
Joachim_A2
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Steht Dein w203 in der Kompatibilitätsliste? Wenn ja gibts dort eigentlich auch die Infos zum benötigten Zubehör (sollte ggf. auch für die W5W gelten). Ein Standlichtlämpchen wegen defekt - also durchgebrannten Glühfaden - ausschalten? Ich weiß nicht, mag aber sein.
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Ja, ein wenig interessant ist es schon. Versucht man über den angegebenen Link "philips.com/auto-warranty" weiter zu kommen, landet man derzeit hier. Da geht es aber nur um "Philips LED Ultinon Pro6000: 3 Jahre Garantie (2 Jahre Standard + 1 Jahr zusätzlich)"; die "Philips Ultinon Pro6000 Boost" sind noch gar nicht aufgeführt. Und unter dem weiter unten angegebenen Link "philips.com/contact-automotive" landet man auf einer Seite, die nur die Sprachen "RU" und "UK" kennt, wobei "UK" nicht United Kingdom ist. Da hofft man dann immer, dass das Produkt besser ist, als die Beschreibungen, Links usw.
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Ok, also die beiden 'alten' Versionen.
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Richtig, aber bei Osram brauchst Du für die 5 Jahre Garantie den Kauf der LEDs über die Werkstatt zzgl. dem Einbau durch die Werkstatt. Bei Philips kannst Du alles selbst machen und die LEDs kaufen, wo Du möchtest. @Lupo_3L: Ja, das wäre interessant. Aber welche 'Generationen' kannst Du vergleichen? Die neuen OSRAM Gen2 ("NIGHT BREAKER H7-LED GEN2") mit den neuen Philips ("Ultinon Pro6000 Boost")?
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Danke @Bleifuß. Und gemäß diesen Daten u.a.: 2 + 3 Jahre Garantie, 15 W, 1.550 lm, 5.800 K, 3.000 h (wahrscheinlich Tc), ... Im theoretischen Vergleich zur neuen OSRAM Gen2 ("NIGHT BREAKER H7-LED GEN2") könnten die neuen Philips ("Ultinon Pro6000 Boost") einen Tick weiter vorn liegen: von den technischen Daten (u.a. längere Lebensdauer und Garantie, kleinere Maße, etc.); bzgl. Farbtemperatur dürften sich die beiden nichts nehmen: OSRAM 6.000 K ±10% und Philips 5.800 K ohne Toleranzangabe.
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Ja, stimmt. Ich hatte Deinen übersehen. Danke.
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Na, ja, auch hier eben Qualität, verschiedene Mitarbeiter, vielleicht verschiedene Abteilungen, Standorte usw. Allerdings macht für mich nur diese Antwort Sinn, weil sonst die ganzen Drumherum-Informationen (hinter weißem Gals usw.) wenig bis keinen Sinn machen: Kommt Zeit, kommt Rat - und eindeutiger formulierte Web-Seiten.
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Ok, interpretiere es wie Du möchtest. Aber tatsächlich: Die alte Version der OSRAM-W5W-LEDs benötigt in jedem Fall eine Scheinwerfer-spezifische Zulassung. Die neue Version vielleicht / wahrscheinlich nicht mehr. Und da es für OSRAM kaum Sinn macht, beide Versionen zertifizieren zu lassen, wird, wenn nötig, allenfalls noch die Neuere zertifiziert. Allein daraus ergibt sich: nur die Neuere kaufen. Zumal mit dieser Neueren, unter den genannten Rahmenbedingungen die Chance besteht, gar nicht auf eine Zertifizierung warten zu müssen. Welche der Versionen sollte also eher eine Kaufempfehlung bekommen? Aber - und dafür danke @A2 HL jense - wird sich der Punkt ja bald geklärt haben, wenn Du uns die Antwort von OSRAM hier einstellst.
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Verstehe ich schon wieder nicht. Ich habe keine Kaufempfehlung ausgesprochen, sondern lediglich in dem anderen Thread einen Widerspruch versucht aufzulösen, eingeleitet mit dem Wort "Vielleicht...". Der Link hier auf den anderen Thread war eigentlich als Hinweis gedacht, dass dort über die W5W-LEDs diskutiert wurde. Wolltest Du nun bei OSRAM nachfragen?
