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heavy-metal

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  1. Völlig korrekt! Wenn die ungefederten Massen (also im Wesentlichen bezogen auf das Gewicht der Felge) auf einem ähnlichen Niveau bleiben, dann ist ein 185er- oder 195er-Reifen auf einer Gussfelge natürlich "besser" als ein 175er auf einer ähnlich schweren Gussfelge. Wenn aber ein schmalerer Reifen auf einer deutlich leichteren Felge montiert ist, dann ist das Ergebnis eben ein anderes. Ich hätte es bis zum Tausch der Felgen auch nicht für möglich gehalten, dass der Unterschied bei den ungefederten Massen derart spürbar sein würde. Das ist genau der Punkt, den ich wenigstens in Teilen widerlegen wollte. So lange der Fahrbahnbelag topfeben ist und der breite Reifen auf schwerer Felge Bodenkontakt hat, ist Deiner Aussage nichts entgegen zu setzen. Aber bei nicht mehr topfebener Fahrbahn geht es eben los: das schwere, aber breitere Rad ist nach einem Stoßimpuls kurzzeitig ohne Fahrbahnkontakt, wogegen das im von mir beschriebenen Szenario deutlich leichtere Rad, wenngleich aufgrund der höheren Reifenflanke mit etwas eingeschränkter Querstabilität, den Kontakt zur Fahrbahn nicht verloren hat (bzw. schneller wiederherstellt) und Kräfte übertragen kann. Daran habe ich keine Zweifel. Das Gros der A2-Fahrer wird jedoch auch nur die ab Werk angebotenen Felgen im Auge haben, weswegen ich mich in meinem Eingangspost auch auf ebendiese Felgenoptionen bezogen habe. Dennoch - und insbes. nach den von mir gemachten Erfahrungen, den ungefederten Massen (i.e. dem Felgengewicht) uneingeschränkte Aufmermsamkeit zu widmen, wenn man das Ziel verfolgt, mit breiteren Reifen das Fahrverhalten des Fahrzeugs entscheidend (also mehr als nur ein bisschen) verbessern zu wollen. Heißt gleichfalls so viel, dass die ab Werk erhältlichen Gussfelgen technisch gesehen keine echte Alternative darstellen können.
  2. Hier im Forum wird ja in unregelmäßigen Abständen über die empfehlenswert(est)e Reifenbreite diskutiert. Da ich kürzlich auf die Schmiedealus (8Z0601025A) umgerüstet hatte, möchte ich Euch gerne an meinen Erkenntnissen und Eindrücken teilhaben lassen. Um es vorweg zu nehmen: alle meine Beobachtungen beziehen sich ausschließlich auf den direkten Vergleich zwischen den o.g. Schmiedealus und den 15"-Gussfelgen aus dem Style-Paket (8Z0601025C). Ich teile nach meinen gemachten Erfahrungen die hier offensichtlich mehrheitliche Meinung nicht, dass sich nur mit jeweils breiteren Reifen das Fahrverhalten sowie die Fahreigenschaften des A2 entscheidend verbessern lassen. Warum das so ist, lässt sich leicht mit dem Begriff: "ungefederte Massen" erklären - wie in diesem Video . Die Fahreigenschaften eines Fahrzeugs verbessern sich wesentlich, wenn der Anteil der ungefederten Massen (hier im Wesentlichen die Rad-Reifen-Kombination) im Verhältnis zu den gefederten Massen (also vereinfacht alles oberhalb der Federn / Stoßdämpfer) abnimmt. Es ist dabei Fakt, dass schon geringe Gewichtseinsparungen bei Rädern und Reifen bei einer Leichtbaukarosserie wie der des A2 mehr bringen als z.B. bei einem SUV mit reichlich Übergewicht. Was es bringt, statt der "Bleimetallfelgen" aus dem "Style"-Paket die Schmiedelaus zu montieren, konnte