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Versicherung zahlt weniger als Rechnung... wth?


Fatzenbolt

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Uff bin gerade heim gekommen und schon voll perplex. Dachte mein Schaden aus dem April wäre längst über die Bühne, aber heute hab ich auf einmal nen Schreiben im Briefkasten. Kurz paar Infos:

 

Auto geparkt, weggegangen, tag bei freunden verbracht.

Abends zurückgekommen, Unfallschaden und (polizeilichen) Zettel vorgefunden (der besagt, dass Unfall aufgenommen wurde).

Daheim dann Auto in die Werkstatt gebracht, das der Versicherung mitgeteilt. 3 Tage ohne Auto, 2 Tage Mietwagen.

Rechnung über 2,5k hat die Werkstatt direkt an Versicherer (VVD) geschickt.

Jetzt erhalt ich den Hinweis von der VVD: wir zahlen nur 1,8k

"Ausweislich der in Kopie beigefügten Unfallschilderung und Schadenskizze erfolgte der Anstoß am Fahrzeug Ihres Kunden am vorderen rechten Stoßfänger. Es handelt sich demnach um zwei unterschiedliche Anstoßbereiche, wobei die in Ihrer Rechnung kenntlich gemachten Positionen nicht auf den hier in Rede stehenden Unfall zurückzuführen sind."

 

Ganz ehrlich: verstehe ich nicht. Ich hab k.a. was der Unfallverursacher an Schaden mitgeteilt hat (war ja nicht anwesend). Ich hab ebenfalls keine Ahnung was meine Werkstatt repariert hat (hab keine Teileauflistung) und ich weiß von keinem weiteren Schaden. Ich hatte keinen Unfall und Auto wurde mir als Unfallfrei verkauft. Jetzt meien Fragen:

 

Woher weiß die Versicherung dass die "kenntlich gemachten Positionen" nicht von dem Schaden stammen (haben die ne Glaskugel?). Warum repariert meine Werkstatt Schäden die nicht mit dem Unfall zu tun haben ohne mich zu fragen? Bleib ich jetzt auf der nicht geraden ungeringen Differenz sitzen? Was wenn ich das Geld nicht habe? Bin nämlich ein armer Schlucker ;)

 

Vielen Dank im vorraus.

Gruß, Fatz

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... Woher weiß die Versicherung dass die "kenntlich gemachten Positionen" nicht von dem Schaden stammen (haben die ne Glaskugel?). ...

 

Ruf doch einfach den Sachbearbeiter an und frage ihn. Name und Rufnummer müssten doch auf der Regulierungsmitteilung stehen. Danach bist du schlauer.

 

... Warum repariert meine Werkstatt Schäden die nicht mit dem Unfall zu tun haben ohne mich zu fragen? ...

 

Wenn du dann schlauer bist und es sich seitens des Versicherers nicht um ein Missverständnis (für Bagatellschäden werden bei Versicherern in sogenannte Schadencentern nur angelernte Kräfte mit viel Phantasie eingesetzt - natürlich untertariflich bezahlt) handelt, stellst du deine Werkstatt zur Rede.

 

... Bleib ich jetzt auf der nicht geraden ungeringen Differenz sitzen? ...

 

Du hast doch bestimmt deine Ansprüche an die Werkstatt abgetreten ? -Sonst hätte diese ja nicht direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Dann hat die Werkstatt den "Schwarzen Peter" und muss gegenüber dem Versicherer argumentieren.

 

... Was wenn ich das Geld nicht habe? Bin nämlich ein armer Schlucker ;) ...

 

:kratz: ... dann kannst du weniger schlucken ! :D

 

Immer schön cool und sachlich bleiben - du wirst sehen, dass sich die Sache aufklärt, wenn tatsächlich kein Vorschaden vorhanden war.

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Schließe mich Uwe an. Ohne Gutachten und ohne Kostenübernahme unglaublich, kein Wunder dass die jetzt den Betrag drücken (können).

 

Gruß Audi TDI

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Du bringst Dein Auto in die Werkstatt zur Reparatur, ohne von der gegnerischen Versicherung

eine Kostenübernahme zugesichert bekommen zu haben, ohne Gutachten?

 

Ich bin Sprachlos.

 

 

Gruß Uwe

Naja das hat ja die Werkstatt für mich übernommen. Haben schön Bilder gemacht, die an die Versicherung geschickt, nen Kostenvoranschlag (über 2,5k) erstellt, gefragt ob sies per KVA abrechnen können oder Gutachter holen müssen. Versicherer meinte: "2,5k sind in Ordnung können reparieren".

