Zum Inhalt springen
In den nächsten Tagen sind umfangreiche Aktualisierungen des gesamten Systems geplant. Dazu muss der Server mehrmals offline gehen. Wir bitten die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Euer Admin -Artur- ×

Zeitwert eines A2 Benziners mit hoher Laufleistung


Hai2

Empfohlene Beiträge

Hallo.

 

Ich brauche mal bitte eure Unterstützung.
Ich könnte es mit einigem Aufwand sicherlich selber ermitteln
(und bin daher nicht böse, wenn mir keiner hilft), bitte aber um
eure Unterstützung.

 

Bei mir steht nach über 30 Jahren Ehe die Scheidung an.
Und NEIN, ich will meiner Ex in spe nichts Böses! Aber da
wir an "Geldvermögen" keine 10.000 Euro aufteilen werden,
tut jede Verschiebung um 1.000 Euro z. B. für den Zugewinn
der anderen Werte (Rückkaufwert Kapital-LV etc.), welche
dann aus den jeweils 4.000 Euro Geldvermögen zu erbringen sind,

dem einen oder dem anderen richtig weh und daher benötige ich

möglichst genaue Werte.

 

Ein Punkt bei der Verteilung der Vermögenswerte ist der
Restwert ihres zum Trennungszeitpunkt ein halbes Jahr
alten Neuwagens (ihr Auto) und meinem alten A2.

Ich habe mal schnell versucht zu ermitteln, was mein A2
Benziner (damals) kurz vor dem 18. Geburtstag (BJ 2000)
und damals ca. 427'km wert war. Aufgrund der Laufleistung
hat er innen und außen leichte Blessuren, aber keine

wirklichen Schäden oder gar Wartungsstau (bis auf das AGR).

Bei "mein Auto" habe ich aber kein Vergleichsfahrzeug

gefunden, nur einen mit weit weniger als der Hälfte der km

für ca. 2.800 Euro.

Ich würde jetzt mal max. 1.500 Euro Wert für meinen A2

ansetzen.
Ist dieser Wert realistisch? Er muss den Augen der
Rechtsanwältin meiner Frau stand halten; ich werde
zunächst aus Kostengründen auf einen eigenen Anwalt
verzichten, denn wir wollen uns einvernehmlich trennen!

 

Kann mir jemand bei der Suche helfen und einen Link
zum Preis zu einem zu meinem A2 vergleichbaren posten?

Wenn ja,´wichtig ist, dass ich eine Bewertung mit dem Alter
18 Jahre und ca. 427'km finde (Zustand zum Trennungs-
Zeitpunkt).

 

Wie gesagt, bin nicht zu faul, aber mir fehlt die Zeit
und daher bitte ich euch um Hilfe. Habe natürlich auch
Verständnis, wenn ich nicht eure Zeit für mein  Problem
einsetzt. Aber bitte keine bösen Kommentare ...

 

Lieben Dank!

 

Harald

(aufgrund des geschilderten Zeitmangels können
Antworten meinerseits ein wenig auf sich warten lassen ...)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Harald,

 

schade das es zur Scheidung gekommen ist.

 

Bei den Benzinern ist es äußerst schwierig exemplare mit so hoher Laufleistung zu finden. Hat dein A2 irgendwelche nennenswerten Extras?

 

Wenn nicht würde ich, ohne dein Auto schlechtreden zu wollen, den Preis eher unter 1000€ sehen.

 

Ein Benziner mit über 400tkm, auch wenn es ein A2 ist, kauft außer einem verwehrter meist niemand. Da sind also eher 500-900€ relaistisch (ohne dir ans Bein pinkeln zu wollen)

 

grüße

Marius

  • Daumen hoch. 1
  • Danke! 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Hai2:

Er muss den Augen der
Rechtsanwältin meiner Frau stand halten; ich werde
zunächst aus Kostengründen auf einen eigenen Anwalt
verzichten, denn wir wollen uns einvernehmlich trennen!

