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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. Hmm, ich habe, wenn ich meinen Anwalt mal selbst bezahlen musste, immer nur eine abschließende Gebührenrechnung nach BRAGO bekommen... Wie soll man das auch anders machen, wenn gerade zu Beginn des Zivilrechtsstreits der Streitwert (der maßgeblich ist für das Anwaltshonorar) noch nicht genau bekannt ist? Vorschüsse werden i.d.R. dann verlangt, wenn abzusehen ist, dass in Zivilprozessen aufgrund des Streitwerts vergleichsweise hohe Honorare fällig werden. Was vorkommen kann, ist, dass bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung (und nur nach entsprechender Deckungszusage) die Selbstbeteiligung vorab an den Anwalt zu zahlen ist. Wie sich das in Strafprozessen darstellt, weiß ich als unbescholtener Bürger nicht. Aber vielleicht gibt es hier im Forum Leute mit entsprechendem Background und Wissen. So schwierig ist das nicht. Entweder man ist im Angestelltenverhältnis (dann muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden), oder man ist selbstständig (dann muss ein Jahresabschluss erstellt werden). Vor Gericht reicht es zunächst aus, nur Angaben über das Einkommen zu machen. Bestehen Zweifel an den Angaben, kann das Gericht eine Überprüfung veranlassen. Dass im Falle von signifikanten Abweichungen mit Konsequenzen zu rechnen ist, dürfte der Anwalt seinem Mandanten im Zweifel sicher unmissverständlich klar machen.
  2. Man höre und staune - zu genau dieser Personengruppe zähle ich mich auch! Und komme dennoch mit der Serienbremse zurecht! Wenn ich auf die Rennstrecke ginge, sähe es wohl anders aus... Aber wenn hier schon von "98%" die Rede ist, dann stelle ich die Gegenthese auf: für 98% der Autofahrer reicht die Serienbremse völlig aus. Aber ich bin mal gespannt zu erfahren, was denn nun unter "spaßorientiertem Fahren" zu verstehen ist... Ich denke, dass es da völlig unterschiedliche Ansätze gibt. Sicher auch Ansätze, die kein Fahrwerks- oder Bremsentuning erfordern.
  3. Nö! Dazu ist doch schon gesagt worden, dass Stadard-ATE völlig ausreichend ist. Zumal bei den 75PS-Versionen... Das würde mich auch mal interessieren... Ich denke nicht, dass mir jemand, der mit einer 75PS-Version, superbreiten Reifen und 'ner Porsche-Bremsanlage davon fahren wird. Und wenn doch, dann juckt es mich auch nicht, wenn ich nach einer Fahrstrecke von 300 km 10 sec. später ankomme.
  4. -> 5,2 mm
  5. Nun, wie der Sitz aussieht, ist weniger eine Frage der gesamten Laufleistung des Autos - sondern eher, wie oft einer ein-und aussteigt... Insofern kann das mit der Lasufleistung und einem entsprechenden Kurzstreckenbetrieb schon noch plausibel sein. Bitte nicht immer so negativ (und sofort an arglistige Täuschung!) denken! Auf der andern Seite ist der Austausch des Sitzpolsters für einen Fachmann eine Sache von weniger als einer Stunde. Den Stoff würde ein Sattler sicher auch (wenn auch nicht 100%ig "farbrein") instandsetzen können, da es sich ja nicht um den "strukturierten" Teil der Sitzfläche handelt. Eine gebrauchte Türdichtung hätte ich zufällig hier. Bei Interesse einfach melden (mit Angabe des Farbcodes der Fz-Innenausstattung).
  6. @A2-D2: Wenn man jetzt "nur" die Stecker am Kabelbaum umbauen muss, um anstelle der V2.1- die V3-Potis einzubauen: hat man denn dafür genug Platz (und kann das Kabel entsprechend weit genug heraus gezogen werden), damit man den Austausch der Stecker einigermaßen "ergonomisch" und ohne wochenlange Rückenschmerzen hinbekommt? Hat wer noch einen Satz V3-Potis, den er mir verkaufen kann? Ich habe hier 4 gebrauchte Stellmotoren mit V2.1-Potis, die ich gem. der Anleitung von 5-ender umbauen würde.
