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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. No matter - don't worry: ich pack's auch am Dienstag!
  2. Ich vermisse so eine Auswahlmöglichkeit wie "A2"! Es mag jeder so handhaben wie er will, aber ich persönlich würde einem Appellativum nie einen Personennamen verpassen wollen. Auch wenn ich mich irgendwo mit meinem A2 identifiziere (und ihn aktuell weder abgeben noch missen möchte), so ist der A2 am Ende auch nur ein Auto, Gebrauchsgegenstand oder (im weiteren Sinn) Hobby. Die Vergabe von Personennamen beschränkt sich bei mir auf Hunde und Katzen, evt. noch auf Wellensittiche und Kanarienvögel (bzw. Individuen, die zu mir so etwas wie eine soziale Bindung aufbauen können).
  3. Es deutet sich inzwischen an, dass ich am Samstag ebenfalls Zeit haben werde... Und verspreche für diesen Fall schon jetzt, "stilgerecht" mit dem A2 (statt A3) zu kommen! 1. Haus der Geschichte: ich werde versuchen, um 1600 dort zu sein 2. Brauhaus: ich nehme auch den Beistellstuhl (Kinder-Hochsitz )
  4. Och, wenn Du nicht dabei bist, dann niemanden! Aber sonst auch nicht. Dennoch macht Saufen in der Gruppe einfach mehr Spaß!
  5. Bret Ingo durnesss heavy-metal Uhrzeit? Ich versuche, das mal einzurichten. Irgendwas muss ich ja am 20. abends essen! Und die CaiPis saufe ich zur Not alleine!
  6. BTW: das Buch hat mein Patenkind (Mädchen, 5 J.) auch! Ich musste ihr schon draus vorlesen. Als wir auf der entsprechenden Seite waren, kam der Ausruf: "Oh, guck mal! So ein Auto hast Du auch. Nur nicht in gelb!" Die Kleene ist schon richtig vernarrt in meinen A2. Und die Eltern haben auch keine Chance, ihr das Mitfahren bei mir auszureden, denn dank Isofix passt der Kindersitz "mal eben" in mein Auto, weil er genau so "mal eben" aus dem anderen Auto (kein Audi...) ausgebaut werden kann. Naja, wenn ich als Zwerg die Wahl hätte, würde ich auch lieber im Audi mitfahren als im...
  7. Was für Angebersprüche? Und was für Rückzugsgefechte? Ich habe eine zuvor gemachte Aussage korrigiert bzw. präzisiert. Nicht mehr, nicht weniger! Mag sein. Die "Schwere" lässt sich aber relativ eindeutig am Strafmaß festmachen. Smiley in meinem Beitrag übersehen??? ----- So, und jetzt freue ich mich auf meinen Kurzurlaub mit dem Mopped. Ich wünsche mir, dass keiner von unserer Truppe zu Schaden kommt. Sollte es dennoch so sein, dann hoffe ich, dass irgendwo eine Dashcam vorhanden ist, mit deren Hilfe der Unfallhergang rekonstruiert werden kann, wenn anderweitig und im Sinne der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen keine Aufklärung möglich ist.
  8. So viel zum Thema "Lesen und Verstehen"... Das OLG hat den Verstoß letztlich als "schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit" eingestuft, weshalb man die Dashcam als Beweismittel zugelassen hat. Aber ich korrigiere gerne meine weiter oben getätigte Aussage dahingehend, dass ich der Meinung bin, dass Dashcams bei schweren Ordnungswidrigkeiten, insbes. aber bei schweren Straftaten im Straßenverkehr als Beweismittel zugelassen werden können. Und "können heißt weiterhin nicht "müssen".
  9. Naja, in den verlinkten Threads steht doch schon etwas zum Thema "Schwere des Eingriffs". Da ich nicht davon ausgehe, dass in Deutschland Gerichtsurteile willkürlich gefällt werden, möchte ich stark annehmen, dass sich das Gericht sich im vorliegenden Fall eingehend mit den gesamten Umständen (einschl. der Gefährdungslage und des Gefährdungspotenzials) befasst und eine entsprechende Abwägung vorgenommen hat. Da hat schließlich und immerhin ein OLG Recht gesprochen, und nicht irgendein Tribunal in Nordkorea!