ich in den letzten Wochen ausgiebig erfahren. Die einzige Veränderung, die mein A2 dabei erfahren hat, war die Felge selbst - bei ansonsten identischen Bedingungen: das Fahrwerk blieb genau so unangetastet wie der Reifen, den ich von der Style-Felge übernommen habe. Mit den Schmiedealus hat der A2 in allen Bereichen dazugewonnen: beim Komfort, Abrollkomfort und insbes. beim Überfahren von Bodenwellen in Längs- und (!) Querrichtung). Der Bodenkontakt ist durch die deutliche Verringerung der ungefederten Massen (pro Rad minus 2 kg ggü. der Style-Gussfelge!) spürbar besser geworden. Daher ist es nun möglich, dass derselbe Reifen ähnlich hohe Kräfte übertragen kann wie - bei deutlich höherem Rad-Reifengewicht - eine breitere Bereifung. Ohne den Vergleich vorgenommen zu haben, möchte ich annehmen, dass das leichtere Schmiederad mindestens eine ähnliche Performance auf den Asphalt legt wie die nächstbreitere Alternative aus dem A2-Programm (185/50-16 auf 8Z0601025H bzw. -K): wo der breitere Reifen auf schwerer Gussfelge nach dem Überfahren einer Bodenwelle noch "in der Luft" ist und keine Kräfte übertragen kann, kann das schmalere, aber deutlich leichtere Rad aufgrund des besseren (früher wiederhergestellten) Bodenkontaks schon wieder Kräfte übertragen, also einen Teil der "fehlenden" Reifenbreite kompensieren. Wo genau der "Break-Even-Point" ist, also ab welcher Breite das schwerere Rad einen Vorteil haben könnte, dürfte nur in aufwändigen Fahrversuchen zu klären sein. Gefühlt bestärken mich meine Beobachtungen aber dahingehend, dass ein A2 bei entsprechend leichten Felgen keine breitere Bereifung als 175 "braucht". Wenn die Werte im Wiki stimmen, wäre wohl nur mit der 17"-S-Line-9-Speichen-Felge (8L0601025AC) - Gewicht ca. 9 kg - eine spürbare Verbesserung ggü. dem Schmiedeleichtrad zu erzielen: die Bolero-Felge (8L0602025T) ist ja nochmal ca. 3 kg schwerer als die 9-Speichen-Felge (bzw. hängt verglichen mit der 15"-Schmiedealufelge über 5 kg mehr an die Radnabe - ohne das Mehrgewicht des 17"-Reifens!). Fazit: bezogen auf die serienmäßigen Felgen und Reifenbreiten ist der 175er-Reifen auf der Schmiedefelge über viele Zweifel und Vorurteile erhaben. Mit billigen Gussfelgen, deren Bezeichnung ("Leichtmetall") jeder Beschreibung spottet, möchte ich, egal mit welcher Reifenbreite und mit welchem Auto, nicht mehr unterwegs sein. Die Style-Felgen kann ich ja zukünftig zum Bleigießen an Silvester sinnvoll einsetzen. ;-)
  3. Ich kann den Brückenstein B250 (in H-Ausführung) wärmstens empfehlen. Der Reifen ist sehr ausgewogen. Sowohl bei Trockenheit als auch auf Nässe. Besser jedenfalls als das, was vorher drauf war (Dunlop Street Response).
  4. Auch an den Kontaktflächen im Gewinde? Am Ende ist es aber auch egal, denn zwischen Aluminiumlegierungen und Edelstahllegierungen ist die Neigung zu Kontaktkorrosion i.d.R. (man müsste hier die genauen Legierungen kennen) gering. Aber selbst wenn Du eine verzinkte Schraube genommen hâttest, dürfte sich nach Jahren eher das Gewinde der Schraube "auflösen" als das Gewinde in der Tür. Liegt der Schraubenkopf nicht sowieso auf einer lackierten Fläche? Falls ja, wäre die Kunststoffscheibe obsolet. Aber egal: saubere Arbeit! Wenn ich mal drangehen sollte, dann sicher genau so!
