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Wenn Du die 165er eintragen lässt, so ist das lediglich eine zusätzliche zugelassene Option! Die serienbereifung wird dadurch keineswegs ungültig, Du kannst zwischen beiden Formaten wechseln, wie Du willst…. solange es jeweils 4 gleiche Reifen in den eingetragenen Dimensionen sind :D
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1.2 - andere Reifen eintragen (NUR Reifen)
Mehrschwein antwortete auf alorenzen's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Sehe ich - wie man an meinen früheren postings sehen kann - ebenso. Meine körperliche Unversehrtheit, möglicherweise sogar mein Leben (und auch das der anderen Verkehrsteilnehmer) sind mir 0,3 l oder 0,5 l mehr verbrauch auf 100km wert… ausserdem verursachen ja Unfallschäden, welche wegen der Nachteile der 145er verursacht werden, einen derart hohen Verbrauch an Umweltressourcen, daß es im Grunde viel umweltfreundlicher ist, auf 165ern zu fahren… -
1.2 - andere Reifen eintragen (NUR Reifen)
Mehrschwein antwortete auf alorenzen's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Lies´doch einfach, was ich und Andere hier schrieben… Ich werde auf die 165er umsteigen, auf Originalfelge. Die bewegte Masse bleibt also fast gleich (Felge/rad Kombi nur max. ca. 5-6% schwerer als Originalkombi), damit ist keine Überlastung der Vorderachse inkl. aller Bauteile zu erwarten. ----> Alles gut. Zumal so nette Forenmitglieder wie "A2_Smart-er_3z" ihre guten Erfahrungen mit der 165er Kombi hier erfreulicherweise an uns weitergeben. Sicherlich wird mir der "DerWeißeA2" jetzt erneut heftig widersprechen…. und einen fundamentalen, ja geradezu gigantischen Unterschied konstatieren… wobei ich immer noch rätsele, was ich mir unter seiner Wortschöpfung namens "1,2er Denke" vorstellen soll….. vielleicht so etwas wie Erbsenzählerei? -
Diese Bilderserie bringt die AutoBILD alle 1-2 Jahre…. der letzte war praktisch identisch. Identisch auch die tiefe Ahnungslosigkeit des Schreiberlings …. Insofern also nicht der Rede wert… Ich finde es klasse, daß vor den "vielen Macken" des A2 so ausdrücklich gewarnt wird… schliesslich will ich Ende des Jahres noch 1-2 dazukaufen. Da wäre mir ein Hype sehr unrecht. Also: Liebe Leute da draußen: Kauft auf keine Fall einen A2 (bevor ich mich damit eingedeckt habe)...
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1.2 - andere Reifen eintragen (NUR Reifen)
Mehrschwein antwortete auf alorenzen's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Ok, also 0,6 kg oder anders formuliert: Reifen rund 10% schwerer als Original 145er… Danke für den Bericht. Handelt es sich um EcoContact 3 oder 5? Was meinst Du zum Bremsweg und Fahrverhalten bei nasser Strasse?? -
1.2 - andere Reifen eintragen (NUR Reifen)
Mehrschwein antwortete auf alorenzen's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Vielleicht sollte man aus dem felgen-Thread noch eine wichtige Info zum 1,2 TDI hier ebenfalls mitteilen: Wie ich, so haben ja so manche Bedenken wegen des Gewichts von Felge und vor allem den breiteren Reifen. ---->>> entspannt Euch: Die modernen 165/70 Spitzenreifen (wie mein Liebling Conti PremiumContact 5 und EcoContact 5) sind GLEICH schwer wie die 145er Trennscheiben! (ca. 6kg) ! Grund: Da liegen 15 lange Jahre Technologieentwicklung dazwischen - die Contis haben eine völlig neue Entwicklung der Karkasse/Reifenschulter und sind daher schon spritsparender (weniger Walkverluste). Ein Mitglied hier hat nach dem Umstieg nicht einmal einen nennenswerten Unterschied im verbrauch feststellen können ! Eine tolle Nachricht. In den kommenden Wochen werde ich endlich umsteigen. Freue mich bereits. -
Ich habe nicht vor, mich hier zu beteiligen, aber… Wer ist denn bitte mit "WIR" in deinem posting gemeint? der Threaderöffner bist nicht Du, sondern Audi 80cc - und gleich auf den ersten Seiten berichten viele Forumsmitglieder über Rekorde zwischen 100 und 600 km… Selbstverständlich steigt die Genauigkeit und Reproduzierbarkeit mit der Länge der gemessenen Strecke… aber bist Du hier der Schiedsrichter oder Threaderöffner? es steht Dir ja zu, die Ergebnisse anderer Forenmitglieder als für Dich irrelevant anzusehen - aber Ich persönlich wie auch so mancher anderer hier wird eine Strecke von 400km als recht lang ansehen, um vergleichsweise seriöse Ergebnisse zu erzielen. Nix für ungut, aber ich musste das doch mal kommentieren… Deine sehr Bildreihe Wortschöpfung "Insektenüberlebensmodus" ist im Übrigen brilliant - habe herzlich darüber gelacht….
