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heavy-metal

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  1. Ich würde das davon abhängig machen, wie die Zylinderwände aussehen - und korrigiert mich bitte, wenn mein Ansatz fehlerhaft ist. Sofern noch alle Honspuren deutlich sichtbar und gleichmäßig sind, könnte das klappen mit "nur" neuen Kolbenringen. Sind die Spuren nicht gleichmäßig, bedeutet das, dass die Zylinder in der Kolbenlaufbahn nicht mehr exakt rund, sondern leicht oval sind, an die sich die neuen Kolbenringe partiell nicht exakt "anlegen" können (was sich trotz neuer Ringe negativ auf den Motorölverbrauch auswirken dürfte). Dann würde ich eher den Motorblock aufarbeiten lassen (Zylinder Schleifen und Honen) und Übermaßkolben einbauen.
  2. Warum fragst Du, wenn in Deinem Link schon die Preise genannt sind? Ich habe trotzdem mal die Original-Audi-Preise nachgesehen: ein Satz Kolben (=4 St.) kosten ca. EUR 230. Egal ob Normal- oder Übermaß. Ich würde bei einer Preisdifferenz von nicht einmal EUR 10 / Kolben die Dinger bei Audi kaufen. Schon deswegen, weil man bei den in Deinem Link angegebenen Herstellern nicht weiß, wer davon OEM-Hersteller ist.
  3. Ich hatte zuletzt das OEM-Teil von VDO (5WK9693Z) eingebaut. Das Ding scheint mir mit Verweis auf dessen aktuelle Lebensdauer zuverlässiger zu sein als das Magneti-Marelli-Teil. Wohl kein Wunder: VDO lt. Verpackung hergestellt in Deutschland, Magneti Marelli "prodotto in Italia". Naja, FIAT-Teile in einem Audi - geht gar nicht!
  4. Er wird nicht passen, da die Bauform unterschiedlich ist. Original-ET: 036906051 (ohne Index). Der Sensor mit Index "G"... ... hat nur eine Dichtung ... hat eine etwas andere Gehäuseform rund um das Sensorelement ... hat ein "gekröpftes Steckeranschlussgehäuse Da erübrigt sich sicher die Prüfung, ob die Anschlusspins bei beiden Sensoren identisch belegt sind. OEM-Teile, die als Referenz obige Audi-ET-Nr (ohne Index) aufführen, werden passen. Aber Finger weg von NoName-Teilen oder irgendwelchen dubiosen Herstellernamen. Ich rate immer auszuprobieren, ob eine chemische (nicht: mechanische) Reinigung des streichholzkopfgroßen Sensors denselben Effekt bringt wie ein neuer Sensor.
  5. Ich tippe auch stark auf eine "falsche" Ordnerstruktur auf dem Stick, zumal ja dem Yatour auch die passenden Plug&Play-Adapter beiliegen. Also erstmal wie schon erwähnt die Ordnerstruktur überprüfen: Es dürfen max. 6CDs emuliert werden. Neben den CD1..CD6 dürfen auf derselben Ebene keine weiteren Verzeichnisse oder Dateien vorhanden sein. Auf der darunter angeordneten Ebene (also dort, wo sich die Tracks befinden), dürfen ebenfalls keine weiteren Verzeichnisse oder andere Dateien als MP3 oder WAV abgelegt sein. Eine einzelne "CD" darf auch mehr als 99 Titel enthalten. Ob es in Bezug auf die Anzahl der Titel pro Ordner eine Begrenzung gibt, weiß ich nicht. Ab dem 100. Titel wird jedenfalls wieder "Track01" im Radiodisplay ngezeigt. Es ist zwar "schön", dass das Interface Medien bis 32 GB verarbeiten kann. Erforderlich sind derart große Speichermedien aber insbes. und üblicherweise dann nicht, wenn pro "CD" max. 99 Tracks abgelegt werden sollen. Ich habe hier seit Jahren SD-Karten mit einer Kapazität von 2 GB im Einsatz. Selbst wenn man die MP3 nur auf 320 kbit/s komprimiert, dürften 6x99 Tracks noch auf eine 4-GB-Karte passen. Also ggf. ruhig die preisgünstigsten (kleinen) Speichermedien kaufen. Die Denkweise, wieviel MB man pro EUR bekommen kann, ist in Bezug auf das Yatour-Interface jedenfalls völlig unangebracht.
  6. Du brauchst ne weitere Freundin! Musst halt nur sehen, dass Du die lebenslang geschlossenen Wartungsverträge im Akkord erledigst. Sonst bleibt zu wenig Zeit für die Mädelz!
