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heavy-metal

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  1. Hmm, die Grafik zeigt doch eindeutig, dass sich bei den Stickoxiden über Jahre nix getan hat! Und die gleichbleibend hohen NOx-Emissionen, die die EU (zu Recht) u.a. in Deutschland gerügt hat, sind ja nun maßgeblich der Anlass für (Diesel-) Fahrverbote. Mit funktionienden AdBlue-Systemen in allen (neuen) Dieselfahrzeugen seit 2010 sähe die Grafik sicher anders aus - und die NOx-Kurve würde sicher dieselbe Tendenz aufweisen wie die der Feinstaubemissionen. Ich schließe nicht aus, dass es auch andere Verursacher der hohen NOx-Werte gibt. Dass man auch an diese Ursachen heran gehen muss, ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
  2. Volle Zustimmung! Es ist halt leider so, dass viele Anbieter bei ebay-KA (und nicht nur dort) überzogene Preisvorstellungen haben. Insbes. bei Teilen, die fast so alt sind wie sie selbst. Oder einfach nur der Meinung sind, sie würden mit Gold handeln. Aber wenn jeden Tag genug Dumme aufstehen, haben sie - ganz im Sinne marktwirtschaftlicher Prinzipien - ja alles richtig gemacht. Ich habe hier einen Satz "Schmiedeleicht" liegen. Den hätte ich nicht hier liegen, wenn ich >= EUR 200 dafür hätte zahlen müssen. Die Dinger liegen deswegen noch hier, weil ich sie noch aufbereiten lassen muss. In dieser Saison lasse ich das aber nicht mehr machen. Dann lieber im Winter, wenn keine "Saison" für Schmiedealus ist - und ich mit Glück noch einen Rabatt auf die Arbeitsleistung bekomme, weil ja dann beim Aufbereiter nicht so viel los sein wird. Diese Option hatte ich ja weiter oben auch schon ins Gespräch gebracht. Auf der anderen Seite: mir persönlich gefallen die Wählscheiben einfach nicht. Und klar, über Geschmack lässt sich streiten. Rein aus funktionalen Gründen sind die Wählscheiben aber eine der besten Alternativen für den A2. Und wer mit dem für diese Felgenbreite am A2 vorgesehenen "Standardreifen" (175/60) nicht zufrieden ist, lässt halt 185/55 oder 195/50 montieren und eintragen. Schließlich ist man ja sowieso schon beim TÜV wg. der Eintragung der ET der Wählscheiben.
  3. ... oder am Bordstein ... Wenn man sich die wenigen Angebote an Schmiedeleichtfelgen mal so ansieht, dann wird so ein Satz (der oft älter als 15 Jahre ist und entsprechend aussieht) so gut wie nie unter EUR 200 gehandelt. Bordsteinmacken plus neue Klarlackbeschichtung kostet mindestens um die EUR 150 - pro Rad! Bei EUR 800 für einen gebrauchten und aufbereiteten Radsatz kann man schon fast überlagen, noch ca. EUR 500 drauf zu legen - und man hat dafür dann nagelneue Felgen!
  4. Die "Wählscheiben" müssen ja bekannterweise eingetragen werden. Wer also Gewicht sparen möchte, keine Original-A2-Schmiedeleichtfelgen bekommt, aber auch nicht auf Stahlfelgen unterwegs sein will, für den wären auch die Wählscheiben trotz des einmaligen Gangs zum TÜV eine echte Alternative. Ich frage mich ja immer wieder beim turnusmäßigen Radwechsel, warum man diese sauschweren Gussräder (also die Style-Felge und die 16- bzw. 17-Zöller aus dem A2-Teilekatalog) noch "Leichtmetallfelgen" nennen darf. Das erinnert mich immer wieder an die Scherzfrage, was denn schwerer wiegt: 1 kg Federn oder 1 kg Blei? @lisaratte: ich sehe gerade, dass wir so weit auch nicht auseinander wohnen. Wir könnten sicher mal Vergleichsfahrten unternehmen: Deine 17-Zöller (wenn ich das auf Deinem Avatar richtig deute) gegen meine 15-Zöller-"Style". Am Projekt "Schmiedeleicht" bin ich gerade dran. wird aber wohl diese Sommersaison nix mehr.
