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Jim Lovell

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Alle erstellten Inhalte von Jim Lovell

  1. Maximal: Der Audi A 2 Club machte sich Gedanken. Sind nicht alle A 2 betroffen? Andere machen sich Gedanken: http://www.123recht.net/Klage-gegen-neue-CO2-Kfz-Steuer-möglich-__f142571.html Das gefühlte Unrecht bei der neuen KFZ-Steuer ist keine Einzelmeinung.
  2. Offensichtlich reichen ein paar Design-Preise nicht, um diesem Denken eine breitere Basis in der Bevölkerung zu verschaffen (Bildungsdefizit?) oder ist ästhetisches Verständnis angeboren und nicht vermittelbar?
  3. Mich dünkt, da wird Wasser kontrolliert abgeleitet.
  4. Falls man mit seinem KFZ-Steuerbescheid wegen der neuen KFZ-Steuer und der damit verbundenen ungleichen Besteuerung von alten und neuen KFZ nicht einverstanden ist, kann man Einspruch einlegen. Der Einspruch gegen einen KFZ-Steuerbescheid ist kostenfrei. http://www.fg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/was/index.php#wasist Eine Klage jedoch verursacht mindestens 220 EURO Kosten. Minimalistisch wäre es denkbar, seinen Einspruch mit der Bitte zu formulieren, eine Entscheidung über den Einspruch zurückzustellen, bis eine höchstrichterliche Entscheidung in dieser Sache gefällt wird. Damit würde man im Falle einer positiven höchstrichterlichen Entscheidung die eigene Rechtsposition wahren. Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler überlegte bereits eine Klage in dieser Sache.
  5. Die Regierung wird sicher in der angekündigten Neuregelung der KFZ-Steuer auch für Altfahrzeuge, wie versprochen, in drei Jahren schon alles richtig machen. Ich allerdings würde den LPG-Eigen-Umbau nicht berücksichtigen. Schon allein wegen der Möglichkeit nicht mit LPG zufahren. Und mein Vorschlag - diskutiert dies sehr spezielle Thema in der Rubrik andere Autos, da gehört's glaube ich eigentlich hin. --- Der A 2 wird zur Zeit mit abenteuerlichen Begründungen steuerlich ungleich zu Neufahrzeugen behandelt - dagegen besteht mein Einspruch . Der A 2 ist das, was hier die Forum-User primär interessiert.
  6. In diesem speziellen Fall würde ich Beides nehmen und davon das ungünstigere, was mehr Steuereinnahmen verspricht. Die stöchiometrische Rechnung verstanden? Ich frage nur, weil sich das BMF damit schwer tat. Bleifüße werden bereits beim Tanken steuerlich erfasst. Wenn's nach mir ginge: KFZ-Versteuerung nach Leergewicht und Abgasnormen. Aber bei dem was ist - KFz-steuerrechtlich: Einspruch Euer Ehren.
  7. "Sichere Werte" gäbe es ganz einfach beim Tanken. Die stöchiometrische Rechnung mit den weithin bis zu wirklichen Oldtimern bekannten Normverbrauchen ist bis auf's hinterm Komma genau. Für Steuerberechnungen reicht das. Die Umrechnung ist einfach, es reicht Dreisatz (Sekundarstufe I) Also nach Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Kraftstoffverbrauch "Rechenbeispiel für ein Benziner mit 5,6 l/100 km Verbrauch: CO2-Emission = 5,6 l/100 km x 23,2 kg/10 l = 129,92 g/km CO2" (Das BFM ist besonders stolz darauf, dass sie die EU-Abgasnormen mit berücksichtigt würden - naja bei Oldtimern gibts dann eben die Abteilung ohne. Der Rest nach den bekannten Normen: EURO 3 oder 4 beim A 2.) Oldtimer könnte man extra erfassen, da ist der ADAC bestimmt ganz scharf drauf. Erst gibt es keine belastbaren Daten und dann wird trotzdem in drei Jahren eine Neuregelung auch für Altfahrzeuge in Aussicht gestellt. Zwischendurch nimmt das BMF Ungleichbehandlung in Kauf. Naja...
