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heavy-metal

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  1. Ja, mach das mal! Ich bin gespannt, welche Antennenlösung Du in Deinem A2 verbauen wirst - und wie der Empfang im Vergleich zum Ab-Werk-Einbau des Octavia auf der von Dir angehängten Karte sein wird. Wenn Du bestätigen kannst, dass der DAB-Empfang im A2 kaum schlechter sein wird, hättest Du hier mit mir einen ersten "Follower", der dann ebenfalls auf DAB+ umsteigen wird.
  2. ... gehen aber auch schonmal an anderen Autos kaputt. Nicht nur an Konzernfahrzeugen. Insofern würde ich nicht unbedingt von einer fahrzeugtypischen Häufung sprechen wollen. Hmm, ich habe genau die gegenteiligen Erfahrungen gemacht - und noch nie ein zuverlässigeres Auto als den A2 gehabt. Ok, ich steige auch nicht ins Auto ein und versuche, stets die Flöhe husten hören zu wollen. Auch an meinem Auto gibt es noch ein paar "Baustellen" (u.a. Klima-Stellmotoren und Microrisse in den Scheinwerfern). Aber so lange noch warme Luft rauskommt und verteilt werden kann (trotz Fehlerspeichereinträgen) und der TÜV wg. der Scheinwerfer nicht meckert, so lange ist für ich die automobile (bzw. A2-) Welt noch in Ordnung. Mein A2 ist nun 14 Jahre alt. Klar, dass inzwischen neben den "Verschleißreparaturen" auch andere Dinge zu machen sind. Rein "vertragswerkstattlich" betrachtet, hätte ich sicher das Auto auch schon längst auf dem Altar der Rationalität opfern müssen. Ich bin jedoch froh, dass ich, nicht zuletzt auch dank dieses Forums (mit vielen Tipps und Anregungen) und insbes. auch wg. der Schraubertreffen so viel Enthusiasmus und Euphorie entwickelt und einen Weg gefunden habe, das Auto zeitwertgerecht und eben wirtschaftlich reparieren zu können. Ich gebe zu, dass es mir die gesamte Automobilindustrie auch nicht eben leicht gemacht hat, mich von meinem A2 zu trennen. Denn Audi - bzw. der gesamte VAG-Konzern - hat es schlichtweg versäumt (oder nicht für nötig gehalten), einen echten A2-Nachfolger zu präsentieren, und alle anderen produzieren auch nur noch langweilige Massenware... Ein BMW i3 hätte noch am ehesten das Zeug, mich umzustimmen. Aber mein Fahrzeugnutzungsprofil ist leider inkompatibel zum E-Antrieb!
  3. Allerdings darf auch hier nicht verschwiegen werden, dass diese Methode nicht ganz ohne Tücke ist. Das von außen aufgebrachte Frostschutzmittel löst zwar den Eisbelag, führt aber leider auch durch die höhere Verdunstungskälte (also herabgesetzte Oberflächentemperatur) zu einer schnellen Wiedervereisung - auch wenn die Eisschicht nur hauchdünn ist. Viel mehr Last habe ich da schon mit der Fog-Bildung innen auf der WSS. Bis die mal vom Gebläse entfernt ist - das dauert leider!
  4. Nützt aber nix, wenn man unbedingt einen A2 haben will... Und wer das eben will, den kann ich voll verstehen!
  5. Herzlichen Glückwunsch! Aber das liest sich jetzt so wie: "Kaufe Dir einen A2, und Du hast keine Probleme bei der HU!" Wir wissen alle, das das so nicht ist - und bei den Schraubertreffen (von DO nach Legden ist es nicht so weit! ) schrauben wir trotzdem immer an denselben Stellen (aber nicht ständig am selben Auto) rum! Klar, die Karosserie ist langlebig, aber viele Baugruppen finden sich ja auch an anderen Konzernmodellen wie Polo, Ibiza und Fabia. Wenn ebendiese Baugruppen auch bei besagten Fzgn. bei der HU nicht auffällig sind, dann natürlich auch nicht beim A2. VAG-Fahrzeuge sind gewöhnlich bei der HU keine Mängelriesen. Der A2 hat aber per se eine potenzielle Mängelquelle (Gammel an der Karosserie) weniger. Heißt unter dem Strich aber auch so viel wie: ein Auto kommt nur dann problemlos durch die HU, wenn man ihm regelmäßig entsprechendes Augenmerk widmet. Ohne Wartung, egal durch wen, wird jedes Auto keine Plakette bekommen. Manche später (A2), manche andere eben früher!
