Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Lotta

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

gerade klingelte meine Nachbarin, sie sei etwas schwungvoll ausgeparkt und dabei rückwärts in meine Kugel gefahren. :rolleyes:

 

Bilanz der Geschichte: ordentliche Beule im Heckstoßfänger.

 

Polizei haben wir natürlich nicht gebraucht, Wohnort der Täterin ist ja bekannt :D.

Sie hat auch bereits ihre Versicherung informiert, da kein Personenschaden vorliegt, nehmen die dann am Montag den Schaden auf.

 

Worauf muss ich denn jetzt warten?

Kann ich die Kugel direkt am Montag zum Freundlichen bringen? Oder brauche ich erst irgendwas von der gegnerischen Versicherung?

 

Liebe Grüße

Lotta

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ne eigentlich kannst du das soweit am Montag in Auftrag geben. Die sollen vorsichtshalber mit der Versicherung noch Kontakt aufnehmen.

Schuldfrage ist ja hier zu 100% klar

Nein, so einfach ist das nicht:

 

- Man muss der gegnerischen Versicherung die Möglichkeit einräumen, den Schaden zu begutachten.

- Im Rahmen der Schadenminderungspflicht ist es i.d.R. erforderlich, sich vor Ausführung der Reparatur Kostenvoranschläge einzuholen. Macht man das nicht, geht die gegnerische Versicherung schnell dazu über, nach Vorlage der Reparaturrechnung nachträglich eine "Gegenrechnung" zu erstellen (natürlich über eine ihr angeschlossene "Vertragswerkstatt"). Was das bedeutet, bedarf wohl keines weiteren Kommentars. ;)

 

Außerdem ist der Schaden nicht so groß, als dass es unzumutbar wäre, mit dem vorhandenen Schaden noch eine Zeit lang weiter zu fahren.

 

Ich würde wie folgt vorgehen:

 

- 2 Kostenvoranschläge einholen (etwaige Kosten gehen zu Lasten des Unfallgegners - einzureichen nach erfolgter Reparatur als "sonstige Aufwendungen", zusammen mit der Telefonpauschale und, sofern kein Ersatzfahrzeug in Anspruch genommen wird, der Nutzungsausfallentschädigung)

- den niedrigeren Voranschlag mit dem Hinweis, mehrere Voranschläge eingeholt zu haben, bei der Versicherung des Gegners einreichen. Dabei der Versicherung die Möglichkeit anbieten, innerhalb von 2 Wochen den Schaden zu begutachten.

- Reparatur in Auftrag geben, nachdem entweder die Versicherung reagiert hat oder die 2-Wochen-Frist verstrichen ist. Bei Nichtrückmeldung der Versicherung kann eine letzte Ankündigung, die Reparatur jetzt in Auftrag zu geben, nicht schaden.

 

Kleiner "Trick" am Rande: wenn man möchte, dass die "Wunschwerkstatt" den Schaden repariert, dann diese wg. des KVA erst an 2. Stelle aufsuchen. So kann man, wenn diese teurer sein sollte als die erste, nochmal bitten, den KVA nach unten zu korrigieren. Wenn's klappt, ist alles gut. Und wenn nicht? Siehe Kapitel "Schadenminderungspflicht". ;)

 

Und BTW / OT: ich würde den Schaden schnellstens reparieren lassen, denn mit Blick auf die Fotos könnte sonst jemand auf die Idee kommen zu denken, da sei einer trotz vorhandener PDC zu blöd zum Ausparken... :janeistklar:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm...ist es eine nette Nachbarin und soll es auch bleiben?

 

Dann lass den ganzen Scheiss mit doppeltem KVA, Schnick-Schnack-Pauschalen und sonstigem Schadensmaximierungsquatsch sein!

