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heavy-metal

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  1. @ Hirsetier: ich hatte den worst-case beschrieben. Ob es so ausgehen kann oder nicht, ist erstmal egal. Das Problem in Deutschland scheint aber zu sein, dass in Anbetracht der nur geringfügigen Strafen (und der noch geringfügigeren Wahrscheinlichkeit, von der Polizei angehalten zu werden) immer mehr gebastelt wird. Wo ist eigentlich das Problem, die Beleuchtungsanlage seines Fz. im serienmäßigen Zustand zu belassen bzw. nur zugelassene Zusatzbeleuchtungseinrichtungen zu verbauen und gem. der einschlägigen Vorschriften zu verwenden? Vielleicht sind aber nur die Deutschen so bekloppt: fahre ich über die Grenze nach Belgien oder in die Niederlande, sehe ich bis auf ein paar Xenon-Paranoide (= Verwender von illegalen Xenon-Einsätzen in Reflektorscheinwerfern mit Streulichtanteil jenseits von Gut und Böse) eigentlich nur noch vorschriftsmäßige Beleuchtungsanlagen. Sollte es daran liegen, dass im Ausland auf Beleuchtungsmängel deutlich höhere Strafen stehen, dann hätte der Gesetzgeber hierzulande noch Nachholbedarf. Oder anders: gegen eine EU-weite Harmonisierung der Strafen auf dem Niveau unserer Nachbarn wäre nichts einzuwenden. ;) NACHTRAG: die Hella-NSW/TFL-Kombi scheint an unserem A2 nicht zu passen wg. der zu geringen Einbautiefe. Kann mal wer nachmessen, welche Einbautiefe die Original-NSW haben? CU Martin
  2. Ok, aber es könnte ja auch eine Werkstatt gewesen sein, die einen Ölwechselservice gemacht und geschlabbert hat. Wenn man weiß, wo der Ölabscheider sitzt, könnte man ihn vielleicht mit einem Heißluftföhn (Haarföhn!) anblasen, so dass die zähflüssigen Bestandteile fließfähiger werden und ablaufen können? CU Martin
  3. Ok, die Abstimmung läuft schon. Endlich mal wieder Samstagstermine! Was wäre ggf. davon zu halten, wenn wir uns am Gründonnerstag träfen? CU Martin
  4. Aber dann kämen wenigstens die A2-Fahrer flott voran und müssen sich nicht mehr über die Vorausfahrenden ärgern, die kein Gefühl für die Breite ihres Fahrzeugs haben, es an räumlichem Denkvermögen missen lassen, ständig und sichtbar nervös klitzekleine Lenkkorrekturen nach links und rechts vornehmen und - weil sie sich nicht trauen zu überholen - schon jetzt regelmäßig die linke Fahrspur blockieren. Spaß beiseite: inzwischen werden viele Baustellen "umgelabelt". Mir ist da eine Baustelle im Gedächtnis, da haben sie inzwischen nur andere Schilder ( <"2,1m"> ) aufgestellt, aber die Fahrbahnmarkierung (durchgehende gelbe Linien) beibehalten. Man scheint also bisher auch schon "Luft" in der tolerierbaren Fahrzeugbreite gelassen zu haben. Ich glaube, dass das Thema heißer gekocht als gegessen wird. Und: in neu eingerichteten Baustellen, deren linke (Ge-)Fahrspuren von Anfang an für eine Fahrzeugbreite von 2,1m eingerichtet worden sind, fühle ich mich aiuch nicht sicherer oder unsicherer als auf einer, deren linke Fahrspur nur bis 2m Breite freigegeben ist. CU Martin
  5. Verstopfte KGE würde ich ausschließen, wenn am Ölpeilstab sonst keine Öldämpfe austreten. Sollte der Druck zu hoch sein, dann müsste man kurz nach dem Abstellen des Motors sicher einen Druckausgleich hören können, wenn man entweder den Peilstab zieht oder (besser) den Deckel am Öleinfüllstutzen öffnet. Ich tippe b.a.w. darauf, dass mal jemand Öl nachgefüllt, der Ölstrahl aber nicht die dafür vorgesehene Öffnung getroffen und sich danach aufgrund des beim Fahren in den Motorraum eintretenden Luftstroms das Öl gleichmäßig verteilt hat. Würde erstmal alles saubermachen und beobachten, als gleich an Schlimmeres (verstopfte KGE, verschlissene Kolben...) zu denken. @ Nachtaktiver: wo genau befindet sich denn der Ölabscheider am AUA bzw. BBY? CU Martin
  6. Frag doch mal die einschlägigen Gebrauchtteileverwerter im Web! Mir viel Glück bekommst Du für wenig Geld ein Spiegelgehäuse in der "richtigen" Fz-Farbe. Neuteil plus Lackierung kosten nämlich locker 3-stellig. Guck mal hier! Du musst Dich nur (kostenlos und unverbindlich) registrieren. Good luck! Martin