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Ich wollte einfach nicht alles doppelt schreiben. Andererseits verstehe ich Deine Frage nicht, da Du doch auch in folgemdem Thread zu gange bist... und siehe ebenso meinen darauf folgenden Post. Vielleicht hat man diesen rechtlichen Hinweis, der u.a. bei den H7-LEDs zu findet ist und auch für die alten W5W galt, einfach noch nicht entfernt / überarbeitet / .... Wenn Dir dieser Punkt so wichtig ist, wie wäre es, wenn Du eine entsprechende Frage an OSRAM schickst? Meine Erfahrung ist, die Antworten recht schnell.
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Neu dabei; gleich ein paar Fragen zum A2
Joachim_A2 antwortete auf Belugalinse's Thema in Verbraucherberatung
Das Eine wird noch korrigiert werden . Das Andere ist logisch, weil sich die vorhandenen W5W-Einträge noch auf die, zum Zeitpunkt der Listenerstellung, aktuellen W5W-LEDs beziehen - also auf die "NIGHT BREAKER LED W5W CARSPECIFIC; Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNBC" und nicht die nagelneuen NIGHT BREAKER LED W5W - Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNB (ohne "C"). Darüber hinaus sind die W5W-Einträge einerseits noch wichtig, um Fragen zu vermeiden wie 'Hey, die W5W stehen nicht mehr in der Liste, darf ich die noch nutzen?' und andererseits für Fahrzeuge deren Positionslichter z.B. nicht hinter weißem Glas installiert sind, aber dennoch eine Zulassung haben. (Ich gehe davon aus, dass es bei Fahrzeugen mit W5W-Eintrag in der Kompatibilitätsliste egal ist, welche der beiden Versionen zum Einsatz kommt.) -
Wer im A2 noch umrüsten und dabei gleich die W3W ersetzen möchte, siehe zur Info hier : Bzgl. W3W (3 Watt) und W5W (5 Watt) sei nochmals angemerkt: Die LED-Ausführung der W5W verbraucht nur 1 Watt, so dass keine Gefahr von Verfärbungen der Standlicht-Kunststoffeinfassung durch zu heiße Leuchtmittel im Scheinwerfer besteht.
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Neu dabei; gleich ein paar Fragen zum A2
Joachim_A2 antwortete auf Belugalinse's Thema in Verbraucherberatung
Vielleicht kann ich etwas zu einer vermutlichen Klärung beitragen. Die bisherigen W5W-LEDs sahen so aus; das entspricht @_Manni_s obigem Post (Alt). Diese alten W5W-LEDs waren, wie in den Kompatibilitätslisten aufgeführt, ebenfalls wie die H7-LEDs genehmigungspflichtig und heißen nun: NIGHT BREAKER LED W5W CARSPECIFIC; Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNBC. Die Neuen heißen nur noch NIGHT BREAKER LED W5W - Osram-Bestell-Nr.: 2825DWNB (ohne "C") - und sind gemäß Link (Zitat): Mit der NIGHT BREAKER W5W-LED ist jetzt die erste straßenzugelassene1) W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist. Fazit: die neuen "NIGHT BREAKER LED W5W"-LEDs von OSRAM sind unter den Voraussetzungen gemäß obigem Zitat zugelassen; da der A2 die Rahmenbedingungen erfüllt, auch im A2. -
[1.6 FSI] Batterie-Symbol leuchtet ab 140km/h nach LiMa-Tausch
Joachim_A2 antwortete auf Berliner's Thema in Technik
Na ja, aber normal ist es nicht. Damit stellt sich schon etwas die Frage nach der Ursache - ist ja ggf. ein Garantiefall. Und eine mögliche und plausible Ursache hattest Du ja schon genannt: -
Hinweis: Ich nehme an, es handelt sich um die Philips Pro6000 - H7-LEDs? Diese sind auch nach aktueller Kompatibilitätsliste für den A2 nicht zugelassen!
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Ich weiß nicht... Aber ich erinnere mich in den 1980 ein Loch (fast mittig) im Golf-Scheinwerferglas mit einem Streifen Tesa-Film und "Plastik 70"-Spay 'repariert' zu haben. Hielt sehr gut und lange - und das Plastik-Spray war unsichtbar. (Mit gleichem Mittel hatte ich auch zweiteilige Scheinwerfer abgedichtet.) Ob das als Füllmaterial der Risse sowie nötiger Nachbearbeitung hilfreich ist, weiß ich allerdings nicht, würde das aber vor Sekunden-Kleber etc. vorziehen. An der Stelle wo die Kratzer in den roten Bereich ragen, dürfte eine Reparatur wegen der Lichtbrechung allgemein schwierig sein.