 

Erfrage von der Versicherung die Schadensnummer, damit zum :) deiner Wahl und laß ihn eine neue Heckschürze lackieren und einbauen nachdem er sich das okay dafür von der Versicherung geholt hat. Die PDC-Sensoren können übernommen werden, genauso wie der Kabelbaum. Nur weil man keine Schuld hat sollte das nicht immer als Freifahrtkarte bzgl. der Kosten verstanden wissen...was kaputt ist wird repariert. Der Rest ist Abzocke auf Kosten der Allgemeinheit.

 

Habe fertig,

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm - @ McFly: warum so aggressiv???

 

Ich habe hier den normalen (!) Weg beschrieben - und zwar den, den die gegnerische Versicherung im Normalfall vom Geschädigten erwartet. Wenn es auf dem von Dir beschriebenen Weg des "kleinen Dienstwegs" auch geht, ist es ja i.O.! Aber verlassen kann man sich darauf nicht.

 

Und was heißt hier "Schadenmaximierungsquatsch"? Ich habe den von mir beschriebenen Weg in meiner Autofahrerkarriere 3x gehen müssen. Zuletzt - auch mit einem Heckschaden an meinem A2 - vor ca. 5 Jahren. Damals hatte ich es mit der Versicherung mit Sitz im Oberfränkischen zu tun, die lt. eigener Werbung zwar Ihre Versicherten nicht im Regen stehen lässt, dafür aber (so wie mich damals) den Geschädigten.

 

Wenn ich aufgrund der gegebenen Umstände Kosten zu tragen habe, dann möchte ich diese ersetzt haben. Der netten Nachbarin kann es auch egal sein: sie wird für den Haftpflichtschaden einmalig (und in gleicher Weise) zurückgestuft. Egal, ob der Schaden 1.000, 10.000 oder 100.000 EUR beträgt.

 

Es gäbe für mich eine Möglichkeit, auf all den Kleinkram zu verzichten. Nämlich dann, wenn die nette Nachbarin von vornherein den Schaden selbst und ohne Versicherung regulieren möchte. Da ich in diesem Fall die ganzen Laufereien nicht habe, fallen auch keine Kosten an, die ich in Rechnung stellen könnte. Auch einen solchen / ähnlichen Fall hatte ich schon in meiner "Karriere". Da hatte aber die Unfallgegnerin - und ohne, dass wir überhaupt nur an Nutzungsausfall / sonstige Kosten etc. gedacht oder irgendetwas in dieser Richtung vereinbart hätten - beim Überweisen des Rechnungsbetrags ein wenig aufgerundet. So, wie ich es im umgekehrten Fall auch gemacht hätte.

 

Wie sagt man so schön: eine Hand wäscht die andere. Ich bin grundsätzlich für pragmatische und unkomplizierte Lösungen. Ich bin aber ebensowenig bereit, auf Ansprüche zu verzichten, wenn ich merke, dass mich jemand über den Tisch ziehen oder mir auch nur die Zeit stehlen will.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Och Michi,

 

ich kann dich schon verstehen, man darf und sollte es ja nicht übertreiben :rolleyes:

 

Du hast ja recht, es sollte weiterhin eine nette Nachbarin bleiben. Ich bin auch dafür nicht den Schaden so hoch zu regulieren das ich ein neues Auto bekomme.

 

Allerdings kenne ich keinen, der in dem Fall sagen würde: "Ach nicht so schlimm das mach ich selber und gibst mir nen Fuffi"

 

Ich bin kein Fan von Versicherungen, entweder kassieren sie was das zeug hält oder stellen sich wegen jeder Kleinigkeit an.

 

Aber sein wir doch mal ehrlich Michael, wenns deiner gewesen wäre, was hättest denn du gemacht? Versicherungen bescheißen genauso wie manche Versicherungsnehmer, überall gibt es schwarze Schafe das konnte ich selber am eigenen Leibe erfahren.

 

Wir werden sehen was der TE zu sagen hat wenn er die "Nachbarin" mal wieder sehen sollte :janeistklar:

 

Ähm...ist es eine nette Nachbarin und soll es auch bleiben?