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Ich fahr zu ca. 98% im Eco-Modus... Gerade (!) in der Stadt ist der Ecomodus perfekt: kurz zügig beim Anfahren im Ecomodus beschleunigen - und dann ewig rollen lassen bis zur nächsten Ampel. "lahmes" fahren hat mir bis jetzt noch niemand vorgeworfen... Eher das Gegenteil. In den letzten Jahren habe ich zumeist den 1,2 TDI vollbeladen bis eher überladen genutzt - insbesondere bzw fast ausschliesslich über Langstrecken - bis auf sehr starke Steigungen stets im Ecomodus. Auch bei Umschalten in "volle Leistung" schalte ich nur den Ecomodus aus und nutze die Automatik, den "Tiptronic" Mode nutze ich max 1x/Jahr, wenn überhaupt. Das Motorsteuergerät tut seinen Dienst auch im Nicht-Eco-Mode sehr gut, finde ich. Ansonsten liegen meine Durchschnittsgeschwindigkeiten auf der Autobahn je nachdem (auf frz Autobahnen oder nicht) zwischen 130 und 150 km/h bzw knapp unter 160 km/h auf BABs (fahre fast immer nachts in Deutschland) . Mit zumeist voll beladenem 3L liegt der Verbrauch mit Winterreifen dann bei knapp 5l/100km... Mein Rekord betrug vor einigen Jahren auf frz Landstrasse (Langstrecke) 2,7l/100km bei ziemlich konstant 90-120 km/h... Durchschnitt lag so bei 100-105km/h und mein Fagrsil war für frz Landstrasse recht "Zügig" (habe oft überholt, wenn problemlos möglich)... War nicht im Mindesten als Rekordfahrt geplant, es war einfach nur so geschehen... Allerdings musste ich auch kein einziges Mal anfahren, sondern bin nur zügig und vorausschauend gefahren... Viel rechtzeitiges Gaswegnehmen, fast nie gebremst. Alles entspannt im EcoMode Wenn ich es mal sehr eilig hatte, bin ich auch mal ohne Ecomode "gebrettert" - "Alles, was StVO-gemäß möglich ist" ===> trotz Vmax nie 6l erreicht, zumeist nur 5,5 -5,8l/100km ....
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Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Zunächst einmal: Sehr schön, daß die Phase des unsachlichen Und respektlosen Umgangs hier im Thread überwunden zu sein scheint! @ Imperator 400 Wir beide und noch so mancher Andere hier teilen meines Erachtens nach viele Bedenken in Hinsicht auf Verrohungstendenzen und Trends zum Gesetz des Dschungels in unserer Gesellschaft und auch im Hinblick auf die nötige Verteidigung der elementaren Bürgerrechte (nur Stichworte zwecks Verbildlichung: NSA, Überwachungsstaat, Abschaffung vin Bargeld, Geheimverhandlungen TTIP, CETA, etc). Im Hinblick auf das hiesige Thread-Thema "Entscheidung des OLG" sehe ich Deine Bedenken und die Anderer jedoch als total überzogen bis paranoid geprägt an. Mißbrauch des OLG Urteils ist bereits im Urteil selber klar ausgeschlossen. Der Bereich der Grauzone wird - wie Bei allen neuen Gesetzen bzw juristischen Fragestellungen "ausgeklagt" werden. Das heißt, daß bis zur letzten ggf obersten Instanz (BVerfG) durchgeklagt werden wird. Das ist nicht ungewöhnlich, sondern fast schon jahrzehntelange Praxis. Warum sollte ausgerechnet diese Fragestellung eine Ausnahme sein!? Es ist genau umgekehrt als Du es darstellst: Das "Ausklagen" durch die Instanzen ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie und unseres im internationalen Vergleich traumhaft guten (und dennoch prinzipbedingt keineswegs unfehlbaren) Rechtssystems. Es ist nicht perfekt - aber die bestmögliche Variante aller mir bekannten Rechtssysteme. Deine leicht paranoide Prognose hast Du im Übrigen auch mitnichten inhaltlich begründet, sondern lediglich teilweise durchaus äusserst gewagte Behauptungen bzw Unterstellungen geboten. Bspw hast Du behauptet, das OLG hätte willentlich (!) Rechtsbeugung betrieben, indem es bewusst (!) eine weit auslegbare Urteilsbegündung zugunsten der Bußgeldbehörden formuliert hat. Du benutzt die Formulierung "hat, um...". Spätestens hier dreht Deine Position eindeutig ins Terrain der wilden Verschwörungstheorien. Was Deine Vorwürfe angeht, ich würde meinen eigenen Ansprüchen der Ergebnisoffenheit nicht genügen: Das sehe ich ganz anders. DENN: Ich habe stets sachorientiert und mit inhaltlichen Argumenten gearbeitet. Leider kam von der Gegenseite viel unsachliches bzw leicht durch Fakten widerlegbares. Wenn ich angesichts der Argumentationslage dann bei meinen Argumenten und meiner Position bleibe, so ist das nicht eine "fanatische" Position, sondern lediglich zwingend logisch - angesichts der schwachen bis absurden Argumentation der Gegenseite, welche nicht im Geringsten in sich schlüssig oder gar überzeugend ist. Wieso sollte ich meine Position ändern, wenn man mich nicht sachbezogen zu überzeugen vermochte? Etwa, um Euch das ersehnte Gefühl zu geben, Eure scheache Position sei stärker als es in der Realität ist? Wir sind doch kein Kindergarten und auch nicht auf dem Ponyhof - wir sind Erwachsene, die mit Spekt, aber in der Sache (zum Nutzengemeinsamer Erkenntnis, solange der Einzelne dazu fähig sein sollte) hart und weiterführend diskutieren sollten. Nicht mehr - aber auch nicht weniger. @ItsHigherToBeABayer Solche Verwirrten wie den "Specht-Denunzianten" hat es immer schon gegeben. Wir wissen, daß das Beispiel nichts mit Dashcams zu tun hat - solche Volldeppen wie der Specht-Geschädigte sind bereits jetzt bis zur Grenze ihrer fragwürdigen psychisxhen "Leistungsfähigkeit" aktiv - eine weitere Steigerung ist gar nicht mehr möglich, die sind voll ausgelastet. -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