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Vielleicht ist die Frage, wann Du auch mal was Großes drucken möchtest. Es könnte, wegen der auch hier ständigen Weiterentwicklung, günstiger sein, Klein anzufangen und wenn man sich zurecht findet / eingearbeitet hat, dann erst einen aktuellen Größeren zu kaufen. In meinem Bekantenkreis (der relativ früh angefangen hat), wird schon der Dritte oder Vierte benutzt. Und jeder Neue wurde besser, meist größer und in Relation günstiger.
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... bedauerlich ist, dass ich Dir in sehr vielen Punkten einfach Recht geben muss. Und was den Profit angeht - macht doch nichts, laut heutigen Meldungen haben wir letztes Jahr, also 2023, weltweit das wärmste Jahr gehabt und je nach Meldungen (Quelle), das 1,5 °C Ziel über 12 Monate bereits überschritten. Egal ob kurz drüber oeder drunter: Zahlen dafür tun wir obendrein auch (noch und nöcher). Copernicus - Daten.
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Bei Schlüsselverlust mechanischer Schlüssel ausreichend?
Joachim_A2 antwortete auf Tante_Sidonie's Thema in Technik
Auch wenn es bereits eine Lösung gibt, sei der Vollständigkeit halber noch auf einen Thread verwiesen, wo beide Autoschlüssel verloren gegangen sind: Keine Autoschlüssel. Günstige Alternative (A). Wenngleich der Link im ersten Beitrag ins Nachbarland führt, wäre er evtl. nützlich. -
Neben Stromversorgung (Sicherungen / Relais) würde doch der Nockenwellensensor ganz gut zum Fehler passen. Mit 'nem Oszi sollte dessen Signal sichtbar sein.
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Das mit der pauschalen Genehmigung dürfte so sein, denn in den aktuellen Kompatibilitätslisten wird nicht zwischen den 'normalen', 'Gen 2' oder 'Gen 2 Pro' unterschieden - und in den Dokumenten (.pdf) der Versionen ist z. Zt. nichts Gegenteiliges zu lesen. Die LEDs der "Gen 2" und "Gen 2 Pro" scheinen etwas näher nebeneinander zu liegen (oder könnten minimal größer sein); zumindest wenn man die Bilder in den Dokus vergleicht. Mit der ziemlich pauschalen Zulassung der OSRAM W5W-LEDs (die ja bisher ebenfalls eine Scheinwerfer-Genehmigung benötigten) könnte, neben der H7-Kompatibilität mit weiteren Scheinwerfern, vielleicht auch ein Schritt in eine 'allgemeine Zulassung der OSRAM-H7-LEDs' ohne einzelne Scheinwerfer-Abnahmen beabsichtigt sein. Zugegeben: Spekulation, dennoch wünschenswert und für OSRAM sicherlich lukrativ.
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Danke Euch Beiden, dann dürfte die Sache ja ziemlich geklärt sein. Wäre also die Frage, warum es nach derzeitigem Doku-Stand von Osram eine "... GEN 2" und "... GEN 2 PRO" Version geben soll bzw. wo die Unterschiede liegen werden. Allerdings, wer auf das jeweilige Doku-Datum achtet, wird feststellen, dass beide Dokumentationen von gestern (29.01.2024) stammen und sich scheinbar nur durch "PRO" und eine fehlende Maßzeichnung (im "PRO"-Dokument) unterscheiden. Also mal sehen, ob und wie sich das ändern wird.
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Noch ein PS zur neuen "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2": Vielleicht sollten wir OSRAM noch ein wenig Zeit geben, Daten zu aktualisieren. Denn hier werden aktuell (29.01.2024) neben einer "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2" auch eine "NIGHT BREAKER H7-LED GEN2 PRO" gelistet. Unterschiede in den derzeitigen Daten habe ich auf die Schnelle nicht gefunden; selbst die Bestellnummern in den beiden PDFs sind identisch. Aber vielleicht wird aus der PRO-Version eine, mit ein paar Lumen mehr, wenn @karlchen Recht hat:
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Das wäre sicherlich interessant.
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Danke für den expliziten Hinweis - ich hätte mein anders setzen sollen. Und ich formuliere um: diejenigen die kein TFL haben und nicht mit Abblendlicht, warum auch immer, fahren wollen, haben aufgrund der Lichtfarbe und -stärke der LEDs (weiß, 50 lm) einen Vorteil gegenüber den W3W-Glühlampen (22 lm) - und sind mir insgesamt lieber als völlig ohne Licht fahrende.