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Wildunfall ...Reh hatte kein Chance...


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Am letzten Freitag ein Reh erwischt...TK zahlt ....aber ich soll die Kugel zum BMW Händler fahren(Versicherung arbeitet mit dem zusammen)...sonst ist kein Leihwagen drin ??? Soll ich ??? Die kommen sogar mit dem Laster und holen ihn,fahren nach AM (sind 11km und ich fahr jeden Tag durch Amberg wenn ich in die Arbeit will) und bringen mir den Leihwagen :ver.Wenn das billiger sein soll... KV 1300€ bei "Freundlichen".

Gute Lust hätte ich ja ...aber ob die mir nur die Teile montieren und wenn mehr ist sagt kein Mensch was,

weil keine Ahnung vom A2 ???

Der Aufpralldämpfer dürfte OK sein wahr mehr ein Abprall als Aufprall vom Reh...deshalb auch die Beulen in der Tür.....

 

 

P.S.

Sind Handybilder ...W550i , sind ganz gut geworden...

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Mein Beileid,

 

hab ich das richtig verstanden, Du sollst Deinen A2 zum BMW-Händler bringen?

 

Das kann doch nicht sein, anschliessend findet Dein Freundlicher, bei der nächsten Inspektion 20 Fehler und Du darfst zahlen!

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Das mit den Scheckheft hat sich schon erledigt...den 100tkm Service haben wir schon in Eigenregie gemacht....also kein Streß beim Freundlichen....der gibt dir nach 100tkm eh nur noch eine "Feuchten Händedruck".... -ORDEN-

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Ja wissen die denn bei BMW was ALU ist?? Die bearbeiten doch sonst nur Panzerstahl, wenn

man sieht wie schwer die BMWs sind :D .

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Ich würde ihn auch lieber zur Audi Werkstatt bringen.

Die bei BMW bringen ja nicht mal die Motorhaube runter. :D

 

Gruß Mike

 

P.S. Schon wieder ein neues Handy?? :HURRA::D

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So etwas hab ich ja noch nie gehört!

 

Sind derartige Klauseln in den Verträgen denn überhaupt rechtlich zulässig?

 

Ich würde mch an Deiner Stelle erst einmal darüber informieren.

Dass die Versicherung die Werstatt vorscheibt ist ja wohl das Letzte!!!

 

Gruß

abbamaniac

 

P.S.: Bei welcher Gesellschaft bist du eigentlich versichert?

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Hallo

 

also ich würde mal mit deiner Versicherungstante (oder Onkel) ein ernstes Wörtchen reden.

Bei BMW bringen die bestimmt nicht die Motorhaube ohne Brecheisen ab.

 

Ausserdem heisst es doch "Fachwerkstatt" oder - also sollen die bei BMW ihre Kisten richten und umgekehrt.

 

Hat die Versicherung gesagt das das Auto zu BMW muss? oder geht es nur wegen dem Leihwagen?

 

Normalerweise bekommt man ja sowieso keinen Leihwagen und wenn du es anders organisieren könntest, würde ich lieber in ne Audi-Werkstatt gehn.

 

Bis dann

 

Tobias P79

 

P.S.

 

Vielleicht sind die ja so kulant und geben dir nen Leihwagen (oder zumindest zum Vorzugspreis)

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Den Fall hatte ich auch schon nach fremdverschuldetem Lackschaden:

MItteilung der gegnerischen Versicherung: "Wenn Sie bei ... reparieren lassen, wird kein teurer Gutachter benötigt und SIe bekommen einen Leihwagen".

Mit dieser Auskunft bin ich zu meiner Werkstatt gegangen und habe daraufhin dort auch sofort einen Leihwagen zugesagt bekommen; Gutachter war sowieso nicht nötig, weil das Polizeiprotokoll recht genau war und ein von der Polizei aufgenommenes Foto dabei war.

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Also da es bei dieser Reperatur nicht an technische Finessen geht, sondern lediglich an Schrauben, kannste den Wagen wohl bedenkenlos zu jeder Werkstatt bringen. Das sollten sie hinbekommen, auch wenn z.Zt. ne anti-sportliche-Kompaktwagenherstellerstimmung im Forum ist.

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Hallo!

 

Zunächst mal: bei Kaskoschäden hat man meines Wissens grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Mietwagen. Den gibt es regelmäßig nur von einer gegnerischen Haftpflichtversicherung, wenn man an dem Unfall schuldlos war. Das Reh wird wohl kaum versichert gewesen sein... ;)

 

Die Kaskoversicherung will nun aber Gutachterkosten (oder was auch immer) sparen und schließt Verträge mit "Fachwerkstätten". Diese unterhalten meistens noch Ersatzfahrzeuge, die für kleines Geld an Werkstattkunden und "Unfallopfer" vermietet werden und pro Tag meistens billiger sind, als die Mietwagen der Branchenführer. Mit anderen Worten: so ein Mietwagen (und ersparte Gutacherkosten) kommt die Versicherung deutlich billiger, als wenn man in eine andere Werkstatt fährt. Und damit man dahin fährt, spielt das kostenlose Ersatzfahrzeug den Lockvogel. Ja nee, is klar...

 

Ich möchte gleichfalls unterstellen, dass eine markenfremde Werkstatt, wie schon weiter oben erwähnt, nicht alle Schäden sofort erkennt, die Reparatur also schon von daher billiger wird als bei einem Markenstützpunkt.

