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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

bis jetzt war ich nur stiller Leser  und möchte mich für die ganzen Tipps und Hilfen bedanken. Konnte so schön einiges an meinem Schätzchen reparieren.

Leider bin ich nun an dem Punkt wo ich nicht mehr weiter komme. 

 

Zur Vorgeschichte:Seit letztem Jahr bin ich nun stolzer Besitzer eines Audi A2 1.4 AUA Baujahr April 02..

 

Da ich mir eine Anhängerkupplung nachrüsten möchte und keine Anhängelast im Fahrzeugschein angegeben ist. Hab ich bei Audi Kundenservice eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefragt. 

 

Diese wurde aber leider abgelehnt und auf Tüv und DEKRA verwiesen..

 

Tüv DEKRA verweisen aber wiederum auf den Hersteller..

 

Der Sachbearbeiter von DEKRA meinte, dass es ihm auch reiche würde, wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Baugleichen fahrzeug vorlege.

 

-->Hat jemand vielleicht dies für eine

-1.4 AUA

-mit Klimaanlage

-ohne OSS 

-ohne S Line

vorliegen?

 

Vielen Dank schon und schöne Grüße aus Neuburg 

Geschrieben

Eigentlich sollten die Anhängelasten in der Betriebserlaubnis stehen. Darauf hat jede Prüforganisation Zugriff. Frag da nochmal nach.

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb huebi:

Eigentlich sollten die Anhängelasten in der Betriebserlaubnis stehen. 

 

Bei den "ersten" A2 eben nicht. Die wurden ohne Anhängelast ausgeliefert und man musste vom Hersteller eine Bescheinigung anfordern. Bisher war das kein Problem. Kundendienst schreiben/anmailen, einige Tage warten und der Brief war im Briefkasten. 

 

Vielleicht hilft ja ein Anruf 0800 2834 73 78 423 (0800-Audi Service) oder ein Fax 0800 329 26 2834?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, du bist da bei Audi an den falschen Schbearbeiter geraten. Allerdings häufen sich diese Aussagen, hatten wir letztens schon mal, dass ein negativer Bescheid kam. Vielleicht ist ja jemand so nett, dass hier mal hochzuladen. Wäre Klasse, wenn man die Unbedenklichkeitsbescheinigungen gesammelt im Wiki hätte, für alle Fälle. Die sind dann allgemein für alle betroffenen A2 gültig und nicht fahrzeugspezifisch, wenn ich das richtig verstanden habe?

 

April 02 ist aber garnicht so früh, oder? Kann natürlich sein, dass die Möhre foe EZ lange beim Händler im Showroom stand.

Bearbeitet von A2 HL jense
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb A2 HL jense:

Die sind dann allgemein für alle betroffenen A2 gültig und nicht fahrzeugspezifisch, wenn ich das richtig verstanden habe?

 

In meinem Schreiben (für einen AMF) steht die FIN (VIN) im Betreff drin.

 

Alternativ beim TÜV Süd in Ansbach anfragen. Dort konnte/kann man für den 1.2 TDI (für den es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt) eine AHK eintragen lassen.

 

TÜV SÜD Auto Service GmbH

Ansbach

Herr Lindig

Rettistraße 7

91522 Ansbach

Tel.: 0981 488 28 0

 

 

 

Geschrieben

Hallo Zusammen, erstmal vielen Dank für eure ganzen Tipps...

 

Heute Nachmittag werde ich mein Glück bei der Kundenhotline versuchen. Wäre natürlich spitze wenn es nur am Kundenberater lag. Der Tüv Prüfer aus Neuburg meinte das Audi in letzter Zeit nicht mehr so einfach  Unbedenklichkeitsbescheinigung (Beispiel Felgen und Traglast) ausstellt.

 

Falls es ein generelles Problem ist Versuch ich mein Glück in Ansbach..

 

@janihani Danke für die Kontaktdaten..

 

Ich halte euch auf dem laufenden.. 

