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heavy-metal

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Alle erstellten Inhalte von heavy-metal

  1. @jopo010 Einspruch! Die Fertigkeiten im Forum und auf Schraubertreffen, KStG und KI's zu reparieren, sind eher die Ausnahme. Und schön, dass wir uns als Community selbst helfen können. Aber selbst wenn wir es in unserer Community nicht könnten, wären Hopfen und Malz noch nicht verloren, denn es gibt ja noch div. Spezialfirmen, die sich auf die Reparatur von StGs und KIs spezialisiert haben.
  2. In Düsseldorf sicher nicht, denn da hält der ÖPNV (u.a. Straßen- und U-Bahn) direkt vor der Tür der AA!
  3. Auto-"Blöd"... Hätte der verantwortliche Redakteur mal hinreichend seriös und vollständig recherchiert und hätte er mal "just-for-fun" ein A2-Schraubertreffen besucht, dann hätten wir ihm nicht nur gezeigt, wo der sprichwörtliche Hammer hängt, sondern auch real-eindrucksvoll demonstriert, was an einem A2 reparabel ist - und dass es außer einer immer schwieriger werdenden Ersatzteilversorgung kaum etwas gibt, woran man scheitern muss! Und wenn wir (als - i.d.R. - Nicht-Kfz-Mechatroniker) das hinbekommen, dann sollte das im Prinzip auch eine Werkstatt (ob frei oder markengebunden) mit ausgebildetem Personal schaffen können!
  4. Wie die alten Stellmotoren mit neuen (v3.0-) Potis versehen werden, ist hier beschrieben. Im Thread steht auch, ab welcher Fg-Nr. die neuen Potis verbaut wurden. Eine weitere - provisorische - Möglichkeit bis zur Reparatur wäre noch, die Temperaturklappe (bzw. auch die anderen Stellmotoren) regelmäßig manuell anzusteuern, also den "AUTO"-Modus der Klimaanlage abzustellen und die Temperaturklappe über das Klimabedienteil manuell in ihre Ausgangs- und Endstellung zu bewegen: dabei einfach die niedrigste Temperatur ("LO") wählen und anschließend die Temperaturtaste so lange drücken, bis im Display des Klimabedienteils "HI" erscheint (das Ganze ein paar Mal wiederholen). Das geht natürlich auch mit den anderen Stellmotoren. Bei der Umluftklappe und der Zentralklappe ist es am einfachsten, weil man nur ein paar Mal die Umlufttaste (bzw. für die Zentralklappe die "ECON"-Taste) drücken muss (nach dem Drücken ist vor dem erneuten Drücken , also ca. 5-10 Sec warten). Bei der Luftverteilung muss man zwischen der Defrost- und "Fußraum"-Einstellung hin- und her schalten. Einfacher geht es natürlich per Diagnosegerät (VCDS). Dabei werden ebenfalls die Stellmotoren und Potis über ihren gesamten Regelbereich angesteuert bzw. bewegt, und man kann den Fehlerspeicher löschen. Ich fahre seit ca. 8 Jahren schon mit "defekten" Stellmotoren durch die Gegend. Der Freundliche riet mir vor Jahren, die Reparatur erst dann anzugehen, wenn absolut gar nix mehr geht (also auch keine Ansteuerung bzw. Bewegung der Motoren / Potis mehr möglich ist). Da besagter Stellmotor im Fzg des TE aber noch (wieder?) funktioniert, könnte die manuell oder per VCDS durchgeführte Maßnahme durchaus noch spürbar "lebensverlängernd" wirken. Für wir lange, darüber können wir entweder spekulieren - oder Wetten abschließen!
  5. Das 2. Foto zeigt schonmal eindrucksvoll, dass die China(?)-LED aus dem "Bücherladen" schon allein wg. der "undefinierten" Lichtverteilung nicht zulassungsfähig ist. Derselbe Test, mit besagter Philips-LED, müsste also noch gemacht werden, um einen Vergleich zu haben bzw. um zu bestätigen oder zu widerlegen, dass die Lichtverteilung einer H7-Glühlampe ebenbürtig ist.