 

Dann lass den ganzen Scheiss mit doppeltem KVA, Schnick-Schnack-Pauschalen und sonstigem Schadensmaximierungsquatsch sein!

 

Erfrage von der Versicherung die Schadensnummer, damit zum :) deiner Wahl und laß ihn eine neue Heckschürze lackieren und einbauen nachdem er sich das okay dafür von der Versicherung geholt hat. Die PDC-Sensoren können übernommen werden, genauso wie der Kabelbaum. Nur weil man keine Schuld hat sollte das nicht immer als Freifahrtkarte bzgl. der Kosten verstanden wissen...was kaputt ist wird repariert. Der Rest ist Abzocke auf Kosten der Allgemeinheit.

 

Habe fertig,

Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem sich die Dame gemeldet hat, was sicher auch für sie nicht unproblematisch war, sollte man sie auch fair behandeln.

Da auch ich immer fair behandelt werden möchte, tue ich das in solchen Fällen genauso.

 

Hört sich an wie: Wie du mir, so ich dir.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ähm - @ McFly: warum so aggressiv???

Deswegen!

 

Und was ich beschrieben habe ist nicht der kleine Dienstweg, sondern sollte der normale Weg sein. KVA von der ausführenden Werke an die VS, die nickt das ab, und im Anschluß wird genau der Schaden, und sonst nix, repariert, so daß der Vorher-Zustand wieder erreicht wird. Sehe da wenig bis gar keine Probleme.

 

Sollte man in der Zeit wirklich auf ein Fahrzeug angewiesen sein kommt halt noch der Mietwagen dazu. Sollte man das nicht sein muß man auch keinen Nutzungsausfall abrechnen. Genausowenig irgendwelche aus den Fingern gesaugte Pauschalen, ist zumindest nicht mein Stil und hab ich auch schon so mit einer Nachbarin gemacht, die ebenfalls beim Rückwärtfahren mein Fahrzeug "übersehen" hatte.

 

Nur weil es "mein Recht ist" muß ich es mir noch lange nicht nehmen. Wenn die Tante aber eh ne blöde Kuh ist, naja...jeder wie er's braucht. :D

 

Cheers, Michael

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit mir bekannt, können Bagatellschäden, und so einer ist das hier wohl, per Werkstatt-Kostenvoranschlag und anschließender Rechnung, abgerechnet werden.

Selbstverständlich sollte vorher die gegnerische Versicherung informiert und gefragt werden.

Oft kann ein solcher Schaden schon vom Versicherungsmakler geregelt werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soweit mir bekannt, können Bagatellschäden, und so einer ist das hier wohl, per Werkstatt-Kostenvoranschlag und anschließender Rechnung, abgerechnet werden.

Selbstverständlich sollte vorher die gegnerische Versicherung informiert und gefragt werden.

Der letzte Satz ist der entscheidende. So und nicht anders waren meine o.g. Posts gemeint. Wenn mir jemand ins Auto fährt, melde ich mich gewöhnlich auch selbst bei der Versicherung des Unfallgegners und melde Schadenersatzansprüche an. Das schließt eine kurze und knappe Beschreibung des sichtbaren (!) Schadens ein, gg. mit Zusendung von Fotos. Wenn mir die Versicherung dann sagt, ich möge 2 KVAs einholen, dann mache ich das auch so. Wo soll hier das Problem sein?

 

Problematisch ist aber immer wieder zu erkennen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Der letzte Heckschaden an meinem A2 sah übrigens überhaupt nicht so wild aus wie auf dem Bild des Themenstarters. Diese Reparatur hat schon über EUR 1.200 gekostet. Wäre der Querträger beschädigt gewesen (und diese Möglichkeit bestand durchaus), wäre es deutlich teurer geworden.