  5. Habe auch mal interessehalber gegooglet. Evt hilft dieser Link weiter? Im VW-Konzern scheint man im Gegensatz zu anderen Kfz-Herstellern nicht zwischen dynamischer und statischer Dachlast (also Dachlast im Fahrbetrieb und im Stand) zu unterscheiden. Im Link wird zwar eine Faustformel bzgl. der Dachlasten im Stand und im Fahrbetrieb genannt, aber mit Verweis auf die Verteilung auf 4 punktuelle Flächen würde ich es beim A2 mit im Vergleich zu anderen Kfz schon reduzierter Dachlast auch nicht ausprobieren wollen. Beim Land Rover hätte ich dagegen keine Bedenken.
  6. Aha! Was Du Dir nicht vorstellen kannst, kann und darf nicht sein... Oder was jetzt? Habe ich etwas anderes behauptet??? Bitte Quellenangabe für die "110-150%"-Regel. In den von Dir angegebenen Paragraphen des BGB geht genau das jedenfalls nicht hervor. Und dabei bitte nicht Begriffe wie "Kaufpreis" und "merkantiler Wert" durcheinander werfen. Davon abgesehen sehen die AGBs des Verkäufers regelmäßig nicht vor, das der Käufer sofort bei Mängeln zwischen Nachbesserung und Lieferung einer mängelfreien Sache wählen kann. Diese Art der Einschränkung ist übrigens zulässig. Das ist zwar richtig. Ich habe hier nur aufzeigen wollen, dass das "Einpreisen" von Gewährleistung in Verkaufspreisen und Kaufverträge i.d.R. weniger dramatisch ist als laienhaft angenommen wird.
  7. Diese Gleichung stimmt per se nicht, bzw. sie ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. dazu 2 Beispiele: Wenn es sich um das hier schon zitierte Unikat handelt, das es nie zu kaufen gab und sich im Originalzustand befindet, dann mag ich Deiner Argumentation in bestimmten Grenzen noch folgen wollen. Bei einem Preis auf Top-Niveau darf aber erwartet werden, dass sich dann das ganze Auto im Top-Zustand befindet. Schließlich kauft man einen A2 nicht zu einem 5-stelligen Preis, um im Anschluss daran noch selbst Hand anlegen zu müssen. Wenn es sich bei dem Unikat um eine Ausstattungsvariante handelt, die schon zu Produktionszeiten nicht besonders begehrt war, dann wird ebendieser Seltenheitsfaktor nicht automatisch zu einem hohen Fahrzeugwert führen, so lange sich inzwischen das Konsumentenverhalten nicht völlig umgekehrt hat. Es soll schon Leute gegeben haben, die sich ihre Oberklasselimousine ganz bewusst mit weißem Unilack bestellt haben und sich Jahre später beim Verkauf gewundert hatten, dass sich so gut wie niemand für das "Unikat" interessierte. Aha! Und Du weißt genau, dass das betreffende Fahrzeug auch zu genau dem Preis veräußert wurde wie es inseriert war? Halt! Nicht so schnell! Die 12-monatige Gewährleistung ist graue Theorie, weil nach 6 Monaten die Beweislastumkehr greift und der Käufer beweisen muss, dass der Mangel schon bei Abschluss des Kaufvertrags vorhanden war. Das ist, wie die Praxis lehrt, immer wieder schwierig genug, zumal sich auch in der Rechtsprechung längst durchgesetzt hat, dass bei einem Gebrauchtfahrzeugkauf - Stichwort: "typischer Verschleiß" - andere Maßstäbe anzusetzen sind als beim Neufahrzeugkauf. Der Händler minimiert oft genug das Risiko, dem Gebrauchtwagen Geld hinterher zu werfen, indem er bei den bekannten Assekuranzen entsprechende "Reparaturkostenübernahmeverträge" abschließt bzw. diese ganz bewusst in seinem Angebot integriert. Dabei muss man... ... wissen, dass im Falle eines Reparaturfalles i.d.R. nicht nach Neu-, sondern Zeitwert repariert wird, denn sonst wären derlei Versicherungen kaum zu finanzieren. Geht z.B. der Motor, der 300Tkm auf dem Buckel hat, kaputt, wird man als Käufer mitnichten einen neuen Motor beanspruchen können. Zeitwertgerechte Reparatur beinhaltet dann eben auch, dass ggf. "nur" Gebrauchtteile eingebaut werden. Was z.B. ein gebrauchter Motor beim Verwerter kostet (der ja mit Verweis auf die Gewährleistungsdauer wiederum nur ein paar Monate durchhalten muss), ist hinlänglich bekannt. Wenn der Verkäufer den Motor in seiner eigenen Werkstatt zum Selbstkostenpreis einbaut (weil evt. doch keine Reparaturkostenübernahmeversicherung greift?), ist das finanzielle Risiko des Verkäufers gleichfalls überschau- und kalkulierbar.
