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Joachim_A2

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Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Und nur halb [OT]: Da oben schon über die 'CO2-Steuer' (= seit 01.07.2009 gültige 'neue Kfz-Steuer') gesprochen wurde und einige Poster hier https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=33591 glaube ich noch nicht vertreten sind ... bitte obigen Link benutzen und die Petition (Post #106) zur Ausweitung der Günstigerregelung in der 'neuen Kfz-Steuer' auch auf Alt-/Bestandsfahrzeuge unterstützen! PS: Bitte weiter sagen! Und - die Mitzeichnung der o. g. Petition ist nur noch bis 23.12.2009 möglich.
  2. Hallo, auch wenn ich den Eindruck habe, dass einige Wenige (bis sehr Wenige) hier tatsächlich etwas werkeln ... wie wäre es mit einer Liste von Fahrzeugtypen, die ebenfalls von der 'neuen Kfz-Steuer' negativ betroffen sind oder sein könnten. Es wäre eine echte Hilfe! PS: Auch wäre es hilfreich, wenn neben der Liste der betroffenen Fahrzeuge, der / die Eine oder Andere in den entsprechenden Foren etwas posten würde(n) und dies hier - zwecks Vermeidung von Doppelpostings - kund tut. Einen Text zwecks Posting würde ich - zumindest als Muster - ggf. zur Verfügung stellen. PPS: Wie sieht es eigentlich mit den Einsprüchen gegen die aktuell gültigen Steuerbescheide aus? Ich habe einen eingelegt; @HSV auch und ... ??? Auch hier wäre eine Art editierbarer Mustertext bereits vorhanden.
  3. Bezüglich meinem Beitrag #170 hinsichtlich 'Mitzeichnen der Petition' ... Doch noch was anderers: Da gibt es noch ... "Haben Sie Ihre -> Aktivierungs E-Mail übersehen?"
  4. Auch wenn's hier OT ist ... Um Euch evtl. wieder ein wenig Geld von Mutter Staat zurück zu holen, schaut doch mal hier und macht bitte mit! PS: Eine Teilnahme ist absolut unschädlich & kostenlos und nicht nur für A2-Fahrer/innen interessant.
  5. Ja, da hast Du wohl Recht. Jährlich wird bei uns ggf. nur ein "Hinweis auf die demnächst fällige Kraftfahrzeugsteuer" verschickt; der tatsächliche (letzte) "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" stammt, bei mir, vom Dezember 2007. Hinsichtlich der 'Erstbesitzer' ist mir in Erinnerung, dass für die Erstbesitzer die Steuer jeweils zum 01.01. fällig sein dürfte, da unsere Steuerbefreiungen zu einem 31.12. endeten. Nicht Erstbesitzer zahlen nach meiner Erinnerung zum jeweiligen Zulassungstermin jährlich. Daraus sollte folgen, dass jeder einen Einspruch gegen seinen Kfz-Steuerbescheid einlegen sollte - unabhängig vom Zahlungstermin. Sinn meines Erachtens ist, einerseits bei den Finanzbehörden (auch hier dürften Betroffene arbeiten) einen Sachverhalt zur Kenntnis zu bringen und - rein vorsorglich und unjuristisch (1) - evtl. eine 'rückwirkende Steuererstattung' erreichen zu können, falls wir erfolgreich wären. (1): In diesem Zusammenhang gestatte ich mir den Anspruch, nicht juristisch prüfen zu müssen, ob dies sinnvoll, richtig, völlig überflüssig o.ä. ist. Ich nehme, selbst wenn der Steuerbescheid / die Einführung der 'neuen Kfz-Steuer' schon länger zurück liegen, für mich in Anspruch, auch außerhalb 'normaler Einspruchsfristen' einen Einspruch zu erklären, weil mir wohl niemand zumuten kann, jedes Gesetz, jede Verordnung etc. innerhalb kürzester Zeit auf seine Auswirkung und Rechtmäßigkeit prüfen zu können.
