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ttplayer

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  1. Ohne Vergleichsmöglichkeit ist da schwer was zu merken. Das Radlagergehäuse hatte ich vor der Montage mit Bremsenreiniger ausgerieben.
  2. Ich hatte das auch Mal bei einem Billiglager aus der Bucht. Erst hat es seine gesamte Fettfüllung an die Umwelt verteilt um dann samt Sicherungsring das Radlagergehäuse "zu verlassen". Gab natürlich auch den mech. ABS-Fehler. Das Lager stand im Endeffekt gute 5mm aus dem Radlagergehäuse hervor. Und nein es lag damals nicht am verwendeten Werkzeug sondern einzig und alleine an der Maßhaltigkeit des Ersatzteils.
  3. Du musst versuchen, das Dach gleichmäßig mit dem Zug der intakten Seite zuzudrücken. Notfalls mehrfach probieren. Dann von innen auf der defekten Seite im Spalt zwischen Schiene und Dach die bewegliche Zuhaltung über den feststehenden Haken drücken. Dann sollte das Dach zu sein. Normalerweise erledigt dies der Seilzug. Durch Abbauen des Dachhimmels kommst du was das angeht nicht weiter, wie Du hier siehst.
  4. So, Termin bei Rinner steht.
  5. sind das aber nicht. Allerhöchstens ähnlich. Wheelworld oder MAM??
  6. Danke für die interessanten Bilder. Von der Unterseite her sieht man auch nichts was einem da irgendwie weiterbringen könnte. Zumindest ist mir jetzt aber die Funktionsweise des Antreibes mit den gegenläufigen Seilen klar geworden. Ich vermute dass tatsächlich das Seil der einen Seite gerissen ist, zumal man dort beim hin- und herschieben keinerlei Widerstand merkt. Ein Durchrutschen von "jetzt auf gleich" kann ich mir eigentlich nicht vorstellen und hätte sich das wohl vorher durch "Rattern" angekündigt.
  7. Ich denke Du meintest "beim Schließen" ! Mein Dach wurde regelmässig gesäubert, geschmiert, und auch (häufiger) benutzt. Das geschilderte "Rattern" trat einmalig auf, als sich das Glaselement wohl aufgrund fehlender Mitnahme auf der rechten Seite, in den Laufschienen verkantet und so den Antrieb blockiert hat. Bis dahin ist das Dach einwandfrei ohne verdächtige Geräusche ganz geschmeidig auf- und zugelaufen. Während der Fahrt waren auch keine auffälligen Windgeräusche oder "Schlackern" bemerkbar. Der Schaden hat sich so in keiner Weise angekündigt. Ich denke eine "freien" Blick zur Fehlerdiagnose auf das "mechanische Meisterstück deutscher Ingenieurskunst" hat man erst nach Ausbau des Dachhimmels?
  8. Eine Frage stellt sich mir noch. Nach den Symptomen (vorderes Glaselement wird nur noch links mitgenommen und verkantet dadurch) die mein OSS aufweist ist da eher ne Reparatur oder der komplette Austausch wahrscheinlich? Nach meinen Recherchen gibt es ja lediglich einen Reparatursatz für defekte Mitnehmer des hinteren Glas-Elements.
  9. An die hinteren Bremssättel geht die Bremsleitung aus Metall direkt und ohne Schlauch dran.
  10. Danke für die Infos. Ich werde mich dann gleich am Dienstag mit Rinner in Verbindung setzen. Schließlich läuft die (Kulanz)Zeit .
  11. Selbst am OSS herumzuschrauben möchte ich, solange es noch irgendeine Aussicht auf werkstattseitige Reparatur zu erschwinglichen Kosten gibt, vermeiden. Das Fahrzeug wird im Moment täglich benötigt, daher kann ich mir keine Experimente leisten, die sich auf die Fahrtauglichkeit auswirken. "Sinnfrei" war der falsche Ausdruck. Aber ich müsste eine aus technischer Sicht unnötige Inspektion bezahlen um in den Genuß der Kulanzregelung zu kommen, richtig? Weiß jemand ob die Fa. Rinner das in einem Rutsch (Inspektion + Kulanz) erledigt, oder sollte ich zunächst die Inspektion beim ortsansässigen beauftragen?
