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heavy-metal

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  1. Ob es das wirklich bringt? Ich habe andere - bessere - Erfahrungen gemacht mit der Ansaugsystemreinigung ("JetClean-Tronic") von Liqui Moly. Mein A4 (TFSI) wird, seitdem ich ihn fahre, auch "ab und zu" mal flott bewegt. Ich habe dem Auto im letzten Jahr die Ansaugsystemreinigung beim Profi gegönnt. Fazit: etwas geringerer Benzinverbrauch und etwas ruhiger laufender Motor. Ich komme zu dem Schluss, dass die chemische Reinigung des Ansaugsystems bei einem Direkteinspritzer nicht durch eine gelegentlich forsche Fahrweise zu ersetzen ist. Ich werde, sobald ich seit der ersten Reinigung ca. 15 Tkm zurückgelegt haben werde, nochmal eine Reinigung machen lassen und danach auf ein 30tkm-Intervall gehen, das für ein Auto, das nicht vorwiegend im Kurzstreckenverkehr zu versotten droht, ausreichend sein dürfte.
  2. @Chrissipi : schön, dass es "Petra" wieder gut geht! Auch schön, dass wir hier von Dir eine Rückmeldung bekommen, wie die Sache schlussendlich ausgegangen ist. Wie oft haben wir hier schon die Erfahrung machen müssen, dass sich hier Leute nur im Forum anmelden, um nach ihrer meher oder weniger präzisen Fehlerbeschreibung viele Tipps "abzugreifen" und sich auch auf Rückfragen nie mehr dazu äußern, ob unsere Expertise zum Erfolg geführt hat - oder eben auch nicht. Beides ist etwas, wovon unsere Community nur profitieren kann - wobei natürlich die Freude über behobene Probleme bei Weitem überwiegt. Aber eine Frage habe ich noch - auf die Gefahr hin, dass ich mich verzählt habe... Du schriebst etwas von "Zündspule des 2. Zylinders erneuert". Weiter oben von "Zündspulen neu auf Zylinder 3 und 4". Wurde zuletzt also auch die Zündspule von Zylinder 1 erneuert? Oder doch nur'n 3-Zylinder-Benziner unter der Haube? Nee, das wird jetzt "ein bisschen länger" halten! Damit Du auch "ein bisschen länger" Freude am Auto hast und Gedanken an ein anderes Auto erst gar nicht aufkommen. Naja, der 1. April für das Lippetaler Schraubertreffen ist bei @Chrissipi für einen Kurzbesuch doch sicher schon vorgemerkt, oder?
  3. 3x hintereinander an meinem sowie zusätzlich noch an anderen A2, wo ich auch schon "mitgeschraubt" habe? Das ist kein Glück mehr, sondern funktionierende Realität. So lange es nicht um sicherheitsrelevante Baugruppen geht (oder um solche, wo ein kleiner Defekt einen großen Schaden nach sich ziehen kann), kann man auch mal ein Auge zudrücken - oder auch bei Kleinigkeiten bedingungslos der Audi-Reparaturvorgabe folgen, so, wie Du es wohl bevorzugst. Jeder so, wie er mag, so lange davon nicht die eigene Sicherheit oder die anderer abhängt.