  6. Der Vollständigkeit halber: bin auch dabei. Dennoch würde ich die Frage aufwerfen, ob wir nicht warten sollten, bis weitere Antworten auf Einsprüche gegen Steuerbescheide vorliegen. Da zumindest die A2-Erstbesitzer Anfang Dezember den Hinweis auf die fällig Kfz-Steuer zum 01.01. erhalten werden, haben viele Gelegenheit Einspruch zu erheben. Rein vorsorglich hatte ich bereits Einspruch gegen den Steuerbescheid 2009 eingelegt; eine Antwort erwarte ich in ca. 2-3 Wochen.
  7. Da stimme ich Dir zu. Allerdings dürfte der Anlasser unserer A2s nicht für diese Mehrbelastung ausgelegt sein, was zu Lasten seiner Lebensdauer gehen müsste.
  8. @palladium: Eigentlich müsste aufgrund der Meldung, Deine E-Mail-Adresse im System bekannt sein; ggf. also eine andere nehmen. Falls das nicht zutifft ... und Du selbst einen Benutzernahmen unter 'Pseudonym' eingetragen hast, lass dieses Feld mal leer. Du erhälst dann einen Benutzernamen / Pseudonym vom System per 'Anmeldebestätigungsmail'. Etwas anderes fällt mir im Moment nicht ein.
  9. Frau Arndt-Brauer (SPD) und Frau Scheel (Bündnis 90 / Die Grünen) haben Post bekommen, weil sie in der Anhörung im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009) kritische Fragen zum Thema Stichwortregelung stellten. Sinn: die beiden (und andere) dürfen erfahren, dass 'draußen' Unmut über die Stichtagsregelung herrscht, sie also nicht 'allein dastehen'. Selbstverständlich habe ich unsere Anfragen an die Ministerien und den Brief an unseren Bundespräsidenten ebenfalls erwähnt. Wer hier und da Politikerschelte betreibt, darf auch mal ein wenig loben / unterstützen .
  10. Geht doch (manchmal), wenn man's probiert .
  11. Nun hat auch - trotz hier bereits vorhandener Zitate - der 'Bund der Steuerzahler' (nochmals) Post bekommen. Und im Gegensatz zu einigen, die hier gern andere auffordern etwas zu tun, habe ich unter http://www.news-adhoc.com/bund-der-s...2009032223266/ und http://www.123recht.net/Klage-gegen-neue-CO2-Kfz-Steuer-möglich-__f142571.html Informationen zur laufenden Petition plaziert.
  12. Der DGB und die DStG haben, aufgrund ihrer Sachverständigentätigkeiten im Finanzausschuss (Protokoll 16/116 vom 09.02.2009; siehe Post #59) sowie ihrer Zustimmung zur Stichtagsregelung, Post bekommen. PS: Zur Frage der Ausschöpfung des Instanzenweges zum BVG gibt es einen weiteren Hinweis (§ 90 Abs. 2 BVerfGG); siehe Post #91. Nachtrag: Auch die 'Deutsche Umwelthilfe e.V.' und der 'Verkehrsclub Deutschland e.V.' haben Post gekommen; beide, weil sie Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Anhörung zur 'Neuen Kfz-Steuer' im Finanzausschuss geäußert haben. Inhaltlich - aber den eifrigen Lesern hier bekannt - habe ich auch gefragt, ob konkrete Maßnahmen bzgl. rechtlicher Überprüfung beim BVerfG geplant sind - oder, falls nicht, warum. ‚Neue Kfz-Steuer’ Sehr geehrte Damen und Herren, der / die ... e.V. war bei den Beratungen zur ‚Neuen Kfz-Steuer’ im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages durch den Sachverständigen ... vertreten; siehe: „Finanzausschuss, Wortprotokoll 116. Sitzung“ (Protokoll Nr. 16/116) vom 09.02.2009. In dieser Sitzung des Finanzausschusses wurden unter Einbeziehung der Sachverständigen die Rahmenbedingungen für die ‚Neue Kfz-Steuer’ erörtert. Während dieser Erörterung, von der Abgeordneten Scheel bzgl. ‚Stichtagsregelung’ befragt, äußerte u. a. Ihr Sachverständiger, Herr ..., vielfache Bedenken gegen eine Stichtagsregelung in der Kfz-Steuer. Leider hat die Bundesregierung der 16. Legislaturperiode diese Bedenken vollständig ignoriert, mit den Folgen … Wurden zwei absolut