Geschrieben

Es hilft nur, mit dem Anliegen immer wieder vorstellig zu werden. Nachdem wir auf der Bremen Classic mit verschiedenen Anliegen bei Audi (als Aussteller selbst) vorstellig geworden sind, wurde uns ganz schnell geholfen... B|

 

Andere Frage, darf ich fragen, was Du ziehen willst? Wir hatten einen BBY (75 PS Benziner) mit AHK, viel mehr als Laub wegfahren ging da nicht wirklich ohne maximale Drehzahlorgien. Jetzt mit dem ATL (90 PS Diesel) als Zugfahrzeug bewegt sich das ganze vernünftig auch wenn die Tonne mit tolerierter Überladung hinten dran hängt... Wollte es nur erwähnen, falls Du was größeres ziehen willst, weil wir hatten uns zuvor vom Benziner mit AHK zu viel versprochen...

 

Geschrieben

Hab mein Glück beim Audi Service versucht, leider ohne Erfolg. Der Berater hat mir erzählt, dass mein Anliegen bereits in der Fachabteilung geprüft wurde und aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Hatte zuerst die Hoffnung, dass wir von zwei verschiedenen Dingen sprechen - dem war leider nicht so..

 

Naja dann versuche ich morgen mein Glück beim TÜV in Ansbach..

 

Die Gefahr mit den zu großen Erwartungen an den Benziner besteht natürlich. 😃😜

 

Mein Wunschziel wäre es im Winter so ca. 500 kg Brennholz (bei relativ flacher Strecke und  gebremsten Hänger) durch die Gegend zu fahren.. Naja mal schauen 

Geschrieben

Ich habe bei meinem AUA auch eine AHK nachrüsten lassen, 750kg ungebremst, 1.000kg gebremst. Das war so um 2015 und es gab keine Probleme mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder dem neuen Typschild. Aber das war 2015...

 

Gruß

 

Uli

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Matthias_A2:

Hab mein Glück beim Audi Service versucht, leider ohne Erfolg. Der Berater hat mir erzählt, dass mein Anliegen bereits in der Fachabteilung geprüft wurde und aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Hatte zuerst die Hoffnung, dass wir von zwei verschiedenen Dingen sprechen - dem war leider nicht so..

 

Naja dann versuche ich morgen mein Glück beim TÜV in Ansbach..

 

Die Gefahr mit den zu großen Erwartungen an den Benziner besteht natürlich. 😃😜

 

Mein Wunschziel wäre es im Winter so ca. 500 kg Brennholz (bei relativ flacher Strecke und  gebremsten Hänger) durch die Gegend zu fahren.. Naja mal schauen 

Ich ziehe seit 5 Jahren und mittlerweile 15000 km mit unserem BBY unseren kleinen Wohnwagen mit 750 kg Gesamtgewicht durch die Gegend.

Keine Probleme, Tempo 100 auf der Autobahn funzt auch solange es keine langen Steigungen gibt.😉

Ich drücke dir die Daumen, dass es mit der Eintragung der AHK noch klappt.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Matthias_A2:

aufgrund einer Änderung im Regelwerk keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nachrüstung der Anhängerkupplung ausgestellt werden kann.

 

Was das wohl für Änderungen sind?

Hab mal nach "Änderungen Regelwerk Unbedenklichkeitsbescheinigung Audi" gegoogelt und bekam folgende Antwort.

 

image.thumb.png.e04fe4e467e22de614bd9098cb325361.png

 

 

Geschrieben

Hallo janihani,

 

dass deckt sich eigentlich ziemlich gut mit der Aussage des Serviceberaters von Audi. 

Die Sinnhaftigkeit ist mir aber nicht ganz klar.:crazy:

 

Leider ist Herr Lindig vom TÜV in Ansbach bereits im Ruhestand. Der neue zuständige Prüfer möchte sich nun informieren und gibt mir nächste Woche Bescheid ob er eine Möglichkeit sieht die Anhängerkupplung doch noch eintragen zu lassen..

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank nochmal an Deichgraf63 für die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den AUA.

 

Werde damit mein Glück bei der Prüfstellen vor Ort versuchen. 

 

Noch gebe ich nicht auf.:D Sobald ich Rückmeldung habe gebe ich euch Bescheid...