 

So weit ich weiß, darf die Versicherung gerne eine Empfehlung aussprechen, wo repariert werden soll. Aber vorschreiben darf sie es wohl nicht. Auch wenn es sich "nur" um Schäden handelt, die durch ein bisschen "Schrauberei" behoben werden können: so unkritisch ist es im Falle des A2 nun auch wieder nicht, die Arbeiten irgendeinem x-beliebigen Schrauber zu überlassen. Wenn z.B. eine BMW-Werkstatt nicht weiß, dass beim A2 in vielen Fällen diese beschichteten Schrauben (Stichwort: Kontaktkorrosion) eingesetzt werden müssen, dann schrauben die Dir die Teile u.U. mit unbeschichteten Schrauben aus dem BMW-Teileregal "unsichtbar" fest, und Du wunderst Dich, übertrieben ausgedrückt, nach ein paar Jahren, warum plötzlich der Stoßfänger abfällt.

 

Gerade beim A2 würde ich aufgrund der "besonderen" Konstruktion des Fz. allergrößten Wert auf eine mit dem Fahrzeug vertraute Werkstatt legen - und dies auch dem Versicherungsfuzzi deutlich sagen. Er würde sicher mit seinem kranken Pferd auch nicht zu einem Tierarzt gehen, der sich auf Kleintiere spezialisiert hat...

 

Was spricht also dagegen, wenn - @ AUdiRS2 - Du mal 2 verschiedene Audi-Werkstätten besuchst, denen Du den Schaden zur Begutachtung vorzeigst und dann diejenige Werkstatt nimmst, die preiswerter ist? Wenn es dann "zufällig" die Werkstatt Deines Vertrauens ist und Du einen guten Draht zum Werkstattleiter, bzw. dem Chefverkäufer hast, springt vielleicht ja auch ein kostenloser "Mietwagen" (Vorführfahrzeug) raus, oder Du zahlst die Ersatzwagengebühr statt für 2 nur für einen Tag...

 

Gibt es denn wirklich niemanden in Deinem Verwandten- und Freundeskreis, der Dir mal für ein paar Tage für lau ein Auto leihen kann? Bei vielen geht inzwischen doch der Trend zum Zweit- und Drittfahrzeug, da wird sich doch irgendwo noch 'ne Karre auftreiben lassen... ;) Zur Not geht eben die Freundin / Ehefrau mal ein paar Tage zu Fuß, oder der (pensionierte) Vater. :D

 

CU!

 

Martin

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Ist schon geklärt...aber Danke für die Tipp´s ...Mein "Freundlicher" gibt mir auch so einen Leihwagen für die 2 Tagen, sind alle Brillen-Kunden bei mir ... :D:D :D

Der von der Versicherung war recht muffig heute Morgen als ich ihm meine Nachricht übermittelt habe ...ich hab ihm klar gemacht das ich als "Guter Kunde" bei meinem Händler kostenlos einen Leihwagen bekomme,als Service den man auch von seiner Versicherung erwarten könnte !!!

Als Schlußwort wurde mir nur irgendwas von 1300€ ist der KV ins Ohr gebrabbelt und so nach dem Motto ,macht Bilder und ja nicht mehr Kosten sonst muß doch ein Gutachter her ???

Nachdem ich ihm gesagt habe das ich auch die Möglichkeit habe ein Gutachten von einem Dekra Ing. erstellen zu lassen,sagte er nur wir stellen den Gutachter,ist mir klar aber ich kann ein gegen Gutachten erstellen lassen !!!

 

Danke Christian

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wie sieht es denn mit deimem umgebauten unterem Grill aus, wird der jetzt auch wieder hergerichtet oder wird bei der Reparatur wieder das Original verbaut?

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Der ist noch ganz.... :HURRA: bei der Rep. wird er ersetzt geben Orginal... :LDC

Will aber bis zum Sommer auf den Cabriogrill umrüsten (CER/ blauer A2).Wenn ich Zeit finde :D

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Wieso hat man denn bei einem Kasko-Schaden überhaupt Anspruch auf ein Gutachten? Das ist mir ganz neu! Welchen Sinn hat das?

Ist es nicht so, dass man den Kasko-Schaden reparieren läßt und fertig?

 

Wenn die Versicherung bzw. der Freudliche keinen Leihwagen gestellt hätte, hätte man ihn denn dann nicht einen über die Mobilitätsgarantie (sofern vorhanden) bekommen? Sind da denn nicht bei Unfallschäden Leihwagen für die Dauer der Reparatur eingeschlossen?

 

Gruß

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Auch Kasko-Schäden werden i.d.R. nur bis zu einem bestimmten Betrag 'ungesehen' bezahlt - sonst würde sich vielleicht manch Einer sein Fahrzeug so renovieren lassen.

 

Allerdings beauftragt die Werkstatt normalerweise einen Gutachter (mit dem sie zusammen arbeitet), den die Versicherung dann zahlen muss; ob dies bei Kasko-Schäden anders gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht. Im Übrigen könnte es von Versicherung zu Versicherung durchaus Unterschiede in der Abwicklung geben - insbesondere da die 'Geiz ist Geil' - Mentalität auch bei den Versicherungen zu durchaus unterschiedlichen Versicherungsbedingungen führt; z.B. den Ausschluss von Leistungen bei bestimmten Kasko-Schäden, deren Details allerdings nur im Kleingedruckten stehen und oft erst im Schadensfall auffallen.

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