  10. Das ist nicht unhöflich, sondern eine Feststellung! Wenn Du es als provokant empfindest, dann kann ich dir nicht helfen. Ich kann auch nichts dafür, wenn es Leute gibt, die mir, dialektisch wie rhetorisch, nicht das Wasser reichen können. Es ging darum, den Gerichtsentscheid richtig zu interpretieren. Dazu warst insbes. Du offensichtlich nicht in der Lage. Daher meine Beiträge. Fertig!
  11. @eisdieler: Danke! Das ist genau das, was ich weiter oben schon zum Ausdruck brachte - was aber einige in diesem Plenum nicht verstehen wollen (oder können). Wie in jedem Gerichtsentscheid geht es darum, zwischen den Interessen des Täters und denen des Opfers bzw. der Allgemeinheit abzuwägen. Wenn der Täter vor Strafverfolgung geschützt wird, die Opfer aber leer ausgehen oder aber auch "nur" schwere Verkehrsverstöße mit unmittelbarer Gefahr für die Allgemeinheit nicht geahndet werden können, dann stimmt etwas nicht in unserer Gesellschaft. Denn wenn wir nochmal einen Blick auf die dem Urteil zugrunde liegenden Fakten werfen, also jemand über eine seit mindestens 6 Sekunden "rot" zeigende Ampel fährt, dann war es reiner Zufall, dass niemand verletzt oder gar zu Tode gekommen ist. Hier das "Recht am eigenen Bild" über das allgemeine Interesse an der Aufklärung zu stellen, halte ich für eine sehr gewagte Rechtsauffassung.
  12. Erspare Dir bitte diese unqualifizierten und beleidigenden Äußerungen! [Es wundert mich allerdings schon ein wenig, dass Deine Wortwahl hier durch die "Pressezensur" geschlüpft ist.] Aber zurück zu Deiner Aussage: so ist das eben, wenn einem die Argumente ausgehen... Ob Du das Urteil gelesen hast oder nicht, ist zweitrangig, denn "Lesen" ist nicht gleichbedeutend mit "Verstehen". Weder der Inhalt Deiner Beiträge noch Deine Wortwahl sind geeignet, Dein "Verstehen" glaubhaft zu machen. Dann sei Dir anheim gestellt, das doch bitteschön schonmal selbst umzusetzen. Welche Facette der genannten, ist mir egal.
  13. Tja, ich hatte erwartet, dass sich alle der hier Diskutierenden vorab mit dem Wortlaut vertraut gemacht hätten. Das hätte uns wohl etliche am Thema vorbei gehende Beiträge erspart. Aber warum soll es hier anders ablaufen als im Deutschen Bundestag: da musste ja auch erst ein Abgeordneter aus dem Böhmermann'schen Gedicht rezitieren, damit einem Großteil der Anwesenden überhaupt mal bewusst wurde, worum es denn in der Diskussion ging!
  14. Nein, müssen sie nicht - und sie werden es auch nicht tun. Die Polizei nimmt die Anzeige auf und leitet diese ggf. an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizei wird allenfalls Zeugen befragen. Evt. sichert sie das Speichermedium - oder gleich die Kamera. Ob diese Dinge als Beweismittel herangezogen (also "gesichtet") werden, entscheidet wieder einmal der Richter. Und sonst keiner! Sorry, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du Dich nicht eingehend mit dem dieser Diskussion zugrunde liegenden Urteil und dessen Begründung auseinander gesetzt hast. Die Fälle, die Du in Deinem Exkurs beschreibst, wären allesamt (!) ungeeignet, eine Dashcam als Beweismittel zuzulassen. So gesehen, sehe ich absolut keine Gefahr, dass eine Dashcam zu übertriebenem Denunziantentum führen wird. Davon abgesehen: wenn der Denunziant auf der Polizeidienststelle erscheint, weil er jemanden mit Verweis auf seine "Spurensicherung per Videobeweis" anzeigen will und ihm die Polizei erklärt, dass der Videobeweis nach seiner ersten Schilderung des Tathergangs eher nicht als Beweismittel zugelassen werden wird, dann darf man eher davon ausgehen, dass dem Denunzianten schnell die Lust daran vergehen wird, bei vergleichbaren Bagatellen zukünftig Vergleichbares zu tun. Und noch einmal zum besseren Verständnis - auch für Deine Follower: aus besagtem Urteil geht zweifelsohne hervor, dass eine Dashcam als Beweismittel weiterhin grundsätzlich unzulässig ist - und eben nicht grundsätzlich zulässig! Die Anzahl der Fälle, in denen die Dashcam als Beweismittel zugelassen werden wird, wird auf dem Niveau der Handverlesenheit bleiben. Wetten?