 

Es liegt mir, wie hoffentlich allen anderen hier auch, fern, mit einem Unfallschaden Geld verdienen zu wollen. Ich möchte meinen tatsächlichen Schaden ersetzt bekommen. Nicht mehr, nicht weniger. Und nicht nur den am Fz. Als ich vor 5 Jahren den letzten Heckschaden hatte, war ich selbstständig. Die ganze Rennerei hat dazu geführt, dass mir 2 Aufträge durch die Lappen gegangen sind. Diesen Schaden hat mir niemand ersetzt - bzw. ich hätte hier den justistischen Apparat anwerfen müssen, mit offenem Ausgang. Ist es da verwerflich, sich Nebenkosten und den Nutzungsausfall erstatten zu lassen? Noch dazu, wenn die Versicherung einem kurz zuvor noch den Schaden kleinrechnen wollte, weil ich beim KVA nicht zufällig in deren "Vertragswerkstatt" war (die mir im übrigen auch zuvor nie genannt wurde)? Ich kann bei einer solchen Vorgehensweise keinen Versuch der Bereicherung erkennen.

 

BTW - und bevor hier weitere Missverständnisse aufkommen: Nutzungsausfall kann i.d.R. sowieso nur derjenige geltend machen, dem durch den Verzicht auf das Fz. auch tatsächlich Kosten entstanden sind. Ich habe zu Hause keinen Zweit- oder Drittwagen, den ich mal eben ersatzweise nutzen könnte. Mit dem Mopped bei Regenwetter Kundschaft zu besuchen, wo Businesskleidung "verlangt" wird, ist auch nicht so der Hit...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ heavy-metal ... warum soll ich mit dem Schaden noch rumlaufen? Hab das immer jetzt so gemacht und nie richtig Probleme gehabt.

Mein Motorrad wurde für 5500 Euro beschädigt. Ich war nur in einer Werkstatt und die hat das ganze mit der Versicherung reguliert. Es gab keine 2 oder 3 KVA usw.

 

Ich denke eh, dass die Reparatur noch etwas aufwändiger wird. Silber lackieren ist halt so eine Sache ... deswegen auch die Anfrage wegen den PDC ... der Farbunterschied fällt nämlich auf wenns blöd lackiert ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn mir die Versicherung dann sagt, ich möge 2 KVAs einholen, dann mache ich das auch so.

.

 

Geht denn das einfach so das die Versicherung sagt man solle 2 KVAs einholen?

 

__________________________________

 

Ich denke jeder macht als geschädigter seine Erfahrung und lernt daraus.

 

Bei mein 1. Unfall hatte ich keine Ahnung und musste meine Eltern anrufen was ich denn jetzt machen soll. Mein Vater ich solle den Ausweis kontrollieren mit den Daten etc. was für mich völlig Fremd war aber durchaus einleuchtend. Die Versicherung hatte dann ein Angebot vorlegen in dem Sie mein Wagen abholte es zu einer Werkstatt brachte den Wagen reparieren lassen und ich bekomme in der Zeit ein Leihwagen. Danach kam der Kfz Mechaniker und Brachte den Wagen wieder. Zusätzlich bekam ich ein Nutzungsausfall. Auf der ein Seite fand ich das nicht schlecht, da ich mich um nichts zu kümmern musste. Die Arbeit war auch ok, da es auch "nur" ein rempler war.

 

Beim 2. Unfall wurde ich von Hinten getroffen. Naja ich dachte nur ok nichts passiert geht schon Daten aufgenommmen und gut ist. Am 2. Tag merkte ich und meine Frau die Schmerzen im Nacken. Ich übergab das ganze mal eben den Rechtsanwalt. (Es lag zwar alles auf der Hand aber wenn ich die Person nicht kenne, setzte ich den Rechtsanwalt lieber in Kenntniss) Haben dann einen Leihwagen bekommen und den Gutachter bestellt. Der sagte dann ein "wirtschaftlicher Totalschaden". Man sollte meinen es wäre am Schluss alles geregelt.