  5. Was man beim Thema "Komfort" auch nicht außer acht lassen darf, sind die ungefederten Massen. Und dabei schlägt die Stunde der schmaleren Bereifungen, die alles andere als ein indifferentes Fahrverhalten an den Tag legen. Keine Frage, sie mögen im Zweifel den breiteren Reifenformaten unterlegen sein. Aber auf den direkten Vergleich oder "die letzte Rille" scheint es dem Themenstarter ja auch nicht anzukommen. Aus meiner Sicht ist somit das 175/60-15-Fahrwerk für den komfortorientierten Fahrer völlig ausreichend. Hierbei kommt dann neben der (am Gebrauchtteilemarkt recht selten anzutreffenden) 5.5Jx15-Schmiedeleichtfelge insbes. auch die 5.5"-Stahlfelge als Alternative in Betracht. Es gibt serienmäßig keine leichteren Felgen für den A2 als die hier genannten (das 5"-Stahlrad für die 155er-Winterreifen lasse ich mal weg). Selbst die 6Jx15-"Style"-Alugussfelge wiegt schon ca. 2 kg mehr als die Stahlfelge inkl. Radblende bzw. die Schmiedeleichtfelge. Im Abrollkomfort macht sich die geringere ungefederte Masse der Stahl-bzw. Schmiedeleichtfelge durchaus bemerkbar, wie ich jedesmal beim Wechsel auf die Winterräder feststelle. Wem es aber auf einen guten Kompromiss zwischen "Haftreibung" und "Komfort" ankommt, der sollte sich eher bei den von Audi vorgesehenen 6Jx16-Felgen umsehen als breitere Formate zu montieren. Das Ganze am besten kombiniert mit dem Serienfahrwerk ohne S-Line.
  6. Was hast Du denn bezahlt? Ich habe allerdings nicht vor, das in einer Werkstatt machen zu lassen, sondern zusammen mit ein paar kompetenten Helfern beim Schraubertreffen in Legden. Beim nächsten ST ist also erstmal "Bestandsaufnahme" angesagt. Das habe ich noch nicht so ganz verstanden. Am Rad drehen kann ich schon. Aber worauf muss ich dabei genau achten bzw. was kann ich dabei sehen?
  7. Ok, die Antriebswellen werde ich mir dann mal ansehen. Wie genau prüfe ich die denn? Das Getriebe würde ich b.a.w. ausschließen bzw. zurückstellen. 1. fahre ich mit dem A2 keine Rallyes, 2. wird / wurde das Auto immer und vernünftig warm gefahren, und 3. bilde ich mir ein, dass das Geräusch auch nach ein paar etwas "heftigeren" Lenkbewegungen abnimmt bzw. verstummt. Pkt. 3 betreffend muss ich das nochmal testen. Brauche dafür noch eine "Teststrecke", also z.B. einen großen Parkplatz eines Hypermarkets, der am Wochenende (und auch wenn der Laden geschlossen ist), zugänglich ist.
  8. Habe ich die übersehen? Ist das diese hier?
  9. Mal eine Frage an die Experten: seit ein paar Wochen vernehme ich aus dem Antriebsbereich (ich schreibe bewusst nicht: "Getriebe") eine Art "Klopfgeräusch", das abhängig von der Raddrehzahl zu sein scheint. Zu vernehmen nur im 4. und 5. Gang (selten mal auch im 3.), bei Geschwindigkeiten zwischen ca. 55 und 75 km/h und nur bei Volllast. Einmal warm gefahren, verschwindet das Geräusch. Ich habe das Gefühl, dass das Geräusch eher von der linken Antriebsseite kommt. Das Getriebe - Laufleistung ca. 220.000 km - lässt sich in allen Gängen fein und absolut ohne Probleme schalten. Der Ölstand im Getriebe ist i.O. Auch eine kürzlich vorgenommene leichte "Überfüllung" ändert nichts. Das Getriebeöl wird alle 100.000 km gewechselt (G-Öl von Audi gem. Spezifikation für den A2). Beim Wechsel selbst sind mir zuletzt keine Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Auch war im G-Öl weder Wasser, noch war es dunkel verfärbt. Wo ansetzen? Getriebe im Ar...? Evt. an den Antriebswellen oder Radlagern weiter forschen? Das nächste Schraubertreffen in Legden naht - ich brauch' dann schonmal 'ne Bühne...