  7. Das technische Äquivalent zur "Original"Audi"-ZK ist die NGK BKUR6ET-10. Die gibt es im freien Handel in 2 Ausführungen: #2397 - einzeln verpackt #3045 ("V-Line") - 4 Stück einzeln plus Umverpackung (für Leute, die beim Einkaufen nicht bis 4 zählen können... ) Die V-Line ist i.d.R. teurer (evt. wg. der bunteren Verpackung??? ), aber technisch absolut identisch mit der einzeln verpackten Kerze. 4 St. NGK-Kerzen kosten jedenfalls weniger als 2 Kerzen mit Audi-Logo drauf! Mit der Funkenlage würde eich besser nicht experimentieren. Je näher der Zündfunken dem Kolben kommt, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass der Kolben Schaden nehmen kann. So zumindest die laienhafte Erfahrung von so manchem "Motorrad-Hobbytuner", der erst über den subjektiv besseren Lauf des Motors und kurze Zeit später über ein Loch im Kolben berichtet hatte. Ich ziehe die Zündkerzen übrigens mit einem Drehmoment von max. 25 Nm an.
  8. Gibt es irgendwo eine Übersicht, wie hoch der Kältmitteldruck sein muss bei entsprechender Außentemperatur und am Klimabedienteil eingestellter Innenraumtemperatur?
  9. Hmm, die Frage erinnert mich jetzt an "Dieselgate"... Die AGR hat, von der "Qualität" der Abgase gesehen, ja durchaus ihren Sinn. Somit wäre es gut, wenn man diese nicht "mal eben" außer Betrieb setzen kann. Ich sehe auch kein Problem darin, die Drosselklappe ca. alle 50.000 - 70.000 km (bzw. alle 3-4 Jahre) mal sauber zu machen. Dauert bei mir (mit etwas Übung) kaum länger als in den Scheinwerfern die Glühlampen zu ersetzen. Es wäre im beschriebenen Zusammenhang natürlich schön, wenn es einen Kondensatabscheider gäbe. Gibt es aber nicht - Pech gehabt! Also selbst Hand anlegen!
  10. Wenn ich mir das auf den Bildern alles so ansehe. hätte ich Bedenken, den Bohrer nur durch eine Führung laufen zu lassen. Da dürfte immer noch zu viel Spiel am Bohrloch sein, als dass man das Loch so bohren kann, dass anschließend kein "Kegelsitz" hergestellt würde. Ich frage mich, warum man das Reparaturset nicht so gestaltet, dass der Bohrer durch zwei Führungen laufen muss. In jedem Fall würde ich das Reparaturgewinde in seine Bohrung mit hochfester Schraubensicherung einziehen. Wobei es mich sehr interessiert, ob nun das Heli-Coil oder das Amazon-Reparaturset größeren Kräften standhält.
  11. Nö... 1. ist der Schaden in der Beschreibung ja angegeben, und 2. ist er allzu offensichtlich. Verschwiegen und kaschiert worden (wie z.B. ein reparierter substanzieller Unfallschaden) ist er jedenfalls nicht. Davon abgesehen: ein Kfz-Schaden kann darüber hinaus auch ohne (Verkehrs-) Unfall entstehen. Obwohl ich das bei besagtem Fzg. laienhaft eher als nichtzutreffend erachten würde.
  12. Naja, ok... Wenn er jetzt fürs Öl bei Audi ca. EUR 20 mehr ausgibt als im freien Teilehandel, dann relativiert sich der Mehrpreis bei einer angenommenen Fahrleistung von ca. 100 Tkm bis zum nächsten Wechsel - und in Anbetracht dessen, dass wir eben nicht genau wissen, ob das VAG-Öl (u.a. mit Verweis auf früher aufgetretene "Muh"-Geräusche) nicht doch eben etwas anders legiert ist als das, was nach Norm eben doch für eine Vielzahl von Fahrzeugen unterschiedlichster Hersteller passen muss.
  13. Die Frage nach der HU kam mir auch in den Sinn. Irgendwie kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass ein Auto mit einem derartigen "Strukturschaden" noch die HU bestehen kann. Unabhängig davon, ob das Auto geradeaus läuft. Noch nicht. Ist ja wohl - noch - keiner geschädigt worden. Und für Präventivmaßnahmen der Polizei zur Gefahrenabwehr reicht es noch lange nicht. Glaub' ich nicht. Wer meinen silbernen A2 kaufen will, wird nicht beschissen. Zumindest nicht von mir. Einziges "Problem": ich verkaufe aktuell nicht!