 

Aus eigener Erfahrung, mein dreijähriger Scheidungskrieg ist erst seit ein paar Monaten beendet, kann ich Dir nur dringenst davon abraten. Tu es nicht. Auch wenn ihr Euch jetzt noch einvernehmlich trennen wollt, irgendwann wird es dann doch hässlich. Du kannst als Laie die Paragrafen, die Dir ein Anwalt um die Ohren haut nicht verstehen. Es ist außerdem der Job eines Anwalts, das möglichst beste Ergebnis für seinen Klienten zu erzielen. Etwas spitz gefragt: Wenn ihr Euch einvernehmlich trennen wollt, warum habt ihr dann keinen gemeinsamen Anwalt? Zur Verhandlung brauchst Du aber spätestens sowieso einen eigenen. Warum einigt ihr euch nicht außergerichtlich mit einem Vergleich? Das spart hunderte, wenn nicht sogar tausende Euro! Wir können uns aber gerne weiter über PN austauschen, denn das führt hier zu weit.

Zu Deinem Auto: Ein offizieller Gutachter wird dir bei dem Alter und der Laufleistung nur den Schrottwert ansetzen. Das sollte aber ein Anwalt auch ohne Gutachten begreifen. An Deiner Stelle würde ich maximal 500€ ansetzen und akzeptieren. Es ist natürlich schwer das völlig emotionslos zu sehen, wenn es sich um ein Liebhaberfahrzeug handelt. Fakt ist aber, dass Dein A2 nur noch einen ideellen Wert hat ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehe es ähnlich wie HellSoldier - mehr wird der als Gebrauchter nicht wert sein.  Mit der Laufleistung wird der am freien Markt wohl als Schlachtfahrzeug zu sehen sein (wenn man die Historie nicht kennt) 

 

Alternativ lass dir doch ein Angebot von WKDA machen - dann hast du was in der Hand. (auch wenn das Ergebnis für dich wohl sehr ernüchternd sein wird.) 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Durnesss:

Bei der Laufleistung, ja, ~500€

 

Habe vor einem Jahr einen 2001er aua gekauft, zugegebenermaßen  etwas verbeult, aber mit nur 125000km.

Für 750€.

zugegebenermaßen  etwas verbeult, aber noch sauber :janeistklar:!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde mich, ohne das Auto gesehen und gefahren zu haben und ohne die Ausstattung zu kennen, nicht pauschal auf einen Marktwert von EUR 500 festlegen. Wenn das Fz. technisch i.O. ist und auch außen wie innen keinen völlig "abgerittenen" Eindruck hinterlässt, halte ich einen Marktwert am oberen Ende der 3-stelligen Beträge für durchaus realistisch.  @HellSoldier hat hier m.E. schon den richtigen Denkansatz vorgegeben.

 

Sich an die einschlägig bekannten (weil immer wieder penetrant im TV auftretenden) "Ankaufportale" zu wenden bringt nach meinen Erfahrungen nichts, denn alles, was sich (im Kleinwagenbereich) im Alter von ü15-Jahren bewegt, scheint schon automatisch regelmäßig pauschal mit einem "Schrottankaufspreis" taxiert zu werden. Wohl auch deswegen, weil besagte Fahrzeuge  von Händlern nicht mehr nachgefragt werden (außer vielleicht "Massenware", die sich evt. noch für den Afrikaexport eignet). Ich hatte mal aus Neugier meinen A2 (damals knapp 200 Tkm gelaufen, 14 Jahre alt) in solch einem Portal vorgestellt und ein "Kaufangebot" von EUR 500 erhalten - und ein Jahr später wurde das Auto nach einem unverschuldeten Unfall von einem vereidigten Gutachter auf fast EUR 3.500 taxiert!

 

Wenn man also den genauen (!) merkantilen Fahrzeugwert ermitteln möchte, geht wohl kaum ein Weg an einem Gutachter vorbei. Ob man die Kosten dafür tragen möchte, sollten im Zweifel die (Ehe-) Parteien gemeinsam entscheiden. Ich würde aber, wenn eine gütliche Einigung im Vordergrund steht (und es am Ende auch nicht auf EUR 200 mehr oder weniger im Paket ankommt), den Fahrzeugwert nicht am unterstmöglichen Ende festlegen bzw. "schlechtrechnen", weil das u.U. bei der "gegnerischen" Partei Misstrauen sät, was die "Gesamtabwicklung" der Trennung entsprechend komplizierter gestalten könnte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wie ich es verstanden habe, wäre es für ihn ja positiv wenn der A2 nix mehr wert ist.... Also wäre in meinen Augen die Ankaufsportale schon nicht schlecht um ein schriftliches Angebot zu bekommen.... Was der A2 wirklich wert ist steht auf einem anderen Blatt. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sehe auch den Bereich, den Hellsoldier genannt hat.