  7. Vorab ein paar Fragen @Räubermutti: Wurden bei den Reparaturen Ersatzteile aus "sicherer" Herkunft (also Original-Audi oder OEM-Äquivalente) benutzt? Kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich bei den ET nicht um Plagiate handelt? Ist der Fehler (außen-) temperaturabhängig? Tritt der Fehler auch dann auf, wenn anstelle des ersten der andere Zündschlüssel benutzt wird? Aufgrund der Beschreibung halte ich 2 Ursachen für wahrscheinlich: Zündschloss: Kontaktprobleme an Mikroschaltern Wegfahrsperre: Probleme mit der Ringantenne Motorsteuergerät würde ich vorerst ausschließen, denn im Gegensatz zu den o.g. Ursachen dürfte bei einer Spannungsunterversorgung des MSG in jedem Fall ein Fehlerspeichereintrag erfolgen. Bei Kontaktunterbrechung im Zündschloss oder beim Ansprechen der WFS eher nicht. Trotzdem mal ein Ansatz - von dem ich nicht weiß, ob man das so realisieren kann: ist es möglich, per Diagnose gleichzeitig die Daten von 2 unterschiedlichen Steuergeräten (also MSG und einem anderen, das nicht direkt mit dem MSG kommuniziert) zu loggen? Meine Idee, die dahinter steht: brechen die Aufzeichnungen parallel abrupt ab, wäre der Fehler in der Zentralelektrik (Zündschloss) zu suchen. Bricht z.B. nur die Aufzeichnung der Daten im MSG ab, wäre der Fehler dort zu suchen bzw. probeweise ein anderes MSG einzusetzen. Ansonsten: der A2 war wohl schon lange nicht mehr im TV. Evt wäre @Räubermutti's A2 ja auch mal ein Fall für die Autodoktoren bei VOX.
  8. @servuci: Hier mal nachlesen. Da steht alles drin zum Thema, inkl. richterlichen Urteilen. Zusammengefasst: Der Betreiber der Waschanlage haftet grundsätzlich für Schäden an serienmäßig belassenen Fahrzeugen. Der Betreiber kann sich, nachdem der Schaden entstanden ist, nicht damit herausreden, dass das betreffende Kfz für die Benutzung "seiner" Waschanlage ungeeignet ist. Anders herum wird ein Schuh draus (weil es ja bekanntermaßen mehrere Hersteller von Portalwaschanlagen gibt): die Waschanlage des betreffenden Herstellers, die der Tankstellenpächter betreibt, ist ungeeignet zum Waschen eines bestimmten Kfz. Weil es so ist, hätte in Deinem Fall Dir der Betreiber die Nutzung der Waschanlage untersagen müssen. Hat er aber nicht, und er muss somit für den Schaden aufkommen. Das würde ich dem Betreiber (ggf. mit Verweis auf die im Link genannten richterlichen Urteile) noch einmal näher bringen, bevor sich ggf. ein Anwalt der Sache annimmt. Von Audi selbst ist natürlich keine Beteiligung an den Reparaturkosten zu erwarten: die haben ja schließlich keinen "Autowaschvertrag" mit dem Betreiber der Anlage abgeschlossen und sind außerdem nicht für die ordnungsgemäße Funktion der Waschanlage verantwortlich. Wenn man aber wissentlich eine Waschanlage benutzt, von dessen Benutzung Audi abrät, dann wäre mit Verweis auf obige Urteile ein Eigenverschulden denkbar. Es gibt aber weder entsprechende Hinweise in der Betriebsanleitung (oder ich kenne sie nur nicht ) noch entsprechende ergänzende Hinweise seitens Audi. Aber - siehe Pkt. 2: es hätte dann anstelle einer "allgemeinen Info" (wie sie möglicherweise irgendwann mal - und ganz allgemein - von Audi nur an die Werkstätten kommuniziert wurde) ggü. dem Fahrzeugeigentümer klipp und klar gesagt werden müssen, dass eine Portalwaschanlage Typ x vom Hersteller y für die Wäsche eines A2 ungeeignet ist.