  14. Nimm' das G-Öl, das bei Audi verkauft wird. Ist nicht / kaum teurer als anderes Zeuch aus'm Bau- oder Zubehörmarkt (insbes., wenn man das mal auf eine Laufleistung von 100 Tkm hochrechnet) - und Du bist auf der sicheren Seite. BTW: die Norm 501.01 ist für Motoröle - nicht für Getriebeöle.
  15. Klick! Wer zählt die meisten A2???
  16. Wenn ich das schon lese: "Super Ausstattung"... Ich fasse mal kurz zusammen: Chorus-Cassetten(!)-Radio, EFH nur vorn, keine Sitzheizung (und somit wohl auch kein Winterpaket mit beheizten Spiegeln und Waschdüsen). Und dann noch der substanzielle Schaden, der euphemistisch als "nicht die Fahrsicherheit beinträchtigend" umschrieben und schon auf dem Bild 3/11 erkennbar wird. Ich bin mal gespannt, welcher Dumme noch aufstehen und den in Anbetracht des Gebotenen viel zu hohen Kaufpreis zahlen wird. Ich weiß zufällig sehr genau, wo das Auto steht. Man sollte mal hinfahren und dem Verkäufer aufzeigen, was "unfallfrei" und gut ausgestattet" bedeuten. Wobei ich von meinem A2 nicht behaupten möchte, dass er u.a. mit dem Style-, Advance- und Winterpaket über überdurchschnittlich viele Features verfügt. Unter Zugrundelegung der Kalkulation des Verkäufers des Unfallschaden-A2 müsste also mein A2 sicher 7-8 T-EUR wert sein... Ich sollte mal inserieren - und auf den dummen Aufsteher hoffen!
  17. Das ist so einfach nicht! Denn... - in Zivilprozessen wird i.d.R. auf Vereidigung verzichtet - der Richter muss darauf nicht eingehen (es liegt also in seinem Ermessen) Es macht aber auch keinen großen Unterschied, ob eine uneidliche Falschaussage oder ein Meineid vorliegt. Selbst uneidliche Falschaussagen können, je nach Schwere, eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen. Das ist weit jenseits von Bagatellen - also weit jenseits dessen, was zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Nein. Wenn es Zeugen gibt, die die Angaben im Kaufvertrag widerlegen können, so wird der Richter entscheiden, welcher Angabe er eher Vertrauen schenken mag. Das ist ja auch genau der Punkt, warum vor Gericht gestritten wird! Wenn man sich nur auf die Schriftform berufen könnte oder müsste, hätten die Gerichte ja nix mehr zu tun! Auch nein. Deklarationspflichtig ist nur die tatsächliche Laufleistung. Wenn aber im Muster-Kaufvertrag nach einem "Original"-KI gefragt wird, muss auch ein wahrheitsgemäßer Eintrag gemacht werden.
  18. Phoenix A2 möchte: Inspektion, helfen wo es geht benötigt: Bühne bringt mit: allgem. Werkzeug( elektr. & mechan.), Mittelchen(Rostlöser, Reiniger, Konservierung, Eisspray etc.), VCDS, Milch durnesss möchte: ZR wechseln benötigt: Bühne.. bringt mit: Cola Muss um 17:00 weg remote möchte: ggf. TÜV-Mängel angehen benötigt: Hilfe zur Selbsthilfe bringt mit: Kuchen TorstenA2 möchte: Auspuff, Anlasser oder was sonst dringender ist, helfen wenn ich kann benötigt: Bühne und Hilfe bringt mit: Teile & Werkzeug und Essen & Trinken Nupi möchte: Das lästige Geräusch in Armaturenbrett finden und möglichst beseitigen, den Frontspoiler schleifen benötigt: evtl. kurz eine Bühne bringt mit: mal sehen, was noch fehlt.. 75-PS-pro-Tonne möchte: Fahrwerk verbauen, evtl. Getriebeöl wechseln, wenn die Zeit da ist benötigt: Bühne und Hilfe beim Selbermachen bringt mit: Werkzeug, OBDEleven Pro, Essen & Trinken heavy-metal möchte: Auspuffschelle zw. MSD und ESD montieren (und noch ein paar andere Kleinigkeiten...) benötigt: Bühne für ca. 1 Std. bringt mit: Getränke, Werkzeug (u.a. Zündspulenabzieher für BBYs, Inbus für G-Öl-Ablass, Klauenabzieher...)