  10. Das Ganze auf einem Android-Tablet - und ich müsste schwach werden... Aber das Thema: "Interface" interessiert mich. Ich habe hier ein Interface mit USB, das ich damals über Blafusel erstanden habe. Außerdem ein weiteres BT-Interface mit (Original-) ELM327-Chipsatz, das ich für meine BMW-Motorrad-OBD-Diagnose brauche. Ich sehe leider keine Möglichkeit, vor dem Erwerb von Carport die Kompatibilität meiner Adapter zu testen... Falls wer Carport im Einsatz hat und in der Nähe vom Rheinland oder Lagden zu Hause ist, dann würde ich meine Adapter für den Kompatibilitätstest mal mitbringen.
  11. Ich stelle wieder einmal fest, dass Du persönlich wirst oder Dich angepisst fühlst, wenn Dir offensichtlich die Argumente ausgehen. Ich habe Dich an keiner Stelle persönlich angegriffen, zurecht gewiesen oder auch nur zum Ausdruck gebracht, dass Du Jura am Küchentisch betreibst. Meine diesbezüglichen Aussagen waren und sind eine allgemeine Feststellung. Auch habe ich an keiner Stelle bestritten, dass unser Rechtssystem nicht korrumpierbar ist. Wenn Du der Meinung bist, dass das in diesem Zusammenhang bisher gesprochene Recht bzw. die zwischen den Beteiligten getroffenen Vereinbarungen Rechtsbeugung oder Korruption darstellen, dann bringe bitte (Anscheins-) Beweise bei und erhebe Klage, damit diesem Vorwurf "im Namen des Volkes" auch offiziell nachgegangen werden kann. Wenn Du der Meinung bist, dass unsere Rechtsprechung die Falschen schützt, dann bringe Dich ein, indem Du entweder selbst in die Politik gehst oder indem Du Dein Anliegen dem für Deinen Wohnort zuständigen Bundestagsabgeordneten vorträgst und um entsprechende Umsetzung der von Dir gewünschten Änderungen bittest. Und erzähle mir bitte nicht, dass Du nicht auch die in unserer Rechtsprechung gegebenen Möglichkeiten nutzen würdest, um im Falle einer Anklage möglichst schadlos oder glimpflich davon zu kommen. Davon abgesehen: ich finde die Vorgehensweise in Ordnung, weil sie mit unserer Rechtsordnung konform geht. Ob ich die bisher ausgesprochenen Sanktionen in Ordnung finde, steht auf einem anderen Blatt. Ich werde mich dazu aber nicht äußern, weil mir hierzu die Fakten fehlen. Auf irgendwelche Zeitungsberichte, evt. noch dazu von Leuten geschrieben, die nicht mit am Verhandlungstisch gesesssen und das Geschehene nur aus der Ferne betrachtet haben, möchte ich mich bei meiner persönlichen Urteilsfindung nicht stützen wollen. Ich bin wie Du der Meinung, dass die Verantwortlichen für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Wenn eine juristische Person wie Volkswagen einen Vergleich mit der Staatsanwaltschaft schließen konnte, dann heißt das noch lange nicht, dass sich die Führungskräfte vor einer sie persönlich betreffenden Strafvervolgung geschützt fühlen können. Der aktuelle Fall zeigt allerdings auch, dass unser Rechtssystem durchaus noch Raum für "Verbesserungen" hat. Sammelklagen sind, wie wir sie z.B. aus den USA als "class actions" kennen, in Deutschland nicht möglich. Aber es tut sich ja was auf diesem Sektor. Es ist insofern natürlich tragisch, dass eine diesbezügliche Änderung unserer Rechtsordnung für den einen oder anderen "Dieselbetrogenen" zu spät kommen mag. Und ja - wir können, ja müssen das hier beenden, da es langsam OT wird. Wenn es also noch etwas zu diskutieren gibt, dann auch per PN. Allerdings: nicht öffentliche "unfreundliche" und unhöfliche Post beantworte ich grundsätzlich nicht.