  15. Daran ändern auch die Dashcams grundsätzlich nichts. Allen, die glauben, dass unsere Gerichte bald mit Anzeigen nebst beigepackten SD-Karten überhäuft werden, sei geraten, doch bitteschön nochmal das Urteil und die Urteilsbegründung genau zu lesen und insbesondere auch zu verstehen. Wie es weiter oben schon erwähnt ist, werden und sollen Dashcams nur bei der Aufklärung von schweren (!) Verkehrsverstößen als Beweismittel herangezogen werden dürfen ("dürfen" heißt nicht "müssen"!). Noch immer entscheidet der Richter über die Zulassung / Zulässigkeit der Beweismittel! Es ist illusorisch zu glauben, dass bei einer einfachen OWi-Anzeige ein Dashcam-Video als Beweismittel überhaupt zugelassen werden wird. Erst recht, wenn dabei auch der Delinquent deutlich zu erkennen wäre. Begründung? Siehe oben (nämlich das Recht am eigenen Bild). Zusammenfassend: ich finde es völlig in Ordnung, wenn bei schweren Verkehrsvergehen, also Straftaten im Straßenverkehr, Dashcam-Videos als Beweismittel zugelassen werden können ("können" heißt ebenfalls nicht "müssen"). Insbesondere bei Personen- und hohen Sachschäden. Es kann und darf nicht sein, dass ein Verkehrsopfer beim Schadenersatz und Schmerzensgeld leer ausgeht, nur weil sich der Unfallverursacher auf sein Recht am eigenen Bild beruft und ihm deswegen die Schuld am Unfall nicht nachgewiesen werden kann. Ich finde es mit Verweis auf den ganz oben genannten konkreten Fall (also einem Vergehen mit hohem Gefährdungspotenzial) ebenfalls völlig in Ordnung, wenn das öffentliche Interesse nach höchstmöglicher Sicherheit im Straßenverkehr (die schließlich allen Verkehrsteilnehmern zugute Kommt) höher bewertet wird als das Recht eines Einzelnen am eigenen Bild. Unfalldatenschreiber (UDS) anstelle einer Dashcam? Wie bitte soll denn das funktionieren? Im konkreten Fall hätte UDS nichts genutzt: weil ja kein Unfall passiert ist, wären die Daten im USD bereits wenige Sekunden nach dem Rotlichtverstoß gelöscht / überschrieben worden. Es wären mithin gar keine Daten mehr vorhanden gewesen, die man im Sinne der Überführung des Rotlichtsünders noch hätte nutzen können! Und ob die Ampel rot war, so etwas zeichnet selbst ein UDS nicht auf - aber eben eine Dashcam. Und Dashcams als "Lückenbüßer" für fehlende Verkehrsüberwachung durch unsere Polizei? Nö, das kann es auch nicht sein. Aber vielleicht wäre es ein Ansatzpunkt, Verkehrsverstöße auf dem Niveau unserer Nachbarstaaten entsprechend zu ahnden - bei gleichzeitiger "verbesserter" Verkehrsüberwachung durch die zahlenmäßig verstärkte Polizei! Jetzt sagt nicht, das könne nicht funktionieren! Ich behaupte, dass sich die allermeisten von uns gerade im Ausland aufgrund des dort deutlich höheren Abschreckungspotenzials eher an die dort geltenden Verkehrsregeln halten als in Deutschland. Und wenn das so ist, schwindet auch das allgemeine Bedürfnis, überhaupt mit Dashcam unterwegs sein zu müssen .