 

Aber jetzt der Hammer:

 

Nach ca. 1 Jahr rief mich mein Rechtsanwalt an und meinte der Fall könnte vor Gericht enden WEIL: Als mir der Herr mit dem Kind hinten draufgefahren ist, hatte dieser die Nummernschilder von einem anderen PKW (seiner damaligen Frau/Freundin) genommen. Als die Dame wegen einer Änderung zur Versicherung ging, sprach die Versicherung die Dame auf den Unfall an, was sie aber bestritt. Weil Sie einen Jeep fährt und ihr Freund aber ein Toyota Prius oder ähnliches. Jetzt beschuldigte ihre Versicherung ich hätte mit ihrem Freund gemeinsame Sache gemacht und wäre absichtlich an einem Pfahl gefahren etc.

 

Wie sich aber herausgestellt hatte, war das nicht der erste Fall von dem ominösen Pärchen. Ich habe danach Gott sei dank nichts weiter gehört. Aber hier sieht man wieder, man lernt und ist vorsichtiger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ kawa-racer: es mag durchaus sein, dass die einzelnen Versicherungen das KVA-Prozedere unterschiedlich handhaben. Aber aus der Schadenminderungspflicht ergibt sich grundsätzlich für den Geschädigten, das Fz. eben nicht in die "erstbeste" Werkstatt zu bringen (also auch nicht den ersten KVA als "Dogma" zu betrachten). Wurden also mehrere KVAs eingeholt, ist man als Geschädigter aus dem Schneider. Lässt sich die Versicherung auf nur einen KVA ein (weil man vor dem Kontakt mit ihr schon "aktiv" war?), wäre es auch i.O. Aber verlassen kann man sich darauf nicht. Eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen würde ich jedenfalls immer erst dann, wenn ich der Versicherung Gelegenheit gegeben habe, den Schaden selbst in Augenschein zu nehmen.

 

Worauf ich mich aber nie einlassen würde: in die Werkstatt zu fahren, die mir die gegenerische Versicherung genannt hat. Das ist im übrigen wg. des Interessenskonflikts zwischen Geschädigtem (der eine vollständige Reparatur erwartet) und der regulierenden Verischerung (die unter allen Umständen Geld sparen möchte) auch juristisch abgesichert. Der Geschädigte hat zwar grundsätzlich die freie Werkstattwahl, muss aber unter denen, die er selbst ausgewählt hat, die preisgünstigste nehmen.

 

@ Mikey: wenn die Versicherung sagt, man möge 2 KVAs einholen dann geht das sicher. Wo ich diese einhole, bleibt ja - Stichwort: freie Werkstattwahl - mir überlassen. Ein etwaiger Versuch der Versicherung, den Geschädigten in ihre "Vertragswerkstatt" zu locken (mit dem Köder, dass man sich auch garantiert um nix kümmern müsse und die alles für einen regeln), ist zwar grundsätzlich nicht strafbar, wird aber häufig unterlassen oder aufgegeben, wenn der Sachbearbeiter erkennt, dass der Geschädigte weiß, welche Rechte er hat. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

oh, hier wurde ja viel geschrieben.

Ich habe von meiner Nachbarin eine Schadensnummer und die Versicherung genannt bekommen, sowie die mündliche Aussage, dass ihre Versicherung die Kosten in jedem Fall übernehme, die sich aber nochmal telefonisch bei mir melden werden.

 

Mit diesen Infos bin ich in die Audi Werkstatt. Die haben sich den Wagen grob angeguckt und ich habe einen Reparaturtermin für nächste Woche bekommen.

 

Wenn ich das hier so lese, schließe ich mich auf alle Fälle vorher nochmal mit der gegnerischen Versicherung kurz, nicht dass es nachher Probleme bei der Kostenübernahme gibt...

 

Derzeit liegt die grobe Kostenschätzung bei 1100€, für neuen Stoßfänger, Lackierung in kristallblau metallic und einen neuen Parksensor. Die anderen werden zu 99% wiederverwendet werden können, meinte der Mechaniker. So wie es derzeit aussieht, habe ich also keine Sensoren zu vergeben, tut mir Leid.