  6. Ja, ich erinnere mich, den Hinweis gelesen zu haben... Aber wenn ich das schon lese: "per Post"... So löblich das ist, so grau ist die Theorie - und desto schwärzer die Praxis. Warte ich das Ergebnis ab, bevor ich den Vertrag abschließe, bin ich sicher insbes. bei gefragten Automobilen einen Schritt zu spät. Ergo: die Abfrage vor dem Abschluss des Vertrags dürfte selten Sinn machen. Da heißt es, sich auf seinen Sach- und gesunden Menschenverstand zu verlassen. Die Abfrage aber nach dem Kauf zu machen, quasi als "Option", weil man Ungereimtheiten entdeckt hat, die bei Besichtigung nicht zu Tage getreten sind, dafür würde ich noch eine Briefmarke kleben wollen...
  7. Ok, ich mache mal den Anfang - habe heute Zeit... Zu allererst unbedingt die FIN des Fzgs. mit der in der ZB1 vorhandenen Eintragung vergleichen! Zum Thema "Fahrzeughistorie": wie schon an anderer Stelle geschrieben, sind die Vertragshändler aus datenschutzrechtlichen Gründen sehr zurückhaltend mit der Herausgabe von Infos. Davon abgesehen, führen nicht alle Hersteller ein "Zentralregister". Darunter nach meinem Kenntnisstand so namhafte Hersteller wie BMW / Mini und Mercedes. Ergänzend hierzu empfehle ich eine Abfrage beim KBA bzgl. Rückrufen. Das geht bekanntermaßen online - auch am Besichtigungsort per Smartphone - nach Eingabe der FIN. Ich habe da noch so eine Checkliste von meinem früheren Arbeitgeber... Leider darf ich diese wg. Copyrights hier nicht öffentlich einstellen. Ganz wichtig aber: eine Besichtigung des Kfz geschieht am besten bei Tageslicht und bei trockenem Wetter - möglichst nicht bei funzeligem Licht in der Tiefgarage. Sind Regentropfen auf dem Lack, sieht man i.d.R. kleinere Dellen und Kratzer nicht! Eine gute (LED-) Taschenlampe mitnehmen (u.a. für den Blick in den Motor- / Kofferraum und - so weit möglich - unter das Auto). Über das fehlende Serviceheft kann man ggf. hinweg sehen, wenn die Historie anhand von (Original-!) Rechnungen nachvollzogen werden kann. Interessant! Geht das? Hat das schonmal wer von uns gemacht? Naja, es könnte auch drinstehen: "unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung" (bzw.Gewährleistung)... Viele unterschiedliche Worte, die dasselbe meinen. ------ Ganz wichtig - wenn der Vertrag ausgefertigt wird: niemalsnienicht (insbes. beim Verkauf von Privat an Privat) einen Vertrag abschließen, wenn der Verkäufer nicht dieselbe Person ist wie die, die in der ZB1 eingetragen ist. Im Zweifel nach einer Vollmacht fragen. Bei Super-Sonderangeboten und Schnäppchen sehr misstrauisch sein. Mit Speck fängt man bekanntermaßen Mäuse... Und da bei der Bezahlung i.d.R. nur Bares Wahres ist, empfiehlt es sich schon allein aus diesem Grund, nicht alleine vor Ort aufzutauchen! Es mag paranoid klingen, aber bei größeren Summen ist es durchaus angebracht, das Geld auf mehrere Begleiter zu verteilen. Anzahlungen nur leisten, wenn der Verkäufer authentisch rüberkommt und das Umfeld "seriös" erscheint. Bei nicht erklärbaren Restzweifeln: Finger weg!