  8. Zur stöchiometrischen Berechnung kann man ganz einfach den Normverbrauch zu Grunde legen. Den gib's EU-weit mindestens seit 1980. Danach kommen schon Oldtimer. Neulich habe ich einen Bericht über den guten alten VW-Bully gelesen, der hatte auch schon einen Normverbrauch.
  9. Alle Achtung! Wulfi ich gratuliere! Es scheint doch zu gehen - pardon zu fahren.
  10. So ein Ärger, trotz Wegfahrsperre und hier im Revier ...
  11. Wenn TFL so wie in thread # 1 eingerichtet wird: Zündung an und vorne geht das Abblendlicht an. Wird das bei schlapper Batterie nicht zum unnötigen Problem?
  12. Streng im Rahmen der bekannten Vorgaben: A 2 und neue Kfz-Steuer oder lieber einen extra thread?
  13. Worum geht es eigentlich? Die jetzige Regierung hat in drei Jahren eine Neuregelung auch für Altfahrzeuge in Aussicht gestellt. (Nur die jetzige Regierung ist in drei Jahren nicht mehr im Amt...) Gibt es in drei Jahren dann doch belastbare Daten für Altfahrzeuge? Mal angenommen: Die Rechtsprechung stellte fest, dass die neue KFZ-Steuer nur für Neufahrzeuge bei den Altfahrzeugen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der Verfassung verstieße, was sparte ein A 2 Besitzer dann? Meine Meinung: Ich möchte trotzdem nicht wie ein Schaf behandelt werden.
  14. Nach der Wrack-Prämie tut sich vielleicht schon was.
  15. Wie bekannt wurden insgesamt 6.555 A 2 1.2 TDI produziert. Bis Ende BJ 2002 schon 5024 Stück. Jetzt noch 'ne letzte Frage? Läßt sich genau feststellen, den wievielten A 2 1.2 TDI man fährt? Also im BJ 2003 müssten die Zahlen zwischen 5.025/6.555 und 5.788/6.555 liegen.
  16. Der Plan ist natürlich erst in "der Mache" und muss weiter entwickelt werden. Grundüberlegung ist die offensichtliche steuerliche Ungleichbehandlung von neuen bzw. alten Autos, die m. E. grundgesetzwidrig ist. der pleitegeier (Zitat): "DAS MAN AUCH STÖCHIOMETRISCH RECHNEN KANN UND DIE CO2-EMMISSION AUS DEM VERBRAUCH ERMITTELN KANN HABEN DIE ... VÖLLIG AUSGEBLENDET." Der Bund der Steuerzahler soll eine Klage in dieser Sache erwägen. Hoffen wir mal und reichen dem Vogel die Hand.
  17. Schön ist, ich darfTrennscheiben fahren.
  18. Nach meinem letzten KFZ-Steuerbescheid ist ein Einspruch möglich. Der Plan: Bei der neuen KFZ-Steuer wird CO2 ungleich besteuert. Neue Autos haben schöneres CO2. Die Ausrede der Politik, es lägen für alte Autos keine belastbaren CO2-Daten vor, ist unsinnig.
  19. Ich meine auch den Schwarzen, den alle haben und falls den einer vor längerem nachträglich lackiert hat, interessierten mich die gemachten Langzeit-Erfahrungen.
  20. Ich mein' die nicht serienmäßige nachträgliche Lackierung. Den in Orange habe ich gesehen.
  21. Gibt es im Forum mitlerweile jemand, der seinen Spoiler silbern lackiert hat? Wie ist die Langzeiterfahrung mit lackiertem Spoiler?
  22. "Auch zur Vorbeugung bei älteren Aggregaten" "...empfiehlt sich für alle Maschinen, Getriebe und Hydraulik- systeme, erst recht für Kraftfahrzeuge, die 5 Jahre und älter sind, die prophylaktische Anwendung von LecWec." schreibt die Fa. Mich würde interessieren, was unser Experte jungerA2ler davon hält.
  23. Über "nur Ärger" kann ich nichts schreiben. Dafür gibt's z. Z. keinen Grund.
  24. Solche Überlegungen richten sich eigentlich nur an die, die ihren A 2 - warum auch immer - nie abgeben wollen.
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