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Enitragen neuer Reifengrößen in die Fz-Papiere


heavy-metal

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute!

 

Igendwie sehe ich vor lauter Bäumen (Rad-/Reifenkombinationen) und den diesbezüglichen Threads den Wald nicht mehr. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen... :rolleyes:

 

da ich wohl im nächsten Jahr meine 175er-Originalreifen mangels Profiltiefe auf dem Müll werfen darf, überlege ich, einen anderen (preiswerteren) Reifen auf die Original-6Jx15-Style-Felge aufziehen zu lassen. Hier im Forum wurden ja schon verschiedene Reifengrößen genannt: 185/55-15, 195/55-15 und 195/50-15. Keine dieser Größen steht ja im Kfz-Schein.

 

Nun meine Fragen:

 

1. Funktioniert es also, wenn ich eine dieser Größen aufziehen lasse und "mal eben" zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle fahre? Könnte der Prüfer "nein" sagen und mir eine Zulassung verwehren? Falls ja: was kann ich prophylaktisch dagegen tun?

 

2. muss ich zum TÜV irgendwelche Bescheinigungen mitbringen?

 

3. Wenn ich anschließend zur Zulassungsstelle fahre: bekomme ich dann automatisch die seit Oktober 05 gültigen, neuen europäischen Kfz-Papiere?

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Martin

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Original von bretti_kivi

antwort zu 3: ja, und da drin steht dann kein Reifengrösse mehr :P

 

Bret

 

Wirklich?

 

Das heißt also, man könnte den A2 auf ein Familienmitglied umschreiben und dann die Reifen draufmachen, die man möchte? ?(

 

 

Viele Grüße,

 

Harlekin

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vor der umrüstung würde ich zum tüv deiner wahl fahren und dem ing deinen wunsch mitteilen. sehr häufig finden schlagworte wie "erhöhung des fahrkomforts" positive anerkennung. der ing kann den abrollumfang von serien- zu wunschbereifung berechnen und wird dir dann ein "JA" oder "NEIN" zur umrüstung geben. so bist du auf der sicheren seite....

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Und wenn mal ein Prüfer nicht deine Meinung teilt, fährst du zu einen andern. Trotzdem vorher klären und Reifenfreigabe mitnehmen. Sonst fest der sich am Kopf und fragt wie du darauf kommst die Reifen fahren zu dürfen. Reifenfreigabe gibts beim kostenlos beim Reifenhändler. MFG

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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, fahre ich erst (wg. der Reifenfreigabe) zum Reifenfuzzi, dann zum TÜV, und zum Schluss zur Zulassungsstelle...

 

... wo ich dann eine neue Zulassungsbescheinigung bekomme - in der, i.Ggs. zum alten Kfz-Schein, nichts mehr von der neuen Reifengröße erwähnt ist? ?ver:ver

 

Das ist ja kaum zu glauben!

 

CU!

 

Martin

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Wie schaut das eigendlich bei Sondergrößen aus, die man mit viel Liebe, Arbeit und Überredungskunst eintragen lassen hat, wenn man die neuen EG-Papierebekommt. Da steht ja dann nichts mehr von drinn und dies EG-Typegenemigung wird es wohl auch nie für die Sondergröße geben? :ver

Beim mir stehen 215/45R17 drinn! Darauf will ich nicht mehr verzichten!

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Hallo!

Bei der Bereifung der Zulassungbescheinigung Teil 1 gilt folgendes!

In den Feldern 15.1 bis 15.3 werden Angaben zu einer Reifengröße auf der Achse 1 (15.1) bis Achse 3 (15.3) eingetragen. Die eingetragene

Reifengröße ist eine aus einer Liste von möglichen Reifengrößen, die in der Betriebserlaubnis-/ bzw. EG-Typgenehmigung genannt sind. Andere

als die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegebenen Bereifungen

können ohne zusätzliches Gutachten oder Änderungsabnahme verwendet werden, sofern sie in der Liste (Typgenehmigung) der möglichen Reifengrößen enthalten sind.

Für Bereifungen, die nicht im Rahmen der Betriebserlaubnis-/ Typgenehmigung genannt sind, ist ein zusätzliches Gutachten oder eine

Änderungsabnahme erforderlich.

Keine nachträgliche KFZ-Briefeintragung, wie z.B. Reifengröße 215/45 R17 auf Leichtmetallfelge......... geht beim Wechsel der neuen Zulassungsbescheingung verloren.

Diese Reifengröße wird dann in der Zulassungsbescheingung Teil 1 unter "Sondergrößen" aufgeführt.

 

LG Dirk

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