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Händlergewährleistung - Gebrauchtwagen


BigLion

Empfohlene Beiträge

Bitte nicht böse sein - suche aus bewussten Gründen, nachdem der Antriebsmotor des elek. Fensterhebers der Fahrerseite den Dienst quittiert hat, einen Beitrag aus dem Forum.

In dem Beitrag war ein Video eingebunden, dass sich mit dem Thema

Gebrauchtwagengarantie und die damit einhergehenden

Verpflichtungen des Gebrauchtwagenhändlers befasst.

Ich habe zwar einen "Wisch" von einer:

GGG Kraftfahrzeug-Reparaturkosten-Versicherungs-AG,

aber darin steht u.a. Zitat:

" Der Verkäufer hat die von ihm Ihnen ggü. abgegebene

Garantie bei der GGG versichert.

Um Ihnen im Garantiefall eine möglichst einfache u. schnelle Abwicklung zu garantieren, hat der Verkäufer mit der GGG vereinbart, dass diese der Garantie beitritt und für ihn, im Rahmen der Garantiebedingungen,

die Schadenabwicklung übernimmt." Zitat Ende

Damit will sich der Verkäufer wohl vom Restrisiko befreien ggf.

zahlen zu müssen.

Aber ich denke, da liegt er falsch. Er bezweifelte zuerst, dass der

Fensterhebermotor garantieseitig abgedeckt sei. Ich wies ihn darauf hin, dass ER der Händler/ Verkäufer sei und ER in der Pflicht stehe.

Nun will ER mal in der Bucht schauen, ob sich ein gebrauchter Fensterhebermotor dort findet. Ob ich damit vorlieb nehmen muss??

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Wichtig: Es gibt den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

 

Der Händler muß von sich aus gesetzlich zwei Jahre Gewährleistung geben. In den ersten sechs Monaten muß er beweisen, daß der Fehler in der Anlage nicht vorhanden war, sonst muß er voll zahlen. Nach Ablauf der sechs Monate gilt die Beweislastumkehr, daß heißt, daß Du dem Händler beweisen mußt, daß der Fehler beim Kauf schon in der Anlage schon vorhanden war. Dabei gilt, daß der Händler voll zahlen muß, nicht nur prozentual, wie bei den Garantien. Dabei gibt es auch kaum Ausschlüsse bei den Teilen, außer den ausgewiesenen Verschleißteilen.

 

Die Garantie ist eine Versicherung, die in den ersten sechs Monaten den Händler vor Kosten schützen soll, ganz geht es für den meist nicht, da es abhängig von der Laufleistung Abzüge in den Leistungen gibt. Nach Ablauf der sechs Monate profitierst Du eher davon.

 

Ich habe meine Kugel auch vor zwei Monaten gebracht gekauft, auch mit der GGG-Garantie. Schon auf der Rückfahrt vom Händler nach Hause kam ein Defekt, es war der Querbeschleunigungssensor. Der kostete mit Einbau rund 350€. Erster Ansprechpartner ist der Händler. Der hat in diesem Fall die vollen Kosten übernommen.

 

Ansonsten gilt folgendes Procedere.

 

Du meldest den Mangel Deinem Verkäufer. Der wird dann im Normalfall Dir sagen, daß du bei der Garantieversicherung anrufen sollst oder übernimmt dies selbst. Die Garantieversicherung erwartet zunächst einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt. Vor der Freigabe darf an dem Auto leider nicht gearbeitet werden. Ansonsten stellt sich die Garantieversicherung unter Umstände quer. Diese Besichtigung soll aber eher selten sein. Übernimmt die Garantieversicherung nicht den vollen Betrag, muß der Händler in den ersten sechs Monaten aufgrund der gesetzlichen Gewährleistung den Rest übernehmen.

 

Gruß

 

Uli

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Bitte nicht böse sein - suche aus bewussten Gründen, nachdem der Antriebsmotor des elek. Fensterhebers der Fahrerseite den Dienst quittiert hat, einen Beitrag aus dem Forum.

In dem Beitrag war ein Video eingebunden, dass sich mit dem Thema

Gebrauchtwagengarantie und die damit einhergehenden

Verpflichtungen des Gebrauchtwagenhändlers befasst....

 

Meinst du diesen Beitrag und Video?

A2 im Fernsehen - Seite 9 - A2 Forum

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