  8. Ist das so? Ich meine, dass das Gut (nach Fristablauf) dann demjenigen zurückzugeben ist, dem es (aus Beweissicherungsgründen) zuvor weggenommen wurde. Getreu dem Grundsatz: in dubio pro reo. Ja, Dein Ansinnen ist nachvollziehbar. Aber irgendwo nicht mehr so ganz mit unserem Rechtsstaat vereinbar. Einerseits ist die Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu stellen, wenn jemand quasi "enteignet" wird, obwohl noch gar nicht feststeht, ob eine weitere Straftat überhaupt begangen wird. Wird jemand wg. Tachobetrugs verurteilt, dann ist die Strafe auch nicht zu unterschätzen - weil i.d.R. schuld- und tatangemessen. Ein wg. Drogenhandels Verurteilter kommt auch nach ein paar Jahren wieder frei. Wollen wir den auch gleich lebenslänglich wegsperren, weil er ja, wenn man ihn denn freiließe, möglicherweise wieder straf- / rückfällig werden könnte? Wir sollten das Thema aber hier nicht weiter vertiefen. Sonst kommt noch die Mod-Keule wg. politischen und forenregelgefährdenden Inhalts.
  9. Ok, der Eindruck mag entstanden sein. Es war in der Tat nicht meine Absicht, jemanden für blöd zu erklären - weil ich weiß, wie schwierig sich derartige Fälle mitunter darstellen. Aber wie es eben so ist: jede Münze hat 2 Seiten! Und viele böse Überraschungen sind halt mit entsprechender Sorgfalt (dazu gehört auch der "2. Mann" bei der Besichtigung) zu vermeiden! Ich habe vor einigen Jahren mal als Dispo-Leiter in der Kfz-Logistik gearbeitet. Dies schloss zeitweise auch die Mitarbeiterschulung ein. Da ging es u.a. um die Überführung von Leasingrückläufern. Deren Zustand musste vor der Übernahme penibelst protokolliert werden! Ohne Checkliste ist man bei so etwas aufgeschmissen! Und selbst dann kann man noch etwas übersehen. Die geringsten Reklamationen gab es gewöhnlich bei Protokollierungen, die von 2 Mitarbeitern (einem "alten Hasen" und einem Neuling) im Rahmen der Einarbeitung vorgenommen wurden. Die Probleme nahmen zu, als die Mitarbeiter nicht mehr nach Zeit, sondern pauschal (pro Fall) entlohnt werden sollten. Oder anders: wer mehr verdienen wollte, musste schnell arbeiten. Geschwindigkeit und "Routine" sind aber der größte Feind der Sorgfalt.
  10. Yessss! Begründung: die Nanoversiegelung reduziert die Kontaktfläche des "Mediums" auf der Scheibe. Je geringer die Kontaktfläche, desto geringer die Haftung - und desto leichter das "Abreinigen". Mit dem "Wasser-über-die-WSS" ist so eine Sache... Bei tieferen Minusgraden (wann genau, weiß ich nicht) funktioniert das nicht mehr hinreichend, weil das Wasser nach wenigen Sekunden gefriert. Normalerweise reicht es aber schon, wenn man kaltes Wasser nimmt. Ab welchem Temperaturunterschied (Wasser / Scheibe) es zu Spnnungsrissen kommt, möchte ich nicht ausprobieren. Summa summarum halte ich die Folie für die sinnvollste Lösung.