  9. @Mankmil: wie kommst Du darauf, dass ich meinen Blutdruck hochfahre oder mich aufrege? Wenn Du meine Aussagen verdrehst oder falsch zitierst, dann bedarf das nunmal einer Korrektur. Wenn Du besagten Satz 3x gelesen, ihn aber nicht verstanden hast, dann ist es umso verwunderlicher, dass Du nicht nachgefragt hast: ich hätte gerne auf Deine Nachfrage für ein besseres Verständnis gesorgt. Den Satz nicht zu verstehen, ihn aber dennoch als Basis fürs weitere scharfe bis provokante Argumentieren zu verwenden, ist indes schlechter Diskussionsstil. Was Dein Einwand mit der Prämobiltelefonära soll, verstehe ich jetzt nicht: früher wie heute kam / kommt es darauf an, den Unfallhergang möglichst umfassend und vollstandig zu klären. Insofern gibt es hinsichtlich der Vorgehensweise, den Unfallhergang zu protokollieren und die Schäden möglichst genau zu dokumentieren, keinen Unterschied. Die Möglichkeit, heutzutage relativ problemlos Fotos zu machen, ist natürlich eine Erleichterung, von der man Gebrauch machen sollte. Ob man deswegen am Ende auf eine Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten kann, muss man spontan vor Ort entscheiden. Ist aber auch von der Schadenhöhe abhängig. Sollte aber der Unfallhergang schon von vornherein strittig sein, geht an der polizeilichen Protokollierung aus meiner Sicht so gut wie nie ein Weg vorbei. Ich hoffe mal, dass wir es hierbei belassen können und sich eine weitere Diskussion erübrigt.
  10. @Mankmil: wenn Du schon mein Zitat mit der anwaltlichen Keule hernimmst, dann bitte komplett, inkl. des Satzes davor: da steht dann etwas von "einen Tag später". Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Wer nicht nur selektiv, sondern aus dem Zusammenhang zitieren kann, noch viel mehr... Also nochmal - nur für Dich: so lange ich in Verkehrsunfälle verwickelt war, habe ich am Tage des Unfalls zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme, egal ob diese von der Polizei oder den Unfalbeteiligten erfolgte, niemals irgendwem mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts gedroht. Ist das so schwierig zu kapieren? Falls doch, ist es einfacher, dass Du mir eine Frage zum besseren Verständnis oder zum Ausräumen von Missverstandnissen stellst statt dass Du hier entgegen einer gepflegten Forenkultur Deiner Streitlust nachgehst.
  11. Ok, dann eben weiter hier... Und bitte meine Beiträge nicht nur selektiv lesen und somit fehlinterpretieren. Danke! Nein, ist kein Widerspruch. Wenn am Tag des Unfalls der Unfallgegner sagt, ich möge alles seiner Versicherung melden, dann mache ich das so wie besprochen. Ohne Wenn und Aber. Stellt man dann tags darauf fest, dass er es sich inzwischen (und trotz Zeugen) anders überlegt hat, dann ist die Drohung mit einer härteren Gangart durchaus zweckdienlich. Ach ehrlich? Wäre ich jetzt nicht drauf gekommen! Ich weiß jetzt nicht, wie alt Du bist, aber es gab in Deutschland mal Zeiten, da gab es keine Smartphones mit eingebauter Kamera, und man hatte damals auch nicht immer eine funktionierende Analogkamera dabei... Und leider sind auch damals schon Verkehrsunfälle passiert. Auch solche, an denen ich beteiligt war. Und solche, an denen sowohl ich als auch der Unfallgegner der Meinung waren, auf die Unfallaufnahme durch die Polizei verzichten zu können. Davon abgesehen ist es gerade in der Dunkelheit schwierig, aus größerer Entfernung mit einer Smartphone- oder (erst recht) mit einer Kleinbildkompaktkamera vernünftige und aussagekräftige Aufnahmen zu machen. So, und jetzt wieder BTT, please! Thanks!
  12. @Mankmil: -nur nochmal zur Klarstellung: ich hatte bislang noch keinen Unfallhergang vor Gericht klären lassen müssen. Insofern musste zu Deiner Beruhigung zu keinem Zeitpunkt auch nur ein einziger Rechtsanwalt mit der Vetretung meiner Interessen betraut werden. Aber es ist schön zu wissen, dass Du die Situationen, in denen ich mich jeweils befand, in Bezug darauf, auch nur mit dem RA drohen zu müssen, besser einzuschätzen weißt als ich, ohne auch nur dabei gewesen zu sein... Ich gehöre nicht zu den Prozesshanseln und bevorzuge in jedem Fall die gütliche Einigung ohne das Einschalten von Anwälten oder Gerichten. Wenn aber ein Unfallgegner einen Tag nach einem nicht polizeilich aufgenommenen Unfall meint, die Tatsachen plötzlich ins Gegenteil verdrehen zu müssen, dann finde ich Mittel und Wege, ihn in seine Schranken zu weisen. Das hat mit "edler Rache" nichts, aber auch gar nichts zu tun. Würde ich Dir besagten Fall im Detail schildern, gehe ich jede Wette ein, dass Du nicht anders handeln würdest als ich bzw an meiner Stelle anders gehandelt hättest. Davon abgesehen: an @mäddis Stelle würde ich nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen und Informationen auch keine Notwendigkeit sehen, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Seine Vorgehensweise ist auch für mich absolut i.O. und nachvollziehbar. Also bitte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich das anders sehe. Alles Weitere dazu bitte per PN, weil es nicht zum Thema gehört. Danke!