  7. Damit HAT er recht! Das von Dir verlinkte S43i-Modul hat keine TFL-Funktion für die Abblendscheinwerfer. So gesehen, spricht auch nichts gegen den Einbau dieser Komfortfunktionen (Coming- / Leaving-Home bzw. Dämmerungssensorfunktion). Entscheidend ist insbes., was nach einem Unfall passiert: wenn der Unfallgegner behauptet, vom Licht des anderen geblendet oder irritiert worden zu sein, ggü. der Polizei eine Sicherstellung des Fz. des Unfallgegners verlangt, am Fz. Mängel an der Beleuchtungsanlage festgestellt wurden und gutachterlich ein Zusammenhang zwischen Unfall und Beleuchtungsanlage besteht, sieht es nicht gut aus für den Autobastler. Es sei denn, er hat vorsorglich schonmal EUR 5.000 auf die Seite gelegt, um etwaigen Regressforderungen seiner Haftpflichtversicherung nachkommen zu können. Ich finde die von Goerdi ins Gespräch gebrachten Leuchten gut! Die 30W fürs Glühlampen-TFL sind außerdem zu verschmerzen, wenn man (so wie ich) nicht immer mit TFL unterwegs ein will und noch einen zusätzlichen Ein-/Aus-Schalter fürs TFL verbaut. Ich vesuche mal, mir bzgl. des Einbaus in unsern A2 in Verbindung mit der von phoenix_A2 hier eingestellten Einbauanleitung ein Bild über die Machbarkeit zu machen. CU Martin
  8. Nicht ganz richtig. Bei Verschleißteilen kommt es regelmäßig darauf an, ob sie typischerweise nach der genannten Laufleistung kaputtgehen. Wenn diese Frage grundsätzlich zu verneinen ist, gilt die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Ebenfalls anders ist es bei sichtbarem Verschleiß (z.B. Reifen, Bremsen). Einem professionellen Verkäufer ist es durchaus zuzumuten, solche Teile in Augenschein zu nehmen, bevor er das Fz. verkauft. Will er für "grenzwertige" Teile keine Gewährleistung übernehmen, muss er das explizit in den Kaufvertrag schreiben. Ein allgemeiner Hinweis im Vertrag, dass "Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen" sind, ist regelmäßig unwirksam. Diese Aussagen beziehen sich auf den Verkauf von Gewerblich an Privat. Aber selbst wenn besagtes Auto von Privat an Privat verkauft worden wäre, dürfte, wenn das Fz. nur wenige Minuten nach dem Kauf ausfällt, eine Sachmängelrüge ggü. dem Verkäufer eine hohe Aussicht auf Erfolg haben. Bezogen auf den vorliegenden Fall halte ich aber die Aussage des Verkäufers, die Batterie sei wg. des 30-minütigen Leerlaufs und nach einer kurzen Fahrstrecke bereits leer, für eine schlichte Ausrede. Wenn das Masseband durchgefault ist, würde ich genau so wie bei einer defekten LiMa meinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen. Die Erfolgssaussichten sind jedenfalls gut, so lange man sich nicht vom Verkäufer beschwatzen oder einschüchtern lässt und man in Kenntnis der Rechtslage höflich, aber bestimmt auftritt. Warum? Wenn ein Werksradio drin ist, "erkennt" das Fz. "sein" Radio wieder. Oder ist dieses Feature erst bei Radios der 2. Generation (Chorus-, Concert-2) oder CAN-Bus-Fzgen vorhanden? CU Martin
  9. Bevor ich aus besagtem Grund den Mehrpreis irgendeinem Preistreiber in den Rachen werfe, fahre ich für dasselbe Geld lieber einen Umweg zu einer Billigtanke. Man kann sich die Kosten für den Umweg auch schönrechnen - je nachdem, wie viele / welche Kostenbestandteile in die Kalkulation einbezogen werden. Vorab: ICH werfe keine Lebensmittel weg, und ICH tanke auch keinen Sprit, der die weitere Verteuerung von Nahrungsmitteln zur Folge hat. Taste-the-Waste hin oder her: wenn man es schon nicht verhindern kann, dass Nahrungsmittel auf dem Müll statt in den Mägen landen, so kann man per simplem Dekret immerhin noch dafür sorgen, dass Ethanol nicht im Sprit landet und der Verteuerung von Nahrungsmitteln zusätzlichen Vorschub leistet. Aber das ist ein anderes Thema und sollte nicht in diesem Thread weiter vertieft werden. CU Martin