identische Fahrzeuge, eines am 04.11.2008 und eines nur einen Tag später, nämlich am 05.11.2008, zugelassen, sind für beide Fahrzeuge unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten, da für letzteres Fahrzeug eine ‚Günstigerregelung’ angewendet wird. Schlimmer ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt, wird, zumindest bis 2013, nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Dies verstößt nicht nur gegen das Gleichheitsprinzip und dürfte damit verfassungswidrig sein, sondern es verstößt auch gegen die im Gesetz definierten Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen im Straßenverkehr; von Steuergerechtigkeit usw. ganz zu schweigen. Deshalb möchte ich zunächst gern von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren oder Herrn ..., wissen, ob in Ihrem Hause Maßnahmen zur Überprüfung der Verfassungskonformität der Stichtagsregelung der ‚Neuen Kfz-Steuer’ geplant sind? Interessant wären ggf. auch Gründe, die aus Ihrer Sicht gegen eine rechtliche Überprüfung sprechen. Denn bei einigen Betroffenen (meist Audi A2 – Besitzern) steht die Frage einer rechtlichen Überprüfung beim BVerfG durchaus im Raum. Konkret sind derzeit – sozusagen im Vorfeld –, noch meist unbeantwortete, Anfragen an die Ministerien für Finanzen, Justiz und Wirtschaft unterwegs. Auch Herr Bundespräsident Horst Köhler wurde, zunächst rein informell, mit oben genanntem Sachverhalt konfrontiert. Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und stehe Ihnen für Rückfragen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
  13. Mach doch mal die List . Ich bin, wenn's soweit kommt, auch dabei.
  14. Es ist ja durchaus schön, was Du hier aufzählst. Und wahrscheinlich hast Du auch nicht Unrecht. Aber wäre es nicht Aufgabe derer, die die Gesetze gemacht haben, zu erklären, warum sie wissentlich hinsichtlich existierender Bedenken, eine Stichtagsregelung eingeführt haben? - Ich meine wir sind hier eine Art Interessenvertretung deren Ziele da sinngemäß lauten könnten: Steuergerechtigkeit, Gleichheit, nicht Alles durchgehen lassen (wollen), zeigen dass (wir) Wähler mitdenken, usw. Denn falls Politik das Argument 'Aufkommensneutralität' ins Spiel bringen sollte, müsste sie Beantworten, warum diese nicht durch eine einfache und kaum bedenkliche Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge durchgeführt worden ist. In so fern meine ich, wir sollten uns zwar einerseits auf mögliche Gegenargumente zu unserer Position - wie Du es gemacht hast - vorbereiten, andererseits aber eher an unserer eigenen Position arbeiten und Wege suchen, diese bekannt zu machen bzw. weitere Möglichkeiten zum Vorgehen zu suchen. In diesem Zusammenhang habe ich letzten Samstag eine Mail an eine kleine kostenlos verteilte Zeitung geschrieben und die Dinge erläutert. Vielleicht gelingt es auch auf diesem Wege eine breitere Öffentlichkeit anzusprechen; zumindest ist auch dies ein Versuch. Und sei es nur, dass der Angesprochene jemanden kennt, der jemanden kennt und … Ok, da dürften Politiker aber nicht besser oder schlechter sein, als das 'Volk'. Aber - und auch deshalb glaube ich an den Sinn dieser und anderer Aktionen - wenn wir außer Parteimitgliedschaft nur die 'Wahlen' (eingeschränkt) zur Meinungsäußerung haben, sollten wie Wege wie diese durchaus 'zum Zwecke der Signalisierung' nutzen. (Andere haben einen ganzen Staat in die Knie gezwungen - zugegeben, das waren relativ Viele - dafür ist unser Anliegen aber auch wesentlich kleiner.) PS: Falls ich’s nicht überlesen habe. Könntest Du Deine Ausführungen aus Deinem Post #81 … … noch erläutern!? Danke.