  6. Das "Problem" mit dem Auffallen ist sicher nicht allein die Lumen-(Mehr-)Leistung dieser Leuchtmittel. Da der A2, wie ja viele andere Autos auch, Klar-"Glas"-Scheinwerfer hat, wird dem geschulten Auge (Polizei, TÜV...) von daher schon das illegale Leuchtmittel auffallen. Da brauchste nichtmal das Licht anzumachen! Aber mal zurück zur Zulassungsfähigkeit dieser LED-Alias-Halogen-Einsätze: wer das unbedingt legal haben will, lässt ein lichttechnisches Gutachten erstellen. Der Selbsttest vor der Garagenwand oder in 100 m Entfernung vorm Auto lässt noch keine echten Rückschlüsse auf das Streulichtverhalten zu. Es spricht für mich Bände, wenn es selbst einem Vertreter der "Lampenlobby" (noch dazu von einem der größten) noch nicht gelungen ist, für derartige LED-Einsätze eine allgemeine Zulassung in für Halogeneinsätze vorgesehene Scheinwerfer zu erwirken. Vielleicht liegt es aber auch nur daran, dass es nach Einbau derartiger LED-Einsätze (wg. der Aufbauhöhe des Kühlkörpers) nicht mehr gelingt, den Deckel an der Rückseite des Scheinwerfers ordnungsgemäß zu befestigen... Um Missverständnisse auszuschließen: ich hätte auch gerne mehr Licht, ohne dies mit der verkürzten Lebensdauer des Leuchtmittels zu erkaufen. Eine "Bastellösung" oder aber das Weglassen von Scheinwerferbauteilen, denen sicher eine gewisse Funktion zugewiesen ist, käme für mich nicht in Frage.
  7. Bevor hier Missverständnisse aufkommen... Ein Schraubertreffen ist keine Dienstleistungsveranstaltung. Wer fragt, bekommt auch Hilfe. Aber machen / schrauben (und die Verantwortung für sein Tun übernehmen) muss man schon selbst! Das ist jetzt weniger eine Frage, ob A2 oder Nicht-A2, sondern eher eine Frage des Fahrzeugalters. Unter dem Strich sehe ich aber den A2 ggü. vielen anderen gleichaltrigen Fahrzeugen im Vorteil: die Karosserie und Alu-Bodengruppe ist - "Gewalteinwirkung" mal außen vor - unkaputtbar, und die Technik ist bewährte Konzern-Massenware (außer 1.2 TDI). Als Alternative zum A2 (ist aber nicht wirklich eine) käme allenfalls noch ein komplett feuerverzinkter A4 (Modell B5 oder die ersten B6) in Frage. Selbstverständlich nur als Benziner!
  8. Gute Idee! Ich habe zwar noch nicht nachgesehen, aber es wäre mal interessant, in Erfahrung zu bringen, was sämtliche für eine komplette Runderneuerung benötigten Ersatzteile (also Regler - oder braucht man da nur die Kohlbürsten?), Lager, Schleifringe, Dioden etc. im Vergleich zu einer Bosch-AT-LiMa kosten.
  9. Die Dinger habe ich vor x Jahren mal zu einem Aktionspreis gekauft (als just in jenem Moment - Zufall? - in dem Laden außer dem Billigmüll aus Fernost keine Standardlampen vorrätig waren). Wären die Lampen, die trotz Aktionspreis noch merklich teurer waren als Normallampen, nicht mit dem ausgelobten Produktvorteil der längeren Lebensdauer versehen gewesen, wäre ich wohl "einäugig" leuchtend zum nächsten Shop gefahren. Die Night-Guides sind übrigens heute noch drin! Das 3-Zonen-Licht war auch mehr Werbetrommelgetöse als Produktvorteil (denn die unterschiedlichen Lichtfarben sieht man nur unmittelbar vor der weißen Garagenwand), aber immerhin war das mit der Lebensdauer kein "Ver"-Sprecher. Dennoch: beim nächsten Mal kommen die Standardlampen von Osram wieder rein.
