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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Inspiriert durch die Anleitung des Themenstarters habe ich mich auch noch einmal ans Werk gemacht - und eine Möglichkeit ersonnen, die DevilEyes-LED-Variante auch ohne Zerlegen der Heckklappe einzubauen. Siehe beigefügte Anleitung. Ich hatte mich außerdem mit dem Thema befasst, das Ganze möglichst wasserdicht bzw.ähnlich wasserdicht zu bekommen wie bei der Originalleuchte (da ist zwischen Leuchtenglas und Lampengehäuse ja eine Moosgummidichtung). Mein Auto ist seit ca. 10 Monaten mit den LEDs im Einsatz (inkl. regnerischem und tausalzreichem Winter). Insofern kann ich bestätigen, dass alles gut funktioniert und kein Wasser in die Heckklappe eintritt. Auch bei meiner Variante ist es möglich, auf den Original-Soffitteneinsatz zurückzurüsten, sofern nicht irgendwelche Schraubenfragmente in den Originalgewinden des Lampengehäuses verblieben sind. Der hier schon geäußerte Kritikpunkt, die LED-Einsätze würden auffallen, kann insofern entkräftet werden, indem man die Schraubenköpfe, die den LED-Einsatz im Lampenghäuse halten, mit einem schwarzen Edding oder Lackstift nachbehandelt. Viel Spaß beim Nachbauen! LED-KZB-Umrüstung3.pdf
  2. heavy-metal

    Rost VW T4

    Für den Fall, dass Du professionelle Hilfe benötigst: Fahrzeugtechnik Eichenberger Ok, ich gebe zu: der Laden ist etwas weit weg vom Ort, wo Du zu Hause bist... Für mich liegt er auf dem fast täglichen Weg zur Arbeit.
  3. ... met mooie Nederlanders! Trouwens: wij hebben ook al en sub-forum in Engels. En dit is niet (!) de Audi A2 Club UK.
  4. @ Kuestenbazi: Ich stimme Dir voll und ganz zu, dass es wichtig ist, in vielen Situationen den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Der kritische Punkt wird aber dann erreicht, wenn damit festgelegte Spielregeln (Gesetze, Verordnungen...) überschritten werden. Wer der Meinung ist, dass er durch diese Regeln in seiner Freiheit eingeschränkt wird, dem steht es offen, den Rechtsweg einzuschlagen. Wenigstens in Deutschland ist dies möglich. In Somalia z.B. nicht - dort macht jeder das, was er will und was er selbst für richtig hält . Was die Technik betrifft, gibt es dem, was A2-D2 geschrieben hat, nichts hinzuzufügen. Manche Dinge sind eben doch etwas komplexer als sie auf den ersten Blick zu sein scheinen. Auch der gesunde Menschenverstand vermag keine physikalischen Gesetze außer Kraft zu setzen.
  5. Ich nach dem Lesen dieses Threads auch - und bleibe (aus gutem Grund) bei den Hella-TFLs ohne NSW-Funktion. Natürlich ist es manchmal kaum nachvollziehbar, warum eine bestimmte "lichttechnische Einrichtung" nicht für alle Fz. allumfassend zugelassen ist oder wird. Aber es ist, wenn es um die Einhaltung von Vorschriften geht, doch wie bei vielen anderen Dingen im Leben auch: wehret den Anfängen. Und deswegen kann es nur einen (den Gesetzgeber) geben, der die Richtlinie bestimmt. Ich kann meinem Nächsten ja auch nicht mal eben eins auf die Fr.sse geben, nur weil ich der Meinung bin, dass es, Gesetz hin oder her, gerade vertretbar ist. Für mich jedenfalls ist die unzulässige Veränderung der Beleuchtung alles andere als ein Kavaliersdelikt. Aber weil die Sanktionen bei Verstößen eher lasch sind, machen leider eben doch viele, was sie wollen... (?)
  6. Hmm, vielleicht findet sich ja jemand für den Hol- und Bringservice: Du gibst demjenigen vor der Abreise Dein Auto, sagst ihm, was zu tun ist - und nach Rückkehr vom Alpencross ist alles gemacht!
