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Geschrieben

Ich habe in der Vergangenheit schon ein paar A2 aus der Schweiz eingedeutscht und werde immer mal wieder gefragt, wie das geht. Damit ich es nicht dauernd wiedeholen muss, schreib ich es einfach jetzt hier rein...

 

Vorab bestellt ihr nach Fahrgestellnummer bei Audi die COC des Fahrzeugs.

 

Für den Zoll braucht ihr den ungültigen schweizer Fahrzeugausweis, den Personalausweis, den Kaufvertrag ggf. inkl. Ursprungserklärung des Verkäufers sowie eine korrekt ausgefüllte, schriftliche Zollanmeldung und eine gut genährte EC- oder Kreditkarte, alternativ reichlich Bares.

 

Wenn es sich um ein in Deutschland hergestelltes, in der Schweiz erstzugelassenes Fahrzeug handelt, habt ihr einen Präferenzanspruch, sprich man muss keinen Einfuhrzoll (10%) bezahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%). Diese Ursprungserklärung bekommt ihr direkt vom Verkäufer, welcher sie mit einem bestimmten Wortlaut direkt in den Kaufvertrag schreibt. Alternativ tut es auch ein Schreiben von der AMAG, wird beim Zoll aber nicht gern gesehen und muss nicht akzeptiert werden.

 

So gerüstet bekommt ihr vom deutschen Zoll bei der Einfuhr (Abfertigungszeiten für den Warenverkehr!) gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche ihr dann zur Zulassung braucht.

 

In Deutschland angekommen, lasst ihr eine Hauptuntersuchung machen. Mit den Papieren der Hauptuntersuchung, den unültigen schweizer Papieren, der Kopie des Kaufvertrages (Original bleibt wegen der Präferenzerklärung beim Zoll), der COC, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und was man halt sonst noch zum Zulassen braucht, könnt ihr den Wagen dann in Deutschland zulassen.

 

Uberführung habe ich bislang meist mit einer deutschen Kurzzeitnummer gemacht. Ist allerdings rechtlich eine Grauzone. Ab Mai dürfen nur noch Autos mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, wenn diese eine gültige Hauptuntersuchung haben. Bei schweizer Fahrzeugen eher selten der Fall, es bleibt dann also nur noch der Transport huckepack.

 

Theoretisch klingt das alles jetzt ganz einfach, der Haken ist die schriftliche Zollanmeldung, welche nur aus Schlüsselnummern besteht, die man aus dem über 200-seitigen Merkblatt korrekt in die entsprechenden Lücken puzzlen sollte. Ich persönlich hab es noch nie ohne Fehler geschafft.

 

Liebe Grüße und viel Erfolg wünscht der Nachtaktive

Geschrieben

Sind die Preise da echt so gut, dass sich das Ganze wirklich rechnet? Wenn ich das richtig verstehe, können das ja allein für die Einfuhr nochmal knapp 30% des Preises sein. Von Anfahrt, Hänger mieten, Kurzzeitkennzeichen mal abgesehen...

 

Wahrscheinlich wirds schon so sein, sonst würdet ihr es ja nicht machen. Trotzdem konnte ich die Frage nicht zurückhalten :D

Geschrieben
In Deutschland angekommen, lasst ihr eine Hauptuntersuchung machen.

 

[....]

 

Uberführung habe ich bislang meist mit einer deutschen Kurzzeitnummer gemacht. Ist allerdings rechtlich eine Grauzone. Ab Mai dürfen nur noch Autos mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, wenn diese eine gültige Hauptuntersuchung haben.

 

Da den Beamten beim Formulieren dieser neuen (in meinen Augen idiotischen) Regelung aufgefallen ist, daß da eine gewisse praktische Diskrepanz besteht, gibts auch hier eine Ausnahmeregel: Führt die nächste Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen zur HU, ist es legal. Müßte man hat direkt nach dem Grenzübertritt die nächste HU-Station anfahren.

Geschrieben
Sind die Preise da echt so gut, dass sich das Ganze wirklich rechnet? Wenn ich das richtig verstehe, können das ja allein für die Einfuhr nochmal knapp 30% des Preises sein. Von Anfahrt, Hänger mieten, Kurzzeitkennzeichen mal abgesehen...

