Rückfahrscheinwerfer
Zweck
Ein Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die dazu dient, die Fahrbahn hinter dem Fahrzeug auszuleuchten und anderen Verkehrsteilnehmern eine beabsichtigte oder stattfindende Rückwärtsfahrt anzuzeigen.Vorhandensein: vorgeschrieben an Kfz, zulässig an AnhAnzahl1 oder 2Farbeweiß AnordnungHöhe min. 250 mm über der Fahrbahn; Höhe max. 1200 mm über der FahrbahnSichtbarkeit15° nach oben und 5° nach unten; 45° nach rechts und links bei 1 Scheinwerfer oder 45° nach außen 30° nach innen bei 2 ScheinwerfernAusrichtungnach hintenSchaltungRückfahrscheinwerfer dürfen nur bei eingelegtem Rückwärtsgang und bei gleichzeitig eingeschalteter Zündung leuchten könnenKontrolleEinschalt- oder Funktionskontrolle zulässigSonstigesGrenzwerte für die Ausrichtung des Abblendlichts sind für das Fahrzeug sowohl bei Leergewicht als auch bei Beladung vorgegeben, u. U. macht die Forderung zur Einhaltung dieser Werte eine Leuchtweitenregelung erforderlichQuelleStVZO § 52a
Das sieht aber in Finnland sicher auch anders aus.