  10. So absurd ist der Vergleich mit dem Brotpreis auch wieder nicht: je mehr Flächen für Biosprit genutzt werden, umso mehr Flächen fehlen für die Lebensmittelerzeugung... Und das wirkt sich auf die (Brot-)Preise aus. Also haut Euch die Bemmen von Lidl und Aldi rein, so gut es geht. So günstig wie heute werdet Ihr nie wieder Brot essen können! Zum Thema "Spritpreisgültigkeit" hat A2-s-line alles gesagt. Genau so ist es, und nicht anders. Entscheidend ist der Preis, der beim Abnehmen der Zapfpistole an der Säule steht. Unlauterer Wettbewerb ist es auch nicht. Oder dürfen die Tankstellen erst dann die Preise ändern, wenn zufällig keiner an irgendeiner Säule steht??? Aber der "Fehler" is ja schon, bei Preistreibern wie Shell oder Aral zu tanken. Das sind die ersten, die erhöhen und die Letzten, die den Preis wieder senken. Wenn ich sehe (oder weiß), dass die Preise erhöht werden oder worden sind, dann habe ich in den Städten und Ballungsräumen immer noch die Möglichkeit, bei einer Freien (oder Star...) ein paar hundert Meter weiter zu tanken. Die erhöhen i.d.R. erst am nächsten Tag, sofern die "Big-Three" noch abends eine neue Preisrunde eingeläutet haben. Übrigens brauche ich keine Krückstöcke wie Clever-Tanken-Apps: ich habe mir abgewöhnt zu tanken, nur weil der Tank leer ist. Ich tanke wochentagsbahängig (also an den Tagen, an denen der Spritpreis erfahrungsgemäß niedriger ist). Wer außerdem fleißig die Nachrichten verfolgt, der fährt ggf. auch noch mal eben an die Tanke, wenn mal wieder irgendsoein mehr oder weniger religiöser Fundi in der iranischen Staatsführung zu seinem geistigen Tiefflug angesetzt hat... CU Martin
  11. Ich verweise bzgl. der Definition von Abblend- und Fahrlicht auf wikipedia, erster Satz. Und auf mein Erinnerungsverögen dessen, was mir mein Fahrlehrer vor über 30 Jahren zu dieser Definition gesagt hat. ;) In der StVO ist geregelt, welche Beleuchtung mindestens zu benutzen ist. Von einer Vorschrift, dass möglichst mit Fernlicht zu fahren ist, steht da nix. Wohl aber dass man grundsätzlich innerhalb der Sichtweite auf mehrspurigen bzw. der halben Sichtweite auf einspurigen Straßen (das gilt auch nachts) anhalten können muss. Daraus ergibt sich also ein Sinn, Fernlicht, sofern möglich zu benutzen. Mehr aber auch nicht. Aber jetzt wird es hier OT - denn mit der Eingangsfrage hat das ja alles nicht mehr viel zu tun. CU Martin
  12. Nun ja, wenn man weiß, welche Mechniker zu a.t.u. wechseln, dann versteht man, warum die bei a.t.u. nicht besonders mit Qualität glänzen können und am liebsten nur das machen, was einfach ist und schnell geht (Reifen, Bremsen, Öl, Auspuff). Ich habe ja private Connections zu einem Kundenberater eines der größeren VAG-Betriebe in Düsseldorf, der mir schonmal so einige Infos zusteckt. Ok, man kann nicht alle über einen Kamm scheren: schließlich sollen dort ja auch fähige Leute unterkommen, die aufgrund der Ausdünnung / Schließung von markengebundenen Werkstätten keinen anderen Job bekommen. Nun, das ist ja eine Selbstverständlichkeit. Wenn man aber sofort gute Arbeit leistet und Mängel nicht beseitigen muss, ist das natürlich besser. Bei "Aktionsware" und gängigen reifengrößen geht es ja noch. Aber dies betreffend sind wir ja mit dem A2 (bezogen auf die Seriengrößen) weit genug von a.t.u. entfernt. Aber auch sonst finde ich a.t.u. recht teuer: Motoröl oder Glühlampen bekomme ich woanders in fast jedem Hyper- oder Baumarkt günstiger. Pflegemittel sowieso. Wenn ich mal einen a.t.u.-Laden betrete, dann nur deswegen, weil ich bestimmte (z.B. Reinigungs-) Produkte eben nicht woanders bekomme. Bezogen auf die Ladenverkaufsfläche ist mir aber das Angebot von a.t.u. deutlich zu dünn. Von einem Spezialisten in Sachen Autozubehör erwarte ich ein kompletteres Angebot. CU Martin
  13. Ok, ich hätte vielleicht in den letzten Wochen nicht so viel an unserem '93er 80-B4 herumschrauben sollen... Stellt sich aber dennoch die Frage, ob der Quertausch der Einspritzdüsen momentan tatsächlich was bringt, wenn das vorhandene Diagnosegerät nur was von "Zylinderbank" murmelt...