  7. BTW: warum steht der 29.08. nicht zur Abstimmung?
  8. Nun, es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten: Kühlmittel im Öl (dann sieht das Öl - bzw. die Emulsion aus Kühlmittel und Öl - aus wie Senf...), oder Öl im Kühlmittel (dann schwimmt oben auf dem Kühlmittel im Behälter ein Ölfilm - und im Kühlmittel müsste außerdem CO nachzuweisen sein). Das, was (erstmal) gemacht werden soll (Kühlsystem auf Druckhalten überprüfen, CO im Kühlmittelkreislauf) sollte jede etwas bessere freie Schrauberbude hinbekommen. Die Vorgehensweise ist nicht FSI-typisch. Wenn die ZKD doch hin ist, sollte es dem Schrauber ebenfalls egal sein können, ob es sich um einen FSI oder stinknormalen Saugrohreinspritzer handelt. Aber es soll ja Werkstätten geben, die vom A2 die Finger lassen, nur weil sie nicht wissen, wie man die Motorhaube öffnet / entfernt oder wo genau sich die Aufnahmepunkte fürs Aufbocken des Fzgs. befinden. Wie schon zuvor gesagt: lass erstmal die Druck- und ggf. CO-Prüfung machen. Kostet nicht viel, dürfte aber Aufschluss über alles Weitere geben.
  9. Naja, ich wundere mich immer, dass beim Kühlmittelzusatz immer nur von "Frostschutz" gesprochen wird... Reines Wasser ohne Kühlmittelzusatz sollte bei dem im Kühlsystem aufgebauten Überdruck ab ca. 115°C zu sieden beginnen. So lange also das Auto nicht - noch dazu im Hochsommer - im Stop-and-Go-Betrieb bewegt wird, würde ich mir noch keine allzu großen Sorgen machen, dass der Motor einen kapitalen Hitzeschaden erlitten haben könnte. Was ich aber erwarten würde, ist, dass ein Kühlmittelmangel im KI angezeigt wird, lange bevor die (mit einem "Trägheitsmoment" versehene) Temperaturanzeige nach oben geht. Kühlmittel auffüllen geht am besten, indem der Ausgleichsbehälter so lange befüllt wird, bis der "MAX"-Stand erreicht ist. Danach kurz Schläuche kneten. Dann bei offenem Ausgleichsbehälter den Motor starten (Leerlauf), wodurch der Kühlmittelstand wieder etwas absinken wird. Motor abstellen, den Behälter wieder auf "MAX" auffüllen und ein paar km fahren. Danach noch einmal den Kühlmittelstand prüfen, ggf. ergänzen. ... und wer soll diese "Baustelle" kaufen? Lass doch erstmal die Diagnose machen. Der Hinweis, das Kühlsystem auf Druck-Haltefähigkeit und CO zu prüfen ist schonmal gut und nicht allzu teuer. Danach sehen wir weiter. Möglich, dass evt. die Kühlmittelpumpe leckt oder die ZKD am Ende ist (Letzteres ist zumindest meine Vermutung nach den aktuell vorliegenden Infos). Aber auch das sind Mängel, deren Behebung keine 4-stellige Summe kostet. Wenigstens, so lange das Auto beim freien Schrauber instandgesetzt wird. Wie sieht denn überhaupt das Motoröl aus? Ist das evt. mit Kühlmittel vermischt (cremefarbene Emulsion am Peilstab und Öleinfüllstutzen am Motorblock)?
  10. HellSoldier Durnesss seinelektriker A2magica Audia5sport heavy-metal
  11. Hmm, woher genau soll denn der Schmodder kommen? Und sollte der nicht im Kraftstoffilter hängen bleiben, bevor der die Kraftstoffpumpe erreichen kann?
  12. Melde mich mal "halb" an: weiß nämlich noch nicht, ob ich mit eigenem Auto anreise oder "nur" Mitfahrer bin (in einem anderen A2, der einen G-Öl-Wechsel braucht). Wenn jemand da ist, der Kompetenz in Sachen AGR mitbringt (u.a. Ausbau des AGR-Rohrs beim BBY - finde die Schei$$-Schraube mittig am Rohr nicht!), dann wäre ich geneigt, doch auf eigener Achse anzurollen. Egal, ob mit eigenem Auto oder nicht: die 17er-Inbusnuss für die G-Öl-Schraube habe ich dabei. Genau so wie meinen Schlepptopp mit VAG-COM. Wg. der anzulernenden Fz-Schlüssel muss ich mal checken, wie das geht... Kann ebenfalls beim Federntausch und Temperaturgeber behilflich sein.
  13. Ich nicht, aber ich hätte nix dagegen, bei einer entsprechenden "OP" dabei zu sein. Auch deswegen, weil mich ähnliche Gedanken umtreiben. Och, Du kannst auch alleine hinfahren. Der Alex freut sich immer, wenn ein A2 aus unserem "Haufen" in der Halle steht.