  4. Der Flansch kann sich auch dort zusetzen, wo die KGE (Kurbelgehäusenentlüftung) angeschlossen ist. Insbs. dann, wenn der Ölverbrauch nennenswert hoch ist. DIe Dichtungen müssen nicht zwingend erneuert werden: ich habe meine DK schon 3x draußen gehabt und nie neue Dichtungen verwendet (ohne dass es nach getaner Aktion zu "Falschlufteinträgen" im Fehlerspeicher kam). Da aber @Chrissipi nicht selbst schraubt und nicht "mal eben" selbst korrigierend eingreifen könnte, mithin auf eine Werkstatt angewiesen ist, ist der Wechsel der Dichtungen natürlich sehr zu empfehlen. Insofern vermag ich mich auch nicht in Gänze der Ansicht anzuschließen, dass @Chrissipi über den Tisch gezogen wurde. Zündkerzen nebst defekter Spulen zu wechseln war so, wie ich den Fall hier verfolge, sicher notwendig. EInzig das DK-Gehäuse hätte wohl nicht getauscht werden müssen: das Ding ist so teuer, das sich der Aufwand für die Reinigung wohl immer rechnet, so lange die DK selbst nicht mit auffällig hohem Axialspiel in den Lagern auffällt oder das Poti einen Defekt hat. Was den Wechsel des Flansches betrifft, so hast Du natürlich recht, dass dieser auch gereinigt werden kann. Eine Werkstatt setzt hier jedoch oft die Lohnkosten (für die Reinigung) gegen den Preis eines Neuteils. Und ich weiß, wie lange ich schon dran gesessen hatte, um die Verkokungen vorsichtig mechanisch mit Pfeifenreiniger zu lösen. Denn nicht immer helfen Bremsenreiniger oder der sehr gute DK-Reiniger von LiquiMoly. Wenn dann die Rechnung am Ende nahezu 0:0 ausgeht: so what?
  5. Die beiden Fehler zur Drosselklappe - ich habe oben im Zitat mal die Texte in rot ergänzt - lassen den Schluss zu, dass die Drosselklappe nach dem EInbau nicht korrekt angelernt worden ist (Bedienerfehler beim Anlernen) oder werden konnte. Wichtig ist, dass vor dem Ausbau / Ersatz der Fehlerspeicher gelöscht ist! Die werkseitig verbaute Drosselklappe (bzw. "Drosselklappengehäuse" oder "Drosselklappenstutzen") sollte sich, nachdem sie z.B. gereinigt wurde, problemlos neu anlernen lassen. Wurde sie ersetzt, ist die weiter oben schon gestellte Frage nach dem Hersteller durchaus berechtigt, denn Drosselklappen aus "nicht vertrauenswürdiger Umgebung" funktionieren u.U. nicht ordnungsgemäß oder können u.U. auch nicht angelernt werden. Was immer funktionieren wird, sind Drosselklappen, die bei Audi als Ersatzteil erworben werden oder solche, die vom Lieferanten von Audi (= "OEM" i.e. "Original Equipment Manufacturer") hergestellt werden. OEM ist die Fa. Pierburg (und m.W. nur die!). Vorgehensweise also wie folgt: Dichtigkeitsprüfung des Ansaugkanals (mit Verweis auf die o.g. Fehlercodes nicht mehr zwingend, schließt aber ggf. eine Fehlerursache für Zündaussetzer wg. Falschluft aus) Zündung ein - Fehlerspeicher löschen Zündung aus Zündung wieder ein - Drosselklappe anlernen Ich schließe nicht aus, dass die Verbrennungsaussetzer (Zyl 2) eine Folgeerscheinung einer nicht korrekt funktionierenden Drosselklappe sind und bleibe dabei: das Problem ist mit o.g. Vorgehensweise überschau- und lösbar. Trotzdem auch nochmal gegenprüfen (alte Rechnungen), ob nun die Zündkerzen oder die -spulen getauscht wurden. Bei den Zündkerzen verifizieren, dass tatsächlich 4 von 4 getauscht wurden und nicht nur 3 von 4. Sofern das Drosselklappengehäuse getauscht wurde, bitte mal die - hoffentlich - auf der Rechnung ausgewiesene Teilenummer bzw. den Hersteller posten. Dass der Nockenwellensensor die Ursache für die Probleme war, lässt sich heute und ohne vorliegendes Fehlerprotokoll nicht mehr eindeutig be- oder widerlegen. Das mit dem Rückfahrsensor steht jedenfalls in keinem Zusammenhang zu den Motorproblemen. Die Dinger gehen in fortgeschrittenem Alter gerne mal kaputt. Nicht nur am A2. Wenn sie 20 Jahre lang gehalten haben, "dürfen" sie also auch schonmal ableben.
