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Audi A2 und die neue KFZ-Steuer


time2smile

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Frage: Was macht man bei schlechtem Wetter und einer Steilvorlage des Bundesumweltministers?

 

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Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Röttgen,

 

ich habe mit Interesse Ihr Interview mit der Bild-Zeitung gelesen (http://www.bild.de/BILD/politik/2009/12/06/klimakatastrophe/umweltminister-norbert-roettgen-im-interview-zum-thema-klimawandel.html) und möchte mich insbesondere auf folgende Aussage beziehen:

 

„Ohne in private Lebensentscheidungen des Einzelnen eingreifen zu wollen, sage ich: Wir müssen dazu kommen, dass die Bürger beim Autokauf zuerst auf Verbrauch und CO2-Ausstoß achten und erst danach auf Geschwindigkeit und PS-Zahl. Und es tut sich doch etwas. Inzwischen kommen Autos auf den Markt, die nur noch 5 Liter verbrauchen.“

 

sowie die, seit 01.07.2009 gültige, ‚neue Kfz-Steuer’, die ja auch von Ihrer Partei in der vorherigen Legislaturperiode mitgetragen wurde und wird.

 

Sie fordern völlig zu Recht, den Kraftstoffverbrauch in den Vordergrund der Kaufentscheidungen beim Autokauf zu stellen, weil damit verbunden, auch der CO2-Ausstoss entsprechend geringer ist und insgesamt gesenkt werden kann.

Aber was tut und tat die Bundesregierung mit der ‚neuen Kfz-Steuer’? Zwar wurde im Gesetz das:

 

„Ziel der Reform ist die Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer von Hubraum und Schadstoffemissionen vor allem auf den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2). Dies ist in erster Linie eine wichtige Maßnahme zum Schutze des Klimas, die im Einklang steht mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen.“

 

niedergeschrieben, die Durchführung des Gesetzes ist den Zielen und dem Zweck aber vielfältig kontraproduktiv und erreicht das Gegenteil.

 

Beispiel: Ein Diesel-Bestandsfahrzeug mit einer CO2-Emission von 119 g CO2/km und 1.422 ccm wird nach wie vor nach der alten Kfz-Steuer, also nur nach Hubraum bemessen, und kostet 249,- € p. a.

Ein Neufahrzeug mit gleichen Daten würde, ab 05.11.2008 / 01.07.2009 Erstzulassung lediglich 142,- € p. a. kosten – bei gleichem CO2-Ausstoss!

Schlimmer stellt sich das dar, wenn man fragt, wie viel CO2 darf ein Neufahrzeug ausstoßen, um genauso viel Kfz-Steuer zu kosten, wie das Bestandsfahrzeug? Bei 1.422 Diesel ccm fallen die genannten 142,- € an. Ab 120 g CO2/km werden pro Gramm derzeit jeweils 2 € fällig; d.h. ein Neufahrzeug darf für rund 107 € mehr CO2 ausstoßen, als das Bestandsfahrzeug. Umgerechnet also ca. 53,5 g CO2/km - oder anders ausgedrückt: ein Neufahrzeug darf für die gleiche Kfz-Steuer ca. 172 g CO2/km ausstoßen, das sind rund 45% mehr CO2-Emissionen, als ein identisches Bestandsfahrzeug!

 

Ist das zielführend bzgl. Ihrer oben zitierten Aussage und den im Gesetz definierten Zielen oder der Wichtigkeit der Senkung von CO2-Emissionen? Wie sieht es also mit der tatsächlichen Effizienz der politischen Maßnahmen aus? Denn bisher habe ich von den für die Neuwagenproduktion benötigten Ressourcen und den damit verbundenen (unnötigen) CO2-Emissionen sowie der Ressourcenverschwendung bei vorzeitiger Abwrackung noch gar nicht gesprochen!

 

Sehr geehrter Herr Umweltminister Röttgen, können und wollen Sie sich auch nur ansatzweise vorstellen, wie verkaspert sich engagierte Bürger vorkommen müssen, die schon seit Jahren ein 5l- oder gar 3l-Fahrzeug fahren und in der ‚neuen Kfz-Steuer’ für dieses Engagement durch Ausschluss von der ‚Günstigerregelung’ bestraft werden? Eine Bestrafung trotz schon seit Jahren geringeren CO2-Emissionen und damit einer voreilenden Erfüllung von ‚unseren’ Klimaschutzzielen! Und können Sie sich vorstellen, wie Ihre Aussagen vor diesem Hintergrund wirken; Stichwort: Politikverdrossenheit?

Zumal diese schadstoffarmen Fahrzeuge meist mehr gekostet haben und somit das Bürgerengagement auch noch Mehrkosten im Portemonnaie des Käufers verursachte.

 

Um eine konkrete Antwort, wie Sie, Herr Minister Röttgen bzw. Ihre Partei, diese Bestrafung des gesetzeskonformen Bürgerengagements nachteilsfrei ändern und die kontraproduktiven Komponenten der ‚neuen Kfz-Steuer’ beseitigen werden, möchte ich Sie hiermit bitten.

Für weitere Rückfragen, auch hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik der unterschiedlichen Besteuerung gleicher Steuersachverhalte, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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Auf meine obige Mail an den Bundesumweltminister habe ich folgende automatische Antwort bekommen:

 

Vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit bekundetes Interesse an unserer Arbeit.

Jede Nachricht an das Bundesumweltministerium bzw. an Herrn Minister Dr. Röttgen wird von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin oder von Herrn Dr. Röttgen persönlich gelesen. ...

 

Unterstellen wir mal positiv, dass das ernst gemeint ist, der Minister 'neu' und 'unverbraucht' ist, weiß von was er redet und meint, was er sagt, benötigt er unsere Unterstützung.

Also sagt :eMail: ihm Eure Meinung!

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ich sags nochmal .. deine Briefe an die Minister bringt NULL! Die werden dochnet ihr eigenes Gesetzt kippen!! tststs .. dafür haben die genug Gelder von Lobbyisten eingestrichen...