  14. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    Ist relativ einfach: Du bekommst nur den Nettobetrag des KVA bzw. des Gutachtens erstattet, also Schadensumme ohne MwSt - weil ja bei einer fiktiven Abrechnung keine MwSt "entsteht". Es kann aber sein, dass die gegnerische Versicherung trotz vorgelegten Gutachtens nach der Reparaturkostenermittlung ihrer eigenen Vertragswerkstatt abrechnet. Je nachdem, was günstiger für sie ist. Das ist bei fiktiven Schadenregulierungen völlig legitim und nicht zu banstanden. Es gelten etwas andere Regelungen bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind (bei unseren Aluhaufen aber nicht mehr relevant ). Ob man nach fiktiver Abrechnung noch die MwSt für die Teile, die man für die Reparatur in Eigenregie selbst gekauft hat, geltend machen kann, weiß ich nicht genau. Ich würde vermuten, dass das grundsätzlich möglich ist, so lange Teile gekauft werden, die auch im Gutachten genannt wurden. Ich würde das zur Sicherheit mit der gegenerischen Versicherung klären.
  15. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    So ist es richtig! Wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe (für EUR 1.100) erteilt und den Schaden nicht auch selbst in Augenschein genommen hat, dann bitte die Werkstatt für den Fall, dass weitere im KVA nicht vermerkte Schäden auch fotografisch dokumentiert werden. Ich hatte das bei meinem Heckschaden in ähnlicher Höhe auch so gemacht (bzw. die Werkstatt kam von selbst drauf), weil zunächst auch nicht in Gänze auszuschließen war, dass der Schaden wg. eines gestauchten Querträgers doch höher war als ursprünglich veranschlagt. Sollte nämlich der Querträger gewechselt werden müssen, muss ja der entsprechende Nachweis erbracht werden. Wenn der Träger erstmal ab ist und auf dem Schrott liegt, wird das kaum mehr möglich sein.
  16. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    @ kawa-racer: es mag durchaus sein, dass die einzelnen Versicherungen das KVA-Prozedere unterschiedlich handhaben. Aber aus der Schadenminderungspflicht ergibt sich grundsätzlich für den Geschädigten, das Fz. eben nicht in die "erstbeste" Werkstatt zu bringen (also auch nicht den ersten KVA als "Dogma" zu betrachten). Wurden also mehrere KVAs eingeholt, ist man als Geschädigter aus dem Schneider. Lässt sich die Versicherung auf nur einen KVA ein (weil man vor dem Kontakt mit ihr schon "aktiv" war?), wäre es auch i.O. Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen würde ich jedenfalls immer erst dann, wenn ich der Versicherung Gelegenheit gegeben habe, den Schaden selbst in Augenschein zu nehmen. Worauf ich mich aber nie einlassen würde: in die Werkstatt zu fahren, die mir die gegenerische Versicherung genannt hat. Das ist im übrigen wg. des Interessenskonflikts zwischen Geschädigtem (der eine vollständige Reparatur erwartet) und der regulierenden Verischerung (die unter allen Umständen Geld sparen möchte) auch juristisch abgesichert. Der Geschädigte hat zwar grundsätzlich die freie Werkstattwahl, muss aber unter denen, die er selbst ausgewählt hat, die preisgünstigste nehmen. @ Mikey: wenn die Versicherung sagt, man möge 2 KVAs einholen dann geht das sicher. Wo ich diese einhole, bleibt ja - Stichwort: freie Werkstattwahl - mir überlassen. Ein etwaiger Versuch der Versicherung, den Geschädigten in ihre "Vertragswerkstatt" zu locken (mit dem Köder, dass man sich auch garantiert um nix kümmern müsse und die alles für einen regeln), ist zwar grundsätzlich nicht strafbar, wird aber häufig unterlassen oder aufgegeben, wenn der Sachbearbeiter erkennt, dass der Geschädigte weiß, welche Rechte er hat.
