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Versicherung: Übernahme der Schadensfreiheitsklasse


Evil Ewok

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So, derzeit fahre ich noch einen VW Polo, der auf meine Eltern zugelassen und auch über sie bei der R+V versichert ist. Den in kürze zu kaufenden Audi A2 würde ich nun ganz gerne auf mich selbst anmelden und versichern. Kann ich die Schadensfreiheitsklasse, die meine Eltern mit dem Polo erreicht haben (müßte irgendwo zwischen SF 5 und 8 liegen), auf den A2 mitnehmen? Ohne Fahrzeugwechsel geht es ja, soweit ich das verstanden habe. Könnte ich die SF dann auch zu einer anderen Versicherung mitnehmen?

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Du kannst die SF mitnehmen, sofern deine Eltern sie dir abtreten und du sie nach Dauer des Führerscheinbesitzes selbst "erfahren" haben könntest. Beispiel SF 8 bei nur 3 Jahren Führerscheinbesitz wird nix. Die Versicherungsgsellschaft und Fahrzeugwechsel oder nicht ist dabei ganz egal.

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Danke für die fixe Antwort.

Meinen Führerschein habe ich seit 12 Jahren, dass ist also kein Problem und da der Polo sowieso verkauft wird, würden meine Eltern die SF auch ohne weiteres abtreten.

Wie kompliziert ist eine solche Übertragung und wie sollten meine Eltern und ich dabei am besten vorgehen bzw. wo kann ich mich dazu im Netz informieren?

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Du holst dir vom alten Versicherer ne Abtretungserklärung für die SF-Klasse und schickst sie ausgefüllterweise mit dem neuen Versicherungsantrag zur neuen Versicherung. Diese führt nach Prüfung bei sich dann die SF-Klasse unter deinem Namen weiter.

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Du kannst die SF mitnehmen, sofern deine Eltern sie dir abtreten und du sie nach Dauer des Führerscheinbesitzes selbst "erfahren" haben könntest. Beispiel SF 8 bei nur 3 Jahren Führerscheinbesitz wird nix. Die Versicherungsgsellschaft und Fahrzeugwechsel oder nicht ist dabei ganz egal.

 

ich will nicht unken, aber ich glaube das ist so heute nicht mehr :kratz:

ich meine, da hat sich in den letzten jahren etwas geändert.

vielleicht sind hier VS-fachleute, oder jemand ruft mal informativ bei einer VS an.

 

Du holst dir vom alten Versicherer ne Abtretungserklärung für die SF-Klasse und schickst sie ausgefüllterweise mit dem neuen Versicherungsantrag zur neuen Versicherung. Diese führt nach Prüfung bei sich dann die SF-Klasse unter deinem Namen weiter.

 

das könnte so passen. allerdings verliert dann der "alte" vertragsnehmer seinen anspruch auf die SF.....

Bearbeitet von vfralex1977
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Naja, es gibt Versicherungen, die sich da dumm anstellen und Versicherungen, bei denen das ganz problemlos geht.

 

Wir haben kurz vor Schluss noch die ganzen SF-Rabatte von Vatern auf Muttern übertragen und meine Freundin hat die SF25 von der Mama geerbt (geht eigentlich garnicht).

 

Beides mal wieder bei der HUK24. Der Haken ist hier immer die Bestätigung des Vorversicherers, wenn der dumm tut, wirds haarig. Da er ja aber eh schon bei der Wald-und-Wiesen-Versicherung ist, hat er da sicher auch nen persönlichen Ansprechpartner, der ihm bestimmt auch ein gutes Angebot machen mag ;).

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Ich hab meine Karre auch noch auf meine Mutter laufen und dementsprechend gute Konditionen.

 

Würde ich aber das Auto selbst versichern, bekomme ich die maximale SF-Klasse 10, weil ich schon 10 Jahre den Führerschein habe - auch wenn ich bisher nur ganz kurz mal zwischendurch andere Autos auf mich angemeldet hatte. Meine Mutter würde ihre SF-Klasse behalten.

 

Zumindest hat mir das die DEVK-Tante an der Hotline mal so erklärt.

 

Am besten ist es, direkt mit der/den Verischerung/en zu sprechen.

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Bei meiner Frau und mir steht nicht nur der Kauf eines (für uns) neuen Autos an, sondern auch ein Umzug in einen anderen Kreis. Da der Kauf des Autos wohl vor dem Umzug stattfinden wird, stellt sich mir jetzt die Frage, wie ich dass mit der Anmeldung des Fahrzeugs am besten regle. Ich würde ungern das Auto zuerst am alten Wohnort anmelden und es dann kurze Zeit später auf den neuen Wohnort ummelden. Gibt es die Möglichkeit, das Auto schon vor dem Umzug am neuen Wohnort anzumelden (Miet- und Arbeitsvertrag vor Ort sind schon fix)?

 

Kennt sich hier einer mit der Materie aus oder kann mir sagen, wo ich im Netz solche Informationen finde?

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du brauchst das fahrzeug nicht auf den neuen kreis ummelden das kann auf den alten kreis gemeldet bleiben, zumindest das kennzeichen muss nicht neu.
Seit wann soll denn diese Regelung gelten? Und wo kann man das nachlesen?

 

Und nicht verwechseln mit Zulassungen von Firmen-Kfz... ;)

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@ erstens:

 

Ich habe mal ge-google-t. Finde zwar blumige Erklärungen, aber eben keinerlei Hinweis auf die entsprechende Verordnung bzw. den Wortlaut ebendieser. Egal, ich nehme mal die div. Aussagen so als gegeben hin.

 

[OT]

Trotzdem wäre es in diesem Zusammenhang besser gewesen, wenn man gleich Nägel mit Köpfen gemacht hätte. Nämlich die Stadt- bzw. Landkreiskürzel ganz aufgegeben hätte. Die machen ja bei o.g. Regeländerung auch keinen Sinn mehr. Vielmehr würden dann auch von so manchem die "Fahrkünste" des Vorausfahrenden nicht mehr danach bemessen werden, wie viele Buchstaben die Stadt- bzw. Landkreisbezeichnung hat (3 Buchstaben = "Landei" = kann nicht in der Großstadt fahren), sondern danach, welchen Fahrstil er / sie tatsächlich an den Tag legt. :jaa:

 

Wer anderen dennoch seine Heimatverbundenheit zeigen möchte, kann sich immer noch einen Aufkleber kaufen... Ist auch billiger als sich beim Amt ein neues Kennzeichen zuteilen zu lassen. ;) Zumindest aber resourcenschonender, weil bei Weitem nicht mehr so viel Aluschrott anfällt. :)

[/OT]

 

CU

 

Martin

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War bei meiner Ex bereits so. Deren Auto bleibt hier in PB gemeldet und das Kennzeichen bleibt das gleiche, obwohl sie jetzt in HX wohnt.

 

Ich verkneif mir mal die Sprüche, die die PB'ler zu den HX'lern auf Lager haben! :D

 

Naja, ich bin jetzt jahrelang mit einem ortsfremden Kennzeichen herumgefahren, da wäre es schon schön, nun endlich mal das "richtige" Kennzeichen zu haben.

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Das mit dem Nummernschild bei Umzug in einen anderen Landkreis behalten gilt nur, wenn sich das Bundesland als auch der Halter nicht ändert.

 

Es handelt sich um Landesrecht und ist in jedem Bundesland individuell geregelt. Hier in BaWü geht das z.B. nicht (hier in §3 geregelt). In Sachsen z.B. schon (klick).

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Zur Versicherung:

Der aktuelle Versicherer kann viel machen. Die Probleme tauchen erst bei dem nächsten Wechsel auf. Da wird kaum einer eine SF akzeptieren die größer ist, als die der Führerscheinbesitz.

So zumindest die Aussage meines Vertreters.

Zur Kennzeichenmitnahme.

Geht nicht überall weil Landesrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_%28Deutschland%29#Unterscheidungszeichen

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...falls die direkte Mintahme eines "Fremden" SFR zu einem anderen versicherer Probleme macht kannst du ja erstmal bei der Versicherung deiner Eltern als neuer Versicherungsnehmer bleiben - zum nächsten 30.11. wechselst du dann und nimmst dann deinen SFR mit. Übertragung eines SFR zwischen Familienangehörigen innerhalb der gleichen Versicherung gestaltet sich eigentlich problemlos.

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Ansich ist das Ganze mittlerweile sehr einfach. Eine normale Mitnahme von direkten Blutsverwandeten (Kindern, Geschwistern, Eltern, Enkel, Großeltern) und Ehepartnern bzw. Lebenspartnern in wohnlicher Gemeinschaft ist kein großes Ding. Die Mitnahme kann auch direkt beim neuen Versicherer beauftragt werden (dafür gibts Formulare). Eine zusätzliche Antragsstellung beim alten Versicherer ist zu 99% unnötig.

 

Ausnahmen gelten wenn der zu übernehmende Vertrag über ein Jahr geruht hat (hier sind viele Versicherer sehr streng), in einem solchen Fall kann nur der ursprüngliche Besitzer den Vertrag aufleben lassen. Bei einem Todesfall wird die 1 Jahresgrenze auch gerne mal kulanter gehandhabt.

 

Die Führerscheinklasse muss natürlich auch passen wenn man z.B. Motorradprozente für ein KFZ übernehmen möchte. Nicht vergessen darf man das Unfälle, die in den fraglichen Zeitraum passiert sind, auch mitgezählt werden und dann die tatsächlich übernommenen Jahre nochmal geringer ausfallen können.

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Ansich ist das Ganze mittlerweile sehr einfach.

:confused: :confused:

Also mein Gespräch mit dem Vertreter klang so, als wird es immer schwieriger. Er meinte das er mir die SF12 an mein Kind (4 Jahre FS) übertragen kann, das aber, wenn sie dann wechselt, nur die Jahre des Führerscheinbesitzes anerkannt werden = 8 SF weniger. ;)

 

Gibt es für deinen "einfachen Weg" irgendwelche sicheren Quellen?

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:confused: :confused:

Also mein Gespräch mit dem Vertreter klang so, als wird es immer schwieriger. Er meinte das er mir die SF12 an mein Kind (4 Jahre FS) übertragen kann, das aber, wenn sie dann wechselt, nur die Jahre des Führerscheinbesitzes anerkannt werden = 8 SF weniger. ;)

 

Gibt es für deinen "einfachen Weg" irgendwelche sicheren Quellen?

 

Sorry, aber das ist doch ein einfacher Weg und irgendwie doch recht kulant von den Versicheren.

Es sind alle Bedingungen bekannt, dein Kind bleibt einfach noch solange bei dem Versicherer und gut ist.

 

Da es keine gesetzliche Regelung oder Vorgabe für diesen Wechsel gibt, bleibt es immer der "good will" eines jeden Versicherers.

 

Was meinst du was los ist, wenn Firmenwagenfahrer nach Jahren ein eigenes Fahrzeug zulassen und versichern ... von den einstigen SF bleibt oft nix mehr über.

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:confused: :confused:

Also mein Gespräch mit dem Vertreter klang so, als wird es immer schwieriger. Er meinte das er mir die SF12 an mein Kind (4 Jahre FS) übertragen kann, das aber, wenn sie dann wechselt, nur die Jahre des Führerscheinbesitzes anerkannt werden = 8 SF weniger. ;)

 

Gibt es für deinen "einfachen Weg" irgendwelche sicheren Quellen?

 

Das ist doch eine höchstkulante und einfache Regelung. Natürlich sollte auch bei 8 Bonusjahren beim alten Versicherer geprüft werden, ob der Preis auch wirklich besser ist. Ich habe stellenweise "geschenkte" SF25 Verträge gesehen - die aber im tatsächlichen Beitrag dann doch wieder bei einer geschätzten SF5 lagen... ;)

 

Mehr SF als Führerscheinjahre sind immer nur mit Tricks möglich.

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