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A2 1.6FSI Kauf, das Drama danach und was kommt jetzt...


Krebserl

Empfohlene Beiträge

vor 11 Stunden schrieb Krebserl:

Pfändung oder Zwangsvollstreckung

Ja ja, das ist so ein Sache. Ich habe hier auch noch einen Titel liegen, der noch 27 Jahre vollstreckt werden kann, resultierend aus einem kleineren Betrug zu meinem Nachteil. Da beim Gegenüber aber nichts zu holen ist, spare ich mir alle weiteren (Un)Kosten. Eine entsprechende Strafanzeige hatte ich auch erstattet. Diese war aber sehr schnell eingestellt, da sie sie keinen Einfluss auf die zu erwartende Gesamtstrafe hatte. - Das nennt sich Mengenrabatt -).

Übrigens sehr beliebt bei unserer Justiz, dicht gefolgt von der Zusammenfassung zweier längerer Bewährungsstrafen zu einer Kurzen -).
Es gibt ja mittlerweile Bundesländer, da nennt sich Bewährung auch "ambulante Resozialisierung"........, ihr könnt jetzt raten, wie Gefängnis heißt.

Bearbeitet von ttplayer
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  • 1 Monat später...

So mal wieder Neues.
Mein Anwalt hat jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftragt um den Titel zu vollstrecken. Das macht Sinn, denn von Alleine wird der Verkäufer sicher nichts unternehmen und dann steht sich der A2 hier die Reifen platt, wäre also ein Titel ohne Wert.

Da er ja ne Autowerkstatt hat sollte im Gegensatz zu @ttplayer schon was zu holen sein.  Bin eh mal gespannt, was der Verkäufer macht. Denn seine Kosten gehen nun schon deutlich in Richtung 4.000€ und abholen muss  er das Auto ja auch noch mit dem Hänger....

 

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@Krebserl : dass der nächste Schritt der Gerichtsvollzieher sein würde, war wohl zu erwarten. Aber glaubst Du ernsthaft daran, dass

  • sich EUR 4.000 (zzgl. Gebühren für die Zwangsvollstreckung - der Gerichtsvollzieher sieht nämlich eher Geld vom Schuldner als Du!) mal eben eintreiben lassen?
  • nicht auch schon andere einen vollstreckbaren Titel haben könnten und bereits vor Dir, ob erfolgreich oder erfolglos, da waren?
  • der Schuldner das Auto schon deswegen nicht abgeholt hat, weil ihm möglicherweise das Geld fehlt, um Zugfahrzeug und Hänger zu bezahlen?

Ich will Deine Euphorie nicht bremsen und wünsche Dir, dass alles in Deinem Sinn ausgeht, aber erwarte mal nicht, dass alles gut werden wird, nur weil nun der Gerichtsvollzieher seines Amtes waltet. Insbes. dann nicht, wenn der Schuldner eine GmbH oder - viel schlimmer - eine "Ltd" ist.

 

Wenn Du noch mehr Pech haben solltest, winkt der Schuldner mit einer gerade beantragten Insolvenz. Dann darf der Gerichtsvollzieher gar nicht mehr pfänden - und nach soundsoviel Jahren wird das Insolvenzverfahren "wg. Masseunzulänglichkeit" eingestellt.

 

Ich habe auch noch 2 Rechtstitel (gg. ehemalige Arbeitgeber). Einer davon ist 5 Jahre alt. Kohle sehe ich wohl keine mehr. Das wäre fast noch zu verschmerzen, wenn man denn wenigstens inzwischen die Verantwortlichen der "stationären Resozialisierung" zugeführt hätte.

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Nicht immer gleich schwarz malen, ich habe ja auch von Anfang an gesagt, keine Chance, und wegen einer Klage Mal eben Insolvenz anmelden, macht auch niemand. Kann also alles auch gut gehen. Wir drücken die Daumen und Danke ich finde die Geschichte ziemlich spannend.