  17. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    Der letzte Satz ist der entscheidende. So und nicht anders waren meine o.g. Posts gemeint. Wenn mir jemand ins Auto fährt, melde ich mich gewöhnlich auch selbst bei der Versicherung des Unfallgegners und melde Schadenersatzansprüche an. Das schließt eine kurze und knappe Beschreibung des sichtbaren (!) Schadens ein, gg. mit Zusendung von Fotos. Wenn mir die Versicherung dann sagt, ich möge 2 KVAs einholen, dann mache ich das auch so. Wo soll hier das Problem sein? Problematisch ist aber immer wieder zu erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Der letzte Heckschaden an meinem A2 sah übrigens überhaupt nicht so wild aus wie auf dem Bild des Themenstarters. Diese Reparatur hat schon über EUR 1.200 gekostet. Wäre der Querträger beschädigt gewesen (und diese Möglichkeit bestand durchaus), wäre es deutlich teurer geworden. Es liegt mir, wie hoffentlich allen anderen hier auch, fern, mit einem Unfallschaden Geld verdienen zu wollen. Ich möchte meinen tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen. Nicht mehr, nicht weniger. Und nicht nur den am Fz. Als ich vor 5 Jahren den letzten Heckschaden hatte, war ich selbstständig. Die ganze Rennerei hat dazu geführt, dass mir 2 Aufträge durch die Lappen gegangen sind. Diesen Schaden hat mir niemand ersetzt - bzw. ich hätte hier den justistischen Apparat anwerfen müssen, mit offenem Ausgang. Ist es da verwerflich, sich Nebenkosten und den Nutzungsausfall erstatten zu lassen? Noch dazu, wenn die Versicherung einem kurz zuvor noch den Schaden kleinrechnen wollte, weil ich beim KVA nicht zufällig in deren "Vertragswerkstatt" war (die mir im übrigen auch zuvor nie genannt wurde)? Ich kann bei einer solchen Vorgehensweise keinen Versuch der Bereicherung erkennen. BTW - und bevor hier weitere Missverständnisse aufkommen: Nutzungsausfall kann i.d.R. sowieso nur derjenige geltend machen, dem durch den Verzicht auf das Fz. auch tatsächlich Kosten entstanden sind. Ich habe zu Hause keinen Zweit- oder Drittwagen, den ich mal eben ersatzweise nutzen könnte. Mit dem Mopped bei Regenwetter Kundschaft zu besuchen, wo Businesskleidung "verlangt" wird, ist auch nicht so der Hit...
  18. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    Ähm - @ McFly: warum so aggressiv??? Ich habe hier den normalen (!) Weg beschrieben - und zwar den, den die gegnerische Versicherung im Normalfall vom Geschädigten erwartet. Wenn es auf dem von Dir beschriebenen Weg des "kleinen Dienstwegs" auch geht, ist es ja i.O.! Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Und was heißt hier "Schadenmaximierungsquatsch"? Ich habe den von mir beschriebenen Weg in meiner Autofahrerkarriere 3x gehen müssen. Zuletzt - auch mit einem Heckschaden an meinem A2 - vor ca. 5 Jahren. Damals hatte ich es mit der Versicherung mit Sitz im Oberfränkischen zu tun, die lt. eigener Werbung zwar Ihre Versicherten nicht im Regen stehen lässt, dafür aber (so wie mich damals) den Geschädigten. Wenn ich aufgrund der gegebenen Umstände Kosten zu tragen habe, dann möchte ich diese ersetzt haben. Der netten Nachbarin kann es auch egal sein: sie wird für den Haftpflichtschaden einmalig (und in gleicher Weise) zurückgestuft. Egal, ob der Schaden 1.000, 10.000 oder 100.000 EUR beträgt. Es gäbe für mich eine Möglichkeit, auf all den Kleinkram zu verzichten. Nämlich dann, wenn die nette Nachbarin von vornherein den Schaden selbst und ohne Versicherung regulieren möchte. Da ich in diesem Fall die ganzen Laufereien nicht habe, fallen auch keine Kosten an, die ich in Rechnung stellen könnte. Auch einen solchen / ähnlichen Fall hatte ich schon in meiner "Karriere". Da hatte aber die Unfallgegnerin - und ohne, dass wir überhaupt nur an Nutzungsausfall / sonstige Kosten etc. gedacht oder irgendetwas in dieser Richtung vereinbart hätten - beim Überweisen des Rechnungsbetrags ein wenig aufgerundet. So, wie ich es im umgekehrten Fall auch gemacht hätte. Wie sagt man so schön: eine Hand wäscht die andere. Ich bin grundsätzlich für pragmatische und unkomplizierte Lösungen. Ich bin aber ebensowenig bereit, auf Ansprüche zu verzichten, wenn ich merke, dass mich jemand über den Tisch ziehen oder mir auch nur die Zeit stehlen will.