  10. Habe mal einen Blick auf die verlinkte Website geworfen. Nach Studium der Fotos bzgl. Lichtausbeute hauen mich die Nonplusultra-Lampen nicht gerade vom Hocker. Aber immerhin schreibt der Hersteller, was es mit der +x % Angabe auf sich hat. Bezogen auf die Praxis ist das ein Witz, wenn mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerten verglichen wird und bei angenommenen "+100%" in 100 m vor dem Fahrzeug statt 1 lx nun 2 lx - der Unterschied ist nur noch messbar - auf der Straße ankommen. Eine u.U. höhere Farbtemperatur tut ihr Übriges, um die Sinne zu täuschen. Aber gut: jeder mag für sich entscheiden, was ihm bei den Scheinwerferlampen wichtig ist. Ich zumindest bin fündig geworden in Bezug auf die Erklärung, was es mit den "Plus-x-Prozent" denn nun wirklich auf sich hat. Diesbezüglich ist ebendiese Erklärung des Lampenherstellers genau so enttäuschend wie der subjektiv wahrnehmbare Produktvorteil.
  11. Ich stehe wahrscheinlich auch kurz vor der Option (wg. beginnender Helligkeitsschwankungen beim Abblendlicht)... Lese ich mir allerdings die Anleitung auf der verlinkten Seite durch, brauche ich einen Schlagschrauber mit 24er-Nuss. Die Nuss habe ich da, aber leider keinen Schlagschrauber. Heißt für mich dann wohl, auch eine neue bzw. Austausch-LiMa zu kaufen...
  12. Wie in diesem Beitrag nachzulesen ist, ist, das von Audi für den A2 freigegebene Nachfüllöl ein 75W-90 (G 060 726 A2 - Freigabe gem. VW TL 726). Ob synthetisch oder nicht, vermag ich nicht zu sagen. Es ist mir ebenfalls nicht bekannt, ob das seinerzeit ab Werk eingefüllte Öl "nur" 75W war. Ich würde aber aufgrund der Tatsache, dass das 75W-90-Öl vom freundlichen Audi-Dealer in meinem A2 nach 100Tkm bzw 200Tkm eingefüllt wurde und u.a. die Schaltbarkeit wieder spürbar verbesserte, keine Experimente mit "Fremdprodukten" machen, so lange deren Spezifikationen nicht ausdrücklich von Audi für das betreffende A2-Getriebe freigegeben sind.
  13. Das weiß ich doch! Deswegen schrieb ich etwas vom "Preis-Leistungs-Sieger" (was natürlich nicht identisch ist mit dem "absoluten Sieger"). "Preis-Leistungs-Sieger" (nach meinem Empfinden) deswegen, weil die Osram nicht überteuert ist, deutlich länger durchhält als die "Power"-Lampen, aber eben lt. Testergebnis ein "ausgewogenes Gesamtergebnis" erzielt, wogegen die Fahrbahnausleuchtung der Longlife-GE eben nur "durchschnittlich" ist. Es ist ja das "Schöne" an Tests mit Punktevergabe, dass man seinen persönlichen Favoriten unter Zugrundelegung seiner eigenen Wünsche herausfiltern kann - oder die prozentuale Gewichtung der Kriterien anders setzt. Wer z.B. auf das Nonplusultra bei der Haltbarkeit verzichten kann, dafür aber eine etwas bessere Lichtausbeute als beim "Testsieger" erzielen möchte, der greift z.B. zur Osram Standard. Wer es "extrem" haben möchte, kauft in Sachen Haltbarkeit die GE-Extra-Life, und in Sachen Lichtleistung z.B. eine Osram NightbreakerPlus - aber nach dem Studium des Tests immer mit dem Bewusstsein, dass Extremleistungen entsprechende Zugeständnisse auf einem anderen Feld erfordern. Einem Produkttest entnehme ich persönlich immer nur die Stärken und Schwächen eines Produkts, und ich sehe ihn grundsätzlich nicht als Dogma an - weil ja der Tester gar nicht wissen kann, welche Produkteigenschaften mich (als Konsumenten) am meisten interessieren.