  • Daumen hoch. 1
  • Danke! 1
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vor 30 Minuten schrieb A2 HL jense:

Nicht immer gleich schwarz malen, ich habe ja auch von Anfang an gesagt, keine Chance, und wegen einer Klage Mal eben Insolvenz anmelden, macht auch niemand.

 

Ich habe nicht schwarz gemalt, sondern die bittere Realität geschildert. Diese fußt nicht allein auf meinen eigenen Erfahrungen. Und bei meinen beiden ArbG-Prozessen hatten die Schuldner "rechtzeitig" das Insolvenzverfahren eingeleitet. Von wegen, das mache niemand... Das ist namlich am Ende die einzige Möglichkeit, sich als Schuldner nicht auch noch das letzte Hemd nehmen lassen zu müssen.

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 2 Stunden schrieb heavy-metal:

 

Ich habe nicht schwarz gemalt, sondern die bittere Realität geschildert. Diese fußt nicht allein auf meinen eigenen Erfahrungen. Und bei meinen beiden ArbG-Prozessen hatten die Schuldner "rechtzeitig" das Insolvenzverfahren eingeleitet. Von wegen, das mache niemand... Das ist namlich am Ende die einzige Möglichkeit, sich als Schuldner nicht auch noch das letzte Hemd nehmen lassen zu müssen.

 

Du schließt für von dir auf andere und bringst das Arbeitsrecht ins Spiel, das ist doch eine völlig andere Baustelle und neu mit dem vorliegenden Fall nicht viel zu tun. Da wurde keine Insolvenz angemeldet, und ob das passiert ist reine Spekulation. Also abwarten und gesungen m Daumen drücken.

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vor 3 Stunden schrieb A2 HL jense:

 

Du schließt für von dir auf andere und bringst das Arbeitsrecht ins Spiel, das ist doch eine völlig andere Baustelle und neu mit dem vorliegenden Fall nicht viel zu tun. Da wurde keine Insolvenz angemeldet, und ob das passiert ist reine Spekulation.

 

Habe ich irgendwo gesagt, dass Insolvenz angemeldet wurde? Es ist zumindest nicht auszuschließen und auch kein Schluss von mir auf andere. Möglicherweise habe ich aber Dir nur so etwas wie "Lebenserfahrung"  voraus. Am Ende ist es auch egal, ob der Schuldner ein Arbeitgeber oder "nur" ein Autohändler ist.

 

Wenn erstmal ein Zwangsvollstrecker eignesetzt werden muss, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass beim Schuldner nicht (mehr) viel zu holen ist.

 

Noch Fragen? Dann bitte per PN weitermachen!

 

 

Bearbeitet von heavy-metal
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vor 21 Minuten schrieb heavy-metal:

 

Habe ich irgendwo gesagt, dass Insolvenz angemeldet wurde? Es ist zumindest nicht auszuschließen und auch kein Schluss von mir auf andere. Möglicherweise habe ich aber Dir nur so etwas wie "Lebenserfahrung"  voraus. Am Ende ist es auch egal, ob der Schuldner ein Arbeitgeber oder "nur" ein Autohändler ist.

 

Wenn erstmal ein Zwangsvollstrecker eignesetzt werden muss, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass beim Schuldner nicht (mehr) viel zu holen ist.

 

Noch Fragen? Dann bitte per PN weitermachen!

 

 

 

Nö, deiner Lebenserfahrung möchte ich nichts weiter entgegen setzen, das hat wenig Sinn. 

Ich warte dann Mal an, was am Ende raus kommt... Und drücke die Daumen, das keiner wir von dir befürchtet  mit der Insolvenz winkt, was ich nach dem bisherigen Verlauf der der Geschichte für eher  unwahrscheinlich halte. 

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vor 2 Minuten schrieb A2 HL jense:

Ich warte dann Mal an, was am Ende raus kommt...