  8. ... was wohl zu erwarten war, denn man wollte Dir keine abgerockte und unaufbereitete Kiste zeigen, weil man dafür keinen Mondpreis hätte verlangen können bzw. darauf spekuliert hatte, dass es eine seltene und angebliche Vollausstattung es bzgl. des Liebhaberstatus schon richten würde, wenn man dem Fahrzeug nur die übliche Aufbereitung (Lackpflege, Sitzflächen shampoonieren) zukommen ließe. Richtig: ein Top-Preis setzt den absoluten Top-Zustand, der ein gewisses Maß an Investitionsbereitschaft erfordert, voraus. Die Bezeichnung "Liebhaberfahrzeug" mag ich dem Verkäufer nur dann abnehmen, wenn neben der durchaus "optisch attraktiven" Ausstattung auch der Pflege,- und Erhaltungszustand auf optimalem Niveau ist. Letzteres ist aber wohl nicht der Fall. Fehlt also eines der beiden Elemente, dann kann so ein Auto eben insgesamt nicht besser als "durchschnittlich" sein, was sich logischerweise im Preis niederschlagen muss. Und ich wiederhole mich: bestimmte Ausstattungsdetails haben keinen nennenswerten Einfluss auf den Fahrzeugwert, wenn sie heute keine Attraktivität mehr ausstrahlen. Ein CD-Wechsler sucht heute kaum noch einer, seit es SD/USB-Adapter und (BT-) Streaming gibt. Eine schnurgebundene FSE mit Cradle für alte Nokias oder Siemense braucht heute gleichfalls auch niemand mehr.
  9. Ich habe es schon erlebt, dass (A2 außen vor) mir die Düsen eingefroren sind, obwohl das Wasser im Tank sowie in den Leitungen noch nicht im festen Aggregatzustand waren. Das hing dann ganz einfach damit zusammen, dass insbes. früher an vielen Fahrzeugen die Düsen dem direkten Luftstrom ausgesetzt waren und nach dem Austreten der Flüssigkeit die Verdunstungskälte zuschlug (die deutlich unterhalb des Gefrierpunkts der Flüssigkeit liegen konnte). Nicht immer konnte man diesem Phänomen mit einer Erhöhung des Frostschutzanteils begegnen. Erst die heizbare Düse bereitete dem Problem ein Ende. Seitdem meine Autos (allen voran ein Golf-2 aus 1988) mit heizbaren Düsen ausgestattet sind, konnte ich auch den Frostschutzanteil in der Reinigungsflüssigkeit deutlich senken. Im Gegensatz zu den beheizten Düsen habe ich eine Waschwasserheizung jedenfalls nie vermisst.
  10. @Nagah : ok, ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt. Natürlich wird man alles, was nicht schleift und den maximal zulässigen Abrollumfang nicht überschreitet, irgendwie eingetragen bekommen. Es ging mir insbes. darum, welche ETs die Zubehörfelgen haben, die eine für den A2 gültige ABE mitbringen. Insofern ist die Frage von @Sepp hinreichend beantwortet worden, zumal ja in der ABE auch die zulässigen Reifengrößen genannt werden. Mit anderen Worten: alles, was eine ABE hat, muss man nicht mehr selbst auf Freigängigkeit prüfen. Also genau so wenig wie die serienmäßigen Rad-Reifen-Kombinationen.