  14. Diese Prüfspannung haben sie aber auch im ADAC-Test angelegt. Absicht oder Zufall? Egal: es wäre aber interessant zu wissen, wie sich die Lebensdauer im Verhältnis zum Spannungsanstieg verhält. Aber vielleicht fragt sie jetzt immer, warum das Licht ständig so dunkel ist. Spaß beiseite: Wenn man den Test einmal nach dem Preis-Leistungs-Sieger (also dem Produkt mit einer "guten" Lichtausbeute bei akzeptabler Lebensdauer) durchforstet, landet man unweigerlich beim Standardprodukt von Osram. Und das ist dann ausgerechnet das Produkt, was häufig auch in der Erstausrüstung verwendet wird.
  15. Mit einem zischenden Universum, das in den fast leeren Tank will, hatte ich noch keine Probleme. Man muss aber bedenken, dass im Fahrbetrieb ein gewisser Unterdruck im Tank aus Umweltschutzgründen "normal" ist, denn es soll ja verhindert werden, dass Benzindämpfe aus dem Tanksystem ins "Universum" entlassen werden. Genau so muss natürlich auch verhindert werden, dass das eben erst vollgetankte Auto, in der prallen Sonne abgestellt, plötzlich inkontinent wird. Beide Funktionen ("Kompensation" sowohl des Unter- wie Überdrucks) werden m.W. vom Schwerkraftventil übernommen. Die Überdruckfunktion kann man testen, indem man direkt nach der Betankung (und voe dem Aufschrauben des Tankdeckels ) den Nippel im Tankstutzen kurz nach innen drückt. Dabei sollte dann (hörbar) ein Überdruck entweichen. Wenn dies der Fall ist und überdies die Fahrt mit dem losen Tankdeckel nichts gebracht hat, würde ich schlussfolgern, dass das Schwerkraftventil ordnungsgemäß funktioniert.
  16. Nun, die Haltbarkeit des Leuchtmittels pauschal nach "Jahren" oder "km" anzugeben, ist wenig aussagekräftig. Etwas überspitzt ausgedrückt: steht das Auto 2 Jahre fast nur in der Garage oder es wird 30.000 km nur am Tage bewegt, dann sind die "superhellen" Lampen natürlich genau so wenig kaputt, wie es auch die Standardausführungen sind. Insofern ist für mich eine unter standardisierten Testbedingungen bestimmte Leuchtdauer diejenige Information, die mich diesbezüglich in meiner Entscheidungsfindung wirklich weiter bringt. Natürlich muss man wissen, dass die "Lichtausbeute" grundsätzlich zu Lasten der Lebensdauer geht. Das heißt aber auch nicht, dass man aus diesem Grund derartige hellere Lampen pauschal ablehnen müsste. Ich mache es - z.B. bei meinem Motorrad (H7 sowohl fürs Abblend- wie Fernlicht) - so, dass im Fernscheinwerfereinsatz eine "ultrahelle" Lampe ihren Dienst tut, im Abblendlicht (das ja auch tagsüber ständig in Betrieb ist) dagegen eine Standardlampe mit deutlich höherer Lebensdauer, die aber dennoch häufiger auszutauschen ist als die Fernlichtlampe. Zum Glück gibt es inzwischen ja auch die helleren Ausführungen als H3 (früher i.d.R. nur H1, H4 und H7), so dass das A2-Fernlicht entsprechend aufgerüstet werden kann. Aber ich lasse die H3 (die ich in meinem Fuhrpark anderweitig nicht verwenden kann und so alt sind wie mein A2) so lange drin, bis sie ausfallen. Beim Fernlicht kann das erfahrungsgemäß sehr lange dauern.
  17. heavy-metal: 42l-Tank, BBY, EZ 01/03, ca. 218 Tkm ...
  18. Hast Du die Pumpe mal etwas genauer angesehen? Kann man dabei irgendwie erkennen, ob sie verdreckt war oder anderweitig "mechanisch blockiert" gewesen sein kann? Auch im EOS-Forum hat ja der Betroffene eine neue Kraftstoffpumpe verbaut, ohne dass sich das Problem langfristig lösen ließ. Ich habe auch aus dem www entnehmen können, dass Audi die Pumpe nebst Füllstandsgeber erneuert. Angeblich soll das zum Ziel führen, aber die Problemlösung könnte natürlich genau so "zufällig" eingetreten sein wie bei Dir die Erneuerung des Magnetventils (!?). Lass uns mal gemeinsam forschen. Dann können wir auch das Bier selber trinken!