 

Das klang für mich alles stark nach Kostenübernahme. Deshalb bin ich jetzt ja auch so perplex :D

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Bei meinem roten wurde ein Gutachten gemacht (weil er ja so alt ist:D ). Das habe ich inzwischen auch bekommen. Gutachtenkosten werden direkt bei der Versichung eingereicht vom Gutachter. (Versicherung gab ok). Jetzt warte ich eigentlich nur auf das Geld (ohne Mehrwertsteuer). Dann bekommen sie noch Rechnungen vom Lackieren für die ich dann die MwSt. noch einfordere.

 

Mich wundert, dass du dir das nicht genau angesehen hast (Oder Bilder hast) und das es jetzt den Ärger gibt..

Bearbeitet von erstens
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Hast du denn nun eine Abtretungserklärung unterschrieben ? - Davon hängt deine weitere Vorgehensweise ab.

Afaik hab ich die unterschrieben, jop.

 

Mich wundert, dass du dir das nicht genau angesehen hast (Oder Bilder hast) und das es jetzt den Ärger gibt..
Bilder hab ich ja. Die die eben in der Werkstatt gemacht wurden. Dass es jetzt Ärger gibt wundert mich ja auch ;)
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Normalerweise kommt bis 4.000 € kein Gutachter, zahlen Versicherungen so. Deine Werkstatt wird auch etwas höher kalkuliert haben, weil du ja nicht schuld bist. Hab das jetz schon 2 mal erlebt. Für mich wurde immer mehr rausgeholt als es wohl nötig gewesen wäre. Nur hatte ich den Vorteil, dass die Versicherungen einmal mit und einmal ohne Gutachter anstandslos gezahlt haben.

 

Anrufen, reden verbindet Völker. Hast du mit Unfallgegner Kontakt?

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Anrufen, reden verbindet Völker. Hast du mit Unfallgegner Kontakt?

Nope überhaupt nicht. Hab ja nur den Zettel von der Pozilei am Auto gehabt und dann kam ne Woche später gleich der Anruf von der VVD...

 

Aber werd jetzt nachher erstma mit der Werkstatt reden, ob die das deichseln. Vllt. muss ich ja garnix machen :D

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Bei meinem Schaden war auch nen Gutachter da (1700,- Schaden)

 

Dann bestand die gegnerische Versicherung drauf. :kratz:

 

Nope überhaupt nicht. Hab ja nur den Zettel von der Pozilei am Auto gehabt und dann kam ne Woche später gleich der Anruf von der VVD...

 

Aber werd jetzt nachher erstma mit der Werkstatt reden, ob die das deichseln. Vllt. muss ich ja garnix machen :D

 

Naja wenn du Abtretungserklärung unterschrieben hast, dann machen die eh alles und du bekommst nur ein Schreiben was gezahlt wird und was nicht. Das hast ja bereits bekommen.

 

Dacht nur mit Kontakt zum Unfallgegner hast vll. die Chance von ihm zu hören was genau passiert ist

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Ist doch von Versicherung zu Versicherung, von Fall zu Fall bzw Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich. Als unserem 89er Passat jemand hinten rein ist kam auch ein Gutachter, obwohl der Schaden weit unter 1000EUR lag.

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Nö, war ja Sachbeschädigung und demnach ein Fall für die VK...

 

Dann bestand die gegnerische Versicherung drauf. :kratz:

 

 

 

Naja wenn du Abtretungserklärung unterschrieben hast, dann machen die eh alles und du bekommst nur ein Schreiben was gezahlt wird und was nicht. Das hast ja bereits bekommen.

 

Dacht nur mit Kontakt zum Unfallgegner hast vll. die Chance von ihm zu hören was genau passiert ist

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Wenn Verdacht auf Totalschaden besteht, kommt der Gutachter. Macht ja auch Sinn. Denn dazu muss der Restwert ermittelt werden. Also vornehmlich bei alten Autos.

Hatte die Frau am Telefon auch von meinem BMW befürchtet daher mein Vorschlag zum Gutachter gleich angenommen :D 1992 ist aaalt. Jaaa! :D

Bearbeitet von erstens
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Wenn der durch den Unfall verursachte Schaden 1.800 € beträgt, dann hättest Du einen Sachverständigen mit der Feststellung des Schadens bemühen sollen und dies nicht der Werkstatt überlassen, die aus unerfindlichen Gründen sämtliche Schäden - auch ohne Unfallbezug - repariert hat. Die Versicherung hat dann ganz simpel die von der Werkstatt eingereichte Reparaturrechung mit der polizeilichen Akte verglichen, in der Fotos sowie Angaben zu dem Unfallhergang und den Beschädigungen dokumentiert sind.

