Zum Inhalt springen

Joachim_A2

Benutzer
  • Gesamte Inhalte

    2.931
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle erstellten Inhalte von Joachim_A2

  1. Ja, ja, mein Namensgedächtnis ist kurz, obwohl ich mich erinnere, den Namen 'Hoffmann' schon mehrfach gehört zu haben und der Eine oder Andere sogar einen Doktor-Titel hatte, ohne etwas mit Wäschestärke zu tun zu haben. Tatsächlich wäre die richtigere Erinnerung "Dr. Huber" gewesen und der zum damaligen Zeitpunkt bereits fehlende A2; siehe: https://a2-freun.de/forum/showthread.php?t=14047, Beitrag #129, 1. Absatz. Allerding wäre im gleichen Thread die Antwort von Audi, Beitrag #117, interessant bzw. aufschlussreich. Das stimmt schon, aber wir bewegen uns hier ein wenig im Bereich des Glaubens hinsichtlich der Aufgaben des KBA bei der Erteilung einer ABE; zumal nicht alle von Dir angeführten Dinge auch vom KBA geprüft werden. Ich denke die Frage nach den Aufgaben und dem Prüfungsumfang des KBA müsste zunächst mal geklärt werden, denn das KBA prüft, so wie ich es verstehe, nur auf Einklang mit der StVZO. Und ob die etwas von Filterwirksamkeit vorschreibt !? Siehe beispielsweise: http://www.kba.de/ unter 'Typgenehmigung', 'Typgenehmigung - Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG)'. Das sehe ich genau so.
  2. Wenn aus irgendwelchen Gründen das Auto in der Garage Schaden nimmt, weil es wegen Handbremse / Gang nicht aus der Garage entfernt werden konnte bevor der Schaden eintrat. Der Fantasie, welche Gründe das sein könnten, sind keine Grenzen gesetzt. Hier genügt die Garage verschlossen zu halten. Schließlich genügt es auch die Wohnungstür verschlossen zu halten (Schlüssel min. 1x umgedreht !) - man muss innerhalb der Wohnung nicht auch noch alle Schränke verschlossen und die Schlüssel versteckt haben. In so fern könnte es auch darum gegangen sein, dass im erinnerten Fall, das verschlossene Fahrzeug das Hauptproblem gewesen sein könnte, weil dadurch weder die Handbremse gelöst noch Gang herausgenommen werden konnte. Wären aber zumindest die Handbremse gelöst und kein Gang eingelegt gewesen, hätte das Fahrzeug frühzeitig genug entfernt werden können.
  3. ... also von der Wirkung der A2-Handbremse bin ich auch nicht so 100%ig überzeugt, obwohl sie lt. TÜV völlig in Ordnung ist. Parken an starken Gefällen bedingt einen sehr festen Anzug, sonst rollt das Auto doch. Deshalb parke ich oftmals mit Handbremse und Gang. Übrigens gab es mal nach meiner Erinnerung Probleme mit einer Versicherung, die einen in der Garage entstandenen Schaden an einem Fahrzeug nicht bezahlen wollte, weil das Fahrzeug mit angezogener Handbremse (und / oder eingelegtem Gang) abgestellt war. Die Versicherung argumentierte, der Schaden am Fahrzeug wäre nicht entstanden, wenn die Helfer das Fahrzeug hätten aus der Garage schieben können. Ob's so stimmt, weiß ich allerdings nicht. Egal, in meiner Garage ist die Handbremse jedenfalls nicht angezogen, was sicherlich das fest Backen der Beläge in der Trommel verhindert.
  4. Das ist richtig. Aktuell würde ich auch keine andere Alternative sehen. Die Frage ist allerdings, ob die A-Klasse-Diesel beispielsweise auch nur ansatzweise an die Verbräuche der 1.4er TDIs heran kommen. Hat jemand Verbrauchserfahrung A-Klasse vs. A2 TDI ?