  6. 2 Anmerkungen: Wenn das Auto ein 1.4er-Benziner von 2003 ist, ist es sicher ein BBY und kein AUA. Der BBY hat Stabzündspulen auf jeder Zündkerze (der AUA eine zentrale Zünsdpule mit Zündverteiler). Evt. wurden nicht die Zündkerzen getauscht, sondern die Zündspulen? Wenn dann statt 4 nur 3 getauscht wurden, wäre das nachvollziehbar plausibel, wenn dies im Einklang mit den Fehlerspeichereinträgen gestanden hätte. Probleme mit der Drosselklappe können auch auf deren Flanschdichtung zurück zu führen sein. Wurde die beim Tausch des Drosselklappenghäuses mitgetauscht? GGf. mal Werkstattrechnung hier posten - oder wg. "Datenschutz" per PN. Ich würde mal so weitermachen, wie @AudiA216RSvorgeschlagen hat und auf Falschluft prüfen, die zu Verbrennungsaussetzern führen kann. Und @Chrissipi : die beiden "kleinen" A2-Benziner (AUA / BBY) sind für locker mehr als nur 215 Tkm gut. Die geschilderten Probleme sehen "beherrschbar" aus. Ein anderes gebrauchtes Auto mit einer ähnlichen Laufleistung hat andere "Baustellen". Bei Deinem A2 weißt Du wenigstens, was gemacht wurde und auf absehbare Zeit nicht wieder kaputt gehen wird. Aber trotzdem nachgefragt: was war denn im letzten Jahr alles kaputt gegangen?
  7. Lass es den Themenstarter, wie @321 es vorgeschlagen hat, doch erstmal versuchen! Danach sehen wir weiter!
  8. Ist es aber nicht so, dass man sich nur 1x dafür oder dagegen entscheiden kann, also z.B. eine Sitzheizung über mehrere Jahre nicht nur von Oktober bis März dazubuchen kann? Aber mal nachgerechnet: angenommen, ich müsste für das Sitzheizungs-Abo EUR 15 / Monat zahlen: dann kostet mich der Ar$(hwärmer im Jahr EUR 180. Über 3 Jahre also EUR 540. Das ist schon mehr als der Aufpreis ab Werk fürs Eigentum. Sorry, aber dann lieber "ewig gestrig"... Selbst wenn man einen Höchstbetrag fürs Abo mit unbegrenzter Laufzeit verlangte, dann könnte man das mit dem Aufpreis ab Werk auch so lassen wie bisher.
  9. Ginge es nicht auch, den Kabelbaum fahrzeug- und hecklappenseitig zu durchtrennen und an beiden Enden einen (z.B.) Superseal-Stecker mit der entsprechenden Anzahl von Polen einzupinnen? Die Steckverbindung veschwände dann unter einer der Heckklappenverkleidungen. Die Trennstelle einzubauen geht vielleicht schneller als das Ein- und Ausfädeln des kpl. Heckklappenkabelbaums. Und sollte dann noch einmal die Heckscheibe zu Bruch gehen (was wir nicht hoffen wollen), hätte man schon eine (halbe) Trennstelle im Kabelbaum.
  10. Nun ja, wir dürfen bei der Diskussion einen wichtigen Punkt nicht vergessen. Nämlich den, dass wir hier alle, wenn es um den A2 geht, um mal Rainer Calmund zu zitieren, "positiv bekloppt" sind. Das bedeutet vordergründig natürlich auch eine gewisse "Blindheit" ggü. Alternativen. Aber näher betachtet: welche "Alternative" soll es denn sein? Ich sehe heute weit und breit kein Auto, das in Bezug auf Nutzwert und Lebensdauer dem A2 das Wasser reichen kann und gegen das ich meinen A2 eintauschen würde. Und wenn es so ist, dass man heute bei immer mehr Neufahrzeugen, die angeboten werden, div. Zusatzausstattungen "abonnieren" muss (weil sie vom Hersteller gg. eine monatliche Gebühr "freigeschaltet" werden), dann bin ich froh, ein solches Auto nicht haben zu müssen.