Da der Stoßfänger aber noch nicht abgenommen wurde, steht derzeit noch aus, ob die Karosserie einen mitbekommen hat, ich hoffe nicht...

 

Einen Leihwagen bekomme ich gestellt, weil die Reparatur mindestens 3 Tage dauern wird, und ich beruflich nach Hannover muss.

 

Ich werde weiter berichten!

 

Liebe Grüße

Lotta

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich das hier so lese, schließe ich mich auf alle Fälle vorher nochmal mit der gegnerischen Versicherung kurz, nicht dass es nachher Probleme bei der Kostenübernahme gibt...

So ist es richtig!

 

Derzeit liegt die grobe Kostenschätzung bei 1100€, für neuen Stoßfänger, Lackierung in kristallblau metallic und einen neuen Parksensor. ... Da der Stoßfänger aber noch nicht abgenommen wurde, steht derzeit noch aus, ob die Karosserie einen mitbekommen hat, ich hoffe nicht...

Wenn die Versicherung die Reparaturfreigabe (für EUR 1.100) erteilt und den Schaden nicht auch selbst in Augenschein genommen hat, dann bitte die Werkstatt für den Fall, dass weitere im KVA nicht vermerkte Schäden auch fotografisch dokumentiert werden. Ich hatte das bei meinem Heckschaden in ähnlicher Höhe auch so gemacht (bzw. die Werkstatt kam von selbst drauf), weil zunächst auch nicht in Gänze auszuschließen war, dass der Schaden wg. eines gestauchten Querträgers doch höher war als ursprünglich veranschlagt. Sollte nämlich der Querträger gewechselt werden müssen, muss ja der entsprechende Nachweis erbracht werden. Wenn der Träger erstmal ab ist und auf dem Schrott liegt, wird das kaum mehr möglich sein. ;)

Bearbeitet von heavy-metal
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

könnt ihr nochmal was zur "fiktiven Abrechnung" mit der Gegnerischen Versicherung schreiben, wenn man den Schaden in einer von der Versicherung vorgeschlagenen "Partnerwerkstatt" hat begutachten lassen. Und den Schaden nicht in einer Werkstatt oder "Partnerwerkstatt" beheben läßt, sondern in Eigenregie beheben möchte (Schraubertreffen)....

 

Habe zeitgleich einen ähnlichen Fall...

war in der von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstatt (inkl. Lackiererei) und habe mündlich mitgeteilt bekommen der Schaden beläuft sich auf netto 710,00 €

(Stoßfänger neu und lackieren, Aufprallträger und die beiden Aufnahmen) Dieser Kostenvoranschlag wird der Versicherung mitgeteilt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist relativ einfach: Du bekommst nur den Nettobetrag des KVA bzw. des Gutachtens erstattet, also Schadensumme ohne MwSt - weil ja bei einer fiktiven Abrechnung keine MwSt "entsteht". Es kann aber sein, dass die gegnerische Versicherung trotz vorgelegten Gutachtens nach der Reparaturkostenermittlung ihrer eigenen Vertragswerkstatt abrechnet. Je nachdem, was günstiger für sie ist. Das ist bei fiktiven Schadenregulierungen völlig legitim und nicht zu banstanden.

 

Es gelten etwas andere Regelungen bei Fahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind (bei unseren Aluhaufen aber nicht mehr relevant ;) ).

 

Ob man nach fiktiver Abrechnung noch die MwSt für die Teile, die man für die Reparatur in Eigenregie selbst gekauft hat, geltend machen kann, weiß ich nicht genau. Ich würde vermuten, dass das grundsätzlich möglich ist, so lange Teile gekauft werden, die auch im Gutachten genannt wurden. Ich würde das zur Sicherheit mit der gegenerischen Versicherung klären.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.