  13. Es spricht nichts dagegen, mit der angesetzten Reinigungslösung auch den Heckspoiler zu reinigen. Der ist aber nicht aus Gummi, sondern einem harten Kunststoff. Und der ist schwarz kunststoffbeschichtet. Ich behandle den Spoiler ansonsten genau so wie die anderen Teile aus Gummi oder Kunststoff. Nur mit Lackpflegemitteln (Hartwachs...) würde ich nicht rangehen. Sonst glänzt das Ding anschließend tatsächlich wie eine Speckschwarte, d.h. man nimmt ihm so seinen "seidenmatten" Glanz. Übrigens: für die Pflege der Gummileisten außen am Fahrzeug (Fenstereinfassungen...) eignet sich auch Silikonspray hervorragend (nicht direkt aus der Dose aufsprühen, sondern mit einem Lappen auftragen). Aber ich will hier jetzt nicht komplett Verwirrung stiften... Damit war ich auch schon auf dem Heckspoiler (vorher natürlich reinigen). Man sieht: es reichen wenige Produkte zur Fahrzeugpflege, und die meisten findet man in jedem Haushalt. Faustregel: keine scharfen Reiniger verwenden (weder solche, die in einem stark sauren oder alkalischen Milieu aktiv sind noch solche, die Abrasivstoffe, Löse- oder Bleichmittel enthalten). Das Ganze ergänzt um Silikonspray und eine gute Fahrzeuglackpflege - das war es dann auch schon. Und ggf. bitte das "Zauberwort" 'WD40' rasch vergessen, wenn es um die Pflege von Oberflächen innen und außen am Fahrzeug geht.
  14. @A2-D2: wichtiger Hinweis! Ich war jetzt von dem eher "natürlichen" Fall ausgegangen, dass man als Unschuldiger aus dem Unfall "wirtschaftlich neutral" rauskommen will, also ohne selbst zubuttern zu wollen / müssen. Aber bei einem A2, noch dazu, wenn er gut erhalten ist, kann man ja im Zweifel mal eine Ausnahme machen!
  15. Das mit dem Frosch-Reiniger passt schon - und den meinte ich auch. Gibt es überhaupt Reiniger mit pH7? Und auf den Sprit kann man ggf. auch verzichten, wenn die Pulle ansonsten nur rumsteht. Denn trinken kann man das Zeug ja nicht. Es reicht ja auch die berühmte Verschlusskappe auf einen (kleinen) Eimer.