  12. Dafür (nämlich dass eine Vergleichszahlung in einem Prozess einen KSt-mindernden Charakter hat), hätte ICH jetzt gerne eine Quellenangabe. Mal langsam... Zahlung einer Geldsumme zur Abwendung einer weiteren Strafverfolgung: es gibt immer 2 Seiten, die sich drauf einigen müssen. Und dann muss ein Richter dieser Einigung zustimmen. Was ist daran unmoralisch, wenn die Beklagte einen Vergleich erstreben will statt einen langwierigen Prozess zu führen? Diese Möglichkeit hat im übrigen nicht nur VW, sondern im Prinizp auch jede andere juristische oder natürliche Person. Dich eingeschlossen. Mal angenommen, es gäbe diese Regelung nicht, dann wäre ja im Vorfeld noch gar nicht klar, wie das Urteil ausfällt! Dabei kann dann durchaus auch ein geringeres Strafmaß ausfallen als die festgelegte Höhe der Vergleichssumme. Natürlich auch ein höheres. Aber die Juristen sind durchaus in der Lage, die Höhe einer Vergleichszahlung dahingehend festzusetzen, dass diese nicht wie ein "billiger Deal" aussieht. Bei der Festlegung der Höhe der Vergleichszahlung wird schließlich auch berücksichtigt, mit welchem Strafmaß zu rechnen wäre und wie hoch die Erfolgsaussichten einer Verurteilung wären. Und ja: ich bin froh, dass es eine derartige Regelung in unserem Rechtsstaat gibt! Es vereinfacht und verkürzt viele Verfahren, entlastet die Gerichte - und es ermöglicht es dem Delinquenten (nur natürliche Personen), vorstrafenfrei aus der Sache heraus zu kommen. Öffentlich-moralische Reinwaschung: nun, wenn Du es schon so nicht siehst (wie wahrscheinlich viele andere in diesem Land auch nicht), wie kann dann ein Unternehmen vor der Öffentlichkeit als "reingewaschen" dastehen? Wenn Du "juristisch reingewaschen" gesagt hättest, hätte ich Dir zu 100% zugestimmt. Aber auch hier bin ich der Meinung, dass es gut ist, dass unsere Rechtsordnung diese Lösung - im Volksmund in manchen Fällen auch "Freispruch 2. Klasse" genannt - zulässt. Zusatzverdienst für den Hauptaktionär (in der Annahme, dass damit das Land Niedersachsen gemeint ist): was denn jetzt genau? "Zusatzverdienst", weil das Land Niedersachsen die Geldstrafe bzw. Vergleichszahlung kassiert? Das liegt in der Natur der Sache - und wie / warum sollte man es auch ändern? Wenn Mercedes eine Vergleichs- oder Strafzahlung, gleich, in welcher Höhe, leistet, geht diese an das Land Baden-Württemberg. Ist halt so, und alles andere als unmoralisch oder anderweitig zu beanstanden! Sollte sich allein die Strafzahlung positiv auf den Wert des diese Zahlung leistenden Unternehmens auswirken (was ich b.a.w. bezweifele), dann kann man nach Deinem Verständis von "Verdienst" nur dann sprechen, wenn entweder entsprechend höhere Dividenden ausgezahlt werden (was ich ebenfalls b.a.w. bezweifle) oder eben der Aktionär seine Aktien mit Gewinn verkauft. Mit einem Verkauf des Aktienpakets wird aber - wenn man weiß, warum das Land Niedersachsen das Aktienpaket hält - auch nicht zu rechnen sein. Mit anderen Worten: sofern über einen gestiegenen Unternehmenswert oder einen Verkauf der Aktien kein Geld auf das Konto des Landes Niedersachsens fließt, so lange hat das Land Niedersachsen allenfalls einen Buchgewinn erzielt (von dem es gleichfalls keine Ausgaben tätigen kann). Aber wir schweifen vom Thema ab, denn sonst müsste ich hier u.a. auch noch den Unterschied zwischen "Bargeld" und "Cash-Flow" erklären. Und am Schluss nur ganz am Rande: die Strafzahlung trifft das Unternehmen i.d.R. härter als der etwaige Steuervorteil, der entstehen könnte, wenn die Strafzahlung (genauer gesagt: die Vergleichszahlung) steuermindernd in Ansatz gebracht werden könnte. Aber wie das leider so ist: viele Leute glauben ja auch, dass man, wenn man einen Betrag x zu 100% "von der Steuer absetzen" kann, auch 100% vom Finanzamt zurück bekommt... Und ganz am Schluss: das Thema "Rechtswissenschaften" ist zu Recht ein Studienfach. Recht wird zum Glück weder am Küchen- noch am Stammtisch gesprochen. Das bedeutet leider auch, dass die Wahrnehmung und Betrachtung eines Falls zwischen Juristen und Nichtjuristen mitunter unterschiedlich ist. Diejenigen, die - wenigstens in Deutschland - Recht schaffen (Legislative) oder Recht sprechen (Judikative), haben alles andere als "Unmoral" im Sinn. Ich habe hohen Respekt vor denjenigen, die das insbes. nach tiefgründiger und mit geschultem Auge vorgenommener Betrachtung hinbekommen. Und ich habe erst recht hohen Respekt vor denjenigen, die das alles tagtäglich und trotz aller Anfeindungen von außen auch noch umsetzen müssen (Exekutive).