 

Strengen wir doch lieber eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht an. Und wenns nicht klappt, kostet es maximal 2500Euro - fertig

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ich sags nochmal .. deine Briefe an die Minister bringt NULL! Die werden dochnet ihr eigenes Gesetzt kippen!! tststs .. dafür haben die genug Gelder von Lobbyisten eingestrichen...

 

Strengen wir doch lieber eine Klage vorm Bundesverfassungsgericht an. Und wenns nicht klappt, kostet es maximal 2500Euro - fertig

Dann fang doch endlich mal an, erkundige Dich nach den Voraussetzungen usw., berichte uns, leite etwas in die Wege ... statt immer nur zu reden!

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Werden nicht ab 2011 die Bestandsfahrzeuge ebenfalls in die neue Steuer einfegührt??

 

Da ihr alle eure A2s bis zum Sankt Nimmerlein fahren wollt, lassen sich diese gut 12 Monate doch verkraften, oder?

Frühestens ab 2013! Und ob die Absichtserklärung bis darin Realität wird, scheint nicht sicher zu sein. Im Übrigen geht es auch (ein wenig) um das Thema 'Gleichheitsprinzip'.

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.... Da ihr alle eure A2s bis zum Sankt Nimmerlein fahren wollt, lassen sich diese gut 12 Monate doch verkraften, oder?

 

 

Sind wir so schröklich?

 

Die Diskriminierung durch den Gesetzgeber ist das primäre Problem.

 

Der macht's auch bei Deinem A 2.

Bearbeitet von Jim Lovell
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also hier steht im Grunde die Vorgehensweise!

Das Bundesverfassungsgericht

 

Man muss halt privat klagen.. man darf keinen Rechtsanwalt dabei haben.

Das Problem ist, dass ich das ganze nie so gut ausformulieren kann, wie du/ihr. Investiert doch lieber die Zeit in ein gutes Schreiben, was die obigen Anforderungen entspricht, anstatt die Ministerien anzuschreiben...

 

Ich würde mich gerne bei der Organistaion und ggf bei den Kosten beteiligen. Glücklicherweise hab ich die nächsten 3Monate frei ;)

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also hier steht im Grunde die Vorgehensweise!

Das Bundesverfassungsgericht

Danke für den Hinweis ... war u. a. schon in den Beiträgen #84 und, hinsichtlich eines Details, in #91 ein Thema bzw. verlinkt.

 

Man muss halt privat klagen.. man darf keinen Rechtsanwalt dabei haben.

Das Problem ist, dass ich das ganze nie so gut ausformulieren kann, wie du/ihr. Investiert doch lieber die Zeit in ein gutes Schreiben, was die obigen Anforderungen entspricht, anstatt die Ministerien anzuschreiben...

Schon die alten Römer wussten:

"Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei."; zu deutsch: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand."

 

Ungeachtet eines gewissen Wahrheitsgehaltes erscheint mir ein mehrgleisiges Vorgehen sinnvoller - ein Vorgehen, dass möglichst auf allen Gleisen stattfindet. Zumal für einen Rechtsweg noch Zeit ist.

 

 

PS: Wie @Jim Lovell schon sagte, es geht um etwas mehr als nur 'Gerechtigkeit'. Wir sollten alle - und jeder in dem Themenbereich der ihn interessiert - auch Stellung beziehen und unsere Meinungen kund tun; insbesondere gegenüber von uns bezahlten Personen, die vorgeben, unsere Interessen im Rahmen der Verfassung und dem Sinn des Grundgesetzes zu vertreten!

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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Ist es nicht so das sich das Messverfahren für die Ermittlung des Co² ausstosses (Verbrauch) geändert hat und somit ein Auto von Bj 2000 vs. 2008 nicht vergleichbar ist.

Soweit ich das in Erinnerung habe kann man deshalb die Altfahrzeuge auch nicht umstellen auf die neue CO²-besteuerung.

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Soweit ich das in Erinnerung habe kann man deshalb die Altfahrzeuge auch nicht umstellen auf die neue CO²-besteuerung.

Das mag evtl. sein, aber der Gesetzgeber selbst hat dieses Argument entkräftet:

 

"Artikel 4

Auftrag zur Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Personenkraftwagen, die bis zum 30. Juni 2009 erstmals zugelassen worden sind und deren Steuer nach § 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes bemessen wird, werden ab dem 1. Januar 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes überführt."

 

Anmerkung: $ 8 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a lautet:

"Satz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

„1. bei Personenkraftwagen

a) mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren ange- trieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hub- kolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen; ..."

 

Quelle jeweils: Gesetzentwurf, Drucksache 16/11742 vom 27. 01. 2009

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Für den Gang zum BVG brauchen wir eine Basis. Der Vorstand möchte bislang nicht einmal die Petition auf der Startseite.

Das möchte ich zur Gelegenheit nehmen, meinen obigen Beitrag (#210) etwas zu relativieren - was die Zeit angeht zum BVerfG zu gehen.

 

Nehmen wir an, es würde zu einem Urteil kommen, das unsere Ansicht unterstützt. Dann blieben immer noch mehrere Möglichkeiten, die für uns wirtschaftlich mehr oder weniger erfolgreich wären.

Im Idealfall würde das Gericht so entscheiden, dass im Ergebnis die 'Günstigerregelung' auf alle ausgeweitet werden müsste - rückwirkend. Evtl. aber auch erst ab irgendeinem Termin; sei es der Klageeinreichung, sei es eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid, ... bis hin zu einer Übergangsfrist für den Gesetzgeber, die Ungleichbesteuerung abzuschaffen.

Wenn das Gericht mit denkt und keine anderen juristischen Dinge im Wege stehen, sollte letzteres hinsichtlich der (möglichen) Überführung aller Fahrzeuge in die 'neue Kfz-Steuer' ab 2013 nicht eintreten.

 

So gesehen, ist zwar Zeit, aber vielleicht doch nicht unendlich viel Zeit.