  16. Was about time... Hinzuzufügen ist aber, dass die Dash-Cams keine "generelle" Zulassung als Beweismittel haben, sondern nur bei schweren Verkehrsverstößen, bei denen anders keine Aufklärung möglich ist. Insofern - @ sliner: Ruhig Blut!
  17. heavy-metal

    29. NRW-Stammtisch

    Ingo heavy-metal
  18. Ja, ok, was ist schon "dramatisch"... Wenn ich weiß, was drin ist, macht es für mich schon einen Unterschied, ob ich für a) 1 l Weichspüler ca. EUR 2 ausgebe - oder eben für b) 1 l "Spezial-Kunststoffpflege" EUR 35... . Wobei sich hier auch schon die Frage stellen könnte, ob nicht schon eine Kunststoffpflege für Haushaltsgegenstände (z.B. solche, die für Gartenmöbel angeboten werden), günstiger sind als Variante b). Dabei haben wir noch nicht berücksichtigt, dass Variante a) noch verdünnt anzuwenden ist. Aber, wie schon weiter oben erwähnt: jeder so, wie er mag... Meine Kugel wird wohl auch so lange in meinem Besitz bleiben, bis es nicht mehr weiter geht. Wir können in ca. 20 Jahren gerne noch einmal auf diesen Thread zurück kommen - und vergleichen, wer von uns beiden die "bessere" Wahl in Bezug auf die Reinigungs- und Pflegemittel getroffen hat.
  19. Die Antwort wäre relativ einfach, wenn man weiß, welche Motorölhersteller auch Handelsmarken abfüllen. Meine (unvollständige) Liste: 1. Castrol in Hamburg 2. Rheinol in Duisburg
  20. @ nme: Ok, mit Klarspülern am Auto zu hantieren, das könnte dessen Lebensdauer (also der des Autos) tatsächlich abträglich sein... Ich würde mit Maschinengeschirrspülmittel auch keine Wäsche waschen wollen. Aber so lange Weichspüler chemisch bestimmten Kfz-Pflegemitteln nahe stehen, so lange dürften bei moderatem Einsatz Langzeitschäden ausgeschlossen sein. Ob man Weichmacher, die aus Kunststoffteilen diffundiert sind, wieder im Kunststoff einlagern kann, übersteigt meine chemischen Kenntnisse (ich denke aber, dass das nicht gelingen kann). UV-Schutz wird üblicherweise über Titandioxid-Partikel erzielt. U.a. auch in Sonnencremes. Das Zeugs würde ich aber nicht auf Armaturenbetter etc. aufbringen. Schlimmmstenfalls erzeugt man damit wg. des abgelagerten Titandioxids nur einen Grauschleier... Wenn Dein Pulli vor 20 Jahren mal so richtig zugekleistert war, dann sicher auch deswegen, weil zu viel des guten ein den Fasern war. Ich hatte meine berufliche Karriere bei einem der größten deutschen Hersteller von Haushaltschemikalien gemacht. Es mag widersinnig klingen, aber nachdem ich - natürlich - auch mit div. Anwendungstechnikern zu tun hatte, benutze ich beim Wäsche Waschen keine Weichspüler und komme fast immer mit Feinwaschmittel klar (ggf. ergänzt mit Bleichmittel auf Sauerstoffbasis). Na also! In unserer Diskussion ging es eben nicht um "Floridaische" Verhältnisse. Insofern ist die weiter oben gemachte Kernaussage zu relativieren, dass eben spezielle Pflegemittel nötig seien. Ich schreibe diesen ja nicht ab, "unnütz" zu sein, aber dringend erforderlich sind sie (in Deutschland) auch nicht.