  16. @mäddis: schön, dass es positive Fortschritte bei der Schadenaufnahme gibt. Da Du nicht an Pos. 1 des Unfallberichts stehst (und so auch "offiziell" nicht drr Unfallverusacher bist), erleichtert es die Schadenabwicklung ungemein, auch weil die 130%-Regel wohl zur Anwendung kommen darf. Warten wir mal ab, was der Gutachter ins Gutachten schreibt bzgl. des Fahrzeugrestwerts bzw. bzgl. des Zeitwerts vor dem Unfall. Ich will nicht auf die Euphoriebremse treten, aber einen wirtschaftlichen Totalschaden b.a.w. nicht ausschließen für den Fall, dass neben den sichtbaren Schäden (Frontschürze, Kotflügel rechts, Scheinwerfer rechts, Motorhaube) auch der Schlossträger beschädigt ist. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte ich selbst einen Haftpflichtschaden mit ähnlichem Schadenumfang: Schlossträger minimal krumm, also reif für den Austausch, aber Motorhaube intakt. Reparaturkosten sehr knapp unter dem Fahrzeugzeitwert - also nochmal Glück gehabt. Es müssen nicht immer derartige Delikte im Raum stehen. Ich habe es 2x erlebt, dass nach Bagatellunfällen (ohne polizeiliche Unfalaufnahme) der Unfallhergang erst für alle Beteiligten klar ist, aber sich der Unfallverursacher einen Tag später an die "Schadenverursacherumkehr" begibt. Solchen Typen kann man leider nur mit der anwaltlichen Keule drohen, selbst wenn es Zeugen gibt. Seit dem letzten Vorfall dieser Art rufe ich grundsätzlich die Polizei. Auch vor Jahresfrist eine ähnliche Situation bei meinem Unfall (Vorfahrtverletzung durch den Unfallgegner): ich wollte gerade die Polizei rufen, da spricht mich ein Mitfahrer des Unfallverursachers an und sagt, das sei ja nicht nötig, da ich Vorfahrt hatte und der Unfallhergang ja klar sei. Ich habe dennoch (und in Anbetracht des erheblichen Frontschadens an meinem A2) auf der polizeilichen Unfallaufnahme bestanden. Kaum war der Polizist vor Ort, wurde er gleich vom Unfallverursacher in Beschlag genommen mit dem Argument, ich sei ja auch viel zu schnell gefahren und damit mitschuldig. Der Polizist hatte dann mit seiner schlagfertigen Frage: "Sind Sie Unfallgutachter?" für Ruhe gesorgt. Nein, einen solchen Bonus gibt es nicht. Natürlich ist üblicherweise der Fahrzeug(zeit)wert höher, wenn das Fahrzeug immer im Marken-Glaspalast gewartet wurde. Insofern also ein "Bonus", der aber mit zunehmendem Fahrzeugalter und abnehmendem Zeitwert immer kleiner wird. Ein lückenloses Inspektionsheft ist aber von Vorteil, wenn es um die Auswahl der Werkstatt geht: normalerweise hat man ja freie Werkstattwahl, und bei regelmäßig im Marken-Glaspalast gewarteten Fahrzeugen besteht grundsätzlich Anspruch darauf, das Fahrzeug statt bei einem "normalen" Karosserieberrieb und trotz der Schadenminderungspflicht ebenfalls im Glaspalast zu etwas höheren Kosten reparieren zu lassen. Das gilt aber nur bis zu einem bestimmten Fahrzeugalter, und die Reparaturkosten dürfen logischerweise zu keinem Zeitpunkt mehr als 130% des Zeitwerts überschreiten.
  17. Der Weichspüler entspricht jetzt eher der "Kunststoffpflege" als einem "Kunststoffreiniger". Bei leichten Verschmutzungen ist das Reinigen mit dem Weichspüler ok, aber zum Reinigen von stark verschmutzten Kunststoff- oder Gummiteilen eignet sich besser ein mit Wasser in richtigem Verhältnis gemischter pH-Neutralreiniger, dem ein Schuss - nicht mehr! - Brennspiritus zugefügt wird. Auftrag mit einem Haushaltstuch oder Schwamm. Aber anschließend mit klarem Wasser spülen und die Kunststoffpflege nicht vergessen.
  18. @mäddis damit wir uns nicht missverstehen: ich möchte keine Zweifel an Deiner Schilderung des Unfallhergangs bzw. des Gesagten bei der Unfallaufnahme anmelden. Nur ist es eben so, dass Papier (der Unfallbericht) eben geduldiger ist als das gesprochene Wort. Es wäre nicht das erste Mal in Deutschland, dass der Unfallhergang kurz nach dem Geschehen eindeutig war, sich aber nach wenigen Tagen aus der Sicht des Unfallgegners (= vermeintlichen Unfallverursachers) anders herausstellen soll. Habe ich in meinem fast 40-jähigen Kraftfahrerlebens alles schon am eigenen Leib erfahren dürfen. Insofern ist ein "eindeutiges" Unfallprotokoll (also dass man nicht an Pos. 1 genannt wird) durchaus hilfreich. Falls es anders sein sollte, ist das Einholen des Rats eines Fachmanns umso erforderlicher, zumal "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind. Bin also - wie sicher auch alle anderen hier im Thread - gespannt darauf zu erfahren, wie es in der Sache selbst wie bei der Reparatur weiter geht.