 

Andererseits, was, wenn das Gericht unserer Ansicht zwar statt gibt, der Gesetzgeber aber nicht reagiert - soll in unserer 3-Säulen-Demokratie durchaus schon vorgekommen sein? Und würde das Gericht ein Urteil schreiben, in dem sinngemäß nachzulesen ist, dass die 'Günstigerregelung' auszuweiten sei? Nein. Es würde allenfalls drin stehen, dass die Anwendung des Gesetzes mit dieser Stichtagsregelung verfassungswidrig ist. Theoretisch könnte der Gesetzgeber also auch die 'Günstigerregelung' streichen; was er aber wohl am Ehesten nicht tun würde (denn dann müsste er von den bisher Begünstigten Geld zurück verlangen; das hat er in Bezug auf die nutzlosen DPFs auch nicht getan).

 

Zusammengefasst glaube ich noch immer, erst einmal eine Basis schaffen zu sollen; Ideen, wie man auf rechtlichem Wege vorgehen kann, kann man parallel dazu entwickeln.

So gesehen erhoffe ich mir von eventuellen Antworten auch Hinweise auf eventuelle Gegenargumentationen zu unserer Position, sozusagen als eine Art Vorbereitung.

 

Und natürlich eine breite öffentliche Unterstützung, etwa durch Mitzeichnung der Petition, ... bis hin zum Bekannt machen der Thematik, so dass man im Ergebnis zusätzlich ein 'gewisses Potential' nachweisen kann. (Z.Zt: nur 140 Mitzeichner.)

Dies auch vor dem Hintergrund, dass ich mir persönlich eine völlig andere Zusammensetzung des Petitionsausschusses wünschen würde. Z.B. einen 'neutralen' juristisch gebildeten, parteilosen Vorsitzenden und der Rest je zur Hälfte nach den Parteien (wie jetzt) aber die andere (neue) Hälfte aus 'normalen' Bürgern - ähnlich den Schöffen / Beisitzern bei Gericht. Aber das ist ein anderes Thema.

 

 

Und nun eine Bitte / Wunsch / Frage an den Club:

Wenn wir parallel auch über juristische Schritte nachdenken, müssen auch diese koordiniert und vorbereitet werden. Beispielsweise die Frage der Finanzierung; ich unterstelle mal das die in den Links zum BVerfG genannten 2.600 € im Raume stehen.

Wie wäre es, wenn sich der Club um eine Liste und die Annahme dieser Gelder kümmern würde?

Ich denke an einen Thread, in dem die Einzahler sowie die aktuell, eingezahlte Summe genannt werden. Falls das Geld ausreicht und konkret für den Gang vors BVerfG benötigt wird, wird dieses Überwiesen. Sollte das Geld nicht reichen / nicht für den Gang zum BVerfG benötigt werden, wäre eine Rücküberweisung an die Einzelnen wünschenswert. Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?

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Waren wir in letzter Zeit zu freundlich?

Ist das eine Antwort auf meine "Bitte / Wunsch / Frage an den Club":

 

Und nun eine Bitte / Wunsch / Frage an den Club:

Wenn wir parallel auch über juristische Schritte nachdenken, müssen auch diese koordiniert und vorbereitet werden. Beispielsweise die Frage der Finanzierung; ich unterstelle mal das die in den Links zum BVerfG genannten 2.600 € im Raume stehen.

Wie wäre es, wenn sich der Club um eine Liste und die Annahme dieser Gelder kümmern würde?

Ich denke an einen Thread, in dem die Einzahler sowie die aktuell, eingezahlte Summe genannt werden. Falls das Geld ausreicht und konkret für den Gang vors BVerfG benötigt wird, wird dieses Überwiesen. Sollte das Geld nicht reichen / nicht für den Gang zum BVerfG benötigt werden, wäre eine Rücküberweisung an die Einzelnen wünschenswert. Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?

 

die da endet mit:

 

Wie sieht es grundsätzlich damit aus? Ja? Nein? Verbesserungsvorschläge? Vielleicht? Unter der Voraussetzung, dass …?
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Leute ihr wollt hier unterstützung vom A2-Club - seid aber nichtmal selbst Mitglied - und regt euch dann noch drüber auf dass ihr keine Unterstützung bekommt.

 

Ihr nutzt hier schon wie lang diese Plattform für eure Ideale (wobei das jetzt völlig wertfrei gemeint ist)?

 

So eigentlich nicht.

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Ungeachtet dessen, dass wohl auch die Nicht-Club-Miglieder hier etwas zum Erfolg dieses Forums, seinen Inhalten und seinem (Fach-) Ansehen beitragen …

 

Heißt das mit anderen Worten: wenn Mitglieder diesen Wunsch geäußert hätten, dann wäre der Club evtl. dabei?

 

2600euro durch 100 Kläger = 26euro für jeden
LOL!

die Klage ist ja berechtigt, da pisst einem keiner ans Bein.

Der Club sollte für die 2600euro bürgen wie der Staat bei den Banken

ich beantrage eine Abstimmung im Mitgliederbereich!

 

 

Aber lasst es gut sein. Ich habe lediglich gefragt - nicht einmal gefordert! Und ich denke, eine Antwort, wäre meine Frage wert gewesen, oder?

Wobei ich - und andere wohl auch - eine begründete Antwort - egal welchen Inhalts - durchaus akzeptieren würden und könnten.

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Ich denke, es geht A2 D2 einfach darum, das da jemand eine Organisation nutzen möchte, der er aus irgendwelchen Gründen nicht angehören will - das Forum lebt zwar von ALLEN Usern, aber getragen wird es von den zahlenden Mitgliedern...

 

...und irgendeinen Vorteil muss ein zahlendes Mitglied ja nun auch haben...

 

Wenn denn der Club dein Ansinnen unterstützen soll, so ziehe die Mitglieder auf deine Seite, denn wenn die MV beschliesst, etwas zu tun, dann wird es getan - ich weiss nicht, ob der Vorstand allein eine Unterstützung überhaupt beschliessen dürfte...

 

Gruss, Zurbel

 

P.S.: Wer ist vor dem BverfG eigentlich klageberechtigt? Privatpersonen sind es m. W. nicht

Bearbeitet von Zurbel
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Wie schon mehrfach erwähnt:

Der Club hat beschlossen, dass Politikthemen im Forum – mit Ausnahme von Verkehrspolitik – nicht gewollt sind.