@ imperator400 Ob es soooo schmeichelhaft für Dich ist, wenn selbst "EIN JURISTISCHER LAIE" sofort sieht, dann Du das OLG-Urteil völlig falsch interpretierst - das magst Du selber beurteilen. Ich habe meine Interpretation hier - wie auch HeavyMetal und zinn2003 u.a. klar offengelegt. Und ich bin mir sicher, daß ein juristischer Profi mir bzw uns zustimmen wird. Eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, welche deswegen ja auch mit 1 Monat Fahrverbot belegt wird, wie Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h oder Rotlichtverstoß ist nicht "irgendeine" Ordnungswidrigkeit. Sondern eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit. Zudem steht jedem Beschuldigten zu, die Entscheidung des ersturteilenden Gerichts durch die nächste Instanz überprüfen zu lassen. Wir leben keineswegs in einer Bananenrepublik. Mit anderen Worten: deine gewagte Behauptung, jede "Bußgeldstelle" könne nun "nach eigenem belieben" handeln, ist also schlicht und einfach UNZUTREFFEND. Und das sieht man bereits als logisch denkender juristischer Laie. @ Imperator400 @ McFly Ob eine Rotlichtfahrt mit oder ohne Verkehrsgefährdung einhergeht, ist fast immer völlig zufallsbedingt. Und es gibt in Deutschland eine lange Geld-Phase, zudem noch einen tolerierten Rotphasenbereich (war zumindest früher sogar bis zu 3 sek. lang). Wer keinen Unfall baut, der sollte einfach dankbar zum Himmel schauen - und heilfroh sein, niemanden verletzt oder gar getötet und nicht einmal Sachschaden angerichtet zu haben. Und kann sogar froh sein, in der Schadenklasse nicht hochgestuft zu werden etc…. Ich würde als Rotlichtfahrer lediglich Ärger über mich selber an den Tag legen - ausgerechnet andere als Denunzianten zu verachten, käme mir nicht in den Sinn. Es ist faktisch doch völlig egal, ob die eigene grobe Fahrlässigkeit oder der Vorsatz nun von einem Rotlichtblitzer, einem Polizisten oder einem Zivilisten beobachtet oder zur Anzeige gebracht wurde. Am Anfang steht schlicht und einfach eigenes Versagen. Irgendein dämlicher Typ in meiner Nachbarschaft hat mich offenbar inzwischen zum 3. Mal wegen "Fahrens ohne grüne Plakette" (= Parken vor der eigenen Haustür, ganz Köln ist eine "Umweltzone") angeschmiert. Von allen Autos in der langen Strasse (überall freies Parken, also war es keine Bordsteinschwalbe in Uniform) habe ich die niedrigsten Emissionen (1,2 TDI). DAS würde ich strohdumme Denunziation nennen... Aber ich habe es immer wieder verschlampt, mich um die grüne Plakette zu kümmern. Eigene Dummheit. Letztlich zwingt mich dieser Depp (vermutlich ein gelangweilter Rentner oder ein grüner Fundi oder militanter Radfahrer) nur dazu, mich endlich zu kümmern. Übrigens ist dafür kein Video nötig. So what? Ich werde lediglich einen amüsanten Briefwechsel mit dem Ordnungsamt bzw der Bußgeldbehörde haben, indem ich die Emissionswerte der hier ungestraft mit "grüner Plakette" parkenden Autos und die meiner Eco-Kugel mal auflisten …. Ich nehme an, der Briefwechsel wird kabarettreif werden… Wie Zinn2003 es bereits schön zusammenfasste: Das OLG hat sehr umsichtig und weise entschieden. Und wenn die Bußgeldbehörde dagegen verstößt, so wird sie einen Rüffel vom Gericht bekommen. Somit ist Missbrauch ein Riegel vorgeschoben - und jedwede künstliche Aufregung über das Urteil unberechtigt und völlig übertrieben.- -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
zur Abwechslung mal eine gute Nachricht: "Das Landgericht Köln hat einen Autofahrer zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der 27-Jährige war mit mehr als 100 Sachen durch die Stadt gerast und tötete dabei einen jungen Radfahrer. Mit mehr als Tempo 100 raste ein Mann im Juli 2015 in einem gemieteten Sportwagen auf eine Ampel zu, touchierte einen Kleinwagen, verlor die Kontrolle und erfasste einen Radfahrer. Der 26-Jährige starb drei Tage später. Das Kölner Landgericht hat den 27 Jahre alten Fahrer des Unfallwagens dafür nun wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Vor dem Hintergrund anderer Kölner Raser-Unfälle sagte der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck: "Wir wollten mit dem Urteil auch ein Zeichen nach draußen setzen, dass man so einfach nicht fahren kann." Erst Mitte April waren in Köln zwei junge Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, die den Tod einer 19-jährigen Radfahrerin verschuldet hatten. Die Staatsanwaltschaft legte nach dem Urteil Revision ein. Am Wochenende führte zudem ein illegales Autorennen in Hagen zu einem schweren Unfall. Ein sechsjähriger Junge schwebt nach wie vor in Lebensgefahr. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte daraufhin im Gespräch mit der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" gefordert, die Fahrer müssten "die ganze Härte unserer Gesetze zu spüren bekommen". Quietschende Reifen, Sportwagen in Schräglage Im nun verhandelten Kölner Fall begründete Richter Roellenbleck die Strafe mit dem hohen Handlungsunrecht, das der Angeklagte begangen habe. "Über vier Minuten ist der Angeklagte durch eine hochfrequentierte Gegend, mit vielen Fußgängern und Radfahrern - also schwachen Verkehrsteilnehmern - mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen", sagte er. Über GPS-Daten hatte ein Verkehrssachverständiger nachweisen können, dass der Angeklagte mehrmals mit mehr als Tempo 100 in der Innenstadt unterwegs war. Erlaubt sind maximal 50 Kilometer pro Stunde. Zeugen hatten im Prozess von quietschenden Reifen gesprochen und eine Schräglage des Sportwagens in Kurven geschildert. "Sie haben sich damit bedenkenlos über die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer hinweggesetzt", sagte Roellenbleck. Zudem bezweifelte die Strafkammer, dass der Angeklagte "echte Reue" gezeigt habe. "Es gab die Tendenz des Angeklagten, das eigene Fehlverhalten zu relativieren", heißt es in der Urteilsbegründung. Der angeklagte Autofahrer hatte am ersten Prozesstag unter anderem angegeben, zügig, aber nicht zu schnell gefahren zu sein. Das Urteil dürfte auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für Erleichterung sorgen. Denn kurz vorher hatte