  13. Bitteschön! Mit Verweis auf den oben stehenden Link: nein, der Vergleich hinkt nicht! Dass die geschädigten Autofahrer bisher keinen Cent Entschädigung erhalten haben, ist hingegen kritikwürdig. Zu hinterfragen wäre u.a., ob und in welcher Höhe den betreffenden Autofahrern bisher überhaupt ein (materieller) Schaden entstanden ist und inwieweit die betroffenen Fahrzeuge in den vertragskonformen und in den mit Verweis auf die per Betriebserlaubnis "beantragte" Schadstoffklasse erforderlichen Zustand gebracht werden können. Zum Glück ist es in unserem Rechtsstaat aber grundsätzlich auch so, dass nur derjenige eine Entschädigung verlangen kann, der sie begründen und quantifizieren kann. Wo ist das Problem? Evt., dass der Begünstigte kein Interesse an einer Strafverfolgung haben kann? Falls ja, so sei vorsorglich zu entgegnen, dass in unserem Rechtsstaat eine Gewaltenteilung herrscht, also die Justiz entsprechend unabhängig tätig und weisungsungebunden ist. Wer Zweifel an dieser Tatsache hat und etwaige Korruptionsgedanken hegt, möge entsprechende Beweise beibringen. Auch das ist ein wesentlicher Aspekt unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und sollte der Begünstigte tatsächlich doch ein Interesse an einer Strafverfolgung haben? Dann ist doch alles gut, wenn die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden!
  14. Ok, wenn man mal so drüber nachdenkt, ist es sicher sinnvoll, dieses Thema "weiter oben" im Wiki aufzuhängen. Ich würde mich sogar bereit erklären, die Tabelle zu pflegen. Leider fehlen mir aber die Zugänge zu genau diesen Daten. Auch die Threadtitel betreffend stimme ich Dir zu. Ich weiß nicht, wie / ob die Moderation bei erkennbar "schwammigen" Threadtiteln korrigierend eingreift, aber auch ich bin ein Freund von aussagekräftigen Threadtiteln statt solchen, die eher Bildzeitungsniveau oder -charakter haben. Ok, ich muss zugeben, dass das für mich bisher ein "minor issue" gewesen ist, also bei Weitem nichts, was ich jetzt in den "Aufreger-Thread" hätte schreiben müssen.
  15. Gibt es schon. Siehe hier! Es wäre also lediglich dafür zu sorgen, dass dieser Thread mit dem gerade verlinkten zusammengeführt würde.
  16. Da hast Du recht. Und das Land Niedersachsen kann ja auch nix dafür, dass aufgrund der geltenden Regeln die Geldstrafe einen unerhofften Geldsegen für den Landesfinanzminister bedeutet (wenn man mal davon ausgehen darf, dass die Justiz unabhängig und ohne Einflussnahme durch die Legislative tätig war). Aber - auch um etwaigen Diskussionen zuvor zu kommen: (weil ich entsprechende Äußerungen schon an anderer Stelle mitbekommen hatte): die Geldstrafe wirkt sich jedenfalls nicht auf die Steuerbilanz aus, d.h. VW spart infolge der Geldstrafe auch keine Steuern. Oder hat jemand von Euch schon einmal seine Parkknöllchen und Rasertickets erfolgreich von der Steuer absetzen können?