 

Es tut mir Leid, dass du keine anständige Antwort bekommen hast (auch von mir nicht) – aber in meiner PN habe ich dir ja erklärt, wie hier die Stimmung ist.

im Übrigen: Vielleicht gibt es ja im Club jemanden, der die Initiative unterstützt? Das muss derjenige aber selbst entscheiden, und wenn es keinen gibt, dann ist das eben so...

Bearbeitet von cer
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Egal ob Mitglied oder Nichtmitglied:

 

Aufgabe des Clubs ist es meines Erachtens nicht, bei Klagen zu einem Thema, dass nichts mit dem Zweck des Clubs gemäß Satzung zu tun hat, als Bürge, Treuhänder oder gar Klagevertreter aufzutreten.

 

Es ist sicher legitim, und das nutzt ihr hier ja auch reichlich, das Forum als Plattform zur Diskussion zu nutzen, zur 'Mitklage' aufzurufen bzw. Mitstreiter zu suchen oder zur Mitunterzeichnung einer Petition aufzurufen. Ähnliches hatten wir in anderen Bereichen auch schon.

 

Alles andere geht mir dann jedoch zu weit.

 

Just my two cents...

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nur zu.

mitgliedschaft beantragen.

Audi A2 Club - Mitglied werden!

 

jedoch: nur die mitgliederversammlung kann beschlüsse fassen, die zur änderung der satzung oder der nutzungsbestimmungen im forum gelten. sonst (auch für mitgliederbefragungen) gilt immer noch

Der Club hat beschlossen, dass Politikthemen im Forum – mit Ausnahme von Verkehrspolitik – nicht gewollt sind.
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Dich hab ich nichtmal so sehr damit gemeint, Joachim, aber unser Jimmy scheint sich hier wohl etwas mehr aufgeregt zu haben.

 

Wenn Clubmitglieder einen Antrag stellen, hat das auf jeden Fall mehr Gewicht als wenn ein Außenstehender eine Bitte äußert. Sollte einleuchten, oder?

 

Zwar steht meines Wissens nach nirgends, dass der A2-Club sich niemals politisch engagieren wird, aber der A2-Club hatte noch nie das Interesse, politisch aktiv zu werden. Das war - glaub ich - bei der DPF-Diskussion so und das ist auch bis jetzt bei der KFZ-Steuer-Diskussion so. Wenn der Club bzw der Vorstand eure politische Anstrengung nicht mit einer werbewirksamen platzierung auf der Startseite unterstützen will, dann müsst ihr das eben hin nehmen oder die Mitglieder auf eure Seite bringen und auf ordentlichem Wege, z.B. über einen Antrag oder eine Abstimmung (genau weiß ichs leider nicht) versuchen etwas an diesem Verhalten zu ändern.

 

Edit: Beitrag zu spät abgeschickt - war ne weile AFK ;)

 

Edit2: Es geht hier doch um Verkehrspolitik, oder? Die KFZ-Steuer gehört für mich zumindest dazu.

Bearbeitet von A2-D2
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Aufgabe des Clubs ist es meines Erachtens nicht, bei Klagen zu einem Thema, dass nichts mit dem Zweck des Clubs gemäß Satzung zu tun hat, als Bürge, Treuhänder oder gar Klagevertreter aufzutreten.

Ich glaube nicht, dass es (mir) darum ging. Wie gesagt, ich hatte lediglich gefragt.

 

Wenn Clubmitglieder einen Antrag stellen, hat das auf jeden Fall mehr Gewicht als wenn ein Außenstehender eine Bitte äußert. Sollte einleuchten, oder?

...

Wenn der Club bzw der Vorstand eure politische Anstrengung nicht mit einer werbewirksamen platzierung auf der Startseite unterstützen will, dann müsst ihr das eben hin nehmen oder die Mitglieder auf eure Seite bringen und auf ordentlichem Wege, z.B. über einen Antrag oder eine Abstimmung (genau weiß ichs leider nicht) versuchen etwas an diesem Verhalten zu ändern.

Ok, auch das kann ich akzeptieren.

 

Ich bitte allerdings auch ein wenig zu berücksichtigen, wie viele Beiträge und wie viel Zeit allein ich in dieses Thema bereits investiert habe inkl. der zur Verfügungstellung meiner Texte.

Ich scheue mich nicht auch 'Mitglieder' zu überzeugen - oder zumindest es zu versuchen. Allerdings bitte ich auch darum zu verstehen und mir nachzusehen, dass auch meine Zeit und mein Engagement gewissen Grenzen unterliegt. Und wenn es mir 'als engagiertem Außenstehenden' bisher nicht gelungen ist, die 'Mitglieder dieses Clubs' in ausreichender Zahl zu 'überzeugen', vermute ich - trotz Verständnis für Eure Mitgliedshinweise -, wird es allein durch meine Mitgliedschaft auch nicht besser werden. Ungeachtet dessen, dass eine 'Mitgliedschaft' nach meinem Verständnis immer auch weiteres Engagement bedeutet - nur zerteilen, kann ich mich deshalb trotzdem nicht.

Deshalb gibt es für mich durchaus Gründe, weder in Clubs noch bei Parteien Mitglied zu sein - was mein Engagement bisher aber weder verhindert noch negativ beeinflusst.

 

[OT]

Bei 'negativ' fällt mir allerdings noch ein Punkt ein, den ich zu berücksichtigen Bitte, bzw. – damit sich niemand auf den Fuß getreten fühlt – den ich mal abseits dieser Diskussion für die Zukunft zu bedenken geben möchte.

Weil ich glaube, dass ein Erfolg eines Themas auch von seinem Bekanntheitsgrad abhängt, das Image eines Diskussionsforums auch von seinen Beitragsschreibern (egal ob Mitglied oder nicht) abhängt und das Interesse an einem Form von seinen Leser, die sich dann evtl. dort engagieren oder einfach nur Ihre Meinung beitragen, getragen wird, habe ich mehrfach in anderen Foren auf dieses verwiesen und gebeten eine Diskussion hier, also bei den A2-freun.den, fortzuführen. Auch weil es kaum möglich ist parallel in verschiedenen Foren zu posten.