Gewerkschaftschef Jörg Radek den "Ruhr Nachrichten" gesagt: "Jemand, der bei einem solchen Wahnsinn einen Menschen tötet, darf nicht als freier Mann mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal gehen." Sonst bestehe eine noch höhere Wiederholungsgefahr." Quelle:Haft für Kölner Raser - Urteil nach tödlichem Unfall mit *Radfahrer - SPIEGEL ONLINE Dass ein paar Sozialstunden bei so Typen keinerlei Effekt haben, zeigt dieser Artikel, der über die beiden Täter auf dem Auenweg berichtet: Köln: Staatsanwaltschaft erhebt Anzeige wegen illegalem Straßenrennen - SPIEGEL ONLINE und hier ein guter Artikel über die Opferfamilie, den sich jeder durchlesen sollte, der von "Denunzianten" schwafelt, wenn man so Typen anzeigt, bevor sie jemanden umbringen: Illegales Autorennen in Köln: Vater spricht vor Gericht über den Tod von Raser-Opfer Miriam | Kölner Stadt-Anzeiger "Während die Radfahrerin bewusstlos in einem Gebüsch lag, erste Zeugen sich um sie kümmerten, habe Firat M. mit seinem Beifahrer gescherzt, sich später geweigert, den Beamten sein Handy zur Beweissicherung zu geben und den Polizisten bei der Unfallaufnahme gesagt, sie sollten bitte aufpassen mit der Sprühkreide, seine Alufelgen hätten 3000 Euro gekostet. „Erkan F. hat sich zweimal erkundigt, wie es der Verletzten geht“, sagt der 37-jährige Beamte. Er habe im Gegensatz zu seinem Freund deutlich unter dem Eindruck des Geschehens gestanden. Ein zweiter Beamter, der ebenfalls als Zeuge aussagte, war wie sein Kollege irritiert über das Verhalten des Mercedes-Fahrers. „Ich habe ihn gefragt: «Interessiert dich gar nicht, dass hier gerade ein Mensch im Sterben liegt?“ Doch Firat M. habe nur mit den Schultern gezuckt." Quelle: Prozess in Köln: Raser vom Auenweg scherzte und sorgte sich um seine Alufelgen | Kölner Stadt-Anzeiger Die von mir vor einigen tagen verlinkte TV-Doku des Spiegel-TV zeigt exakt die Situation kurz nach dem Unfall auf der Aachener str. Jetzt werden sicherlich wieder einige das GPS-Gerät als "böse Denunziantentechnik" empört verurteilen…. es ist einzig dieser Technik zu verdanken, daß der Täter zu einer Haftstrafe verurteilte erden konnte. Ich hoffe, daß die Berufung der Staatsanwaltschaft Köln gegen die Micky-Maus-Strafe des Totschlägers vom Auenweg (eine tote Studentin nach Autorennen führt lediglich zu Bewährungsstrafen) erfolgreich ist und der Typ ebenfalls in den Knast einfährt. Diese Szene braucht eine harte Hand, welche sie in ihre Schranken weist. . -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Falls es Dir nicht aufgefallen sein sollte: Ich hatte versucht, in sachlichem Stil Dir mit Sachhinweisen zum OLG Deine absurde Interpretation des Urteils vor Augen zu führen. Woraufhin Du Dich in einer ersten Antwort persönlich an mir abgearbeitet hast, dann in einem zweiten posting mit ein paar Allgemeinplätzen Nebelkerzen gezündet hast. Arroganz spricht eher aus Deinen postings, da Du nicht im Geringsten beim eigentlichen Thema bleibst und sämtliche Sachargumente meinerseits erneut ignorierst. Deine Weltsicht stellt die Realitäten auf den Kopf. Ich hatte das in einem längeren Beitrag deutlich machen wollen, aber irgendwann abgebrochen, weil es sinnlos erschien. Zinn2003 hat einige Punkte richtigerweise kurz erwähnt. Aber auch das wirst Du wohl nicht verstehen. Das, was Du mir vorwirfst, zeigt sich ironischerweise in jedem Wort Deiner eigenen postings… Respekt in einer Diskussion unter Erwachsenen beginnt damit, daß man die Argumente des anderen aufgreift - und nicht darin, daß man ihn persönlich angreift und die Argumente des Anderen konsequent ignoriert. Es geht hier nicht darum: "sollten wir wollen, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen." sondern darum, daß unsere Gesellschaft jene, die respektvollen Umgang pflegen, vor denjenigen, deren Eltern es eben nicht wollten oder nicht geschafft haben, dass unsere Kinder zu verantwortungsvollen, gebildeten Menschen herangezogen werden, die keine Kameras oder sonstiges nötig haben um respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen, geschützt werden. Es ist in höchstem Maße naiv, bei solchen Typen noch an Freiwilligkeit bzw Fähigkeit zu Respekt gegenüber ihren Mitmenschen zu glauben. Das sehen die nämlich nur als Schwäche an - und lachen sich gemeinsam kaputt über die Micky-Maus-Strafen. Ich hoffe, daß im Kölner Prozess das Gericht der Staatsanwaltschaft mit ihrer Forderung nach 3,5 Jahren Gefängnis folgt - es wäre ein wichtiges Signal, daß das inkaufnehmende Töten Dritter, um ein wenig kindischen Spaß zu haben, endlich nicht mehr toleriert wird. -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
posting gelöscht, Der versuch einer Sachdiskussion über das topic des Threads, eine OLG-Entscheidung, ist eh sinnlos. -
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Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
zum Ignorieren: Ich habe mich vor ein paar Wochen entschlossen, testweise meine Einstellungen sämtlich zu löschen. Was schon einmal zeigt, daß ich nicht so schwarz-weiß sehe, wie Du und andere es behaupten. Sondern es immer wieder versuche, die Sicht des Andersdenkenden zu reflektieren. Allerdings ist es normal, daß man seine Ansicht als die richtige ansieht - sonst würde m,an sie ja auch wohl kaum vertreten. Und ja: Ich verteidige meine Position, ist doch logisch. Machst Du und Andere ja genauso... Und nein: "Gegner" zu sein, ist nichts schlimmes, nicht umsonst spricht man von politischen Gegnern, Diskussionsgegnern, Wettkampfgegnern etc… "Gegner" kommt aus dem Wortraum von "Gegenteilig", "Gegenposition" "Gegenläufig" "Entgegnen" "Gegenpol" "entgegengesetzt" etc. "Gegner" zu sein, ist also etwas kreativ-sportliches. Etwas völlig anderes ist es, seinen Diskussions- oder anderen Gegner als "Feind" (!) zu betrachten , zu behandeln oder ihn zu demontieren oder lächerlich zu machen. Feindschaft hat nichts mit Fairness unter Gegnern zu tun, sondern eher mit (im schlimmsten Fall: fundamentalistischer) rigider Weltanschauung. Und genau da nehme ich für mich in Anspruch, keineswegs Gegner als Feinde zu betrachten oder zu behandeln. -
