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Jim Lovell

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Alle erstellten Inhalte von Jim Lovell

  1. https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=18020 1,2er: Betroffene mit Getriebeproblemen und Fragen (nicht Kupplung!) Lesen. Ist sehr lang, aber für 1.2er unabdingbar. Wann wurde die letzte Getriebegrundeinstellung gemacht?
  2. Gratuliere zum nur Abblendlicht, nur wenn Motor läuft!
  3. Wir machen uns nichts vor. Für das Thema ungerechte KFZ-STeuer interessieren sich hier im Forum ca. sechs Personen. Drei Komma sieben dafür und zwei Komma drei dagegen. :xmas:
  4. Dieses funktionale und schöne Konzept führte dazu, dass am Ende alle PKW wie der A 2 aussähen. @ liebe Marketingabteilung: Der regelmäßige Modellwechsel könnte nur bei wirklichen funktionalen Verbesserungen erfolgen und nicht alle drei Jahre von rund auf eckig. Die Zukunft des Automobils ist der A 2.
  5. Dem Dank kann ich mich gerne anschließen. Gedankenspiele: Ich hatte noch einen organisatorischen Gedanken zu einem eventuellen Bankkonto für eine noch fiktive „Interessengemeinschaft schönere CO2-KFZ-Steuer". Ich vermute, kaum jemand hätte zum Schluss eines Verfahrens die Zeit, bei einem verbleibenden Restbetrag relativ kleine Geldbeträge an noch fiktive 200 Personen zu überweisen. Dem wäre durch eine gemeinsame vorherige Übereinkunft abzuhelfen, die besagt, das ein eventueller Restbetrag an eine noch zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung oder z. B. an den A2 Club gespendet wird.
  6. So lange die neue KFZ-Steuer nicht wirklich vom Verfassungsgericht auf Herz und Nieren geprüft wurde, läßt sich trefflich über Stärken, Schwächen und den Ausgang spekulieren. Niemand kennt den Ausgang eines derartigen Verfahrens - der ist ungewiss. Wie ich es sehe, ist es ein Novum im Steuerrecht Gleiches ungleich zu besteuern, also zu fordern nicht zu fördern. (Erziehungsgeld u. Rußpartikelfilter sind im Vergleich dazu Fördeungen.) Wenn man so will - das ist eine andere Qualität, die noch nicht auf dem Prüfstand war.
  7. Unterschiedliche Abgasnormen sind ein Knackpunkt in dem sich ältere und neuere KFZ neben dem CO2-Ausstoß tatsächlich unterscheiden. Nach meinem Kenntnisstand, wollte der Gesetzgeber im Prinzip neben dem CO2-Ausstoß noch je nach Abgasnorm unterscheiden. Das hat er teilweise in Antwortschreiben zur "ersten" Petition betont: Also nicht nur CO2-Steuer. Bei der neuen KFZ-Steuer wird's nicht deutlich, die wurde nur für Neufahrzeuge eingerichtet. Niemand würde eine derartige zusätzliche Rasterung nach Abgasnormen rügen wollen. Es kann aber auch nicht unser Problem sein, dass der Gesetzgeber das nicht vorgelegt hat. Denn natürlich bleibt das Rechtsproblem, dass derzeit auch völlig identische Fahrzeuge wegen unterschiedlicher Erstzulassung ungleich besteuert werden, bestehen.
  8. Ich bin kein Jurist. Es ist auch vermessen, das räume ich ein, die Situation anders und besser zu beurteilen als der Bund der Steuerzahler, der vermutlich eine Rechtsabteilung hat. Die Regel ist der lange Rechtsweg und dann zuletzt das Verfassungsgericht. Wie genau sind die Ausnahmen geregelt? Die Sache ist, die meisten Verfassungsbeschwerden werden abgewiesen. Ein Erfolg vor dem Verfassungsgericht ist ungewiss. Es kann auch sein, dass das Verfassungsgericht eine dreijährige Übergangszeit toleriert, was uns zwar recht gäbe. Und das Rußpartikel-Urteil müsste man auch mal studieren.
  9. Der Bund der Steuerzahler schrieb: "Nach Prüfung der Angelegenheit gehen wir gegenwärtig jedoch davon aus, dass ein juristisches Klageverfahren gegen die Stichtagsregelung nicht überwiegend erfolgsversprechend ist. Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof nämlich ein Urteil zur Stichtagsregelung bei den sogenannten Rußpartikelfiltern gefällt und die Stichtagsregelungen dort für zulässig erachtet. Im Hintergrund dieser Entscheidung ist nicht zu erwarten, dass die Gerichte die Stichtagsregelungen bei der Kfz-Steuer anders bewerten werden. Soweit sich Anhaltspunkte ergeben, die eine andere Einschätzung rechtfertigen, werden wir die Angelegenheit natürlich wieder aufgreifen." Das könnte Begründung genug zu sein, um sich direkt mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden, ohne vorher den Finanzgerichtsweg zugehen. Eine Verfassungsbeschwerde kann von jedermann eingereicht werden und sie ist kostenlos. Allerdings ein Missbrauch kann mit bis zu 2.600 Euro geahndet werden. Quelle: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb_merkblatt.html Es lohnt sich, das ganze zu lesen. Punkt 2. Die "Erschöpfung des Rechtsweges" ist dabei ein zentrales Problem. "Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen hat." Heißt Ausnahmen sind scheinbar möglich. (Der Bundesfinanzhof hat die Stichtagsregel bereits gutgeheißen. Der Rechtsweg wird nichts neues bringen.) "Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie den Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG)."