Ein Anwalt reicht bei der Scheidung. Derjenige, der den

Antrag stellt hat einen, der andere braucht keinen. Wenn

kein Untehaltsgeschiss ansteht, sollte dies auch angestrebt

werden, wegen der Kosten -> eigene Erfahrung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anfang OT

 

Na ja, egal was der Wert des A2's ist, besser wäre wohl eine Wiederherstellung der ehemaligen Verhältnissen und die Einigung mit dem Partner.

Ansonsten finde ich eine gütliche Einigung von Vorteil.

Man hat ja auch schon erlebt, dass nach der Scheidung eine zweite Ehe mit den gleichen Partnern folgte.

Aber das sollte man sich überlegen, dann da könnte man viel Geld einsparen und einen schönen "Liebesurlaub" damit verbringen.

 

Das ist die Meinung eines Mannes mit 45 Jahren Eheerfahrung! 

 

Ende OT

 

Sorry, aber meine Lebenserfahrung musste ich hier mal loswerden.

Harald, ich drücke Dir die Daumen, dass alles nach Deinen Wünschen verläuft.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Stunden schrieb HellSoldier:

... Da sind also eher 500-900€ relaistisch (ohne dir ans Bein pinkeln zu wollen)

 

Passt scho!

Weiß selber, dass jeder fremdverschuldeter Kratzer einen Totalschaden nach sich zieht ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb 75-PS-pro-Tonne:

Fakt ist aber, dass Dein A2 nur noch einen ideellen Wert hat ...

Ne, auch noch einen ganz praktischen:
Er fährt, braucht für ein fast 20 Jahre altes Auto
recht wenig Sprit und rostet nicht ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb heavy-metal:

den Fahrzeugwert nicht am unterstmöglichen Ende festlegen bzw. "schlechtrechnen", weil das u.U. bei der "gegnerischen" Partei Misstrauen sät, was die "Gesamtabwicklung" der Trennung entsprechend komplizierter gestalten könnte.

Sehr gut erkannt!

Neben dem wirklichen Willen, meiner Bald-Ex nicht zu schaden
(aber auch nicht mir), ist das auch eine meine Überlegungen!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sorry, habe die Antworten falsch herum aufgebaut.
 

Zuerst hätte dieses DANKE! an alle stehen sollen,

dann die einzelnen Zitate ...

Werde nun wohl zunächst 500 Euro angeben, dann aber wg. "der Unsicherheit" den Wert

im gleichen Atemzug auf 750 Euro erhöhen. Damit dürfte ich sehr realistisch liegen UND hier
eventuelles Mißtrauen der Anwältin (nicht meiner Frau) zerstreuen und eine gute Basis für
den Rest der Vereinbarung zwischen mir und meiner Frau, welche diese natürlich der Anwältin

vorlegen wird, bei der Anwältin schaffen.

 

Bin zwar traurig und ein Depp, dass wir beide das mit der Ehe versemmelt haben, aber wenn
ich mal aktiv was angehen muss, dann überlege und wäge ich viel ab ;-)

Und ja, mit Gesetzestexten kann ich umgehen! Nur muss ich halt wissen, welche anzuwenden
sind und welche beständige Rechtsprechung sich ggf. entwickelt hat. Da ich bisher mit Scheidung
nichts am Hut hatte, bin ich in dieser Materie halt ein wenig blank ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Hai2:

Werde nun wohl zunächst 500 Euro angeben, dann aber wg. "der Unsicherheit" den Werti im gleichen Atemzug auf 750 Euro erhöhen.

 

Das halte ich für einen sehr guten und tragfähigen Lösungsansatz! ? 

 

vor 2 Stunden schrieb Hai2:

Da ich bisher mit Scheidungi nichtsam Hut hatte, bin ich in dieser Materie halt ein wenig blank ...

 

Ok, ist nachvollziehbar. Ob es aber erstrebenswerter ist, mit Gerhard Schröder oder Liz Taylor zu tauschen? ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Schreibe jetzt und erstelle anschließend ein Benutzerkonto. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.