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Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Qod erat demonstrandum…. dieser Thread ist - wie Du richtig schreibst - ein "schönes" ( = zur Verzweiflung treibendes) Beispiel dafür… Eine Variante hast Du noch vergessen: Die Reaktion "Jetzt erst recht darauf bestehen, daß die Erde eine Scheibe ist - koste es, was es wolle!"… Du hast die Verlautbarung des OLG nicht verstanden. Dort wird EINDEUTIG klargemacht, daß eine Güterabwägung "Recht am eigenen Bild" und "Verfolgung von Straftaten im Verkehr" erfolgen MUSS - und zwar in JEDEM Einzelfall! Und nur, wenn diese Güterabwägung zugunsten der Strafverfolgung ausfällt, DARF überhaupt erst eine stattfinden. Es ist genau umgekehrt, als Du es interpretierst: DAs OLG-Urteil schreibt explizit, daß die Polizei/Behörden eben NICHT (wie eigentlich vorgeschrieben) zur Strafverfolgung verpflichtet sind, sondern sogar bereits ganz am Anfang der Erkenntnis von einer Verfolgung absehen können UND DÜRFEN! Das ist fast schon eine Aufforderung, die Latte sehr hoch zu hängen - und widerlegt daher ganz klar Deine und anderer Forenmitglieder hier geäusserten Befürchtungen. Bei EINZELFALLentscheidungen KANN aber nie im text das Wort "immer" oder "nie" auftauchen - weil es dann eben KEINE Güterabwägung geben kann. Das OLG hat eine klare Untergrenze gesetzt und eine klare Handlungsanweisung gegeben, welche darüber hinaus positiv und explizit Verfahrenseinstellungen bei Nichterreichen der Untergrenze als unschädlich für die Verantwortlichen in der Behörde bezeichnet (wichtig, weil es sonst selber ein Straftatbestand des Einstellenden wäre) - und sogar faktisch alle Maßnahmen unterhalb der Schwelle als rechtsunwirksam klassifiziert. Klarer geht es überhaupt nicht mehr. Lies´es Dir einfach noch einmal unter dem Aspekt durch. Zu deinem Spock-Zitat weiter oben: Ich finde, daß ich am 20.5. um 18:03 ziemlich differenziert einiges zur Freiheit des Einzelnen und seiner gesellschaftlichen und gesetzlichen Grenzen geschrieben habe. Unsere Verfassung formuliert das Übrigens ebenso und alle Gesetze sind danach ausgelegt. Richtig. @ Imperator400 Ich muss schon sagen, daß mich Deine Tiraden hier irritieren. Für mich sind diese Typen keine klar denkenden Menschen, sondern potentielle Totschläger. Die Formulierung "Gehirn in Hodengröße" soll auf ironische Art ausdrücken, daß ihr Handeln im Wesentlichen von Testosteron und weniger von normalem Denken oder gar Sozialkompetenz geprägt ist. Die kennen nur das Gesetz des Dschungels (welches ich keineswegs einführen will, um die nächste Verdächtigung gleich auszuschließen). Dazu stehe ich. Andere mögen vielleicht in den Tätern nur arme Opfer mit "schwerer Kindheit" sehen…. ich nicht. Mich allen Ernstes als "Fanatiker" zu bezeichnen, ist schon zu absurd, als daß ich mich darüber aufregen könnte. Sieht so aus, als wenn ich mich auch noch dafür entschuldigen müsste, daß ich der Meinung bin, solche Typen müssten konsequent vom Strassenverkehr ferngehalten werden…? In den Regel bekommt so ein Totschläger in spe entweder einen Monat oder ein paar Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe. Da lachen die drüber - die Opfer bzw Hinterbliebenen nicht. Das bedingt-vorsätzliche Töten und Vernichten von Lebensentwürfen wird eben in unserer Gesellschaft noch größtenteils augenzwinkernd als so eine Art Kavaliersdelikt angesehen… Auch Du magst den Text der OLG-Verlautbarung zwar gelesen, aber nicht richtig verstanden zu haben. Deine "Denunzianten"-Nummer wird da explizit ausgeschlossen. Richtig ist jedoch, daß schwere Verkehrsvergehen, wo früher Zeugenaussage gegen Bestreiten von Seiten des Täters stand und so zum Freispruch (In dubios pro reo) führte, in Zukunft eben WENIGER Denunziantentum Raum geben. Weil es zunehmend FAKTEN in Form eines Videos gibt. Auch das hatte ich ausführlich (und meiner Meinung nach schlüssig) begründet hier im Thread. Daher verweise ich einfach auf meine postings in diesem Thread und auf die oben zitierte Äusserung von Herrn Tichy. Entweder man liest und versteht, was ich bereits (m.M.n.) unmissverständlich schrieb, als Leser bei ersten Mal oder nach mehrfachem Durchlesen - oder es nützt auch nix, wenn ich es wiederholt erneut schreibe. "Fanatiker" … ich fasse es nicht…. -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Zur Versachlichung der Diskussion hier der Wortlaut der Publikation des OLG Stuttgart in Sachen DashCam. Vorab möchte ich den Gegnern der Zulassung als Beweismittel die entscheidenden Sätze zitieren, welche beweisen, daß ihre Befürchtungen auch hinsichtlich Exekutive und Jurisdiktion völlig unbegründet sind: "Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Dass das Amtsgericht im vorliegenden Fall kein Beweisverwertungsverbot angenommen habe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Zwar griffen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Die Intensität und Reichweite des Eingriffs sei im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betreffe ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung seien zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen. Der Senat hob zugleich hervor, dass die Bußgeldbehörden ihrerseits bereits bei Verfahrenseinleitung die Verwertbarkeit derartiger Aufnahmen zu prüfen und u. a. die Schwere des Eingriffs gegen die Bedeutung und das Gewicht der angezeigten Ordnungswidrigkeit abzuwägen hätten. Aufgrund des Opportunitätsgrundsatzes (vgl. § 47 OWiG) stehe es den Bußgeldbehörden frei, ein ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels „Dashcam“ beruhendes Verfahren nicht weiter zu verfolgen." Und hier der gesamte Text der Presserklärung des OLG Stuttgart: „Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden Datum: 18.05.2016 Kurzbeschreibung: Der 4. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Stuttgart hat es in einem heute veröffentlichten Beschluss für grundsätzlich zulässig erachtet, in einem Bußgeldverfahren ein Video zu verwerten, das ein anderer Verkehrsteilnehmer mit einer „Dashcam“ aufgenommen hat. Dies gelte jedenfalls für die Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten wie – vorliegend – eines Rotlichtverstoßes an einer mindestens seit sechs Sekunden rot zeigenden Ampel. Als „Dashcam“ wird eine kleine Videokamera auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs bezeichnet, die während der Fahrt aufnimmt. Das Amtsgericht Reutlingen hatte gegen den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Missachtens des Rotlichts einer Ampel eine Geldbuße von 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Den Tatnachweis konnte das Amtsgericht allein aufgrund eines Videos führen, das ein anderer Verkehrsteilnehmer zunächst anlasslos mit einer „Dashcam“ aufgenommen hatte. Das Oberlandesgericht hat dieses Urteil bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Dabei hat der Senat offen gelassen, ob bzw. unter welchen Umständen die Nutzung einer „Dashcam“ durch einen Verkehrsteilnehmer gegen § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verstößt, der die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur in engen Grenzen zulässt. Denn jedenfalls enthalte § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren. Somit folge aus einem (möglichen) Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zwingend eine Unverwertbarkeit der Videoaufnahme. Über die Verwertbarkeit sei vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Dass das Amtsgericht im vorliegenden Fall kein Beweisverwertungsverbot angenommen habe, sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Zwar griffen Videoaufnahmen von Verkehrsvorgängen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ein. Die Intensität und Reichweite des Eingriffs sei im konkreten Fall jedoch gering. Insbesondere betreffe ein Video, das lediglich Verkehrsvorgänge dokumentiere und mittelbar die Identifizierung des Betroffenen über das Kennzeichen seines Fahrzeugs ermögliche, nicht den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung oder seine engere Privat- oder gar Intimsphäre. Im Rahmen der Abwägung seien zudem die hohe Bedeutung der Verfolgung schwerer Verkehrsverstöße für die Sicherheit des Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes im Einzelfall zu berücksichtigen. Der Senat hob zugleich hervor, dass die Bußgeldbehörden ihrerseits bereits bei Verfahrenseinleitung die Verwertbarkeit derartiger Aufnahmen zu prüfen und u. a. die Schwere des Eingriffs gegen die Bedeutung und das Gewicht der angezeigten Ordnungswidrigkeit abzuwägen hätten. Aufgrund des Opportunitätsgrundsatzes (vgl. § 47 OWiG) stehe es den Bußgeldbehörden frei, ein ausschließlich auf der Ermittlungstätigkeit von Privaten mittels „Dashcam“ beruhendes Verfahren nicht weiter zu verfolgen. Rechtsfragen, die sich beim Einsatz von „Dashcams“ stellen, sind seit einiger Zeit in der – auch zivil- und verwaltungsrechtlichen – Rechtsprechung und Literatur stark umstritten und werden uneinheitlich beantwortet. Auch der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte sich im Januar 2016 mit dieser Thematik befasst. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Fragestellung. Gegen den Beschluss ist kein weiteres Rechtmittel statthaft. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Stuttgart: Beschluss vom 4. Mai 2016 – 4 Ss 543/15 Amtsgericht Reutlingen: Urteil vom 27. Mai 2015 – 7 OWi 28 Js 7406/15 Relevante Normen: § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, 2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder 3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. (2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen. (3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist. … § 47 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten (1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. … QUELLE: Oberlandesgericht Stuttgart - „Dashcam“-Aufnahmen können zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrs-ordnungswidrigkeiten grundsätzlich verwertet werden ... -
Felgen / Reifen für den 1.2er
Mehrschwein antwortete auf Mechus's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Die 3L-Originalfelgen gehören zu den Leichtesten auf dem Markt. Da man bei Lupo 3L und A2 3L um jedes Gramm gekämpft hat, erscheint es auch ohne Erkenntnisse höchst unwahrscheinlich, daß für 4,5" Felgen die viel teureren Alufelgen bevorzugt wurden, obwohl sie schwerer waren… einzig beim A2 könnte das aus Imagegründen noch einen Sinn gemacht haben (weil "Alu-Auto"), beim Lupo 3L hingegen nicht. Ist zwar Spekulation meinerseits - erscheint mir jedoch schlüssig. -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