  10. Es ist im Frühstadium unmöglich zu wissen, ob einer klagt, mit der Absicht es bis oben durchzuziehen, wenn er es nicht ankündigt. Wir bräuchten nur 260 Leute die zehn Euro beisteuern. Dann könnte einer direkt ohne Umwege vor das BVG. Wenn wir nichts tun, bleiben wir quasi der Weg des geringeren Widerstandes für den Gesetzgeber.
  11. Kinnlade runter. Großes Staunen. Ein gezielte Link zur neuen Petition und/oder ein neuer thread damit wird die neue Petition allgemein bekannter machen. Eigentlich wäre es Aufgabe eines VCD oder ähnlicher Institutionen eine Musterklage zu führen. Wer da Kontakte hat, nur zu. Man weiß meistens nicht, ob überhaupt solche Instutionen eine Musterklage durchführen. Nach meiner Erkenntnis führen Gewerkschaften z. B. ihre Musterklagen über betroffene Mitglieder. Hängen dies aber erst an die große Glocke, wenn sie Erfolg hatten.
  12. Ab wieviel Sekunden Laufzeit morgens sollte man den Druckbehälter tauschen (bei ca. 10 Std. "Nachtruhe")?
  13. Schön vom Thema weg und wieder zurück. Der Text für einen Aufkleber: The Power of less
  14. Die Chancen einer erfolgreichen Petition erachte ich für sehr gering, weil der neue Petitionsausschuß voraussichtlich regierungskonform agieren wird. Dem Gesetzgeber ist soziale Akzeptanz wichtiger denn grundgesetzliches Recht. Beim einem juristische Weg geht's um dieses Prinzip, weil sich die Kosten nicht rechnen. So ein Schritt will gut überlegt sein. Beim Stichtagsprinzip hat sich der Gesetzgeber m. E. selbst ein Beinchen gestellt, indem er erst argumentiert, es lägen keine belastbaren Daten für Altfahrzeuge vor, die er dann dennoch - aber erst 2013 - aus dem Hut zu zaubern beabsichtigt.
  15. @ Joachim Ok, dann habe ich das fehlinterpretiert. Aber eine Petition wird wohl kaum einen konkreten Verwaltungsakt "KFZ-Steuerbescheid" in seiner Rechtswirksamkeit stoppen. Da kann m. E. nur ein Widerspruch abhelfen.
  16. Danke @ Joachim und HSV Ein Widerspruch ist das mindeste für mich. Ein weiterer Weg wird lang und schwer, wie die Frage, wie man sich aufstellt. Ich sehe es wie Joachim: Die Zeit der Petitionen ist vorbei.
  17. Das wird man so früh wohl auch nicht finden. Das ist im Grunde ein spekulatives Vorgehen.
  18. Ich bin da erstmal nicht festgelegt.
  19. Super Text! Der Freundliche heißt's gerne nur: "Der Gangsteller" und dann kann er sich über eine schöne Rechnung freuen.
  20. Ich füge hinzu, dass alle Bürger das Recht haben, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn sie es denn wollen und damit das Recht, juristisch etwas zu hinterfragen, insbesondere dann vielleicht sinnvoll, wenn es - wie im konkreten Fall "neue KFZ-Steuer" - keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt. (OT: Ich habe schon einiges an Gesetzen fallen sehen. Zuletzt gerade die "überproportionale Besteuerung von Auslandseinkünften", die vom EUGH gekippt wurde.)
  21. Der Unterschied zum Elterngeld und zum Rußpartikelfilter liegt u. a. in der unnötigen Ungleichbehandlung von Haltern von Fahrzeugen, deren Datenlage zum CO2-Ausstoß ebenso klar vorliegt, wie bei Neufahrzeugen. Was beim Elterngeld noch Sinn macht, eine Förderung ab einem Stichtag im Ablauf der Zeit, ist - bei der unterschiedlichen Besteuerung (Alt- und Neufahrzeuge, bei bekannter Datenlage zum CO2) des gleichen Sachverhalts (CO2-Ausstoß) und das zur gleichen Zeit - ein sachlich nicht gebotener Stichtag. Nebenbei bemerkt: Der Klima-Erwärmung ist deutsche Rechtsprechung egal.
  22. @ Joachim und HSV. Danke! Fühle mich hier jetzt nicht mehr so allein. Einige bis viele im Forum sehen die deutlich gefühlte Ungleichbehandlung in irrtümlicher Weise bereits als Politik an. Trotzdem Grüße an diese. Zur Not versuchsweise noch kostenlos (bis auf's Porto) ans Finanzamt: Widerspruch. Kurze Begründung und Bitte darum, das Verfahren ruhen zu lassen bis höchstrichterliche Klärung vorliegt.
  23. Zeitlich zu lange Verzögerung beim Sprühen wäre ein Sicherheitsproblem.
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