  19. So, jetzt auch nochmal eine Anmerkung von mir, als direkt Betroffenem... Ich halte das Statement aus dem EOS-Forum auch für etwas gewagt - bzw. seltsame Probleme führen bekanntermaßen im www schonmal zu nicht minder "seltsamen" Statements. Ich möchte ebendieses Statement wenigstens zum Teil entkräften. 1. Woher genau stammt die Info (und wie sicher ist die Quelle), dass der Kraftstoff mal von oben (Tankfüllstand > 1/4) und mal von unten angesaugt wird? Ich hatte vor 2 Wochen mal das Problem, dass ich besagten Aussetzer 2x hatte - ohne Fahrtunterbrechung und ohne Neustart des Motors. Nach der "Ansaugtheorie" würde das bedeuten, dass die Förderpumpe unterhalb eines Füllstands von 1/4 2x willkürlich hin- und her geschaltet hätte. 2. Die Ansaugunterbrechung (?) kann durchaus bei unterschiedlichen Füllständen (unterhalb von 1/4) vorkommen, also auch dann, wenn die Pumpe während einer einzigen Fahrt längst (also z.B. kurz vor dem roten Bereich) auf eine andere Förderrichtung umgeschaltet haben muss. 3. Verunreinigungen im Kraftstoffsystem möchte ich als Ursache ausschließen. Sowohl beim A2 von @Fred_Wonz als auch bei meinem waren die Filter, die nahe 200 Tkm auf dem Buckel hatten, wenig bis kaum verschmutzt. Wäre vermehrt Modder im Tank gewesen, hätte ich wohl kaum einen fast sauberen Filter durch einen völlig sauberen (zusammen mit einem neuen Kraftstoffdruckregler) ersetzt. Wenn das Magnetventil als Ursache in Frage kommt, dann werde ich es wohl auch mal wechseln. Wie kompliziert ist das eigentlich, und was kostet das N80? Unabhängig davon erwäge ich, die Kraftstoffpumpe trotzdem mal auszubauen und unter die Lupe zu nehmen. Das mache ich dann wohl eher dort, wo keine Raucher in der Nähe sind! Ob ein Schraubertreffen also der geeignete Zeitpunkt und Ort ist???
  20. Warum in die Ferne (Forum) schweifen, wenn die Lösung ist so nah? Z.B. in meinem A2 - den Du doch kennst!? 1. die kleinere Blende vom 1.2 TDI bei Audi kaufen 2. z.B. diesen https://www.conrad.de/de/kfz-wippschalter-12-vdc-20-a-1-x-ausein-rastend-tru-components-tc-r13-207l-sq-red-12vdc-1-st-1587813.html Schalter kaufen Ich nutze den Schalter, um das nachgerüstete TFL deaktivieren zu können. Nach Einbau des Schalters sieht das Ganze so aus:
  21. Ja, der Alex (Inhaber der Werkstatt) macht das besser als jeder Reifenfuzzi! Beides wirst Du beim Schraubertreffen bekommen. Nur andere die Arbeit komplett machen lassenist nicht. Einfach in die Liste eintragen - und alles wird gut! Wie Du aber an der Liste siehst, wird es voll werden am 25. Also entweder (sehr) früh kommen und früh eine Chance auf eine freie Bühne haben, oder viel Geduld mitbringen! Wartezeiten lassen sich gut beim Über-die-Schulter-Schauen bei anderen überbrücken - oder am regelmäßig reich gedeckten Pausentisch!
