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Passt die Felge 8L9 601 025 A?


1.6FSI

Empfohlene Beiträge

Bin auf der Suche nach 16" Felgen für unseren FSI auf die 8L9 601 025 A mit 6Jx16 ET31 gestossen.

Kann mir jemand sagen ob die zugelassen sind für den A2 bzw. mit welchen Reifendimensionen die gehen? In meiner COC steht 185/60 auf 6Jx16, kann ich daraus schliessen, dass die Felge geht? Es steht halt nirgends etwas von der ET, bin daher nicht sicher.

 

Ciao

Stephan

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@Ingo: Habe den Threat selber vor ein paar Tagen gelesen -> werde alt!:o

@morgoth: Habe es befürchtet, danke!

@Carpinus: Hast vollkommen Recht! Ist jetzt aber eh wurscht, mer machet jetzt 195/45 Schluffen druff...wenn scho denn scho!:D

 

Ciao

Stephan

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  • 2 Wochen später...

Muss den noch mal rausholen.

Welche Reifengrösse würdet Ihr auf den 6Jx16 Felgen empfehlen bei Kriterien wie Sicherheit und Komfort?

 

195/45 oder 205/45

 

In beiden Kategorien gibt es Pirelli und Bridgestone, meine Favoriten was die Marken betrifft, evtl. noch Conti.

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Wenn schon, dann würde ich eher zu 195/50/16 greifen. Dürfte der größte zulässige Reifenumfang sein (knapp 1 % über den 205/40/17) den man noch problemlos eingetragen bekommt.

Könnte aber bei der bekannten Drehmomentschwäche beim Anfahren evtl. ein Problem werden beim FSi. Ansonsten erhöht er die Übersetzung auf die Straße und könnte sparen helfen.

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@dieselzerstoiber: Nach meinen Recherchen ist diese Dimension gesetzlich unzulässig, da sie zu einer negativen Tachoabweichung von 2% führt, d.h. Anzeige 98km/h tatsächliche Geschwindigkeit ist aber 100km/h. Gesetzlich zulässig ist lediglich eine Toleranz von bis zu +7%. Die Dimension 195/45 führt zu einer Abweichung von +1%. Alles zur Bezugsgrösse 175/60 R15 die in der COC steht. Die theoretische Möglichkeit einer Tachoangleichung mal ausser acht gelassen.

 

Nachtrag: Nach einer EU-Verordnung (Richtlinie ECE R-39) darf die Tacho-Toleranz sogar +10% zuzüglich 4km/h betragen!!! (50 -> 59km/h, 100 ->114km/h!!!)

Bearbeitet von 1.6FSI
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Hallo,

das mit den Toleranzen ist ok. Was man aber berücksichtigen muss: die Tachos unserer Audis haben eine Voreilung, bei unserem sind es bei 100km/h ca. 5 Zacken.

 

Die Toleranzen werden bei 40, 80 und 120km/h geprüft, darüber nicht, darunter auch nicht.

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Naja, die Toleranzen werden beim Eintragen garnicht geprüft, es wird lediglich der Abrollumfang im Vergleich zur Serienbereifung berechnet. Fällt der einzutragende Abrollumfang größer aus als der Serienabrollumfang, wirds tendenziell schonmal schwierig, heißt die meisten Prüfer werden nur noch mit Vergleichsgutachten per Einzelabnahme eintragen.

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Um das mal für mich zusammen zu fassen:

 

195/50 R16 kann Probleme machen, Prüfer abhängig

195/45 R16 sollte keinerlei Probleme machen

 

Falls kein Widerspruch kommt, und da ich keinerlei Diskussionen oder Aufwand damit haben will (Hinfahren, zeigen, fertig) bietet sich dann wohl die zweite Variante an, oder?

 

Was brauche ich eigentlich zu den Felgen? Habe in der Bucht original TT Felgen geschossen die ja von der Dimension 6Jx16 auch so in meiner COC stehen, halt nur mit den 185/50. Dazu habe ich aber keinerlei Gutachten, ABE oder Ähnliches erhalten.

 

Ciao

Stephan

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Da melde ich mich mal zu Wort.

Ich fahre TT-Felgen mit 195/50 R16.

Zuerst habe ich mir ein Festigkeitsgutachten von Audi schicken lassen (ist die Felge stabil genug für den A2?) . Dann eine Freigabe vom Reifenhersteller (kann der Reifen auf der Felge und auf dem Auto gefahren werden ?).

Mit den Unterlagen zum Tüv und nach ner knappen Stunde wieder weg. :jaa:

 

Ganz easy. Anbei ein Bild.

q2b.JPG.666662c88c2ede49d2f95ecf82de7032.JPG

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@ 1.6FSI: Nachdem was hier in einem fred geposted wurde, ist die maßgebende Reifengröße die größtmögliche, die für den A2 vom Werk aus freigegeben ist - also 205/40/17!

Die 195/50/16 liegen knapp unter 1 % drüber und sind somit eintragungsfähig.

 

Die Info stammt vom Fahrwerkspapst (oh mein Gott, ich hab das Zitiergebot verletzt - muß ich jetzt zurücktreten und wie weit?)

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  • 1 Monat später...

Da das hier gut dazu passt:

 

Ich bin auch in den Besitz dieser oben genannten Felgengröße vom TT (6x16 ET31) gekommen. Darauf sollen die ZE912 von Falken, darüber steht hier viel positives.

Nun will mein TÜV-Prüfer noch eine Bescheinigung vom Felgenhersteller (Audi) haben, dass diese Felge aufm A2 keine Probleme macht :(.