 

Ich auch.

 

vor 3 Minuten schrieb A2 HL jense:

 

Und drücke die Daumen, das keiner wir von dir befürchtet  mit der Insolvenz winkt...

 

Ich befürchte keine Insolvenz, sondern schließe sie nur nicht aus. Das ist etwas ganz anderes. Am Ende ist es aber auch egal, falls das Geld nicht fließen sollte - was ich weiterhin und mit Bezug zu meinem Post weiter oben dem Themenstarter nicht wünsche.

 

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  • 4 Monate später...

So mal wieder ein Update.
Der Gerichtsvollzieher war nun aktiv. Der Verkäufer will das Auto auf keinen Fall zurücknehmen, angeblich hat er kein Geld. Dann muss er allerdings eine Vermögensauskunft erstellen und da hat er alle Termine beim Gerichtsvollzieher ohne Entschuldigung bzw. Absage verstreichen lassen ... ganz offenbar ist er auch kein Unbekannter der Gerichtsvollzieher hatte wohl schon mehrfach mit ihm zu tun. 

So und nun greift ein Haftbefehl und er wird polizeilich gesucht.... 

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vor einer Stunde schrieb Krebserl:

So mal wieder ein Update.
Der Gerichtsvollzieher war nun aktiv. Der Verkäufer will das Auto auf keinen Fall zurücknehmen, angeblich hat er kein Geld. Dann muss er allerdings eine Vermögensauskunft erstellen und da hat er alle Termine beim Gerichtsvollzieher ohne Entschuldigung bzw. Absage verstreichen lassen ... ganz offenbar ist er auch kein Unbekannter der Gerichtsvollzieher hatte wohl schon mehrfach mit ihm zu tun. 

So und nun greift ein Haftbefehl und er wird polizeilich gesucht.... 

Krass!! Ich wünsche weiterhin, das das ein gutes Ende nimmt. Und ich spiele mit dem Gedanken eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ...

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vor 13 Stunden schrieb Krebserl:

So und nun greift ein Haftbefehl und er wird polizeilich gesucht.... 

Aber nur zur Abgabe einer Vermögensauskunft in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

D.h. der Schuldner ist insolvent und Du kannst Deinem Geld Adieu sagen.

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Am 7.8.2021 um 13:01 schrieb w126fan:

Aber nur zur Abgabe einer Vermögensauskunft in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

D.h. der Schuldner ist insolvent und Du kannst Deinem Geld Adieu sagen.

Richtig, die will er aber nicht machen, da müsste er ja angeben, dass er mindestens noch ein Auto hat und seine Werkstatt... denke schon dass da was zu holen ist, sonst würde er sich ja nicht mit Händen und Füßen dagegen wehren!

...und die Kosten des Gerichts und Versicherung, die lassen sich nicht so einfach abspeisen, wie eine Privatperson, die halt ggf. igendwann resigniert, wenn sie nicht versichert ist!

 

Am 7.8.2021 um 00:54 schrieb A2 HL jense:

Und ich spiele mit dem Gedanken eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen ...

... ja das brauchst heute (leider) in jedem Fall, hat mir schon sehr viel Kosten erspart. Alleine dieser Rechststreit hat bestimmt schon Kosten von über 1000€ verursacht, ausser meiner Selbstbeteiligung von 150€ hat alles die Versicherung vorgestreckt (z.B. der Gerichtsvollzieher macht auch keinen Handgriff ohne Vorleistung).

Bearbeitet von Krebserl
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vor 3 Stunden schrieb Krebserl:

... denke schon dass da was zu holen ist, sonst würde er sich ja nicht mit Händen und Füßen dagegen wehren!

...und die Kosten des Gerichts und Versicherung, die lassen sich nicht so einfach abspeisen, wie eine Privatperson, die halt ggf. igendwann resigniert, wenn sie nicht versichert ist!