  15. Soeben - Mann / Frau scheint Sonntags zu arbeiten - ist folgende Antwort aus dem Bundesfinanzministerium eingetroffen: ------------ Sehr geehrter Herr xxx, vielen Dank für Ihre E-Mail an den Bundesminister der Finanzen, Herrn Dr. Wolfgang Schäuble. Ich wurde gebeten, Ihnen zu antworten. Der Gesetzgeber hat sich bei den Änderungen zur Kfz-Steuer bewusst für eine Stichtagsregelung entschieden, u.a. um Rechtssicherheit für alle Bestandsfahrzeuge zu gewährleisten. Die jetzige Bundesregierung plant hierzu keine Änderung. Es steht Ihnen jedoch frei, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch zu erheben und den Rechtsweg zu beschreiten, um durch das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit bzw. - widrigkeit der Regelung prüfen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Regina Harneit ________________________ Referat für Bürgerangelegenheiten - Leitungsstab - Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Telefon: 030-18682-3300 Fax: 030-18682-883838 E-Mail: buergerreferat@bmf.bund.de Internet: Bundesministerium der Finanzen: BMF-Startseite ------------ Als ob es keine Rechtssicherheit für Bestandsfahrzeuge gegeben hätte, wenn man auch hier eine 'Günstigerregelung' vorgesehen hätte. Oder gibt es etwa eine Rechtsunsicherheit für Fahrzeuge, die zwischen dem 04.11.2008 und dem 01.07.2009 zugelassen wurden? Hinweis vom Moderator Von hier an bitte bei der Sache bleiben und sich auf sinnvolle Posts zum Thema beschränken.
  16. Ungeachtet dessen würde ich mich zumindest mal bei GAT melden, mich (etwas) dumm stellen und einfach mal freundlich fragen. Kostet fast nichts; chancen ... na ja, aber einen Versuch wäre es Wert, denn das Image von GAT ist sicherlich nicht auf dem Niveau, das sich GAT gerade wünscht.
  17. @Uwe_F.: Mir scheint @AmanoYaku wollte zum Ausdruck bringen, dass er die 'Grüne' für oder wegen dem, nun aber defekten, DPF bekommen hat. Wenn jetzt keine DPFs mehr am Markt zur Verfügung stehen, müsste er eigentlich sein Fahrzeug mit der ursprünglichen Abgasanlage ausrüsten und hätte dann wohl nur ein Anrecht auf die gelbe Plakette. Ich vermute @AmanoYaku hat einen EU3-Diesel, richtig?
  18. @cer: Ein klein wenig möchte ich widersprechen. Nach außen hin betrachtet, ist 'Wachstum das wirtschaftliche Hauptziel auf dem unsere Gesellschaft basiert' - leider. Ohne eine politische oder wirtschaftliche Diskussion führen zu wollen, steht aber auch fest, dass dieses Hauptziel nur vor dem Hintergrund unbegrenzter Ressourcen oder, langfristig, vor dem Hintergrund 100%igen Recyclings möglich ist (Rohstoffe, Energie usw.) - inkl. der 100%igen Beseitigung von jeweils entstehenden Umweltbelastungen / -schäden. Da derzeit wie auch in absehbarer Zeit letzteres nicht erreicht werden kann, müssen wir bei unserem Wachstumskurs an den Stellen eingreifen, die uns schmerzlich erscheinen oder tatsächlich bereits schmerzen. An dieser Stelle hat man begonnen Umweltbelastungen zu besteuern - um diese Belastungen herunter zu fahren. Wie @HSV oben schon ausführte ist die Ausführung des Gesetzes zur 'Neuen Kfz-Steuer' hier kontraproduktiv, weil es einen Neuwagen mit höherem CO2-Ausstoß (entgegen dem niedergeschriebenen Gesetzesziel "Minderung des CO2-Ausstoßes im Straßenverkehr") mit weniger Steuern belohnt, während für das umweltfreundlichere Altfahrzeug mehr Steuern zu zahlen sind. Und natürlich muss es - vor dem Ziel der Minderung des CO2-Austoßes - auch darum gehen, den schadstoffarmen Altfahrzeugen einen Vorteil gegenüber den, ggf. neueren, CO2-Schleudern zu geben; aber das sagte ich schon. Es geht ja um den Gesamt-CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Anmerkung: es geht meiner unjuristischen Meinung also nicht gegen das Gesetz und dessen Ziele selbst, sondern vielmehr um die Ausführung und Anwendung des Gesetzes.