  11. Selbstschrauben ist nicht alles, aber es hilft natürlich, die Kosten niedrig zu halten. Nicht jeder kann oder will selbst schrauben. Und dann ist es gut, eine gute freie Werkstatt in der Hinterhand zu haben. Oder eben ein A2-Schraubertreffen. Aber warum bereits jetzt in den Motor des Themenstarters investieren? Schei$$' auf etwaige Riefen in den Zylindern - und unternehme erst dann was, wenn der Ölverbrauch in anormale Höhen schnellt. Ich halte es auch für sinnbefreit, bei ca. 250 Tkm - die auch beim AUA so beachtlich nun auch wieder nicht sind - nur die Kolbenringe zu tauschen. Wenn, dann Zylinder ausdrehen und Übermaßkolben mit -ringen verbauen. Ob man dann nicht besser für wenige hundert EUR auf einen Gebrauchtmotor vom Verwerter zurückgreift (Stichwort: zeitwertgerechte Reparatur)? So einfach ist es dann aber auch wieder nicht. Bzgl. der Konzerngleichteile gebe ich Dir Recht. Die Karosserieteile oder Alu-Baugruppen kommen aber - noch - nicht aus dem 3D-Drucker. Je nachdem, was man braucht, sind auch die Verwerter nicht immer lieferfähig. Habe ich was verpasst? Sind die Leasingsonderzahlungen, die gewöhnlich zu Beginn des Vertrags anfallen, inzwischen weggefallen? Wer niedrige Monatsraten wählt, der zahlt i.d.R. eine höhere Sonderzahlung. Dazu kommt noch die Kfz-Versicherung: Vollkasko ist i.d.R. die Vorgabe des Leasinggebers. Da der Leasinggeber außerdem gewöhnlich in den Vertrag reinschreibt, dass das Fahrzeug in der Markenwerkstatt zu warten und zu reparieren ist, lässt sich insofern im Versicherungsvertrag auch nichts per "Werkstattbindung" sparen. Den "alten" A2 versichert man dagegen preisgünstiger, weil zeitwertgerecht. Und noch was: wenn Du während der Laufzeit des Leasingvertags plötzlich langfristig erkrankst oder den Job verlierst und deutlich weniger Einkommen hast, laufen die Leasingraten natürlich munter weiter. Genau so, wenn das Auto wg. Krankheit nicht oder wg. Arbeitslosigkeit deutlich weniger genutzt wird. Den "alten" A2, der insofern kein Brot frisst, parkst Du derweil am Straßenrand und wartest auf bessere Zeiten. Aber man kann ja eine nicht ganz billige Leasingratenausfallversicherung abschließen. Die Kosten dafür muss man auch nur auf den Kalendertag herunter rechnen, bis man zu dem Schluss kommt, dass auch diese Versicherung nichts mehr kostet. Also bitte nochmal nachrechnen, ob das klappen kann, für EUR 200,-- brutto im Monat einen Neuwagen fahren und alle 2 Jahre für lau auf den "nagelneuen" umsteigen zu können. Übrigens teile ich Deine Meinung nicht, dass der AUA einer der letzten A2 sein wird, bei dem die Preise steigen könnten. Da entscheidet eher der allgemeine Fahrzeugzustand.
  12. Die Frage muss anders gestellt werden: "Was bekomme ich, wenn ich nicht weiter in den A2 investieren will?" Mögliche Antworten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): eine andere Wanderbaustelle eine Baustelle, an der das kaputt geht, das ich zuvor am A2 habe reparieren lassen ein Auto, das sich in Bezug auf die Nachhaltigkeit / strukturelle Lebensdauer mit dem A2 nicht messen lassen kann ein neues Auto, das in Bezug auf die Kosten (Anschaffung / Kapitalbindung / Leasing und Wertverlust auch nicht günstiger ist als ein A2) Einzige Herausforderung: die immer schwieriger werdende fahrzeugspezifische Ersatzteilversorgung.
