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Werkstattwagen bei Garantiefall ???


danield24

Empfohlene Beiträge

Ich habe demnächst einen Werkstattbesuch, zwecks eines defekten Gangstellers. Dieses Teil wurde erst im Februar 2005 gewechselt und ist somit ein Garantiefall.

Jetzt zu meinem Problem:

Nachdem ich den Termin ausgemacht habe und mir einen Werkstattersatzwagen reservieren wollte, wurde mir erzählt das der nicht kostenlos ist :WUEBR:

Kann das wirklich sein??? Was kann ich denn für den Ausschuss den die mir da einbauen, und jetzt soll ich auch noch den Mietwagen bezahlen???

 

Gibts bei der Mobilitätsgarantie bzw. Erstatzteilgarantie nicht eine regelung, dass man die Karre aufs Autohaus bekommt? :ver

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Also ich habe während der Werksgarantie IMMER für den Ersatzwagen zahlen müssen. Die Aussage war, daß die Mobilitätsgarantie nur für den Mietwagen zahlt, wenn das eigene Auto nicht mehr fahrfähig ist...

 

Ciao; Frido.

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Aber wenn die freundlichen Jungs und ggf. auch Mädels daran rumbasteln dann ist er doch nicht fahrfähig. Oder hängen die sich ans Auto und reparieren während ich in der Gegend rumdüse. Also ich hab das auch so verstanden, dass die einem bei Reparaturen einen Leihwagen kostenlos stellen. Voraussetzung ist das man die Wartungsintervalle einhält.

Bitte klärt das doch mal auf. ?(

 

mfG

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Nein, so einfach ist es nicht. Dann hättest Du ja auch prinzipiell Anrecht auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug, wenn Du bei denen "nur" eine Inspektion machen lässt.

Die Mobilitätsgarantie greift nur dann, wenn der Wagen nicht mehr fahrfähig ist, also abgeschleppt werden müsste, bzw. eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Wenn Du aber noch zur Werkstatt fahren kannst, ist dies kein Fall für die Mobilitätsgarantie. Da müsstest Du schon wirklich so lange weiterfahren, bis der Schaltsteller komplett den Geist auf gibt, und Dein A2 sich wirklich nicht mehr bewegt.

Auch wenn andere von kostenlosen Ersatzfahrzeugen bei solchen Garantiereparaturen berichten, Anrecht auf sowas hast Du nicht. Dies sind dann reine Serviceleistungen des Händlers!

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aber daniel fährt weder zur Inspektion noch ist das ein Mobilitätsgarantiefall. Audi hat ihm schlichtweg ein mangelhaftes Teil eingebaut, das nach nur 3 Monaten kaputt gegangen ist....

 

Als ich meinen Hagelschaden hatte, bekam ich während der ersten Reparatur keinen kostenlosen Ersatzwagen. Als aber dann nach dem Winter der Lack an einigen Stellen aufbrach, bekam ich bei der zweiten Reparatur einen. Und auch bei der dritten Lackierung (die zweite war wieder mangelhaft) bekam ich einen kostenlosen Ersatzwagen, bei dem ich nur tanken mußte.

 

Das waren beide Male keine Vorführwagen sondern Euromobil-Wagen. Ich habe aber mal im audi4ever-Forum gehört, dass das eine Entscheidung des Händlers ist, da er den Wagen bezahlen muß. Ich finde aber schon, dass das bei einem Garantiefall, den der Händler zu verschulden hat, drin sein sollte....

 

LG

Anika

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Genau richtig interpretiert.

Was kann ich denn für den Ausschuss den die bei mir verbaut haben. Schon ärgerlich genug, dass ich wieder zur Werkstatt kutschen darf, meine Freizeit einbüße und im Hinterkopf der Gedanke steht, welche viel zu hoch bezahlten Ingenieurs-Stümper -PENG- bei Audi dieses Teil entwickelt haben.

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Original von danield24

... welche viel zu hoch bezahlten Ingenieurs-Stümper -PENG- bei Audi dieses Teil entwickelt haben.

 

naja, also dafür kann der Ingenieur nicht unbedingt was... das ist eher Sache der Produktion und da arbeiten auch nur Menschen, die mal Fehler machen können....

 

Wenn ein Fehler passiert, muß man halt auch dafür grade stehen, und da mangelt es halt leider oft an der Bereitschaft. An Deiner Stelle würde ich einfach nochmal versuchen, das auszuargumentieren, in einem freundlichen und kompromisbereiten Ton...

 

LG

Anika

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naja, also dafür kann der Ingenieur nicht unbedingt was... das ist eher Sache der Produktion und da arbeiten auch nur Menschen, die mal Fehler machen können....

 

...eher wohl fehlende Eingangskontrollen von Zulieferern da ja alle DIN ISO 9xxx zertifieziert sind... ?(

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