 

Wahrscheinlich wirds schon so sein, sonst würdet ihr es ja nicht machen. Trotzdem konnte ich die Frage nicht zurückhalten :D

Die Autos sind auch gut in der Schweiz, das ist auch ein wichtiger Aspekt.

Gerade ältere Gebrauchtwagen sieht man dort in erheblich besseren Pflegezustand als Hierzulande. :)

Geschrieben

Wieso knapp 30%? Der A2 wurde doch in Deutschland hergestellt und die meisten Schweizer Fahrzeuge werden auch in der Schweiz erstzugelassen sein. Damit würden doch nur die 19% für die Einfuhr anfallen (plus alles für Transport etc).

 

Ich vermute mal, dass die Frage ob sich das lohnt nicht nur vom Preis abhängt, sondern es manchmal halt das Fahrzeug im gewünschten Zustand und Ausstattung gerade nur in der Schweiz gibt.

Geschrieben
Da den Beamten beim Formulieren dieser neuen (in meinen Augen idiotischen) Regelung aufgefallen ist, daß da eine gewisse praktische Diskrepanz besteht, gibts auch hier eine Ausnahmeregel: Führt die nächste Fahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen zur HU, ist es legal. Müßte man hat direkt nach dem Grenzübertritt die nächste HU-Station anfahren.

 

Und sich somit sicher sein, dass er die auch kriegt...

Geschrieben
Wieso knapp 30%? Der A2 wurde doch in Deutschland hergestellt und die meisten Schweizer Fahrzeuge werden auch in der Schweiz erstzugelassen sein. Damit würden doch nur die 19% für die Einfuhr anfallen (plus alles für Transport etc).

 

Ich vermute mal, dass die Frage ob sich das lohnt nicht nur vom Preis abhängt, sondern es manchmal halt das Fahrzeug im gewünschten Zustand und Ausstattung gerade nur in der Schweiz gibt.

 

Jo... die 30% können es halt sein...

Geschrieben
Und sich somit sicher sein, dass er die auch kriegt...
Das ist dann denke ich egal. Wiedervorführen muss man ja auch können. Hauptsache keine gravierenden Mängel die eine Weiterfahrt verbieten.
Geschrieben
Und sich somit sicher sein, dass er die auch kriegt...

Ja. Denn gleichzeitig muß das Fahrzeug "in verkehrssicheren Zustand sein".

Irgendwann wird man Autos ohne TÜV nur noch zur HU beamen dürfen... :)

Geschrieben

Das haben wir doch schon längst.

 

Nicht das Führen eines KFZs ohne gültige HU ist die Ordnungswidrigkeit, sondern der Zustand des KFZ ohne HU ;)

Geschrieben
Die haben an der Grenze inzwischen dank dem Nachtaktiven eine recht umfangreiche Sammlung an Kaufverträgen vorliegen... ;)

 

Die sind bestimmt alle zu Schäuble geschickt worden! :D:D:D

  • 8 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Nach meinen gestrigen Erfahrungen von gestern folgende Ergänzung zum in #1 genannten Prozedere:

 

Erstellt zusätzlich zur den Einfuhrpapieren nach Deutschland auch eine Ausfuhrbescheinigung für den schweizer Zoll. Die Codelisten zur Erstellung der Bescheinigungen findet man hier (beachtet dabei, dass die Codes länderabhängig sind!)

 

Entgegen Marcs bisherigen Erfahrungen wurde das Papier gestern vom schweizer Zoll nachgefragt. Die Erstellung des Bescheinigung kostete mich 70 Euro in einer der Speditionen an der Grenze.

 

Mit dieser und der von Marc vorbereiteten Einfuhranmeldung dauerte der Zollvorgang (inkl. 20 Minuten Aufenthalt bei der Spedition) von Ankunft an der ersten Station bis zur Abfahrt vom Hof etwa 90 Minuten.

 

 

Ich bedanke mich nochmals bei Marc für die Unterstützung und Erstellung der Einfuhranmeldung für den deutschen Zoll.

Bearbeitet von A2-s-line
Geschrieben

Hab ich was ueberlesen, oder hast Du bisher woanders noch keine Worte bzgl. des Neuerwerbs gepostet?

 

Cheers, Michael - der gar nicht neugierig ist

  • 3 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Die Autos sind auch gut in der Schweiz, das ist auch ein wichtiger Aspekt.