  22. Wie ich schon an anderer Stelle sinngemäß schrieb, ist es immer gut, nicht sofort mit dem Anwalt zu drohen, sondern eben erst dann, wenn es offensichtlich nicht anders geht. Natürlich ist es nicht "verboten", den Gutachter der Gegenseite in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet ja nicht automatisch, dass bei Beauftragung des eigenen Gutachtens ein "besseres" Ergebnis erzielt wird. Wenn man Zweifel hat, ob das Gutachten der gegnerischen Versicherung in allen Punkten realistisch ist, könnte man immer noch selbst einen anderen Gutachter beauftragen. Den muss zwar die gegnerische Versicherung grundsätzlich bezahlen, aber man könnte diese Kosten zunächst selbst übernehmen und nur dann der gegnerischen Versicherung weiter leiten, wenn es sich in Bezug auf die Schadensumme auch "lohnt" (d.h. das eigene Gutachten muss dann in Bezug auf die Schadensumme entsprechend höher ausfallen). Grundsätzlich würde aber ich immer versuchen, mich mit der Versicherung auf einen Gutachter zu einigen. Ich wüsste ad hoc auch gar nicht, welchen Gutachter ich persönlich auswählen sollte. Steht ja schließlich nicht an deren Haustür dran, ob sie eher im Sinne der gegnerischen Versicherung oder des Geschädigten handeln. Ich selbst habe zwar keine Erfahrungen mit "Gegengutachten", aber da die Gutachter staatlich vereidigte Sachverständige sein müssen, würde ich auch nicht sofort auf die Idee kommen, dass mich die gegnerische Versicherung mit der Nennung des Gutachters über den Tisch ziehen will. Mit anderen Worten: die Unterschiede, die sich zwischen den Gutachten ergeben, dürften eher gering ausfallen. Und wenn man vor Ausfertigung des Gutachtens noch einen KVA bei der eigenen Werkstatt gemacht hat, verfügt man ja über realistische Vergleichswerte. Aber mal zusammen gefasst: es ist nie möglich, den Schaden zu 100% genau zu bestimmen. Und ich hatte auch noch keinen fremdverschuldeten Unfall, bei dem ich nicht doch irgendwo auf eigenen Kosten sitzen geblieben wäre (und wenn es nur die Zeit war, die ich aufwenden musste und nicht in Rechnung stellen konnte). Aber schlussendlich ist man dann doch froh, wenn das Auto endlich repariert ist bzw. der Schaden weitestgehend "ungeschehen" gemacht wurde und alles ohne Einschaltung von Anwälten und Gerichten vonstatten ging.
  23. Keine Ursache! Ich spreche nur aus Erfahrung - weil ich mich nach meinem letzten Heckschaden, als die gegnerische Versicherung Zicken machte, auch schlau machen musste. Hmm, mit dieser Art "Wartezeit" wg. der noch zu erfolgenden Schädigerfeststellung kenne ich mich nicht aus. Ich spekuliere mal, dass sich diese Zeit wenigstens teilweise im Nutzungsausfall widerspiegeln wird. Schließlich kann das Auto ja nicht provisorisch wieder fahrbereit gemacht werden. Ob es ferner zumutbar ist, auch bei noch nicht festgestelltem Schädiger zunächst auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen zu lassen, um bei etwaigem und auch für einen Laien erkennbaren wirtschaftlichen Totalschaden mit der Nutzungsausfallentschädigung entsprechend zu verfahren (diese wäre für max. 14 Tage geltend zu machen), vermag ich nicht zu sagen. Wenn Du Mitglied eines Automobilclubs bist, könntest Du Dir dort (bzw. über einen angeschlossenen Rechtsanwalt) mal eine Auskunft einholen. Wenn für die Reparatur nur die lt. Gutachten benötigten Teile beschafft werden, kann man für diese auch die MwSt nachträglich von der gegnerischen Versicherung zurück fordern. Dasselbe gilt für die MwSt, die bei Reparatur in einer Werkstatt auf die Lohnkosten aufzuschlagen ist. Beides natürlich maximal nur in der im Gutachten genannten Höhe und nur für die im Gutachten maximal angesetzten Arbeitswerten. Setzt z.B. der Gutachter für die Reparatur z.B. 8 Arbeitsstunden à EUR 90 an, und die Werkstatt benötigt später für die Reparatur 10 Stunden oder ist pro Arbeitsstunde EUR 5 teurer, kann man natürlich weder die MwSt für 10 Arbeitsstunden noch die MwSt für einen Stundensatz von EUR 95 abrechnen. Beim Gutachten auch darauf achten, dass die Stundensätze einer Vertragswerkstatt angesetzt werden. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil man bei "Hinterhofbuden" sicher nicht davon ausgehen darf, dass sie sich mit dem beschädigten OSS auskennen. Übrigens Danke für die Fotos! Damit wird klar, warum man wg. nicht vorhandener Standspur nicht "mal eben" das Auto abstellen und den Verursacher zur Rede stellen konnte.