  19. [OT] Eigentlich wollte ich @Kane.326 ignorieren … @Kane.326: Ich verurteile weder Deinen Pessimismus noch Deine Meinung - aber ist es zu viel von DIR verlangt, Deine Meinung nicht andauernd und wiederholt in diesem Thread kund zu tun und vor Allem das Engagement der Anderen, deren Nutznießer auch Du sein könntest, zu konterkarieren? Demokratie könnte an Leuten wie Dir scheitern! Und schließlich reden doch andere in die Themen, in denen Du Dich engagierst, auch nicht dauern negativ rein. Statt also auf relativ niedrigem Niveau zu posten wäre – ich wiederhole mich – die Mitteilung, dass Du die Petition mitgezeichnet hast durchaus auf dem Niveau dieses Forums und dem Thema entsprechend. Den Rest spare ich mir. [/OT]
  20. Nein, das Ziel (= niedergeschriebener politischer Wille) steht klar im Gesetz: "Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen." Im Absatz zuvor wird von einem Maßnahmenpaket "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" und 'auch einer befristeten Kraftfahrzeugsteuer für bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassene Personenkraftwagen' gesprochen. Mit dem Maßnahmenpaket sind an anderer Stelle die Abwrackprämie sowie der befristete Entfall der Kfz-Steuer für EU5/EU6-Fahrzeuge genannt. Es geht m. E. basierend auf dem, im Gesetz definierten, Willen des Gesetzgebers, um die Tatsache möglichst viele schadstoffarme Fahrzeuge im Straßenverkehr zu haben, um den CO2-Ausstoß insgesamt zu mindern. Anreize zum Neuwagenkauf sind diesbezüglich an anderen Stellen gegeben worden. Es fehlt also - vor diesem Hintergrund - der Anreiz / die Gleichbehandlung der (schon seit Jahren) schadstoffarmen Fahrzeuge im Altbestand. Denn eine CO2-Minderung in der Bestandsfahrzeuggruppe lässt sich nur erreichen, wenn eben diese schadstoffarmen Fahrzeuge länger im Bestand sind, als die CO2-Schleudern. Wenn man so will, um das Gesetzesziel zu erreichen, eine steuerliche Bevorzugung schadstoffärmerer Fahrzeuge. Und natürlich geht es nach wie vor auch um Steuergerechtigkeit usw.
  21. Schließe mich an. @Kane.326 | Herr Sechsganggetriebe: Eigentlich könntest Du selbst die Erfahrung gemacht haben, dass nur ein Versuch - vielleicht auch mehrere - zum Ziel führen. In so fern wäre es hilfreich sich ... ... solche Kommentare zu sparen - oder helfen die auch nur ansatzweise beim Thema weiter? Und falls Du nicht weißt, was Du vor lauter Frust schreiben solltest, wie wäre es mit: Ich habe die Petition auch mitgezeichnet.
  22. Und dann gibt es seit diesem Monat noch diese Halogen-Glühlampen „Plus 90“: http://www.bosch-presse.de/TBWebDB/de-DE/PressText.cfm?id=4421. Weißeres Licht mit bis zu 90% höherer Lichtleistung, dank Xenon-Gas-Füllung; ab 28 € pro Paar. Hoffentlich trifft dies ... ... nicht zu, denn bei 90% mehr Lichtleistung ... ; Angaben zur Lebensdauer fehlen natürlich (aber das kennen wir ja schon).