Gerade ältere Gebrauchtwagen sieht man dort in erheblich besseren Pflegezustand als Hierzulande. :)

 

Bin neu hier und habe den Thread erst jetzt entdeckt. Du hast recht, die Schweizer sind Pflegeweltmeister, die Selbstwaschanlagen haben Sonntags geöffnet und in der Winterzeit ist da kein rankommen.

Aber: der eigentliche Grund für die zahlreichen gut erhaltenen Jung- und Oldtimern ist, das die Schweizer Importeure den Autoherstellern schon immer ein dickes Lastenheft geschrieben haben. Schweizer Autos, die in Deutschland hergestellt wurden, hatten schon Hohlraumversiegelung etc. als man bei uns diesen Begriff noch gar nicht kannte.

Bearbeitet von juekapasta
  • 6 Monate später...
Geschrieben
Ich habe in der Vergangenheit schon ein paar A2 aus der Schweiz eingedeutscht und werde immer mal wieder gefragt, wie das geht. Damit ich es nicht dauernd wiedeholen muss, schreib ich es einfach jetzt hier rein...

 

Vorab bestellt ihr nach Fahrgestellnummer bei Audi die COC des Fahrzeugs.

 

Für den Zoll braucht ihr den ungültigen schweizer Fahrzeugausweis, den Personalausweis, den Kaufvertrag ggf. inkl. Ursprungserklärung des Verkäufers sowie eine korrekt ausgefüllte, schriftliche Zollanmeldung und eine gut genährte EC- oder Kreditkarte, alternativ reichlich Bares.

 

Wenn es sich um ein in Deutschland hergestelltes, in der Schweiz erstzugelassenes Fahrzeug handelt, habt ihr einen Präferenzanspruch, sprich man muss keinen Einfuhrzoll (10%) bezahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%). Diese Ursprungserklärung bekommt ihr direkt vom Verkäufer, welcher sie mit einem bestimmten Wortlaut direkt in den Kaufvertrag schreibt. Alternativ tut es auch ein Schreiben von der AMAG, wird beim Zoll aber nicht gern gesehen und muss nicht akzeptiert werden.

 

So gerüstet bekommt ihr vom deutschen Zoll bei der Einfuhr (Abfertigungszeiten für den Warenverkehr!) gegen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche ihr dann zur Zulassung braucht.

 

In Deutschland angekommen, lasst ihr eine Hauptuntersuchung machen. Mit den Papieren der Hauptuntersuchung, den unültigen schweizer Papieren, der Kopie des Kaufvertrages (Original bleibt wegen der Präferenzerklärung beim Zoll), der COC, der Unbedenklichkeitsbescheinigung und was man halt sonst noch zum Zulassen braucht, könnt ihr den Wagen dann in Deutschland zulassen.

 

Uberführung habe ich bislang meist mit einer deutschen Kurzzeitnummer gemacht. Ist allerdings rechtlich eine Grauzone. Ab Mai dürfen nur noch Autos mit dem Kurzzeitkennzeichen bewegt werden, wenn diese eine gültige Hauptuntersuchung haben. Bei schweizer Fahrzeugen eher selten der Fall, es bleibt dann also nur noch der Transport huckepack.

 

Theoretisch klingt das alles jetzt ganz einfach, der Haken ist die schriftliche Zollanmeldung, welche nur aus Schlüsselnummern besteht, die man aus dem über 200-seitigen Merkblatt korrekt in die entsprechenden Lücken puzzlen sollte. Ich persönlich hab es noch nie ohne Fehler geschafft.

 

Liebe Grüße und viel Erfolg wünscht der Nachtaktive

 

Wie kann man diesen Präferenzanspruch geltend machen? Hast Du eventuell ein Musterkaufvertrag mit Präferenznachweis?

Geschrieben

Den Präferenznachweis erhältst du beim Verkäufer oder direkt bei der AMAG, wenn dieser dir keinen ausstellen kann. Der gilt nur für das jeweilige Fahrzeug, Voraussetzung ist schweizer Erstauslieferung.

Geschrieben
Den Präferenznachweis erhältst du beim Verkäufer oder direkt bei der AMAG, wenn dieser dir keinen ausstellen kann. Der gilt nur für das jeweilige Fahrzeug, Voraussetzung ist schweizer Erstauslieferung.

 

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