  11. Entweder hast Du mich nicht richtig verstanden, oder ich habe mich nicht richtig ausgedrückt... Ich bin durchaus Deiner Meinung, dass man nach dem ersten gescheiterten Versuch der gütlichen Einigung die Daumenschrauben anziehen darf (und in vielen Fällen sicher auch muss). Dass eine Manipulation des km-Standes (weil i.d.R. nicht so ohne Weiteres erkennbar) eine kriminelle Handlung ist, steht außer Frage. Unabhängig davon, ob der Vorbesitzer (selbst im Beisein seines guten / sachkundigen Bekannten) auf besagten Rahmenschaden hätte hinweisen müssen, so bin ich weiterhin der Meinung, dass dieser Schaden dem potenziellen Käufer bei einer Besichtigung des Fzgs. mit der üblichen Sorgfalt hätte auffallen müssen. Mehr dazu im nächsten Absatz. Eine Aussage wie: "Ich bin betrogen worden!" muss insofern relativiert werden. Denn wenn der Rahmenschaden sofort aufgefallen wäre, wäre sicher der Kaufvertrag nicht abgeschlossen worden - und die Diskussion über den manipulierten Km-Stand hinfällig. Ich halte weiterhin nichts davon, einen Gebrauchtwagenkauf alleine zu tätigen. 1. sehen 4 (sachkundige) Augen mehr als 2 - 2. ist es manchmal durchaus vorteilhaft, eine "Euphoriebremse" dabei zu haben. Und 3. ist man gerade bei Streitfällen auf Zeugen angewiesen. Hmm, nimm's mir bitte nicht übel, aber ich glaube, Du weißt nicht, wie Gerichtsvollzieher arbeiten. Nö, Diebesgut wird nicht einbehalten, sondern dem rechtmäßigen Eigentümer zugeführt.
  12. Hmm, auch wenn der hier geschilderte "Fall" (nahezu) zum Abschluss gekommen ist, so ist in diesem Thread noch ein bisschen zu viel "Wishful-Thinking" drin... Fangen wir ganz oben an... Wenn ein Selbstständiger ein (gebrauchtes) Kfz verkauft, ist nicht automatisch davon auszugehen, dass er darauf auch Gewährleistung geben muss. Entscheidend hierfür sind 2 Punkte: 1. Gehört das Kfz zum Betriebsvermögen? Falls ja, dann wäre die Frage nach der Gewährleistung zu bejahen. Falls nein, dann ist 2. entscheidend, ob besagtes ("Privat"-) Kfz überwiegend betrieblich genutzt wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, darf der Verkäufer - wie jeder andere Privatverkäufer auch - die Gewährleistung wirksam ausschließen. Wird besagtes Kfz kurz vor dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen herausgelöst, bedeutet das eben keine Möglichkeit, die Gewährleistungsverpflichtung zu umgehen, da ein zeitlicher Zusammenhang zwischen "Betriebsvermögen" und "Veräußerung" anzunehmen bzw. zu erkennen ist. Aber egal: im vorliegenden Fall kommt es darauf auch nicht an, weil es sich offensichtlich um einen Fall der arglistigen Täuschung handeln dürfte. Dabei verjähren Ansprüche mit Verweis auf die Anfang dieses Jahrtausends vorgenommene Schildrechtsreform bereits nach 3 (!) Jahren. Auch das mit dem "Ich-fahre-mal-eben-zur-Audi-Werkstatt-und-besorge-mir-die-Fahrzeugreparaturhistorie" ist nicht so einfach, wie es in nahezu allen Internet-Kfz-Foren diskutiert wird. Einzig der Verweis auf "Datenschutz" ist übereinstimmend richtig - aber eben zu wenig... Grundsätzlich schutzbedürftig sind personenbezogene Daten (im Gegensatz zu sachbezogenen Daten). Die Krux dabei ist aber, dass (nicht schutzwürdige) sachbezogene Daten schnell zu (schützenswerten) personenbezogenen Daten werden können. Nämlich genau dann, wenn Wartungs- und Reparaturdaten (oder das offensichtliche Auslassen) dem Besitzzeitraum einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Das ist, wenn man (z.B.) die Zulassungspapiere in der Hand hat und mit dem Auskunftsbegehren bei der Werkstatt seines Vertrauens aufkreuzt, eindeutig der Fall. Eine Werkstatt, die keine Auskunft gibt, handelt in jedem Fall seriös. Also grämt Euch nicht, wenn Ihr eben keine Auskunft bekommt und weiter nach einer unseriösen Auskunftsquelle suchen müsst. Dennoch: der beschriebene Fall spiegelt offensichtlich das typische "Gebrauchtkäuferverhalten" wider. Erst kann man es kaum erwarten, das begehrte Stück sein Eigen zu nennen, und beim ersten Zweifel wird die Kiste seziert, um aus der Nummer wieder raus zu kommen. Dabei ist alles doch sooo einfach! Nämlich dass man sich den Gegenstand vor der Vertragsunterzeichnung genau (und möglichst im Beisein eines anderen Sachkundigen) anschaut! Klar, man wird nicht alles sofort erkennen können. Sofern Fragen aufkommen, klärt man das alles am besten erstmal persönlich und ohne mehr oder weniger unverhohlene Drohung mit dem Anwalt. Wenn es nicht fruchtet, kann man immer noch den Justizapparat anwerfen.