  13. Nein, das ist nicht ganz korrekt. MwSt kann nur für Teile, die gekauft wurden und bei deren Kauf MwSt angefallen ist, zurückgefordert werden. Dies gilt aber nicht für Dienstleistungen, also (z.B.) Lohnkosten bei Teilreparaturen, nachdem fiktiv abgerechnet wurde. Hier besteht ein Vermischungsverbot zwischen fiktiver und effektiver Schadenabwicklung, das vom BGH auch schon so bestätigt wurde. Eine Berechnung von MwSt ist auch nicht davon abhängig, ob man ein Neu- oder Gebrauchtteil erwirbt. Auch ein Verwerter muss MwSt in Rechnung stellen, so lange er gewerblich tätig und vorsteuerabzugsberechtigt ist. Im übrigen wird eine MwSt gewöhnlich auch nur für solche Ersatzteile erstattet, die im Gutachten genannt sind und lt Gutachten auch ersetzt werden müssen. Die Frage, wie lange man Zeit hat, die gezahlte MwSt noch vom Schädiger einzufordern, ist nicht dezidiert geregelt. Üblicherweise ist es ja so, dass man einen Schaden nach dem Unfall "zeitnah" bzw. "unverzüglich" repariert bzw. reparieren lässt. Um hier bzgl. Geltendmachung der MwSt nichts anbrennen zu lassen, ist es ratsam, diesen Punkt mit der gegnerischen Versicherung zu klären. Insbes. dann, wenn man auf die Nutzung des beschädigten Fahrzeugs nicht zwingend angewiesen ist und sich mit der Reparatur Zeit lassen will oder kann. Es ist aber grundsätzlich empfehlenswert, sich bei der fiktiven Abrechnung eine spätere Geltendmachung der angefallenen MwSt vorzubehalten. So hätte man äußerstenfalls doch noch die Möglichkeit, komplett von fiktiver auf effektive Abrechnung zu wechseln - wenn man sich (vor Beginn der Reparatur in Eigenregie!) bzgl. des Reparaturaufwands überschätzt hat und lieber doch noch eine Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragen will.
  14. Wo denn? Ich zitiere mich mal selbst: Zum Anspruch des Geschädigten, einen Gutachter hinzuzuziehen zu dürfen, war in ebendiesem Beitrag nie die Rede.
  15. Was soll hier nicht stimmen? Habe ich irgendwo in Abrede gestellt, dass seitens des Geschädigten kein Anspruch auf einen Gutachter besteht? die Versicherung des Schadenverursachers den Gutachter nicht bezahlen muss? Ein Gutachten hilft, in Fällen wie dem obigen zwischen Totalschaden und Reparaturfähig-/würdigkeit unterscheiden zu können. Das ist in beiderseitigem Interesse und steht in keinem Zusammenhang zu der Frage, wer einen Anspruch darauf hat oder wer es bezahlen muss.
  16. Na, ob da noch etwas kommt? Wenn ich mir das Geschreibsel von so Manchem hier durchlese, kann man da arge Zweifel anmelden ob der Verwirrung, die hier schon gestiftet wurde. Insbes. fehlen mir die Fundstellen (Gesetzesgrundlage) und Belege zum "Braunschweiger Modell", nach dem der Schadenverursacher den Reparaturauftrag in der Werkstatt erteilt und der Eigentümer des reparierten Fahrzeugs dennoch einen "kostenneutralen" Herausgabeanspruch des reparierten Fahrzeugs haben soll, selbst wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht begleicht. Aber im Prinzip kann es doch so einfach sein: Der Schadenverursacher möchte den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Das ist sein gutes Recht. Warum er das so machen möchte, hat niemanden zu interessieren. Beim geschilderten Schadenumfang ist nicht auszuschließen, dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. Das bedeutet, dass es nicht ratsam ist, die Schadenregulierung ohne ein Gutachten vorzunehmen. Stichwort: Schadenminderungspflicht des Geschädigten. Die Gutachterkosten gehen zu Lasten des Schadenverursachers - der dann eben auch ziemlich genau weiß, worauf er sich einlässt. Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, zahlt der Schadenverursacher den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des havarierten Fahrzeugs. Der Geschädigte kann nun entscheiden, ob er das beschädigte Fahrzeug auf eigene Kosten auf eigene Gefahr - und mit Gebrauchtteilen - reparieren lässt. Wird kein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, reguliert man den Schaden fiktiv nach Gutachten. Dieser Weg der Schadenregulierung ist für alle Beteiligten transparent. Insbes. kann hier schnell Geld fließen. Wenn man sich auf diesen Weg mit dem Schadenverursacher verständigen kann, braucht man auch keinen Anwalt. Wenigstens so lange nicht, wie der Schadenverursacher gem. den getroffenen Absprachen auch zahlt. Und bevor ein Anwalt benötigt wird, droht man bei Zahlungsausfall seitens des Schadenverursaches eben doch noch an, den Schaden über die Assekuranz zu regulieren.