  5. Dann lass mal kreisen ! Denn wie Du obigem Zitat aus der OZ entnehmen kannst (mein Beitrag #556), wurde die Produktion der Filter nach der ABE-Erteilung geändert - und zwar hin zu einer angeblich besseren Filterwirkung ! Damit würden sich grundsätzlich die ABE-Erteilungen bzw. die Prüfungen des KBA in Frage stellen lassen - aber es müsste korrekterweise geklärt werden, ob, wie im Fall der DPF, das KBA überhaupt eine Filterleistung prüft oder zu prüfen hat. (Ich vermute die Prüfungen des KBA werden sich eher auf allgemeine Anforderungen beziehen, weil sonst das KBA alle Konstruktionsdetails, Wirkungsweisen etc. zumindest messtechnisch und statistisch verwertbar überprüfen müsste. Dieser Aufwand vor dem Hintergrund der Vielzahl von zu genehmigenden Autoteilen, Zubehör etc. scheint mir für Detailprüfungen fast zu hoch. Oder ?) PS @Gonzo: vor dem Hintergrund der Aussage, dass Audi ursprünglich sehr wohl auch an DPFs für den A2 dachte - die Audi-Händler hatten mal ein Schriftstück von einem Dr. Hoffmann (?) - ein sehr trauriges aber wahrscheinliches Ergebnis. D.h. selbst bei einem Premium-Produkt 'Made in Germany' sind solche sinnvollen und sicher bezahlbaren Nachrüstungen nicht zu erwarten. Warum wir dann aber zukünftig noch ein langlebiges und teures Produkt kaufen sollen, wird uns kaum einer erklären (können). Im Ergebnis könnte 3x billig preiswerter sein, als 1x teuer; zumal der Billignachkauf dann immer auf einem technisch aktuelleren Stand sein dürfte.
  6. Ich meine Du solltest / musst an dem Problem dran bleiben. Einerseits, weil es Dein Geld kostet (Öl). Andererseits, weil die bei Audi eine entsprechende Reparatur bezahlt haben und aufgrund fehlender (Mängel-) Rückmeldung natürlich davon ausgehen (dürfen), dass die Reparatur erfolgreich war - und der Kunde glücklich ist. Viel Erfolg.
  7. Nein, nicht alle TDIler; nur die mit 90 PS.
  8. Ja, die Idee ist gut, aber was kaufen diejenigen, die auch künftig gern ein A2-Niveau (Platz, 4/5 Türen, etwas höher, etc.) hätten oder brauchen ? Den A1 bestimmt nicht, oder ?
  9. ... wenn man Pech hat, trifft das Problem nicht nur die hinteren Scheiben ... Musste letzten Winter meinen mal gut 14 Tage in der Garage lassen. Leider hatte ich ihn nass da rein gestellt und nach 2 Wochen war nichts mehr mit 'gleichmäßigem sauber' bremsen der vorderen Scheiben; ein Spaß der 230 € inkl. neuen Klötzen gekostet hat. Ob es ein Problem der Audi-Premium-Erstausrütung war !?
  10. Ich habe heute beim Vorbeifahren an einem Fahrschulwagen (aktueller Golf) neben den Nebelscheinwerfern ein LED-Licht gesehen (ich mag ja schon kaum mehr 'LED-Tagfahrlicht' sagen). Sah aber professionell und in etwa so aus:
  11. Hallo zusammen, es scheint sich mehr und mehr zu einer Art Mentalitätsfrage zu entwickeln, ob man für sein Gutes Geld auch irgendeinen Gegenwert bekommt. Vor dem Hintergrund, dass hier viele eine im Grunde wünschenswerte Aktivität für Umweltschutz entwickelt und Geld in einen Partikelfilter investiert haben, ist das Ergebnis eine einzige Katastrophe ! Wer will es wem in Zukunft übel nehmen, wenn er eben nicht mehr freiwillig in diese Richtung denkt und handelt ? Mit Politik hat das übrigens wenig zu tun. Und ganz ehrlich, wenn ich hier, in der Osnabrücker Zeitung, folgendes vom heutigen Tage lese, fällt mir nichts Positives mehr ein: "... Vorwürfe, die die Gladbecker bestreiten. Thomas Kappler räumt im Namen der Firma GAT Änderungen der Partikelfilter ein. Man habe innerhalb des Zylinders beim Zusammenbau die Reihenfolge der fünf "Substratscheiben" geändert. Dies habe im Gegenteil eine bessere Wirkung bei der Abgasreinigung zur Folge. Allerdings habe GAT versäumt, diese Änderung als Nachtrag zur Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) dem KBA zu melden. Als Konsequenz aus der Diskussion habe man jetzt einen harten Schnitt gemacht: Man werde alle noch im Handel befindlichen Nachrüstkits ins Werk zurückbringen und dort überprüfen - eine Maßnahme, die das Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern einen zweistelligen Millionenbetrag kosten werde." {Quelle: http://www.neue-oz.de/information/_aktuelles/17791346.html?SID=502219c6e429eee6cb395599119abbfc} Also die aktuellen, ausgelieferten Filter scheinen Unwirksam, wurden aber laut GAT in einem wirksameren Zusammenbau ausgeliefert, als bei der ursprünglichen ABE-Erteilung !???? Nun gut. Jeder, der einen solchen Filter gekauft hat, sollte unbedingt gegenüber GAT einen kostenlosen Austausch gegen einen wirksamen DPF verlangen – inkl. allem Arbeitsaufwand, eventuellen Zusatzkosten, Leihwagen usw. Sollte GAT hierzu innerhalb einer angemessenen Frist und mit fahrzeug-/motorspezifischen Wirksamkeitsnachweis nicht in der Lage sein, müssen die Kosten für einen vollständigen Rückbau in den vorherigen Zustand oder Umbau mit einem wirksamen Konkurrenzprodukt vollständig von GAT bezahlt werden. Bei einem vollständigen Rückbau in den vorherigen DPF-losen Zustand wären dann natürlich die staatlichen Zuschüsse zurück zu bezahlen; eine Rückforderung der Steuerermäßigung bei nicht wirksamen, ABE-losen Filtersystemen, wäre (hoffentlich) zu erwarten. Soweit die Rahmenbedingungen mit denen ich GAT gegenüber treten würde. Ein Verbleib eines wirkungslosen Systems - übrigens egal von welchem Hersteller - käme für mich unter keinen Umständen in Frage ! Fazit: ohne fahrzeug-/motorspezifischem Wirksamkeitsnachweis in schriftlicher Form und von neutraler Seite kommt mir kein Nachrüst-DPF unters Auto, wenngleich ich von dessen grundsätzlicher Richtigkeit und Notwendigkeit überzeugt bin.
  12. Scheint mir auch so, wenn ich die Daten für 'mittlere Trübung' und 'Bandbreite' richtig deute. Meiner (75 PS TDI, EU 4, 10.2004) hat ohne DPF (aber mit grüner Feinstaubplakette ) bei rund 35.000 km ... - eine mittlere Trübung von 0,61 bei - einer Bandbreite von 0,34. PS: Luftfilter etc. seit ca. 10.000 km drin.
  13. Interessante Theorie ... aber wie funktioniert dann nur die Schubabschaltung, bei der der Motor ohne Sprit (weiter) dreht und dann, etwa beim Gas geben und ohne ihn neu 'anzulassen', ganz normal weiter arbeitet !?
  14. ... na ja, notfalls können wir's ja noch unter 'optischem Tuning' abhaken .
  15. Das haben Andere eventuell auch - weswegen diese Ausrede kaum zur Entschuldigung taugt. .
  16. Ich wusste gar nicht, dass die Kasseler 'Ahlen-Würschte' so aggressiv sind. Ich glaube, daher muss ich auch @erstens etwas widersprechen, dass "Manchmal machen sich halt Leute Gedanke über Dinge, die sie nichts angehen ..." ein wesentliches Standbein eines Forums zum Meinungs- und Informationsaustausch ist, oder ? Denn ohne Gedanken über die Probleme anderer - zu mal sie diese ja selbst bekannt gegeben haben - wären jegliche Hilfestellungen usw. kaum möglich. Bzgl. @Ahle-Wurscht meine ich mich sogar zu erinnern, dass diese Wurscht unter mehreren Themen sehr froh über Antworten hinsichtlich seiner A2-Probleme vs. des BMW-Händlers war, der ihm den A2 verkauft hat !? (Stichworte: 'wer muss was zahlen' und 'Gebrauchtwagengarantie' oder suche alle seine Beiträge mit Stichwort 'BMW'.) Ein PS zur möglichen Vorbeugung von Missverständnissen: Ich weiß, je stressiger das aktuelle Leben, je weniger Zeit man hat, desto gefragter ist Mann / Frau - heutzutage zumindest. Dennoch wäre es allgemein hilfreich Shift- und Komma-Tasten etc. zumindest gelegentlich zu nutzen oder sich zumindest diesbezüglich zu bemühen - ist erfreulicherweise schon Mehreren aufgefallen. Anderenfalls sind manche Sätze etwas schwierig zu lesen und unterstützen unnötigerweise Missverständnisse.
  17. ... oder so ähnlich - nur etwas schöner - siehe unten ... Oder wir warten auf die neue H15-Lampennorm, in der Fern- und Tagfahrlicht mittels 2-Wendellampe (also dem H4-Prinzip) verwirklicht werden (sollen). Einen möglichen Umrüstsatz hinsichtlich der Glühlampenhalterung dürften wir aber eher nicht zu erwarten haben (siehe http://www.daylightrunning.de/html/agb_s.html) - schließlich sind unsere A2 schon sparsam genung, um nicht zu sagen 'zu sparsam'.