 

Also wohl doch der "worst case", von dem ich weiter oben schon geschrieben habe??? Aber mal davon abgesehen: selbst wenn nach Allem, was der Verkäufer auf dem Kerbholz zu haben scheint, "noch etwas zu holen ist", dann wage ich die Prognose, dass Du weiterhin leer ausgehen wirst. Denn wenn der Gerichtsvollzieher schon zuvor für andere tätig war, wird nicht das Vermögen des Schuldners auf alle Gläubiger aufgeteilt, sondern in der Reihenfolge der Anspruchsteller bedient. Und dann steht immer vorneweg der Staat.

 

Aufteilung des Vermögens auf alle Gläubiger nur bei Insolvenzverfahren. Vor einer Beantragung des Insolvenzverfahrens  steht das Angebot des Schuldners, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dass hierbei nur ein Bruchteil der eigenen Forderung im Raum stehen wird, ist die Regel ohne Ausnahme. Denn wenn der Schuldner die Ansprüche aller Gäubiger vollständig befriedigen könnte, müsste er ja nicht in die Insolvenz gehen. ;)

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  • 4 Monate später...
  • 2 Monate später...

so wollte noch einmal kurz berichten, was nun endlich geworden ist.

 

Nachdem ich dann vom Gerichtsvollzieher mit Vermögensauskunft schwarz auf weiss hatte, dass nichts zu holen ist und mein Anwalt dann auch gesagt hat, die Deckung der Rechtsschutz wäre erschöpft habe ich das Ganze für mich zähneknirschend abgehakt. Sprich der Pfändungstitel und das positive Gerichtsurteil werden zu Papierfliegern verarbeitet....und ich musste erkennen Recht haben ist oft das Papier nicht wert!

 

Ok da ich ja nun ne Baustelle da stehen hatte, deren Substanz ja prinzipiell nicht soo schlecht war, hatte ich jetzt über den Winter ausreichend Zeit mir zu überlegen, was ich mit dem Auto mache. Entweder schlachten oder herrichten, letztlich habe ich mich dann entschlossen ihn komplett in Ordnung zu bringen und ihn danach entweder doch selbst zu fahren oder zu verkaufen. Hab dazu einen passenden Schlachter gekauft um ausreichend Ersatzteile zu haben und sukzessive alle Fehler behoben (u. a. neuer Beifahrerairbag und Kabel, ziemlich viele Stecker getauscht und die Kabel verlötet /Schrumpfschlauch und nicht nur verdrillt und mit Tesa abgeklebt, Neue Heckklappe wegen des beschädigten Spoilers, Front zerlegt und richtig eingestellt (da war nichts kaputt nur der Schlossträger schief angebaut) und Motorhaube gegen ne beulenfreie getauscht, Klima repariert (N280). Viele fehlende Teile ergänzt oder defekte ausgetauscht, dazu ist ein Schlachter fast schon ein Muss. 

Dazu innen etwas aufgehübscht, z.b. diverse defekte Softlackteile ersetzt (Ablagefach, Taster Fensterheber, Becherhalter repariert usw.... ) Am Motor alle defekten Stecker, Öldrucksensor, Ölrohr etc. getauscht . Der Motor läuft nun wirklich schön ruhig, ist trocken, kein Ruckeln, Leerlaufdrehzahl sehr stabil für nen 1.6

Vom Fahrgefühl läuft er fast besser wie mein anderer FSI. Die AHK hab ich aber doch noch ausgebaut und in meinen anderen A2 verpflanzt.

Am Ende hatte er keine Fehler mehr, deshalb bekam er dann noch neuen TüV.  Wegen Terminüberschreitung mit  "Intensiv"prüfung, aber wie erwartet ohne Mängel und der TüV Prüfer war noch positiv überrascht, ob des guten Zustands!! Meinte dann da werden sie noch viel Freude haben, irgendwie Ironie des Schicksals.