  23. Nun, auch ich bin über die Reaktionen bisher enttäuscht. Offensichtlich macht es mehr Spaß Geld auszugeben, statt gegen Ungerechtigkeit usw. zu kämpfen; die Inhalte diverser Foren und die 'Anzahl der Klicks auf die einzelnen Themen' sprechen eine deutliche Sprache. Ein Grund für mich an der 'Demokratie' an sich zu zweifeln - oder wie mein persönlicher Freund, der Kabarettist Georg Schramm, übertragen sagen würde: Man muss das Volk nur dumm genug halten, es mit anderen unwichtigen Dingen beschäftigen, damit es keine Zeit für die wichtigen Dinge hat. Aber gut - nein schlecht. Nachdem ich bis heute keine Antwort aus dem Bundeswirtschaftsministerium oder gar von Herrn Brüderle bekommen habe, habe ich die inhaltlich gleiche Post noch einmal verschickt; siehe meinen Beitrag #99. Inhaltlich Gleiches haben Frau Leu­theus­ser-Schnar­ren­ber­ger (Bundesjustizministerium) und in leicht abgewandelter Form Herr Schäuble (Bundesfinanzministerium) erhalten. Folgenden Text habe ich an unseren Bundespräsidenten, Herrn Horst Köhler, geschickt: 'Neue Kfz-Steuer': Bestrafung des engagierten Bürgers! Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler, gestatten Sie mir mich heute einmal an Sie zu wenden. Da Sie persönlich eher nicht mit der Gesetzgebung befasst sind, vielleicht nur als Information für Sie. Sie fordern gern, ebenso wie eine größere Anzahl Ihrer politischen Kolleginnen und Kollegen aus nahezu allen Parteien, mehr Engagement des Bürger – das ist richtig. Aber ich möchte Ihnen an nur einem einzigen Beispiel erklären, dass Politik heute genau dieses geforderte, eigentlich vorbildliche, Engagement des Bürgers bestraft; insbesondere dann, wenn es einer gesetzlichen Regelung voreilt und diese ‚neuen’ Gesetzesziele bereits seit Jahren nachweisbar erfüllt - in diesem Fall sogar internationaler Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen! Von Steuergerechtigkeit, Gleichbehandlung, einem ‚Danke schön’ der Politik an die engagierten Bürger usw. oder gar der Frage nach Verfassungskonformität mal ganz zu schweigen. Es geht konkret um die, seit Mitte des Jahres, geltende ‚Neue Kfz-Steuer’ … Die alte Bundesregierung hat eine, grundsätzlich nicht zu beanstandende, neue Kfz-Steuer mit dem Ziel eingeführt, den CO2-Schadstoffausstoß im Straßenverkehr zu senken. Leider hat die alte Bundesregierung diesbezüglich auch eine Stichtagsregelung eingeführt, die dazu führt, dass zwei absolut identische Fahrzeuge, eines beispielsweise am 04.11.2008 zugelassen, das andere nur einen Tag später, also am 05.11.2008, lediglich aufgrund des unterschiedlichen Zulassungsdatums bereits unterschiedlich besteuert werden und damit unterschiedlich hohe Kfz-Steuern zu entrichten sind. Diese Ungleichbehandlung stellt nach meiner Ansicht einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz unserer Verfassung dar. Identisch ist die Sachlage bei Bestandsfahrzeugen. Ein Audi A2 beispielsweise, der nur 119 g CO2/km ausstößt wird, da vor allen Stichtagen zugelassen, zumindest bis 2013 nach der alten, nur hubraumbezogenen Bemessungsgrundlage besteuert. Während ein nach der neuen Kfz-Steuer zu versteuerndes Neufahrzeug selbst bei höherem CO2-Ausstoß (und gleichem Hubraum) deutlich weniger Steuern kostet. Auch dies verstößt gegen das Gleichheitsprinzip; hier sind sogar für höhere, in der Kfz-Steuer berücksichtigte Schadstoffemissionen, weniger Steuern zu entrichten! In beiden genannten Beispielen wäre nicht nur die Verfassungskonformität leicht durch eine Wahlfreiheit in der Kfz-Steuer zu gewährleisten; Stichwort: ‚Günstigerprüfung’. Die hierfür nötigen CO2-Emissionen scheinen den Finanzämtern längst bekannt; sie wären ggf. mittels „EWG-Übereinstimmungserklärung“ („Certificate of Conformity“ (CoC)) leicht nachweisbar. Sehr geehrter Köhler, als Fazit der aktuellen Kfz-Steuergesetzgebung ist darüber hinaus nicht nur eine Ungleichbehandlung bei identischen Steuertatbeständen festzuhalten. Die fehlende Wahlfreiheit zur Kfz-Besteuerung durch die