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Aber wer bekommt schon sein komplettes Fahrzeug (innen und aussen)

für ca. 70 € "topfit" gereinigt zurück und "gleichzeitig" zwei Birnen gewechselt?

 

Gruß Harry ;).

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Hi,

hat jemand schon mal die Nightbreaker Plus von Osram eingebaut. Die sollen ja mehr Licht bringen und auch noch länger halten. Preislich liegen die beim bekannten Online Shop zwischen 15-20€.

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Aber wer bekommt schon sein komplettes Fahrzeug (innen und aussen)

für ca. 70 € "topfit" gereinigt zurück und "gleichzeitig" zwei Birnen gewechselt?

 

Gruß Harry ;).

 

Da ich´s selber mache kostet mich das ganze 0,00€ ;)

Sowohl der Wechsel als auch die wöchentliche Wäsche ;)

 

(Materialpreise mal außen vor)

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Nein, beim A2 darf der Wechsel nichts kosten!

Richtig ! Beim Lampenwechsel wird nur das Leuchtmittel berechnet.

Alles Andere ist nicht hinnehmbar ! :bur:

Das ist wieder ein Beweis für die negativen Noten, die der AUDI-Service bei Testreparaturen bekommen hat.

Grüße vom

Dieter

Posted (edited)

Also irgendwie ist hier wohl auch die Wahrnehmung verrutscht. Der einie freut sich über neue Lampen nebst Wagenwäsche und Raussaugen für 140 Mark, der nächste findet 80 Mark für 2 Lampen nebst Einbau völlig ok. Beides für Standartglühobst.

 

Ich scheine irgendwo stecken geblieben zu sein, muss mich schon immer überwinden 40 Mark für ein Paar extrahelle Exemplare auf den virtuellen Ladentisch zu legen.

 

Edit: Wenn man bedenkt, dass die Ebaypreise für das Paar Nightguide schon bei um die 30€ liegen, dann scheints wohl doch ganz ok. Autsch!

Edited by Nachtaktiver
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Es ist doch vollkommen okay, dass ein Betrieb den Einbau berechnet.

 

Dass der :) nur das Material berechnet ist reines Gutmenschentun bzw. sogenannter "Service".

 

Problem, sollte er nur die Birne berechnen: Geht durch den Monteuer etwas kaputt, wer zahlt den Schaden? Rein theoretisch müsste der Monteur ja Privat dafür haften, da er nicht im Auftrag des Autohauses mit einem Arbeitsauftrag ("Glühbirne wechseln") arbeitet.

 

Wird der Einbau berechnet, sind eventuelle Schäden durch die Versicherung abgedeckt.

 

Seht es mal von der Seite.

 

 

P.S. Ich zahle 10€ für den Birnechwechsel beim :). Auch nur das Material.

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Der Monteur arbeitet im Auftrag des Autohauses ob nun durch einen schriftlichen Auftrag belegt oder nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass der Monteur entgegen der Anweisung des Chefs quasi schwarz und das noch während seiner regulären Arbeitszeit Glühbirnen wechselt. Das wäre ja schon ein Abmahnungsgrund.

 

Natürlich ist kein Autohaus verpflichtet die Glühbirnen ohne Berechnung zu tauschen. Auf der anderen Seite hat noch kein Autohaus von mir Geld für einen Glühbirnentausch gesehen, wenn das Wort "Arbeitsauftrag" gefallen ist. Ich bin nämlich auch nicht verpflichtet diese Arbeit in Auftrag zu geben.

Posted

Gibt es keinen schriftlichen Auftrag kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Da das Autohaus ja gar nicht offiziell mit dem Auftrag betraut war, eine Birne zu wechseln.

 

 

Türlich bist du nicht verpflichtet einen Birnenwechsel mit Auftrag in Arbeit zu geben. Aber das Autohaus ist genausowenig verpflichtet diese Arbeit ohne unterschriebenen Auftrag durchzuführen. Also nach wie vor eine reine Serviceleistung.

 

 

Mich würde es mal interessieren, wie ihr reagiert, wenn dieser worst-case eintritt und bei einem nicht offiziellen Wechsel der Birne etwas kaputt gemacht wird.

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Hi,

hat jemand schon mal die Nightbreaker Plus von Osram eingebaut. Die sollen ja mehr Licht bringen und auch noch länger halten. Preislich liegen die beim bekannten Online Shop zwischen 15-20€.

 

Osram Nightbreaker (€18,50 online) gab bei Mir sichtbar mehr Licht im 1.2TDI, aber vieviel ist wohl Unmessbar :confused:

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Nochmal: Ein Auftrag für einen Glübirnenwechsel bedarf keiner Schriftform. Das Autohaus ist sehr wohl "offiziell" mündlich durch den Kunden beauftragt worden.

 

Die Rechts-Profis mögen mich korrigieren: Der Kunde hat mündlich einen Antrag gestellt, das Autohaus möchte bitte die Glühbirne tauschen. Das Autohaus ist wiederum mündlich (bzw. durch die Tätigkeit selber) auf den Antrag eingegangen und somit ist ein rechtsgültiger Vertrag für eine kostenfreie Serviceleistung zustandegekommen. Wenn das Autohaus dabei etwas beschädigt, muss das Autohaus den Schaden ersetzen. Es hätte den mündlichen Antrag ja nicht annehmen müssen. So sagt mir das zumindestens mein (laienhaftes) Rechtsverständnis.

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Nach längerer Zeit* ist mir im rechten Scheinwerfer das Abblendlicht ausgefallen. Da ich auch tagsüber immer mit Abblendlicht fahre, hatte ich die Philips H7 12972LL Longer Life verbaut, und war damit sehr zufrieden. Ich hatte noch eine solche Lampe in Reserve (12972LL "3-fache Lebensdauer") und flugs ausgetauscht (mit Scheinwerfer-Ausbau...).

Beim Ersatzkauf im Autoshop (der mit den drei Buchstaben) fand ich aber diesen Typ nicht mehr. Auf der Website von Philips ist die auch nicht mehr zu finden. Wahrscheinlich wurde dieser Typ durch die EcoVison-Reihe ersetz (doppelte Lebensdauer). Doch die H7 gab es im besagten Shop nicht, so dass ich für den Ersatzkauf auf das Normalglühobst von Philips (Premium) ausweichen musste. Ich führe immer Ersatzglühbirnen mit. Preis hier CHF 20.90 / Stück.

 

*hat 38'000 km gehalten (innert 2 1/2 Jahre) ca. 900 Stunden Brenndauer.

 

Grüsse, Markus

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