Hab ihn aber dann doch ausgeschrieben, da ich durch Corona und Homeoffice fast nichts mehr fahre und zum Rumstehen war er dann doch zu Schade.

... jetzt ist er verkauft an einen anderen A2 Freund und ich werde ihn sicher immer mal wieder sehen, ist quasi bei mir um die Ecke :-)

 

... was lerne ich daraus ?

1. Ich habe durch diesen A2 auch viel dazugelernt, worauf man beim Kauf besonders achten soll oder muss, das ich vorher so nicht gemacht hätte (Checkliste machen und konsequent abarbeiten). Wer selbst nicht so tief in der Materie steckt oder eigentlich besser immer sollte man zu zweit sein, 4 Augen sehen mehr als 2. Ein plausible Historie und vertrauenswürdige Kommunikation mit dem Verkäufer hilft dann die richtige Entscheidung zu finden.

 

2. Einen Fehlkauf und nachfolgende Streitigkeiten am Besten vorab durch 1. vermeiden, weil (ja hier hatten viele Recht mit ihrer Einschätzung) im Nachhinein oft nichts  zu holen ist. Ausser viel verlorene Zeit, Nerven und meine 150€ Selbstbeteiligung für den Rechtsschtz hatte mich das ganze Gerichtstheater trotzdem keinen mm weitergebracht! Ohne Versicherung undenkbar.

 

3. Bin nochmals mit einem blauen Auge davongekommen, von den Kosten mit einem kleinen Minus (natürlich ohne Zeitaufwand), weil ich durch meine Möglichkeiten (viel Platz), keine Zeitnot und meine recht gut ausgestattete Hobbywerkstatt und das handwerkliche Geschick den A2 wieder zu Leben erwecken konnte. Aber ich wünsche keinem Nichtschrauber solch eine Odyssee.

  • Daumen hoch. 1
  • Danke! 8
  • Och nö. 1
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vor 18 Stunden schrieb Krebserl:

Am Motor alle defekten Stecker, Öldrucksensor, Ölrohr etc. getauscht . Der Motor läuft nun wirklich schön ruhig, ist trocken, kein Ruckeln, Leerlaufdrehzahl sehr stabil für nen 1.6

War da irgendwas dabei was den Ölverbrauch auf der Heimfahrt nach Kauf erklärt? 

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@McFly Ja war absolut nachvollziehbar.

Das Ölrohr war oben am Stecker zum Einfüllstutzen lose (gebrochener Bajonettverschluss)  und hat sich deshalb an das Hitzeschutzblech vom Abgaskrümmer angelegt und ist dort etwas angeschmolzen, so dass dort ne undichte Stelle war.  Da ist dann etwas Öl rausgesuppt. Das würde aber nicht reichen, dass dort soviel Öl austritt, dass kein Öl mehr im Motor wäre.

Ursache für den fehlenden Ölstand am Ölpeilstab war der Abstand Ölrohr zu Schlossträger (ca. 1-1,5cm). Damit ist der Ölpeilstab nicht mehr voll eingetaucht und suggerierte mir es wäre kein Öl mehr drin, was sich im Nachhineien aber als falsch rausgestellt hat. Ich musste nämlich max. 0,5l nachkippen. 

Das Blöde war, das sieht man nicht auf den ersten Blick. Dieser Bajonettverschluss kann beschädigt sein und es fehlt die Rastnase, aber der Ring ist noch da, und das Rohr sitzt nicht mehr bündig. Wenn das Rohr nicht angeschmolzen gewesen wäre, hätte ich den Bajonettverschluss nie kontrolliert!

Mit dem defekten Öldruckschalter kam dann die rote Warnlampe noch hinzu...

Ergo hatte ich dann natürlich erstmal Schlimmstes befürchtet. Dieses Ursache- Wirkungsprinzip hatte ich erst später bei genauerer Augenscheinnahme entdeckt und verstanden

Der Motor hat also keinen Ölmangel gehabt.

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