  24. Ich fühle mich mal nicht direkt angesprochen... Bzw. - wie ich schon schrieb: den Anwalt einschalten bzw. damit drohen kann ich immer noch dann, wenn (!) die gegnerische Versicherung meint, mich über den Tisch ziehen zu müssen. Ich habe in den letzten 30 Jahren auch Schadenfälle ganz ohne Theater abwickeln können. in 2 anderen Fällen musste ich mit dem Anwalt drohen, aber einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen? Nie! Ich bin also einer der typischen Fälle, bei der sich der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht gelohnt hat.
  25. @gaudi: bitte stelle doch noch ein paar Fotos zur Verfügung, wie das Auto jetzt - nachdem es gereinigt wurde - aussieht. Insbes. die Dellen sind interessant. Ich kenne zwar auch die Unfallstelle, weil ich desöfteren diesntlich dran vorbei fahre. Aber war es denn nicht möglich, das Fz. nach dem Betonbewurf gefahrlos abzustellen und mal eben selbst auf der Baustelle den Bauleiter mit dem Malheur zu konfrontieren? Bzgl. Nutzungsausfall: nicht ganz richtig - bzw. es muss präzisiert werden. Versicherungen gehen davon aus, dass bei fiktiven Abrechnungen kein Nutzungsausfall zu zahlen ist. Grobe Begründung: demjenigen, der sein Fahrzeug selbst reparieren möchte und Zeit hat, erst auf den Gutachter und die Entschädigung zu warten, um danach selbst zu reparieren, unterstellt man im Gegensatz zu demjenigen, der sofort in der Fachwerkstatt reparieren lässt, keinen zwingenden Nutzungswillen. Es kommt also sehr darauf an, dass man den Nutzungswillen ggü. der gegnerischen Versicherung darlegen kann (z.B., indem glaubhaft gemacht wird, dass das beschädigte Fahrzeug ständig z.B. für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird und wurde). Eine Nutzungsausfallentschädigung kann auch verwehrt werden, wenn der Geschädigte ein zweites Fahrzeug besitzt, auf das er problemlosen Zugriff hätte, er es also während er Reparaturzeit des beschädigten Fahrzeugs tatsächlich nutzen könnte. Wobei auch hier 2 Dinge zu beachten sind: 1. der S-Klasse-Fahrer muss sich nicht auf seinen Kleinwagen verweisen lassen und der Pkw-Fahrer nicht auf sein Motorrad -- 2. wenn das Zweitfahrzeug von einer dritten Person regelmäßig genutzt wird, wäre vom Geschädigten ein Zugriff auf dieses Zweitfahrzeug nicht zumutbar. Eine Nutzungsausfallentschädigung entfällt außerdem, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug gar nicht nutzen könnte (z.B. wg. Führerscheinentzugs, Klinikaufenthalt oder Urlaub). Und wenn am Ende eben doch ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht? Dann wird die Entschädigung stufenweise nach Fahrzeugalter gekürzt: bei einem Fahrzeugalter > 5 Jahre gibt es einen Abzug. Einen weiteren Abzug, wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist. Für Fahrzeuge, die in einem ungepflegten Zustand sind, entfällt häufig eine Nutzungsausfallentschädigung (bzw. sie beschränkt sich auf die für die Dauer der Reparatur anteiligen Kosten für Versicherungen und Kfz-Steuer). Daher darauf achten, dass der Gutachter in seinem Gutachten dem beschädigten Fahrzeug den ansonsten "gepflegten Zustand" bescheinigt. Und weil hier schon von der Teilkaskoversicherung berichtet wurde, über die man ja schonmal vorab die Glasschäden abwickeln könnte: auch eine Teilkaskoversicherung wirft einem wirtschaftlichen Totalschaden kein Geld hinterher. Insbesondere dann nicht, wenn der Verursacher des Glasschadens ermittelt werden konnte und sie somit gar nicht zur Leistung verpflichtet wäre.
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