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6 Ergebnisse gefunden

  1. Das Merkblatt 764 "Elektrofahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren" welches im wesentlichen die ECE-R 100 (32-S. pdf hier) als Grundlage nimmt, gibt es beim VdTUEV Verlag für ca. 27,- EUR Es ist mit Sicherheit nicht einfach eine Prüfungsstelle zu finden, die so etwas schon mal gemacht hat. Unter Umständen wird man dann zur teuren (evtl. unnötigen) Elektromagnetische Verträglichkeit Prüfung geschickt. Ich hoffe das wir hier mit der Zeit eine Liste von Prüfungsstellen und Ansprechpartnern mit akzeptablen Abnahme-Kompetenzen vorstellen können. Und wir diskutieren darüber auf was man bei einem Umbau achten sollte.
  2. Hallo, in meinem TÜV-Bericht steht: Dämpfung-HA: Anschlagpuffer gerissen Laut Rücksprache heißt das soviel wie: Dämpfung Hinterachse: Anschlagpuffer gerissen Es hieß es muss nicht gleich gemacht werden aber demnächst. TÜV hab ich trotzdem bekommen. Als Kostenvoranschlag wurden mir ca. 300 Euro (Material + Arbeitszeit) genannt. Allerdings wurde mir empfohlen das Federnbein auf Grund von Laufleistung und Fahrzeugalter gleich mitzuwechseln. Dies würde dann ca. 700 Euro (Material + Arbeitszeit) kosten! Jetzt meine Frage an Euch. Würdet ihr empfehlen beides gleichzeitig zu wechseln? Könnt ihr mir die Teilenummer von Anschlagpuffer und Federbein evtl. auch Feder nennen? Kann man sowas selber wechseln? Bei welcher Laufleistung würde das Federbein eh ihren Geist aufgeben? Was ist mit der Feder geht die nicht auch bald dann kaputt oder ist die beim Federbein mit dabei. Vielen Dank schonmal Gruß AuRo
  3. Hallo zusammen, ein kleines Anliegen: Ich hatte bei der vergangenen TÜV-Vorführung einen besonders aufmerksamen (Dekra-)Prüfer, dem aufgefallen ist, dass ich statt der Reifen in der Größe 175/60R 15 81T die ich meinte auf meinem 1.4er Benziner drauf zu haben tatsächlich mit 175/65R 15 84T rumfahre. Keine Plakette wegen nicht zugelassener Reifengröße, ällebätsch. (ansonsten: Auch nach 9 Jahren noch absolut mängelfrei, meine Knutschkugel ) Nun kann mir ein Kollege einen Satz Reifen "leihen", die nach meiner Info ebenfalls von der Größe her zugelassen sind. Das wäre die 165/65R 15 81 T. Allerdings hat er keine Originalfelgen, sondern nur Winterreifen auf Stahlfelgen. Wisst Ihr vielleicht, ob es auch für die Felgen besondere Vorgaben gibt, oder ob das "passen" müsste, wenn der Kollege einfach Standard-Stahlfelgen auf den Reifen der richtigen Größe (bzw. andersherum ) drauf hat? Danke im Voraus für Eure Antworten. Anbei ein Foto der Felgen/Reifen des Kollegen.
  4. Hallo zusammen, heute hatte ich meinen A2 1.4 TDI in einer Werkstatt für TÜV und AU abgegeben. (MKB: AMF 55kW, Modelljahr 2002) AU hat er ohne Probleme bestanden, TÜV wurde verweigert mit folgenden Mängeln: 710 GM - Verbandkasten mangelhaft. (OK, sehe ich ein, ist 2 Monate drüber, habe auch bereits einen neuen zuhause liegen.) 812 EM - Motormanagement-/Abgasreinigungssystem Motorkontrollleuchte nicht vorhanden, bzw. bei Motor aus nicht an??? 814 EM - Motor undicht - Ölverlust mit Abtropfen (etwas übertrieben. Das Auto steht in der Garage und habe dort keine Flecken auf dem Boden.) GM=geringer Mangel, EM=erheblicher Mangel Was mich hier echt wundert ist der 2. Punkt. Ich habe das Auto seit 2005 und ich habe noch nie eine Motorkontrollleuchte gesehen. Habe ich überhaupt eine??? In meiner Bedienungsanleitung habe ich auch gelesen, dass die Kontrollleuchte gar nicht für alle Varianten bzw. Märkte verbaut ist. Zwar habe ich das Symbol auf dem Tacho, aber genauso sind auch Symbole für Gurt und ECO vorhanden und werden nicht benutzt. Habe das Kombiinstrument auch schon ausgebaut und nachgeschaut. LED ist auch drin, aber beim Gurtsymbol auch. Könnt ihr mal bitte bei euren TDIs schauen, ob bei euch die Leuchte angeht? Oder weiß jemand auch so, ab wann die Motorkontrollleuchte bei den TDIs aktiviert wurde oder wen man da fragen kann? Danke euch
  5. Hallo zusammen, ich habe vor, mir auf meine Style-Felgen statt der normalen 175/60 185/60 zu montieren. Meine Erwartungen daran sind ein etwas besserer Komfort durch die höheren Flanken, eine leicht verlängerte Übersetzung und ein größeres Reifenangebot (z.B. die neuen Michelin Energy Saver). So weit, so gut. Mit einem TÜV-Prüfer habe ich auch schon mal gesprochen, er meinte ich bräuchte wohl ein Tachoprotokoll wegen des größeren Abrollumfangs. Und natürlich müsste die Freigängigkeit gewährleistet sein. Meint ihr, da könnte es Probleme geben? Die neuen Reifen wären ja (gegenüber den 175/60) 1 cm breiter und auch etwa 1 cm höher. Eine Traglastbescheinigng von Audi brauche ich ja wohl nicht, es handelt sich ja schließlich um serienmäßige Felgen des A2. Ich freue mich auf eure Antworten
  6. Hallo! Bei den Hauptuntersuchungen - umgangssprachlich auch TÜV genannt - bekomme ich immer einen Wisch mit den Bremswerten. Erstuntersuchung mit ca. 60.000 KM: 1. Achse links 220 daN - rechts 220 daN 2. Achse links 140 - rechts 140 Feststellbremse 130 - 140 2. Untersuchung mit ca. 105.000 KM und frischen, 1 1/2 Wochen alten, ordentlichen Scheiben und Belägen und Bremsflüssigkeit: 1. Achse links 170 - rechts 180 2. Achse 130 - 130 Feststellbremse 120 - 130 Kein Gemecker von der Dekra. HU bestanden! Was kann man jetzt daraus entnehmen? Bedeuten geringere Zahlen auch schlechtere Bremsungen? Ich habe nicht den Eindruck, schlechter zu bremsen als vor drei Jahren. Was kann man zu den geringen Abweichungen der Seiten sagen? Gruß HR
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