  13. So isses wohl! Für mich ist die Empfehlung "Pro-A2" nicht nur eine rein monetäre Sache. Wer also einen Nachfolger für den A2 sucht, geht bekanntermaßen leer aus. Auch ein Meriva wäre keine Alternative für mich: 1. steht "Opel" drauf , und 2. brauche wenigstens ich keinen eingebauten Fahrradträger, dessen Massenträgheit mindestens 360 Tage im Jahr unnütz unnütz überwunden werden muss (und somit zu entsprechendem Brennstoffverbrauch führt). Also: wer einen "Nachfolger" für den A2 sucht, wird ihn - den Nachfolger - nicht finden (und fährt den A2 weiter), und wer einfach nur ein "anderes" Auto sucht, kauft es sich. Müsste ich mich innerhalb der Audi-Palette für ein anderes Auto entscheiden, fiele die Wahl eher auf A1 oder A3 (aber niemalsnienicht auf einen "Q") - und innerhalb des Konzerns auf Skoda Fabia (Kombi), VW Polo, Seat Ibiza oder León.
  14. Sieh' es mal so: für das Geld, das Du - eventuell! - in einen gut erhaltenen A2 für Reparaturen investieren müsstest, bekommst Du keinen Neuwagen! Schon gar nicht, wenn Du den Wertverlust des Q2 inkludierst. Es ist richtig, dass ein Radio ohne DAB-Plus-Empfang nicht mehr zeitgemäß ist. Wer aber darauf Wert legt, wird schnell feststellen, dass aktuell offensichtlich nur die "systemintegrierten" Lösungen einen echten Empfangsvorteil ggü. Nachrüstlösungen bieten. Ich hätte an meinem A2 auch längst DAB-Plus, wenn es vernünftige (und vernünftig unterzubringende) Nachrüstantennen mit ebenso vernünftigen Empfangseigenschaften gäbe. Der Empfänger wäre also das geringste Problem - wobei ich persönlich auf "Edis Light-Show", beleuchtete Tannenbäume und nervös blinkende Equalizer-LEDs in der Mittelkonsole sehr gerne verzichten möchte. DAB-Plus unbedingt (!) haben zu wollen hieße also für mich, meinen A2 abzugeben... Mit Verlaub, das halte ich für ein Gerücht... Damit die Käufer eines neuen Automobils nicht (so, wie früher) auf die Idee kommen, ein neues Auto ab Werk ohne Radioempfänger zu kaufen und weniger Geld für Besseres auf dem Nachrüstmarkt auszugeben... Naja, für viele Kfz-Nutzer / -Nutzerprofile ist ein E-Auto eben - noch - keine ernst zu nehmende Alternative!
  15. @ tichy und Phoenix: Danke für Euren Input! Mein A2 wurde ja seinerzeit mit Chorus-2 (also ohne Diversity) ausgeliefert. So würde ich mal mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass die Diversity-Box nicht vorhanden ist. Ich könnte mich ja mal auf die Suche machen und nachsehen, ob besagtes ZF-Kabel am radioseitigen Stecker (welcher Pin, welche Kabelfarbe?) sowie das Koax-Kabel im Kofferraum vorhanden ist. Wenn die Kabel nicht liegen sollten, dann werde ich es wohl so lassen wie es ist - und warte weiter sehnsüchtig auf vernünftige DAB-Plus-Nachrüstlösungen (bei denen nahc meinem Kenntnisstand die Antennen der Bottleneck sind).