Ich befürchte allerdings, dass viele Außenstehende, die vielleicht das erste Mal zwecks Informationsgewinnung hier vorbeischauen und evtl. sogar ein anderes Fahrzeug fahren, keine Einladung zum hiesigen Mitdiskutieren verspüren. Ich fürchte sogar, diese 'Vorbeischauer' nicht einmal zum Mitzeichnung der Petition animiert haben zu können.

 

Ich werde mein Engagement hier möglicherweise überdenken. Und falls dies von offizieller Seite gewünscht werden sollte, bitte ich um eine eindeutige PN.

[/OT]

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Fakt ist: Politik hat im Forum nix zu suchen (Beschluß MV aus 2005).

 

Diskussion zur Verkehrspolitik, wozu im weiteren Sinne wohl auch die Kfz-Steuer dazu gehört, werden im Forum geduldet, weil es ja immerhin noch was mit Autos und damit mit dem A2 zu tun hat.

 

Nun ist schon mal die Frage: Ist das noch eine Diskussion über Politik? Oder geht es hier einfach um Kfz-Steuerrecht?

 

Meines Erachtens ists wurscht, da die Diskussion darüber eh erschöpft ist. Per Petition wird nix mehr gehen.

 

Also bleibt noch der Klageweg.

 

Dabei wird der Club aktiv nichts machen. Sprich Geld sammeln und Liste führen soll der, der erwägt klagen zu wollen (z.B. User HSV). Der Club kümmert sich um keine Zahlungen auch fließen keine Gelder über das Clubkonto.

 

Allerdings sollte das Erstellen und Führen einer Liste (durch den potentiellen Kläger) von Unterstützern incl. Infoaustausch und Bekanntgabe von Organisatorischen Dingen unter den A2ler möglich sein (analog zu Sammelbestellungen).

Bearbeitet von hirsetier
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Frühestens ab 2013! Und ob die Absichtserklärung bis darin Realität wird, scheint nicht sicher zu sein. Im Übrigen geht es auch (ein wenig) um das Thema 'Gleichheitsprinzip'.

 

Sind wir so schröklich?

 

Die Diskriminierung durch den Gesetzgeber ist das primäre Problem.

 

Der macht's auch bei Deinem A 2.

 

Stört mich nicht. Könnte mir ja auch genausogut einen neuen kleinen holen um in den Genuss der niedrigeren Steuer zu kommen.

 

Für mich gibt´s wichtigeres als dieses Gejammer "Der zahlt aber weniger" "Der hat aber mehr"

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hier gehts aber nicht um gejammer .. sondern um eine GRUNDGESETZ bzw VERFASSUNGSVERLETZUNG !

hier in Deutschland nimmt eh jeder alles hin, weil keiner mehr EIER hat :D

eine oder zwei Personen klagen dann von einem 80Mio Volk und kippen ein Gesetz, dass von allen gehasst, aber hingenommen wurde. Und danach freuen sich alle z.b. Penderpauschale.

 

und deswegen sage ich: zu dritt oder viert kann man sone Klage auch durchziehen - fertig ;)

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Stört mich nicht. Könnte mir ja auch genausogut einen neuen kleinen holen um in den Genuss der niedrigeren Steuer zu kommen.

 

Für mich gibt´s wichtigeres als dieses Gejammer "Der zahlt aber weniger" "Der hat aber mehr"

Deine Meinung ist in Ordnung. Und wenn Du sie ernst nimmst ... Dich zwingt niemand Dich zu engagieren.

 

Allerdings hoffe ich für Dich, dass Du niemals in Deinem Leben in eine Situation kommen wirst, in der Du anderen 'auf Knien danken müsstest', etwas - auch für Dich - erreicht zu haben, von dem Du profitierst ohne Dich eingebracht zu haben. Wie viele solche Situationen es geben kann, zeigen Beispiele wie unverschuldete Krankheit, Arbeitslosigkeit u.v.a.m. Und, man mag es kaum glauben, es soll selbst hier Leute geben, die sich "einen neuen kleinen" eben nicht so ohne weiteres leisten können.

 

Im Übrigen denke ich doch und nehme an, dass Du hier in Deutschland lebend, durchaus auf Dinge wie Einhaltung unserer Gesetze usw. Wert legst!? Denn dies unterscheidet uns (noch) von anderen Staaten. In so fern sollte auch gelten: Wehret den Anfängen.

 

 

PS: Was mir ein wenig auffällt ... sind die relativ häufigen, in eine Richtung argumentierenden, Wortmeldungen von 'Moderatoren'. Ich stehe nach wie vor auch per PN zur Verfügung und bekräftige meinen Schlusssatz in OT aus #227.

Bearbeitet von Joachim_A2
PS
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PS: Was mir ein wenig auffällt ... sind die relativ häufigen, in eine Richtung argumentierenden, Wortmeldungen von 'Moderatoren'. Ich stehe nach wie vor auch per PN zur Verfügung und bekräftige meinen Schlusssatz in OT aus #227.

 

 

Dann hier die Meinung eines Vorstandes: Der Club wird sich nach aktueller Lage weder finanziell noch treuhänderisch in dieser Sache engagieren.

 

Und ob Du Dich hier im Forum engagierst oder nicht, ist nicht unsere sondern Deine Entscheidung. Jeder kann ja selbst entscheiden, was er mit seiner Freizeit macht. Diese beiden Sätze sind in keinerweise wertend gemeint, auch wenn das so rüber kommen könnte, sondern einfach ganz neutral gedacht. Wenn ich Spaß an einer Sache habe, mache ich sie, wenn nicht, dann eben nicht.

 

 

Grüße

Anika

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Besteuerung von Verkehrsmitteln, damit die Besteuerung des A 2, ist Teil von Verkehrspolik. Hier steht das im Mai 2009 geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) auf dem Prüfstand, welches die Besteuerung von von Verkehrsmitteln regelt und damit Teil von Verkehrspolitik ist.

(Wer was anderes meint, sollte es nachvollziehbar schriftlich begründen.)