  17. In Ergänzung zu den Ausführungen von @Asko - die den Pumpenersatz noch einmal erleichtert (und den Vorteil hat, dass am Ende auch kein Tankgeber übrig bleibt): Ich habe mich damals für die Pumpe von VDO (405-058-005-011Z) - die wird ohne Tankgeber geliefert - entschieden, die dieselbe Förderleistung wie die Original- bzw. OEM-Pumpe für den A2 hat. Das sind 3 bar. Ich wüsste nicht, wo eine Pumpe, die mit 4 bar arbeitet, einen Vorteil haben soll. Da besagte Pumpeneinheit von VDO ja bereits mit Schlingertopf und Pumpenoberteil mit den jeweiligen Anschlüssen ausgestattet ist, entfiel auch bei mir das Gefrickel mit den Riffelschläuchen. Es musste also nur noch der Tankgeber von der alten Pumpeneinheit de- und auf der neuen Einheit montiert werden. Das war eine Sache von ca. 10 Minuten: 2 elektrische Steckverbindungen lösen, an zwei Haltenasen die Haltepatte des Tankgebers entriegeln und "retour". Wenn man die Halteplatte bei Raumtemperatur entriegelt, läuft man auch nicht Gefahr, irgendetwas unwiederbringlich abzubrechen. Fazit: ich kann auch nur jedem raten, das mit den Riffelschläuchen bleiben zu lassen und gleich zur fast kompletten Pumpeneinheit vomn VDO zu greifen, denn die o.g. Pumpeneinheit von VDO kostet auch nicht mehr als die Pumpe ohne Oberteil zzgl. Riffelschläuchen und Oetikerklemmen. Und in der Zeit, wo man sich mit den Riffelschläuchen beschäftigen muss, hat man die mit dem alten Tankgeber versehene neue Pumpeneinheit längst eingebaut. Die abschließende ausgiebige Probefahrt ergab bei meinem A2 keine Kraftstoffversorgungsprobleme. Auch nicht bei minutenlanger Nenndrehzahl. Einzig das entsprechende Auspinwerkzeug mit "Doppelnadel" sollte schon vorhanden sein, um die Kabelenden, die am Tankgeber / Poti befestigt sind, vor dessen Ausbau problemlos lösen zu können
  18. ... oder einfach mal auf dem Aufkleber im Serviceheft oder hinten im Kofferraum die Ausstattungscodes "6XD" (Spiegel elektrisch einstell- und beheizbar) oder "PW1" (Winterpaket) suchen. Wenn einer der beiden Codes vorhanden ist, dann Funktionskontrolle: mit der Blumenspritze die Spiegel einsprühen, Motor starten, Heckscheibenheizung einschalten - und nach 1-2 Minuten sind die Spiegel frei, mit glasklarer Sicht nach hinten. Oder - we ein sensibles Händchen hat: mit dem Fingerrücken nach derselben Zeit die Glastemperatur erfühlen. Erspart die Blumenspritze. In jedem Fall erspart es die Demontage des Spiegelglases - das nach Wiedermontage sicher nicht so stramm in seiner Halterung sitzt wie vorher.