  12. So, heute hat es mich endlich auch erwischt. Aus meinem OSS wurde nach einigen Mühen wenigstens ein CSS. Eigentlich wollte ich heute das gute Wetter nutzen und habe das Dach geöffnet. Beim Zufahren hat es sich dann in geöffneter, hinterster Stellung so verkeilt, dass der Motor abgeschaltet hat. So wie es aussieht arbeitet der Mitnehmer des vorderen Glas-Elementes nur noch links. Rechts kann man den Gleitschuh ohne Widerstand bis zum jeweiligen Verkanten des ersten Elements mehrere Zentimeter vor und zurück schieben. Immerhin habe ich das Dach zu bekommen. Schalter betätigen (durch Helfer) und gleichzeitig das Glas-Element händisch auf der rechten Seite gleichmäßig zum Zug des Motors zuschieben. Der A2 hat mitlerweile knapp 160 000 km ist EZ 01.06.2005 und seit Anfang Februar 2011 in meinem Besitz. Alle anfallenden Wartungsarbeiten inklusive Zahnriemenwechsel habe ich selbst erledigt. Dementsprechend sind Ölwechsel, Luftfilterwechsel usw. sowie das Rücksetzen des Service-Interwalls im Steuergerät erst 2 Wochen her. Mit der Erstzulassung sollte ich gerade noch so in die Kulanz von 10 Jahren fallen. Wenn ich jetzt das Fahrzeug wegen Inanspruchnahme der Kulanz zur Inspektion in den örtlichen Glaspalast bringe ist, das aber mehr oder weniger sinnfrei? Habe ich noch andere Möglichkeiten z.B. die Reparatur des vorderen Mitnehmers falls möglich?? Gruß TTPlayer
  13. Ich habe gute Erfahrungen mit Owatrol-Öl und Brantho Korrux 3in1. Bei noch blankem nicht angerosteten Metall muss man wegen der Haftung Owatrol-Cip verwenden.
  14. 2x drücken ist schon hart -)
  15. Wo bitte steht, dass die Schrauben des Nockenwellenrades genau in der Mitte des Langlochs stehen müssen? Kann sein, dass sich so ne Stellung mal ergibt. Das ist aber mit Sicherheit Zufall da sich diese Stellung aus den Absteckpositionen von Kurbewelle und Nockenwelle sowie der Riemenspannung ergibt. Also kein Grund zur Besorgnis.
  16. Wenn schon das High-Performer, dann holt es wenigens beim Vertreiber direkt und nicht über irgendwelche Zwischenhändler. Versand und Entsorgung sind dabei immer schon eingepreist. Für Leute mit Gewerbeschein, geht das ganze dann nochmal ~15% billiger. Dort deck ich mich schon seit Jahren ein. Sehr empfehlenswert.
  17. speziell 14 und 15 braucht man öfter als man denkt, speziell bei Fahrzeugen.
  18. Ein A2 in Single-Frame Optik geht gar nicht.
  19. Da hier die Diskussion so schön entbrannt ist möchte ich nur kurz klarstellen, dass ich allgemein auf die von Horch2 gestellte Frage geantwortet habe. Im vorliegenden Fall war eine im Raum stehende Fahrerflucht mit dem Telefonat zwischen den Beteiligten vom Tisch. @TonyMach Dann freu Dich einfach. Der Ordnungshüter hat bei Dir von seinem eigentlich sehr eingeschränkten Recht auf Verwarnung ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes Gebrauch gemacht. Bei Sachverhalten die in irgendeiner Weise im Bußgeldkatalog geregelt sind, darf er das eigentlich nicht. Er hat Dich quasi dafür, dass Du keine Straftat begehst noch mit der 0-Euro-Verwarnung belohnt -) -) -).