  17. Nun ja, wer weiß? Vielleicht wird der A2 diese späte Anerkennung ja noch erfahren? Davon abgesehen, bin ich ich wie einige andere durchaus der Meinung, dass der A2 seiner Zeit voraus war: Das Fahrzeugkonzept (Leichtbau) war innovativ und eignete sich hervorragend als Basis einer möglichst energieeffizienten Fortbewegung. Es ist nicht dem A2 anzulasten, dass die Zeit für ihn wohl nicht "reif" genug war und die Leute lieber Prollkisten und "Nuttenpanzer" (SUVs...) kaufen wollten, weil die Spritpreise moderat sind / waren, der Zwang zum Enerigesparen nicht vorhanden war und der Gedanke, sich selbst über das auf der Straße stehende automobile Gefährt zu identifizieren und zu profilieren, einfach nicht aus dem Köpfen der automobilen Welt heraus zu bekommen ist (Ausnahmen bestätigen bekanntermaßen die Regel). Fragt man selbst heute die automobile Welt nach dem "Drei-Liter-Auto", denken die meisten sicher immer noch nur an Hubraum statt an Brennstoffverbrauch. Der A2 ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung: ein Auto, das einem nicht unterm Ar... wegrostet, muss nicht neu produziert werden. Klar, ich weiß: dieses Ziel ist auf Seiten der Automobilindustrie nicht einmal ein tertiäres... Mit dem A2 kann man 4 Personen genau so (oder gar besser?) kommod transportieren wie mit so manchem Auto, das aufgrund schlechter Raumökonomie deutlich mehr Verkehrsfläche beansprucht. Verglichen mit diesen Fahrzeugen hat(te) der A2 deutlich günstigere Verbrauchswerte. Verglichen mit dem A2 hatte ein Golf 4 mit derselben Motorisierung einen um ca. 0,8 l / 100 km höheren Verbrauch bei etwas schlechteren Fahrleistungen. Zöge man einen New-Beetle zum Vergleich heran (ich weiß, der Vergleich hinkt ein wenig), sähe es erheblich schlechter aus. Natürlich, es verbleibt die heute allseits geführte Diskussion der "Dieselproblematik". ich weiß jetzt gerade nicht, wann die ersten Pkw mit Ad-Blue-Technik auf den Markt kamen. Aber immerhin hat man mit dem 1.2 TDI noch das Ziel verfolgt, dass hinten weniger Dreck (also quantifiziert weniger CO2, NOx und Feinstaub) raus kommt, wenn vorne weniger reingesteckt wird. Das Drei-Liter-Auto haben andere Hersteller jedenfalls nicht hinbekommen!
  18. So, ich habe heute auch "mal eben" meinen vom letzten G-Öl-Wechsel vorhandenen Rest an G-Öl (ca. 150 cm³) über besagte Entlüftungsöffnung eingefüllt. Dazu ein paar Anmerkungen: Der Verschlussstopfen geht beim BBY nur dann runter, wenn der R-Gang eingelegt ist Damit der Verschlussstopfen versehentlich nicht verlierbar in den Tiefen des Motorraums verschwindet, ist es sinnvoll, den diesen Stopfen umgebenden Bereich mit ein paar Lappen zu "füttern". Lässt man den Stopfen versehentlich fallen, dann fällt er eben auf den Lappen statt in die Tiefe... Anstellte eines PVC-Schlauchs kann man auch gut eine Benzinleitung mit 12 mm Innendurchmesser nehmen: die ist aus Gummi, deutlich flexibler als PVC - und sie sitzt besser auf der Kontrollöffnung. Aber noch eine letzte Frage: was ist das für ein Deckel [auf dem Foto eingekreist], der sich oben zusammen mit einer Vielzahnschruabe auf dem Getriebegehäuse befindet? Ich habe @A2-D2 mal, Dein Einverständnis vorausgesetzt, eines Deiner Fotos weiter oben entsprechend "überarbeitet".
  19. Nicht ganz richtig. Bei den 5.5x15-Felgen sind ebenfalls 2 Reifengrößen zulässig: 165/65-15 und 175/60-15. Und nur der Vollständigkeit halber: das trifft auch für die 5x15-Felgen zu: 155/65-15 und 165/15-15. Kostengünstiger fährt man mit den 165ern auf der 6x15-Felge nur dann, so lange keiner den Mangel (bei der HU oder bei der polizeilichen Kontrolle) entdeckt! 165er auf 6x15-Felgen ist definitiv laut COC nicht zulässig! Welche Werkstatt hat denn überhaupt die Empfehlung, die 165er-Bereifung auf der 6x15-Felge zu montieren, gegeben? Ich kann mir partout nicht vorstellen, dass es eine Audi-Werkstatt war. Sollte aber die Empfehlung von einem Filialbetrieb der Firma mit dem rot-weißen Logo und Zentrale in der Weiden / Oberpfalz gekommen sein, dann halte ich nach den Erfahrungen, die ich mit Filialen dieses Unternehmens gemacht habe, eine derartige Falschempfehlung für durchaus möglich... Ich bin der Überzeugung, dass die Werkstatt vor der Montage hätte überprüfen müssen, ob der 165er-Reifen auf der vorhandenen 6x15-Felge hätte montiert werden dürfen. Daher würde ich die Werkstatt mit der Info konfrontieren, dass besagte Reifen-Felgen-Kombination unzulässig ist. Am besten unter Vorlage der COC. Die Werkstatt hat dann entweder - zu eigenen Lasten - dafür zu sorgen, dass besagte Kombi wenn möglich entweder einzelabgenommen wird oder die 165er- gg. 175er-Pellen getauscht werden. Besagtes Fahrzeug ist natürlich weiterhin zum Straßenverkehr "zugelassen". Es hat eben "nur" einen unzulässigen technischen Mangel, der u.U. Probleme bei der Regulierung eines Haftplichtschadens führen kann. Daher ist schon aus diesem Grund anzuraten, den Mangel unverzüglich zu beheben.
  20. Der TE möchte nunmal mit 165er-Bereifung fahren! Wir sollten daher hier keine Grundasatzdiskussion darüber führen, welche Reifenbreite "besser" ist. Beides, schmal wie breit, hat Vor- und Nachteile. Dennoch müssen hier ein paar Dinge klar- bzw. richtiggestellt werden: In einem mir bekannten Vergleichstest des ADAC hatte der im Test breiteste Reifen ggü. dem schmalsten einen Bremswegvorteil von knapp 5 m. Aber bei einer Breitendifferenz von 4 cm! Der Bremswegvorteil bei gerade mal einem cm ist nahezu vernachlässigbar. Davon abgesehen: die Unterschiede beim Bremsweg zwischen gleich breiten Reifen unterschiedlicher Hersteller können größer sein als die Unterschiede bei ein- und demselben Reifenprofil (Hersteller), aber geringfügig unterschiedlichen Reifenbreiten. Nein, denn spätestens bei viel Wasser auf der Fahrbahn und entsprechend Aquaplaninggefahr muss der "Breitreifenfahrer" dasselbe tun! Davon abgesehen: ich bin winters auf 165ern und sommers auf 175ern unterwegs. Ich entspreche nicht Deinem Stereotypen des "ausgesprochen ruhigen Fahrers". Trotz "normalem" Sicherheitsabstand habe ich seit über 30 Jahren keinen Haftpflichtschaden verursacht. Irgendwas muss ich wohl falsch machen... Aber jetzt BTT: wie hier schon angedeutet wurde, ist der 175er-Reifen die schmalste Größe für 6"-breite Reifen. Insofern sehe ich keine Chance, auf derselben Felge einen 165er-Reifen legal zu fahren.
  21. Nur, um noch einmal sicher zu sein: ist das [im Foto rot eingekreist] die Entlüftungsöffnung am 02T-Getriebe (der Benziner-Versionen)?
  22. Dann weiß ich ja nun, was ich genau brauche! Wenn ich die Tür HR auseinander rupfe, mache ich mal ein Foto fürs Wiki - damit wir die Unterschiede zw. EFH und MFH bis zum Sanktnimmerleinstag dokumentiert haben.
  23. @Karat21: Siehste? Geht doch! Mal sehen, wer sonst noch so beim 50.5ten Treffen erscheinen wird. Ich kann leider nicht! Obwohl ich was für Alex zu tun hätte...
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