Stichtagsregelung bedeutet auch Steuerungerechtigkeit und Bestrafung – sogar in mehrfacher Hinsicht. Einerseits weil Bürgerinnen und Bürger sich, gemäß dem Willen der Politik bis hin zu Ihnen, Herr Bundespräsident, vorbildlich engagiert haben und hierfür sogar Mehrkosten bei der Beschaffung ihrer schadstoffarmen Fahrzeuge in Kauf genommen haben. Und nun andererseits mit dem Verbleib in der alten Steuerbemessungsgrundlage im Vergleich zu Neufahrzeugen einen ungerechtfertigt höheren Steuersatz zu entrichten haben. Mit anderen Worten: das dem Gesetz voreilende Engagement der Bürgerinnen und Bürger wird mit Ungerechtigkeit und der Verletzung des Gleichheitsprinzips bestraft, obwohl dieses frühe Engagement exakt mit den heutigen Gesetzeszielen zur Senkung von CO2-Emissionen übereinstimmt. Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wie gesagt war dies nur ein Beispiel von Vielen. Bedenkt man, dass bereits im Vorfeld der Gesetzgebung auf diese Problematik hingewiesen wurde und selbst die Sachverständigen bei den Anhörungen hierauf hinwiesen, muss man feststellen, dass sich der Gesetzgeber leichtfertig über vorhandene, auch verfassungsrechtliche, Bedenken hinweg gesetzt hat (siehe: Finanzausschuss, Protokoll 16/116 vom 09.02.2009). Auch Argumente wie ‚Steuer- oder Aufkommensneutralität’ sind im Ergebnis eher Scheinargumente, denn dies wäre allein durch Veränderungen der im Gesetz zu Grunde gelegten Sockelbeträgen steuer- und erreichbar gewesen. Sie werden nun mit Recht auf unsere rechtstaatlichen Möglichkeiten – etwa zur Überprüfung der Verfassungskonformität – hinweisen. Und Sie haben Recht. Aber können Sie sich den Aufwand des Bürgers vorstellen, um dies in die Wege zu leiten? Schließlich geht es für die Betroffenen um ca. 500 € bis 2013; sofern ab 2013 auch die Bestandsfahrzeuge tatsächlich in die ‚Neue Kfz-Steuer’ überführt werden. Und dieser Aufwand auf des Bürgers Seite nur, weil die gewählten Volksvertreter unsaubere Arbeit geleistet haben!? Haben Sie Verständnis dafür, dass Vielen der Aufwand den Rechtsweg zu beschreiten einfach zu hoch ist; sei es zeitlich oder bzgl. finanziellen Risikos? Also ist Recht und Gerechtigkeit durchaus eine Frage des Geldes? Und haben Sie Verständnis dafür, dass als Ergebnis Politikverdrossenheit bleibt!? Zum Schluss vielleicht noch ein Hinweis zur ‚Bürgernähe’ der Politik. In modernen Zeiten müssen – als Ergänzung etwa zur Bürgersprechstunde – wohl auch elektronische Kommunikationen möglich sein, so wie diese an Sie, Herr Bundespräsident. Die Erfahrungen des ‚engagierten Bürgers’ mit der Politik auf diese Art und Weise in Kontakt zu treten sehen in der Realität aber eher mau aus; oder mit anderen Worten: ohne Antwort. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Joachim xxx Unternehmensberater und Dozent
  24. Das war mir zunächst auch passiert. Warum? Keine Ahnung. Allerdings hatte ich mich bei der vorherigen 'Steuer-Petition' schon mal angemeldet und offensichtlich meine Daten nicht notiert. Vielleicht ist der Weg über 'Passwort vergessen' machbar; anderenfalls eine andere E-Mail-Adresse verwenden.
  25. Na ja, Benutzerfreundlichkeit kann anders aussehen . Wenn Du @HSVs Link in seinem Beitrag #106 folgst, musst Du Dich zunächst registrieren ... Also unter 'Willkommen Gast. Bitte -> einloggen oder -> registrieren' zunächst 'registrieren' klicken und dann die Felder unter "Registrieren - Notwendige Angaben" ausfüllen. Daraufhin bekommst Du eine 'Willkommen-E-Mail' an die von Dir angegebene Adresse mit einem Link, der Dein 'Petitions-Benutzerkonto' aktiviert. Danach kannst Du Dich mit Deinem Benutzernamen ('Pseudonym') und dem von Dir bei der Anmeldung gewählten Passwort anmelden; hattest Du bei Deiner Registrierung kein 'Pseudonym' angegeben, wurde Dir Dein zugeteilter Benutzername ('Nutzer....') in der o. g. 'Willkommen-E-Mail' mitgeteilt. Nach Deiner Anmeldung kannst Du Petitionen mitzeichnen, Kommentare verfassen usw.
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