 

 

 

 

PROCEDERE:

 

 

Das im Mai 2009 geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) legt mit der Bemessungsgrundlage § 8 Abs 1 a) und b) KraftStG fest, dass Personenkraftwagen ab 30.06.2009 unterschiedlich besteuert werden.

 

Diese unterschiedliche Besteuerung verstößt nach dieser Meinung hier gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--).

 

Begründung:

 

(An dieser Stelle mal nicht, hier geht’s um’s Vorgehen!)

 

 

 

 

 

Zum Bundesverfassungsgericht oder durch die Instanzen - der Rechtsweg?

 

 

 

Ist der Rechtsweg offen – zum Finanzgericht:

 

Normal ist der Weg durch die Instanzen, hier Finanzgerichte: Dies setzt jedoch voraus, dass man gerade einen nicht rechtskräftigen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vorliegen hat. Man erhebt kostenfrei Einspruch und kann nach einer Ablehnung klagen. Die Klage ist nicht kostenfrei. Geht man diesen Weg, sollte man das Gericht veranlassen direkt das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Ich betrachte diesen Weg als nicht günstig, zudem die meisten können diesen Weg garnicht gehen!

Ausnahme: Nach § 90 Abs. 2 BverfGG kann bei allgemeiner Bedeutung über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort am BverfG entschieden werden.

Was heißt das? Das ist keine Muss-Vorschrift. Und was ist von allgemeiner Bedeutung?

Januar 2007 waren rund 77.000 A2 in Deutschland angemeldet. Nur A 2! Es gibt sicher viele Betroffene.

 

 

 

 

Ist der Rechtsweg nicht mehr offen – geht der Weg sowieso direkt zum BVerfG:

 

Ich habe einen rechtskräftigen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer vom 14.08.009 vorliegen. Das nachträglich geänderte Kraftfahrzeugsteuergesetz ist von Mai 2009. Der Weg über Einspruch und Klage ist mir defintiv verschlossen. Trotzdem habe ich das Recht gegen das nachträglich geänderte Gesetz direkt zu klagen (§ 93 Abs. 3 BverfGG) Da gegen Gesetze kein Rechtsweg offen steht, fällt hier die Zulässigkeitsvoraussetzung der Erschöpfung des Rechtsweges weg.

 

(Siehe hierzu auch:....wikipedia / Verfassungsbeschwerde)

 

Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei. Jeder selbst betroffene Bürger kann klagen. Frist ein Jahr - demnach bis 28.05.2010. Es scheitern viele Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze oft an der Voraussetzung der Unmittelbarkeit der Grundrechtsverletzung im Rahmen der oben genannten unmittelbaren und gegenwärtigen Selbst-Betroffenheit des Beschwerdeführers. Das ist bei einer Begründung ins Zentrum zu stellen – nicht die Betroffenheit anderer. Unmittelbarkeit bedeutet, dass das Gesetz ohne einen weiteren vermittelnden Akt, insbesondere ohne besonderen Vollzugsakt der Verwaltung oder einer Entscheidung der Gerichte, in die Rechte des Beschwerdeführers eingreift.

 

Missbräuchliche Anrufungen des Gerichtes können mit einer Missbrauchsgebühr bis zu 2.600 Euro geahndet werden.

 

...........................................................................

 

Gesetze soweit hier von Bedeutung:

 

Grundgesetz –GG—

 

 

Art 3 (Grundrecht)

 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

 

Art 93

(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

4a. über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden

können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem

seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt

zu sein;

 

 

Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG

 

§ 13

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet

8a. über Verfassungsbeschwerden (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes),

 

 

Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a

 

§ 90

(1) Jedermann kann mit der Behauptung, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner

Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104

des Grundgesetzes enthaltenen Rechte verletzt zu sein, die Verfassungsbeschwerde zum

Bundesverfassungsgericht erheben.

 

(2) Ist gegen die Verletzung der Rechtsweg zulässig, so kann die Verfassungsbeschwerde

erst nach Erschöpfung des Rechtswegs erhoben werden. Das Bundesverfassungsgericht kann

jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort

entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein

schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg

verwiesen würde.

 

 

§ 93 BVerfGG

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz oder gegen einen sonstigen

Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offen steht, so kann die Verfassungsbeschwerde

nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes oder dem Erlass des

Hoheitsaktes erhoben werden.

 

Kraftfahrzeugsteuergesetz - KraftStG

 

§ 8 Bemessungsgrundlage

 

Die Steuer bemisst sich

1. bei Personenkraftwagen

a) mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni 2009 und bei Krafträdern nach dem

Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei

Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach den Schadstoff- und

 

b) mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009 nach den Kohlendioxidemissionen

und dem Hubraum;

Bearbeitet von Jim Lovell
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Werte Mitstreiter,

 

auch wenn ich hier eigentlich nicht mehr posten wollte, denke ich, dass die Wenigen die sich hier ernsthaft engagiert haben – statt zu torpedieren –, eine Aktualisierung der Informationen verdient haben.

 

Tatsächlich liegen derzeit mehrere Antworten aus dem Bundesfinanzministerium vor; aus direkten Anfragen, oder weiter geleiteten Anfragen etwa aus dem angeschriebenen Bundesjustizministerium oder über die Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Frau Scheel (Bündnis 90/Die Grünen).

 

Die meisten Antworten wurden dabei von Mitarbeitern des ‚Bürgerreferats’ beantwortet – mit im Wesentlichen bekanntem Inhalt. Lediglich eine Antwort wies auf den ebenfalls bekannten Punkt der ‚Aufkommensneutralität’ hin, den wir aber bereits aus unseren Mails und Anfragen von vor einem Jahr kannten.

 

All diese Hinweise wären bzw. sind angreifbar, da man das Rechtsgut der ‚Gleichheit’ sicher hätte höher einstufen können (und müssen). So wäre die ‚Aufkommensneutralität’ beispielsweise durch die Anpassung der Hubraum- und CO2-Sockelbeträge erreichbar gewesen, wenn sich durch die sofortige Einbeziehung der Bestandsfahrzeuge ungewollte Steuerausfälle ergeben hätten. Auch aufgetauchte Argumente hinsichtlich unterschiedlicher CO2-Messverfahren wären wahrscheinlich entkräftbar gewesen, denn diese Problematik – falls sie tatsächlich existiert – müsste bis zum 01.01.2013 sowieso gelöst werden und CO2-Daten liegen, wie wir wissen, ja schon heute den Finanzämtern vor.