  14. Nicht aufregen... Wenn Du die Kerzen raus hast und sie sind rehbraun, dann dürfte ja mit der Gemischaufberitung (und den daran beteiligten Sensoren, u.a. Lambdasonde) alles i.O. sein - zumal das Fz. ja offensichtlich die AU problemlos bestanden hatte. Wie sind denn die auf dem AU-Protokoll ausgewiesenen Werte? Eher an der oberen bzw. unteren Toleranzgrenze oder "mittendrin"? Einspitzdüsen quertauschen dürfte hingegen nicht erforderlich, weil unmöglich sein: der AUA hat doch eine Zentraleinspritzung. Und wenn Dein Diagnosegerät was von "Zylinderbank 1" erzählt, dann ist das auch nur logisch, weil es sich bei besagtem Motor um einen R4- (und nicht etwa einen V4- oder gar V6 oder V8 ) handelt und er eben nur eine Zylinderbank hat. Es wäre aber trotzdem mal interessant zu erfahren, welche Fehlerquellen denn ein "vernünftiges" Werkstattdiagnosegerät auswirft. Irgendwo gibt es hier im Forum doch einen Thread (Liste nach PLZ), wer über ein VAG-COM (und ggf. welches) verfügt. Der Kollege sollte Dir dann vielleicht auch weiterhelfen können, wenn es um die Eingrenzung des Problems und eine evt. genauere Fehlerbeschreibung geht. Mit einem guten Diagnosegerät dürfte es auch kein Problem sein herauszufinden, ob Dein Steuergerät updatefähig ist oder nicht (bzw. welche Softwareversion drauf ist). Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege. Den Rest sehen wir dann. CU Martin
  15. Mir auch, so lange ich das Öl nicht aus'm Internet (eBay...) beziehe. Stichwort: "Produktpiraterie". Der "Praktiker" wird sein Öl hingegen wohl kaum über eBay beziehen, sondern direkt vom Hersteller. So weit ich informiert bin, ist bei Motoröl der Abfüller für Private-Labels der MGE (zu der auch Praktiker gehört) die Fa. Castrol. CU Martin
  16. Hallo! Evt. hilft es, das Steuergerät zu "resetten", also mal komplett für eine Weile stromlos zu schalten und danch wieder anzuklemmen??? Sollte das Gemisch zu mager sein, müsste man dies eigentlich auch schon am Zündkerzenbild sehen können (weiße! - nicht braune! - Ablagerungen auf den Elektroden). Aber wenn das Auto kürzlich die AU bestanden hat, hätte ein zu mageres Gemisch (Lambda >1) eigentlich erkannt werden müssen. Wurde das AGR-Ventil kürzlich auch mal sauber gemacht bzw. getauscht? Auch das fiele mir (neben einer nicht korrekt funktionierenden Lambdasonde) als mögliche Ursache noch ein... CU Martin
  17. Da hast Du recht, aber wenn ich das hier richtig mitbekommen habe, geht es aktuell doch in erster Linie um "Nicht-Longlife"-Öle. Bzgl. Longlife: oft ist auf den Gebinden mit LL3-Öl (also 504.00 / 507.00) angegeben, dass es anstelle von LL2-Öl (also 503.00 / 506.00) benutzt werden kann / darf / soll. Aber wer sich mit den Ölnormen nicht auskennt bzw. auch nicht schlau machen will, der kauft das Zeugs sowieso nur beim Freundlichen, oder? CU Martin
  18. Nun ja, sooo viel "besser" ist das mit den Original-Glühlampen auch nicht. Wenn es um eine homogene Ausleuchtung gehet, dann führt kein Weg am "selbstleuchtenden Kennzeichen" vorbei. Hat das hier jemand verbaut? Wäre für mich eine Option, wenn irgendwann mal die Leuchten (nein, nicht allein die Glühlampen) auseinanderfallen. CU Martin
  19. So würde ich es (lt. Aussage div. Fahrlehrer) auch machen. Aber zusätzlich nach dem Abblenden hupen. Nachtaktive haben oft auch ein sehr gutes Gehör. Also lieber Tinnitus beim Reh als Dellen im Blech!