 

PS: Ein Sachverständigengutachten, das übrigens ausführlicher und qualitativer ist als Kostenvoranschlag der Werkstatt, muss die Versicherung in der Regel ab einer Schadenshöhe von 700 € bezahlen.

 

PPS: Die Anwaltskosten bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers auch, wobei die Schadenshöhe kaum eine Rolle spielt.

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PS: Ein Sachverständigengutachten, das übrigens ausführlicher und qualitativer ist als Kostenvoranschlag der Werkstatt, muss die Versicherung in der Regel ab einer Schadenshöhe von 700 € bezahlen.

 

PPS: Die Anwaltskosten bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers auch, wobei die Schadenshöhe kaum eine Rolle spielt.

 

Nur mal so eine Frage: Wer bezahlt denn die Versicherung, wenn die Versicherung für jeden Scheiß aufkommen muss neben den reinen Unfallkosten??? Warum die Kosten immer so in das Maximum getrieben werden erschließt sich mir oft nicht ganz...

 

Zu diesem Fall: Mit der Abtretung hat das m.E. nichts zu tun. Dort wird nämlich stehen, dass du für den Betrag aufkommen wirst, den die Versicherung nicht übernimmt. Du also Schuldner bis zur Rechnungshöhe bleibst.

 

Was hat die Versicherung denn genau gesagt? Und was hastdu reparieren lassen? Hol dir eine Rechnungskopie und check mal was die bitte gemacht haben in der Werkstatt. Wenn du nicht weiter kommst, ruf die Werkstatt an und sag du hättest einen Reparaturauftrag erteilt für den Unfallschaden, nicht einen Freibrief für eine Kfz-Sanierung. Also wirst du auch nicht bezahlen, was du nichtin Auftrag gegeben hast.

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Was hat die Versicherung denn genau gesagt? Und was hastdu reparieren lassen? Hol dir eine Rechnungskopie und check mal was die bitte gemacht haben in der Werkstatt. Wenn du nicht weiter kommst, ruf die Werkstatt an und sag du hättest einen Reparaturauftrag erteilt für den Unfallschaden, nicht einen Freibrief für eine Kfz-Sanierung. Also wirst du auch nicht bezahlen, was du nichtin Auftrag gegeben hast.

^^ jo dass es darauf hinausläuft, hab ich auch befürchtet.

 

Ich hab bereits mit der Werkstatt gesprochen. Diese will sich erst noch mit der Versicherung in Verbindung setzen. Solange werd ich noch abwarten, ob da was dabei rauskommt. Wenns dann im Endeffekt heisst, bitte zahlen sie noch die 700€ dann werd ich mich wohl drauf berufen müssen, dass ich lediglich Unfallreparatur in Auftrag gegeben hab. Aber ob das funktioniert. Und nachher dann Anwalt oder so, kann ich mir eh nicht leisten. :(

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Nur mal so eine Frage: Wer bezahlt denn die Versicherung, wenn die Versicherung für jeden Scheiß aufkommen muss neben den reinen Unfallkosten??? Warum die Kosten immer so in das Maximum getrieben werden erschließt sich mir oft nicht ganz...

 

 

V-Mann, ich verstehe den gängigen Einwand der Versicherungen mit der "unnötigen" Kostenlast für die übrige Versicherungsgemeinschaft. In dieser Hinsicht gibt es im Gesetz und in der Rechtssprechung ganz gute Regelungen, die versuchen, die die Versicherungen und damit die Versicherungsgemeinschaft nicht allzu stark zu belasten.

 

Das, was Du mit "jedem Scheiß" titulierst, sind auch Unfallkosten. Das deutsche Schadensersatzrecht kennt den Begriff "reine Unfallkosten" nicht. Sämtliche Kosten, die durch Unfall verursacht worden sind und erforderlich waren, muss die Versicherung ersetzen. Zur Veranschaulichung: Bei einem durch einen Unfall verursachten Schaden unter 700 € (fließende Grenze) ist ein kostspieliges Sachverständigengutachten in der Regel nicht "erforderlich", um einen Schaden nachzuweisen. Da reicht grds. ein kostengünstiger Kostenvoranschlag.

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Hallo rainmaker2007.

 

Ich verstehe deine Argumente und habe keine Probleme, Dir zu folgen (ich wende Sie sogar jeden Tag an).

 

Aber wir alle zahlen Beiträge. Und die Versicherungen (Quersubventionen jetzt mal außen vor) müssen alle Schadenaufwendungen + Verwaltungskosten + Gewinn + Gewinn für Rücklagen aus den Beiträgen einnehmen. Die Schadenaufwendungen sind zwar nur ein Teil, aber es ist einer.