wer hier von "Freiheit" und "Denunziantentum" schwafelt, der sollte sich unbedingt diese Doku einmal anschauen: Fast, furious and dead: Kölns Kampf gegen die Raser -Video - SPIEGEL ONLINE Per Zufall begleitete ein Filmteam des "Spiegel" in Köln eine Zivilstreife zwecks Reportage über den Kampf der Polizei gegen die Totschläger. Sie kamen nach dem Unfall an der Ausfallstrasse an und hatten Gelegenheit, Zeugen zu befragen und die vernichtende Gewalt zu dokumentieren. Aufgrund der ungeschminkten Authentizität der Reportage und des "Glücksfalls" der Anwesenheit des Teams an dem Tag sollte sich jeder das 18 min Video einmal anschauen. Nachdem der ehemalige Oberbürgermeister Kölns durch seinen Populismus mit Abschalten sämtlicher stationären Fotoanlagen der Raserszene Köln zum Paradies gemacht hat, müssen die völlig unterbesetzten Polizisten mühsam wieder Ordnung schaffen. Ihnen gilt mein hoher Respekt dafür, daß sie uns Bürger vor hochkriminellen Totschlägern schützen…. während halt Andere sich Sorgen um sein "Recht am eigenen Bild" machen…. . -
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Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Erstens: Wo hast Du das denn gelesen? In diesem Thread sicher nicht… Zweitens: Es gibt solche und solche Rechtsüberholer… Auch jemand, der im Affenzahn im dichten Verkehr auf der BAB Slalom fährt und jeden zweiten zur Notbremsung zwingt, weil er sonst einen Crash bei 80-100 km/h (ohne nennenswerten möglichen Bremsvorgang, also potentiell tödlich, insbesondere bei LKWs) erleiden wird, ist "nur" ein Rechtsüberholer. Aber ein Straftäter. WAs die "normalen" Rechtsüberholer angeht: wie ich ja schrieb, habe auch ich bereits ein paar Mal auf rund 1,2 Mio gefahrener km rechts überholt . Und ich habe auch Verständnis dafür, wenn Jemandem auf freier Strecke nach 10 min. warten und seit ewigen Zeiten völlig freier rechter Spur die Nerven durchgehen und er vorsichtig rechts überholt (OHNE zuvor dicht auffahrend zu nötigen). Aber ich nehme stark an, daß ebenso viele Besserwisser chronische Linksfahrer per DashCam anzeigen wie andererseits "Denunzianten" ihrerseits Rechtsüberholer anzeigen werden… Merke: Gerade beim Rechtsfahrgebot gibt es abenteuerliche Auslegungen der StVO (im sprichwörtlichen Sinne )auf BEIDEN weltanschaulich verzerrten Seiten … Was aufhören (bzw reduziert) muss auf Deutschlands Strassen ist die Mentalität des Wilden Westens und sozialer Darwinismus. -
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Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Ich werde mir irgendwann eine, möglicherweise sogar zwei "Denunziantenkameras" anschaffen. Ich werde die sicherlich nicht dazu verwenden, pausenlos Leute anzuzeigen. Aber der Fahrer des nächsten 3-Tonners, der meint, mich trotz zügiger Fahrweise bei tempo 150 noch beiseite schieben zu müssen, weil ich ja "nur" 10-20 km ÜBER der höchstzulässigen Geschwindigkeit von 130km/h über die Autobahn fahre, wird eine kostenlose Portraitaufnahme beim Gericht abholen dürfen. Und hoffentlich vom Arbeitgeber gefeuert werden. Ich halte die Anzeige in dem Fall für reine, absolute Verteidigung meiner körperlichen Unversehrtheit - und für eine sinnvolle solidarische Aktion mit potentiellen Opfern. ICH sehe die nämlich seit Jahrzehnten berufsbedingt. Und habe NULL Mitleid mit diesen Typen. Ich selber bin nicht fehlerfrei und übertrete auch gelegentlich die Verkehrsregeln, fahre bspw öfters 10-20km (Laut Navi, nicht Tachometer) zu schnell. Ich habe auch schon ein paar mal in meinem Leben rechts überholt. Aber nicht aus der Sucht nach Nervenkitzel, sondern weil ein Auto trotz rechts meilenweit freier Spur und längerem, geduldigen Warten und freundlichem Hupen/Lichtzeichen ewig weiter links blieb. Und dichtes Auffahren kommt mir wegen der damit verbundenen Gefahr nicht in Frage. Ich sehe MEINE Freiheit aber nicht als die höhere im Vergleich zu der der Mitmenschen an, mich nicht als dazu berechtigt, mit dem Leben Dritter zu spielen, indem ich sinnlos und zur Selbstbestätigung meines Egos die Sau rauslasse und sie gefährde. Gesetze schränken definitionsgemäß Freiheiten ein, indem sie der FREIHEIT und UNVERSEHRTHEIT der ANDEREN einen sehr wohlabgewogenen Vorrang dort geben, wo deren SCHUTZ VORRANGIG ist. Insofern beklage ich mich auch nicht, wenn ich gegen die nachvollziehbar gesellschaftlich errichteten Schranken des egoistischen Individualismus zum Schutz eines funktionierenden Sozialsystems verstoße! Die "Freiheit", die Du hier meinst, verteidigen zu müssen, ist nämlich die narzisstische Egomanie der Dyssozialen, kaputten Typen, denen ein gewonnenes innerstädtisches Rennen wichtiger ist als der Respekt vor dem Lebensrecht anderer Mitmenschen. Die Freiheit in unserer Gesellschaft ist nämlich auch die Freiheit, bei Regelübertretungen (Zusammenschlagen von Anderen Menschen, Totfahren anderer Menschen, bewusste Traumatisierung oder wirtschaftliche Ruinierung anderer Menschen etc) damit zugleich entschieden zu haben, sich den berechtigten gesellschaftlichen Sanktionen stellen zu müssen. Wenn ich mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werde oder beim Rechtsüberholen oder Überholen im Überholverbot oder bei Rotlichtmißachtung etc, dann bin ich auch Manns genug, die Konsequenzen hinzunehmen. Mehr verlange ich von den armen Totschlägern in Spe auch nicht. Insofern finde ich Deine ungewohnt undifferenzierte Position in der Thematik erstaunlich, weil Du doch sonst sehr vernünftige Ansichten hast. Die dashCams werden nicht zu dauerhaften, enormen Zunahmen von Bagatellanzeigen führen, sondern ganz überwiegend dabei helfen, Leute ungefährlicher zu machen, die kriminelles Handeln zum "Recht auf individuelle Freiheit" umettikettieren. Und ob ich beim Überfahren einer Ampel bei rot von einem Polizisten, einer Blitzanlage oder einem anderen Verkehrsteilnehmer per DashCam dessen überführt werde, ist mir völlig egal. ICH hatte nämlich die Freiheit (je nachdem, ob es unbewusst oder bewusst war) ausreichend aufmerksam bzw. respektvoll zu sein, um anzuhalten. Und muss daher zu meiner Freiheit stehen, für mein Fehlverhalten die Konsequenzen zu tragen. So einfach ist das. -
Gute Nachrichten: Videobeweis per Dashcam in Deutschland zugelassen.