  18. ... allein wegen des fehlenden Hinweises bzgl. Betriebserlaubnis, sollte ein Rückgaberecht inkl. Erstattung des Kaufpreises möglich sein.
  19. Ein PS noch zu meinem obigen Beitrag #408: Wenn wir schon in der rechtlich etwas misslichen Lage sind, dass zwar unzulässiges (Auto-) Zubehör verkauft, aber nicht eingesetzt / betrieben werden darf, wäre es eine Frage der Fairness auf einen solchen Umstand auf der Produkt-Web-Seite hinzuweisen - oder zumindest die nicht gesicherte und ggf. noch offene Rechtslage hierzu darzustellen. Letztlich kann der Käufer nur dann korrekt und vor dem Hintergrund möglicher Konsequenzen entscheiden, sein Geld zum Fenster raus zu werfen oder nicht. Ich weiß, es wird einige Leute geben, die nun die Verantwortung dem Käufer zuschreiben (möchten), was nach meiner Ansicht aber falsch ist. Denn in Konsequenz würde das bedeuten, dass der Käufer vor Kauf eines jeglichen Produktes alle Rechtsfragen zum Produkt, seinem Einsatz, Betrieb etc. vorab selbst klären müsste - ein Zustand der nicht nur nicht sein darf, sondern der auch jedem vernünftigen Konsumverhalten entgegen steht sowie Entwickler und Produzenten von jeglicher Verantwortung frei sprechen würde.
  20. Siehe Beitrag #395, Punkt 1 und Du wirst sehen, dass es nicht jedem bekannt oder bewusst war.
  21. ... und wenn alle o.g. Eigenschaften auf Dich zutreffen, ggf. nötige Abnahme und Zulassung auch kein Problem darstellen, Du teamfähig bist und uns an Deinen Ergebnissen - möglichst preiswert - teilhaben lässt ... ... schaust Du auch hier: http://www.dvw-ev.de/download/Osram.pdf. Etwas weiter unten im Dokument (Blatt 12) ist ein TT-Scheinwerfer abgebildet der zumindest optisch unserem A2-Scheinwerfer sehr ähnlich sieht und in den LED-TFL bereits integriert ist. Zusätzlich dürfte dieser Scheinwerfer bereits über eine Xenon-Ausstattung verfügen (zumindest aber über ein Projektionslicht). Somit könntest Du die Wahl zwischen: A5-, neuem A4-, R8- oder TT-Scheinwerfer haben.
  22. Ohne Zulassung / ohne Betriebserlaubnis geht nichts !
  23. *** Edit - gelöscht. ***
  24. Ja, da der mitlesende @MisterDotCom nicht antwortet, möchte ich - was die rechtliche Seite des Betriebs von TFL-Modulen in Deutschland angeht - mal auf die Seite http://www.daylightrunninglights.com/ ganz unten und die dortigen Links verweisen - insbesondere auch auf die Änderungen seit "4. Juni 2007" ! Sollten o.g. Informationen stimmen, dürfte jede weitere Diskussion über 'TFL-Module' hinfällig sein, oder ? Falls o.g. Informationen nicht stimmen sollten oder sich schon wieder Änderungen ergeben haben - die Bürokratie wirkt hier wirklich sehr innovationshemmend - findet weitere Informationen beispielsweise hier: http://www.tagfahrlicht.de/DE/pdf/Tagfahrlicht_FAQ.pdf oder hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht oder ... Aus letzter genannter Quelle geht hervor, dass das Tagfahrlicht pro Scheinwerfer mit 400-800 Candela leuchten muss. Die schon genannten Aussagen zur "RL"-Kennzeichnungspflicht des Scheinwerfers sind wohl ausschließlich auf spezielle Tagfahrlichtscheinwerfer beschränkt. PS 1: Wer sein TFL-Modul zurück geben möchte, möge mal in die AGBs (http://www.daylightrunning.de/html/agb_s.html) hinein schauen; auch was Garantie angeht. PS 2: Interessant, wenn auch reklamelastig, ist: http://www.dvw-ev.de/download/Osram.pdf - auch deshalb, weil hier das Modell eines TT-Scheinwerfers abgebildet ist, dass einem A2-Scheinwerfer optisch doch sehr ähnlich scheint.
  25. Ja, das ist das KO-Kriterium.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir verwenden Cookies. Mit weiteres surfen erklären Sie sich mit diesen einverstanden.