Wenn unsere Autos einen Motorschaden haben, beauftragen wir doch auch keinen Gutachter für 500,- Gebühren, um diesen diagnostizieren zu lassen. Oder Mieten einen Mietwagen zum Unfalltarif für bis 200,- Euro proTag (!) an, oder lassen das Auto bei aufleuchtender Motorleuchte von Abschleppern quer durch die Republik fahren auf eigene Rechnung. Oder lassen Ersatzautos zu bei einem Kfz-Service für 150,- Euro statt selber zur Zulassungsstelle zu gehen? Warum ist uns das alles nur so nötig, wenn jemand anders uns unser geliebtes Auto beschädigt?

 

Können wir uns darauf einigen, dass es mehrere Branchen gibt, die bei Unfallopfern eine (vielleicht die lukrativste) Einnahmequelle sehen? Und das zu lasten der Versicherung und weiter gedacht, der Versichertengemeinschaft...

 

just my 5 cents

Murat

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Hi Murat,

 

solange Vertreter dieser Branchen ihren Job ordentlich und im Einklang mit dem Gesetz erledigen, habe ich kein Problem damit. Das ist regelmäßig auch der Fall. Bleiiben wir gleich bei SV-Gutachten. Mit einem SV-Gutachten lässt sich der Schaden vollumfänglich nachweisen. Ein Kostenvoranschlag taugt nur was bei leichten Parkschäden, bei den übrigen Unfällen erweist er sich oft als zu oberflächlich und birgt die Gefahr versteckter Kosten.

 

Dabei soll es nicht unerwähnt bleiben, dass die Versicherungen selbst versuchen, den Geschädigten zu benachteiligen. Ich meine damit die unzähligen in Auftrag gegebenen Korrekturgutachten sowie die geführten Prozesse, die kaum Erfolgsaussichten hatten (HUK als Paradebeispiel). Zugleich produzieren die Versicherungen sehenden Auges hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Es ist nicht von der Hand zuweisen, dass das Prozessieren im Gericht und die Finanzierung von Gegengutachten, um die Schadenssumme zu drücken, auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft geschieht.

 

Deshalb würde ich die Versicherungen nicht als Opfer von Sachverständigen, Anwälten und Reparaturwerkstätten ansehen, die nur ihre Arbeit tun.

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...

Können wir uns darauf einigen, dass es mehrere Branchen gibt, die bei Unfallopfern eine (vielleicht die lukrativste) Einnahmequelle sehen? ...

 

Das kann ich aus eigener Erfahrung sogar bestätigen. Mir ist vor einigen Jahren ein LKW leicht in meinen Dienstwagen gefahren. Die Reparatur in der VW-Werkstatt war problemlos. Doch als es um den Ersatzwagen ging, war ich doch sehr überrascht.

 

Der für die Ersatzwagen zuständige Mann macht mir zunächst ein Angebot über 49,00 EUR/Tag (200 km frei), doch als dann der Meister noch eine Rückfrage wegen der Unfallreparatur hatte, erhöhte sich die Tagesmiete schlagartig auf den 3-fachen Betrag (zahlt ja die Versicherung des Unfallgegners und die Konditionen sind mit den Versicherern abgestimmt). Ich hatte mich für das "nette" Angebot bedankt und meinen Ersatzwagen bei einem freien Vermieter gebucht - für 49 EUR/Tag.

 

Das Verhalten stufe ich schon als betrügerisch ein - denn auch der Geschädigte ist zur Kostenminderung verpflichtet. Es handelt sich wohlgemerkt um die gleiche Leistung. Was wäre denn, wenn der gegnerische Haftpflichtversicherer Vergleichsmieten vorliegt und die Nichteinhaltung der Kostenminderung geltend macht ? - Da wäre ich womöglich noch auf 500 EUR Kostendifferenz sitzen geblieben.

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... Sachverständigen, Anwälten und Reparaturwerkstätten ansehen, die nur ihre Arbeit tun.

 

und sich diese bezahlen lassen, auf Lasten Dritter.

 

Meine Aussage ist: Warum verhalten sich Menschen bei Rechnungen, die sie selber zahlen müssen anders als wenn das Bezahlen andere erledigen sollen / müssen?

 

Aber ich merke, du siehst es anders. Ist auch ok. Genug OT.

 

Fatzenbolt: Hat sich was getan oder die Teilablehnung aufgeklärt? Wie wurde diese jetzt dir gegenüber begründet?

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  • 1 Monat später...

So jetzt habe ich mich mal persönlich mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und den Fall nochmal geschildert. Bin gespannt ob das noch was reisst.

 

Wenn das in so einem eindeutigen Fall nicht funktioniert, werd ich mir in Zukunft eben immer gleich nen Anwalt nehmen. Schade, da ich eigtl. keine Notwendigkeit für die zusätzlichen Kosten sehe, aber wenns die Versicherer so wollen. Bitteschön.

 

Bin einfach zu gutgläubig... :rolleyes:

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Fatzenbolt: Hat sich was getan oder die Teilablehnung aufgeklärt? Wie wurde diese jetzt dir gegenüber begründet?

Begrüdnung war übnrigens:

 

"Herr Schadesnverursacher hat ausgesagt mit Schrittgeschindigkeit gegen den Wagen gefahren zu sein. Geschwindigkeit reicht nicht aus um die in Rechnung gestellten Schäden verursacht zu haben."

 

Na super, dann ist er halt nicht mit 7km/h sondern mit 20 km/h drauf gefahren. Das gilt ja im Volksmund auch noch als Schrittgeschwindigkeit...

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Was wurde denn genau gesagt? Wird bestritten, dass dieser Schadenumfang repariert wurde? Wird dir die Reparatur eines vorherigen Schadens unterstellt?

 

Wenn das alles ist, was die haben, also eine subjektive Einschätzung einer Geschwindigkeit eines Fahrzeuginsassen (der mit Sicherheit nicht auf sein Tacho guckt beim fahren... oder hier vielleicht doch :rolleyes:), dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Setz eine Frist und sonst zum Anwalt.

 

Bei deinem Autohaus würde ich mal genauer nachhaken. Wer (Name) hat wann mit wem von der Versicherung gesprochen und welche Absprachen getroffen? Du hast ja scheinbar leider vorher nie mit der Vers. gesprochen vor Reparatur. I.d.R. ruft eine Werkstatt bei der Vers. an und spricht die Reparatur durch und lässt sich diese Übernahme bestätigen.

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Jetzt erhalt ich den Hinweis von der VVD: wir zahlen nur 1,8k

"Ausweislich der in Kopie beigefügten Unfallschilderung und Schadenskizze erfolgte der Anstoß am Fahrzeug Ihres Kunden am vorderen rechten Stoßfänger. Es handelt sich demnach um zwei unterschiedliche Anstoßbereiche, wobei die in Ihrer Rechnung kenntlich gemachten Positionen nicht auf den hier in Rede stehenden Unfall zurückzuführen sind."

 

es wurden wohl zwei schäden repariert, wobei die gegn. versicherung davon ausgeht, dass ein teil der schäden nicht auf den unfall zurückzuführen sein dürfte. dazu braucht man keine glaskugel, es reicht ein normaler sachverständiger.

 

ich sehe das auch so, dass du in dem von dir geschilderten fall eine positive zusage der kostenübernahme seitens der versicherung erhalten hast und keinerlei weitere vorkehrungen treffen musstest.

 

zum thema externer sachverständiger:

die kosten für ihn muss die gegn. versicherung nicht akzeptieren, wenn sie nicht ausdrücklich zugestimmt hat, schon gar nicht bei schadenswerten von etwa 2000€. immerhin kann die versicherung auch eigenes personal schicken. hier greift der fall, den schaden so gering wie möglich zu halten. hast du ja auch nicht gemacht, von daher OT....

 

hast du verkehrs-RS? dann warte gemütlich ab, was dein schrauber mit der versicherung klärt und übergib die sache im zweifel deinem anwalt.

 

nur so nebenbei:

wurde auf rechnung repariert oder KV? bei KV ist die zahlende versicherung berechtigt zum einen die lohnkosten herauszurechnen, als auch die märchensteuer abzuziehen.

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Ab 800 € Schadenswert muss die gegn. Versicherung den Gutachter bezahlen. Habe ich grade neulich im I-net gefunden. (frag einen Anwalt.de)

 

PS mein Gutachten hat ca. 320€ gekostet, Schaden war 1480€ Plus Steuer. Gutachter wurde vorab direkt bewilligt. Fahrzeug 17 Jahre alt, könnte ja Totalschaden sein, meinten sie.

 

 

BMW 850i, Wert 13800€

 

:);)

Bearbeitet von erstens
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  • 2 Monate später...

So der Spaß geht weiter. Nach mehrfachem Hin-und Her mit der Versicherung wurde die VVD mittlerweile recht einsilbig und schickt nur noch Standardfloskeln zurück.

 

Deshalb hab ich jetzt dem Versicherungsombudsmann geschrieben und hoffe, dass der Verein was reißen kann.

 

Repariert wurde übrigens auf Rechnung.

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