  19. Update: AudiA216RS möchte: mit seinem Team ein guter Gastgeber sein und helfen wo er kann benötigt: Die ein oder andere Info was ihr plant bringt mit: Kaffee, Tee, Kaltgetränke und freut sich auf viele teilnehmende A2 Fahrer Unwissender möchte: am Aprilscherz teilnehmen und die Klimaanlage reparieren (Unfallschaden) benötigt: Bühne und Hilfe bringt mit: Viele Teile Eric1964 möchte: Ölwechsel und 2 kleine Dellen entfernt haben benötigt: Bühne und Beulendoktor bringt mit: ? flugmichel möchte: Klima-Service beim Fahrzeug durchführen und ggf. undichte Stellen beseitigen - Durchsicht, ob alles OK ist benötigt: Klimastation ggf. Bühne wenn etwas zu machen ist - Hilfe von Marco bringt mit: Haribo, Getränke heavy-metal möchte: Dellendoktor (Motorhaube am A4 - die Dellen am A2 sind dann beim nächsten Mal dran); Lackdoktor für die Frontschürze benötigt:Dellendoktor und Lackdoktor bringt mit: Getränke MarkK möchte: Alles was ich bis dahin nicht selbst geschafft habe - Durchsicht, ob alles OK ist, Hydraulikeinheit reinigen, ... Es ist immer was (und meistens zu viel) zu tun benötigt: ggf. Bühne wenn etwas zu machen ist und jemanden, der sich auskennt und einmal drüber schauen kann über das ganze Auto bringt mit: VCDS, generelles Werkzeug durnesss möchte: Beulendoktor, Öleinfüllriffelrohr tauschen benötigt: Beulendoktor bringt mit: mal sehen Räubermutti möchte: Lackdoktor (tief Kratzer auf Kotflügel), evtl. Ölwechsel und mal sehen, was bis dahin noch so anfällt, evtl. Bremse benötigt: Lackdoktor bringt mit: vielleicht Donuts? fasyrt möchte: Smartrepair (Kratzer), Benzinfilter wechseln, benötigt: Lackdoktor, Bühne bringt mit: Getränke Fred_Wonz möchte: Bremsen hinten wechseln, Spur kontrollieren , Licht einstellen benötigt: Bühne bringt mit: Getränke Nupi möchte: mit dem Lackdoktor über ein paar Stellen am roten Up sprechen, benötigt: den Lackdoktor bringt mit: was zum Grillen @AudiA216RS: Fotos von "A4-Auas" kommen per PN
  20. Lass' ihn doch in dem Glauben... Naja, steng genommen gibt es den Begriif der "Gebrauchsspuren" nicht. Gerichte sprechen indes von "Abnutzung" - und die kann entsprechend dem Alter und der Laufleistung ausfallen oder darüber hinaus gehen, Die Leasinggeber versuchen natürlich immer wieder, Geld am Ende der Leasinglaufzeit zu drucken, indem auch Schäden, die in Bezug auf das Fahrzeugalter und die Laufleistung erwartbar bzw. gewöhnlich sind, in Rechnung gestellt werden . Wer ihnen die Stirn bietet, kann oftmals die "Nachzahlung" umgehen oder deutlich mindern. Aber es ist schon richtig: nur beim eigenen Auto weiß man, was man hat. Insbes. dann, wenn es sich um einen A2 handelt.
  21. Den besten Ruf haben sicher die Thermostate, die bei Audi über den Tresen gereicht werden. Ich würde da überhaupt keine Experimente mit irgendwelchen Aftermarketteilen machen und das Ding gleich bei Audi kaufen. Insofern verstehe ich das Problem nicht, wenn beim Ersatz des Thermostats nach Abgleich von ETKA und FIN beim Freundlichen dasselbe Modell genommen wird wie das, das schon vorhanden war. So lange - und ich kann nur für das Himmermann-Teil (erworben bei Audi) sprechen - die Dichtung in die Nut des Thermostatdeckels greift und der Deckel. sorgfältig angesetzt, auf das Thermostatgehäuse geschraubt und dabei darauf geachtet wird, dass die Schrauben gleichmäßig angezogen werden, wird es funktionieren. Eine leicht aus der Nut flutschende DIchtung vermag das Thermostatgehäuse noch richtig abzudichten, aber eben nicht das Thermostat gegen das Thermostatgehäuse bzw. gegen den Thermostatdeckel. Dann stömt immer Kühlmittel am Thermostat vorbei - mit dem weiter oben schon beschriebenen Effekt.