  11. Danke! Vielleicht lässt sich diese Info in der betreffenden Rubrik im Wiki einbinden - als Info für alle diejenigen, die über andere als die Seienfelgen nachdenken (und natürlich mit dem Hinweis, dass nur die betreffende ABE des Felgenherstellers über alle Zweifel erhaben ist).
  12. Gibt es hier irgendwo eine Übersicht, welche Einpresstiefen [ET] bei Zubehörfelgen für den A2 eintragungs- bzw. zulassungsfahig sind? Serienfelgen sind hier außen vor - dazu steht ja alles im Wiki. Gesucht werden ET zu: 6Jx16 (wie groß - Plus/Minus - darf die Abweichung zur Serienfelge sein?) 6.5Jx16 7Jx16
  13. Naja, Du lässt Dir dann doch lieber die Räder klauen? Das klingt jetzt doch ein wenig nach Walldorfschule, wo der Bestohlene die Hoffnung hegt, dass das Diebesgut wenigstens noch einem guten Zweck zugeführt wird... Nö, der kommt einen Tag später wieder und klaut das ganze Auto... Aber jetzt wieder im Ernst: die Codierschrauben sollen den Gelegenheitstäter abhalten. Wer teure Felgen klauen will, wird sich möglicherweise nicht allein auf VW / Audi beschränken. Und dann wird es wiederum teuer, für alle wichtigen Pkw-Hersteller die entsprechenden Adapter dabei zu haben geschweige denn sie alle zu beschaffen.
  14. Ok, dann muss uns @ANY-Fahrerin doch noch mitteilen, welcher Farbcode wuf dem Aufkleber im Serviceheft vermerkt ist.
  15. Dürfte Delfingrau-Metallic (LX7Z) sein. Hier gibt es schonmal was für hinten links.
  16. Tja, wie sagt man so treffend: zu wenig zum Ausbeulen, zu viel zum Spachteln... Das sind dann die "klassischen" Fälle , wo Reparaturbleche bzw. Ersatzteile zum Einsatz kommen. Die Lackierung ist nun auch nicht so exotisch, als dass man nicht mit etwas Suche die passenden "Plug-n-Play"-Teile beim Verwerter bekommen könnte. Es eilt ja auch nicht, da die verschrammten Türen ja noch zu funktionieren scheinen. Aber dennoch - ich würde nichts unversucht lassen: Anzeige erstattet (auch wenn die Erolgsaussichten nicht besonders hoch sind)? Kann der Schadenzeitpunkt einigermaßen genau eingegrenzt werden? Wenn so ein Ereignis den Einzug in die Lokalpressse fände, ergäben sich ggf. noch Ansatzpunkte.
  17. Ok, ich habe mich oben vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Es geht mitnichten darum, Mängel zu verschweigen. Natürlich soll und muss man dem potenziellen Kaufer nichts verschweigen. Getreu dem Sprichwort: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!" reicht es i.d.R. völlig, die augenfälligen Macken zu fotografieren. Möge sich der Betrachter davon vorab sein Urteil bilden. Was nicht sicht- oder schwierig fotografierbar ist (wie z.B. reparierte Unfallschäden oder kleine Dellen), muss natürlich mit Worten beschrieben werden. Es gibt viele, die keine Lust haben, lange Texte durchzulesen, sich dafür aber gerne aussagekräftige Fotos ansehen. Ich bin völlig bei Dir, dass eine unzutreffende bis auffallend unvollständige Beschreibung des Verkaufsobjekts keine gute Strategie ist. Wer als Interessent vor Ort ebendiese Diskrepanz feststellt, wird, entsptechend genervt, schnell das Weite suchen. Auf der anderen Seite kann eine zu ausführliche Darstellung der Mängel ebenso den Einen oder Anderen davon abhalten, sich den Verkaufsgegenstand anzusehen. V.a. dann, wenn die Beschreibung zu ausführlich ist und insofern als Euphemismus interpretiert werden könnte. Zum Glück gibt es zwischen Schön- und Schlechtreden immer noch den Mittelweg, den zu finden zugegebenermaßen auch nicht immer leicht ist.
  18. Nun gut, über die Preisvorstellung kann man sich unterhalten. Ein hoch angesetzter Preis schützt aber nicht vor den "Letzte-Preis"-Anfragern, weil die auch nicht ganz so dumm sind wie sie scheinen: die sehen ja auch, wie lange so ein Auto schon inseriert ist. Je länger, desto mehr dieser Anfragen werden kommen. Es ist schon besser, wenn man einfach nur im Text angibt, dass Preisverhandlungen ausschließlich nach Besichtigung vor Ort geführt werden. Und zum Thema "Optik": da ist mir persönlich im Anzeigentext viel zu viel "Rechtfertigung" drin ("Rechtfertigung" = Antwort auf eine nicht gestellte Frage). Soll sich doch der potenzielle Käufer selbst ein Bild über den optischen Zustand machen! Und wieder das "Unwort" der "Gebrauchsspuren"... Es gibt sie schlicht nicht. Es gibt nur "Mängel". Ob sie (insbes. altersbedingt) sein müssen oder nicht, ist ein anderes Thema. Ein abgegriffener Licht- oder Fensterheberschalter ist nach einer gewissen Nutzungszeit nicht zu vermeiden und insofern zu tolerieren. Macken in der "Stoßstange" oder Dellen in der Tür sind es aber eben nicht, weil sie grundsätzlich vermeidbar sind (wobei ich bewusst nicht schreibe, von wem ) - und weil man bei Fremdverschulden ebenso grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz hat. Natürlich scheitert es oft an der Täterfeststellung, was aber in Bezug auf das Vorhandensein des Mangels nicht Sache des Gebrauchtfahrzeugkäufers ist. Genau so sehen es auch die Leasinggeber, die sich oft über diesen Weg ihre Leasingvertragsmarge im Nachhinein aufbessern.
  19. Nix da - iss meiner gewesen! Das Design des Autos ist ja unverwechselbar: lichtsilber mit den gegossenen Bleimetallfelgen im Schneeflockendesign dran...
  20. Ich auch. Ich befürchte keine Insolvenz, sondern schließe sie nur nicht aus. Das ist etwas ganz anderes. Am Ende ist es aber auch egal, falls das Geld nicht fließen sollte - was ich weiterhin und mit Bezug zu meinem Post weiter oben dem Themenstarter nicht wünsche.
  21. Habe ich irgendwo gesagt, dass Insolvenz angemeldet wurde? Es ist zumindest nicht auszuschließen und auch kein Schluss von mir auf andere. Möglicherweise habe ich aber Dir nur so etwas wie "Lebenserfahrung" voraus. Am Ende ist es auch egal, ob der Schuldner ein Arbeitgeber oder "nur" ein Autohändler ist. Wenn erstmal ein Zwangsvollstrecker eignesetzt werden muss, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass beim Schuldner nicht (mehr) viel zu holen ist. Noch Fragen? Dann bitte per PN weitermachen!
  22. Ich habe nicht schwarz gemalt, sondern die bittere Realität geschildert. Diese fußt nicht allein auf meinen eigenen Erfahrungen. Und bei meinen beiden ArbG-Prozessen hatten die Schuldner "rechtzeitig" das Insolvenzverfahren eingeleitet. Von wegen, das mache niemand... Das ist namlich am Ende die einzige Möglichkeit, sich als Schuldner nicht auch noch das letzte Hemd nehmen lassen zu müssen.