Bearbeitet von Matthias_A2
Geschrieben

Das ist echt Schildbürgertum .... Da bauen die Laute andere Motoren in die Autos ein und andere Auspuffanalgen und was weiß ich nicht alles und kriegen das regelmäßig eingertragen und bei anderen stellt sich der TÜV quer, weil es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein später serienmäßiges Teil gibt, was schon hundertfach bei anderen eingetragen wurde. 

Geschrieben

Moin zusammen.

 

Ich habe gerade festgestellt, dass bei meinem 2001er ATL keine Anhängelasten eingetragen habe. Kann mir jemand die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Audi zukommen lassen?

 

Viele Grüße,

huebi

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb huebi:

2001er ATL

Ich habe mich geirrt. Es ist natürlich der AMF mit 75 PS.

 

Ungebremst ist die Anhängelast ja auf 750 kg. Wie hoch ist denn die höchste, je bei einem A2 freigegebene Anhängelast für gebremste Anhänger?

Geschrieben

Ungebremst ist bei meinem A2 1.4 16V 490 kg eingetragen, gebremst 1.000kg, mehr als die Tonne gebremst dürfte wegen des geringen Gewichts des A2 wohl nicht geben.

 

Gruß

 

Uli

Geschrieben
Am 3.7.2026 um 12:12 schrieb huebi:

Ich habe bei Audi angerufen und bin gespannt, was sie mir nun zuschicken.

"Leider ist es uns nicht möglich, Sie in diesem Anliegen zu unterstützen."

 

Ihr seid der Hersteller! Das ist quasi gottgleich für dieses Auto! Also wenn nicht ihr, wer dann?

 

"Die Audi AG bietet die Vergabe einer Anhängelast für ihren A2 nicht mehr an."

 

Begründung? Arrogante Borniertheit oder bornierte Arroganz?

 

"Im Rahmen einer Einzelabnahme durch den TÜV und Co. sollte das aber möglich sein."

 

Wenn ich eine Einzelabnahme machen lasse, steht ihr anschließend auch garantiert nicht mehr als Hersteller im Gutachten.

 

Unfassbar, was Audi sich da an Kundenservice erlaubt.

 

Ich habe bei einem Freund in Japan mal eine Reklamation zu einem etwa 15 Jahre alten Auftrag erlebt und er hat sich sofort und umfassend drum gekümmert. Er hat sogar eine andere Firma für ein kleines Gutachten dazu beauftragt.

Mit dem Kunden hat er seit Jahren nichts mehr zu tun und hat sich trotzdem vorbildlich drum gekümmert, dass es seinem Ex-Kunden weiterhin mit seiner Leistung richtig gut geht.

Das gehört sich in Japan einfach so.

 

Ich werde bei der GTÜ dann wohl selbst die immer wieder erweiterte Allgemeine Betriebserlaubnis des A2 durchforsten, um die korrekten Daten zu finden.

Geschrieben

bekommt ihr eigentlich kein tüv gutachten wo alles drinne steht?

verkaufe ja hier in kroatien auch anhängerkupplungen und die bekommt man mit einbauanleitung und gutachten zum eintragen.

Geschrieben

Jeder Hersteller wird für seine Anhängerkupplung ein Gutachten mit allen notwendigen Angaben erstellen lassen. Alles kein Problem und zum Verkauf auch notwendig.

 

Was mich riiichtiiig wurmt, ist, dass Audi eine eine EG-Typgenehmigung für den A2 hat, in der alles drin steht, was man für den Anhängerbetrieb braucht und dann diese Angaben nicht zur Verfügung stellt.

 

Kundenbindung durch Kundenservice geht für mein Befinden anders.

 

Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb jady28de:

Wenn man ne nicht oe ah kupplung verbaut braucht mann diese bescheinigung doch garnicht.

 

Doch, in der Zulassungsbescheinigung sind keine Anhängelasten bei den (frühen) AUAs und AMFs eingetragen, sprich, wenn man eine AHK anbaut, darf man 0 kg/nichts ziehen.

 

Dabei ist es egal, ob es eine originale AHK ist, oder eine aus dem Zubehör, z.B. GDW.

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