  21. Na dann bitte Butter bei die Fische: welche Inhaltsstoffe von "speziellen Pflegemitteln" sollen Deiner Ansicht nach a) verhindern, dass Weichmacher ausdünsten b) vor UV-Strahlung schützen? Ist aber irgendwie schon komisch, dass mein Auto auch nach 13 Jahren noch top aussieht, obwohl es noch nie "spezielle Pflegemittel" gesehen hat und der Lack eher unregelmäßig mit stinknormalem Hartwachs gepflegt wird. Ein "spezieller" Kloreiniger ist auch nicht besser als stinknormaler Haushaltsessig oder ein Reiniger auf Zitronensäurebasis... Aber schön, dass die blumige Werbung, ob für Muttis Haushaltsreiniger oder Pappis Autolackmassageöl, nicht völlig ins Leere läuft. Insofern:
  22. Weichspüler für das Reinigen und (Farb-) Auffrischen von Kunststoffteilen am Auto zu verwenden ist im Prinzip ein alter Hut. Es stellt sich aber die Frage nach der Dosierung (Verdünnung mit Wasser). Bereits ein geringer Anteil Weichspüler im Waschwasser vermag Kunststoffe wieder in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Ist man dann noch nicht zufrieden, kann man es mit einer etwas höheren Konzentration versuchen. Nur pur würde ich es nicht verwenden, da in Weichspülern gewöhnlich auch Tenside enthalten sind, die die Oberfläche angreifen könnten. Ein weiterer positiver "Nebeneffekt" des Weichspülers ist seine antistatische Wirkung: gereinigte Oberflächen ziehen den Staub nicht mehr so stark an wie vorher. Staubablagerungen lassen sich (zwischendurch) deutlich einfacher entfernen, z.B. mit einem (fusselfreien) Tuch, das mit entkalktem Wasser (Brita-Filter...) benetzt ist. Oder anders ausgedrückt: "Reiniger" kommen dann zum Einsatz, wenn es das einfachste Mittel (Wasser) nicht mehr bringt. In speziellen Kunststoffreinigern ist im Wesentlichen auch nicht viel anderes drin als im Weichspüler (also reinigende Tenside und Antistatika). Man darf daher davon ausgehen, dass von Weichspülern auch keine Gefahr für Kunststoffteile ausgeht, so lange man sie - wie aber jeden anderen Reiniger auch - mit Bedacht einsetzt. Auch mit speziellen Autopflegemitteln kann ich Oberflächen ruinieren. Und ganz wichtig: egal, welchen "Reiniger" man einsetzt: das sollte (wie die Lackpflege auch) auf kalten Oberflächen geschehen, also insbes. auch niemals in der prallen Sonne. Ich habe eine Weichspülerlösung auch schon auf Softlackteilen verwendet. Bisher keine Probleme. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich eher zu den Pflegemuffeln gehöre (Behandlung max. 1x p.a.). Vielleicht ist aber genau das der Grund, warum mein Auto in - nach meinem Empfinden - einem überdurchschnittlich guten Erhaltungszustand ist.
  23. heavy-metal

    28. NRW-Stammtisch

    1. Phoenix A2 2. Ingo 3. Papahans 4. Audi Monika 5. + 6. cmpbtb+DmdGt 7. Karat21 8. + 9. OPÖL + Sigi 10. heavy-metal
  24. Wenn es nicht ernst gemeint gewesen wäre, hätte ich entweder meinen obigen Beitrag nicht geschrieben, anders verfasst, oder ich hätte meine Aussage entsprechend (per Smiley) kenntlich gemacht. Ein bisschen muss man schon noch tun, wenn ein Auto nicht vergammeln soll. Der Twingo wurde im Topzustand verkauft - wie auch alle anderen Autos, die ich hatte, im Topzustand verkauft wurden. Das war damals bei Weitem nicht nur ein "Problem" von Renault. So weit ich mich erinnere, wurde noch die erste Generation des Twingo entsprechend verstärkt (Sept. 2000). Es ist also längst nicht jeder Twingo eine potenzielle Cadaver-Box, nur weil / wenn er im One-Box-Design daher kommt.
  25. Und am besten noch mit Payback- oder Kundenkarte! Damit man sich auch in seinem Konsumverhalten so fühlen kann wie der Flugpassagier im Nacktscanner!
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