  23. @Krebserl : dass der nächste Schritt der Gerichtsvollzieher sein würde, war wohl zu erwarten. Aber glaubst Du ernsthaft daran, dass sich EUR 4.000 (zzgl. Gebühren für die Zwangsvollstreckung - der Gerichtsvollzieher sieht nämlich eher Geld vom Schuldner als Du!) mal eben eintreiben lassen? nicht auch schon andere einen vollstreckbaren Titel haben könnten und bereits vor Dir, ob erfolgreich oder erfolglos, da waren? der Schuldner das Auto schon deswegen nicht abgeholt hat, weil ihm möglicherweise das Geld fehlt, um Zugfahrzeug und Hänger zu bezahlen? Ich will Deine Euphorie nicht bremsen und wünsche Dir, dass alles in Deinem Sinn ausgeht, aber erwarte mal nicht, dass alles gut werden wird, nur weil nun der Gerichtsvollzieher seines Amtes waltet. Insbes. dann nicht, wenn der Schuldner eine GmbH oder - viel schlimmer - eine "Ltd" ist. Wenn Du noch mehr Pech haben solltest, winkt der Schuldner mit einer gerade beantragten Insolvenz. Dann darf der Gerichtsvollzieher gar nicht mehr pfänden - und nach soundsoviel Jahren wird das Insolvenzverfahren "wg. Masseunzulänglichkeit" eingestellt. Ich habe auch noch 2 Rechtstitel (gg. ehemalige Arbeitgeber). Einer davon ist 5 Jahre alt. Kohle sehe ich wohl keine mehr. Das wäre fast noch zu verschmerzen, wenn man denn wenigstens inzwischen die Verantwortlichen der "stationären Resozialisierung" zugeführt hätte.
  24. Mein A2 wird, so lange ich ihn habe (Dezember 2003), nahezu ausschließlich in der (Einzel-) Garage abgestellt, ist weiterhin bei Wind und Wetter im Einsatz und hat inzwischen 250 Tkm auf der Uhr. Irgendwas muss ich wohl falsch gemacht haben, wenn die Querlenker (allem Anschein nach) immer noch intakt sind. Die regelmäßige Exposition (Regen, insbes. aber Salzwasser) ist daher sicher höher einzustufen als Kondenswasser in der heimischen Garage. Wobei man aber auch fairerweise sagen muss, dass sich das Problem mit den kollabierenden Querlenkern insbes. deshalb ergeben hat, weil die Karosserie des A2 überproportional lange hält. Bei einer konventionellen, der Stahlkaries zum Opfer gefallenen Karosserie wären dieselben Querlenker zusammen mit dem "Rest" des Autos längst dem Metallrecycling zugeführt worden, bevor sie hätten durchrosten können.
  25. Man muss das mit den geschmiedeten Querlenkern etwas differenzierter sehen (und selbst das lässt sich noch "technisch" begründen). Natürlich: es ist nicht besonders prickelnd, wenn so ein Querlenker kollabiert. Ihn aber zwingend durch die Gussversion zu ersetzen, geht über das Ziel hinaus: Angenommen, die Schmiedeteile müssen erstmalig nach 18 Jahren ersetzt werden (und angenommen, die neuen Schmiedeteile sind von vergleichbarer Qualität wie die ab Werk verbauten): dann wäre das Auto zum Zeitpunkt, an dem der zweite Satz Querlenker ebenfalls kollabieren könnte, 36 Jahre alt. Wenn wir davon ausgehen, dass das Auto in den "zweiten 18 Jahren" immer weniger im rauhen Alltag als Gebrauchsgegenstand bei Wind und Wetter und folglich gerade auch im Winter immer weniger dem Tausalz ausgesetzt sein wird, dann wird der zweite Satz Querlenker im selben Alter wie der erste voraussichtlich in einem besseren Zustand sein - vorausgesetzt, dass das Auto drumherum überhaupt noch existiert und keinem anderen Unbill (Unfalltotalschaden...) zum Opfer gefallen ist. Ich sehe das also ganz pragmatisch: wenn an meinem A2 die Querlenker zu ersetzen sind, dann kommen, Verfügbarkeit vorsusgesetzt, wieder die Schmiedeteile dran. Ggf. flute ich die mit Hohlraumkonservierer und schütze sie so zusätzlich vor Korrosion von innen heraus. Zusammengefasst verstehe ich den Hype um die Gusslenker nicht.
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