daß es irgendwie weitergehen wird. Aufgeben sollten wir jetzt nicht.

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Ach komm, schon immer ist ein System hinter dem ganzen Spaß.

Schon allein bei der Abgasnorm sträuben sich einem die Haare.

Anfang der 90er Jahre macht die EU klar das der Feinstaub bekämpft werden muss.

1999 kommt der Beschluss. Bis 2005 dürfen Fahrzeuge zugelassen werden, die keine grüne Plakette bekommen.

Wie das wohl zusammenpasst? Absatzförderung vom feinsten. Als Alibi den Partikelfilter den man gar nicht kaufen kann. Ich denk bloß an die Mühe die 1,4er hatten um den überhaupt zu bekommen.

Es geht doch nur darum möglichst viele Neuzulassungen zu generieren und alles was älter als drei Jahre ist, möglichst der Schrottpresse zu übergeben (Abwrackprämie). Jede Reparatur soll soll unwirtschaftlich wie möglich sein.

@Joachim_A2

Ich habe eine Firma und zwei Ehrenämter am laufen. Nebenbei versuch ich jetzt ein altes Haus möglichst wenig mit WD und ähnlichen Müll zu verschandeln und trotzdem bewohnbar zu machen. ;)

Wenn Politik dann richtig, dazu fehlt mir aber die Zeit und ich bin nicht korrupt genug.

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@zinn2003: Ich kann mit Deinem Post nicht viel anfangen. Sagst Du uns was Neues? Nein, eher nicht.

 

Und es ist schön wenn Du eine Firma, zwei Ehrenämter und ... hast und nebenbei ...

Aber was willst Du uns damit sagen? Überlass es doch jedem selbst, ob, wann und wie viel er sich wo engagieren mag. Es zwingt Dich doch niemand sich zusätzlich noch sonst wo zu engagieren, oder? Aber lass dann zumindest die Anderen, die noch irgendwo (nebenbei) was reißen wollen, dies tun - ohne sie mit "Ach komm, ..." zu demotivieren, statt zu motivieren. (Wobei 'motivieren' natürlich auch konstruktive Kritik beinhalten darf.)

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