In diesem Zusammenhang wird aber ausgeführt: „Über Art und Umfang der Besteuerung des so genannten Altbestandes wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.“Wer sich also heute seine Kfz-Steuer ab 2013 auf der Basis der aktuell gültigen ‚neuen Kfz-Steuer’ ausrechnet, könnte enttäuscht werden.

 

Der Knackpunkt und das K.o.-Kriterium ergeben sich aus meiner Sicht jedoch aus der weiter geleiteten Antwort von Frau Scheel. Sie hatte meine Anfrage an das BFM weiter geleitet und erhielt eine Antwort von einem dortigen Staatssekretär.

Aus dieser Antwort ergeben sich, in meinen Posts #45 / #55 vermutete, weitere Gesetzesgründe. So wird in Bezug mit der ‚Günstigerregelung’ dort wie folgt ausgeführt:

„Diese Maßnahme diente zuallererst der Ankurbelung des Fahrzeugabsatzes, der Stabilisierung der Konjunktur und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen“.

 

Damit ist das Thema m. E. durch. Denn die Judikative wird dem Gesetzgeber zwangsweise weit reichende Handlungsspielräume einräumen müssen und vor dem Hintergrund der Begründung kaum einschreiten (können); denn dann wäre jedwede Stichtagsregelung angreifbar.

Die Chancen – falls die Ausführungen des Staatssekretärs hinsichtlich der zitierten Maßnahmengründe nur vorgeschoben wären und nicht stimmen sollten, schließlich gab es ja weitere Konjunkturmaßnahmen wie etwa die Abwrackprämie – diese als falsch zu entlarven, halte ich allein aufgrund der weiten Interpretierbarkeit des Themenkomplexes für ausgeschlossen. Zumal sich niemand mit entsprechendem Gewicht finden würde, der dies bestätigt.

Und ob die Durchforstung der Konjunkturpakete nach, in unserem Sinne, brauchbaren Ansatzpunkten lohnt, wage ich zu bezweifeln. Ggf. müsste hierzu außerdem der tatsächliche Gesetzestext herangezogen werden; wir haben uns meist auf den Gesetzentwurf bezogen.

 

Fazit: Der Vorwegaufwand hat sich in gewissem Umfang gelohnt; zumindest in Bezug auf Klarheit und den Umfang von Argumenten, denen wir uns auf einem Rechtsweg stellen müssten.

Lediglich die Tatsache der Ungerechtigkeit der ‚neuen Kfz-Steuer’ gegenüber all jenen Engagierten, die ihr Fahrzeug einfach nur zu früh gekauft und zugelassen haben sowie der fade Beigeschmack der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes bleiben. Aber einerseits ist das Thema wohl eher uninteressant, wie die aktuell nur 165 Mitzeichner der Petition zeigen, und wahrscheinlich werden uns in Zukunft noch viel drastischere Dinge auffallen, vermutlich mit ebensoviel Interesse. In so fern dürfen unsere Volksvertreter sowieso tun und lassen, was sie wollen.

 

Wenn gleich ich nicht mehr davon ausgegangen bin, dass uns der Weg vor das BVerfG tatsächlich Geld kostet, weil ein ‚Missbrauch des Gerichts’ wohl vermeidbar gewesen wäre, werde ich für meinen Anteil an den Kosten ein Paket für den ‚Antenne Bayern – Weihnachtstrucker’ packen; diese Pakete werden nach Weihnachten an Bedürftige in Osteuropa verteilt; womit ich dann noch ein gutes Werk getan hätte.

 

Alles Übrige wird sich ergeben müssen; sei es, dass die Petition zu irgendeinem Erfolg führt oder dass noch offene Anfragen zu neuen Erkenntnissen führen.

 

In diesem Sinne.

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  • 4 Wochen später...

Es wird vielleicht Zeit dieses Thema noch einmal zwischendurch aufzugreifen.

 

Die Petition 'Kraftfahrzeugsteuer - Erweiterung der "Günstigerregelung" bei der Kraftfahrzeugsteuer' haben 181 Mitzeichner unterstützt. Das ist sehr wenig - insbesondere, da der Aufwand mitzuzeichnen, egal mit welchen Erfolgsaussichten, sehr gering war und eine Vielzahl von Fahrzeugen betroffen waren. Aber so ist eben Demokratie.

 

Ungeachtet meiner o. g. persönlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten auf rechtlicher Ebene, setzt die Anzahl der Mitzeichner allerdings auch Zeichen - oder eben nicht.

Denn alle Argumente wie 'Ungleichbehandlung einer identischen Sachlage', ... bis hin zur 'Bestrafung eigentlich gewollten Bürgerengagements' haben sich ja nicht geändert und sind deshalb weiterhin gültig. Aber warum sollte der deutsche Bundestag, der über die Petitionen zu entscheiden hat, bei der Resonanz viel Zeit und Aufwand investieren oder gar aus seinen Unzulänglichkeiten und Fehlern lernen, wenn's draußen ja doch keinen interessiert?

 

Vor diesem Hintergrund bin ich auf die Verfahrensentscheidung / Begründung gespannt.

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Zitat vom Joachim:

 

"Wer sich also heute seine Kfz-Steuer ab 2013 auf der Basis der aktuell gültigen ‚neuen Kfz-Steuer’ ausrechnet, könnte enttäuscht werden."

 

 

Davon gehe ich auch aus. Man wird wahrscheinlich eine Art Raster nach der jeweiligen Abgasnorm, die das Kfz. hat, schaffen.

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[OT] - aber nur teilweise ...

 

Für alle diejenigen, die Geld für den Gang vors BVerfG zur Seite gelegt hatten und dieses nun nicht mehr brauchen, möchte ich eine Spende unter dem Stichwort "Erdbebenhilfe Haiti" anregen.