  19. Die Schuldfrage ist - nur für mich! und ohne dabei gewesen zu sein - erst dann (einigermaßen) klar, wenn ich weiß, wer ganz oben auf dem Unfallbericht steht (und was sonst noch im Bericht zum Unfallhergang vermerkt wurde). Dazu ist hier noch nichts gesagt worden. Aber velleicht kommt dazu ja noch eine Info von @mäddis . Der im Unfallbericht an Pos. 1 Stehende wird üblicherweise zunächst als Unfallverursacher angesehen. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld wird nur dann von der Polizei erhoben, wenn die Schuldfrage aus ihrer Sicht eindeutig ist. Die Polizei ist m.W. aber auch in einem solchen Fall nicht verpflichtet, an Ort und Stelle zu kassieren. Meine obigen Äußerungen berücksichtigen insofern den Fall, dass mäddis eben doch noch eine Teilschuld bekommt. Insofern würde ich, so lange die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, etwas "defensiver" bei der Schadenbeseitigung vorgehen, wenn man nicht sowieso bereit ist, ganz am Ende etwaige Teilbeträge im Zweifel selbst zu übernehmen. Soll die Reparatur mit Gebrauchtteilen erfolgen, würde ich den Schaden mit der gegnerischen Versicherung fiktiv per Gutachten abrechnen, weil die zu erwartenden Reparaturkosten unterhalb der Gutachterschätzung liegen dürften.
  20. @mäddis Nach der Schilderung des Unfallhergangs (inkl. der "Vorgeschichte") wird kein Weg daran vorbei führen, einen Rechtsanwalt einzuschalten, zumal man als "Auffahrender" i.d.R. zuerst im Unfallbericht erwähnt wird - und damit zunächst mal Unfallverursacher ist. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt man aber erstmal selbst, so lange keine eigene Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat. Erst wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Schuldfrage geklärt ist, kann man dem Unfallgegner die Kosten in Rechnung stellen: nur wenn ist man zu 100% unschuldig ist, bekommt man 100% zurück. Sonst anteilmäßig (also bei 25% Teilschuld 75% Erstattung). Thema "Nutzungsausfall" und "Ersatzfahrzeug": Anspruch nur dann, wenn man am Unfall schuldlos, das verunfallte Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. wenn im Haushalt kein weiteres Fahrzeug verfügbar ist. Stehen dort z.B. 3 Fahrzeuge, aber nur 2 werden regelmäßig genutzt, wird es schwierig bis unmöglich, Nutzungsausfallentschädigung zu beanspruchen. Motorräder oder "Oldtimer" werden bei der Zählung aber nicht berücksichtigt. Wird das verunfallte Fahrzeug kaum genutzt, kann im Rahmen der Schadenminderungspflicht der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug dann entfallen, wenn die Nutzung eines Taxis über den Zeitraum der Reparatur voraussichtlich günstiger ist. Es ist gut, wenn man diesen Punkt vorab mit der gegnerischen Versicherung klärt. Wenn man aber wie im vorliegenden Fall zunächst der Unfallverursacher ist, erübrigt sich das Gespräch mit der Versicherung - weil sie ja b.a.w. davon ausgeht, die Kosten sowieso nicht tragen zu müssen. Zur Reparaturabwicklung: wenn das Gutachten keinen wirtschaftlichen Totalschaden bescheinigt, gehst Du mit dem Gutachten zur Werkstatt Deines Vertrauens und fragst diese, ob sie zu den im Gutachten genannten Kostenrahmen reparieren können. Bei Haftpflichtschäden dürfen ggf. Mehrkosten bis max. 30% über Gutachten entstehen, ohne dass es für den Fahrzeugeigentümer zu Nachteilen kommt. Aber Achtung: wenn es möglich ist, dass man eine Teilschuld am Unfall zugesprochen bekommt, würde ich eine "Inanspruchahme" der Plus-30%-Regel tunlichst vermeiden, den sie gilt nicht für eigenverschuldete Schäden. Auch hier wäre es also ratsam, das "Was-Wäre-Wenn"-Szenario (also der Umgang mit einer etwaigen Teilschuld im Rahmen der Reparaturkostenübernahme bzw. -verteilung) zuvor mit der gegenerischen Versicherung bzw. dem eigenen Rechtsanwalt zu klären. Falls die Werkstatt mit den im Gutachten genannten Beträgen klar kommt (gut wäre es, wenn sie das schriftlich bestätigt oder beim Gespräch ein eigener Zeuge anwesend ist), den Rearaturauftrag erteilen und sich freuen, wenn ein paar Tage später ein "fast neuer" A2 vor der Tür steht.