  19. Da muss nichts weiter "bewiesen" werden, so lange es Zeugen gibt, die bestätigen, dass die MKL tatsächlich nicht leuchtet. Und erst recht nicht, wenn eine dritte Person bestätigen könnte, dass das KI manipuliert war. Wenn die MKL nicht wie vorgesehen leuchtet, fehlt dem Fz. eine zugesicherte Eigenschaft, so lange das Fz. nicht explizit mit besagtem Mangel verkauft wurde. Ich würde den Verkäufer durchaus mit besagtem Mangel bzw. der Manipulation konfrontieren. Und wenn sie das nicht wären? Glaubst Du ernsthaft, dass irgendwer das KI "erkennungsdienstlich" untersucht hätte / untersuchen würde? Das wäre beim aktuellen Fall weder verhältnismäßig, noch läge ein begründeter (Anfangs-) Verdacht gegen eine bestimmte Person vor. Die MKL leuchtet nach Einschalten der Zündung so lange, wie der Motor nicht gestartet wird. Üblicherweise (und nach meinen bisherigen Beobachtungen) startet auch der Prüfer das Fz. nicht sofort, sondern er notiert vor dem Starten erst einmal den Kilometerstand. Natürlich kann ein Prüfer auch etwas übersehen. Aber die Abgasuntersuchung besteht ja nicht nur darin, die Funktion der MKL zu prüfen. Es ist somit naiv zu glauben, dass man mit einer deaktivierten MKL die Wahrscheinlichkeit, die HU zu bestehen, deutlich erhöhen kann. Wenn trotzdem die Plakette geklebt worden ist, ist eine Einflussnahme auf den Prüfer durchaus naheliegend. Es wäre aber mal interessant zu wissen, was denn genau auf dem Prüfbericht vermerkt ist. Der Prüfbericht muss / sollte ja beim Verkauf des Fz. an den neuen Eigentümer übergeben werden. Sonst bei der Prüfstelle um eine Kopie bitten.
  20. Ingo Durnesss Nupi Papahans McFly heavy-metal (wenn mein Arbeitgeber nichts anderes anberaumt hat )
  21. Schon mal an eine Kompressionsdruckprüfung gedacht? Zum Nichtleuchten er MKL: beim TÜV sollte es so sein, dass geprüft wird, ob sie bei "Zündung ein" aufleuchtet. Leuchtet sie dabei nicht (bzw. sie leuchtet bei "Zündung ein" und erlischt nicht nach dem Motorstart), sollte die HU nicht bestanden werden können. So lange keine Korruption im Spiel ist...
  22. Na wenn das so ist, empfehle ich, einen Elektroschocker am Fz zu installieren. Wenn jemand eine Distanz von weniger als 50 cm zum Fz hat, bekommt er eine übergebruzzelt! Ist dann auch egal, wenn es Unschuldige trifft. Wehret den Anfängen halt!
  23. Wenn es so ist, darf man natürlich seinen Verdacht auch der Polizei mitteilen. Er muss stichhaltig sein, sonst könnte der Gegner selbst Anzeige wg. Verleumdung erstatten. Der hier schon geäußerte Verdacht (Mietvertag gekündigt, offensichtlich alkoholabhängiger Vermieter) dürfte m.E. nicht ausreichen, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen. Und was soll dann passieren? Richterlich angeordnete Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Delinquenten, um nach dem Tatwerkzeug zu suchen, um dieses dann auf mikroskopische Lackrückstände zu untersuchen? Vergiss es! Es ist "nur" (so leid mir das tut) ein Auto zerkratzt worden und z.B. niemand schwer verletzt oder gar zu Tode gekommen, und es liegt nicht einmal ein hinreichend begründbarer Tatverdacht vor. Oder anders: die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und auf konkreten Tatsachen (nicht nur einem "einfachen" Verdacht) beruhen. Genaueres bitte der StPO entnehmen. Und zum Thema: "Kameraüberwachung": die ist rechtlich nur dann zulässig, wenn dabei kein öffentlicher Grund "mitüberwacht" wird. Könnte man also erkennen, dass sich jemand von außen am Fahrzeug zu schaffen macht, wäre die Überwachung unzulässig. Das "Beweismittel" wäre also vor Gericht nicht verwertbar, und die Aufzeichnung selbst könnte für den "Überwacher" zu Boomerang werden.
  24. Bei mir passen sowohl der 13. als auch der 20.05. nicht.
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