  16. - die passende Heckscheibe - die Diversity-Box Sonst noch was? Wie genau ist das alles zu verkabeln? Wo genau wird die Diversity-Box untergebracht? Was kostet die Diversitiy-Box einzeln? Aktuelle Konfig: Concert-2 mit Heckscheibe ohne Diversity-Antenne -> Empfang i.O. -- Wie ist im Vergleich dazu der Empfang, wenn das Concert-2 an einer Heckscheibe mit Diversity-Antenne, aber eben ohne Diversity-Box betrieben wird?
  17. Was nützt Dir die Info nach der "durchschnittlichen Lebenserwartung", wenn man nicht weiß, wie viel km der Motor tatsächlich gelaufen ist und wie er behandelt wurde? Selbst wenn man einen 14 Jahre alten Motor mit wenig km ergattern könnte, ist ja auch noch nicht gesagt, wie diese km zusammen kamen. Ein Motor, der wenig km auf dem Buckel hat, aber nur für Brötchen- oder Kinder-Schule-Shuttle-Service-Fahrten eingesetzt wurde, dürfte in einem schlechteren Zustand sein als einer, der nur ab und zu für längere Fahrten im Einsatz war. Nur beim Motor, der aktuell defekt ist, kann man die Frage nach dessen Einsatzbedingungen sicher beantworten. Und deswegen halte ich eine Reparatur, wie umfangreich sie letztlich auch sein möge, für die sinnvollere Maßnahme. Wenn es hingegen darum ginge, das Auto möglichst preisgünstig in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, dann wäre der Gebrauchtmotor eine Option.
  18. heavy-metal

    Scheiben reinigen

    Glaskeramikreiniger enthalten, wie hier schon festgestellt wurde, Schleifkörper. Das ist weiter nicht schlimm, so lange man weiß, dass diese Schleifkörper "weicher" sind als die damit zu reinigende Oberfläche. Bei Ceranfeldern ist das sicher der Fall. Bei nicht getempertem Glas (Kfz-Verbundglas) wäre ich mir nicht sicher. Das kann man nur an der viel zitierten "unauffälligen Stelle" ausprobieren. Wenn (Haushalts-) Reinigerkonzentrate nicht unverdünnt angewendet werden sollen, dann deswegen, weil es eher ein dermatologisches Problem darstellt. Die Gefahrsymbole sollten deutlich auf dem Gebinde erkennbar sein. Etwaige Unverträglichkeiten mit bestimmten Oberflächen sollten aber ebenso angegeben sein. Wenn ich entgegen der Angaben auf dem Gebinde den Reiniger unverdünnt anwende, dann in jedem Fall mit klarem Wasser nachspülen, um etwaige Reinigerrückstände zu entfernen. Glas ist an sich relativ robust und wird erst durch starke Säuren oder Laugen dauerhaft geschädigt. Aber vorher wird der Anwender (bzw. dessen Hautoberfläche) schlapp machen...
  19. Was heißt denn überhaupt: "Nachbau"? So lange ich Teile von OEM-Lieferanten beziehe (im Motorsteuerungsmanagement also z.B. etwas von Pierburg, Bosch, Hella...), die im Netz über seriöse Teilehändler mit deutschem Firmensitz gehandelt werden, dürfte sich das Risiko in starken Grenzen halten. Wer allzeit das billigste Angebot sucht, noch dazu Teile von Herstellern, deren Namen man nichtmal im www sinnvoll durchleuchten kann, erhöht möglicherweise das Risiko. 100% ausfallsicher sind Teile, auf denen die 4 Ringe prangen, auch nicht. Ob sie nennenswert ausfallsicherer sind als OEM-Herstellerteile, möchte ich bis zum Beweis des Gegenteils bezweifeln.
  20. Dann sei Dir versichert, dass da noch etwas mehr passiert! Mir ist aus sehr zuverlässiger Quelle bekannt, dass die Vertriebszentren und auch der Hersteller selbst mächtig Druck machen, wenn eine Kundenbewertung schlechter ist als "sehr zufrieden". Ok, das mag für den direkt Betroffenen nur ein schwacher Trost sein, aber beim nächsten Mal wird er sicher wieder besser bedient!