Mehrschwein antwortete auf Mehrschwein's Thema in Allgemein
Aus traurigem aktuellem Anlaß: Zwei Kinder bei illegalem Autorennen schwer verletzt - Panorama-News - Süddeutsche.de Der Unfall ist geschehen… aber wenn der zweite Raser sich nicht (ausnahmsweise einmal) freiwillig gestellt hätte, wäre eine DashCam möglicherweise zielführend gewesen, um ihn als ja mittelbar Beteiligter und unmittelbarer Mitverursacher zur Rechenschaft gezogen zu werden. Da ich wohl davon ausgehen darf, daß das nicht das erste "Spontane" Rennen - zudem auch noch am helllichten Tage (KINDER!) und innerhalb einer Ortschaft - war, gehe ich persönlich davon aus, daß die Videos anderer, zuvor an Leib und Leben Gefährdeter diese Irren vorher polizeibekannt gemacht hätten und sie gerichtsbekannt geworden wären. Und - um gleich im Vorgriff zu widersprechen - ich glaube, daß 80% der Raser nach einer polizeilichen/staatsanwaltlichen/gerichtlichen "Ansage" ihre Aktivitäten zumindest reduziert, wenn nicht gestoppt hätten. Im Übrigen halte ich es für skandalös, daß die Kölner Täter mit Bewährungsstrafen davon kamen: Die haben das Opfer achtlos liegen lassen, einer ist sogar getürmt. Die fahren jemanden mehr oder bewusst TOT - und bekommen keine Gefängnisstrafe?? Ich glaube, es hackt! Die Forderung der Staatsanwaltschaft in diesem Fall (leider ebenfalls Köln) sehe ich als angemessener an: Raser-Unfall:*Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre Haft | Mitteldeutsche Zeitung Der Angeklagte scheut wohl auch nicht davor zurück, sich vor der Verantwortung zu bewahren: Prozess in Köln: Wirre Zeugenaussage im Raserprozess um getöteten Radfahrer | Kölner Stadt-Anzeiger Da hatten sich am helllichten Tag zwei Irre Leihwagen gemietet und sind am Nachmittag eine der meistbefahrenen Ausfallstrassen Kölns lang geheizt. Einer dieser Totschläger verlor die Kontrolle und raste in einen an der Ampel wartenden Fahrradfahrer rein. Solche Leute gehören ins Gefängnis! Es geht hier um Bewusste Inkaufnahme von Opfern und vorsätzliche, anhaltende schwerste Verkehrsgefährdung, nicht um ein bedauernswertes Todesopfer aufgrund eines Missgeschicks eines seriösen Verkehrsteilnehmers... -
1,2er Rückbank zum umklappen zwingen...
Mehrschwein antwortete auf Rocko's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Es ist wie fast immer: Nach den vielen Jahren findet sich die Antwort mit perfekten Anleitungen und Erfahrungsberichten hier im Forum: 1.2 Rücksitzbank - A2 Forum Rücksitze von 2auf3 bzw 3auf2 Sitze umbauen - A2 Forum Die Karosserien sind tatsächlich unterschiedlich - ein Umbau von 5- auf 4-sitzig ist aber möglich, umgekehrt ist das jedoch heikel. Wird alles toll beschrieben im verlinkten Thread. -
1,2er Rückbank zum umklappen zwingen...
Mehrschwein antwortete auf Rocko's Thema in Ausstattungen & Umbauten
Ich hatte die Frage gestellt, weil ich stark vermute, daß der Unterschied NICHT in der Karosserie mit ihren Montage-Vorbereitungen liegt, sondern "nur" in den verschiedenen, darauf angebrachten Ankerplatten. Die kann man sich jedoch sehr leicht aus einem Ausschlacht-A2 rausholen, vermute ich (falls die nicht geschweisst sind.. Dann müsste man jemanden finden, der gut Alu schweissen kann, um die im eigenen A2 sicher und vor allem präzise zu verankern.) -
Felgen / Reifen für den 1.2er
Mehrschwein antwortete auf Mechus's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Wie ich bereits schrieb, gibt es alte Golf-Stahlfelgen, welche auf den A2 1,2TDI passen. Müsste Golf II oder Golf III sein… zumindest ein A2 Fahrer hat die auch vom TÜV eingetragen bekommen. Vielleicht sind die ja auf deinem A2 drauf? edit: Ich sehe gerade, Cekilein hat ja zusätzlich auf die Ähnlichkeiten im Lupoprogramm hingewiesen... -
Felgen / Reifen für den 1.2er
Mehrschwein antwortete auf Mechus's Thema in Fahrwerk, Reifen und Felgen
Der Lupo 3L hat keine Stahlfelgen, sondern ebenfalls Alu-Mg-Legierung als Felgenmaterial. Die Kollegen vom Lupo 3L_Forum sind übrigens auch sehr nett und werden Dir Näheres sagen können: www.Lupo3LClub.de siehe auch hier: VW Lupo 3L 1.2 TDI – Der 3-Liter-Lupo von Volkswagen VW Lupo – Wikipedia Und so sieht die Original Lupo 3L_Felge aus: