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Geschrieben

Du hast noch nie ein Auto zuvor gekauft und glaubst einem Verkäufer echt alles?

Hatte kein Bekannter/Kumpel Zeit, beim Kauf mitzuschauen?

Natürlich keine Probefahrt gemacht?

 

"Abgenutzte" Reifen und unterschiedlich aussehende Scheinwerfer zuvor nicht bemerkt?

Eine gewisse Mitschuld musst Du Dir auch geben, sorry.

Geschrieben (bearbeitet)

@SLK230

 

Вот скажи мне американец, в чём сила! Разве в деньгах? Вот и брат говорит, что в деньгах. У тебя много денег, и чего? Я вот думаю, что сила в правде: у кого правда, тот и сильней! Вот ты обманул кого-то, денег нажил, и чего — ты сильней стал? Нет, не стал, потому что правды за тобой нету! А тот, кого обманул, за ним правда! Значит, он сильней!

 

Sag mir mal, Amerikaner, worin liegt die Stärke? Liegt sie wirklich in Geld? Mein Bruder sagt auch, dass sie in Geld (liegt). Du hast ja viel Geld, na und?

Ich denke, dass die Stärke in Wahrheit (liegt): Auf wessen Seite ist sie, ist er der stärkere!

Du hast jemanden verarscht und dich bereichert. Na und, bist du dadurch stärker geworden? Nein, bist du nicht, weil die Wahrheit nicht an deiner Seite ist! Aber derjenige, den du verarscht hast, hat die Wahrheit an seiner Seite! Er ist stärker!

 

@Artur

 

Ja, ich habe alles selbst geschrieben.

 

@ Nagah

Danke.

 

@ Grauzone

Nur wenn man was aus eigenen Fehlern lernt, tut das weh. Ich hab's hinter mir.

Bearbeitet von Bala_de_plata
Geschrieben

Für die Zukunft merken: nienieniemals ein Auto ohne Vertrag kaufen! Ohne Vertrag kannst du nicht einmal beweisen, daß Zillig dir den A2 verkauft hat, im Prinzip hast du nichts gegen die Firma in der Hand!

Geschrieben
Ja, ich habe alles selbst geschrieben.
Leck mich fett! :D

 

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ofiget_31378279_orig_.png

 

 

:D

 

Ansonsten viel Glück. Und Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe. Aber das weißt du ja.

Geschrieben

Autoplenum.de:

 

Sehr geehrter Nutzer,

 

 

vielen Dank für die Zusendung der Beweise.

 

Wir haben diese ausgewertet und daraus ergibt sich, dass wir der Beschwerde des Autohauses leider nachgehen müssen und Ihren Beitrag demnächst entfernen werden.

 

Das Autozentrum Zillig fungiert in Ihrem Fall nachweislich nicht als Verkäufer des Autos, sondern lediglich als Vermittler - das sagen Sie auch selbst.

Die ganzen Mängel am Auto sind daher nicht dem Autohaus sondern dem Auftraggeber (= dem Vorbesitzer) anzulasten. Sie können das Autozentrum Zillig für die Mängel am Fahrzeug nicht verantwortlich machen, was Sie aber tun. Sie können das Autozentrum Zillig ausschließlich als einen Vermittler, jedoch nicht als Verkäufer des Autos bewerten.

 

Falls Sie Rückfragen zu unserer Entscheidung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Wir bitten um Verständnis.

Geschrieben

...und schon ist es gelöscht :shake:

 

Tja, rechtlich gesehen sind die Mängel an sich wahrscheinlich dem Vorbesitzer anzulasten, ok, aber ein Vermittler muss doch (gerade wenn er Fachmann ist) eine gewisse Sorgfaltspflicht haben, oder??

Geschrieben

Nö. Wenn jetzt zB ein Friseursalon als Vermittler aufgetreten wäre, würde man von dem auch keine Sorgfaltspflicht erwarten. Rein rechtlich spielts keine Rolle, wer der Vermittler ist.

Geschrieben

Bei einer Bewertung wäre es aber doch prinzipiell legitim zu schreiben, dass der Vermittler einem eine mangelhafte Ware vermittelt hat?!. :confused:

Geschrieben
Bei einer Bewertung wäre es aber doch prinzipiell legitim zu schreiben, dass der Vermittler einem eine mangelhafte Ware vermittelt hat?!. :confused:

 

Mmh is ja nicht richtig: zustand vom vorgänger.

 

Eigentlich ist das total käse weil du nicht mal schreiben kannst: der vermittler taugt soviel wie ein Hund als Briefträger, weil letzten endes hat er ja das auto erfolgreich vermittelt und an den Mann gebracht :(

Geschrieben

Mein Beileid.

 

Ich kann die Mängelliste nicht mehr lesen;

 

kannst Du sie nochmal hier schreiben?

Alles durchzureparieren ist vielleicht günstiger als das Auto wegzuwerfen.

Geschrieben
Tja, rechtlich gesehen sind die Mängel an sich wahrscheinlich dem Vorbesitzer anzulasten, ok, aber ein Vermittler muss doch (gerade wenn er Fachmann ist) eine gewisse Sorgfaltspflicht haben, oder??

wenn ich mich recht erinnere, gab es keinerlei schriftlichen Vertrag,

weder von Händler noch Vorbesitzer

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