  19. heavy-metal

    Parkrempler Heck

    Nein, so einfach ist das nicht: - Man muss der gegnerischen Versicherung die Möglichkeit einräumen, den Schaden zu begutachten. - Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist es i.d.R. erforderlich, sich vor Ausführung der Reparatur Kostenvoranschläge einzuholen. Macht man das nicht, geht die gegnerische Versicherung schnell dazu über, nach Vorlage der Reparaturrechnung nachträglich eine "Gegenrechnung" zu erstellen (natürlich über eine ihr angeschlossene "Vertragswerkstatt"). Was das bedeutet, bedarf wohl keines weiteren Kommentars. Außerdem ist der Schaden nicht so groß, als dass es unzumutbar wäre, mit dem vorhandenen Schaden noch eine Zeit lang weiter zu fahren. Ich würde wie folgt vorgehen: - 2 Kostenvoranschläge einholen (etwaige Kosten gehen zu Lasten des Unfallgegners - einzureichen nach erfolgter Reparatur als "sonstige Aufwendungen", zusammen mit der Telefonpauschale und, sofern kein Ersatzfahrzeug in Anspruch genommen wird, der Nutzungsausfallentschädigung) - den niedrigeren Voranschlag mit dem Hinweis, mehrere Voranschläge eingeholt zu haben, bei der Versicherung des Gegners einreichen. Dabei der Versicherung die Möglichkeit anbieten, innerhalb von 2 Wochen den Schaden zu begutachten. - Reparatur in Auftrag geben, nachdem entweder die Versicherung reagiert hat oder die 2-Wochen-Frist verstrichen ist. Bei Nichtrückmeldung der Versicherung kann eine letzte Ankündigung, die Reparatur jetzt in Auftrag zu geben, nicht schaden. Kleiner "Trick" am Rande: wenn man möchte, dass die "Wunschwerkstatt" den Schaden repariert, dann diese wg. des KVA erst an 2. Stelle aufsuchen. So kann man, wenn diese teurer sein sollte als die erste, nochmal bitten, den KVA nach unten zu korrigieren. Wenn's klappt, ist alles gut. Und wenn nicht? Siehe Kapitel "Schadenminderungspflicht". Und BTW / OT: ich würde den Schaden schnellstens reparieren lassen, denn mit Blick auf die Fotos könnte sonst jemand auf die Idee kommen zu denken, da sei einer trotz vorhandener PDC zu blöd zum Ausparken...
  20. Was heißt "bescheiden"? Meine Erfahrungen mit den Stabzündspulen waren folgende: 1. Spule: ausgefallen bei knapp unter 80 Tkm 2. Spule: ausgefallen bei ca. 120 Tkm 3. Spule: ausgefallen bei ca. 145 Tkm 4. Spule: immer noch intakt bei ca. 200 Tkm Wenn nach ü100 Tkm mal was kaputt geht (und ich 2 Zündspulen tauschen musste), halte ich das mit Verweis auf Spule 4 jetzt nicht unbedingt für einen Qualitätsmangel. Meine Audi-Werkstatt sagte mir seinerzeit jedenfalls, dass diese Dinger immer mal ausfalllen können, es sich aber bei keinem VW- / Audi-Modell besonders auffällig verhält. Und - BTW: wir machen hier (v.a. dank div. Schraubertreffs und verständlicher Anleitungen - vielen Dank dafür! ) viele Dinge quasi prophylaktisch , wogegen der weniger ambitionierte Brot-und-Butter-Golf-Fahrer mit Defekten (wie z.B. versauter Drosselklappe, fest gehender Wischermechanik...) einfach nur in die Werkstatt fährt. Insofern "taugt" der A2, zumindest in Bezug auf Fehlerhäufigkeiten, nicht mehr in jedem Fall für statistische Vergleiche. Diese "überproportionale" Zuwendung wird am Ende auch dazu führen, dass der A2 irgendwann sicher eine vergleichsweise höhere durchschnittliche Gesamtfahrleistung erzielen wird als so manches andere Modell aus dem Konzern. Zusammengefasst ist das dann aber in einem hohen Maße nicht dem Produkt, sondern seinem Besitzer geschuldet.
  21. @ biotonne: ich biete schonmal meine Hilfe an (ob in Legden oder in Deiner Garage) - auch wenn ich diese Aktion noch nicht gemacht habe. Das Ganze ist natürlich völlig uneigennützig, da in nicht allzu ferner Zukunft eine Überholung meines BBY sicher auch anstehen wird.