  21. Hmm, ist das jetzt Wissen oder eine Vermutung? Ich kann zugegebenermaßen jetzt nur mit einer Vermutung dagegen halten, nämlich dass das Faltrad deswegen an Bord ist, weil man es universell einsetzen kann. Davon abgesehen, war der Hinweis sicher schon in den Bordunterlagen, noch bevor das erste mit Notrad ausgerüstete Fahrzeug überhaupt eine Reifenpanne hatte. Natürlich ist es Sinn des Differentials, Drehzahlunterschiede der angetriebenen Räder auszugleichen. Aber eben nur kurzfristig. Je größer und länger die Drehzahlunterschiede, desto größer die Gefahr, dass das Differential Schaden nimmt. Ob ein Schaden nun schon auftreten kann, wenn man 5 km von zu Hause entfernt die Panne hat und das Notrad auf die Antriebsachse montiert, darf sicher bezweifelt werden. 50 km Geradeausfahrt mit entsprechenden Drehzahlunterschieden möchte ich dem Differential aber nicht zumuten. Also weiterhin meine glasklare Empfehlung - gestützt von vielen seriösen Websites: das (kleine) Notrad nur an der nicht angetriebenen Achse montieren. Wenn Du es weiterhin anders handhaben würdest: ok, jeder so, wie er mag; es ist nicht mein Auto...
  22. Vorab: es ging mir nicht darum, Deine Vorgehensweise in irgendeiner Art zu kritisieren. Ich hätte mir aber einen Radwechsel mit dem Notrad auch nicht derart kompliziert und tückenhaft vorgestellt. Man vertraut schließlich irgendwo auf die Funktionalität der Pannenausrüstung an Bord - und ist natürlich angefressen, wenn irgendetwas nicht so funktioniert wie es (auch nach Studium der Bordliteratur) sollte. Dein Erlebnis bringt mich aber gerade auf die Empfehlung, dass diejenigen, die ein Faltrad spazieren fahren, beim nächsten Schraubertreffen in Legden ihr Faltrad mal auf "korrekte" Funktion prüfen. Das Ding ist ja recht schnell aus dem Kofferraum raus und an die Druckluftleitung beim Alex angeschlossen. Das ist natürlich gut zu wissen. Ich hatte in meiner "Kraftfahrerkarriere" aber auch schon zwei Fälle, wo der Radschraubenschlüssel wg. mit viel zu hohem Drehmoment angezogenen Schrauben sofort vermurkst war. Dasselbe Schicksal dürfte also auch der beim A2 beigefügte Schlüssel erleiden, wenn in den Werkstätten eben nicht "sauber" gearbeitet wird. Leider weiß man das im Zweifel erst dann, wenn's drauf ankommt. Natürlich: direkt am Straßenrand, noch dazu auf der linken Seite des Fahrzeugs zu operieren ist eher suboptimal. Die Dichtstreifenmethode eignet sich insbes. dann, wenn der Fremdkörper noch im Reifen steckt, oder wenn bei einem vorhandenen Loch noch so viel Luft raus kommt, dass man es bei der "Wasserprobe" noch (blubbern) sehen kann. Ggf. kommt man an der Benutzung des Wagenhebers (damit man das Rad drehen kann) nicht vorbei. Erspart zumindest das Hantieren mit dem Faltrad. Und man muss sich beim Zusammenräumen keine Gedanken machen, wie man das platte "Fahrbereifungsrad" unterbringen soll. Wichtig, wenn der Kofferraum recht voll ist. Ich auch! Der Vorteil ist, wie von @Bluman schon genannt, dass in besagtem Rad die Luft schon drin ist und der Kompressor wohl nicht ausgepackt werden muss. Allerdings ist zu beachten, dass das Notad (nicht das Faltrad!) nicht an der Antriebsachse verwendet werden darf wg. des ggü. dem Fahrbereifungsrad zu geringen Radumfangs (und der damit verbundenen Gefahr von Schäden am Differential bei längerer Geradeausfahrt). So jedenfalls stand es mal in der Betriebsanleitung meiner Gölfe (2 und 3). Da hilft dann im Zweifel bei einem Platten an der Vorderachse nur, auf derselben Fahrzeugseite erst hinten das intakte Rad gg. das Notrad und anschließend das vordere platte Rad gg. das intakte hintere zu tauschen. Ob das nun schneller geht als nur an einer Radnabe das Notrad unter Einsatz des Kompressors zu montieren, müsste man mal mit der Stoppuhr vergleichen.
  23. @McFly: schönes Video - das insbes. zeigt, wie sich der Reifen beim Luft Ablassen wieder zusammenfaltet. Das ist wohl problemloser als den Kompressor (Druckluftleitung und Stromkabel) wieder so zusammen zu bekommen, damit man das Genudel anschließend auch wieder dort unterbringen kann, wo man es hervorgekramt hat.