Mann / Frau möge bedenken, dass Menschen dort mit ca. 2 US$ pro Tag gelebt haben und wohl in Zukunft leben müssen; das sind knapp 1,5 € pro Tag.

 

Spendenadressen sind vielfältig im Internet zu finden – oder auch auf den Videotext-Seiten von ARD und / oder ZDF und / oder …

 

[/OT]

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Im Vergleich zu Haiti haben wir ein Luxusproblem.

 

 

Dazu Kfz-Steuer-Frage geht nicht ohne Member-Beteiligung.

 

Und welche Möglichkeiten hätte das BVerfG gehabt haben können:

 

1. Abweisung, macht 2.600 €

2. Abweisung, kostenlos

3. Annahme, aber die Legislative hat Zeit, s. Überhangmandate

4. Annahme

 

Nach meiner Einschätzung mit je 25% Chance. Aber darüber kann man sich nicht ernsthaft streiten.

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  • 4 Wochen später...

Da sich unser Anliegen (die letzte Petition) noch immer in der 'parlamentarischen Prüfung' befindet und ich hier und da bis heute keine Antwort auf meine Schreiben bekommen habe, war es Zeit nachzuhaken …

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Köhler,

 

am 19.11.2009 hatte ich Ihnen unten befindliche E-Mail geschickt - ohne bis heute eine Antwort von Ihnen oder aus Ihrem Hause erhalten zu haben. Dies wirft nicht nur die Frage auf, wie weit Theorie und Praxis in der politischen Welt auseinander liegen.

 

Ernsthaft wundern über den Verfall von 'Sitten und Moral' braucht sich niemand. Und dass die Politikverdrossenheit tendenziell eher zunimmt ist logisch - nur wird es offensichtlich in der Politik nicht verstanden. Woran das wohl liegt?

 

Falls Sie, Herr Bundespräsident, nicht genau wissen, was ich meine, verweise ich einerseits an meine genannte E-Mail unten. Andererseits macht es die aktuelle Politik leicht, weitere Beispiele zu nennen. Etwa die Diskussion über eine Kopfpauschale in der Krankenversicherung. Jeder, der die 4 Grundrechenarten einigermaßen beherrscht, kann sich ausrechnen, wie hoch die Kopfpauschale sein muss, damit genauso viel Geld in das Gesundheitssystem fließt, wie auf bisheriger Basis. Und es ist eine relativ einfache Überlegung, wie vielen Personen dann aus Steuermitteln - also auf Kosten der Allgemeinheit - unter die Arme gegriffen werden muss (oder sollte ich besser sagen müsste, weil der betroffene Personenkreis mal wieder der Leidtragende sein wird; siehe: Armutsberichte der Bundesregierungen). Und das vor dem Hintergrund, dass die Besserverdienenden mittels Beitragsbemessungsgrenzen sich längst, wie Andere auch, dem Solidarprinzip entzogen haben.

Oder sollte ich sinnlose, nichts einbringende, Steuergeschenke vor dem Hintergrund einer Rekordneuverschuldung (1) aufzählen?

 

So, Herr Bundespräsident, ist Politik in der Realität des 21. Jahrhunderts in Deutschland. Den Milliardenverbrennern in den Banken wird Geld nachgeworfen, von 'freier Marktwirtschaft' in diesem Bereich oder Verantwortung und daraus folgenden Konsequenzen keine Spur. Aber sollte der / die kleine Angestellte mal eine Frikadelle essen, ist er / sie arbeitslos. Auch das hat etwas mit 'Gleichheit' oder dem 'Gleichheitsprinzip', 'Gerechtigkeit', 'Fordern und Fördern' usw. zu tun; siehe meine E-Mail unten.

 

 

(1): In diesem Zusammenhang rein vorsorglich, weil in politischen Kreisen gern getan ... Bitte keine Hinweise auf ein 'unendlich dummes oder vergessliches' Wählervolk oder dessen Willen. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Volksvertreter, keine unhaltbaren und falschen Versprechungen zu machen und es ist nicht Aufgabe des Volkes jede politische Aussage etc. zu prüfen. Politiker die diesen Anforderungen nicht gewachsen sind, haben als Volkvertreter gemäß ihrem Amtseid versagt und sind als solche, auch und gerade in einer parlamentarischen Demokratie, nicht haltbar!

 

 

--------------------------------------------------------------------------

Meine oben genannte E-Mail vom 19.11.2009:

 

… siehe Beitrag #117 in diesem Thread.

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  • 1 Monat später...
Da sich unser Anliegen (die letzte Petition) noch immer in der 'parlamentarischen Prüfung' befindet und ich hier und da bis heute keine Antwort auf meine Schreiben bekommen habe, war es Zeit nachzuhaken …

 

 

 

Tut sich schon was?

 

 

 

(Nur am Rande: Menschen, die auf Steuer-CDs drauf sind, gehen gegen die Verwertung derselben bis vor's BVerfG. Aber da geht's ja um mehr Geld als hier.)

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Doch, da ist zwischenzeitlich eine Antwort aus dem Bundespräsidialamt eingegangen.

 

Obwohl 'alle hier eingehenden Zuschriften aufmerksam gelesen werden' und mein Schreiben einige Fragen beinhaltete, habe ich keine Antwort erhalten, weil - meine Fehler - ich in der Einleitung von "vielleicht nur als Information für Sie" geschrieben und überdies meine Postanschrift nicht mitgeteilt hatte. 'Man behalte sich vor, vorwiegend jenen Petenten zu antworten, die ihre vollständige Postanschrift angegeben hätten.'

Was für ein Glück dass es (Absender-) zertifizierte E-Mails gibt, aber das ist ein anderes Thema.

 

Außer der Freunde des Herr Bundespräsidenten durch Briefe wie dem Meinen, die Ansichten und Sorgen der Bürger zu erfahren und in seinen Tätigkeiten Verständnis für diese Sorgen zu wecken ... ist der Antwort jedoch nichts zu entnehmen - nicht einmal ansatzweise; von der Beantwortung der ursprünglichen Fragen ganz zu schweigen.

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