  20. Richtig! Aber nicht nur das: so lange auf dem Gebinde eine VAG-Norm draufsteht, die sich auch in meinem Bordbuch wiederfindet, mache ich mir über A3/B4 oder sonstwas keine Gedanken.
  21. Es stellt sich die Frage, welches Material sie verwenden. Wenn Material zum Einsatz kommt, das nicht von einem OEM-Hersteller geliefert wurde, könnte ich mir vorstellen, dass die Dauerhaltbarkeit hinter den Teilen, die man bei Audi bekommt (bzw. von dessen Lieferanten), mehr oder weniger stark zurückbleibt. Aber das schreibt jetzt einer, der bei a.t.u. nichtmal Glühlampen oder Öl kauft... CU Martin
  22. Tja, abgesehen davon, dass der Damhirsch ja nicht einfach auf die Straße laufen darf (er hätte mal links und rechts gucken müssen), so ist er ja schlussendlich seiner gerechten Strafe nicht entgangen ( ). Manchmal hat man eben keine Chance, den Unfall zu vermeiden. Insbes. dann, wenn es hinten kracht. Da kann man sich immer freuen, wenn die tragende Struktur nicht verformt ist (so wie kürzlich an meinem A2). Dein "OSS-Problem" betreffend, wirst Du Dich wohl bundesweit nach A2s umsehen müssen. Es wird sich sicher in den einzelnen Regionen jemand aus dem Forum / Club finden, der sich einen im Web angebotenen A2 in Deinem Auftrag mal unverbindlich angucken kann. Spart Reisekosten. Alles Weitere ließe sich auch noch organisieren. CU Martin
  23. Nun ja, Schweißen ist ja auch was anderes als einen Riss mit ein bisschen Harz aufzufüllen... Und je nachdem, wo der Schweller durchgeostet ist, darf mitunter auch nicht mehr geschweißt werden.
  24. Ob eine Scheibe reißt, ist oft auch eine Frage, um welches Auto es sich handelt. Ich hatte früher mal eine C-Klasse, die öfter wg. Scheibenwechsel in der Werkstatt war als wg. Ölwechsel. Gerissen war bei diesem Auto noch jede Scheibe, die einen Steinschlag insbes. in der Nähe der Rahmenverklebung abbekommen hatte. Die WSS meines A2 hatte im direkten Vergleich bisher noch keine Risse nach Steinschlägen davongetragen, was mich zu der Annahme verleiten lässt, dass die Karosserie eines A2 wesentlich torsionssteifer ist bzw die WSS eines A2 deutlich weniger in die Karosseriestabilität "eingebunden" ist und weniger Kräfte auffangen muss. Wenn eine WSS ein "tragendes" (nicht nur "mittragendes") Teil wäre, dürfte sich aber auch eine Reparatur mit dem "08-15"-Spezialharz à la Carglass grundsätzlich verbieten. Bei größeren Einschlägen (also auch bei besagten "Ochsenaugen") würde ich immer die Scheibe wechseln. Kleinere Schäden sind für mich, sofern sie sich außerhalb des Blickfelds befinden, auch nur Schönheitsfehler oder normale "Gebrauchsspuren", bei denen ich ebenfalls nicht aktiv werden würde. Besonders gelassen kann man sich immer dann zurücklehnen, wenn man sinnvollerweise eine TK ohne SB abgeschlossen hat. Wer eine TK mit SB hat, sollte über eine TK ohne SB nachdenken. Der Aufpreis ist derart gering, dass sich selbst nach Jahren ein einmaliger Scheibentausch schon gerechnet haben wird. Wenn man eine TK ohne SB hat, wird man auch nicht mehr abwägen müssen, ob repariert oder getauscht wird. CU Martin
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