  22. AudiA216RS möchte: mit seinem Team ein guter Gastgeber sein und helfen wo er kann benötigt: Die ein oder andere Info was ihr plant bringt mit: Kaffee, Tee, Kaltgetränke und freut sich auf viele teilnehmende A2 Fahrer Unwissender möchte: am Aprilscherz teilnehmen und die Klimaanlage reparieren (Unfallschaden) benötigt: Bühne und Hilfe bringt mit: Viele Teile Eric1964 möchte: Ölwechsel und 2 kleine Dellen entfernt haben benötigt: Bühne und Beulendoktor bringt mit: ? flugmichel möchte: Klima-Service beim Fahrzeug durchführen und ggf. undichte Stellen beseitigen - Durchsicht, ob alles OK ist benötigt: Klimastation ggf. Bühne wenn etwas zu machen ist - Hilfe von Marco bringt mit: Haribo, Getränke heavy-metal möchte: Dellendoktor (Motorhaube am A4 - die Dellen am A2 sind dann beim nächsten Mal dran) benötigt: Dellendoktor bringt mit: Getränke möchte: benötigt: bringt mit: möchte: benötigt: bringt mit: @AudiA216RS falls Du zufällig einen Smart-Repairer in Deiner Nähe kennst, der auch an besagtem Samstag Zeit für meinen A4 hätte (ich fahre auch dort vorbei), bitte PN. Danke!
  23. Naja, im Fehlerspeicher steht doch schon alles. Mehr als das, was im Speicher steht, weiß hier sicher auch niemand. Aber mal im Ernst: Das Leck im Ansaugsystem kann dazu führen, dass über die Lambdaregelung das Ansauggemisch zusätzlich mit Kraftstoff angereichert wird und somit die Leerlaufdrehzahl in die Höhe schnellt. Also: Leck suchen (Rauch) und abdichten. Das Ventil der Saugrohrklappe würde ich als unmittelbaren Verursacher ausschließen. Da sich ein defektes Ventil aber auf die Laufruhe und allgemein den Kraftstoffverbrauch auswirkt, ist auch hier zeitnah anzusetzen. Also Ventil ausbauen und auf Funktion prüfen, ggf. ersetzen. U.U. ist auch nur die Verstelleinheit versottet. Eine Reinigung in Eigenleistung ist leider nicht so ganz trivial, weil hier etwas Demontagearbeit gefragt ist. Da kann man sich überlegen, ob sich nicht doch der Gang zum Walnussstrahler oder die "Nassreinigung" per Bedi oder JetClean (LiquiMoly) lohnt.
  24. Wenn der Verletzte ein Autofahrer ist, geht die Rechnung möglicherweise auf - so lange Du weißt, wo Du das Verbandmaterial in dessen Fahrzeug auch sofort suchen musst. Aber was ist, wenn der Verletzte Radfahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger ist? Für diese besteht keine Pflicht des Mitführens eines Erste-Hilfe-Sets. Dann brauchst Du wieder Dein eigenes. Ich - als Motorradfahrer - habe so ein Set zwar auch immer dabei, wäre aber bei Bewusstlosigkeit kaum in der Lage, einem Ersthelfer zu erklären, wo genau er suchen muss.
  25. Bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" der Polizei sicher kein Problem, wenn die Masken statt im Verbandkasten im Handschuhfach liegen und vorgezeigt werden können. Gibt man den HU-Termin in Auftrag (Werkstatt...), und der Prüfer findet die Masken nicht, dann wäre das ein "geringer Mangel". Genau so, wenn der Inhalt nicht mehr der aktuellen Norm entspricht, das Ablaufdatum der die steril verpackten Inhalte überschritten oder - viel schlimmer - der ganze Kasten fehlt. Wobei: Verletzte nicht versorgen zu können, weil ein "geringer Mangel" vorliegt - da hat dann wohl die Behörde, die diese Vorschrift erlassen hat, mangelhaft nachgedacht. @Nupi : natürlich, die Maskenpflicht wird nach und nach wieder aus dem öffentlichen Leben verschwinden. Aber ganz sicher nicht im medizinischen Bereich, also dort, wo Menschen medizinisch erst- oder zweitversorgt werden. Insofern haben Masken im Erste-Hilfe-Set durchaus einen Sinn.
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