  22. Hmm, mein Concert-2 scheint wohl eins von der weniger zickigen Sorte zu sein... Das Ding "frisst" locker die preiswerten CD-R-Rohlinge von Aldi (Süd), entweder mit dem Windows-Media-Player (unter Win7) oder - wie früher - mit Nero gebrannt. Die Rohlinge, die ich heute noch zum Brennen nutze, sind uralt (jaja, bis man im Zeitalter von bezahlbaren USB-Sticks und SD-Karten so eine 50er-Spindel verbraucht hat...). A2-D2's Aussage zu den Dateiformaten wäre noch dahingehend zu ergänzen, dass auf der CD nur .WAV-Files drauf sein dürfen. Das .WMA-Format unterstützen viele ältere Geräte nicht. Ob das Concert WMA wiedergeben kann (also das Format, in dem der Win-MediaPlayer standardmäßig brennen will), weiß ich ad hoc nicht. Ein MP3-Adapter ist leider aber auch nicht immer die ultimative Lösung: 1. kann man MP3's nicht "seamless" abspielen (Live-Mitschnitte von Konzerten...). Und wenn man sie mit spezieller Software aneinanderreiht, haben 2. viele Adapter ein Problem, eine riesengroße Datei einzulesen, so dass der Player ebenfalls stumm bleibt. BTW: wo gibt es denn noch externe CD-Player zu kaufen, die einigermaßen kompakt sind (Höhe also max. 2 cm) und außerdem unempfindlich ggü. Erschütterungen sind?
  23. Ok, dann war das wohl doch die Schraube, die ich bereits "erfühlt" hatte... Ab muss die ja auf jeden Fall, denn das AGR-Ventil (das bei mir wohl Schrott ist) lässt sich ja nur ausbauen, wenn man das AGR-Rohr entsprechend "bewegen" kann. Bekommt man denn das AGR-Rohr zum Reinigen überhaupt einigermaßen problemlos raus, wenn alle Schraubverbindungen gelöst sind? Sonst lasse ich das Ding eher drin, oder ich versuche, es mit Pressluft auszublasen. Dann wohl doch eher in Legden (irgendwann im Juni?) als in der heimischen Garage. Schrauben sollten nicht das Problem sein: die liegen bereit.
  24. Muss mich auch leider wieder abmelden: Moppedtour über Pfingsten... @ Räubermutti: beim Bremsenwechsel helfe ich gern - wenn es denn bis zum nächsten Mal (nach dem 23.) warten kann... Durnesss möchte: Wasserkasten und Wischerarm und Wischermotor, LLK benötigt: bringt mit: Crimpzange + weiteres Werkzeug, Cola Pocoloco möchte: Anderen Hilfe Bringt mit bolussen Idler möchte: Die Stabis tauschen und ggf. das blinkende Bremslicht montieren benötigt: Hilfe von jemandem der das schon einmal gemacht hat bringt mit: diverse Säfte, Süssigkeiten, orange Gummifarbe für die Jack Pad´s / Wagenhebergummi´s heavy-metal möchte: Sitzheizung reparieren (also Fahrersitz zerlegen); Abgasanlage begutachten; Massekabel zum TFL-Schalter legen benötigt: 2. Mann für die Sitzheizung (mit "Sitzerfahrung" + Lötkenntnissen) bringt mit: DrehMos, BBY-Zündspulenabzieher, Inbus für G-Öl-Wechsel -- Getränk *Hardy* möchte: Drosselklappe reinigen, Wischerwellen schmieren, Doppeltemperarturgeber tauschen, Schalthebel tauschen, eventuell noch Ausströmer der Zwangsentlüftung erneuern, hintere Stoßstange nachformen, ach ja und Zierring Handbremshebel sowie Knopf erneuern Bringt mit: alle Materialen, Werkzeuge, Getränke und was zu Futtern. benötigt: Abzieher für die Wischerarme, eventuell Heißluftfön Räubermutti möchte: Hintere Bremsen erneuern Bringt mit: Teile benötigt: Hilfe! (Gilian ) [/color][/color] Herrkugler möchte: Garten-Fete und zum 30. NRW Schraubertreffen am 23.5.2015 machen benötigt: Nette Gäste mit Anmeldung, siehe den Beitrag #9
  25. Suche gerade "verzweifelt" die Schraube, die das AGR-Rohr mittig am Motor (BBY) festhält. Hat einer einen Tipp, worunter sich diese verbirgt und wie man die Schraube am besten erreichen kann? Ich habe ad hoc keine Lust, erst noch Gangbetätigung und Kühlmittelthermostatgehäuse (oder was auch immer) abzubauen... ;-)
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