  21. Dann sollen sie Dir bestätigen, dass es i.O. ist (und warum)! Ansonsten nur der Vorschlag abseits des "ordentlichen" Weges: Du schreibst dem Hersteller eine Mail mit Beschreibung des Mangels. Dann wird er sicher um Einsendung des Teils zwecks Inaugenscheinnahme bitten. Evt. wird das Deinen Lieferanten dazu bewegen, das Teil zu versenden. Mit Glück ist eine Lösung auf dem Kulanzweg zwischen Hersteller und Dir möglich. Sagst Du! Vielleicht ist der Laden der Ansicht, dass er mehr Trinkgeld "verdient" hätte!
  22. Musste gerade schmunzeln - als ich mir vorzustellen versuchte, wie wohl ein Kleinstwagen aussähe, der 1.5 t wiegt. Motorräder sind gefälligst von der Maut zu befreien, weil sie a) so leicht sind, dass sie keine nennenswerten Straßenschäden verursachen und b) keine Staus verursachen, weil sie ja zwischen den Kolonnen durch huschen... Und SUVs erst ab 2,5 t? Dann würde sich im Straßenbild auch so gut wie nichts ändern... Nun, die ballastigen Außenspiegel werden für den Fahrzyklustest ja schon jetzt abgebaut. Also kann man sie konsequenterweise auch für die Gewichtsprüfung weglassen... Aber es wäre noch Potenzial vorhanden: Ausbau von Rücksitzen (es sitzen ja statistisch eh nur 1,4 Personen in einem Auto) und Weglassen der völlig überbewerteten Innenverkleidungen und Komfortfeatures...
  23. Nein. Bzw. nur dann, wenn der Nachweis erbracht würde, dass das ET beim Einbau beschädigt wurde Auch nein. Hmm, wir haben wohl gerade eine unterschiedliche Auffassung darüber, was oder wer der "Lieferant" ist. Macht aber nix... "Lieferant" im Sinne des Gesetzes ist derjenige, von dem Du das Teil gekauft hast, also Dein direkter Vertragspartner (im vorliegenden Fall: "Lieferant" ungleich "Hersteller"). Ok, der "Idealfall". Aber wie oben beschrieben muss sie sich nicht drauf einlassen. Ist halt blöd, dass sie argumentiert, Du hättest es falsch eingebaut. Dann soll sie es aber beweisen! Also hilft wohl nur ausbauen, beim Lieferanten reklamieren - der ggf. das Teil an den Hersteller zur weiteren Begutachtung schickt. Tja, was soll man da jetzt raten? War leider nicht dabei, wie sie besagtes Auto wohl "misshandelten"...
  24. Was die Rechtslage betrifft, gilt bei der Beweisführung der Grundsatz, dass derjenige, der eine Behauptung aufstellt, auch die Beweisführung anzutreten hat. Bei Kaufverträgen (reine Privatgeschäfte außen vor) gilt insofern dieser Grundsatz nicht, als dass man bei Auftreten von Mängeln innerhalb von 6 Monaten davon ausgehen darf, dass der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war. Es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil beweisen! Erschwerend kommt hinzu, dass das gelieferte Ersatzteil ja von irgendwem eingebaut werden musste. Dabei können Fehler passieren. Lässt man das Teil von einem Fachbetrieb einbauen, dann gibt es selbstverständlich auch auf die Arbeitsleistung (gesetzliche) Gewährleistung. Auf eigene Arbeitsleistung natürlich nicht. Aber hier ist genau das Problem: Du wirst nicht beweisen können, dass Du das Teil ordnungsgemäß eingebaut hast. Akademische Titel nützen in diesem Zusammenhang auch nichts. Ob nun das Teil selbst defekt ist (bzw. schon war) oder beim Einbau beschädigt wurde, lässt sich höchstwahrscheinlich nur nach dessen Ausbau feststellen. Es steht Dir frei, das Ding auszubauen und den (etwaigen?) Mangel beim Lieferanten zu rügen. Einen Anspruch darauf, dass das Fzg. währenddessen fahrbereit bleibt (indem also ein weiteres 3. Teil für lau überlassen und eingebaut wird), hat man gewöhnlich nicht. Heißt also: so lange die Mängelrüge läuft (die muss der Lieferant halt "unverzüglich" abwickeln), bleibt das Auto stehen. Stellt sich später heraus, dass das ausgebaute Teil defekt ist, wird man sich bzgl. des Kaufpreises des 3. Teils sicher einig werden, sofern Nachbesserung nicht möglich ist (und die wird sich jeder Unternehmer - und völlig rechtskonform - in seinen AGB's vor einer Ersatzlieferung vorbehalten). Zusammengefasst: das unternehmerische Risiko des Verkäufers beschränkt sich auf die Lieferung von mängelfreien Sachen und schließt eine "Mobilitätsgarantie" eben nicht ein. Auch muss der Verkäufer nicht für Mangelfolgeschäden aufkommen, so lange ihm kein pflichtwidriges Verhalten nachgewiesen werden kann. Fazit - bezogen auf die Eingangsfrage: das 3. Ersatzteil musst Du erstmal selbst beschaffen (und bezahlen). Was zu bezahlen ist, hängt davon ab, was in Auftrag gegeben wurde. Wird der Reparaturauftrag "irgendwo in der Mitte" abgebrochen, hat die Werkstatt Anspruch auf Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen. Was an der KA defekt war, wissen wir nicht genau (war es nur der Regler?). Insofern ist b.a.w. nicht möglich abzuschätzen, ob Arbeitsaufwand und Vorgehensweise im Einklang mit dem Rechnungsbetrag stehen. Wenn kurz nach einer Reparatur die KA wieder ausfällt, wäre zu prüfen, ob eben nun ein anderes Teil für den Defekt ursächlich ist (dann gingen weitere Reparaturen zu Lasten des Kunden) oder eben das eingebaute Teil bzw. ein etwaiger Fehler der Werkstatt (was eine für den Kunden kostenlose Nachbesserung durch die Werkstatt nach sich zöge). Fazit: b.a.w. denke ich, dass man an der Bezahlung der EUR-340-Rechnung nicht herum kommt. Will man wg. der erneut ausgefallen KA Nachbesserung verlangen, dann darf die Werkstatt zuerst darauf bestehen, dass besagte Rechnung bezahlt wird. Es sei denn, das etwas anderes vereinbart ist.
  25. Na, dann wirst Du erst recht keinen Azubi finden, der in der Lage ist, aus einem Bruttobetrag den Nettobetrag zu errechnen (also die im Bruttobetrag enthaltene MwSt heraus zu rechnen). Aber - @ Mehrschwein: Natürlich beschränkt man sich bei den Werkstatttests auf die Kontrolle, ob alle im Wartungsplan erledigten Punkte auch abgearbeitet wurden. Das entspricht nunmal dem, was bei der Auftragsvergabe und -annahme vereinbart wird. Wird eine Position nicht abgearbeitet, kann man das sicher noch als "Versehen" abtun (so lange es sich nicht um einen Punkt handelt, von dem die Verkehrs- oder Betriebssicherheit in besonderem Maße abhängt). bei mehr als 2 Punkten ist es sicher nicht abwegig, von "Betrug" auszugehen, so lange dennoch der volle Inspektionspreis in Rechnung gestellt wird. Natürlich zeichnet sich eine Werkstatt auch dadurch aus, kundenfreundliche und zeitgerechte Lösungen anzubieten. Aber warum soll man das auch testen? Dass eine freie Werkstatt i.d.R. preiswerter ist und den Kunden entsprechend einbindet, ist eben Fakt - und sicher auch dem ADAC bekannt. Aber wenn wir überhaupt über die "beste" Werkstatt sprechen, dann müssen wir zwangsläufig unsere Schraubertreffs ins Gespräch bringen. Ich habe aber irgendwie den Eindruck, das sich der ADAC nicht sonderlich dafür interessiert... Weil eben auch dieses Ergebnis abzusehen ist?
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