Brauche ich diese noch dazu oder reicht mir diese Standard-Bescheinigung von Falken aus, dass der Reifen (195/50R16) auf die Felge passt?

 

Technisch sollte diese Kombination eigentlich passen, da hier im Forum damit auch mehrere rumfahren.

Muss man auf irgendwelche Kabel achten, die im Weg sind bzw. ist Vorne genug Freiraum vorhanden?

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Da das hier gut dazu passt:

...

Nun will mein TÜV-Prüfer noch eine Bescheinigung vom Felgenhersteller (Audi) haben, dass diese Felge aufm A2 keine Probleme macht :(.

Brauche ich diese noch dazu oder reicht mir diese Standard-Bescheinigung von Falken aus, dass der Reifen (195/50R16) auf die Felge passt?...

 

Ich habe von Audi via Kontaktformular kostenlos ein Schreiben erhalten, nachdem die Felge 525Kg trägt. Vom A2 keine Rede darin:(

Der Spass ist auch nicht ganz billig, habe für eine Eintragung letzte Woche €51,- beim TÜV Süd bezahlt!

Beim Audi bin ich noch am überlegen ob wir die Winterreifen weiter fahren. Haben nach 7 Jahren (!) noch 7,0 hinten und 6,5 vorne!!!

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Wie schon oft geschrieben einfach eine Traglastbescheinigung bei Audi anfordern und gut ist. Die 16 Zoll Originalfelgen haben eine ET von 35 die vom TT kommen also weiter raus, somit ist das ABS Kabel auch nicht im weg.

Falls der TÜV Stress macht einfach einen anderen aufsuchen.

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Beim Audi bin ich noch am überlegen ob wir die Winterreifen weiter fahren. Haben nach 7 Jahren (!) noch 7,0 hinten und 6,5 vorne!!!

 

Die werden auch in den nächsten Jahren kaum was an Profiltiefe einbüßen. Die sind nämlich schön ausgehärtet. Und somit für den harten Wintergebrauch kaum noch einsatzfähig.

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@audi-man18: Darüber liesse sich trefflich diskutieren. Der Reifenhandel darf 5 Jahre alte Reifen ganz offiziell als Neureifen verkaufen und ich soll sie dann nach 2 Jahren wegschmeissen? Der ADAC sagt sie sollten nicht älter als 8-10 Jahre sein. Wir haben diese Reifen tatsächlich vor 7 Jahren selbst gekauft und ich habe, natürlich subjektiv, den Eindruck dass die absolut in Ordnung sind. Übrigens habe ich die 8 Jahre alten Sommerreifen mit 5,5mm Profil letzten Herbst entsorgt. Auch die schienen mir noch in Ordnung, aber sicher ist sicher...

Laufleistung übrigens ca. 40Tkm mit den Sommerreifen und 25Tkm mit den Winterreifen.

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Wie schon oft geschrieben einfach eine Traglastbescheinigung bei Audi anfordern und gut ist. ... Falls der TÜV Stress macht einfach einen anderen aufsuchen.

 

Danke für eine deutliche Aussage! Werde bei Audi eine für die Felge anfordern.

Das mit dem TÜV ist dann halt so :D.

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  • 1 Monat später...

War heute beim TÜV in Ingolstadt.

Der Prüfer ist einmal unterm Auto rumgelaufen :janeistklar: und hat dafür 50€ kassiert. Egal, ist jetzt eingetragen.

Nach Aussage von Mitarbeiter muss man den Fahrzeugschein nicht aktualisieren lassen, somit habe ich meine 20€ behalten können :).

Da meine Reifenwahl sehr eingeschränkt bzgl. Lieferbarkeit war habe ich nun Vredestein Sportrac 3 drauf. Bisher konnte ich nur positives feststellen ("klebt" auf der Straße, ESP musste noch nicht eingreifen, was vorher zu oft seinen Deinst tun musste).

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Nach Aussage von Mitarbeiter muss man den Fahrzeugschein nicht aktualisieren lassen, somit habe ich meine 20€ behalten können :).

 

Ich würde sagen da hat der Mitarbeiter unrecht. Auf den Gutachten vom Tüv stehts sogar irgendwo meist nochmal extra drauf...

Vielleicht hat ja wer die Gesetzestextstelle parat...

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Vielleicht hat ja wer die Gesetzestextstelle parat...

 

Reifen Felgen Kombi Audi Orginal Felgen 195er auf 15" - Seite 2 - A2 Forum

Du mußt UMGEHEND zur Zulassungsstelle zwecks Deiner Räder-/Reifeneintragung. Bei Dir handelt es sich um keine Abnahme nach §19(3) StVZO sondern um eine Abnahme nach §19(2) StVZO. Das ist ein Unterschied: bei §19(2) StVZO ist die Betriebserlaubnis für Dein Fahrzeug erloschen. Das Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis hat der TÜV bei der Begutachtung der Rad-/Reifenkombination erstellt. Die Wiedererteilung der Betriebserlaubnis kann aber nur durch die Zulassungstelle erfolgen! Sprich Du fährst momentan OHNE Betriebserlaubnis!

Dies steht so auch eindeutig auf der "Begutachtung §19(2) / 21 STVZO" die Du vom TÜV bekommen hast:

"Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteile."

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Bitte lassen Sie durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen.

 

Steht wirklich bei mir auf dem Ausdruck drauf. Dann werde ich mich doch diese Woche mal auf den Weg zur Zulassungsstelle machen müssen.

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