  24. Liest sich ein wenig wie "calamity climax"... Oder wie eine Geschichte von Loriot ("Das Bild hängt schief!"). Aber mal im Ernst und der Reihe nach: Hätte ich eine Reifenpanne wenige km vom Haus entfernt, würde ich mir allenfalls über das Warndreieck Gedanken machen - und nach dessen Aufstellen mit dem Taxi (oder dem Bus ) nach Hause fahren, ein "Fahrbereifungsrad" aus der Garage holen und wieder zurück um Auto. Das ist dann gefühlt mindestens die Zeit, die man braucht, um den Pannenkram aus dem Auto zu fummeln und sich damit - vgl. Bordbuch (Kapitel: Kompressor und Faltrad) - vertraut zu machen. Reifendichtmittel aus der Pulle? Niemals! Wird spätestens dann zur Sauerei, wenn der defekte Reifen demontiert wird. Mit den Wagenheberverschlussdeckeln in den Schwellern hatte ich noch nie Probleme. Es gibt wohl, wenn ich mich recht erinnere, auch nur einen Punkt, wo man reindrücken kann / muss. Den Radschraubenschlüssel aus dem Bordwerkzeug habe ich noch nie benutzt. Aber dieses Billigteil wird wohl funktionieren - wenn man die Räder saisonbedingt selbst (!) wechselt und die Radschrauben mit dem vorgeschriebenen Drehmoment anzieht. Die meisten Werkstätten machen das entweder nicht, oder sie "packen" beim Anziehen der Radschrauben "zur Sicherheit" (?) noch ein paar "Zehner" Drehmoment obendrauf, die im entscheidenden Moment zu viel sein können. Der Styroporklotz um den Bordwagenheber war bei mir bisher "unauffällig", wenn ich den Bordwagenheber aus dem Kofferraum holte. Ein Rad in Fahrbereifung (also min. 155/65-15) passt nach meiner Erinnerung nicht an die Stelle, wo das Faltrad befestigt wird. Das Problem ist wohl weniger die Höhe des Rades (wg. des darüber liegenden Zwischenbodens im Kofferraum), sondern dessen Durchmesser. Ob ein nicht gefaltetes Notrad aus einem anderen Konzernfahrzeug passt, möchte ich bezweifeln. Aber man kann ja mal nachmessen. Ich bin - wider besseren Wissens - der Meinung, dass man dem Faltrad durchaus in Sachen Fahrstabilität vertrauen kann, wenn man es sachgerecht und wie im Bordbuch beschrieben anwendet. Es sollen ja wohl genau die Probleme (beim Aufpumpen) verhindert werden, die weiter oben fotografisch festgehalten wurden und hernach Zweifel in dessen Gebrauchsfähigkeit aufkommen lassen. So, und jetzt zu dem zunächst einzigen Lösungsansatz, den ich aktuell beisteuern könnte: es gibt im Motorradfachhandel für Schlauchlosreifen ein Reparaturset, bestehend aus ein paar Dichtstreifen, Vulkanisierflüssigkeit und Werkzeugen. Damit kommt man aber auch nur dann weiter, wenn man sich einen Fremdkörper in die Lauffläche des Reifens gefahren hat. Vorne kann man bei montiertem Rad reparieren (wg. des Lenkeinschlags), hinten sollte man i.d.R. trotzdem das Rad demontieren. Im Reparaturset sind noch ein paar Gaskartuschen, mit dem man - einen Motorradreifen! - so weit aufpumpen kann, dass man bis zur nächsten Tankstelle kommt. Beim Autoreifen reicht das sicher nicht, aber immerhin hätte man wohl einen "Gegendruck" aufgebaut, damit auch der moderne Druckluftprüfer an der Tanke funktioniert. Wenn man aber einen funktionierenden Kompressor an Bord hat, muss man auf die Gaskartuschen auch nicht zurückgreifen. Aber - Disclaimer: ich weiß aktuell nicht, ob das Motorradreifenpannenset für Pkw-Reifen offiziell "freigegeben" ist. Verwendung also auf eigene Gefahr. Ich habe hier nur geschrieben, was ich machen würde.
  25. Geschwindigkeitsindex "M". Reicht schonmal für Vmax 130 km/h. Spart sicher Sprit ohne Ende. Nur schneller würde ich mit den Kreissägeblättern auch nicht fahren wollen. Bevor einer nachguckt: der Abrollumfang passt nicht...
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