  20. Entschuldige bitte, aber ein Zettel mit ner Telefonnummer ist alles aber keine ordnungsgemäße Meldung. Mit ordnungsgemäß meine ich dabei, dass der Unfallverursacher in keinem Fall wegen Unfallflucht belangt werden kann. Hierzu würde selbst ein Zettel mit sämtlichen Personaldaten inklusive Beruf und Schuhgröße nicht ausreichen.Nimmt der Geschädigte diesen Zettel und geht zur Polizei, anstatt den Verursacher anzurufen wird ein Strafverfahren wegen Unfallflucht eröffnet. Gerade diese sollte während des noch nicht lange zurückliegenden Führerscheinerwerbs über die gesetzlichen Fallstricke der Teilnahme als Kraftfahrer am Straßenverkehr informiert worden sein:). Nein, aber Spaß beiseite. Selbst wenn das Strafverfahren durch den Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt wird und er die Sache an die Bußgeldstelle abgibt, kann es den sog. "Jungen Fahrer", speziell während der Probezeit hart treffen. Ihn würde eine Nachschulung mit den damit verbundenen Kosten erwarten. Ich kann wirklich nur jedem empfehlen entweder zu warten bis der Geschädigte kommt bzw. die Polizei zu verständigen. Alles andere kann einem wenn es dumm läuft ein Strafverfahren einbringen. Ob man in letzter Konsequenz tatsächlich bestraft wird, steht auf einem anderen Blatt, Sinn und Zweck des §142 StGB ist in erster Linie der Schadenersatz und erst dann die Bestrafung. Und nein, ich sehe die Sache nicht verbissen. Es gibt aber bestimmte Sachen im Leben die durchaus verzichtbar sind. Dazu gehört mit Sicherheit Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein. Bezüglich der Schadensregulierung kann ich mich Papahans nur anschließen.
  21. Die Sache ist eigentlich einfach. Wenn man einen Unfall verursacht hat obliegt einem selbst die Vorstellungs- und Feststellzngsduldungspflicht. Die Sache ist im fließenden Verkehr einfach, da normalerweise der Unfallgegner als Feststellungsberechtigter ausreicht. Im ruhenden Verkehr muss ich eine angemessene Zeit warten. Darüber gibt es diverse Urteile. Mit 30 Minuten ist man gut beraten. Ist bis dahin der andere Fahrer nicht da immer die Sache der Polizei melden. Nur so ist man auf der sicheren Seite. Pferdefuß hierbei ist das Verwarnungsgeld für die Unfallverursachung (30€). Ein Zettel am Fahrzeug reicht auf keinen Fall und kann zu einem Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort führen. Geldstrafe im Schnitt 30 Tagessaätze und bei hohem Fremdschaden oder gar Personenschaden Entziehung der Fahrerlaubnis. Ich würde das Fahrzeug beim Lackierer meines Vertrauens beheben lassen und die Rechnung abrechnen. Unnötige Kostentreiberei nützt niemandem.
  22. Bei der gestrigen Durchführung eines Zahnriemenwechsels habe ich diesen "modifizierten" Gabelschlüssel verwendet um beim entspannen des Keilrippenriemen dessen sehr unzugänglich eingebauten Riemenspanner in seine Arretierstellung zu bewegen. Irgendwann war ich hier im Forum über diesen wirklich genialen Kniff gestolpert. Dafür Danke
  23. Wie pflegt man solche Felgen. Sind die resistent gegen Streusalz?
  24. Was heißt große Menge? Falls Dir dadurch der Behälter ganz leer gelaufen ist bekommst Dein System nicht so ohne weiteres entlüftet. Allerdings ist auch ein Schaden durch das Pumpen denkbar, wenn das Pedal dabei zu weit durchgetreten wurde.
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